Niedersächsisches Kultusministerium
|
|
- Frauke Kaiser
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 (inkl. Inform. über Alt-Neu-) 1.) Ermäßigungen 0100 (alt:0100) Altersermäßigung ( 8 ArbZVO-Lehr; nicht in Verbindung mit Altersteilzeit) 0200 (alt:0200) Schwerbehinderte Lehrkräfte ( 10 ArbZVO-Lehr) 0300 (alt:0300) Vorübergehend herabgeminderte Dienstfähigkeit ( 11 ArbZVO-Lehr) 0400 (alt:0400) Dauerhafte begrenzte Dienstfähigkeit ( 27 BeamtStG, 43 NBG) 0600 (neu) Kürzung des eigenverantwortlichen Unterrichts der auszubildenden Lehrkräfte 2.) Anrechnungen gem. ArbZVO-Lehr Aufg. i. R. d. Eigenverantw. ( 13 Abs.3) 1800 (alt:1800) Entlastung für die Eigenverantwortung der Schule bzw. Leitungszeit an berufsbildenden Schulen ( 13 Abs. 3 ArbZVO-Lehr i.v.m. Anlage 2a) 2000 (alt:2000) Besondere Belastungen 1000 (alt:1000) Leitung einer Schule 1100 (alt:1100) Ständige(r) Vertreter(in) der Schulleiterin oder des Schulleiters 1120 (alt:1300) Leitung einer Zweigstelle 1200 (alt:1200) Koordinierung schulfachlicher Aufgaben Donnerstag, 13. Oktober Uhr (BBS-PLANUNG 18.2) Seite 1 von 5
2 (inkl. Inform. über Alt-Neu-) 3.) Ausbildungs-, Fortbildungs- und Beratungsaufg. Bildung für nachhaltige Entwicklung 4615 (neu) Beratung und Unterstützung 4625 (neu) Außerschulische Lernorte BNE 4635 (neu) Projekte und sonstige Maßnahmen 4805 (neu) Medienbildung 4665 (alt:4805) Beraterinnen und Berater für IuK und Medienpädagogik 4675 (neu) Didaktische Dienste 4685 (alt:4805) Fortbildung zu IUK und Medienpädagogik - Bezeichnung angeben 4905 (alt:4605) Fachberater(in) in der Schulaufsicht der BBS 4970 (alt:4700) Beratungslehrer(in) 4005 (alt:4005) Fachleiter(in) an Studienseminaren für berufsbildende Schulen 4105 (alt:4105) Fachseminarleiter(in) an Studienseminaren für berufsbildende Schulen 4155 (alt:4205) Mitwirkung bei der Lehramtsausbildung für berufsbildende Schulen 4315 (alt:4505) Fortbildungsregion 4325 (alt:4505) Koordinierung in Netzwerken 4335 (alt:4505) Fortbildungszentren an Universitäten 4345 (alt:4505) Multiplikatoren "Individuelle Lernentwicklung und ihre Dokumentation" 4355 (alt:4505) Einzelthemen - Bezeichnung bitte angeben 4715 (neu) Lions Quest 4725 (neu) Beratung für Gesundheitsmanagement/Gesundheitsförderung 4735 (neu) Prävention als Chance (PaC) - Gewaltprävention und soziales lernen im Verbund 4745 (neu) Mobbing Intervention Team (MIT) 4755 (neu) Förderung der Mobilität 4515 (neu) Beraterinnen und Berater für interkulturelle Bildung 4525 (neu) Beraterinnen und Berater für Schülervertretung 4535 (neu) Beratung für die Region im Unterricht 4585 (neu) Europäische und internationale Zusammenarbeit 4405 (neu) Qualitätsentwicklung durch EFQM-Prozessbegeleiter 4415 (neu) Beratung, Koordinierung Fortbildung: Arbeitsstelle Schulreform 4425 (neu) Trainer für Unterrichtsqualität 4435 (neu) Schulentwicklungsberatung 4445 (neu) Trainer für Funktionsträger in Schulen (SL,StSL..) Seite 2 von 5
3 (inkl. Inform. über Alt-Neu-) 4.) Schul-,Modellversuche, Richtlinienkommissionen Kommissionsarb. f. zentr. Prfg./Vgl.arb (alt:4605) Zentralabitur 5315 (alt:5305) Kommissionen für Erstellung und Umsetzung von Richtlinien 5325 (alt:5305) Kommissionen für Erstellung von Bildungsstandards, EPA für Abiturprüfung 5335 (alt:5305) Kommission für die Erstellung von Rahmenlehrplänen auf Bundesebene 5525 (neu) Einzelprojekte - Bezeichnung angeben (z.b. TReKo, Transferarbeitsgruppe QM für Nicht-ProReKo-Schulen) 5615 (alt:5405) Anrechnungen für das Projekt "Regionen des Lernens" 5625 (neu) Internationale Zusammenarbeit - Bezeichnung angeben! (z.b. unesco-projekt-schulen, Comenius- Programm) 5635 (alt:5505) Einzelprojekte - Bezeichnung angeben! (z.b. außerschulischer Lernort) 5705 (neu) Unterstützung von innovativen Vorhaben an berufsbildenden Schulen durch das MK 5805 (neu) Schülerlabore, Forschungszentren,- akademien an Universitäten 5855 (neu) regionale Schülerlabore an Schulen 5435 (alt:5305) Förderung der MINT Fächer 5455 (neu) Einzelthemen - Bezeichnung angeben (z.b. ProReKo, Schulversuche an BBS) 5.) Sonstige 6105 (neu) Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe