Titel: Konkurrenzverhältnis zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten eigenhändigen Verfügung von Todes wegen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Titel: Konkurrenzverhältnis zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten eigenhändigen Verfügung von Todes wegen"

Transkript

1 OLG München, Beschluss v Wx 32/16 Titel: Konkurrenzverhältnis zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten eigenhändigen Verfügung von Todes wegen Normenketten: GBO 18 Abs. 1, 22, 29, 35 Abs. 1, 72, 73 FamFG 10 Abs. 2 S.1 RPflG 11 Abs. 1 GNotKG 36 Abs. 1, 40 Abs. 1 Nr. 2, S. 2, 79 Abs. 1 S. 1 KV GNotKG Nr Leitsätze: 1. Zur Grundbuchberichtigung im Erbfall, wenn Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten eigenhändigen Verfügung von Todes wegen besteht. (amtlicher Leitsatz) 2. Berechtigte tatsächliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers rechtfertigen das Verlangen des Grundbuchamts, einen Erbschein vorzulegen. (amtlicher Leitsatz) Besteht Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten eigenhändigen Verfügung von Todes wegen, so kann das Grundbuchamt regelmäßig schon dann auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen, wenn das eigenhändige Testament nicht offenbar ungültig, widerrufen oder für die Erbfolge bedeutungslos ist (OLG Frankfurt a.m. BeckRS 2005, 00328). (red. LS Andrea Laube) Schlagworte: Grundbuchberichtigung, Nachlassverfahren, Testierfähigkeit, Erbschein, Zwischenverfügung, Erbennachweis, öffentliches Testament, eigenhändige Verfügung von Todes wegen, Testament, förmliche Beweismittel Fundstellen: ErbR 2016, 353 FamRZ 2016, 1405 ZEV 2016, 225 RNotZ 2016, 320 LSK 2016, Gründe Leitsatz: OLG München, 34. Zivilsenat Beschluss vom Wx 32/16 Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 32/16AG München - Grundbuchamt - In der Wohnungsgrundbuchsache

2 Beteiligter: S. - Antragsteller und Beschwerdeführer - Verfahrensbevollmächtigter:Rechtsanwälte M. wegen Zwischenverfügung (Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung) erlässt das Oberlandesgericht München Zivilsenat - durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Lorbacher, die Richterin am Oberlandesgericht Dr. Schwegler und den Richter am Oberlandesgericht Kramer am folgenden Beschluss 1.Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 17. November 2015 wird zurückgewiesen. 2.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens beträgt Gründe: I. 1 Am verstarb die 1935 geborene deutsche Staatsangehörige Jutta A., die in zwei Grundbüchern als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen ist. Die Erblasserin hinterließ mehrere Verfügungen von Todes wegen, nämlich: 1. öffentliches, vor einem inländischen Notar errichtetes Testament vom , eröffnet am , in dem eine Vielzahl von natürlichen und juristischen Personen zu Erben in unterschiedlicher Quote eingesetzt werden; 2. vor einem öffentlichen Notar in Graz (Österreich) errichtete letztwillige Anordnung vom , eröffnet am , in der unter Aufhebung aller vorher errichteten letztwilligen Verfügungen das... Kinderdorf Österreich (= der Beteiligte) zum Alleinerben eingesetzt wird. Die Urkunde enthält umfangreiche Ausführungen zur angenommenen Testierfähigkeit vor dem Hintergrund, dass die Erblasserin von Ängsten berichtete, durch ihre Brüder vergiftet zu werden. Der Urkunde beigefügt ist ein sechsseitiges Gutachten eines österreichischen Facharztes für Psychiatrie und Neurologie vom , das aufgrund einer Untersuchung am eine ausreichende Testierfähigkeit der Erblasserin bestätigt und der vorliegenden wahnhaften Idee, ihre Wohnung sei vergiftet und dahinter würden ihre Bruder stecken, nur eine untergeordnete Rolle beimisst; 3. eigenhändiges Testament vom , eröffnet am , in dem von einem Versprechen der Erblasserin die Rede ist, dass eine Dora A. meine Haushälfte mit allen Möbeln und Inventar haben kann, wenn es ihr möglich ist die Sachen abholen zu lassen ; 4. weitere drei teils nicht vollständige, teils nicht unterschriebene Schriftstücke, datiert mit Pfingsten und , je eröffnet am Der Beteiligte hat erklärt, die Erbschaft aufgrund letztwilliger notarieller Verfügung vom anzunehmen, und am um Berichtigung des Grundbuchs nachgesucht. Das Grundbuchamt hat mit fristsetzender Zwischenverfügung vom aufgegeben, zum Erbennachweis einen Erbschein vorzulegen. Die erbrechtliche Lage sei nicht eindeutig und zweifelsfrei. Es lägen handschriftliche

