Aufgabenteilung Bund, Kanton, Gemeinde und Private

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aufgabenteilung Bund, Kanton, Gemeinde und Private"

Transkript

1 Abfallbewirtschaftung in Städten und Gemeinden, 25. Juni 2010, Winterthur Aufgabenteilung Bund, Kanton, Gemeinde und Private Brigitte Fischer, Stv. Sektionsleiterin Abfallwirtschaft 1 Die relevanten Gesetze und Verordnungen (1) Auf Bundesebene Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) 1983 Technische Verordnung über Abfälle (TVA) 1990 Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) 1998 Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) 2000 Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) 2005 Chemikaliengesetz und diverse Verordnungen (z.b. Chemikalien- Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV) 2005 Die systematische Sammlung des Bundesrechtes finden Sie unter unter der Rubrik Bundesgesetze. 2

2 Die relevanten Gesetze und Verordnungen (2) Auf kantonaler Ebene Abfallgesetz 1994 Kantonale Abfallverordnung 1999 Sonderabfall-Abgabeverordnung 1995 Submissionsverordnung 2003 Die Zürcher Gesetzessammlung finden Sie unter Auf kommunaler Ebene Kommunale Abfallverordnung (Gebührenreglement, Vollzugsverordnung/-reglement) Ein Muster einer kommunalen Abfallverordnung finden Sie unter unter der Rubrik Dokumente. 3 Aufgaben des Bundes gemäss USG 1/3 Vermeidung Produkte verbieten, die für eine einmalige und kurzfristige Verwendung bestimmt sind, wenn deren Nutzen die hohe Umweltbelastung nicht rechtfertigt. Verwendung von Stoffen oder Organismen verbieten, wenn die Entsorgung erheblich erschwert ist oder die Entsorgung die Umwelt gefährdet. Sammlung Verwertbare oder besonders zu behandelnde Abfälle: - Rücknahmepflicht ( VREG, Chemikalienrecht: ChemG, ChemRRV, PSMV, VBP) - Pfand ( Getränkeverpackungsverordnung VGV) 4

3 Aufgaben des Bundes gemäss USG 2/3 Behandlung Vorschriften zur Behandlung ( TVA) Verwertung Vorschreiben, dass bestimmte Abfälle verwertet werden müssen, wenn dies wirtschaftlich tragbar ist und die Umwelt weniger belastet als eine andere Entsorgung und die Herstellung neuer Produkte. ( TVA) Ablagerung Abfälle dürfen nur auf Deponien abgelagert werden ( TVA) 5 Aufgaben des Bundes gemäss USG 3/3 Verkehr mit Sonderabfällen Erlässt Vorschriften zum Verkehr mit Abfälle ( VeVA) Abfallanlagen Technische und organisatorische Vorschriften ( TVA) 6

4 Aufgaben des Kantons 1/2 Information und Beratung von Gemeinden und Betrieben Informationsveranstaltungen für die Abfallverantwortlichen von Gemeinden (einmal pro Jahr im November), Merkblätter, telefonische Beratung Sammelangebot für Sonderabfall aus Haushalten Durchführung der Sammlungen von Kleinmengen von Sonderabfällen, Finanzierung über den Sonderabfall-Abgabe-Fonds Abfall-Statistik Erfassen und Aufbereiten der kommunale Daten für die kantonale Abfallplanung und zuhanden des Bundes Aufsicht über die Abfallwirtschaft Vorprüfung und Genehmigung der kommunalen Abfallverordnungen, Betriebskontrollen (Bewilligungen, Emissionskontrollen, Jahresberichte, etc.) 7 Aufgaben des Kantons 2/2 Kantonale Abfallplanung zuhanden des Bundes Kapazitätsplanung und Sicherung von Standorten für Abfallanlagen, Festlegen von Zielen und Massnahmen der kantonalen Abfallwirtschaft, Erfolgskontrolle Der Bericht zur Abfall- und Ressourcenwirtschaft, Planung , erscheint Ende Festlegen von Einzugsgebieten Die Gemeinde kann zwischen den drei nächstgelegenen Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) wählen. Der Kanton legt die entsprechenden Einzugsgebiete fest. Sicherung von Deponiestandorten und der Deponie-Nachsorge Festlegen von Deponiestandorten im kantonalen Richtplan, Finanzierung der Deponie-Nachsorge über einen Fond. 8

5 Übersicht: Aufgaben der Gemeinden und Städte Sie sorgen für eine umweltgerechte Entsorgung der Siedlungsabfälle. Sie finanzieren die gesamte Siedlungsabfallwirtschaft über kostendeckende Gebühren gemäss Verursacherprinzip. Sie regeln die Entsorgung und die Gebühren in einer Abfallverordnung. Sie vollziehen das Ablagerungs- und Verbrennungsverbot. Sie informieren die Bevölkerung und die Betriebe fortlaufend und übernehmen eine Vorbildrolle. Sie erstellen eine Abfall-Statistik, welche der Standortbestimmung und der Planung dient sowie Veränderungen sichtbar macht (Erfolgskontrolle). 9 Aufgaben von Abfall-Inhabern Grundsatz Vermeiden, Vermindern, Verwerten Siedlungsabfall Der Inhaber muss die Abfälle den von den Kantonen vorgeschlagenen Sammlungen oder Sammelstellen übergeben. Übrige Abfälle Die übrigen Abfälle muss der Inhaber entsorgen. Er kann Dritte mit der Entsorgung beauftragen. Finanzierung Der Inhaber trägt die Kosten der Entsorgung; ausgenommen sind Abfälle, für die der Bundesrat die Kostentragung anders regelt. 10

6 Umweltgerechte Entsorgung der Siedlungsabfälle Abfälle müssen soweit möglich verwertet werden (Art. 30 Abs. 2 USG) Die Gemeinde organisiert zu diesem Zweck Sammlungen Kehricht- und Sperrgutabfuhr Separate Sammlung von verwertbaren Abfällen Öffentlich Ausschreibung: - Kosten werden optimiert - verbesserte Logistik vermindert zudem die Umweltbelastung Sie erstellt und betreibt Anlagen zur Behandlung der Siedlungsabfälle Die Gemeinde kann diese Aufgabe gemeinsam mit anderen Gemeinden erfüllen (Bsp. Zweckverband) oder Dritten übertragen. 11 Welche Abfälle müssen Städte und Gemeinden separat sammeln? Kehricht / Sperrgut Papier Glas Metalle Mineral- und Speiseöle Biogene Abfälle (Gartenabfälle, Rüst- und Speiseabfälle) 12

7 Vom AWEL zusätzlich empfohlene Sammlungen Biogene Abfälle (Gartenabfälle + Küchenabfälle zur Vergärung) Karton (Tipp: Umgang mit Gewerbe regeln) Mineralische Abfälle (Grubengut), Ergänzung zur Glassammlung Textilien und Schuhe Nicht erlaubt: Sammlung von Sonderabfällen. Um die sichere und umweltgerechte Entsorgung zu vereinfachen, werden die Sonderabfall- Sammlungen vom Kanton koordiniert und organisiert. 13 Sammlung von Kleinmengen an Sonderabfällen Hersteller Handel Privatperson KVA, Entsorger Kant. SA- Sammelstelle 1.20/Einw.*Jahr Sonderabfallmobil Produkte gratis Entsorgung kostenpflichtige Entsorgung 14

