Biomonitoring und Depositionsuntersuchungen (Bergerhoff) in der Umgebung des Flughafens München

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1 Biomonitoring und Depositionsuntersuchungen (Bergerhoff) in der Umgebung des Flughafens München Zusammenfassende Dokumentation 2015 Auftraggeber Flughafen München GmbH Postfach München Datum Auftrags-Nr.: / 50 Datum: Unsere Zeichen: IS-US3-STG/mai Das Dokument besteht aus 87 Seiten Seite 1 von 87 Die auszugsweise Wiedergabe des Dokumentes und die Verwendung zu Werbezwecken bedürfen der schriftlichen Genehmigung der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Bearbeitung Dipl.-Biol. Walter Maier Dipl.-Chem. Christian Albrecht Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die untersuchten Prüfgegenstände. Sitz: München Amtsgericht München HRB USt-IdNr. DE Informationen gemäß 2 Abs. 1 DL-InfoV unter Aufsichtsrat: Karsten Xander (Vorsitzender) Geschäftsführer: Ferdinand Neuwieser (Sprecher), Dr. Ulrich Klotz, Thomas Kainz Telefon: Telefax: TÜV SÜD Industrie Service GmbH Niederlassung Stuttgart Abteilung Gutachten Gottlieb-Daimler-Str Filderstadt Deutschland

2 Seite 2 von 87 Zeichen/Erstelldatum: IS-US3-STG/mai/ Inhalt 1 Aufgabenstellung Untersuchungsmethoden Bewertungskriterien Durchführung der Untersuchungen Messnetz Erhebungszeiträume Untersuchungsergebnisse Aluminium Antimon Arsen Bismut Blei Cadmium Chrom Eisen Kalzium Kobalt Kupfer Mangan Molybdän Nickel Quecksilber Thallium Titan Vanadium Zink Benzo(a)pyren (BaP) PAK Gesamtstaub Zusammenfassende Bewertung der Umwelterhebungen Literatur... 47

3 Seite 3 von 87 Zeichen/Erstelldatum: IS-US3-STG/mai/ Anhang Messnetz Biomonitoring und Deposition 2015: Messpunktbeschreibungen Ergebnisdokumentation: Element- und Schwermetallgehalt in Standardisierten Graskulturen Ergebnisdokumentation: Element- und Schwermetallgehalt in Grünkohl Ergebnisdokumentation: PAKs in Standardisierten Graskulturen (16 EPA Komponenten) Ergebnisdokumentation: PAKs in Grünkohl (16 EPA Komponenten) Ergebnisdokumentation: Gesamtstaub, Element- und Schwermetalldeposition Einzelwerte Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1: Messpunkt mit Standardisierter Graskultur und Bergerhoff-Apparatur Abbildung 2: Messpunkt mit Grünkohl-Exposition Abbildung 3: Staubniederschlagsmessung mit dem Bergerhoff-Verfahren Abbildung 4: Lage der Messpunkte im Umfeld des Münchner Flughafens 2015 Tabellenverzeichnis: Tabelle 1: Höchstmengen-Regelungen für Elementgehalte in Lebens- und Futtermitteln Tabelle 2: Immissionswerte für Schadstoffdepositionen Tabelle 3: Messpunkte in der Untersuchungsperiode 2015 Tabelle 4: Erhebungszeiträume 2015

4 Seite 4 von 87 Zeichen/Erstelldatum: IS-US3-STG/mai/ Danksagung Wir bedanken uns beim Bayerischen Landesamt für Umwelt und der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft für die fachliche Diskussion und die Bereitstellung von Vergleichswerten.

5 Seite 5 von 87 Zeichen/Erstelldatum: IS-US3-STG/mai/ Aufgabenstellung Der Flughafen München liegt rund 30 km nordöstlich des Münchner Stadtzentrums im Erdinger Moos. Der Flughafen wurde 1992 mit einem Zweibahnsystem in Betrieb genommen. Seit der Inbetriebnahme werden im Auftrag der Flughafen München GmbH zur Überwachung der Umweltsituation in der Umgebung des Flughafens verschiedenste Erhebungen durchgeführt. Für den Umweltbereich Luft umfassen diese Erhebungen u.a. Immissionsmessungen von Luftschadstoffen, Messungen von Staubniederschlägen und Schadstoffeinträgen sowie Untersuchungen der Schadstoffauswirkungen mittels sogenannter Bioindikatoren. In der Untersuchungsperiode 2015 wurden von der TÜV SÜD Industrie Service GmbH im Rahmen der Umweltüberwachung Erhebungen mit den Bioindikationsverfahren Standardisierte Graskultur und Grünkohlexposition durchgeführt. Sie dienen der Ermittlung des Eintrags von verschiedenen Elementen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen über den Luftpfad in Pflanzen. Ergänzt werden die Wirkungsuntersuchungen durch physikalisch-chemische Messungen der Deposition von Stäuben und Elementen mit dem sog. Bergerhoff-Verfahren. Die Erhebungen für das im Rahmen der Planfeststellung für die 3. Start-/Lande-Bahn durchzuführende Beweissicherungsverfahren wurden bezüglich der Ist-Situation der Umwelt vor Inbetriebnahme des Vorhabens bereits im Zeitraum 2009/2010 durchgeführt. Die Messkonzeption für die Untersuchungen berücksichtigte die von Seiten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) aus Gründen des vorsorgenden Boden- und Verbraucherschutzes geforderten Erhebungen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Erhebungen umfassten die Bioindikationsverfahren Standardisierte Graskultur und Grünkohl, Messungen der Schadstoffdeposition mit dem Bergerhoff-Verfahren sowie Bodenuntersuchungen. Nach Abschluss dieser Messungen wurde das Messnetz 2011 wieder auf den Umfang vor der Beweissicherung zurückgeführt, der sowohl landwirtschaftlich genutzte Standorte als auch verkehrs- und siedlungsnah gelegene Messpunkte berücksichtigt. Im Rahmen der Fortführung des Umweltmonitorings in der Untersuchungsperiode 2015 werden soweit möglich einzelne Messpunkte des landwirtschaftlichen Beweissicherungsverfahrens weiter untersucht. Insgesamt dokumentieren die Erhebungen im Messnetz 2015 die Umweltsituation im Gesamtumfeld des Flughafenkomplexes und sie ermöglichen eine Fortschreibung von Zeitreihen zur Entwicklung der Umweltsituation.