3 Testamente späteren Datums vor und es sei ungeklärt, welche letztwillige Verfügung nun gelte. Zudem sei die Frage der Testierfähigkeit zu klären. Dies habe im formalen Erbscheinsverfahren stattzufinden. 3 Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Beteiligten. Er meint, im gegebenen Fall könne das Grundbuchamt keinen Erbennachweis verlangen, sondern habe auf die öffentlich beurkundete Verfügung samt Eröffnungsniederschrift zurückzugreifen. Für die Feststellung des Erbrechts kämen allenfalls die unter 1. bis 3. genannten Verfügungen in Betracht. Das ältere notarielle Testament sei durch das jüngere von 2007 widerrufen worden. Bei der im handschriftlichen Testament vom bezeichneten Person ( Dora A. ) handele es sich um die längst vorverstorbene Mutter der Erblasserin. Die Testierfähigkeit der Erblasserin bei Errichtung ihrer letztwilligen Verfügung vom sei hinreichend belegt, eine weiter gehende Klärung nicht geboten. 4 Das Grundbuchamt hat nicht abgeholfen. 5 Der Senat hat die Akten des Nachlassverfahrens beigezogen. Mangels Antrags ist ein Erbschein bisher nicht erteilt. 6 II. Die gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamts ( 18 Abs. 1 GBO) statthafte und auch im Übrigen zulässig erhobene Beschwerde ( 11 Abs. 1 RPflG; 71 Abs. 1, 73 GBO; 10 Abs. 2 Satz 1 FamFG) hat in der Sache keinen Erfolg. Das Grundbuchamt verlangt für die Berichtigung nach 22 GBO durch Eintragung des Erben als (Wohnungs-)Eigentümer zu Recht den Nachweis in Form des Erbscheins ( 35 Abs. 1 GBO) Liegt neben der Eröffnungsniederschrift eine Verfügung von Todes wegen in formgültiger öffentlicher Urkunde vor - dabei kann es sich grundsätzlich auch um eine ausländische öffentliche Urkunde handeln (vgl. KG FGPrax 2013, 9/10 unter 2. b. bb; Demharter GBO 29. Aufl. 35 Rn. 32) -, reicht dies grundsätzlich für den Nachweis der Erbfolge aus (Demharter 35 Rn. 31; Böhringer ZEV 2001, 387). Es steht auch bei schwieriger Rechtslage nicht im Belieben des Grundbuchamts, anstelle der öffentlichen Urkunde einen Erbschein zu verlangen (Böhringer a. a. O.). 8 a) Besteht aber Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten eigenhändigen Verfügung von Todes wegen, so kann das Grundbuchamt regelmäßig schon dann auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen, wenn das eigenhändige Testament nicht offenbar ungültig, widerrufen oder für die Erbfolge bedeutungslos ist (OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 380/381; Hügel/Wilsch GBO 3. Aufl. 35 Rn. 122). Denn das Grundbuchamt kann nur prüfen, ob das privatschriftliche Testament geeignet ist, die in der öffentlichen Urkunde getroffene Erbfolgeanordnung zu modifizieren oder gar zu beseitigen (Schaub in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. 35 Rn. 157). Das bedeutet, dass bei einer späteren ( 2247 Abs. 2 BGB) eigenhändigen Verfügung das frühere öffentliche Testament als Grundlage nur ausreicht, wenn das eigenhändige Testament ersichtlich unwirksam ist oder die Erbfolge aus anderen Gründen nicht auf dieser Verfügung beruhen kann (BayObLG Rpfleger 1983, 18; Schaub in Bauer/von Oefele 35 Rn. 161 und 162). 9 b) Formal sind keine Gründe ersichtlich, die gegen die Wirksamkeit der eigenhändigen Verfügung vom sprächen (vgl Abs. 1 bis 3 BGB). Fraglich - aber nach vorrangiger Ermittlung des Erblasserwillens nicht gänzlich ausgeschlossen - ist die Auslegung des Inhalts als Erbeinsetzung (vgl BGB; Palandt/Weidlich BGB 75. Aufl Rn. 5), ferner ob die bezeichnete Person feststellbar ist und als solche existiert. Insoweit merkt die Beschwerde unter Bezug auf die Akten des Nachlassgerichts und dortige, bisher nicht weiter verifizierte Angaben von Angehörigen an, es handele sich bei der