8 Lösungen in anderen Kantonen, Stand 2009 AG Ca. 65 Apotheken und Drogerien als offizielle Annahmestellen BE Einige Gemeinden (auf eigene Kosten) BL Gift-Sammelstelle (Kanton), Schadstoff-Mobil BS Gift-Sammelstelle (Kanton), Recyclingpark, Tierkörpersammelstelle GR tlw. Sammelstellen von Verbände/Gemeinden, mobile Annahmestelle in einigen Verbänden LU Sammelstelle: SIBAG Emmenbrücke SG ca. 60 Gemeindesammelstellen, sonst mobile Sammlungen (Kosten 50:50 Gemeinde und Kanton) SH Giftsammlungen in Gemeinden, Sammelstelle KBA Hard für Gewerbe (Kosten 3:1 Gemeinde und Kanton) TG 2 Giftsammelstellen (finanziert durch Gemeindeabgabe an Kanton) 15 Rücknahmepflichten des Handels Obligatorisch nach Bundesgesetz...nach kantonalem Abfallgesetz PET-Getränkflaschen Batterien & Akkus elektrische & elektronische Geräte Leuchtstofflampen Sonderabfälle Sperrige Gegenstände (z.b. Skis, Möbel, Teppiche) Sperrige Verpackungen Fahrzeuge Medikamente (Rücknahmepflicht auch für Ärzte) Die Sammlungen der Gemeinde und diejenigen des Handels sollen sich ergänzen, nicht konkurrenzieren. 16

9 Finanzierung über kostendeckende Gebühren gemäss Verursacherprinzip Die Gemeinde sorgt für die kostendeckende Finanzierung Verursachergerechte Gebühren (Sackgebühr, Grüngutgebühr, ev. weitere) Grundgebühr (pauschal pro Haushalt und pro Betrieb) Gesamter Aufwand für Sammlung, Transport, Behandlung: Abfuhren, Sammelstellen, Verbrennung, Verwertung, Leerung Abfalleimer, Beseitigung von Littering in Grünflächen, Information, Administration & alle zugehörigen Personalaufwendungen Transparente Abfallrechnung Die Gebühren müssen möglichst verursachergerecht verteilt werden Mindestens 40% der Kosten müssen über verursachergerechte Gebühren gedeckt werden; empfohlen sind 2/3 (Bundesgerichtsurteil und Richtlinie) Sackgebühr für Kehricht obligatorisch Wenn Grüngut gesammelt wird, ist eine Grüngutgebühr einzuführen (mengenabhängig oder mit Jahrespauschale). Tipp: Betriebsabrechnungsbogen BAB führen (Anpassung Kostenstellenplan gemäss Wegleitung finanzielle Führung ) 17 Vergleiche, Benchmarking Jährlich durch AWEL erhoben: Kostenstruktur in der kommunalen Abfallwirtschaft von 13 repräsentativen Testgemeinden Individuelle Analyse im Vergleich mit Testgemeinden auf eigene Kosten möglich. (Auskunft: AWEL) Medianwerte 2008 Fr./E. Fr./t Kehricht Logistik Kehricht Behandlung Kehricht total Grüngut Logistik Grüngut Verwertung Grüngut total Papier Logistik Papier Verwertung Papier total 1 20 Karton Logistik Karton Verwertung 0-15 Karton total Glas (netto) Alu/Stahlblech (netto) 0 78 Diverses Metall (netto) 0 11 Häckseln 1 Übriges 2 Sammelstelle 12 Gemeinkosten 8 Gesamtkosten 92 18

10 Effizienter Ressourcen-Einsatz durch Zusammenarbeit Gemeinsame Beschaffung Bsp. Kehrichtorganisation Wyland (KEWY): Ausschreibung von Alu/Stahlblech- und Glas-Containern inkl. Leerung pro Jahr ca Fr. eingespart (mehr als die Hälfte der ursprünglichen Kosten) Zusammenarbeit Gemeinde und Handel Bsp. Einkaufszentrum Zugerland: Optimales Entsorgungsangebot, gute Erreichbarkeit, Vermeiden von zusätzlichen Auto-Fahrten Gemeinsame Vermarktung von Wertstoffen Bsp. Zweckverband KVA Thurgau: Hohe Gewinne durch gemeinsame Vermarktung von Metallen (grössere Verhandlungsmenge, gebündelte Ressourcen für Vermarktung) Gebührenentlastung Rechtzeitiger Einbezug von beteiligten Akteuren Bsp. Zusammenarbeit mit der Bauabteilung bei der Realisierung von Containerstandorten 19 Privatisierung von Abfall-Sammelstellen Rahmenbedingungen 1/2 - Das Verursacherprinzip Gemäss Gerichtspraxis dürfen maximal 60 % der Aufwendungen über die Abfall-Grundgebühr gedeckt werden. Diese Vorgaben müssen auch bei einer Privatisierung der Abfall-Sammelstelle eingehalten werden, d.h. die Aufwendungen für die Auslagerung der Sammelstellen bleiben Teil der Abfallrechnung der Gemeinde. - Das Rechtsgleichheitsgebot Das Rechtsgleichheitsgebot verlangt, dass Rechte und Pflichten der Betroffenen nach dem gleichen Massstab festzusetzen sind. Das heisst z.b. dass Annahmepreise an der Sammelstelle für alle gleich sind und gleich gehandhabt werden. - Das Willkürverbot Personen dürfen nicht der Willkür staatlicher Organe ausgesetzt sein und deren Behandlung muss nach Treu und Glauben erfolgen. Das bedeutet z.b., dass einzelne Personen nicht weggeschickt werden dürfen. 20

11 Privatisierung von Abfall-Sammelstellen Rahmenbedingungen 2/2 - Das Äquivalenzprinzip Die Höhe der Abfallgebühren bzw. der Annahmepreise an der Sammelstelle müssen in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert der staatlichen Leistung stehen. - Das Kostendeckungsprinzip Sämtliche Kosten der Siedlungsabfallentsorgung müssen gedeckt werden. Der Gesamtertrag der Abgaben darf mittelfristig die Kosten der Siedlungsabfallentsorgung weder unterschreiten noch übersteigen. - Die Kostentransparenz Die Grundlagen für die Berechnung der Gebühren müssen öffentlich zugänglich sein. Dies verlangt sowohl das Umweltschutzgesetz wie auch das kantonale Abfallgesetz. Die Bemessungskriterien für die Gebühren müssen transparent, leicht verständlich, nachvollziehbar und plausibel sein. 21 Jahresabrechnung des Unternehmers Betrieb Sammelstelle Betriebskosten [Franken / Jahr] Entsorgung Menge [Tonnen / Jahr] Kosten total [Franken / Jahr] Glas * Ganzglas Alu/Stahlblech * Metalle * Papier * Karton Grubengut Textilien Altöl * * obligatorische Sammlungen, welche die Gemeinde nebst der Kehrichtsammlung in irgendeiner Form anbieten muss. 22

12 Ebenfalls zu klären und zu regeln Aufgaben (anzunehmende Abfallfraktionen, evt. Annahmepreise) Öffnungszeiten Umgang mit Siedlungsabfall aus dem Gewerbe Zulassung von und Umgang mit nicht Ortsansässigen Weitere Vertragsgemeinden Weitere allgemeine Vertragspunkte wie z.b.: Versicherungen, Ansprechstellen, Bewilligungen, Haftung, Amtsgeheimnis und Datenschutz, besondere Vereinbarungen, Vertragsdauer Ausstiegsklausel Die Vorgaben der Submissionsverordnung sind zu berücksichtigen. 23 Fazit zur Privatisierung Entschädigung für die Dienstleistung Dritter bleibt Teil der Abfallrechnung, welche kostendeckend ist Annahmepreise für Bevölkerung müssen gerechtfertigt sein und festgelegt werden Alle Einwohner werden gleich behandelt Der Auftragnehmer hat gewisse betriebswirtschaftlichen Kennzahlen offen zu legen, damit die (Grund-) Gebührengrundlagen transparent sind Detailfragen (Umgang mit Gewerbe, nicht Ortsansässigen, anderen Gemeinden, etc.) regeln Submissionsverordnung beachten (Vertragsdauer) 24