6 Seite 6 von 87 Zeichen/Erstelldatum: IS-US3-STG/mai/ Das Messnetz für die Umwelterhebungen umfasste 2015 im direkten Flughafenumfeld insgesamt 10 Messpunkte sowie zwei in ca. 8 bis 10 km südlicher Entfernung zum Flughafen gelegene Referenzmesspunkte. Zur Ermittlung regionaltypischer Vergleichs- und Referenzwerte wurde das Messnetz für die Wirkungserhebungen mit Bioindikatoren um zwei ländlich geprägte Messpunkte bei Aichach ergänzt. Der Bereich Aichach weist dem Untersuchungsgebiet vergleichbare Standortfaktoren hinsichtlich der regionalklimatischen Gegebenheiten, der geografischen Höhe, der Nähe zu einem Ballungsraum (Augsburg) und - mit Ausnahme des Flughafenbetriebes - auch der Nutzungsstrukturen auf. Wesentliche Zielsetzung des vorliegenden Berichtes ist die zusammenfassende Dokumentation der Ergebnisse der 2015 durchgeführten Biomonitoring-Untersuchungen mit den Verfahren Standardisierte Graskultur und Grünkohlexposition sowie der Depositionsuntersuchungen mit dem Bergerhoff-Verfahren. Eine Bewertung der Ergebnisse erfolgt hierbei schwerpunktmäßig auf Basis wirkungsbezogener Kriterien, die der Gefahrenabwehr dienen, beispielsweise Grenzwerten für Futtermittel oder Immissionswerten zum Schutz vor schädlichen Bodenverunreinigungen. Im Hinblick auf regionaltypische Hintergrundwerte beinhaltet die vorliegende Dokumentation auch die Ergebnisse der als Teil des vorliegenden Untersuchungsprogramms zeitgleich an Referenzstationen im Süden des Untersuchungsgebietes und in Aichach durchgeführten Erhebungen. Der vorliegende Bericht beinhaltet dementsprechend die Dokumentation der Erhebungsdaten der 2015 durchgeführten Biomonitoring- und Depositionsuntersuchungen sowie der Datenanalyse im Hinblick auf wirkungsrelevante Stoffanreicherungen bzw. Depositionen im Sinne der Gefahrenabwehr.

7 Seite 7 von 87 Zeichen/Erstelldatum: IS-US3-STG/mai/ Untersuchungsmethoden Im Rahmen der vorliegenden Untersuchungen werden zur Ermittlung der von luftgetragenen Schadstoffen ausgehenden Wirkungen pflanzliche Bioindikatoren eingesetzt. Gemäß der Definition der Richtlinie VDI 3957, Blatt 1, sind Bioindikatoren Organismen oder Organismengemeinschaften, die auf Umwelteinflüsse mit Veränderungen ihrer Lebensfunktionen und/oder ihrer chemischen Zusammensetzung reagieren bzw. deren Vorkommen oder Fehlen in einer Biozönose Umweltfaktoren charakterisieren. Zu unterscheiden sind Reaktionsindikatoren, die mit spezifischen Symptomen reagieren, und Akkumulationsindikatoren, die Substanzen meist ohne erkennbare Schädigung anreichern und damit einer entsprechenden Analytik zugänglich machen. Mit den vorliegend eingesetzten Bioindikationsverfahren Standardisierte Graskultur und Grünkohlexposition wird die Auswirkung der Luftbelastung auf die Schadstoffanreicherung in der Vegetation ermittelt. Analysiert wird die Anreicherung von mittelbar schädlichen Stoffen, die der Pflanze selbst nicht schaden, aber für Tiere oder Menschen, denen die Pflanze zur Nahrung dient, giftig wirken können. Die Ermittlung von Schadstoffwirkungen trägt der eigentlichen Zielbestimmung der Luftreinhaltung gemäß 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Rechnung, nämlich Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Ergänzt werden die Wirkungserhebungen mit Bioindikatoren um Messungen des Staubniederschlags als physikalisch-chemische Erhebungsmethode zur Luftbeschaffenheit. In der Untersuchungsperiode 2015 umfasste der Erhebungsumfang Untersuchungen mit den Bioindikationsverfahren Standardisierte Graskultur und Grünkohlexposition sowie Depositionsmessungen von Stäuben und Elementen mit dem sog. Bergerhoff-Verfahren. Jeweils kurze Erläuterungen der Verfahrensprinzipien sind auf den nachfolgenden Seiten wiedergegeben. Bezüglich detaillierter Verfahrensbeschreibungen wird auf die jeweiligen VDI-Richtlinien verwiesen.

8 Seite 8 von 87 Zeichen/Erstelldatum: IS-US3-STG/mai/ Standardisierte Graskultur Standardisierte Graskulturen (vgl. Abbildung 1) wurden gemäß der Richtlinie VDI 3957, Blatt 2, im Gewächshaus angezogen und beginnend Mitte Mai über fünf 4-wöchige Perioden an den Messpunkten ausgebracht. Für die Schwermetall- und Spurenstoffanalysen wurde die Biomasse von zwei kleinen Kulturtöpfen (Ø 14 cm), für die PAK-Analysen die Biomasse der beiden großen Kulturtöpfe (Ø 20 cm) verwendet. Schwermetall- und Spurenstoffanalysen wurden nach Aufschluss des bei 30 C getrockneten Materials der 1., 3. und 5. Serie mittels ICP-MS durchgeführt. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchungen wird zur Aufwands- und Kostenreduktion zunächst auf eine Analyse des Materials der 2. und 4. Serie verzichtet, dieses jedoch für ggf. erforderliche Nachuntersuchungen zurückgestellt (vgl. Kapitel 5). Die PAK-Analysen erfolgten - analog zur Vorgehensweise des BLfU - in der Mischprobe der Serie 1 bis 3 sowie den Einzelproben der Serien 4 und 5. Die Analyse erfolgte in den aufgereinigten Extrakten der gefriergetrockneten Proben in Anlehnung an die Richtlinie VDI 3875 mittels hochauflösender Gaschromatographie (HRGC) und massenselektiver Detektion (LRMS) mit deuterierten internen Standards. Abbildung 1: Messpunkt mit Standardisierter Graskultur und Bergerhoff-Apparatur

9 Seite 9 von 87 Zeichen/Erstelldatum: IS-US3-STG/mai/ Grünkohlexposition Die im Gewächshaus gemäß den Vorgaben der Richtlinie VDI 3957, Blatt 3, angezogenen Topfkulturen von Grünkohl wurden an den Messpunkten zeitlich im Anschluss an die Standardisierte Graskultur über 8 Wochen ausgebracht (Abbildung 2). Schwermetall- und Spurenstoffanalysen wurden nach Aufschluss des bei 30 C getrockneten Materials mittels ICP-MS durchgeführt. Die Probenaufbereitung und Analytik der 16 ausgewählten PAK-Komponenten (US-EPA/WHO) erfolgte wie bereits oben dargestellt in Anlehnung an die Richtlinie VDI 3875 mittels hochauflösender Gaschromatographie (HRGC) und massenselektiver Detektion (LRMS) mit deuterierten internen Standards. Abbildung 2: Messpunkt mit Grünkohl-Exposition

10 Seite 10 von 87 Zeichen/Erstelldatum: IS-US3-STG/mai/ Depositionsmessungen mit dem Bergerhoff-Verfahren Zur Ermittlung des Eintrages von Stäuben und Spurenstoffen über den Luftpfad erfolgten gemäß den Vorgaben der Richtlinie VDI 4320, Blatt 2, an den Messpunkten ganzjährig Depositionsmessungen mit dem Bergerhoff-Verfahren. Über einzelne Messintervalle von jeweils 30 ± 2 Tagen werden hierbei mittels Kunststoffbechern partikel-förmige Niederschläge gesammelt, wobei sowohl die trockene als auch die nasse Deposition erfasst wird. Zur Untersuchung werden die Proben zur Trockene eingedampft. Neben der Mengenbestimmung des Staubniederschlags wird der Inhalt der Auffanggefäße laboranalytisch mittels ICP-MS gemäß Richtlinie VDI 2267, Blatt 15, auf die Gehalte an Schwermetallen und Spurenstoffen analysiert. Abbildung 3: Staubniederschlagsmessung mit dem Bergerhoff-Verfahren