4 bezeichneten Dora. A. um die längst vorverstorbene Mutter der Erblasserin. Dies ist im Nachlassverfahren zu klären und dort auch der sich ggf. anschließenden Frage nachzugehen, ob anstelle der bereits vorverstorbenen Person ersatzweise eine andere bedacht ist (vgl. Staudinger/Otte BGB Bearb Rn. 14), um sodann die entsprechenden rechtlichen Folgerungen für die letztwillige Verfügung vom zu ziehen. Das Grundbuchamt - in der Beschwerdeinstanz der befasste Senat ( 72, 77 GBO; Demharter 77 Rn. 2) - haben in dem auf förmliche Beweismittel ( 29 GBO) beschränkten Verfahren keine entsprechenden tatsächlichen Aufklärungsmöglichkeiten Im Übrigen bedarf es der Vorlage eines Erbscheins aber auch deshalb, weil berechtigte tatsächliche Zweifel an der Testierfähigkeit der Erblasserin und damit an der Wirksamkeit der Verfügung vom bestehen, die für die Berichtigung auf den Beteiligten als Erben maßgeblich ist. 11 a) Zwar bildet die generelle - abstrakte - Gefahr, dass letztwillige Verfügungen wegen Testierunfähigkeit (vgl Abs. 4 BGB) nichtig sein können (vgl. OLG München JFG 22, 184/187), keinen ausreichenden Grund, einen Erbschein zu verlangen (Meikel/Krause GBO 11. Aufl. 35 Rn. 133). So reichen bloße Behauptungen, der Erblasser sei testierunfähig gewesen, nicht aus (Meikel/ Krause 35 Rn. 135; Hügel/Wilsch 35 Rn. 124). Betreuung als solche, die, wie aus den Akten des Nachlassgerichts ersichtlich, am angeordnet wurde, berührt die Testierfähigkeit nicht; auch für den Betreuten besteht die Vermutung der Testierfähigkeit (BayObLG NJW-RR 2005, 1025; OLG München Zivilsenat - NJW-RR 2008, 164). Es bedarf wirklicher (OLG Hamm OLGZ 1969, 301), d. h. begründeter bzw. konkreter Zweifel (Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 788), etwa gestützt auf fachärztliche Gutachten oder Urteile (Hügel/Wilsch a. a. O.), die das Verlangen, einen Erbschein vorzulegen, rechtfertigen können. 12 b) Die Akten des Nachlassgerichts, auf die sich der beschwerdeführende Verein bezieht und die der Senat beigezogen hat, enthalten auch das für die Betreuungsanordnung vom zugrunde gelegte fachärztliche Gutachten vom , das zu dem Ergebnis gekommen ist, die Erblasserin leide an einer bereits länger bestehenden paranoid-halluzinatorischen Psychose (ICD 10: F 20.0), die sich durch paranoid-halluzinatorisches Wahnerleben zeige, von dem offensichtlich bereits alle wesentlichen Lebensbereiche der Betroffenen kontaminiert seien. Sie sei deshalb derzeit nicht geschäftsfähig. Im Rahmen der Anamnese finden sich, ebenso wie schon in dem anlässlich der Testamentserrichtung vor dem österreichischen Notar erstellten Gutachten, deutliche Hinweise auf einen Vergiftungswahn. Nach den insoweit homogenen Erklärungen der Erblasserin sollen hierfür auslösend Blutuntersuchungen bereits im Jahr 2000 mit entsprechenden Erkenntnissen - aber nicht mehr verfügbaren Befundunterlagen - gewesen sein. Auch wenn dem zeitnahen Gutachten vom in Verbindung mit den notariellen Feststellungen im Beurkundungstermin ein Beweiswert nicht abzusprechen ist (vgl. Senat vom , 34 Wx 50/15, juris, m. w. N.; auch OLG Hamm ZfIR 2015, 216/217), so bestehen doch tatsächliche Zweifel über das Ausmaß der von beiden Gutachtern attestierten wahnhaften Störung. Nach dem Gutachten vom spielt diese für die Fähigkeit der Willensbildung nur eine untergeordnete Rolle, nach dem knapp sieben Jahre späteren Gutachten vom bestand die Psychose bereits länger und erfasst alle wesentlichen Lebensbereiche. Weil aber bereits der Wegzug der Erblasserin (2003) aus Deutschland maßgeblich durch Vergiftungs- und Nachstellungsängste motiviert war, ist es nicht ausgeschlossen, dass im Erbscheinsverfahren - etwa durch Befragung von Kontaktpersonen und der Zeugen, die beim Testiervorgang zugegen waren - zusätzliche Erkenntnisse gewonnen werden, die einem Sachverständigen eine abschließende Feststellung zur Testierfähigkeit erlauben. Dass dieser zu einem anderen Ergebnis als das Gutachten vom , namentlich zur Verneinung der Testierfähigkeit ( 2229 Abs. 4 BGB) bereits zum damaligen Zeitpunkt, gelangt, ist - anders als in dem vom Senat am entschiedenen Fall (34 Wx 293/14, juris) - zumindest nicht auszuschließen Einer Kostenentscheidung bedarf es nicht.

5 14 Die Festsetzung des Beschwerdewerts bestimmt sich nach 79 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. 36 Abs. 1 GNotKG. Der Senat bemisst diesen nach den zu veranschlagenden Gebühren für die Erteilung eines Erbscheins (vgl. 40 Abs. 1 Nr. 2, Satz 2 GNotKG; Nr KV GNotKG; Nachlasswert geschätzt mit knapp ) zuzüglich eines geschätzten Betrags für Auslagen. 15 Die Voraussetzungen für die Zulassung der Rechtsbeschwerde ( 78 Abs. 2 GBO) liegen nicht vor. Lorbacher Dr. Schwegler Kramer Vorsitzender Richter am Richterin am Oberlandesgericht Richter am Oberlandesgericht Oberlandesgericht Leitsatz: 16 GBO 22, 35 Abs BGB 2229 Abs. 4, Zur Grundbuchberichtigung im Erbfall, wenn Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten eigenhändigen Verfügung von Todes wegen besteht Berechtigte tatsächliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers rechtfertigen das Verlangen des Grundbuchamts, einen Erbschein vorzulegen. 20 OLG München, 34. Zivilsenat 21 Beschluss vom Wx 32/16

Tenor. OLG München, Beschluss v Wx 216/16

Tenor. OLG München, Beschluss v Wx 216/16 OLG München, Beschluss v. 24.08.2016 34 Wx 216/16 Titel: Zum Nachweis der Erbfolge durch öffentliche Urkunde, wenn Grundbuchberichtigung durch Eintragung der Ersatzerben nach Ausschlagung der berufenen

Mehr

Gründe. OLG München, Beschluss v Wx 50/15. Titel: Normenketten: BGB 1943, 2102 Abs. 1 GBO 22, 29 Abs. 1, 35 Abs. 1

Gründe. OLG München, Beschluss v Wx 50/15. Titel: Normenketten: BGB 1943, 2102 Abs. 1 GBO 22, 29 Abs. 1, 35 Abs. 1 OLG München, Beschluss v. 29.01.2016 34 Wx 50/15 Titel: Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich der Ersatzerbeneinsetzung nach Ausschlagung der Erbschaft durch den

Mehr

Gründe. OLG München, Beschluss v Wx 50/15. Titel: Normenketten: BGB 1943, 2102 Abs. 1 GBO 22, 29 Abs. 1, 35 Abs. 1

Gründe. OLG München, Beschluss v Wx 50/15. Titel: Normenketten: BGB 1943, 2102 Abs. 1 GBO 22, 29 Abs. 1, 35 Abs. 1 OLG München, Beschluss v. 29.01.2016 34 Wx 50/15 Titel: Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich der Ersatzerbeneinsetzung nach Ausschlagung der Erbschaft durch den