zur Einrichtung einer neuen Schule - Schulform angeben 6205 (neu) Abnahme von Nichtschülerprüfungen 6305 (neu) START-Stipendienprogramm für engagierte SuS mit Migrationshintergrund 6405 (alt:5305) Entwicklung, Koordinierung und Moderation von BBS Planung 6415 (alt:5305) Entwicklung, Koordinierung und Moderation von bbs plus 6605 (neu) Förderung der Landschaftsverbände 6705 (neu) Gedenkstättenarbeit (Nebentätigkeit unter Entlastung im Hauptamt) 6805 (alt:5605) Landtagsfernsehen 6515 (alt:6505) Fachkräfte für Arbeitssicherheit 6525 (neu) Fachkräfte für Arbeitssicherheit in der Ausbildung 6535 (neu) Webseite "Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen" 6545 (neu) Suchtberatung für Landesbedienstete 6.) Entlastungen/Freistellungen d.interessenvertr (alt:6100) Schulpersonalrat ( 99 Abs. 2 NPersVG) 7115 (alt:6305) Schulbezirkspersonalrat ( 99 Abs. 3 NPersVG) 7125 (alt:6405) Schulhauptpersonalrat ( 99 Abs. 3 NPersVG) 7200 (alt:6900) Gleichstellungsbeauftragte der Schulen ( 24 NGG) 7215 (alt:6905) Gleichstellungsbeauftragte der NLSchB für den Schulbereich ( 24 NGG) 7300 (alt:6600) Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen ( 96 SGB IX) 7315 (alt:6705) Bezirksschwerbehindertenvertretung ( 97 SGB IX) 7325 (alt:6805) Hauptschwerbehindertenvertretung ( 97 SGB IX) Seite 3 von 5
4 (inkl. Inform. über Alt-Neu-) 7.) rechnerische Abzüge 7405 (alt:7005) Früherziehung (im LBZ für Gehörlose und Blinde) 7455 (neu) Kooperation HS/RS/OS mit berufsbildenden Schulen Variante (neu) Zusammenarbeit HS/RS/OS mit berufsbildenden Schulen 7500 (alt:7100) Stunden der übrigen Mitarbeiter(innen) gem. 53 NSchG 7510 (alt:7200) Stunden von Lehrkräften und übrigen Mitarbeiter(innen) gem. 53 NSchG für die außerhalb schulrechtlicher Vorschriften angebotene Weiterbildungsmaßnahmen, Kurse, Waren und Dienstlleistungen 8.) Beurlaubungen und sonstige Abwesenheiten 8009 (alt:8009) Beurlaubung ohne Dienstbezüge bzw. Sonderurlaub ( 64 Abs. 1 Nr. 1 NBG bzw. 28 TV-L) 8109 (alt:8109) Beurlaubung aus familiären Gründen bzw. Sonderurlaub ( 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NBG bzw. 28 TV-L), nicht Mutterschutzfrist bzw. Elternzeit 8202 (alt:8200) Beurlaubung für den Auslandsschuldienst 8400 (neu) Beurlaubung in den Hochschuldienst durch die Schulleitung 8405 (neu) Beurlaubung in den Hochschuldienst durch die NLSchB 8409 (neu) Beurlaubung in den Hochschuldienst durch das MK 8410 (alt:8400) Urlaub für Tätigkeiten in zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen oder in der Entwicklungshilfe ( (alt:8405) Urlaub für Tätigkeiten in zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen oder in der Entwicklungshilfe ( (alt:8409) Urlaub für Tätigkeiten in zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen oder in der Entwicklungshilfe ( (neu) Beurlaubung für die Tätigkeit in der Bundeswehr 8439 (neu) Mitgliedschaft einer kommunalen Vertretung bzw. eines Ausschusses sowie in der Volksvertretung eines Landes oder im Deutschen Bundestag ( 69 NBG) 8509 (alt:8509) sonstige Beurlaubung oder Abwesenheit - Begründung erforderlich! 8510 (alt:8110) Freijahr gemäß 8a der Nds. ArbVZO - Freistellungszeitraum 6 Monate 8520 (neu) Freijahr gemäß 8a der Nds. ArbVZO - Freistellungszeitraum 1 Jahr 8530 (alt:8120) Freijahr gemäß 8a der Nds. ArbVZO - Freistellungszeitraum 2 Jahre 8540 (alt:8130) Freijahr gemäß 8a der Nds. ArbVZO - Freistellungszeitraum 3 Jahre 8550 (alt:8140) Freijahr gemäß 8a der Nds. ArbVZO - Freistellungszeitraum 4 Jahre 8560 (alt:8150) Freijahr gemäß 8a der Nds. ArbVZO - Freistellungszeitraum 5 Jahre 8570 (alt:8160) Freijahr gemäß 8a der Nds. ArbVZO - Freistellungszeitraum 6 Jahre 8580 (alt:8170) Freijahr gemäß 8a der Nds. ArbVZO - Freistellungszeitraum 7 Jahre 8609 (alt:8609) Elternzeit ( 15 ff. BEEG, 81 NBG, 6 MuschEltZV) 8700 (alt:8700) (befristete) Abordnung an eine allgemein bildende Schule 8715 (alt:8705) (befristete) Abordnung an die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) 8727 (alt:8707) (befristete) Abordnung außerhalb des Schuldienstes (nicht Mk und nachgeordnete Behörden) 8739 (alt:8709) (befristete) Abordnung an das Nds (alt:8715) (befristete) Abordnung an das NLQ 8800 (alt:8800) Krankheit über 6 Monate 8807 (alt:9407) Altersteilzeit nach dem Blockmodell (Freistellungsphase) 8900 (alt:8900) Mutterschutzfrist ( 3 und 6 MuSchG, 81 NBG, 1 MuschEltZV) Seite 4 von 5
