O Ti ra. Klarsicht. artikel
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- Ralph Langenberg
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1 O Ti ra hn Klarsicht artikel
2 Seite 2 Betriebsrat AWO Bremen Gröpelinger Heerstr Bremen Tel.: 0421/ Fax: 0421/ betriebsrat@awobremen.de Klarsicht Jahrgang Thema in dieser Ausgabe: AWO Tarifvertrag verhandelt 2-8 Umsetzung Tarifvertrag 9 Am 26.November 2015 war es soweit. Die ver.di -Tarifkommission hat sich mit dem Arbeitgeber nach zwei Jahren zähen Verhandelns auf einen Tarifvertrag für die Firmen AWO Soziale Dienste und AWOIntegra geeinigt. Für die Firmen AWOAmbulant und AWOPflege müssen (wie berichtet) die Verhandlungen für einen Tarifvertrag Pflege in Bremen (TV PfliB) abgewartet werden. Dann geht es in weiteren Verhandlungen der verdi- Tarifkommission mit unserem Arbeitgeber um die Übernahme des Tarifvertrages für AWOAmbulant und AWOPflege. Dennoch profitieren alle KollegInnen von dem erzielten Tarifergebnis. Bereits in 2015 gab es im ersten Schritt 2,1% mehr Lohn, in 2016 gibt es weitere 2,3% mehr Lohn obendrauf. Für AWO Soziale Dienste und AWOIntegra zum , für AWOPflege und AWOAmbulant zum Allgemeine Regelungen: Der Wirtschaftsausschuss wird in einem eigenständigen Tarifvertrag bis mindestens Juni 2020 gesichert. Für AWO Soziale Dienste gelten die Tabellen, Eingruppierungen und Jahressonderzahlung des TV-L. Für AWOIntegra gibt es eigene Tabellen und eine eigenständige Entgeltordnung sollen Verhandlungen zur Überleitung in den TV-L aufgenommen werden. Für ab Juni 2015 Eingestellte zahlt die AWO einen monatlichen Zuschuss zur Entgeltumwandlung von 50, wenn mindestens 50 des Entgeltes umgewandelt werden. Davor bestehende Regelungen bleiben erhalten. Vermögenswirksame Leistung: 6,65 EURO bei Vollzeit. Jubiläumszuwendung bei einer Beschäftigungszeit von: 25 Jahren EUR 300,00 35 Jahren EUR 400,00 45 Jahren EUR 500,00 (Fortsetzung auf Seite 3) Klarsicht
3 Seite 3 Entgelte und Eingruppierungen AWOIntegra: Für AWOIntegra wurde eine Entgeltordnung und Entgelttabellen vereinbart. Stufen 2,3 und 4 werden nach jeweils 2 Jahren Beschäftigungszeit in der darunter liegenden Stufe erreicht. Ab 2017 wird eine Stufe 5 eingeführt, die nach 4 Jahren in Stufe 4 erreicht wird, Helfer im Sozialdienst erreichen Stufe 5 nach 2 Jahren in Stufe 4. Ab 2018 können pädagogische Fachkräfte Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5 erreichen. Sonderregelung für die ASH (Ambulante Sozialpädagogische Hilfen): in der E2, E3, E8 wird die Stufe 2 nach 4 Jahren in Stufe 1 erreicht. Die AWOIntegra-Entgelte werden in einem ersten Schritt zum 1. Januar 2016 um Festbeträge zwischen 50 und 100 angehoben.