11 Seite 11 von 87 Zeichen/Erstelldatum: IS-US3-STG/mai/ Als relevante Verfahrensschritte sei an dieser Stelle auf die im Rahmen der vorliegenden Erhebungen eingesetzten Aufschluss- und Extraktionsverfahren hingewiesen. Diese können einen maßgeblichen Einfluss auf die Analysenergebnisse bei der Bestimmung von Spurenstoffen im Bereich der Nachweisgrenze haben und sind im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit Ergebnissen anderer Untersuchungen und Labore von Bedeutung. Sowohl der Aufschluss von pflanzlichen Matrices (Graskultur, Grünkohl) als auch der Aufschluss von Depositionsproben für die Elementanalysen erfolgen entsprechend der Methodik des Bayerischen Landesamtes für Umwelt mittels Mikrowellen-Druckaufschluss bei 200 C unter Verwendung von Salpetersäure / Salzsäure. Die Extraktion der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe aus pflanzlichen Matrices erfolgt mittels Hexan/Aceton in einer mit DMF/Wasser vorgereinigten Soxhlet- Apparatur. 3 Bewertungskriterien Gemäß der eigentlichen Zielsetzung des Immissionsschutzes, nämlich vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen, werden die Erhebungsdaten der Biomonitoring- und Staubniederschlags-Untersuchungen im Rahmen der vorliegenden Dokumentation mit wirkungsbezogenen Bewertungskriterien verglichen. Es handelt sich hierbei um Höchstmengen-Regelungen aus dem Bereich der Lebensmittelund Futtermittelüberwachung sowie um Immissionswerte aus dem Bereich der praktischen Luftreinhaltung und des Bodenschutzes, deren Überschreitung als Hinweis darauf zu werten ist, dass der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen möglicherweise gefährdet ist. Standardisierte Graskultur Die Schadstoffgehalte in standardisierten Graskulturen, die als ein Stellvertreter für landwirtschaftliche Futterpflanzen zu betrachten sind, können mit wirkungsbezogenen Höchstgehalten für pflanzliche Futtermittel verglichen werden und geben damit Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen im Bereich der landwirtschaftlichen Futter- und Nahrungsmittelproduktion. In der Regel weisen Graskultur-Proben eine höhere Belastung auf als der umgebende Grünlandaufwuchs am Standort.

12 Seite 12 von 87 Zeichen/Erstelldatum: IS-US3-STG/mai/ Die Futtermittelverordnung (FuttMV) und die entsprechenden Rechtsakte der europäischen Kommission bilden den rechtsverbindlichen Rahmen für die Überwachung unerwünschter Stoffe, die in oder auf Futtermitteln eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt darstellen oder die tierische Erzeugung beeinträchtigen können. Eine Überschreitung der gesetzlich festgelegten Höchstgehalte unerwünschter Stoffe führt zum Verbot der Verwendung und des Inverkehrbringens des Futtermittels. Bezüglich der Probenahme ist gemäß Verordnung (EG) 152/2009 eine Partie des Futtermittels mit einheitlichen Merkmalen zu charakterisieren. Bei Überschreitungen des Höchstgehaltes unerwünschter Stoffe in der Graskultur empfiehlt sich aus Vorsorgegründen eine Beprobung und Analyse des standortumgebenden Grünlandaufwuchses. Entsprechend der im Rahmen der Futtermittelüberwachung partiebezogenen Beprobung und Bewertung, ist hierbei bereits die Überschreitung eines Graskultur-Einzelwertes hinreichend, um die Notwendigkeit einer ergänzenden Untersuchung des Aufwuchs zu begründen. Die Richtlinie-Reihe VDI 2310 Maximale Immissions-Werte stellen eine Sachverständigenäußerung der VDI-Kommission Reinhaltung der Luft dar und fassen den aktuellen Kenntnisstand als Entscheidungshilfen u.a. für die Ableitung gesetzlicher Normen zusammen. Die Maximalen Immissionswerte dienen dem Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere und der Sicherung der Unbedenklichkeit der von diesen Tieren gewonnenen Lebensmittel. Die Ableitung der Maximalen Immissionswerte erfolgt aus langfristigen Versuchen zur Ermittlung von Dosis-Zeit-Wirkungs- Beziehungen bei Nutztieren. Nach dem gegenwärtigen Stand führen die den MID-Werten entsprechende Schadstoffmengen auch nach langfristiger Aufnahme nicht zu Beeinträchtigungen der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Tiere sowie zu keiner bedenklichen Kontamination der von diesen Tieren gewonnenen Lebensmittel, so dass Schädigungen der menschlichen Gesundheit nach dem Verzehr dieser Lebensmittel nicht zu befürchten sind. Bei Überschreitungen der VDI-Höchstmengenregelungen in der Graskultur empfiehlt sich aus Vorsorgegründen eine Beprobung und Analyse des standortumgebenden Grünlandaufwuchses. Da sich die MDI-Werte auf die langfristige Schadstoffaufnahme beziehen, ist hierbei jedoch der über die Vegetationszeit gemittelte Anreicherungswert in der Graskultur der Prüfung der Notwendigkeit einer ergänzenden Untersuchung des Aufwuchs zugrunde zu legen.

13 Seite 13 von 87 Zeichen/Erstelldatum: IS-US3-STG/mai/ Es ist darauf hinzuweisen, dass für einzelne Elemente die angegebenen Höchstmengen- bzw. MID-Werte teilweise sehr weite Konzentrationsbereiche umfassen. So beträgt beispielsweise für Blei der Grenzwert der Futtermittelverordnung (bezogen auf 88 % Trockensubstanz) für Grünfutter 30 mg/kg, während die niedrigste Anforderung der VDI-Richtlinie 2310 für Rinder unter 6 Monaten 0,9-1,3 mg/kg beträgt. Tabelle 1: Höchstmengen-Regelungen für Elementgehalte in Lebens- und Futtermitteln Beurteilungskriterien Höchstgehalte in Futtermitteln Höchstgehalte in Lebensmittel Stoff VDI 2310 EU 1881/2006 und EU 488/2014 FuttMV RHmV Kohlgemüse / Blattkohl / Rinder Schafe Blattgemüse Blattgemüse Gemüse [mg/kg 88% TS] [mg/kg FG] Aluminium (Al) Antimon (Sb) Arsen (As) Bismut (BI) Blei (Pb) 30 0,9-1,3 1) 4-6 2) - 0,30-0,10 Cadmium (Cd) 1 0,6 0, ,20 0,05 Chrom (Cr) Eisen (Fe) Kalzium (Ca) Kobalt (Co) Kupfer (Cu) Mangan (Mn) Molybdän (Mo) Nickel (Ni) Quecksilber (Hg) 0,1 0,1 0,05 0,01-0,02 3) Thallium (Tl) - 2 0, Titan (Ti) Vanadium (V) Zink (Zn) ) 2) 3) gilt nur für Rinder unter 6 Monate gilt nur für Schafe/Ziegen unter 6 Monate untere analytische Bestimmungsgrenzen