5 (inkl. Inform. über Alt-Neu-) 9.) Ermäßigung der Arbeitszeit 9009 (alt:9009) Teilzeitbeschäftigung auf Antrag ( 61 NBG bzw. bei Angestellten 44 TV-L i. V. m. 61 NBG) 9109 (alt:9109) Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen ( 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NBG, 11 Abs. 1 TV-L) 9200 (alt:9200) Stunden an einer allgemein bildenden Schule 9215 (alt:9205) (befristete) Teilabordnung an die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) 9227 (alt:9207) (befristete) Teilabordnung außerhalb des Schuldienstes (nicht Schulbehörde) 9239 (alt:9209) (befristete) Teilabordnung an das Nds (alt:9215) (befristete) Teilabordnung an das NLQ 9310 (alt:9300) Freistellung nach 19 ArbZVO-Lehr für Qualifizierungen (z.b. für 8 NLVO-Bildung Seminarstd. v. Quereinst., 9 NLVO-Bildung für Fachpraxis in der Ausbildung, 10 NLVO-Bildung Seefahrtsoberlehrer(- innen)) 9320 (alt:9300) Ermäßigung für spanische Lehrkräfte ("Spanischlehrkräfte - Unterrichten in Niedersachsen") 9400 (neu) Teilzeitbeschäftigung zur Ausübung des Mandats in der Volksvertretung eines anderen Landes ( 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 NBG) 9500 (alt:9500) Stillzeit ( 7 MuSchG, 81 NBG) 9609 (alt:9609) Ermäßigung der Arbeitszeit wegen Elternzeit 8 15 BEEG, 81 NBG, 7 MuschEltZV) 9707 (alt:9407) Ermäßigung der Arbeitszeit wegen Altersteilzeit nach dem Teilzeitmodell 9800 (neu) Nebentätigkeit gegen Entlastung im Hauptamt ( 71 NBG) 10.) Sonstige Stundenverringerungen 9900 (alt:9900) sonstige Stundenverringerung - Grund angeben! Eingebettet18: Alt-, die nicht mehr gültig sind 4405 sonstige Tätigkeiten in der Lehrerausbildung 4615 Sonstige Anrechnungsstunden für Fachberatung 5200 Lehrkräfte im Beamtenverhältnis auf Probe, die eine Prüfung nach 11 Abs. 1 Nr. 3 NBG ablegen müssen 7600 Stunden von Vertretungslehrkräften 8205 Beurlaubung für den Auslandsschuldienst 8209 Beurlaubung für den Auslandsschuldienst 8300 Beurlaubung zum Weiterstudium 8305 Beurlaubung zum Weiterstudium 8309 Beurlaubung zum Weiterstudium 8725 Abordnung an das Nds. Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (nils) 9225 (befristete) Teilabordnung an das Nds. Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (nils) 9700 Lehrkräftestunden für die Beteiligung an Maßnahmen Dritter zur beruflichen Fortbildung und beruflichen Umschulung nach 15 Abs. 1 Satz 2 NSchG Seite 5 von 5
Niedersächsisches Kultusministerium
1.) Ermäßigungen 0100 Altersermäßigung ( 8 Nds. ArbZVO-Schule; nicht in Verbindung mit Altersteilzeit) 0200 Schwerbehinderte Lehrkräfte ( 10 Nds. ArbZVO-Schule) 0300 Vorübergehend herabgeminderte Dienstfähigkeit
MehrGliederung Rechtsrahmen und Zielsetzung Beteiligte Personen und Zuständigkeiten Verfahrensablauf Maßnahmen zur Rückführung in den Schuldiens
Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Landesbediensteten in Schulen Konzeptentwurf zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Karin Kayser Gliederung 1 3 4 5 6 Rechtsrahmen und Zielsetzung Beteiligte
MehrDienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse
Niedersächsisches Kultusministerium Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v. 21.7.2011-14-03 000 (24), geändert durch RdErl. vom
MehrDienstrechtliche Befugnisse
Dienstrechtliche Befugnisse RdErl. d. MK v. 31.5.2007-13.4-03 000 - VORIS 20480 (Abdruck aus Nds. MBl. Nr. 23/2007 S. 487; SVBl 7/2007): Bezug: a) Beschl. d. LReg vom 30. 11. 2004 (Nds. MBl. S. 860) -
MehrEntwurf. V e r o r d n u n g über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Schuldienst
Entwurf V e r o r d n u n g über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Schuldienst Aufgrund des 60 Abs. 5 Satz 1 und des 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) in der Fassung vom
MehrVerordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr).
Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr). geändert durch Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Arbeitszeit für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen
MehrNiedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) Vom 2012
Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) Vom 2012 Aufgrund des 60 Abs. 5 Satz 1 und des 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes
MehrNiedersächsisches Beamtengesetz (NBG) (1)
Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) (1) Vom 25. März 2009 (Nds. GVBl. S. 72 - VORIS 20411 -) (2) Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 242) Inhaltsübersicht (3)
MehrDas Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW. Ulrich Krumme / Maria Löbbel
Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW Ulrich Krumme / Maria Löbbel Art. 1 Landesbeamtengesetz NRW Laufbahn mit Vorbereitungsdienst besondere Fachrichtung 3 Laufbahngruppen 5 Abs. 2 LBG Laufbahngruppe
MehrNicht behindert zu sein, ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Richard von Weizsäcker
Hauptschwerbehindertenvertretung / Schulen im Niedersächsischen Kultusministerium und Bezirksschwerbehindertenvertretungen / Schulen bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde Stand: 12.10.2012 Nicht
MehrRdErl. d. MK v /23 VORIS Allgemeines
Regelungen in Schulen und Studienseminaren zur Durchführung der Praxisphase der Masterstudiengänge für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Haupt- und Realschulen RdErl. d. MK v. 1.8.2014 35
MehrKURZINFORMATION. Sabbatjahr Ausstieg auf Zeit
KURZINFORMATION Sabbatjahr Ausstieg auf Zeit Das Sabbatjahr oder auch Sabbatical bezeichnet eine berufliche Auszeit von i.d.r. bis zu zwölf Monaten. Dem Freigestellten eröffnen sich hierbei Möglichkeiten,
MehrErasmus+ Mobilität in der Berufsbildung Vernetzung und Austausch über Best-Practice in der Öffentlichkeitsarbeit
Erasmus+ Mobilität in der Berufsbildung Vernetzung und Austausch über Best-Practice in der Öffentlichkeitsarbeit Bonn, 10. November 2016 Agenda 1. Vorstellung der GEB 2. Statistische Daten 3. Zielgruppen
MehrGeschäftsverteilungsplan 2017/18
Geschäftsverteilungsplan 2017/18 Karin Bothe Oberschulrektorin Adam Weiberg komm. Konrektor Jeannette Wendt ausgebildete didaktische Leiterin Hr. Weiberg Fachkonferenzleiter MINT Fr. Baumgärtel Fachkonferenzleiterin
MehrNiedersachsen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Schulvorstand der Eigenverantwortlichen Schule. Niedersächsisches Kultusministerium
Niedersächsisches Kultusministerium Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Schulvorstand der Eigenverantwortlichen Schule Niedersächsisches Kultusministerium Schiffgraben 12 30159 Hannover E-Mail: pressestelle@mk.niedersachsen.de
MehrSprachliche und interkulturelle Bildung im Beratungsangebot der NLSchB
Abschlusstagung Umbrüche gestalten Impulsvortrag 03. Februar 2017 Sprachliche und interkulturelle Bildung im Beratungsangebot der NLSchB Ina Baumann Anstelle einer Geschichte. Struktur & Angebot der Sprachbildungszentren
MehrVorwort. Hinweise zur Nutzung. 1 Grundstrukturen des Dienstrechts Unterschiede zwischen Beamten und Arbeitnehmern (Tarifbeschäftigten)
Inhalt Vorwort Hinweise zur Nutzung XI XIII 1 Grundstrukturen des Dienstrechts 1 1.1 Unterschiede zwischen Beamten und Arbeitnehmern (Tarifbeschäftigten) 1 1.2 Begründung des Beamten Verhältnisses 3 1.3
MehrFinanzierung von Fortbildung aus dem Budget der Schule
Information für Schulen Anlage Finanzierung von Fortbildung aus dem Budget der Schule Im Rahmen der Eigenverantwortung bewirtschaften die Schulen seit dem 1. Januar 2008 ein Budget aus Landesmitteln (
MehrAMTLICHER TEIL. Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse. SVBl 9/2011 AMTLICHER TEIL 309
SVBl 9/2011 AMTLICHER TEIL 309 AMTLICHER TEIL Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v. 21.7.2011 14-03 000 (24) VORIS 20400 (Abdruck
MehrMerkblatt zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (Stand: Oktober 2016)
Merkblatt zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (Stand: Oktober 2016) Beamtinnen und Beamte und Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis können die Änderung ihrer oder eine Beurlaubung beantragen. In jedem
MehrKleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort. Anfrage des Abgeordneten Sebastian Lechner (CDU), eingegangen am
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/1843 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Sebastian Lechner (CDU), eingegangen am 16.07.2014 Welche
MehrGesundheitsmanagement Auswertung der Bestandserhebung
Gesundheitsmanagement Auswertung der Bestandserhebung 17.06.2014 Anne Hinneburg Beratungsservice Gesundheitsmanagement in der Nds. Landesverwaltung Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin
MehrNiedersächsische Landesschulbehörde. Die Niedersächsische Landesschulbehörde
Die Niedersächsische Landesschulbehörde Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Niedersächsischen Landesschulbehörde, sind für alle da, die sich in Fragen der schulischen und frühkindlichen Bildung
MehrNebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst
Herwig v. Zwehl Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst Handbuch für die Praxis 3. Auflage @. Luchterhand 2011 Vorwort... Abkürzungsverzeichnis............................. Literaturverzeichnis................................