13 Kommunale Abfallverordnung Jede Gemeinde erstellt eine kommunale Abfallverordnung Muster-Abfallverordnung unter Dokumente Ablauf Vorprüfung und Genehmigung durch kant. Baudirektion Vorprüfung durch Gemeindeberatung / Rechtsdienst AWEL Erlass durch die Gemeindeversammlung / das Gemeindeparlament Zwei Exemplare mit Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrates zuhanden der Baudirektion Genehmigung durch die kantonale Baudirektion Tipp: Details in Gebühren- und Vollzugsverordnung / -reglement festlegen Flexiblere Anpassung durch Gemeinderat möglich 25 Vollzug Ablagerungsverbot Das Ablagern oder Stehen lassen von Abfällen im Freien ist verboten. 14 Abs. 1 Abfallgesetz (AbfG) Die Gemeinde ist für den Vollzug des Ablagerungsverbots verantwortlich: Bevölkerung laufend informieren und beraten Gemeindegebiet regelmässig kontrollieren Bei illegaler Abfallablagerung Verursacher ermitteln und Beseitigung der Abfälle anordnen Bei Hinweisen auf den Verursacher Strafanzeige bei der Polizei erstatten Sonst Lösung mit dem Inhaber suchen (Grundeigentümer, Pächter, Mieter wird zum Inhaber der Abfälle, wenn kein Verursacher gefunden wurde) Vollzugshilfe für Gemeinden zum Ablagerungsverbot (AWEL, aktualisierte Version 2010) Dokumente 26

14 Littering und Sauberkeit im öffentlichen Raum (1) Littering = Achtloses Wegwerfen oder liegen lassen von Kleinabfällen, die unterwegs anfallen. Littering hat mit unserem Verhalten im öffentlichen Raum zu tun Littering ist abhängig von Ort und Zeit, vom Angebot und den Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum spezifische Massnahmen auf lokaler Ebene sind gefragt. Massnahmen Gute Entsorgungsinfrastrukturen schaffen (z.b. genügend Abfalleimer) Aufräumen bleibt die Top-Massnahme, denn sauber bleibt sauber. Auflagen für Festbewilligungen (z.b. Mehrweg-Geschirr) Handbuch Littering Merkblatt Mehrweg ist mehr Wert und Verhaltenskodex Take-away ( 27 Littering und Sauberkeit im öffentlichen Raum (2) Mehr Sauberkeit dank: Übersichtlichkeit (Achtung Nischen!) und guter Beleuchtung Ansprechender Gestaltung Benutzergerechtigkeit und Nutzungsvielfalt vor der Umgestaltung nach der Umgestaltung 28

15 Vollzug Abfallverbrennungsverbot Abfälle dürfen nur in bewilligten Anlagen verbrannt werden. 14 Abs. 2 Abfallgesetz (AbfG) Abfall-Verbrennung in nicht bewilligten Anlagen bei der Polizei anzeigen. Gilt auch für Abbruchholz = Altholz = Abfall. Private Verbrennungsanlagen bis 70 kw: Kontrolle ist geregelt Nur naturbelassenes Holz (Nicht: Verleimtes, beschichtetes, bemaltes bzw. behandeltes Holz sowie Holz mit Nägeln Entsorgung in der KVA oder Altholzfeuerung.) Wird durch die Feuerungskontrolle der Gemeinde überwacht (Kontrolle alle zwei Jahre). Bei Verdacht auf Abfallverbrennung wird ein Aschetest durchgeführt. Mehr Infos dazu & zu Feuern im Freien unter 29 Information der Bevölkerung und der Betriebe Es ist eine wichtige Aufgabe der Gemeinden die Bevölkerung und die Betriebe kontinuierlich zu informieren. Auch Erfolge dürfen kommuniziert werden! Wichtige Informationswege Abfallkalender Abfallunterricht in der Schule Aktionstag Wahre Werte Lokale Medien Hilfsmittel: Mustertexte Abfallkalender, Piktogramme:

16 Jährliche, kommunale Abfallstatistik zu Abfallmengen, Abfallrechnung, Abfallgebühren 31 Diverse Anbieter von Informationen, Aktionen, Tagungen, Kurse Koordinationsstelle für Umweltschutz Kanton Zürich Zürcher UmweltPraxis ZUP (Fachzeitschrift) Umweltbericht des Kantons Zürich PUSCH Praktischer Umweltschutz Schweiz Aktionstag Wahre Werte jeweils anfangs Mai Ausbildungsangebote (für Verwaltung, Sammelstellenbetreuende) Abfallunterricht (im Auftrag der Gemeinden) KI Kommunale Infrastruktur (Städteverband) Publikationen, Tagungen / Kurse Swiss Recycling Sammelstellen: Recycling-Check-Up 32

17 Das AWEL unterstützt die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfsmittel und Informationen unter Dokumente Abfall-Handbuch, Merkblätter und Vollzugshilfen Abfallstatistik, Kostenstruktur komm. Abfallwirtschaft, Jahresberichte Gemeindeseminare «Siedlungsabfälle richtig bewirtschaften» Für Behördenmitglieder und Verwaltungsangestellte mit Aufgabenbereich Siedlungsabfall jährlich im November (seit 20 Jahren) Informationen zu einem Themenschwerpunkt, Möglichkeit zum Austausch Stellungnahme zu Anfragen / telefonische Beratung Kontakt: Tel , abfall@bd.zh.ch AWEL, Abt. Abfallwirtschaft & Betriebe, Postfach, 8090 Zürich Gemeindeseminar 2010 Themenschwerpunkt Information und Kommunikation 33

Fonds für die Entsorgung von Kleinmengen an Sonderabfällen ZH Jahresbericht 2014

Fonds für die Entsorgung von Kleinmengen an Sonderabfällen ZH Jahresbericht 2014 Seite 1 Inhaltsübersicht Zurück zum Handel Zurück zum Sonderabfallmobil Zurück zur kant. Sonderabfall-Sammelstelle Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Städten S.3 S.4 S.5 S.6 Zusammenfassung Die Kantone

Mehr

1 Abfallverordnung vom 29. Mai 2001 (gültig ab )

1 Abfallverordnung vom 29. Mai 2001 (gültig ab ) 1 Abfallverordnung vom 29. Mai 2001 (gültig ab 1.1.2002) Art. 1 Geltungsbereich, Zweck, Adressaten Die Verordnung hat auf dem gesamten Gemeindegebiet von Knonau Gültigkeit. Beim Vorliegen besonderer Verhältnisse

Mehr

Kennzahlen in der Abfallwirtschaft Erfahrungen, Vergleiche

Kennzahlen in der Abfallwirtschaft Erfahrungen, Vergleiche Abfallbewirtschaftung in Städten und Gemeinden, 1. Oktober 21, Winterthur Kennzahlen in der Abfallwirtschaft Erfahrungen, Vergleiche Brigitte Fischer, Stv. Sektionsleiterin Abfallwirtschaft 1 Ablauf Kennzahlen

Mehr

Reglement über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Muotathal

Reglement über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Muotathal Reglement über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Muotathal vom 30. April 1999 Die Gemeindeversammlung von Muotathal, gestützt auf 20 der kantonalen Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über den Schutz

Mehr

Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement)

Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement) Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement) Reglement über die Abfallbewirtschaftung Gestützt auf die 6 Abs., Abs. und 5 des kantonalen Abfallgesetzes sowie das Organisationsreglement des

Mehr

Was kann und darf die Abfall-Grundgebühr?