14 Seite 14 von 87 Zeichen/Erstelldatum: IS-US3-STG/mai/ Grünkohl-Exposition Als direkte Nahrungspflanze des Menschen können die in Grünkohl festgestellten Metallgehalte mit wirkungsbezogenen Höchstmengen für Lebensmittel verglichen werden. Entsprechende Regelungen finden sich in der EU-Verordnung 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln, der EU-Verordnung 488/2014 zur Änderung der Verordnung EU 1881/2006 bezüglich der Höchstgehalte für Cadmium in Lebensmitteln sowie der Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV - Verordnung über Höchstmengen von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, Düngemitteln und sonstigen Mitteln in oder auf Lebensmittel) in Verbindung mit der EU-Verordnung 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln. Um einen wirksamen Schutz der öffentlichen Gesundheit sicherzustellen, dürfen Erzeugnisse mit einem Gehalt an Kontaminanten, der über dem jeweils zulässigen Höchstgehalt liegt, nicht in den Verkehr gebracht werden. Die Höchstgehalte beziehen sich hierbei auf das Frischgewicht einer jeweils aus mehreren Stichproben gebildeten Mischprobe. Die Höchstgehalte werden grundsätzlich nach dem Minimierungsgebot festgelegt, d.h. so niedrig wie unter den gegebenen Produktionsbedingungen und nach guter landwirtschaftlicher Praxis möglich, aber niemals höher als toxikologisch vertretbar. Für einzelne Rückstände, z.b. Quecksilber, entsprechen die festgesetzten Höchstmengen der unteren analytischen Bestimmungsgrenze im Rahmen routinemäßiger Untersuchungen. Die Festsetzung der Höchstgehalte berücksichtigt stets toxikologische Expositionsgrenzwerte, die Sicherheitsfaktoren beinhalten, so dass bei einer gelegentlichen Überschreitung der Höchstgehalte keine gesundheitliche Gefährdung des Verbrauchers zu erwarten ist (BVL, 2015). Für den Fall, dass die für Lebensmittel festgesetzten Höchstmengen in den untersuchten Grünkohlpflanzen überschritten werden und Gesundheitsgefährdungen nicht ausgeschlossen werden können, sind zur weiteren Abklärung Kontrolluntersuchungen an gärtnerischen und landwirtschaftlichen Nutzpflanzen in der Standortumgebung angezeigt.

15 Seite 15 von 87 Zeichen/Erstelldatum: IS-US3-STG/mai/ Schadstoff-Deposition Bezüglich der Schadstoff-Deposition beinhaltet die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) Immissionswerte für die Schwermetalle Arsen, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber und Thallium, bei deren Unterschreitung der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Deposition von luftverunreinigenden Stoffen, einschließlich der Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen sichergestellt ist. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) beinhaltet für Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber und Zink zulässige zusätzliche jährliche Frachten an Schadstoffen über alle Wirkungspfade 1). Für den Fall, dass die ermittelten Depositionsraten die Immissionswerte für Schadstoffdepositionen bzw. die zulässigen Frachten überschreiten, ist zur weiteren Abklärung eine Ursachenanalyse durchzuführen Da für Quecksilber das vorliegend eingesetzte Messverfahren die vollständige Erfassung der Deposition nicht gewährleistet, erfolgt keine Quecksilberanalyse in den Depositionsproben. 1) Nach 11 Abs. 1 der BBodSchV gilt: Werden die in Anhang 2 Nr. 4.1 festgesetzten Vorsorgewerte bei einem Schadstoff überschritten, ist insoweit eine Zusatzbelastung bis zur Höhe der in Anhang 2 Nr. 5 festgesetzten jährlichen Frachten des Schadstoffes zulässig. Dabei sind die Einwirkungen auf den Boden über Luft und Gewässer sowie durch unmittelbare Einträge zu beachten.

16 Seite 16 von 87 Zeichen/Erstelldatum: IS-US3-STG/mai/ Tabelle 2: Immissionswerte für Schadstoffdepositionen Stoff 1) Beurteilungskriterien TA Luft BBodSchV [µg/m² d] Aluminium (Al) - - Antimon (Sb) - - Arsen (As) 4 - Bismut (Bi) - - Blei (Pb) Cadmium (Cd) 2 2 Chrom (Cr) - 82 Eisen (Fe) - - Kalzium - - Kobalt (Co) - - Kupfer (Cu) Mangan (Mn) - - Molybdän (Mo) - - Nickel (Ni) Thallium (Tl) 2 - Titan (Ti) - - Vanadium (V) - - Zink (Zn) [g/(m² *d)] Staub 0,35-1) Quecksilber wird bei den Depositionsmessungen nicht mit erfasst

17 Seite 17 von 87 Zeichen/Erstelldatum: IS-US3-STG/mai/ Bezüglich regionaler Werte für die Hintergrundbelastung beinhaltet die vorliegende Dokumentation folgende Erhebungsdaten: Zwei in das emittentenbezogene Messnetz im Flughafen-Umfeld integrierte Referenzmesspunkte befinden sich in größerer Entfernung (> 9 km) südlich des Flughafens im Bereich von Goldach (RGL) und Notzinger Moos (RNL). Sie liegen außerhalb des Flughafen-Einflussbereichs in vornehmlich landwirtschaftlich genutztem Umfeld und sind geeignet den Bereich der standortnahen Hintergrundgehalte für Anreicherungen in Bioindikatoren und Depositionsproben abzuschätzen. Im Bereich Aichach, der dem Untersuchungsgebiet vergleichbare Standortfaktoren hinsichtlich der klimatischen Situation (Klimadiagramm), der Höhenlage, der Nähe zu einem Ballungsraum (Augsburg) und - mit Ausnahme des Flughafenbetriebes - auch der Nutzungsstrukturen aufweist, werden mit den Biomonitoring-Verfahren zeitgleich 2 Messpunkte untersucht. Die Erhebungen charakterisieren die Hintergrundsituation eines vergleichbar genutzten Umfelds. Die Ergebnisse der untersuchten Referenzmesspunkte sind im Anhang dokumentiert.

18 Seite 18 von 87 Zeichen/Erstelldatum: IS-US3-STG/mai/ Durchführung der Untersuchungen Messnetz Das Messnetz des Umweltmonitorings in der Umgebung des Flughafens München umfasst im Jahr 2015 insgesamt 10 Messpunkte im direkten Umfeld sowie die beiden Referenz-Messpunkte RGL und RNL in weiterer Entfernung im Süden des Flughafens. Die Lage der Messpunkte im Untersuchungsjahr 2015 ist der Abbildung 4 zu entnehmen, eine Lage- und Standortbeschreibung beinhaltet die Tabelle 3. Im Anhang finden sich detaillierte Dokumentationen der einzelnen Messpunkte in Form von Stationskennblättern mit Beschreibungen, Detailkarten und Foto der Messpunkte. Tabelle 3: Messpunkte in der Untersuchungsperiode 2015 Messpunkt Lage Standortbeschreibung FMF 1 km nördlich von Pulling im LSG Freisinger Moos landwirtschaftlich genutztes Umfeld im Flugrouten-Bereich MWF Westende der südlichen S/L-Bahn im Flugrouten-Bereich MWV bei Gleisanlagen innerhalb des westlichen Flughafenbereichs Kfz-Verkehr (fließend) im Nahbereich Bahnlinie AWL 0,5 km westlich Attaching landwirtschaftlich genutztes Umfeld AVS LH 7 MEF VIF im Ortsgebiet von Attaching im Sicherheitsbereich des Flughafens im Anstand von ca. 750 m zur Startbahn Süd Ostende nördliche S/L-Bahn 0,2 km südlich BAB 92 im Bereich Viehlaßmoos Kfz-Verkehr (Innerorts) im Siedlungsbereich Flugzeug-Rollverkehr im Flugrouten-Bereich landwirtschaftlich genutztes Umfeld landwirtschaftlich genutztes Umfeld im Flugrouten-Bereich BWL 0,7 km westlich Berglern landwirtschaftlich genutztes Umfeld BIS RGL Referenzmesspunkt RNL Referenzmesspunkt innerhalb Berglern 9,5 km südwestlich des Flughafens im LSG südl. Hallbergmoos 7 km südlich des Flughafens im Notzinger Moos bei Eichenried Im Siedlungsbereich Kfz-Verkehr (Innerorts, Stopp/Go) landwirtschaftlich genutztes Umfeld landwirtschaftlich genutztes Umfeld