Mehr

Beschluss. Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Wolfratshausen - Grundbuchamt - vom 6. Juli 2015 wird aufgehoben. Gründe:

Beschluss. Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Wolfratshausen - Grundbuchamt - vom 6. Juli 2015 wird aufgehoben. Gründe: Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 233/15 AG Wolfratshausen Grundbuchamt In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) xxx Antragstellerin und Beschwerdeführerin 2) xxx Antragsteller und Beschwerdeführer Verfahrensbevollmächtigter

Mehr

OBERLANDESGERICHT KÖLN BESCHLUSS

OBERLANDESGERICHT KÖLN BESCHLUSS 2 Wx 254/17 35 VI 794/16 Amtsgericht Bonn Erlassen gem. 38 Abs. 3 S. 3 FamFG durch Übergabe an die Geschäftsstelle am 29.11.2017 Meis, Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle OBERLANDESGERICHT

Mehr

BGB 2303 Abs. 1, 2325; GBO 12 Abs. 1 S. 1, 12c Abs. 4 S. 2. Pflichtteilsberechtigte Angehörige können Grundbucheinsichtsrecht haben

BGB 2303 Abs. 1, 2325; GBO 12 Abs. 1 S. 1, 12c Abs. 4 S. 2. Pflichtteilsberechtigte Angehörige können Grundbucheinsichtsrecht haben DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx360_12 letzte Aktualisierung: 2.1.2013 OLG München, 7.11.2012-34 Wx 360/12 BGB 2303 Abs. 1, 2325; GBO 12 Abs. 1 S. 1, 12c Abs. 4 S. 2 Pflichtteilsberechtigte

Mehr

Anspruch auf Grundbuchberichtigung

Anspruch auf Grundbuchberichtigung OLG München, Beschluss v. 18.09.2017 34 Wx 262/17 Titel: Anspruch auf Grundbuchberichtigung Normenketten: RPflG 11 Abs. 1 GBO 18 Abs. 1, 19, 22 Abs. 1 S. 1, 29, 35 Abs. 1 S. 1 u. 2, 52, 71 Abs. 1 BGB 883

Mehr

Konkurrenz eines späteren öffentlichen Testaments mit einem früheren eigenhändigen Ehegattentestament - Grundbuchberichtigung

Konkurrenz eines späteren öffentlichen Testaments mit einem früheren eigenhändigen Ehegattentestament - Grundbuchberichtigung OLG München, Beschluss v. 04.08.2016 34 Wx 139/16 Titel: Konkurrenz eines späteren öffentlichen Testaments mit einem früheren eigenhändigen Ehegattentestament - Grundbuchberichtigung Normenketten: GBO

Mehr

Nachweis der Erbfolge, wenn Grundbuchberichtigung durch Eintragung der Ersatzerben nach Ausschlagung der berufenen Erbin beantragt wird

Nachweis der Erbfolge, wenn Grundbuchberichtigung durch Eintragung der Ersatzerben nach Ausschlagung der berufenen Erbin beantragt wird OLG München, Beschluss v. 09.01.2017 34 Wx 396/16 Titel: Nachweis der Erbfolge, wenn Grundbuchberichtigung durch Eintragung der Ersatzerben nach Ausschlagung der berufenen Erbin beantragt wird Normenketten:

Mehr

In der Grundbuchsache

In der Grundbuchsache Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 293/14 Pfersee Blatt 6062-5 AG Augsburg - Grundbuchamt Beteiligte: In der Grundbuchsache wegen Zwischenverfügung (Nachweis der Erbfolge durch Erbschein) erlässt das

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - Ausfertigung - Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 2 W 22/14 = HRA 20832 HB Amtsgericht Bremen B e s c h l u s s In der Handelsregistersache S. Grundstücks KG [ ] Beschwerdeführerin

Mehr

Beschluss. Oberlandesgericht München. - In der Grundbuchsache

Beschluss. Oberlandesgericht München. - In der Grundbuchsache Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 385/17 XXX AG Rosenheim Grundbuchamt In der Grundbuchsache Beteiligte: 1) XXX Antragstellerin und Beschwerdeführerin Verfahrensbevollmächtigter: XXX 2) XXX Beteiligter

Mehr

Titel: Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit bei möglichen Rückständen

Titel: Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit bei möglichen Rückständen OLG München, Beschluss v. 30.11.2016 34 Wx 363/16 Titel: Löschung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit bei möglichen Rückständen Normenketten: GBO 23 Abs. 1, 35 Abs. 1 BGB 1090 Abs. 1 Leitsätze:

Mehr

Titel: Grundbucheintragung: Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge bei Testamentsvollstreckung

Titel: Grundbucheintragung: Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge bei Testamentsvollstreckung OLG München, Beschluss v. 27.05.2011 34 Wx 93/11 Titel: Grundbucheintragung: Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge bei Testamentsvollstreckung Normenketten: BGB 2217 GBO 19, 22 Abs. 1, 35 Abs. 1,

Mehr

Gründe. OLG München, Beschluss v Wx 413/15. Titel: Auslegung einer Vollmacht als Erbeinsetzung. Normenkette: BGB 133, 2084, 2247

Gründe. OLG München, Beschluss v Wx 413/15. Titel: Auslegung einer Vollmacht als Erbeinsetzung. Normenkette: BGB 133, 2084, 2247 OLG München, Beschluss v. 31.03.2016 31 Wx 413/15 Titel: Auslegung einer Vollmacht als Erbeinsetzung Normenkette: BGB 133, 2084, 2247 Leitsätze: 1. Zur Auslegung einer Vollmacht als Erbeinsetzung. (im