Mehra) RdErl. d. MK Ferienordnung für die Schuljahre 2009/2010 bis 2016/2017 v. b) RdErl. d. MI Warnung der Bevölkerung; Durchsagen über Hörfunk und
Unterrichtsorganisation RdErl. d. MK v. 20.12.2013-36.3-82 000 VORIS 22410 Bezug: a) RdErl. d. MK Ferienordnung für die Schuljahre 2009/2010 bis 2016/2017 v. 21.4.2009-33-82011 (SVBl. 2009, S. 137) - VORIS
MehrStellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum. Entwurf der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und
position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Entwurf der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Schuldienst und Änderung der Verordnung
MehrUnterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen
Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Hauptschulen KWMBl. I 1994 S. 136 2030.5.1-UK Unterrichtspflichtzeit
MehrAusschreibung. Ausbildung zur Trainerin bzw. Trainer für Mobbing-Interventions-Teams in Schulen
Ausschreibung Ausbildung zur Trainerin bzw. Trainer für Mobbing-Interventions-Teams in Schulen Die Landesschulbehörde beabsichtigt das Unterstützungs- und Beratungssystem für Schulen im Bereich der Gewaltprävention
MehrHaushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule RdErl. d. MK vom
Niedersächsisches Kultusministerium Haushaltswirtschaftliche Vorgaben für das Budget der Schule RdErl. d. MK vom 14.12.2007-12.4-80 101-2 1. Mittel zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung 1.1 Budget
MehrPflege des Lehrpersonals, Versetzungen, Ruhestand,
1/13 Pflege des Lehrpersonals, Versetzungen, Ruhestand, Teilzeit Pflege der Lehrerdaten Öffnen Sie das Modul Lehrkräfte durch Klick auf das entsprechende Icon oder über das Menü Datei Personal Lehrkräfte.
MehrSprachbildung vernetzt- Aufgaben und Perspektiven regionaler Bildungspartnerschaften
Sprachbildung vernetzt- Aufgaben und Perspektiven regionaler Bildungspartnerschaften Vernetzung im DaZNet auf schulischer Ebene auf regionaler Ebene 26.11.2014 WORKSHOP B. ALBRECHT/K. PENZ 1 Sprachbildung
MehrAllMBl S L. Stundenmaß und Mehrarbeitsvergütung. für hauptamtliche und hauptberufliche Lehrkräfte
Stundenmaß und Mehrarbeitsvergütung für hauptamtliche und hauptberufliche Lehrkräfte im Bereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Stundenmaß und Mehrarbeitsvergütung
MehrInklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
Mehr4. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 1. März 2012 Berichtsauftrag Nr.: BJF 03
Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 21.3.2012 Jugend und Wissenschaft Tel.: 90227 (9227) - 6241 - VI BfdH - Fax: 90227 (9227) - 5018 E-Mail: katja.bartel@senbwf.berlin.de An die Vorsitzende des Ausschusses
Mehr1 2 4 3 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 5 6 Anmerkung: gewichtete Stichprobe, Stichprobengröße = 9 868, Mittelwert: 1 = trifft nicht zu bis 4 = trifft zu Verbesserungsvorschläge
MehrGenehmigung von Dienstreisen
Dezernat 1 Fachbereich Finanzen Genehmigung von Dienstreisen - Leitfaden - für die öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen sowie die Studienseminare in Niedersachsen Stand: 01.02.2014
MehrNiedersächsisches Kultusministerium Referat 14 Dienstrecht, Justiziariat
Rechtliche Grundlagen des Arbeitszeitkontos (AZKO) Das AZK-Modell basiert auf dem Grundgedanken, dass in einem bestimmten Zeitraum über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus zusätzliche Arbeitsstunden erbracht
MehrUnterstützung und Beratung beim Aufbau eines schulischen Qualitätsmanagements durch Fachberaterinnen und Fachberater
Unterstützung und Beratung beim Aufbau eines schulischen Qualitätsmanagements durch Fachberaterinnen und Fachberater 1. Aufgaben und Ziele der Fachberatung Erlass vom 09.06.2004: [ ] Die berufsbildenden
MehrKODA NRW. in großen Teilen: Übernahme des Tarifabschluss ÖD. Dienstgemeinschaft. 15 Mitglieder (Dienstgeber) 15 Mitglieder (Dienstnehmer)
Wichtig Die nachfolgenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Eine diesbezügliche Haftung wird ausgeschlossen. 1 KODA NRW 15 Mitglieder (Dienstgeber) 15
MehrAP-Nr : Art und Umfang der personalvertretungsrechtlichen Beteiligungen klären (incl. FB und SchwB)
Arbeitspaket Nr. 4.2 Personalvertretungsrecht Verantwortlich: MR Eickmann, MK Beteiligte: Fr. Kreutz, SHPR beim MK H. Hucker, SHPR beim MK AP-Nr. 4.2.1: Art und Umfang der personalvertretungsrechtlichen
MehrGesetzliche Grundlage der Eigenverantwortlichen Schule (Auszüge aus dem Niedersächsischen Schulgesetz)
Gesetzliche Grundlage der Eigenverantwortlichen Schule (Auszüge aus dem Niedersächsischen Schulgesetz) Schulverfassung 32 Eigenverantwortung der Schule (1)Die Schule ist im Rahmen der staatlichen Verantwortung
MehrGeschäftsverteilungsplan Gesamtschule Oelde
Geschäftsverteilungsplan Gesamtschule Oelde Geschäftsverteilungsplan Schulleiter Der Schulleiter/ Die Schulleiterin hat folgende Aufgaben: - kann in Erfüllung der Aufgaben als Vorgesetzter oder Vorgesetzte
MehrHerzlich willkommen. Steuerung Berufsbildender Schulen
Herzlich willkommen Oldenburg 27. und 28. Oktober 2013 Der Rote Faden für die Fortbildung Block 1: Block 2: Block 3: Block 4: Strategischer Gesamtzusammenhang: QM zur Steuerung von Schul- und Unterrichtsentwicklung
MehrFAQ Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben wollen
FAQ Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben wollen Was ist eigentlich ein Vertretungsvertrag? Wie kann ich mich als Vertretungskraft bewerben? Welche Alternativen zur Einstellung
MehrRegelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen
Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen RdErl. d. MK v. 10.5.2011 33-82105 (SVBl. S. 226) - VORIS 22410 - Bezug: a) RdErl.: Regelungen für den Religionsunterricht und
MehrBegründung. zum Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Schuldienst
Begründung zum Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Schuldienst A. Allgemeiner Teil I. Anlass, Ziel und Schwerpunkte der Verordnung Die Eigenverantwortliche Schule
MehrIV. Das Kooperationsnetz im Bereich des Staatlichen Schulamts
IV. Das snetz im Bereich des Staatlichen Schulamts Landesarbeitsstelle Regionale Arbeitsstelle Schulpsychologische Beratungsstellen und Beratungslehrer Beratungslehrerinnen Kultusministerium Oberschulämter
MehrQualifikationserweiterung für Lehrkräfte, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben und zeitnah am EFV teilnehmen wollen.