Was kann und darf die Abfall-Grundgebühr? Was kann und darf die Abfall-Grundgebühr? Grundsätze Erhebungsmodelle Umgang mit Betrieben Hinweise zu Spezialfällen Datenbeschaffung Rechtsgrundlagen März 2008 2 Abfall-Grundgebühr Dieses Merkblatt gibt

Mehr

Abfallverordnung. vom

Abfallverordnung. vom Abfallverordnung vom Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINES... Art. Zweck, Geltungsbereich... Art. Definition der Abfallarten... Art. Grundsätze... Art. 4 Ausführungsbestimmungen... 4 Art. 5 Vollzug und Erlass

Mehr

Abfallverordnung der Gemeinde Rüti

Abfallverordnung der Gemeinde Rüti Abfallverordnung der Gemeinde Rüti vom 18. Juni 2012 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines... 2 Art. 1 Zweck, Geltungsbereich... 2 Art. 2 Definition der Abfallarten... 2 Art. 3 Grundsätze... 2 Art. 4 Ausführungsbestimmungen...

Mehr

Sammlung und Verwertung von Kunststoffabfällen aus Haushalten - Empfehlungen des Bundes

Sammlung und Verwertung von Kunststoffabfällen aus Haushalten - Empfehlungen des Bundes Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall und Rohstoffe Sammlung und Verwertung von Kunststoffabfällen aus Haushalten -

Mehr

DER GEMEINDE REINACH AG

DER GEMEINDE REINACH AG ABFALLREGLEMENT DER GEMEINDE REINACH AG INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck 3 2 Geltungsbereich 4 3 Verantwortlichkeiten 4 II. Organisation, Entsorgungsdienst 4 Allgemeines 5 5

Mehr

G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S

G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S Gemeindeverwaltung Zugerstrasse 0, Postfach 7, 895 Hausen am Albis Telefon 044 764 80 0 Telefax 044 764 80 9 E-Mail gemeinde@hausen.zh.ch Homepage www.hausen.ch

Mehr

[Geschäftsnummer] Der Erlass Gesetz über die Abfälle vom (Abfallgesetz, AbfG) (Stand ) wird wie folgt geändert:

[Geschäftsnummer] Der Erlass Gesetz über die Abfälle vom (Abfallgesetz, AbfG) (Stand ) wird wie folgt geändert: Gesetz über die Abfälle (Abfallgesetz, AbfG) (Änderung) Änderung vom [Datum] Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: Geändert:. 8. 90. Aufgehoben: Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates,

Mehr

GEBÜHRENREGLEMENT ZUR ABFALLVERORDNUNG DER GEMEINDE BOPPELSEN

GEBÜHRENREGLEMENT ZUR ABFALLVERORDNUNG DER GEMEINDE BOPPELSEN POLITISCHE GEMEINDE BOPPELSEN GEBÜHRENREGLEMENT ZUR ABFALLVERORDNUNG DER GEMEINDE BOPPELSEN vom 22. August 2008 Entsprechend dem Grundsatz der Gleichstellung von Frau und Mann gelten alle Personen- und

Mehr

Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement)

Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement) Stadt Frauenfeld Reglement über die Abfallbewirtschaftung (Abfallreglement) 814.3.2 Stadt Frauenfeld Reglement über die Abfallbewirtschaftung vom 2. Oktober 2013 I INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Allgemeine

Mehr

Informationsveranstaltung. «Vollzug Umweltrecht in den Gemeinden» Rechtliche Grundlagen. KUSPO Münchenstein. 31. Oktober 2014

Informationsveranstaltung. «Vollzug Umweltrecht in den Gemeinden» Rechtliche Grundlagen. KUSPO Münchenstein. 31. Oktober 2014 Informationsveranstaltung «Vollzug Umweltrecht in den Gemeinden» Rechtliche Grundlagen KUSPO Münchenstein 31. Oktober 2014 Übersicht USG Bundesverfassung Bundesgesetz über den Umweltschutz Grundsätze und

Mehr

Vollzugsverordnung Abfallentsorgungs-Reglement Gemeinde Rain

Vollzugsverordnung Abfallentsorgungs-Reglement Gemeinde Rain Vollzugsverordnung Abfallentsorgungs-Reglement Gemeinde Rain Inhaltsverzeichnis Art. 1 Kehrichtabfuhr Art. 2 Kehrichtgebinde Art. 3 Bereitstellung der Gebinde Art. 4 Haushalt-Sperrgut Art. 5 Separatabfuhren

Mehr

GEMEINDE. Abfallverordnung

GEMEINDE. Abfallverordnung GEMEINDE Abfallverordnung vom. Dezember 0 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeines Art. Zweck, Geltungsbereich Seite... Art. Definition der Abfallarten Seite... Art. Grundsätze Seite... Art. Vollzug Seite...

Mehr

- 1 - GEMEINDE BIBERSTEIN ABFALLREGLEMENT. Inhaltsübersicht

- 1 - GEMEINDE BIBERSTEIN ABFALLREGLEMENT. Inhaltsübersicht - - GEMEINDE BIBERSTEIN ABFALLREGLEMENT 00 Inhaltsübersicht - - I. Allgemeine Bestimmungen Zweck 3 Geltungsbereich 3 3 Verantwortlichkeiten 3 II. Organisation, Entsorgungsdienst 4 Allgemeines 4 5 Sammelstellen

Mehr

Abfallgebühren Grundsätze, Modelle, Spezialfälle

Abfallgebühren Grundsätze, Modelle, Spezialfälle Abfallbewirtschaftung in Städten und Gemeinden, 1. Oktober 2010, Winterthur Abfallgebühren Grundsätze, Modelle, Spezialfälle Brigitte Fischer, Stv. Sektionsleiterin Abfallwirtschaft 1 Ablauf Gebührengrundsätze

Mehr

abfallverordnung vom 22. oktober 2009

abfallverordnung vom 22. oktober 2009 vom 22. oktober 2009 2 abfallverordnung Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkungen 4 1 Allgemeines 4 Art. 1 Zweck, Geltungsbereich 4 Art. 2 Definition der Abfallarten 5 Art. 3 Grundsätze 6 Art. 4 Ausführungsbestimmungen

Mehr

Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen

Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen A (Abfallverordnung, VVEA) i.k. 1.1.2016 1 Abfallrechtliche Grundlagen USG Art. 30 32e VVEA Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, Betrieb

Mehr

Gebührengestaltung im Spannungsfeld zwischen Quantität und Qualität

Gebührengestaltung im Spannungsfeld zwischen Quantität und Qualität Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall und Rohstoffe Gebührengestaltung im Spannungsfeld zwischen Quantität und Qualität

Mehr

Abfallreglement. Gemeinde Erlen Ausgabe _Abfallreglement. erstellt am:

Abfallreglement. Gemeinde Erlen Ausgabe _Abfallreglement. erstellt am: Abfallreglement Gemeinde Erlen Ausgabe 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen Seite 3 2. Organisation Seite 4 3. Finanzierung Seite 5 4. Schlussbestimmungen Seite 5 Anhang 1: Gebühren zu Artikel

Mehr

Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement. vom 27. Mai 2003

Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement. vom 27. Mai 2003 Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement vom 27. Mai 2003 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Kehrichtabfuhr Kehrichtgebinde Bereitstellung der Gebinde Haushalt-Sperrgut

Mehr

Bekämpfung des Litterings in der Schweiz

Bekämpfung des Litterings in der Schweiz Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall und Rohstoffe Bekämpfung des in der Schweiz Gemeindeseminar vom 3. Juni 2015 Kanton

Mehr

Die Aufgaben der Abfallkommission werden durch den Kreisrat festgelegt.