19 Seite 19 von 87 Zeichen/Erstelldatum: IS-US3-STG/mai/ Abbildung 4: Lage der Messpunkte im Umfeld des Münchner Flughafens 2015

20 Seite 20 von Erhebungszeiträume Die Erhebungszeiträume im Jahr 2015 für das Biomonitoring und die Depositionsuntersuchungen sind zusammenfassend in der Tabelle 4 wiedergegeben. In der Untersuchungsperiode 2015 wurden die Erhebungen zum Umweltmonitoring in der vorletzten Kalenderwoche des Vorjahres (KW 51/14) mit Staubniederschlags-Messungen aufgenommen und über insgesamt 13 jeweils 4-wöchige Perioden kontinuierlich bis zum Jahresende fortgeführt. Die erhobenen Depositionsdaten decken somit das gesamte Kalenderjahr ab. Die Erhebungszeiträume für das Biomonitoring entsprechen mit 5 jeweils 4-wöchigen Serien während der Vegetationsperiode bei der standardisierte Graskultur und einer anschließenden 8- wöchigen Exposition bei Grünkohl den Vorgaben der jeweiligen VDI-Richtlinien.

21 Seite 21 von 87 Tabelle 4: Erhebungszeiträume Erhebungsmethode Kalenderwoche Graskultur Grünkohl Deposition 51/ Serie Serie Serie Serie Serie Exposition (Hinweis: In der Ergebnisdokumentation zu den Depositionsuntersuchungen im Anhang des Berichtes beziehen sich die Zeitangaben der Kalenderwoche (KW) auf das Ende des jeweils 4-wöchigen Erhebungszeitraums)

22 Seite 22 von 87 5 Untersuchungsergebnisse Im Nachfolgenden werden die Ergebnisse der Umweltmonitoring-Untersuchungen 2015 für die einzelnen Schwermetalle, Spurenstoffe und organischen Schadstoffe in Form von Säulendiagrammen dargestellt. Die Einzelwerte sind im Anhang dokumentiert. Die Säulendiagramme beinhalten die an den Messpunkten im Flughafen-Nahbereich erhobenen Daten der parallelen Biomonitoring- und Bergerhoff-Messungen sowie die Daten der nicht durch Flugverkehr beeinflussten Referenzmesspunkte RNL und RGL im Süden des Messgebietes. Die im Rahmen des vorliegenden Biomonitoring-Programms an 2 Vergleichsstationen in der Umgebung von Aichach sowie erhobenen Ergebnisse sind im Anhang dokumentiert. Die als Ergebnisse der vorliegenden Untersuchungen in Bioindikatoren ermittelten Gehalte an Schwermetallen, Spurenstoffen und organischen Schadstoffen sind in den nachfolgenden grafischen Darstellungen auf Basis der Bezugsgröße 100 % Trockensubstanz wiedergegeben. Die zur Beurteilung heranzuziehenden Höchstwerte (vgl. Tabelle 1) beziehen sich jedoch für Futtermittel auf 88 % Trockensubstanz und für Lebensmittel auf das Frischgewicht (ca. 20 % Trockensubstanz). Entsprechend sind die in den nachfolgenden Grafiken enthaltenen Angaben der Höchstwerte in Futter- und Lebensmittel jeweils auf die Bezugsgröße 100 % Trockengewicht umgerechnet. Zur Darstellung der Depositionsmessungen wurden die Jahresmittelwerte herangezogen. Messwerte unterhalb der Bestimmungsgrenze sind in den nachfolgenden Abbildungen mit dem halben Wert der Bestimmungsgrenze dargestellt.

23 Seite 23 von Aluminium Untersuchungsperiode 2015: Der Höchstgehalt für Futtermittel wird von den Aluminium-Anreicherungen in der Graskultur unterschritten. Weitere wirkungsbezogene Beurteilungskriterien liegen für Aluminium nicht vor.

24 Seite 24 von Antimon Untersuchungsperiode 2015: Für Antimon liegen keine wirkungsbezogenen Beurteilungskriterien vor.

25 Seite 25 von Arsen Untersuchungsperiode 2015: Der Höchstgehalt für Futtermittel wird von den Arsen-Anreicherungen in der Graskultur unterschritten. Der Depositionswert zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen wird unterschritten. Weitere wirkungsbezogene Beurteilungskriterien liegen für Arsen nicht vor.

26 Seite 26 von Bismut Untersuchungsperiode 2015: Für Bismut liegen keine wirkungsbezogenen Beurteilungskriterien vor.

27 Seite 27 von Blei Untersuchungsperiode 2015: Die Blei-Anreicherungen unterschreiten in der Graskultur die Höchstgehalte für Futtermittel sowie in Grünkohl den Höchstgehalt für Kohlgemüse. Der Blei-Depositionswert zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen wird deutlich unterschritten.

28 Seite 28 von Cadmium Untersuchungsperiode 2015: Die Höchstgehalte für Futtermittel werden von den Cadmium-Anreicherungen in der Graskultur unterschritten. Der Höchstgehalt für Blattkohl wird von den Cadmium-Anreicherungen im Grünkohl unterschritten. Der Cadmium-Depositionswert zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen wird deutlich unterschritten.

29 Seite 29 von Chrom Untersuchungsperiode 2015: Der Höchstgehalt für Futtermittel wird von den Chrom-Anreicherungen in der Graskultur deutlich unterschritten. Die Chrom-Deposition unterschreitet die zulässige Zusatzbelastung von Böden deutlich. Weitere wirkungsbezogene Beurteilungskriterien liegen für Chrom nicht vor.

30 Seite 30 von Eisen Untersuchungsperiode 2015: Für Eisen liegen keine wirkungsbezogenen Beurteilungskriterien vor.

31 Seite 31 von Kalzium Untersuchungsperiode 2015: Für Kalzium liegen keine wirkungsbezogenen Beurteilungskriterien vor.

32 Seite 32 von Kobalt Untersuchungsperiode 2015: Für Kobalt liegen keine wirkungsbezogenen Beurteilungskriterien vor.

33 Seite 33 von Kupfer Untersuchungsperiode 2015: Der Höchstgehalt für Futtermittel wird von den Kupfer-Anreicherungen in der Graskultur unterschritten. Der Höchstgehalt in Lebensmitteln wird von der Kupfer-Anreicherung in Grünkohl deutlich unterschritten. Die Kupfer-Deposition unterschreitet die zulässige Zusatzbelastung von Böden deutlich.

34 Seite 34 von Mangan Untersuchungsperiode 2015: Für Mangan liegen keine wirkungsbezogenen Beurteilungskriterien vor. Hinweis: Die vergleichsweise hohen Mn-Gehalte insbesondere der 1. Graskulturserie korrespondieren mit zeitlich parallel festgestellten hohen Werten der Gesamtstaub- und Mangan-Deposition (vgl. Dokumentation der Einzelwerte im Anhang).