Mehr

- In der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuchsache

- In der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuchsache Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 324/16 AG München - Grundbuchamt - In der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuchsache Beteiligte: 1) XXX - Antragsteller und Beschwerdeführer - 2) XXX - Antragstellerin

Mehr

Zur Einsetzung von Nacherben unter der auflösenden Bedingung einer anderweitigen Verfügung des Vorerben

Zur Einsetzung von Nacherben unter der auflösenden Bedingung einer anderweitigen Verfügung des Vorerben OLG München, Beschluss v. 05.01.2017 34 Wx 324/16 Titel: Zur Einsetzung von Nacherben unter der auflösenden Bedingung einer anderweitigen Verfügung des Vorerben Normenketten: GBO 15, 18 Abs. 1, 19, 22

Mehr

Zu den Voraussetzungen für die Eintragung eines Gesellschafterwechsels im Grundbuch

Zu den Voraussetzungen für die Eintragung eines Gesellschafterwechsels im Grundbuch OLG München, Beschluss v. 06.04.2016 34 Wx 426/15 Titel: Zu den Voraussetzungen für die Eintragung eines Gesellschafterwechsels im Grundbuch Normenketten: BGB 727 Abs. 1 GBO 16 Abs. 2, 18 Abs. 1, 22, 29,

Mehr

2067, 2091 BGB. OLG Dresden, 17. Zivilsenat, Beschluss vom Az.: 17 W 840/10

2067, 2091 BGB. OLG Dresden, 17. Zivilsenat, Beschluss vom Az.: 17 W 840/10 Leitsatz: Benennt der alleinstehende Erblasser im Testament nach einleitender Einsetzung "folgender Verwandtschaft von Seiten meiner Mutter als Erben meines Vermögens" aus eben diesem Kreis ohne Angaben

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 31wx20_10 letzte Aktualisierung: OLG M ünchen, W x 2 0/10. BGB 1945; BayAGGVG Art.

DNotI. Dokumentnummer: 31wx20_10 letzte Aktualisierung: OLG M ünchen, W x 2 0/10. BGB 1945; BayAGGVG Art. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx20_10 letzte Aktualisierung: 31.05.2010 OLG M ünchen, 25.02.2010-3 1 W x 2 0/10 BGB 1945; BayAGGVG Art. 37 Keine Entscheidungsbefugnis des Nachlassgerichts

Mehr

Nichtigkeit einer allein durch Dritten zu bestimmenden Erbeinsetzung

Nichtigkeit einer allein durch Dritten zu bestimmenden Erbeinsetzung DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx55_13 letzte Aktualisierung: 22.7.2013 OLG München, 22.5.2013-31 Wx 55/13 BGB 2065 Abs. 2 Nichtigkeit einer allein durch Dritten zu bestimmenden Erbeinsetzung

Mehr

I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 12. Juli 2016 wird zurückgewiesen.

I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 12. Juli 2016 wird zurückgewiesen. OLG München, Beschluss v. 31.08.2016 34 Wx 273/16 Titel: Alleinerbe mit transmortaler Generalvollmacht - Entfallen der grundbuchrechtlichen Legitimationswirkung der Vollmacht beim ausdrücklichen Handeln

Mehr

Vollzug der Auflassung - Antrag der Erben als Erwerber

Vollzug der Auflassung - Antrag der Erben als Erwerber OLG München, Beschluss v. 04.12.2017 34 Wx 402/17 Titel: Vollzug der Auflassung - Antrag der Erben als Erwerber Normenketten: BGB 873, 925 Abs. 1, 1922 Abs. 1 GBO 19, 20, 29 Abs. 1 Leitsatz: Eine beim

Mehr

I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 12. Juli 2016 wird zurückgewiesen.

I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 12. Juli 2016 wird zurückgewiesen. OLG München, Beschluss v. 31.08.2016 34 Wx 273/16 Titel: Alleinerbe mit transmortaler Generalvollmacht - Entfallen der grundbuchrechtlichen Legitimationswirkung der Vollmacht beim ausdrücklichen Handeln

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 2. Juni in der Grundbuchsache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 2. Juni in der Grundbuchsache BUNDESGERICHTSHOF V ZB 3/14 BESCHLUSS vom 2. Juni 2016 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja GBO 35 Enthält ein notarielles Testament eine allgemein gehaltene Verwirkungsklausel

Mehr

Auslegung einer letztwilligen Verfügung über die Weiterführung eines landwirtschaftlichen Betriebs

Auslegung einer letztwilligen Verfügung über die Weiterführung eines landwirtschaftlichen Betriebs OLG München, Beschluss v. 24.01.2017 31 Wx 234/16 Titel: Auslegung einer letztwilligen Verfügung über die Weiterführung eines landwirtschaftlichen Betriebs Normenkette: BGB 133, 2078 Abs. 2, 2084 Leitsatz:

Mehr

Reichweite der gegenseitigen Bevollmächtigung mehrerer Käufer zur Bestellung von Finanzierungsgrundpfandrechten

Reichweite der gegenseitigen Bevollmächtigung mehrerer Käufer zur Bestellung von Finanzierungsgrundpfandrechten DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx133_10 letzte Aktualisierung: 13.12.2010 OLG München, 21.10.2010-34 Wx 133/10 BGB 133, 167; GBO 29 Abs. 1 Reichweite der gegenseitigen Bevollmächtigung

Mehr

Titel: Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Erbfolge nach Annahme der Erbschaft

Titel: Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Erbfolge nach Annahme der Erbschaft OLG München, Beschluss v. 28.10.2015 34 Wx 274/15 Titel: Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung der Erbfolge nach Annahme der Erbschaft Normenketten: BGB 2077, 2274, 2276, 2293 GBO 22 I BeurkG 34a,