Die Aufgaben der Abfallkommission werden durch den Kreisrat festgelegt. GESETZ ÜBER DIE ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG UND ABFALLENTSORGUNG IN DER STADT MAIENFELD (ABFALLGESETZ) Die Gemeindeversammlung erlässt, gestützt auf das Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz,

Mehr

ENTSORGUNGSREGLEMENT KLINGNAU

ENTSORGUNGSREGLEMENT KLINGNAU ENTSORGUNGSREGLEMENT KLINGNAU Beschluss Gemeindeversammlung 21.6.1991 Änderung Gemeindeversammlung vom 25.11.1994-1 - Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck 2 2 Geltungsbereich 2 3

Mehr

Reglement über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Schwyz (vom 12. August 2004) 1

Reglement über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Schwyz (vom 12. August 2004) 1 1 4.40 Reglement über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Schwyz (vom 12. August 2004) 1 Die Gemeinde Schwyz, gestützt auf 9 des Einführungsgesetzes zum Umweltschutzgesetz (EGzUSG) vom 24. Mai 2000, beschliesst:

Mehr

DIE NATUR KENNT KEINEN ABFALL, DENN ABFALL WIRD IMMER DURCH DEN MENSCHEN PRODUZIERT.

DIE NATUR KENNT KEINEN ABFALL, DENN ABFALL WIRD IMMER DURCH DEN MENSCHEN PRODUZIERT. Konzept: Foodways Consulting GmbH und Verein Refiller Grafik: brief.pt Herausgeber: Bundesamt für Umwelt (BAFU) Quelle: Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG): Art. 7 Abs. 6 Gottlieb Duttweiler Institut,

Mehr

in Ausführung des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz;

in Ausführung des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz; 84.80 Kantonale Chemikalienverordnung vom. April 008 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung des Bundesgesetzes vom 5. Dezember 000 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen

Mehr

GESETZ ÜBER DIE ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG (Abfallgesetz) DER GEMEINDE FELSBERG

GESETZ ÜBER DIE ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG (Abfallgesetz) DER GEMEINDE FELSBERG GESETZ ÜBER DIE ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG (Abfallgesetz) DER GEMEINDE FELSBERG I. ALLGEMEINES Art. 1 Zweck Dieses Gesetz regelt die Abfallbewirtschaftung in der Gemeinde Felsberg, soweit sie nicht vom Abfallbewirtschaftungsverband

Mehr

REGLEMENT über die WIEDERVERWERTUNG und ENTSORGUNG von ABFÄLLEN (Abfall-Reglement)

REGLEMENT über die WIEDERVERWERTUNG und ENTSORGUNG von ABFÄLLEN (Abfall-Reglement) REGLEMENT über die WIEDERVERWERTUNG und ENTSORGUNG von ABFÄLLEN (Abfall-Reglement) Die Einwohnergemeinde-Versammlung Läufelfingen erlässt, gestützt auf 47, Abs. 1, Ziff. 2 des kantonalen Gemeindegesetzes

Mehr

VOLLZIEHUNGSVERORDNUNG ABFALL STADT BÜLACH

VOLLZIEHUNGSVERORDNUNG ABFALL STADT BÜLACH VOLLZIEHUNGSVERORDNUNG ABFALL STADT BÜLACH Inhaltsverzeichnis A EINLEITUNG Art. Zweck Art. Definition der Abfallarten B KEHRICHT UND SPERRGUT Art. Kehrichtabfuhr Art. Behältnisse für Kehricht Art. Sperrgutabfuhr

Mehr

Abfallreglement der Stadt Thun

Abfallreglement der Stadt Thun Abfallreglement der Stadt Thun Stadtratsbeschluss vom. November 0 8. Abfallreglement der Stadt Thun (AFR) (Stadtratsbeschluss Nr. 76 vom. November 0) Der Stadtrat von Thun, gestützt auf das kantonale Abfallgesetz

Mehr

Verordnung über die Abfallentsorgung

Verordnung über die Abfallentsorgung Verordnung über die Abfallentsorgung Erlass 22. Mai 1989 Revision 1. Januar 1994 Aenderung 1. Januar 2004 1 Art. 1 Zuständigkeit Die Entsorgung des Abfalls ist Sache der Politischen Gemeinde. Sie ist Mitglied

Mehr

Bring-System: Die Abfälle werden an eine Sammelstelle oder eine andere Entsorgungseinrichtung gebracht.

Bring-System: Die Abfälle werden an eine Sammelstelle oder eine andere Entsorgungseinrichtung gebracht. Reglement über die Abfallentsorgung Der Regierungsrat des Kantons Schwyz beschliesst, gestützt auf 88 ff. des Gesetzes über die Organisation der Gemeinden und Bezirke vom 29. Oktober 1999: I. Geltungsbereich

Mehr

Abfallverordnung der Gemeinde Flaach. Art. 1 Geltungsbereich, Zweck, Adressaten 2. Art. 2 Definitionen 2. Art. 3 Grundsätze 3. Art.

Abfallverordnung der Gemeinde Flaach. Art. 1 Geltungsbereich, Zweck, Adressaten 2. Art. 2 Definitionen 2. Art. 3 Grundsätze 3. Art. Inhaltsverzeichnis Abfallverordnung der Gemeinde Flaach Seite Art. 1 Geltungsbereich, Zweck, Adressaten 2 Art. 2 Definitionen 2 Art. 3 Grundsätze 3 Art. 4 Zuständigkeit 3 Art. 5 Ausführungsbestimmungen

Mehr

Gemeinde Furna. Gesetz über die Abfallentsorgung. vom 31. August Kehricht.doc

Gemeinde Furna. Gesetz über die Abfallentsorgung. vom 31. August Kehricht.doc Gemeinde Furna Gesetz über die Abfallentsorgung vom 31. August 2001 Kehricht.doc 01.03.08 1 Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallbewirtschaftung und die Verordnung

Mehr

Verordnung über die Abfallbeseitigung der Gemeinde Glarus (Abfallverordnung) (Erlassen von der Gemeindeversammlung am 15.

Verordnung über die Abfallbeseitigung der Gemeinde Glarus (Abfallverordnung) (Erlassen von der Gemeindeversammlung am 15. Verordnung über die Abfallbeseitigung der Gemeinde Glarus (Abfallverordnung) (Erlassen von der Gemeindeversammlung am 15. Mai 2009) Verordnung über die Siedlungsentwässerung der Gemeinde Glarus 1 Die Stimmberechtigten

Mehr

Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement. der Gemeinde Eich

Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement. der Gemeinde Eich Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement der Gemeinde Eich 1. Januar 2003 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Kehrichtabfuhr Kehrichtgebinde Bereitstellung

Mehr

Abfall + Rohstoffe Agenda 2017

Abfall + Rohstoffe Agenda 2017 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall + Rohstoffe Abfall + Rohstoffe Agenda 2017 Biel 24. Januar 2017 Abteilung Abfall

Mehr

Kurs Gebäuderückbau 2012, Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Kurs Gebäuderückbau 2012, Departement Bau, Verkehr und Umwelt 2012, Departement Bau, Verkehr und Umwelt Gebäuderückbau 1 Inhalt Abfallströme Schweiz Kreislauf «Bauen» Bauabfallfraktion Einbezug der kommunalen Behörde bei Rückbau von Hochbauten Grundlagen für kommunale

Mehr

Abfallreglement der Einwohnergemeinde Gerlafingen

Abfallreglement der Einwohnergemeinde Gerlafingen Abfallreglement der Einwohnergemeinde Gerlafingen Inhalt: I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN II. III. IV. ORDENTLICHE KEHRICHTABFUHR ORDENTLICHE GRÜNABFUHR RECYCLING V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1 Abfallreglement der

Mehr

Einwohnergemeinde MATTEN. Gebührentarif zu Abfall - Reglement

Einwohnergemeinde MATTEN. Gebührentarif zu Abfall - Reglement Einwohnergemeinde MATTEN Gebührentarif zu Abfall - Reglement Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 1992 In Kraft seit 01. September 1992 Inhaltsverzeichnis Grundsatz... 3 I. Haushaltungen...