35 Seite 35 von Molybdän Untersuchungsperiode 2015: Der Höchstgehalt für Futtermittel wird von den Molybdän-Anreicherungen in der Graskultur deutlich unterschritten. Weitere wirkungsbezogene Beurteilungskriterien liegen für Molybdän nicht vor.

36 Seite 36 von Nickel Untersuchungsperiode 2015: Der Höchstgehalt für Futtermittel wird von den Nickel-Anreicherungen in der Graskultur deutlich unterschritten. Der Nickel-Depositionswert zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen wird unterschritten. Weitere wirkungsbezogene Beurteilungskriterien liegen für Nickel nicht vor.

37 Seite 37 von Quecksilber Untersuchungsperiode 2015: Die Höchstgehalte für Futtermittel werden von den Quecksilber-Anreicherungen in der Graskultur unterschritten. Die in Grünkohl ermittelten Quecksilbergehalte liegen in 9 Proben über dem auf Basis eines Trockengewichtsanteils von 20 % umgerechneten Höchstgehaltes der RHmV in Lebensmitteln von 0,05 mg/kg TS, so dass im Hinblick auf eine ggf. erforderliche Beanstandung von Lebensmitteln eine detailliertere Prüfung erforderlich ist (siehe Anhang: Ergebnisdokumentation Element- und Schwermetallgehalt in Grünkohl): Hierbei ist entsprechend der Bezugsgröße des Höchstgehaltes - eine Umrechnung der auf das Trockengewicht bezogenen Messwerte auf das Frischgewicht vorzunehmen und die resultierenden Zahlenwerte auf die Dezimalstellenzahl des Höchstgehaltes zu runden. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Trockensubstanzanteile der o.g. Grünkohl-Proben zwischen 17,9 % und 21,6 % wird der Höchstgehalt von 0,01 mg/kg FG nicht überschritten, so dass aus den 2015 ermittelten Quecksilber-Anreicherungen in Grünkohl kein Hinweis auf eine Gefährdungssituation abzuleiten ist.

38 Seite 38 von Thallium Untersuchungsperiode 2015: Die Thallium-Anreicherungen in der Graskultur liegen unterhalb der Bestimmungsgrenze und unterschreiten die Höchstgehalte für Futtermittel deutlich. Der Thallium-Depositionswert zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen wird deutlich unterschritten. Weitere wirkungsbezogene Beurteilungskriterien liegen für Thallium nicht vor.

39 Seite 39 von Titan Untersuchungsperiode 2015: Für Titan liegen keine wirkungsbezogenen Beurteilungskriterien vor.

40 Seite 40 von Vanadium Untersuchungsperiode 2015: Die Vanadium-Anreicherungen in der Graskultur unterschreiten die Höchstgehalte für Futtermittel deutlich. Weitere wirkungsbezogene Beurteilungskriterien liegen für Vanadium nicht vor.

41 Seite 41 von Zink Untersuchungsperiode 2015: Der Höchstgehalt für Futtermittel wird von den Zink-Anreicherungen in der Graskultur deutlich unterschritten. Die Zink-Deposition unterschreitet die zulässige Zusatzbelastung von Böden deutlich. Weitere wirkungsbezogene Beurteilungskriterien liegen für Zink nicht vor.

42 Seite 42 von Benzo(a)pyren (BaP) Untersuchungsperiode 2015: Für Benzo(a)pyren liegen keine wirkungsbezogenen Beurteilungskriterien vor.

43 Seite 43 von PAK Untersuchungsperiode 2015: Für den Summenparameter polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) liegen keine wirkungsbezogenen Beurteilungskriterien vor.

44 Seite 44 von Gesamtstaub Untersuchungsperiode 2015: Die Staubniederschläge unterschreiten deutlich den Immissionswert zum Schutz vor erheblichen Nachteilen und Belästigungen

45 Seite 45 von 87 6 Zusammenfassende Bewertung der Umwelterhebungen 2015 Der vorliegende Bericht beinhaltet die Dokumentation der Erhebungsdaten 2015 der im Rahmen der Umwelterhebungen in der Umgebung des Flughafens München durchgeführten Biomonitoring- und Depositionsuntersuchungen sowie eine Bewertung im Hinblick auf wirkungsrelevante Stoffanreicherungen sowie Depositionen im Sinne der Gefahrenabwehr. Die Ergebnisse sind im Vergleich mit wirkungsbezogenen Beurteilungskriterien folgendermaßen zusammenzufassen: Die Schadstoffgehalte in der standardisierten Graskultur, die als ein Stellvertreter für landwirtschaftliche Futterpflanzen zu betrachten ist, unterschreiten die jeweiligen Höchstmengenregelungen der Futtermittelverordnung (FuttMV) und der Richtlinie VDI 2310 Maximale Immissionswerte. Dementsprechend sind Hinweise auf potentielle Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Produktion durch atmogene Einträge von Aluminium, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Molybdän, Nickel, Quecksilber, Thallium, Vanadium und Zink nicht abzuleiten. Weitere Elemente weisen sehr geringe Gehalte unterhalb der chemischen Bestimmungsgrenze (u.a. Bismut) auf. Die Schadstoffgehalte in Grünkohl, der dem Menschen als direkte Nahrungspflanze dient, unterschreiten die europarechtlichen Grenzwerte aus dem Bereich Lebensmittelmonitoring, speziell die Höchstmengen von Blei in Kohlgemüse und Cadmium in Blattkohl. Bezüglich der zur Bewertung herangezogenen Anforderungen der Rückstands-Höchstmengenverordnung ist für Quecksilber auf Basis der Einzelfallbetrachtung keine Überschreitung nachweisbar. Für Kupfer liegen die ermittelten Anreicherungswerte in Grünkohl deutlich unterhalb den Anforderungen der Rückstands-Höchstmengenverordnung. Insgesamt weisen die Grünkohlpflanzen im Vergleich zu den Vorjahren höhere Gehalte für verschiedene Schadstoffe wie beispielsweise Aluminium, Arsen, Molybdän und Benzo(a)pyren auf. Die Ursache hierfür ist im Zusammenhang mit der in der Untersuchungsperiode 2015 vergleichsweise schlechten Entwicklung der Grünkohlpflanzen mit verringertem Biomassezuwachs und teilweise Schädlingsbefall während der Ausbringung zu sehen. Aufgrund des geringeren Zuwachses an Biomasse resultieren in den Grün-

46 Seite 46 von 87 kohlpflanzen höhere Schadstoffkonzentrationen. Die Gefährdungsbeurteilung bleibt hierdurch jedoch unberührt. Bezüglich des Bodenschutzes unterschreiten die Ergebnisse der Depositionsuntersuchungen mit dem Bergerhoff-Verfahren für Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Thallium und Zink deutlich die jeweiligen Immissionswerte der TA Luft zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen sowie die nach Bodenschutzrecht zulässigen zusätzlichen jährlichen Frachten an Schadstoffen. Insgesamt ist festzustellen, dass in der Untersuchungsperiode 2015 keine Überschreitungen von Grenz- und Richtwerten für landwirtschaftliche Futtermittel und pflanzliche Lebensmittel sowie von Grenz- und Richtwerten zum Schutz von Böden auftraten. Erhebliche Belastungen im Hinblick auf die landwirtschaftliche Nutzung und die Nahrungsmittelproduktion sind im Sinne des Verbraucherschutzes im Umgebungsbereich des Flughafens nicht abzuleiten.