Qualifikationserweiterung für Lehrkräfte, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben und zeitnah am EFV teilnehmen wollen. Veranstaltungs-Nr: E-17/18-17-1.1-0058 Schulformen: Alle Betreuung:
MehrNiedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
Niedersächsisches Kultusministerium Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 3. März 1998 zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2013 - Auszug - 32 Eigenverantwortung der
MehrDie "Eigenverantwortliche Schule"
Die "Eigenverantwortliche Schule" - Kurzeinführung - 3 Die Schulgesetznovelle (ab 01.08.07) Die wesentlichen Neuerungen im Kontext der Schulverfassung: 32 Eigenverantwortung der Schule 34 Gesamtkonferenz
MehrBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ABDRUCK G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung VI\Referat VI_10\Pes\Gesetze und Verordnungen\KMS Arbeitszeitkonto2_r.doc Bayerisches Staatsministerium für
MehrInklusion in der beruflichen Bildung
Inklusion in der beruflichen Bildung Aktueller Stand der Umsetzung November 2014 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Art. 24 Bildung 4 NSchG Integration - alt - 4 NSchG Inklusive Schule
MehrSchulsozialarbeit an der Elisabeth-Selbert-Schule
Schulsozialarbeit an der Elisabeth-Selbert-Schule Allgemeiner Teil Wurzeln: 1870 Schulkinderfürsorge = obrigkeitsstaatliche Durchsetzung der Schulpflicht 1915 Schulpflegerin des Jugendamtes = Fürsorge
MehrRahmenbedingungen für Personalmanagement und - Entwicklung. Gabriele Beger Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg
Rahmenbedingungen für Personalmanagement und - Entwicklung Gabriele Beger Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Begriffsbestimmungen Personalmanagement Bereich der Betriebswirtschaft, der sich mit
Mehr1. Netzwerk Medienberatung. in Niedersachsen
1. Netzwerk Medienberatung in Niedersachsen Netzwerk Medienberatung Niedersachsen Medienkompetenz in Niedersachsen NLQ n-21 Polizei Kultusministerium nds. Medienberatung Landesjugendring Agentur für Erwachsenenbildung
MehrAmtlicher Teil SVBL 8-08
Amtlicher Teil SVBL 8-08 Übergang von der Klasse 9 eines Gymnasiums in das Fachgymnasium und andere Bildungsgänge des berufsbildenden Schulwesens Rd.Erl. d. MK v. 26.6.2008-44-80006/5/1-2/08 - VORIS 22410
MehrIhr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /1/1-6/
Niedersächsisches Kultusministerium, Postfach 1 61, 30001 Hannover Niedersächsisches Kultusministerium ProReKo-Schulen nur per Mail: nachrichtlich: Bezirksregierungen Bearbeitet von Frau Baumann e-mail:
MehrStellenübersicht 2015 und Vergleich
Stellenübersicht 2015 und Vergleich Quellen: Staatshaushaltsplan-Entwurf 2015/16, Stat. Landesamt Daten 10/2013, Organisationerlass 2014, Stundentafel Stand 2014 GHWRGS GY BS Zahl der Schulen (öff. 2012/13)
MehrDas niedersächsische Modell der Lehrkräftefortbildung
Das niedersächsische Modell der Lehrkräftefortbildung Ein Projekt wird zur Dauerstruktur Marlies Tetzlaff (Niedersächsisches Kultusministerium) Prof. Dr. Julia Gillen (Leibniz Universität Hannover) Programm-Workshop
MehrRealschule Bleckede. Beratungskonzept. Stand: 02.10
Beratungskonzept Stand: 02.10 1. Allgemeine Zielsetzung Durch veränderte gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Schülerpersönlichkeiten muss Schule nicht nur das Lehren und Lernen immer wieder kritisch
MehrLandesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW)
Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) Kommentar Von Dr. Ludger Schrapper Präsident der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW und Dr. Jörg-Michael Günther Ministerialrat qq Verlag C.