Mehr

VERORDNUNG UEBER DIE ABFALLENTSORGUNG IN DER GEMEINDE SEUZACH (ABFALLVERORDNUNG) vom 15. Mai 1992

VERORDNUNG UEBER DIE ABFALLENTSORGUNG IN DER GEMEINDE SEUZACH (ABFALLVERORDNUNG) vom 15. Mai 1992 VERORDNUNG UEBER DIE ABFALLENTSORGUNG IN DER GEMEINDE SEUZACH (ABFALLVERORDNUNG) vom 15. Mai 1992 Art. 1 Zuständigkeit Die Abfallentsorgung ist Sache der Politischen Gemeinde. Für die Organisation und

Mehr

Abfallreglement. Gestützt auf 6, 21 und 28 des Abfallgesetzes des Kantons Thurgau erlässt die Stadt Bischofszell folgendes Abfallreglement:

Abfallreglement. Gestützt auf 6, 21 und 28 des Abfallgesetzes des Kantons Thurgau erlässt die Stadt Bischofszell folgendes Abfallreglement: Abfallreglement Gestützt auf 6, und 8 des Abfallgesetzes des Kantons Thurgau erlässt die Stadt Bischofszell folgendes Abfallreglement: Gültig ab. Januar 03 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

ABFALL-STRATEGIE

ABFALL-STRATEGIE ABFALL-STRATEGIE 2016 2026 www.uster.ch Seite 2 Abfall-Strategie 2016 2026 der Stadt Uster Herausgeberin Stadt Uster Abteilung Gesundheit Abfall und Umwelt Bahnhofstrasse 17 8610 Uster www.uster.ch/abfallberatung

Mehr

Abfall-Reglement der Einwohnergemeinde Kilchberg

Abfall-Reglement der Einwohnergemeinde Kilchberg Einwohnergemeinde Kilchberg Abfall-Reglement der Einwohnergemeinde Kilchberg vom 25. Juni 1992 mit Änderungen vom 13. Dezember 2004 und 2. Dezember 2005 gültig ab 1. Januar 2006 ABFALL-REGLEMENT vom 25.

Mehr

ABFALL-REGLEMENT DER GEMEINDE GIEBENACH

ABFALL-REGLEMENT DER GEMEINDE GIEBENACH ABFALL-REGLEMENT DER GEMEINDE GIEBENACH 1.1.2014 Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Giebenach, gestützt auf 47 Absatz 1 Ziffer 2 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970 1), beschliesst: A. ALLGEMEINE

Mehr

GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALLREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE WORBEN

GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALLREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE WORBEN GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALLREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE WORBEN 1999 GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALLREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE WORBEN Die Einwohnergemeinde Worben erlässt gestützt auf Artikel 28 und 30 des

Mehr

Baufachtagung 11. März 2016 Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA)

Baufachtagung 11. März 2016 Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) Baufachtagung 11. März 2016 Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) Stephan Coray TVA-Revision Worum geht es? Ziel der Totalrevision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA)

Mehr

Parallel-Session in Gruppen inkl. Diskussion

Parallel-Session in Gruppen inkl. Diskussion Kanton Zürich Baudirektion AWEL Amt für Parallel-Session in Gruppen inkl. Diskussion Kunststoff-Sammelsysteme CH: aktueller Überblick Aktuelle Haltung AWEL KuRVe: «Kunststoff-Recycling und Verwertung»

Mehr

Nachhaltige Bewirtschaftung von Wertstoffen und Abfällen

Nachhaltige Bewirtschaftung von Wertstoffen und Abfällen Themenkreis Begriffserklärung Abfall Der Recycling- und Entsorgungsmarkt Schweiz Professionelles Wirtschaften im Recycling- und Entsorgungsmarkt Übersicht der Wertstoff- und Abfallsortimente Die Ziele

Mehr

Gesetz. über die Abfallbewirtschaftung (ABG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 13. November 1996

Gesetz. über die Abfallbewirtschaftung (ABG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 13. November 1996 80. Gesetz vom. November 996 über die Abfallbewirtschaftung (ABG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 7. Oktober 98 über den Umweltschutz (USG); gestützt auf das Bundesgesetz

Mehr

Umsetzung der Recycling-Strategie Aargau Die gesetzlichen Vorgaben. 25. Februar 2015

Umsetzung der Recycling-Strategie Aargau Die gesetzlichen Vorgaben. 25. Februar 2015 DEPARTEMENT BAU, VOLKSWIRTSCHAFT VERKEHR UND UMWELT UND INNERES Umsetzung der Recycling-Strategie Aargau Die gesetzlichen Vorgaben 25. Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2. Die Recycling-Strategie

Mehr

Einwohnergemeinde Mirchel. Abfallverordnung. 7. Dezember 2011 Stand am 1. Januar 2014

Einwohnergemeinde Mirchel. Abfallverordnung. 7. Dezember 2011 Stand am 1. Januar 2014 Einwohnergemeinde Mirchel Abfallverordnung 7. Dezember 2011 Stand am 1. Januar 2014 Einwohnergemeinde Mirchel INHALTSVERZEICHNIS Seite ABFALLVERORDNUNG 1. Haushaltungen Art. 1 Gebührenart 1 Art. 2 a) Grundgebühr

Mehr

Touren. Abfall-Sammeltouren. Annahme jeden Dienstag (am Tag der Abfuhr bereitstellen)

Touren. Abfall-Sammeltouren. Annahme jeden Dienstag (am Tag der Abfuhr bereitstellen) Abfall-Sammeltouren Touren Kehricht (brennbar) gebührenpflichtige Säcke oder Container mit Gebührenmarke Annahme jeden Dienstag (am Tag der Abfuhr bereitstellen) Garten- und Küchenabfälle (nur organische

Mehr

Abfallverordnung. I. Allgemeine Bestimmungen

Abfallverordnung. I. Allgemeine Bestimmungen Abfallverordnung Der Vorstand des Gemeindeverbands Recycling Entsorgung Abwasser Luzern (REAL) gestützt auf Art. 4 Abs. lit. f der Statuten und auf die Art. Abs. lit. d, 4, 7, 9, 0, und 7 des Abfallreglements

Mehr

Entsorgungsordnung. für den Hochschulbereich der Humboldt-Universität zu Berlin. Inhaltsverzeichnis

Entsorgungsordnung. für den Hochschulbereich der Humboldt-Universität zu Berlin. Inhaltsverzeichnis Entsorgungsordnung für den Hochschulbereich der Humboldt-Universität zu Berlin Inhaltsverzeichnis Entsorgungsordnung 1. Geltungsbereich 2. Grundsätze 3. Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten

Mehr

Verordnung über die Abfallentsorgung vom 8. Juni 1995

Verordnung über die Abfallentsorgung vom 8. Juni 1995 Verordnung über die Abfallentsorgung vom 8. Juni 1995 Abkürzungen BG = Bundesgesetz GG = Gemeindegesetz StPO = Strafprozessordnung USG = BG über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 VO = Verordnung Inhaltsverzeichnis

Mehr

Einwohnergemeinde Auswil. Gebührentarif zum Abfallreglement

Einwohnergemeinde Auswil. Gebührentarif zum Abfallreglement Einwohnergemeinde Auswil Gebührentarif zum Abfallreglement vom 05. Dezember 04 (gültig ab 0. Januar 05) Die Einwohnergemeinde AUSWIL erlässt gestützt auf Artikel 8 des Abfallreglements vom 05. Dezember

