Welche betrieblichen Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen, um ausbilden zu können?
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- Hanna Steinmann
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1 Welche betrieblichen Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen, um ausbilden zu können? Die Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein. Die betriebliche Eignung setzt die erforderlichen Werkzeuge, Gerätschaften, Maschinen und Räumlichkeiten voraus, die zur Ausbildung benötigt werden. Die Beachtung der Arbeitsstättenverordnung und der Unfallverhütungsvorschriften wird vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen alle in der Ausbildungsordnung festgelegten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vom Betrieb auch fachlich vermittelt werden können. Der Handwerksbetrieb ist nach Art und Umfang für eine Ausbildung geeignet. Nun braucht man aber noch eine für die Ausbildung verantwortliche Person.Was muss die Person nachweisen? Nur eine persönlich und fachlich geeignete Person kann die Ausbildung durchführen. Seit der Änderung der Handwerksordnung im Jahre 2004 muss zwischen den 41 Handwerken der Anlage A ( gefahrengeneigte Handwerke) und den über 60 Ausbildungsberufen der Anlage B unterschieden werden. In den Gewerken nach der Anlage A sind fachlich geeignet grundsätzlich die Personen, die in dem Beruf, in dem die Ausbildung durchgeführt werden soll, eine Meisterprüfung abgelegt haben. Dieser Personenkreis besitzt außer den fachlichen auch die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse durch Ablegung der Ausbildereignungsprüfung. Auch ein Hochschulabsolvent (Diplom-Ingenieur, Bachelor, Master etc.) oder Techniker mit entsprechender Fachrichtung und Ausbildereignungsprüfung kann ausbilden. In den Gewerken der Anlage B sind alle Personen fachlich geeignet, die in dem Beruf, in dem die Ausbildung durchgeführt werden soll, (mindestens) die Gesellenprüfung oder eine andere einschlägige berufliche Abschlussprüfung erfolgreich bestanden haben, die in dem Beruf für eine angemessene Zeit praktisch tätig gewesen sind und berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (z.b. durch die abgelegte Ausbildereignungsprüfung) nachweisen. Im Betrieb ist ein Meister als ausbildungsberechtigte Person mit einer vertraglichen Arbeitszeit von vier Stunden täglich angestellt. Kann hier eine Ausbildung stattfinden? Nein! Mindestvoraussetzung ist die überwiegende Anwesenheit des verantwortlichen Ausbilders
2 innerhalb der Ausbildungszeit. Bei gefahrengeneigten Tätigkeiten ist sogar die vollzeitige Anwesenheit erforderlich. Die Handwerksberufe sind in der Handwerksordnung aufgeführt. Kann ich in meinem Handwerksbetrieb auch in anderen Berufen, wie z.b. im Büro-, Verkaufs- oder IT-Bereich, ausbilden? Handwerksmeisterinnen und -meister können aufgrund der betriebswirtschaftlichen Kenntnisse des Teils III der Meisterprüfung Bürokaufleute ausbilden. Gleiches gilt für bestimmte Berufe im Bau- und Ausbaugewerbe (Bauzeichner/-in) sowie im SHK-Handwerk (Technische Zeichner/-in). Auch eine Ausbildung im IT-Bereich beispielsweise als IT-System-Elektroniker/in ist in den elektrotechnischen- bzw. informationstechnischen Handwerken durch die jeweiligen Meister möglich. Gibt es die Ausbildereignungsprüfung noch? Ja. Nachdem die Ausbildereignungsprüfung im Jahre 2003 für sechs Jahre ausgesetzt wurde, hat der Gesetzgeber im Januar 2009 beschlossen, die überarbeitete Ausbildereignungsprüfung als Voraussetzung für eine Ausbildertätigkeit im Dualen System wieder einzusetzen. Vorbereitungslehrgänge auf die Ausbildereignungsprüfung können bei Handwerkskammern oder bei Industrie- und Handelskammern absolviert werden. Durch Spezialisierung des Betriebes kann ein Teil der Ausbildungsinhalte nicht vermittelt werden. Was ist zu tun? Zur fachlichen und/oder betrieblichen Ergänzung kann eine Kooperation oder eine Verbundausbildung mit einem anderen ausbildungsberechtigten Unternehmen in Betracht gezogen werden. Der Verbundpartner bzw. der Kooperationsbetrieb muss im Ausbildungsvertrag schriftlich festgelegt werden, damit der Lehrling weiß, dass Ausbildungsphasen auch außerhalb des eigenen Ausbildungsbetriebes durchgeführt werden. Eine Verbundausbildung wird unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Unabhängig davon ist die im Handwerk fest verwurzelte überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) zu sehen. In fast jedem Handwerksberuf gibt es verbindlich vorgeschriebene Lehrgänge, die produktionsunabhängig und im Wochenblock in einer von der Handwerkskammer anerkannten überbetrieblichen Werkstatt durchgeführt werden müssen.