47 Seite 47 von 87 7 Literatur Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA Luft) vom 24. Juli 2002 (GMBl S. 511) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 BVL (2015): BVL-Report 9.3 Berichte zur Lebensmittelsicherheit Monitoring 2013 Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2013 (BGBl. I S. 2242) Rückstands-Höchstmengenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1999 (BGBl. I S. 2082; 2002 I S. 1004), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. März 2010 (BGBl. I S. 286) geändert worden ist VERORDNUNG (EG) Nr. 396/2005 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs VERORDNUNG (EG) Nr. 1881/2006 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln VERORDNUNG (EU) Nr. 488/2014 DER KOMMISSION vom 12. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 bezüglich der Höchstgehalte für Cadmium in Lebensmitteln VDI 2119 Blatt 2: Bestimmung des Staubniederschlags mit Auffanggefäßen aus Glas (Bergerhoff-Verfahren) 0der Kunststoff ( Ausgabedatum: ) VDI 2267 Blatt 15: Stoffbestimmung an Partikeln in der Außenluft - Messen der Massenkonzentration von Al, As, Ca, Cd, Co, Cr, Cu, K, Mn, Ni, Pb, Sb, V, Zn als Bestandteile des Staubniederschlages mit Hilfe der Massenspektrometrie (ICP-MS) (Ausgabedatum: ) VDI 2310 Blatt 28: Maximale Immissions-Werte - Maximale Immissions-Werte für Cadmium zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere (Ausgabedatum: ) VDI 2310 Blatt 29: Maximale Immissions-Werte - Maximale Immissions-Werte für Thallium zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere (Ausgabedatum: )

48 Seite 48 von 87 VDI 2310 Blatt 30: Maximale Immissions-Werte - Maximale Immissions-Werte für Nickel zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere (Ausgabedatum: ) VDI 2310 Blatt 31: Maximale Immissions-Werte - Maximale Immissions-Werte für Zink zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere (Ausgabedatum: ) VDI 2310 Blatt 33: Maximale Immissions-Werte - Maximale Immissions-Werte für Quecksilber in organischer Bindungsform zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere (Ausgabedatum: ) VDI 2310 Blatt 34: Maximale Immissions-Werte - Maximale Immissions-Werte für Vanadium zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere (Ausgabedatum: ) VDI 2310 Blatt 35: Maximale Immissions-Werte - Maximale Immissions-Werte für Arsen zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere und der von ihnen stammenden Lebensmittel (Ausgabedatum: ) VDI 2310 Blatt 37: Maximale Immissions-Werte - Maximale Immissions-Werte für Molybdän zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere (Ausgabedatum: ) VDI 2310 Blatt 38: Maximale Immissions-Werte - Maximale Immissions-Werte für Kupfer zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere und der von ihnen stammenden Lebensmittel (Ausgabedatum: ) VDI 2310 Blatt 39: Maximale Immissions-Werte - Maximale Immissions-Werte für Chrom zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere und der von ihnen stammenden Lebensmittel (Ausgabedatum: ) VDI 2310 Blatt 44: Maximale Immissions-Werte - Maximale Immissions-Werte für Aluminium zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere (Ausgabedatum: ) VDI 3957 Blatt 2: Biologische Messverfahren zur Ermittlung und Beurteilung der Wirkung von Luftverunreinigungen auf Pflanzen (Bioindikation) - Verfahren der standardisierten Graskultur (Ausgabedatum: ) VDI 3957 Blatt 2 Entwurf: Biologische Messverfahren zur Ermittlung und Beurteilung der Wirkung von Luftverunreinigungen auf Pflanzen (Bioindikation) - Verfahren der standardisierten Graskultur (Ausgabedatum: ) VDI 3957 Blatt 3: Biologische Messverfahren zur Ermittlung und Beurteilung der Wirkung von Luftverunreinigungen auf Pflanzen (Bioindikation) - Verfahren der standardisierten Exposition von Grünkohl (Ausgabedatum: )

49 Seite 49 von 87 VDI 2310 Blatt 27: Maximale Immissions-Werte - Maximale Immissions-Werte für Blei zum Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere (Ausgabedatum: ) VDI-Richtlinie: VDI 4320 Blatt 2 Messung atmosphärischer Depositionen - Bestimmung des Staubniederschlags nach der Bergerhoff-Methode (Ausgabedatum: )

50 Seite 50 von 87 Anhang 2015 Messnetz Biomonitoring und Deposition 2015: Messpunktbeschreibungen Ergebnisdokumentation: Element- und Schwermetallgehalt in Standardisierten Graskulturen Ergebnisdokumentation: Element- und Schwermetallgehalt in Grünkohl Ergebnisdokumentation: PAKs in Standardisierten Graskulturen (16 EPA Komponenten) Ergebnisdokumentation: PAKs in Grünkohl (16 EPA Komponenten) Ergebnisdokumentation: Gesamtstaub, Element- und Schwermetalldeposition - Einzelwerte

51 Seite 51 von 87 Messnetz Biomonitoring und Deposition 2015: Messpunktbeschreibungen

52 Seite 52 von 87 Messpunkt FMF Charakteristik Gauß-Krüger- Koordinaten Karte Der Messpunkt FMF befindet sich etwa 1 km nordwestlich von Pulling im Landschaftsschutzgebiet Freisinger Moos. Die Entfernung zum Flughafen beträgt etwa 8 km. Die Station liegt in einem überwiegend landwirtschaftlich geprägten Gebiet. Rechtswert: , Hochwert: , Höhe ü. NN: 448 m FMF Foto

53 Seite 53 von 87 Messpunkt MWF Charakteristik Gauß-Krüger- Koordinaten Karte Der Messpunkt MWF liegt am westlichen Ende der südlichen Start- und Landebahn. Die Entfernung zur nächsten Straße beträgt etwa 150 m. In der Nähe befinden sich kleinere Gehöfte sowie das Industriegebiet von Hallbergmoos. Rechtswert: , Hochwert: , Höhe ü. NN: 453 m MWF Foto

54 Seite 54 von 87 Messpunkt MWV Charakteristik Gauß-Krüger- Koordinaten Karte Der Messpunkt MWV befindet sich zwischen den beiden Start- und Landebahnen im Bereich der Gleisanlagen der S-Bahn. In einer Entfernung von etwa 75 m befindet sich der Autobahnzubringer vom Flughafen. Rechtswert: , Hochwert: , Höhe ü. NN: 444 m MWV Foto

55 Seite 55 von 87 Messpunkt AWL Charakteristik Gauß-Krüger- Koordinaten Karte Der Messpunkt AWL liegt ca. 500 m westlich von Attaching in einem überwiegend landwirtschaftlich geprägten Gebiet. Der Standort befindet sich etwa 2 km nordwestlich des Flughafens in einer Entfernung von 1,2 km zur nördlichen Start- und Landebahn. Rechtswert: , Hochwert: , Höhe ü. NN: 443 m AWL Foto

56 Seite 56 von 87 Messpunkt AVS Charakteristik Gauß-Krüger- Koordinaten Karte Der Messpunkt AVS befindet sich unweit der Ortsmitte von Attaching in einer Entfernung von etwa 1,5 km zur nördlichen Start- und Landebahn. Das Umfeld ist durch den Siedlungsbereich und landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Der Messpunkt ersetzt den ehemaligen Messpunkt KIA. Rechtswert: , Hochwert: , Höhe ü. NN: 442 m AVS Foto