4 Seite 4
5 Seite 5 Zuschläge Überstunden EG 1 bis 8 25 v.h EG 9 bis v.h EG 12 bis v.h. Nachtarbeit 1,30 Euro soweit kein Freizeitausgleich nach 12 Abs. 3 erteilt wird, für Arbeit am 24. Dezember und am 31. Dezember 100 v.h. Arbeit an Samstagen von 13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschicht oder Schichtarbeit anfällt 20 v.h. Wechselschichtzulage Schichtzulagen je nach Schichtdauer Bereitschaftsdienst 105,00 EURO 25,0 % je Stunde Sonntagsarbeit 25 v.h., Rufbereitschaft 12,5 % je Stunde Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich mit Freizeitausgleich 135 v.h., 35 v.h Einspringen innerh. von 24 Std. 25,0 % je Stunde Krankengeldzuschuss Krankengeldzuschuss = Aufstockung des Nettokrankengeldes (Krankengeld minus ArbN-Anteil RV, PV, ALV) auf das letzte Netto vor der Entgeltfortzahlung. nach einer Beschäftigungszeit von mehr als drei Jahren von mehr als fünf Jahren von mehr als acht Jahren von mehr als zehn Jahren bis zum Ende der 12. Woche bis zum Ende der 15. Woche bis zum Ende der 18. Woche bis zum Ende der 26. Woche
6 Seite 6 Jahressonderzahlung Die Jahressonderzahlung beträgt bei AWO Integra, soweit kein BMT AWII-Besitzstand besteht ab dem Kalenderjahr 2015 ab dem Kalenderjahr 2016 ab dem Kalenderjahr 2017 ab dem Kalenderjahr v.h., 50 v.h., 55 v.h. und 60 v.h. mindestens jedoch 1660, entspricht in den VG 2 bis 6 bereits jetzt 60% und mehr eines Monatsentgeltes Bemessungsgrundlage: Durchschni3 des im Juli, August und September jeweils gezahlten monatlichen Tabellenentgelts Voraussetzung: am 1. August und 1. Dezember im Beschä6igungsverhältnis Für die Beschä6igung bei AWO Soziale Dienste gelten weiterhin die Regelungen des 20 TV-L
7 Seite 7 Arbeitszeit, Urlaub, Zusatzurlaub 38,5 Std. durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit: Beschäftigte in der Geschäftsstelle Auf den Häfen: 39,2 Arbeitszeitkonto kann per Betriebsvereinbarung geregelt werden 30 Arbeitstage Erholungsurlaub Heilig Abend und Sylvester frei. Unter Fortzahlung des Entgelts, Ersatzfreistellung, wenn an den Tagen gearbeitet werden muss. Zusatzurlaub für Nachtarbeit: 1 Tag für 130 Nachtarbeitsstunden, maximal 2 Tage in Tage in Tage ab 2018 Einspringen aus dem Frei: Wenn man innerhalb von 4 Wochen an 4 Tagen eingesprungen ist, ohne dafür einen Zuschlag erhalten zu haben, erhält man 1 Tag zusätzlich frei.
8 Seite 8 Besitzstand für BMT AWII Beschäftigte Gesichert sind: Grundvergütung, Ortszuschlag, allgemeine Zulagen BMT-AWII Besitzstände nehmen an Tarifsteigerungen teil Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung nach BMT AWII Zulagen und familien- und kinderbezogene Entgeltbestandteile Erholungs- und Zusatzurlaub Betriebliche Altersversorgung
9 Seite 9 Umsetzung AWO Bremen Tarifvertrag Liebe Kolleginnen und Kollegen, Der hier vorgestellte Tarifabschluss wird erst umgesetzt, wenn ver.di und Arbeitgeber unterschrieben haben. Bis dahin kann es noch dauern, da der Tarifvertrag momentan redaktionell bearbeitet wird. Ihr werdet rechtzeitig über die Umsetzung des Tarifvertrages informiert.
10 Seite 10 Impressum Klarsicht, die Zeitung des Betriebsrates der AWO Bremen Redaktion (v.i.s.d.p.): Arno Ostfeld (ao) Foto: Arno Ostfeld Anschrift der Redaktion: Gröpelinger Heerstr. 248, Bremen Tel.: 0421/ Fax: 0421/ Die Artikel sind urheberrechtlich geschützt
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