Mehr

BGB 876, 877; WEG 5 Abs. 4 S. 2 u. 3 Erforderliche Zustimmung des dritten Rechtsinhabers bei Neubegründung von Sondernutzungsrechten

BGB 876, 877; WEG 5 Abs. 4 S. 2 u. 3 Erforderliche Zustimmung des dritten Rechtsinhabers bei Neubegründung von Sondernutzungsrechten DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx434_13 letzte Aktualisierung: 12.4.2014 OLG München, 4.2.2014-34 Wx 434/13 BGB 876, 877; WEG 5 Abs. 4 S. 2 u. 3 Erforderliche Zustimmung des dritten Rechtsinhabers

Mehr

Gesetzliche Erbfolge bei fehlender Regelung des ersten Sterbefalls in gemeinschaftlichem Testament

Gesetzliche Erbfolge bei fehlender Regelung des ersten Sterbefalls in gemeinschaftlichem Testament DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx434_12 letzte Aktualisierung: 25.1.2013 OLG München, 19.12.2012-31 Wx 434/12 BGB 1938 Gesetzliche Erbfolge bei fehlender Regelung des ersten Sterbefalls

Mehr

Wirkung der Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments

Wirkung der Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments OLG München, Beschluss v. 24.07.2017 31 Wx 335/16 Titel: Wirkung der Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments Normenkette: BGB 133, 2084, 2247 Abs. 1, 2270 Abs. 3, 2361 Leitsätze: 1. Zum Umfang der

Mehr

Titel: Keine Ersatzerbeinsetzung von Familienangehörigen der vorverstorbenen Ehefrau

Titel: Keine Ersatzerbeinsetzung von Familienangehörigen der vorverstorbenen Ehefrau OLG München, Beschluss v. 11.12.2014 31 Wx 379/14 Titel: Keine Ersatzerbeinsetzung von Familienangehörigen der vorverstorbenen Ehefrau Normenkette: BGB 133, 2084 Leitsätze: 1. Zur Ermittlung des hypothetischen

Mehr

Erbengemeinschaft: Umwandlung gemeinschaftlichen Grundeigentums zur gesamten Hand bedarf Auflassung

Erbengemeinschaft: Umwandlung gemeinschaftlichen Grundeigentums zur gesamten Hand bedarf Auflassung DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx320_11 letzte Aktualisierung: 27.10.2011 OLG München, 18.8.2011-34 Wx 320/11 BGB 2032, 2042; GBO 13, 19, 20, 22, 71 Abs. 1 Erbengemeinschaft: Umwandlung

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 5 Wx 21/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5 T 3/07 Landgericht Potsdam 5 T 15/07 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Grundbuchsache betreffend das im Grundbuch

Mehr

UmwG 123 Abs. 2 Nr. 1, 131 Abs. 1; WEG 12 Abs. 1, 26 Abs. 1 WEG: Kein Wechsel in der Verwaltung nach Abspaltung des Teilbetriebs "WEG- Verwaltung"

UmwG 123 Abs. 2 Nr. 1, 131 Abs. 1; WEG 12 Abs. 1, 26 Abs. 1 WEG: Kein Wechsel in der Verwaltung nach Abspaltung des Teilbetriebs WEG- Verwaltung DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx469_13 letzte Aktualisierung: 17.4.2014 OLG München, 31.1.2014-34 Wx 469/13 UmwG 123 Abs. 2 Nr. 1, 131 Abs. 1; WEG 12 Abs. 1, 26 Abs. 1 WEG: Kein Wechsel

Mehr

Wirkung der Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments

Wirkung der Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments OLG München, Beschluss v. 24.07.2017 31 Wx 335/16 Titel: Wirkung der Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments Normenkette: BGB 133, 2084, 2247 Abs. 1, 2270 Abs. 3, 2361 Leitsätze: 1. Zum Umfang der

Mehr

Feststellung der Ersatzerbfolge eines weggefallenen Schlusserben und deren Wechselbezüglichkeit bei einem gemeinschaftlichen Testament

Feststellung der Ersatzerbfolge eines weggefallenen Schlusserben und deren Wechselbezüglichkeit bei einem gemeinschaftlichen Testament OLG München, Beschluss v. 24.04.2017 31 Wx 128/17 Titel: Feststellung der Ersatzerbfolge eines weggefallenen Schlusserben und deren Wechselbezüglichkeit bei einem gemeinschaftlichen Testament Normenkette:

Mehr

Titel: Auslegung der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament hinsichtlich der Ersatzerbfolge

Titel: Auslegung der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament hinsichtlich der Ersatzerbfolge OLG München, Beschluss v. 25.07.2016 31 Wx 156/15 Titel: Auslegung der Schlusserbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament hinsichtlich der Ersatzerbfolge Normenkette: BGB 2069, 2084, 2096 Leitsätze:

Mehr

Eidesstattliche Versicherung in Grundbuchantragsverfahren als zulässiges Beweismittel bzgl. Inexistenz weiterer Abkömmlinge (Erbfolge)

Eidesstattliche Versicherung in Grundbuchantragsverfahren als zulässiges Beweismittel bzgl. Inexistenz weiterer Abkömmlinge (Erbfolge) DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: i3wx217_09 letzte Aktualisierung: 18.2.2010 OLG Düsseldorf, 4.1.2010 - I-3 Wx 217/09 GBO 35 Eidesstattliche Versicherung in Grundbuchantragsverfahren als zulässiges

Mehr

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München Oberlandesgericht München Az.: 31 Wx 234/16 VI 0640/00 AG Dillingen a.d. Donau In Sachen. - Erblasser - Beteiligte: 1). 2). - Beschwerdeführerin - 3). 4). Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwältin. 5).

