Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz 2007 Antragsgruppe 2 - Beamten- und Angestelltenrecht

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1 Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz 2007 Antragsgruppe 2 - Beamten- und Angestelltenrecht Nr. 201 Die GEW als Gestaltungsmacht im öffentlichen Dienst - Föderalisierung des Tarif- und Beamtenrechts aktiv gestalten Die GEW setzt sich für eine gewerkschaftliche Gestaltung der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen der Tarifbeschäftigten und der Beamtinnen und Beamten des Landes ein. Sie wird hierbei sowohl den Weg über Tarifverhandlungen mit dem Land beschreiten als auch Verhandlungs- und Vereinbarungsrechte für die beamteten Kolleginnen und Kollegen einfordern. Im Rahmen der Föderalisierung des Beamtenrechts und einer Verlagerung von wesentlichen Bestandteilen des im Jahr 2006 vereinbarten Tarifvertrages für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder ( TV-L) auf die Landesebene muss die GEW hier entscheidende Impulse für die Beschäftigten in den Einrichtungen des Bildungswesens setzen. Hierbei ist das Handeln der GEW von der Überzeugung geleitet, dass nur durch gemeinsames gewerkschaftliches Handeln der Tarifbeschäftigten und der beamteten Kolleginnen und Kollegen dauerhaft Erreichtes gesichert und Neues erreicht werden kann. Daher muss die GEW der Tarif- und Beamtenpolitik uneingeschränkt Priorität im gewerkschaftlichen Handeln einräumen. Die Erfahrungen aus den fast drei Jahre anhaltenden Tarifauseinadersetzungen um die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes haben mehr als deutlich gezeigt, dass nur durch stringentes gewerkschaftliches Handeln Erfolge erzielt werden können. Die GEW muss deshalb ihre Kompetenz in tarif- und beamtenpolitischen Fragen ausbauen, um ihre Stellung als die Interessenvertretung im Schul- und Bildungsbereich zu behaupten und dauerhaft auch organisationspolitisch zu bestehen. Hierbei sind in der nächsten Zeit die Themen Beamtenbesoldung und -versorgung, Laufbahnrecht, Vergütung, Eingruppierung und Arbeitszeit in den Mittelpunkt der gewerkschaftlichen Aktivitäten zu stellen. Zwei zentrale Lehren der zurückliegenden Tarifauseinandersetzung waren einerseits die noch unzureichende Mobilisierungsfähigkeit der Organisation in Kampfsituationen und andererseits die mangelhafte Verknüpfung von Beamten und Tarifpolitik. Insbesondere ist es der GEW nicht gelungen Lehrkräfte sowohl angestellte als auch beamtete in die Aktionen einzubeziehen. Die kommenden Auseinandersetzungen um die Entgeltordnung für die angestellten Lehrkräfte auf der einen und die Beamtenbesoldung und das Laufbahnrecht auf der anderen Seite erfordern aber eben dies. Die materiellen Ergebnisse des Tarifvertrages Länder (TV-L) haben eines deutlich gemacht: Nur wer sich auch regt bekommt etwas Die noch zu führenden Verhandlungen zu einer Entgeltordnung für Lehrkräfte werden zwar auf der Bundesebene verantwortet, dennoch erfordern die ersten Erfahrungen mit dem TV-L bereits jetzt konkrete Forderungen. So ist deutlich geworden, das der Arbeitgeber nicht gewillt ist, die im Tarifrecht vereinbarten Instrumentarien einen höheren Bewertung von beruflicher Erfahrung und von für die Tätigkeit förderlichen Zeiten anzuwenden. Daher muss sich die GEW auch um neue Mitglieder unter den einzustellenden Lehrkräften zu gewinnen für folgende Forderungen stark machen: 19

