Gebührengestaltung im Spannungsfeld zwischen Quantität und Qualität

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1 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall und Rohstoffe Gebührengestaltung im Spannungsfeld zwischen Quantität und Qualität Finanzierung der Entsorgung biogener Abfälle aus kommunalem Sammeldienst Jenny Manco, Abteilung Abfall und Rohstoffe, BAFU Forum biogene Abfälle, 17. November 2016, Ittigen

2 Inhalt Verursachergerechte Gebührengestaltung/ Revision BAFU Richtlinie zu Art. 32a USG Gebührenmodelle in der Praxis Auswirkungen der Gebührenmodelle auf Quantität und Qualität (Schluss-)Folgerungen des BAFU 2

3 Oberbegriff biogene Abfälle Biogene Abfälle aus kommunalem Sammeldienst: - Grünabfälle aus Haus und Garten - Rüstabfälle - Speisereste = Siedlungsabfälle 3

4 Verursachergerechte Gebührengestaltung Art. 32a 47 USG: Finanzierung bei Siedlungsabfällen 1 Die Kantone sorgen dafür, dass die Kosten für die Entsorgung der Siedlungsabfälle, soweit sie ihnen übertragen ist, mit Gebühren oder anderen Abgaben den Verursachern überbunden werden. [8] Grundsätze Verursacherprinzip Äquivalenzprinzip Kostendeckungsprinzip Gebühren, die Art und Menge des Abfalls berücksichtigen [a.] 4

5 Verursachergerechte Gebührengestaltung BAFU Richtlinie aus dem Jahr 2001 zu Art. 32a USG Empfohlenes Gebührenmodell: (Abfall-)Grundgebühr in Kombination mit Mengengebühr (z.b. Sackgebühr) Empfohlener Deckungsgrad der Mengengebühr an den Gesamtkosten: zwischen 40% und 70% Finanzierung allein über Grundgebühren oder Steuern grundsätzlich nicht zulässig. 5

6 Revision BAFU Richtlinie (2001) Aktuelle Diskussionen Empfohlener Deckungsgrad der Mengengebühr an den Gesamtkosten soll bei mind. 40% bleiben. Bezug zu biogenen Abfällen? Kosten für Entsorgung von biogenen Abfällen mit Kehricht vergleichbar Begleitet von Kantonsvertretern, Branchenvertretern und dem Preisüberwacher (2016 / 2017) Ohne Mengengebührfür biogene Abfälle ist der Deckungsgrad von 40% schwierig zu erreichen. Aspekt der Verursachergerechtigkeit muss berücksichtigt werden. 6

7 Revision BAFU Richtlinie (2001) Aktuelle Diskussionen Aspekt der Verursachergerechtigkeit muss berücksichtigt werden. Folgerung: Mengengebührfür biogene Abfälle (sog. Grüngutgebühr) Begleitet von Kantonsvertretern, Branchenvertretern und dem Preisüberwacher (2016 / 2017) Finanzierung ausschliesslichüber (Abfall-)Grundgebühr verlangt eine Abstufung nach Art der Liegenschaft «mit oder ohne Garten» (i.d.r. EFH/ MFH). 7

8 Gebührenmodelle für biogene Abfälle in der Praxis Grosse Unterschiede in der kommunalen Sammlung: - Art der gesammelten Abfälle - Regelmässigkeit der Sammlung - Bereitstellungsmöglichkeiten - Bring- und Holprinzip Kosten der Entsorgung variieren je nach Dienstleistungsangebot 8

9 Gebührenmodelle für biogene Abfälle in der Praxis Finanzierung der Kosten für die Entsorgung von biogenen Abfällen aus kommunalem Sammeldienst: a) über (Abfall-)Grundgebühr b) über Mengengebühr X c) über Steuern Beispiel für eine Finanzierung über Mengengebühr: Gemeinde Sissach (BL) 9

10 Auswirkungen der Gebührenmodelle auf Quantität und Qualität des Sammelgutes 10

11 Finanzierung der Entsorgungskosten ausschliesslich über (Abfall-)Grundgebühr Entsorgung wird vom Abfallerzeuger als kostenlos wahrgenommen Mögliche Auswirkungen: Vorteil: höhere Sammelmengen entspricht gewünschter Lenkungswirkung der VVEA Risiko: Mitentsorgen von Fremdstoffen Qualität des Sammelguts leidet 11

12 Finanzierung der Entsorgungskosten über Mengengebühr Entsorgung wird vom Abfallerzeuger als kostenpflichtig wahrgenommen. Mögliche Auswirkungen: Risiko: niedrigere Sammelmengen, da zusätzliche Kosten entspricht nicht gewünschter Lenkungswirkung der VVEA Vorteil: höhere Reinheit des Sammelguts bessere Verwertungsmöglichkeiten des Sammelguts Spannungsfeld zwischen Quantität und Qualität existiert. Qualität aus ökologischer Sicht wichtiger 12

13 (Schluss-)Folgerungen des BAFU Finanzierung der Entsorgung biogener Abfälle über eine Mengengebühr, weil dadurch das Verursacherprinzip gemäss Art. 32a eingehalten werden kann.... die Qualität aus ökologischer Sicht wichtigerist als die Quantität des Sammelgutes. Generelle Rahmenbedingung: Mengengebühr sollte tiefer sein als die Kehrichtgebühr, um die Lenkungswirkung nicht zu beeinträchtigen. (Stand November 2016, Änderungen vorbehalten) 13

14 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall und Rohstoffe Gebührengestaltung im Spannungsfeld zwischen Quantität und Qualität Finanzierung der Entsorgung biogener Abfälle aus kommunalem Sammeldienst Jenny Manco, Abteilung Abfall und Rohstoffe, BAFU Forum biogene Abfälle, 17. November 2016, Ittigen

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