3 Eine junge Frau hat sich um einen Ausbildungsplatz beworben. Bisher hat der Meister nur männliche Mitarbeiter ausgebildet und beschäftigt. Was muss dabei beachtet werden? Es werden keine getrennten Umkleide-, Wasch- oder Toilettenräume mehr gefordert, wenn ein Ausbildungsbetrieb männliche und weibliche Lehrlinge ausbilden möchte. Es reicht eine klare organisatorische Regelung, die eine getrennte Nutzung der sanitären Einrichtungen ermöglicht. Welche Kosten kommen auf den Ausbildungsbetrieb zu? Auf die Ausbildungsbetriebe kommen in der Regel folgende Kosten zu: die Eintragungsgebühr für den Ausbildungsvertrag die Ausbildungsmittel - je nach Beruf kann dies eine spezielle Schutzkleidung sein, wie zum Beispiel Sicherheitsschuhe die Ausbildungsvergütung (plus Sozialabgaben) sofern in dem Ausbildungsberuf eine überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) vorgeschrieben ist, besteht hier eine Kostentragungsverpflichtung für die Lehrgänge, für zusätzlichen Fahrtkosten und gegebenenfalls für eine auswärtige Unterbringung die Gebühren für die Zwischen- und Gesellenprüfung einschließlich möglicher Zusatzkosten (Materialkosten, Raumkosten etc.) Sonderregelungen gibt es bei einigen Berufen (z.b. Bau- und Dachdeckerhandwerk, sowie Gerüstbau und Steinmetze). Hier werden die Kosten der überbetrieblichenunterweisung und teilweise die Kosten der Vergütung von einer Ausgleichskasse getragen, in die alle Betriebe einzahlen. Was sind Ausbildungsmittel? Ausbildungsmittel sind Werkzeuge, Werkstoffe und Berichtshefte sowie alles, was zu einer ordnungsgemäßen Ausbildung noch erforderlich ist. Werkzeuge und Werkstoffe für die überbetriebliche Unterweisung und für die Prüfungen gehören genauso dazu wie sicherheitsbezogene Materialien und Gerätschaften. Als weitere Beispiele seien eine Schutzbrille, ein Säureschutzanzug oder Handschuhe genannt. Diese Dinge sind selbstverständlich berufsabhängig. Zu den Ausbildungsmitteln gehört auch die Ausbildungsordnung, die zu Beginn der Ausbildung auszuhändigen ist. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, die Ausbildungsmittel dem Lehrlingen kostenlos zur Verfügung zu stellen.normale Arbeitskleidung braucht nicht vom Betrieb gestellt zu werden. Darunter fällt auch die schwarz-weiße Hose bei den Bäckern oder die Zimmererweste. Wird aber eine besondere Firmenkleidung verlangt, so ist diese vom Betrieb kostenlos zur Verfügung zu stellen.