MehrFortbildungskonzept der Ernst-Reinstorf-Oberschule
Vorwort Der Lehrerfortbildung kommt für die dauerhafte Stärkung der Leistungsfähigkeit von Schulen eine bedeutende Rolle zu. Sie hat den Auftrag, Lehrerinnen und Lehrer bei der Erweiterung ihrer fachlichen,
MehrBegleitverfügung zur Verfügung über die Zuweisung und Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln für das Kapitel 0720 im Haushaltsjahr 2017
Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) Osnabrück, 06.06.2017 Stabsstelle Steuerungsunterstützung (PP BBS), OS 1 F.30-04032 - 0720 (2017) Begleitverfügung zur Verfügung über die Zuweisung und Bewirtschaftung
MehrII. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27
Inhalt I. ERLÄUTERUNGEN ZUM EINGRUPPIERUNGSRECHT DES TV-L UND ZU WEITEREN ÄNDERUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER Eingruppierungsrecht der Länder 12 1. Geltungsbereich 13 2. Bestandteile des tariflichen
MehrHinweise zur Erhebung von Versorgungszuschlägen bei Abordnungen, Zuweisungen und Beurlaubungen ohne Dienstbezüge. 1. Allgemeines
Hinweise zur Erhebung von Versorgungszuschlägen bei Abordnungen, Zuweisungen und Beurlaubungen ohne Dienstbezüge 1. Allgemeines Zeiten, in denen Beamtinnen und Beamte durch Beurlaubungen vom Dienst beim
MehrInklusion in der beruflichen Bildung
Inklusion in der beruflichen Bildung Aktueller Stand der Umsetzung Juli 2014 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Art. 24 Bildung 5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit
MehrMerkblatt für den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst
Merkblatt für den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst Aufgrund der besonderen Bedarfs- und Bewerberlage für einige Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen und sonderpädagogische
MehrFerien und Urlaub, Entlastung und Stellvertretung: Verordnung Vom 12. September 1967 (Stand 10. August 2009)
Ferien und Urlaub, Entlastung und Stellvertretung: Verordnung 4.600 Verordnung betreffend Ferien und Urlaub, die ausserordentliche Entlastung und die Stellvertretung von Lehrpersonen an den vom Kanton
MehrNiedersächsisches Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS)
Wer? Niedersächsisches Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS) Internetgestützte Lehrerfortbildung seit Anfang 1999 Technische Infrastruktur: Computer-Centrum des NiLS Niedersächsischer
MehrAls Anlage übersende ich Ihnen eine Übersicht über Stellen von Oberstudienrätinnen / Oberstudienräten (A 14), die an Gymnasien zu besetzen sind.
Niedersächsische Landesschulbehörde Regionalabteilung Hannover Postfach 37 21 30037 Hannover Niedersächsische Landesschulbehörde Leiterinnen und Leiter der allgemein bildenden Gymnasien, der Gymnasien
MehrFAQ Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben wollen
FAQ Häufige Fragen von Personen, die sich als Vertretungskräfte bewerben wollen Was ist eigentlich ein PES-Vertretungsvertrag? Wie kann ich mich als Vertretungskraft bewerben? Welche Alternativen zu PES
MehrBeschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz 2007 Antragsgruppe 2 - Beamten- und Angestelltenrecht
Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz 2007 Antragsgruppe 2 - Beamten- und Angestelltenrecht Nr. 201 Die GEW als Gestaltungsmacht im öffentlichen Dienst - Föderalisierung des Tarif- und Beamtenrechts
MehrInklusion in der beruflichen Bildung
Inklusion in der beruflichen Bildung Aktueller Stand der Umsetzung November 2016 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Art. 24 Bildung 5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen
MehrÜbertragung von Zuständigkeiten im Kultusressort. Verordnung des Kultusministeriums zur Übertragung von Zuständigkeiten
zum Vorschriftenverzeichnis 0310-22 Seite 1 Verordnung des Kultusministeriums zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Landesbeamtengesetz, nach dem Landesreisekostengesetz, der Landestrennungsgeldverordnung
MehrNachhaltige Konzepte zur Gewaltprävention in Schule
Nachhaltige Konzepte zur Gewaltprävention in Schule Vortrag auf der Didakta in Hannover am 16. Februar 2012 von Helmolt Rademacher, Frankfurt 1 Gliederung These Ausgangslage Inhaltliche Zielsetzung Umsetzung
MehrBezug : Beschl. d. LReg. v MK /8 (SVBl. S. 271)
Schulinspektion in Niedersachsen RdErl. d. MK v. 07.04.2006 25-80260/2 - VORIS 22410 Bezug : Beschl. d. LReg. v. 19.4.2005 MK 11-01-540/8 (SVBl. S. 271) 1. Ziele, Aufgaben und grundsätzliche Regelungen
MehrAltersteilzeit ab 2013
Altersteilzeit ab 2013 Voraussetzungen für die Genehmigung der Altersteilzeit Lehrkraft ist verbeamtet Schriftlicher Antrag über die Schulleitung an die Bezirksregierung Antragsfrist beträgt 6 Monate Altersteilzeit
MehrBesetzung der Stellen der Schulleitung an den öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt
Besetzung der Stellen der Schulleitung an den öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen im Land Sachsen-Anhalt RdErl. des MK vom 26. Mai 2005-13.84010 Bezug: RdErl. des MK vom 4. November
MehrStand der Fortbildungsplanung / Meldung des Fortbildungsbedarfs Mai 2012
Stand der Fortbildungsplanung / Meldung des Fortbildungsbedarfs Mai 2012 Schule: Einhardschule Seligenstadt, Gymnasium des Kreises Offenbach Ort: Seligenstadt Ansprechpartner/in für den Fortbildungsplan
MehrMerkblatt für den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst an allgemein bildenden Schulen
Merkblatt für den direkten Quereinstieg in den niedersächsischen Schuldienst an allgemein bildenden Schulen Aufgrund der Bedarfs- und Bewerberlage steht der Weg in die Schule zurzeit nicht nur Lehrkräften
MehrHOCHBEGABUNG FÖRDERN
HOCHBEGABUNG FÖRDERN Kooperationsverbünde allgemein bildender Schulen und Kindertagesstätten Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, Februar 2009 Schulgesetz ( 2003 ) 54 Abs. 1 1 Das Land ist verpflichtet,
MehrNiedersächsisches Kultusministerium. Handreichung Sprachförderkonzept
Niedersächsisches Kultusministerium Handreichung Sprachförderkonzept Wirksame Sprachförderung wird zum Gradmesser von gelingender Integration, Teilhabe und einer interkulturellen Schulentwicklung. Genau
MehrAzUVO (ab ) Abschnitt 5. Anspruch auf Elternzeit. (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie
AzUVO (ab 7.2015) Abschnitt 5 40 Anspruch auf Elternzeit (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie a) b) c) mit ihrem Kind, einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen
MehrBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus 80327 München Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Adressen siehe beil. Liste Ihr Zeichen Bitte bei Antwort angeben Telefon München,
MehrInhaltsverzeichnis. Abschnitt I. Allgemeine Vorschriften
Inhaltsverzeichnis Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) 9 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 10 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden,
MehrKVBW. Entscheidung des KVBW über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften. Satz 3 SGB VI (Entscheidung KVBW zur Versicherungsfreiheit)
KVBW Entscheidung des KVBW über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften nach 5 Abs. 1 Satz 3 SGB VI (Entscheidung KVBW zur Versicherungsfreiheit) Vom 19. Dezember 2015 - BV 383.241 (StAnz. Nr.