57 Seite 57 von 87 Messpunkt LH 7 Charakteristik Gauß-Krüger- Koordinaten Karte Der Messpunkt LH 7 liegt im Sicherheitsbereich im Abstand von ca. 750 m zur Startbahn Süd Rechtswert: , Hochwert: , Höhe ü. NN: 445 m LH7 Foto

58 Seite 58 von 87 Messpunkt MEF Charakteristik Gauß-Krüger- Koordinaten Karte Der Messpunkt MEF liegt am östlichen Ende der nördlichen Start- und Landebahn. Die Entfernung zur nächsten Straße beträgt etwa 100 m. Rechtswert: , Hochwert: , Höhe ü. NN: 441 m MEF Foto

59 Seite 59 von 87 Messpunkt VIF Charakteristik Gauß-Krüger- Koordinaten Karte Der Messpunkt VIF liegt im Naturschutzgebiet Viehlaßmoos, 9,2 km nordöstlich des Flughafens in einem überwiegend landwirtschaftlich geprägten Umfeld. Ca. 200 m nördlich verläuft die Autobahn BAB 92 Rechtswert: , Hochwert: , Höhe ü. NN: 425 m VIF Foto

60 Seite 60 von 87 Messpunkt BWL Charakteristik Gauß-Krüger- Koordinaten Karte Der Messpunkt BWL befindet sich ca. 700 m westlich von Berglern in einem landwirtschaftlich genutzten Gebiet. Die Entfernung zur nächsten Straße beträgt etwa 700 m und zum Flughafen etwa 10 km. Rechtswert: , Hochwert: , Höhe ü. NN: 434 m BWL Foto

61 Seite 61 von 87 Messpunkt BIS Charakteristik Gauß-Krüger- Koordinaten Karte Diese Messstation befindet sich im Ortskern von Berglern auf der Parkwiese der Kirche in etwa 100 m Entfernung zur Hauptstraße und ca. 75 m zu einem Parkplatz mit Bushaltestelle. Die Entfernung zum Flughafen beträgt etwa 11 km. Rechtswert: , Hochwert: , Höhe ü. NN: 439 m BIS Foto

62 Seite 62 von 87 Messpunkt RGL (Referenzmesspunkt) Charakteristik Gauß-Krüger- Koordinaten Karte Der Messpunkt liegt im LSG (südliches Hallbergmoos) in etwa 9,5 km südwestlicher Entfernung zum Flughafen in einem überwiegend landwirtschaftlich geprägten Raum. Der Standort wurde als Referenzmesspunkt für den gebietstypischen Hintergrund gewählt. Rechtswert: , Hochwert: , Höhe ü. NN: 469 m RGL Foto

63 Seite 63 von 87 Messpunkt RNL (Referenzmesspunkt) Charakteristik Gauß-Krüger- Koordinaten Karte Messpunkt RNL befindet sich im Bereich Notzinger Moos etwa 1 km nördlich von Eichenried. Die Entfernung vom Flughafen beträgt etwa 6,7 km. Die Region ist landwirtschaftlich geprägt. Der Standort wurde als Referenzmesspunkt für den gebietstypischen Hintergrund gewählt. Rechtswert: , Hochwert: , Höhe ü. NN: 465 m RNL Foto

64 Messgebiet Flughafen München Messgebiet Flughafen München Seite 64 von 87 Ergebnisdokumentation: Element- und Schwermetallgehalt in Standardisierten Graskulturen Standardisierte Graskultur 2015 Aluminium [mg/kg TS] BG 1,0 Station 1. Serie 3. Serie 5. Serie Mittelwert FMF 46,3 51,0 28,6 42,0 MWF 68,2 92,2 48,1 69,5 MWV 71,2 72,4 27,8 57,1 AWL 59,2 97,0 41,9 66,0 AVS 31,2 37,0 17,5 28,6 LH7 55,3 67,0 33,9 52,1 MEF 32,2 82,0 41,6 51,9 VIF 46,3 36,0 21,7 34,7 BWL 98,1 48,1 65,8 70,7 BIS 17,4 25,0 36,0 26,1 RGL 82,1 80,3 43,1 68,5 RNL 47,3 90,0 38,4 58,6 AIC-WNL 57,2 69, ,4 AIC-KKH 57,4 55,2 39,5 50,7 Standardisierte Graskultur Antimon [mg/kg TS] BG 0,04 Station 1. Serie 3. Serie 5. Serie Mittelwert FMF 0,043 0,020 0,020 0,041 MWF 0,075 0,095 0,063 0,078 MWV 0,130 0,270 0,074 0,158 AWL 0,066 0,047 0,053 0,055 AVS 0,049 0,042 0,020 0,044 LH7 0,073 0,060 0,050 0,061 MEF 0,073 0,078 0,052 0,068 VIF 0,051 0,020 0,020 0,044 BWL 0,051 0,020 0,020 0,044 BIS 0,020 0,020 0,020 0,040 RGL 0,050 0,020 0,020 0,043 RNL 0,050 0,020 0,020 0,043 AIC-WNL 0,054 0,046 0,077 0,059 AIC-KKH 0,046 0,020 0,020 0,042 (Werte unterhalb der Bestimmungsgrenze (BG) sind mit dem halben Wert der Bestimmungsgrenze kursiv dargestellt)

65 Messgebiet Flughafen München Messgebiet Flughafen München Seite 65 von 87 Standardisierte Graskultur Arsen [mg/kg TS] BG 0,01 Station 1. Serie 3. Serie 5. Serie Mittelwert FMF 0,120 0,170 0,102 0,131 MWF 0,120 0,200 0,179 0,166 MWV 0,140 0,170 0,217 0,176 AWL 0,120 0,290 0,159 0,190 AVS 0,099 0,150 0,139 0,129 LH7 0,140 0,170 0,161 0,157 MEF 0,190 0,190 0,153 0,178 VIF 0,085 0,120 0,113 0,103 BWL 0,110 0,160 0,232 0,135 BIS 0,087 0,110 0,172 0,099 RGL 0,130 0,190 0,133 0,151 RNL 0,110 0,150 0,181 0,147 AIC-WNL 0,140 0,180 0,168 0,160 AIC-KKH 0,089 0,180 0,143 0,135 Standardisierte Graskultur Bismut [mg/kg TS] BG 0,25 Station 1. Serie 3. Serie 5. Serie Mittelwert FMF 0,125 0,125 0,125 0,125 MWF 0,125 0,125 0,125 0,125 MWV 0,125 0,125 0,125 0,125 AWL 0,125 0,125 0,125 0,125 AVS 0,125 0,125 0,125 0,125 LH7 0,125 0,125 0,125 0,125 MEF 0,125 0,125 0,125 0,125 VIF 0,125 0,125 0,125 0,125 BWL 0,125 0,125 0,125 0,125 BIS 0,125 0,125 0,125 0,125 RGL 0,125 0,125 0,125 0,125 RNL 0,125 0,125 0,125 0,125 AIC-WNL 0,125 0,125 0,125 0,125 AIC-KKH 0,125 0,125 0,125 0,125 (Werte unterhalb der Bestimmungsgrenze (BG) sind mit dem halben Wert der Bestimmungsgrenze kursiv dargestellt)

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