Mehr

Gemeinde Luzein. Gesetz über die Abfallentsorgung

Gemeinde Luzein. Gesetz über die Abfallentsorgung Gemeinde Luzein Gesetz über die Abfallentsorgung vom 22. März 2001 Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallbewirtschaftung und die Verordnung über die regionale

Mehr

Gemeinde Schönenberg Abfallverordnung (AVO) vom 5. November 2002

Gemeinde Schönenberg Abfallverordnung (AVO) vom 5. November 2002 Gemeinde Schönenberg Abfallverordnung (AVO) vom 5. November 2002 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 2 Art. 1 Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich 2 Art. 2 Grundsätze 2 Art. 3 Definitionen 2 II. Zuständigkeit

Mehr

GEMEINDE ETTINGEN Abfallreglement

GEMEINDE ETTINGEN Abfallreglement GEMEINDE ETTINGEN Abfallreglement vom 13. Dezember 2012 Abfallreglement Die Einwohnergemeinde Ettingen erlässt, gestützt auf 47 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970 und 5 der Gemeindeordnung vom 25. April

Mehr

Abfall-Reglement. Reglement über die Wiederverwertung und Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen. vom 24. September 2012

Abfall-Reglement. Reglement über die Wiederverwertung und Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen. vom 24. September 2012 Abfall-Reglement Reglement über die Wiederverwertung und Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen vom 24. September 2012 GEMEINDE HÖLSTEIN / Abfallreglement Seite 2 Die Einwohnergemeindeversammlung der

Mehr

Neue Abfallverordnung des Bundes (VVEA)*

Neue Abfallverordnung des Bundes (VVEA)* Kanton Zürich Baudirektion AWEL Amt für VVEA und die Gemeinden Neue Abfallverordnung des Bundes (VVEA)* Was ändert sich für die Gemeinden? Neue Definition für Siedlungsabfälle: Auswirkungen * Verordnung

Mehr

Abfallreglement. vom

Abfallreglement. vom REAL Reusseggstrasse 15 6020 Emmenbrücke T 041 429 12 12 F 041 429 12 13 info@real-luzern.ch www.real-luzern.ch vom 01.01.2012 I.R.0.1.01.01\Abfallreglement 2011-10-18 100 Version Datum Sachbearbeitung

Mehr

Abfallverordnung der Gemeinde Meilen vom 16. März 1992

Abfallverordnung der Gemeinde Meilen vom 16. März 1992 Gestützt auf Art. 13, Ziffer 13, Bst. e der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde vom 25. September 1977, in der Fassung vom 26. November 1989, erlässt die Gemeindeversammlung folgende Abfallverordnung:

Mehr

Gemeinde Lupsingen. Abfallreglement

Gemeinde Lupsingen. Abfallreglement Gemeinde Lupsingen Abfallreglement Abfallreglement Gemeinde Lupsingen Seite von 8 Abfallreglement der Gemeinde Lupsingen Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Lupsingen, gestützt auf 7 Absatz,

Mehr

Muster - Abfallreglement 1999 Kanton Luzern

Muster - Abfallreglement 1999 Kanton Luzern Muster - Abfallreglement 999 Kanton Luzern Inhaltsverzeichnis Allgemeines Art. Geltungsbereich Art. Zuständigkeit Art. 3 Abfallarten, Definitionen Art. 4 Aufgaben der Gemeinde Art. 5 Pflichten der Abfallinhaberinnen

Mehr

REGION PRÄTTIGAU-DAVOS. Verordnung. Über die Entsorgung von Kehricht und Sperrgut

REGION PRÄTTIGAU-DAVOS. Verordnung. Über die Entsorgung von Kehricht und Sperrgut REGION PRÄTTIGAU-DAVOS Verordnung Über die Entsorgung von Kehricht und Sperrgut Genehmigt von der Präsidentenkonferenz Prättigau/Davos am 17. August 2015 - 2 - V E R O R D N U N G über die regionale Entsorgung

Mehr

Gebührenreglement zur Abfallverordnung. der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2012

Gebührenreglement zur Abfallverordnung. der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2012 Gebührenreglement zur Abfallverordnung der Politischen Gemeinde Buchs ZH vom 1. Januar 2012 Gebührenreglement zur Abfallverordnung - 1 - INHALTSVERZEICHNIS Vorbemerkung / Einleitung... - 2 - I. RECHTSGRUNDLAGE...

Mehr

Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement der Gemeinde Wauwil

Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement der Gemeinde Wauwil Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement der Gemeinde Wauwil vom 13.12.2011 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Kehrichtabfuhr Art. 2 Kehrichtgebinde Art. 3 Bereitstellung der Gebinde Art. 4 Haushalt-Sperrgut

Mehr

GEMEINDE GIPF-OBERFRICK. Abfallreglement

GEMEINDE GIPF-OBERFRICK. Abfallreglement GEMEINDE GIPF-OBERFRICK Abfallreglement Ausgabe 2004 Inhaltsverzeichnis Titel Seite I. Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck und Grundsatz 2 2 Geltungsbereich 2 3 Organisation 3 4 Information 3 5 Entsorgungskalender

Mehr

- Paragraph 4, Abs. 2, Lit. d) des kantonalen Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Gewässerschutzgesetz vom 11. Januar 1977

- Paragraph 4, Abs. 2, Lit. d) des kantonalen Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Gewässerschutzgesetz vom 11. Januar 1977 G E M E I N D E U N T E R E N T F E L D E N ABFALLREGLEMENT Die Einwohnergemeinde Unterentfelden erlässt gestützt auf - Paragraph 4, Abs., Lit. d) des kantonalen Einführungsgesetzes zum eidgenössischen

Mehr

Gemeinde Hergiswil b. W. Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement

Gemeinde Hergiswil b. W. Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement Gemeinde Hergiswil b. W. Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement vom 25. September 2002 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Kehrichtabfuhr Kehrichtgebinde

Mehr

Von der Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft

Von der Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall und Rohstoffe Von der Abfallwirtschaft zur Ressourcenwirtschaft Ressourcen am

Mehr

S. 2 / 9. Inhaltsverzeichnis

S. 2 / 9. Inhaltsverzeichnis Abfallreglement S. 2 / 9 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES... 3 Art. 1 Zweck... 3 Art. 2 Begriffe... 3 ABFALL UND ABFALLENTSORGUNG... 3 Allgemeines... 3 Art. 3 Wegwerf- und Ablagerungsverbot... 3 Art. 4 Verbrennen...

Mehr

Gemeinderat Ettiswil. Vollzugsverordnung. zum. Abfallentsorgungsreglement

Gemeinderat Ettiswil. Vollzugsverordnung. zum. Abfallentsorgungsreglement Gemeinderat Ettiswil Vollzugsverordnung zum Abfallentsorgungsreglement vom 22. September 2011 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Kehrichtabfuhr Kehrichtgebinde Bereitstellung

Mehr

Der Schweizer Ansatz zur Abfallverwertung

Der Schweizer Ansatz zur Abfallverwertung Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Direktion Der Schweizer Ansatz zur Abfallverwertung Marc Chardonnens Direktor Bundesamt für Umwelt

Mehr

Entsorgung + Recycling Stadt Bern

Entsorgung + Recycling Stadt Bern Präsentation Kurs Abfallwirtschaft in Städten und Gemeinden 3. September 2010 Inhalt Organisation Kennzahlen Finanzierung der Abfallentsorgung Bereiche Administration und Projekte Bereich mobil Bereich

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE LANGENDORF. Abfallreglement. O:\Reglemente\Aktuell\Abfallreglement\Abfallreglement Titelblatt.doc

EINWOHNERGEMEINDE LANGENDORF. Abfallreglement. O:\Reglemente\Aktuell\Abfallreglement\Abfallreglement Titelblatt.doc G EINWOHNERGEMEINDE LANGENDORF Abfallreglement O:\Reglemente\Aktuell\Abfallreglement\Abfallreglement Titelblatt.doc Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 1 2 Zuständigkeit