4 Müssen vom Betrieb auch die anfallenden Kosten in der Berufsschule (Bücher, Kopiergeld etc.) beglichen werden? Nein. Diese Kosten trägt der Lehrling selbst. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er Zuschüsse beim zuständigen Landratsamt beantragen (z. B. für notwendige auswärtige Unterbringung). Welche und wie viele ÜLU-Lehrgänge sind in meinem Beruf vorgesehen? Besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme oder können die Inhalte auch im eigenen Ausbildungsbetrieb vermittelt werden? Bei dem Sachgebiet ÜLU oder bei der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer können Sie erfahren, welche ÜLU-Lehrgänge für Ihren Beruf verbindlich vorgeschrieben sind. Die Einladung hierzu erfolgt über die Handwerkskammer. Es besteht eine Verpflichtung des Ausbildungsbetriebes zur Freistellung des Lehrlings, zur Teilnahme des Lehrlings und zur Kostenübernahme durch den Betrieb. Die Durchführung der ÜLU-Lehrgänge und die Vermittlung der Lehrgangsinhalte im Ausbildungsbetrieb sind nicht vorgesehen. Wo bekomme ich einen Ausbildungsvertrag, eine Ausbildungsordnung, ein Ausbildungsnachweisheft bzw. weitere ausbildungsrelevante Unterlagen her? Sie finden einen Ausbildungsvertrag zum Ausfüllen und Ausdrucken auf den Internet-seiten der Handwerkskammer Chemnitz hier. Bei einem Beratungstermin mit unserer Ausbildungsberatung, gerade bei einer erstmaligen Ausbildung, werden Ihnen alle erforderlichen Unterlagen (mit Ausnahme des Ausbildungsnachweisheftes) übergeben. Mein Betrieb gehört keiner Innung an. Wo kann ich Tarifauskünfte bekommen? Die Auskünfte bezüglich der Ausbildungsvergütung und des Urlaubs können Sie bei der Ausbildungsberatung Ihrer Handwerkskammer einholen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ( unter Arbeit/Arbeits- und Tarifrecht).
5 In welchen Fällen kann vor Beginn der Ausbildung die Ausbildungszeit verkürzt werden? Vor Beginn der Ausbildung kann die reguläre Ausbildungszeit bei Nachweis der Fachoberschulreife um bis zu sechs Monate, bei Nachweis der Hochschul- oder Fachhochschulreife um bis zu zwölf Monate verkürzt werden. Gleiches gilt bei einer schon abgeschlossenen Berufsausbildung. Auch andere Gründe, wie z. B. Alter und zurückgelegte Ausbildungszeit können zu einer Verkürzung der noch zu absolvierenden Lehrzeit führen. In allen diesen Fällen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden, wenn Ausbilder und Lehrling dies so vereinbaren und es bei der Handwerkskammer beantragen. Es besteht zwar kein Rechtsanspruch auf eine Verkürzung, die Handwerkskammer übt aber ihr Ermessen aus. Bei welchen Institutionen müssen Lehrlinge angemeldet werden? Lehrlinge müssen vom Betrieb bei der, dem Wohnort nahe gelegenen, zuständigen Berufsschule, bei einer Krankenkasse und je nach Beruf bei der dafür zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. auch der Lohnausgleichskasse angemeldet werden. Ich habe Interesse einen Jugendlichen aus dem EU-Beitrittsgebiet auszubilden. Was muss ich beachten? Für die betriebliche Berufsausbildung ausländischer Bürger aus dem EU-Beitrittsgebiet in Deutschland gilt deutsches Arbeits-, Bildungs- und Sozialversicherungsrecht. Nachfolgende Checkliste hilft Ihnen in diesem Fall beim Abschluss eines Lehrvertrages: Hat der Jugendliche seinen Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen Meldebehörde angemeldet? Hinweis: Dort sollte er gleichzeitig eine Aufenthaltsanzeige für die Ausländerbehörde ausfüllen und ein biometrietaugliches Passfoto sowie eine Kopie des Ausbildungsvertrages mitnehmen. Er erhält anschließend die Bescheinigung über das bestehende Freizügigkeitsrecht zugeschickt. Eine Vorsprache in der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich. Hat der Jugendliche eine Aufenthaltsanzeige für die Ausländerbehörde ausgefüllt und abgegeben, damit er eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht in Deutschland erhält?haben Sie den Lehrling zur Berufsschule angemeldet? Hat der Lehrling eine Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen? Besitzt der Lehrling ein Konto in Deutschland? Auf dem Ausbildungsvertrag ist die Anschrift des Lehrlings mit der deutschen Adresse anzugeben. Für die Registrierung des Lehrvertrages benötigen wir eine Kopie der Meldebescheinigung. Unter stehen Ihnen weitere Informationen
6 auch in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.
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