2 Eingruppierung Lehrkräfte mit einer abgeschlossenen Lehramtsausbildung unabhängig von Schulform und Ausbildungsdauer in die Entgeltgruppe 13 BewerberInnen ohne vollständige Lehramtsausbildung haben ein Anrecht auf Qualifizierung durch den Arbeitgeber und werden nach erfolgter Qualifizierung ebenfalls in die EG 13 eingestuft Anerkennung des Referendariats als berufliche Erfahrung und somit die unmittelbare Einstufung in die Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe Erheblich bessere Nutzung der Möglichkeiten zur Anerkennung beruflicher Tätigkeiten in und außerhalb der Lehrtätigkeit bei der Zuweisung in die Erfahrungsstufen in Anwendung von 16, Abs. 2 und 5 TV-L Abschaffung der Unterscheidung in Erfüller und Nichterfüller Im Beamtenbereich unterstützt die GEW die gemeinsame Initiative des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes Verhandeln statt verordnen und fordert die Landesregierung auf, den Beamtinnen und Beamten und deren Gewerkschaften Verhandlungsrechte zur Gestaltung der Arbeits- und Besoldungsbedingungen einzuräumen. Der seitens der Gewerkschaften ausgearbeitete Entwurf für ein Neues niedersächsisches Beamtenrecht ist gegenüber der Landesregierung und den Fraktionen des Landtages nachdrücklich zu vertreten und als Thema in den Landtagswahlkampf einzubringen. Die GEW fordert endlich den Beamtinnen und Beamten volle Koalitionsrechte einzuräumen und das in vielen Teilen noch vordemokratische Beamtenrecht durch gesetzlich verankerte Verhandlungsrechte abzulösen. Der geänderte Artikel 33, 5 GG bietet hierfür die gesetzliche Grundlage. Bei der Reform des Laufbahnrechts und der seitens des Niedersächsischen Innenministeriums vorgeschlagenen Neuordnung der Laufbahngruppen in eine solche mit und eine ohne Hochschulstudium setzt sich die GEW für die Beibehaltung der bisherigen Wertebenen im Besoldungsrecht ein. Darüber hinaus strebt sie an, die bisherige unterschiedliche Besoldung für die unterschiedlichen Lehrämter aufzuheben. Eine Besoldung nach dem Eingangsamt des bisherigen Höheren Dienstes (A 13) für alle Lehrämter, die eine Hochschulausbildung voraussetzen, ist das Ziel. Weiterhin erhebt die GEW für den Beamtenbereich folgende Forderungen: Inhalts- und zeitgleiche Übertragung von Tarifergebnissen auf den Beamtenbereich Jährliche Sonderzahlung für Beamte vergleichbar dem Tarifbereich Jubiläumszuwendung analog zum TV-L Abschaffung der Zwangsteilzeit bei Lehrkräften Die GEW Niedersachsen muss der Beamten- und Tarifpolitik in den nächsten Jahren Priorität einräumen, um die materiellen Interesse ihrer Mitglieder wirksam vertreten zu können. 20

3 Nr. 202 Verlängerung der Altersteilzeitregelung für Beamte und Tarifpersonal über 2009 hinaus - Altersermäßigung Die GEW setzt sich gegenüber der Niedersächsischen Landesregierung für eine Verlängerung der Altersteilzeitregelung im Niedersächsischen Beamtengesetz sowie des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit ( TV ATZ) über das Jahr 2009 hinaus ein. Die GEW fordert die niedersächsische Landesregierung auf, die dazu notwendigen Änderungen bezüglich der bisherigen gesetzlichen Regelungen durch eine entsprechende Bundesratsinitiative in Gang zu setzen. Nr. 204 Arbeitszeit von Tarifbeschäftigten im Schulbereich Die GEW fordert den Arbeitgeber zu Tarifverhandlungen auf mit dem Ziel, die Arbeitszeit von Tarifbeschäftigten auf 38,5 Stunden herabzusetzen. Nr.205 Anhebung der Jahressonderzahlung nach TV-L Die GEW setzt sich gegenüber dem Land Niedersachsen dafür ein, die gestaffelte Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen des TV-L anzuheben. Dabei sollen die EG 1 15 auf 100 % eines Monatsentgeltes angehoben werden. Nr. 206 Leistungsentgelt für Tarifbeschäftigte nach TV-L Die GEW setzt sich gegenüber dem Arbeitgeber für eine gleichmäßige Ausschüttung der nach dem TV-L vorgesehenen Leistungsentgelte auf die Beschäftigten ein. Nr. 207 Erleichterung der Arbeitsbedingungen für Teilzeitbeschäftigte nach 87 a NBG Die GEW fordert die Landesregierung auf, Teilzeitbeschäftigten, die nach 87 a NBG aus familienpolitischen Gründen ihre Arbeitszeit um mindestens 1/3 reduziert haben, zum Ausgleich der durch außerunterrichtlichen Tätigkeiten entstandenen Mehrarbeit Anrechnungsstunden zu gewähren. 21