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 5 Wx 35/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 7 T 117/06 Landgericht Cottbus (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Grundbuchsache betreffend das im Grundbuch

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 34wx161_13 letzte Aktualisierung: OLG München, Wx 161/13 BGB 185, 2113; GBO 22, 51

DNotI. Dokumentnummer: 34wx161_13 letzte Aktualisierung: OLG München, Wx 161/13 BGB 185, 2113; GBO 22, 51 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx161_13 letzte Aktualisierung: 14.10.2013 OLG München, 7.8.2013-34 Wx 161/13 BGB 185, 2113; GBO 22, 51 Zur Grundbuchberichtigung beim Nacherbfall Ist gestaffelte

Mehr

Voraussetzungen für Widerspruch im Grundbuch wegen Rücktritts und Anfechtung des Kausalgeschäfts

Voraussetzungen für Widerspruch im Grundbuch wegen Rücktritts und Anfechtung des Kausalgeschäfts DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx085_10 letzte Aktualisierung: 1.10.2010 OLG München, 20.9.2010-34 Wx 085/10 GBO 19, 20, 53 Abs. 1 Voraussetzungen für Widerspruch im Grundbuch wegen Rücktritts

Mehr

Reichweite der Legitimationswirkung des Ausschließungsbeschlusses im Aufgebotsverfahren

Reichweite der Legitimationswirkung des Ausschließungsbeschlusses im Aufgebotsverfahren OLG München, Beschluss v. 12.08.2016 34 Wx 106/16 Titel: Reichweite der Legitimationswirkung des Ausschließungsbeschlusses im Aufgebotsverfahren Normenketten: BGB 891 Abs. 1, 1116 Abs. 1, 1154 Abs. 1,

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 2wx156_10 letzte Aktualisierung: OLG Köln, Wx 156/10

DNotI. Dokumentnummer: 2wx156_10 letzte Aktualisierung: OLG Köln, Wx 156/10 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 2wx156_10 letzte Aktualisierung: 9.2.2011 OLG Köln, 15.10.2010-2 Wx 156/10 BGB 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1913, 1915, 1951, 1960, 1960 ff. Keine Nachlasspflegschaft

Mehr

Grundbuchberichtigung bei Anordnung von Nacherb- und Ersatznacherbschaft; Übertragung des Anwartschaftsrechts des Nacherben auf Vorerben

Grundbuchberichtigung bei Anordnung von Nacherb- und Ersatznacherbschaft; Übertragung des Anwartschaftsrechts des Nacherben auf Vorerben OLG München, Beschluss v. 25.02.2015 34 Wx 3/15 Titel: Grundbuchberichtigung bei Anordnung von Nacherb- und Ersatznacherbschaft; Übertragung des Anwartschaftsrechts des Nacherben auf Vorerben Normenketten:

Mehr

Änderung des Sondereigentums durch Übertragung einzelner Räume

Änderung des Sondereigentums durch Übertragung einzelner Räume OLG München, Beschluss v. 06.06.2017 34 Wx 440/16 Titel: Änderung des Sondereigentums durch Übertragung einzelner Räume Normenketten: WEG 4 Abs. 1, 6 Abs. 1 BGB 892, 894 GBO 22, 46 Abs. 1 Leitsatz: Zwei

Mehr

BGB 1183, 1192 Abs. 1, 1812 Abs. 1, 1908i; GBO 18 Abs. 1, 27

BGB 1183, 1192 Abs. 1, 1812 Abs. 1, 1908i; GBO 18 Abs. 1, 27 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx179_11 letzte Aktualisierung: 27.10.2011 OLG München, 17.06.2011-34 Wx 179/11 BGB 1183, 1192 Abs. 1, 1812 Abs. 1, 1908i; GBO 18 Abs. 1, 27 Bei betreuungsrechtlicher

Mehr

1. Sondereigentum kann nicht derart aufgehoben und in Gemeinschaftseigentum überführt werden, dass ein isolierter Miteigentumsanteil entsteht.

1. Sondereigentum kann nicht derart aufgehoben und in Gemeinschaftseigentum überführt werden, dass ein isolierter Miteigentumsanteil entsteht. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx043_10 letzte Aktualisierung: 26.8.2010 OLG München, 6.7.2010-34 Wx 043/10 WEG 3 Abs. 1, 4, 6, 7 Abs. 4 Unzulässigkeit isolierter Miteigentumsanteile;

Mehr

Eintragung der Abtretung eines im Grundbuch vormerkungsgesicherten Anspruchs auf Eintragung eines "Photovoltaikanlagenrechts"

Eintragung der Abtretung eines im Grundbuch vormerkungsgesicherten Anspruchs auf Eintragung eines Photovoltaikanlagenrechts OLG München, Beschluss v. 23.01.2017 34 Wx 434/16 Titel: Eintragung der Abtretung eines im Grundbuch vormerkungsgesicherten Anspruchs auf Eintragung eines "Photovoltaikanlagenrechts" Normenkette: BGB 335,

Mehr

Eintragung der Abtretung eines im Grundbuch vormerkungsgesicherten Anspruchs auf Eintragung eines "Photovoltaikanlagenrechts"

Eintragung der Abtretung eines im Grundbuch vormerkungsgesicherten Anspruchs auf Eintragung eines Photovoltaikanlagenrechts OLG München, Beschluss v. 23.01.2017 34 Wx 434/16 Titel: Eintragung der Abtretung eines im Grundbuch vormerkungsgesicherten Anspruchs auf Eintragung eines "Photovoltaikanlagenrechts" Normenketten: BGB