MehrMedienkompetent/z ausbilden. Umsetzung an niedersächsischen Studienseminaren Marion Bohse, Dr. Nicole Proksza, Netzwerk Medienberatung Mai 2017
Medienkompetent/z ausbilden Umsetzung an niedersächsischen Studienseminaren Marion Bohse, Dr. Nicole Proksza, Netzwerk Medienberatung Mai 2017 Konzept Studienseminare Lernen mit und über Medien an Studienseminaren
MehrInformationen des Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten für den Schulbereich bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde
Informationen des Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten für den Schulbereich bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde Hinweise zu Schwangerschaft Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz Stillzeiten
MehrNachrichten der GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat der Nds.Landesschulbehörde Regionalabteilung Osnabrück
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Weser-Ems 1 KURZGEFASST Nachrichten der GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat der Nds.Landesschulbehörde Regionalabteilung Osnabrück Die Inhalte dieser Ausgabe:
MehrDienstag von 9:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr Montag, Mittwoch und Freitag Termine nach Vereinbarung
An Landkreis Barnim Dezernat II - Jugendamt / Kita Am Markt 1 16225 Eberswalde Eingangsdatum: Aktenzeichen: Sprechzeiten: Dienstag von 9:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr Montag, Mittwoch
MehrInklusion in der beruflichen Bildung
Inklusion in der beruflichen Bildung Aktueller Stand der Umsetzung Oktober 2013 Inhalt Inklusion in der beruflichen Bildung Rechtliche Grundlagen Inklusion in der beruflichen Bildung Erste Ansätze Inklusion
MehrFACH BERATUNG Schulsozialarbeit. Konzeption. Fachberatung für Schulsozialarbeit
Konzeption Fachberatung für Stand April 2009 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung 3 2. Schwerpunkte 4 3. Aufgaben 5 4. Zielsetzungen 7 5. Rahmenbedingungen 8 Anhang 9 Verfasser: Volker Harmening GHS Leintorschule
MehrVorbemerkungen 3. Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11
Vorbemerkungen 3 Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 13 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen 13 3.1
MehrNETWORK EREIVET Internationalisierungsstrategie des niedersächsischen Kultusministeriums Was ist NeMo?
NETWORK EREIVET 1. Internationalisierungsstrategie des niedersächsischen Kultusministeriums 2. Was ist NeMo? 3. Was bedeutet EREIVET und wie ist es aufgebaut? 4. Welche Strategie verfolgt EREIVET? 5. Was
MehrAntrag zur Vorlage bei der Schulleitung
Antrag zur Vorlage bei der Schulleitung Titel: Nr.: Mobbing verhindern mit einem Mobbing-Interventions-Team (MIT) für Ihre Schule KOS.1736.112 Kontakt: Melanie Elixmann E-Mail: kos@uni-osnabrueck.de Dauer:
MehrDienstvereinbarung für den Umgang mit Suchtproblemen von Landesbediensteten im niedersächsischen Schuldienst und an Studienseminaren (DV Sucht)
Dienstvereinbarung für den Umgang mit Suchtproblemen von Landesbediensteten im niedersächsischen Schuldienst und an Studienseminaren (DV Sucht) zwischen den Schulbezirkspersonalräten Braunschweig, Hannover,
MehrVorschläge zur Optimierung der Bereiche Budgetierung und Steuerung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen als Regionale Kompetenzzentren
Vorschläge zur Optimierung der Bereiche Budgetierung und Steuerung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen als Regionale Kompetenzzentren Eine Arbeitsgruppe im MK bestehend aus Vertretern von Schulleitungen,
MehrII. Stellvertretende Schulleiterinnen oder stellvertretende Schulleiter an Grundschulen 1. Weidenhof Grundschule Potsdam
Das Staatliche Schulamt Brandenburg an der Havel beabsichtigt, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen, nachfolgende Stellen neu zu besetzen: I. Schulleiterin oder Schulleiter an der Weidenhof
Mehr