4 Nr. 208 Teilzeit und Ruhegehalt Die GEW setzt sich dafür ein, dass einer Beamtin/einem Beamten mit Dienstbezügen, der/dem eine Teilzeitbeschäftigung nach 87 a, Abs. 1 Nr. 1 gewährt wird, diese bei der Ruhegehaltberechnung als volle ruhegehaltfähige Dienstzeit anerkannt wird. Nr.209 Zuschlagsregelung zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit Die GEW setzt sich gegenüber dem Finanzministerium für eine Zuschlagsregelung zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit ein. Nr. 210 Arbeitszeitkonto und Elternzeit Die GEW fordert das Kultusministerium auf, Beschäftigte, die während der Elternzeit unterhälftig beschäftigt sind, vom verpflichtenden Arbeitszeitkonto generell auszunehmen. Nr. 211 Die GEW wird weiterhin alles tun, um die Erhöhung der Lebensarbeitszeitzeit für alle Beschäftigten im Bildungsbereich in Niedersachsen zu verhindern bzw. rückgängig zu machen. Nr. 212 Die GEW setzt sich dafür ein, Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Förderschulen wieder als Vollzeitbeschäftigte einzustellen. Nr. 213 Die GEW setzt sich dafür ein, dass die Einstellung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen an Hauptschulen als Landesbedienstete im Schuldienst in Vollzeit erfolgt. Nr. 214 Die GEW Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass im Rahmen einer neu zu verhandelnden Entgeltordnung die Eingruppierung für SchulassistentInnen in die Entgeltgruppe 8 o- der 9 erreicht wird. 22

5 Nr. 215 Der GEW Landesverband Niedersachsen setzt sich für eine Gleichbehandlung von SchulassistentInnen durch ein aktives und passives Wahlrecht für den Schulvorstand ein. Nr. 216 Die GEW setzt sich gegenüber dem MK dafür ein, dass die steigende Aufgabenflut, die den Beschäftigten und insbesondere den Schulleitungen im Besonderen durch die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule übertragen wird, durch entsprechende Entlastungen ausgeglichen wird. Konkret heißt dies: -Kein Schulleitungsmitglied darf mehr als 15 Stunden unterrichten -Jede Schulleiterin/jeder Schulleiter braucht eine Vertreterin/einen Vertreter mit Schulleitungsstunden -Unterstützung der Schulen durch Schulassistenten ohne Anrechnung der Arbeit dieser bei den Entlastungsstunden -Anrechnungsstunden bei der Einführung von Ganztagsschulen oder ähnlichen Projekten -Eine Anrechnungsstunde für alle Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer -Erhöhung des Stundentopfes für besondere Belastungen (Anl. 3 der ArbZVO-Lehr) in jeder Schulform bei gleichzeitiger Angleichung der Faktoren. -Anrechnungsstunden für die Fachkonferenzleitungen -Anrechnungsstunden für die Erarbeitung besonderer pädagogischer Konzepte Zusätzlich sollten die Schulträger dafür sorgen, dass die Stunden für Schulsekretärinnen erhöht werden. 23

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