Mehr

Abfallverordnung 12. November 2015

Abfallverordnung 12. November 2015 Abfallverordnung. November 05 Abfallverordnung vom..05 INHALTSVERZEICHNIS Seite. GEBÜHREN Art. Mehrwertsteuer Art. Gebührenpflichtige Art. Grundgebühr Art. 4 Sackgebühr Art. 5 Gebühr für Gewerbecontainer

Mehr

BETRIEBSREGLEMENT RECYCLINGPLATZ INERTSTOFFDEPONIE

BETRIEBSREGLEMENT RECYCLINGPLATZ INERTSTOFFDEPONIE Gemeinde Bellwald Kanton Wallis BETRIEBSREGLEMENT RECYCLINGPLATZ INERTSTOFFDEPONIE INE ZIGERE Bellwald, 9. Dez. 1997 / 28.November 03 Inhaltsverzeichnis BETRIEBSREGLEMENT...1 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN...3

Mehr

ABFALLREGLEMENT. Der Entsorgungszweckverband Obwalden erlässt gestützt auf Art. 3 Abs. 5 seiner Statuten vom 01. Juni 2004 folgendes Reglement:

ABFALLREGLEMENT. Der Entsorgungszweckverband Obwalden erlässt gestützt auf Art. 3 Abs. 5 seiner Statuten vom 01. Juni 2004 folgendes Reglement: ABFALLREGLEMENT Der Entsorgungszweckverband Obwalden erlässt gestützt auf Art. 3 Abs. 5 seiner Statuten vom 01. Juni 2004 folgendes Reglement: 1. Teil: Allgemeines Art. 1 Zweck 1 Dieses Reglement regelt

Mehr

Altlastenpolitik der Umwelt zuliebe

Altlastenpolitik der Umwelt zuliebe Altlastenpolitik der Umwelt zuliebe Altlasten als Teil der nationalen Umweltpolitik Sicht einer Geologin und Politikerin Dr. Kathy Riklin, Nationalrätin CVP Kanton Zürich Tagung Altlastentagung «Alte Lasten

Mehr

GEMEINDE MAISPRACH ABFALLREGLEMENT

GEMEINDE MAISPRACH ABFALLREGLEMENT GEMEINDE MAISPRACH ABFALLREGLEMENT vom 3. Juni 2005 Abfallreglement der Gemeinde Maisprach Seite 1 REGLEMENT ÜBER DIE ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG IN DER GEMEINDE MAISPRACH (Abfallreglement) Die Einwohnergemeindeversammlung

Mehr

Reglement über die Abfallentsorgung

Reglement über die Abfallentsorgung Einwohnergemeinde Sigriswil Reglement über die Abfallentsorgung (Abfallreglement) Abfallreglement Sigriswil Seite 1 Reglement über die Abfallentsorgung (Abfallreglement) Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde

Mehr

Aus Biogen wird Biogas Beispiel einer Kreislaufschliessung

Aus Biogen wird Biogas Beispiel einer Kreislaufschliessung Aus Biogen wird Biogas Beispiel einer Kreislaufschliessung Erfa-Tag Biogas vom 1. Juni 2016 Christine Wiederkehr-Luther, Leiterin Umwelt, Migros-Genossenschafts-Bund Migros-Genossenschaft-Bund / MES -

Mehr

Die Kommune als Rohstofflieferant Chancen und Risiken

Die Kommune als Rohstofflieferant Chancen und Risiken 20 Jahre getrennte Sammlung Die Kommune als Rohstofflieferant Chancen und Risiken Gottfried Neuhold ERZ Entsorgung und Recycling Zürich 1 Behauptung Die getrennte Sammlung ist zeitgemäss. Vorausgesetzt

Mehr

Abfallreglement der Politischen Gemeinde Buchs

Abfallreglement der Politischen Gemeinde Buchs Abfallreglement der Politischen Gemeinde Buchs Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 30 ff. Umweltschutzgesetz 1, die Technische Verordnung über Abfälle 2, Art. 21 ff. Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz

Mehr

Abfallreglement des Gemeindeverbands Recycling Entsorgung Abwasser Luzern (REAL) vom 01. Januar 2012 (Stand am )

Abfallreglement des Gemeindeverbands Recycling Entsorgung Abwasser Luzern (REAL) vom 01. Januar 2012 (Stand am ) Abfallreglement REAL Reusseggstrasse 5 600 Emmenbrücke T 04 49 F 04 49 info@real-luzern.ch www.real-luzern.ch des Gemeindeverbands Recycling Entsorgung Abwasser Luzern (REAL) vom 0. Januar 0 (Stand am

Mehr

OST Abfall & Ressourcen KVU-Ost Konferenz der Vorsteher der Umweltämter der Ostschweiz/FL

OST Abfall & Ressourcen KVU-Ost Konferenz der Vorsteher der Umweltämter der Ostschweiz/FL OST Abfall & Ressourcen KVU-Ost Konferenz der Vorsteher der Umweltämter der Ostschweiz/FL Faktenblatt KVA 1: Annahmekontrolle (organisatorische, administrative, analytische und visuelle Aspekte) für Sonderabfälle,

Mehr

Bezirk Stein. StR Reglement über die Abfallentsorgung sowie die Separatsammlungen

Bezirk Stein. StR Reglement über die Abfallentsorgung sowie die Separatsammlungen Bezirk Stein StR 814.101 Reglement über die Abfallentsorgung sowie die Separatsammlungen vom 30.05.1996 Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlage 3 Geltungsbereich 3 Grundsätze 4 Kosten und Gebühren 4 Begriffe

Mehr

Reglement über die Abfallentsorgung und die Separatsammlungen in der Gemeinde Dörflingen

Reglement über die Abfallentsorgung und die Separatsammlungen in der Gemeinde Dörflingen Reglement über die Abfallentsorgung und die Separatsammlungen in der Gemeinde Dörflingen Reglement über die Abfallentsorgung und die Separatsammlungen in der Gemeinde Dörflingen Präambel Gestützt auf das

Mehr

Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BW001. Über die Bewirtschaftung von Bauabfällen.

Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BW001. Über die Bewirtschaftung von Bauabfällen. Amt für Natur und Umwelt Uffizi per la natira e l ambient Ufficio per la natura e l ambiente BW001 Über die Bewirtschaftung von Bauabfällen Weisung 1 Übersicht 1 Übersicht 1 2 Zielsetzung 1 3 Rechtsgrundlagen

Mehr

vom 26. August 1997 Art. 1 2 Zweck

vom 26. August 1997 Art. 1 2 Zweck 814.601.4 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 166 ausgegeben am 3. September 1997 Verordnung vom 26. August 1997 über Verpackungen und Verpackungsabfälle Aufgrund von Art. 1 Abs. 2

Mehr

GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALLREGLEMENT. (mit Änderungen 1995)

GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALLREGLEMENT. (mit Änderungen 1995) GEBÜHRENTARIF ZUM ABFALLREGLEMENT 1992 (mit Änderungen 1995) 1 Die Einwohnergemeinde Heimberg erlässt, gestützt auf Artikel 32 des Abfallreglements vom 12. Dezember 1991, unter Vorbehalt der durch die

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. 1. Allgemeine Bestimmungen

INHALTSVERZEICHNIS. 1. Allgemeine Bestimmungen INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Bestimmungen Seite Art. 1 Zweck... 1 Art. 2 Geltungsbereich... 1 Art. 3 Zuständiges Organ... 1 Information... 1 Art. 4 Übergeordnete Erlasse... 1 Art. 5 Abgabepflicht...

Mehr