Mehr

Titel: Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament

Titel: Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament OLG München, Beschluss v. 23.07.2014 31 Wx 204/14 Titel: Umdeutung eines gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament Normenketten: BGB 140, 2265, 2270 2270 Abs. 1 BGB BGB 140, 2265, 2270 2270

Mehr

Zulässige Bezugnahme auf einen Lageplan bei der Bezeichnung eines Sondernutzungsrechts

Zulässige Bezugnahme auf einen Lageplan bei der Bezeichnung eines Sondernutzungsrechts OLG München, Beschluss v. 04.02.2016 34 Wx 396/15 Titel: Zulässige Bezugnahme auf einen Lageplan bei der Bezeichnung eines Sondernutzungsrechts Normenketten: WEG 1 Abs. 5, 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, Nr. 8, 13

Mehr

Geschäftsunfähigkeit bei Erklärung der Auflassung

Geschäftsunfähigkeit bei Erklärung der Auflassung OLG München, Beschluss v. 27.09.2016 34 Wx 235/16 Titel: Geschäftsunfähigkeit bei Erklärung der Auflassung Normenketten: GBO 18 Abs. 1, 20, 29 Abs. 1 S. 2 BGB 104, 105, 925 Abs. 1 Leitsätze: 1. Im Grundbuchverfahren

Mehr

Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel; Nachweis der Nichtgeltendmachung

Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel; Nachweis der Nichtgeltendmachung DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 2w138_12 letzte Aktualisierung: 26.9.2012 OLG Braunschweig, 30.12.2012-2 W 138/12 GBO 29, 35 Berliner Testament mit Pflichtteilsstrafklausel; Nachweis der

Mehr

In der Teileigentumsgrundbuchsache

In der Teileigentumsgrundbuchsache Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 149/14 NA-1766-17 AG Rosenheim - Grundbuchamt Beteiligte: In der Teileigentumsgrundbuchsache wegen Eintragung eines Sondernutzungsrechts erlässt das Oberlandesgericht

Mehr

Titel: Löschung eines Nacherbenvermerks bei Bestimmung von Abkömmlingen des Vorerben zu Nacherben

Titel: Löschung eines Nacherbenvermerks bei Bestimmung von Abkömmlingen des Vorerben zu Nacherben OLG München, Beschluss v. 13.01.2014 34 Wx 166/13 Titel: Löschung eines Nacherbenvermerks bei Bestimmung von Abkömmlingen des Vorerben zu Nacherben Normenketten: BGB 1913, 2111, 2113 GBO 18 I 2113 Abs.

Mehr

Kein Grundbuchberichtigungsanspruch aus Amtswiderspruch des nur Vormerkungsberechtigten

Kein Grundbuchberichtigungsanspruch aus Amtswiderspruch des nur Vormerkungsberechtigten OLG München, Beschluss v. 10.02.2016 34 Wx 330/15 Titel: Kein Grundbuchberichtigungsanspruch aus Amtswiderspruch des nur Vormerkungsberechtigten Normenketten: BGB 883, 892, 894 GBO 53 Abs. 1 S. 1, S. 2,

Mehr

Zur Pfändbarkeit des Zustimmungsrechts des Eigentümers auf Löschung einer Grundschuld

Zur Pfändbarkeit des Zustimmungsrechts des Eigentümers auf Löschung einer Grundschuld OLG München, Beschluss v. 31.08.2016 34 Wx 18/16 Titel: Zur Pfändbarkeit des Zustimmungsrechts des Eigentümers auf Löschung einer Grundschuld Normenketten: BGB 1179a, 1183, 1191 Abs. 1, 1192 Abs. 1, 1196

Mehr

Antragsbefugnis im Aufgebotsverfahren nicht von Erbscheinsvorlage abhängig

Antragsbefugnis im Aufgebotsverfahren nicht von Erbscheinsvorlage abhängig DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: i15w384_11 letzte Aktualisierung: 20.3.2012 OLG Hamm, 2.12.2011 - I-15 W 384/11 BGB 1970, 2105; FamFG 455 Antragsbefugnis im Aufgebotsverfahren nicht von Erbscheinsvorlage

Mehr

Schlagworte: Grundbuchberichtigung, Nachweis, Vollmachtsnachweis, Grundbuchamt, Form, Antragstellung

Schlagworte: Grundbuchberichtigung, Nachweis, Vollmachtsnachweis, Grundbuchamt, Form, Antragstellung OLG München, Beschluss v. 16.12.2016 34 Wx 392/16 Titel: Formbedürfnis für Antragstellung und Vollmacht bei Vertretung im Grundbuchberichtigungsverfahren Normenketten: FamFG 10 Abs. 2, 11 GBO 13 Abs. 1,

Mehr

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München Oberlandesgericht München Az.: 31 Wx 378/16 VI 1681/15 AG Altötting - In Sachen XXX, zuletzt wohnhaft: XXX, XXX verstorben am XXX - Erblasserin - Beteiligte: 1) XXX 2) XXX 3) XXX 4) XXX 5) XXX 6) XXX 7)

Mehr

OLG München, Beschluss v Wx 390/15. Titel:

OLG München, Beschluss v Wx 390/15. Titel: OLG München, Beschluss v. 10.06.2016 34 Wx 390/15 Titel: Nachweis der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Grundbuchamt bei entgeltlichen Grundstücksübertragungen an unbeteiligte

Mehr

Fortgeltung transmortaler Vollmacht neben Testamentsvollstreckung; Auslegung im Grundbuchverfahren

Fortgeltung transmortaler Vollmacht neben Testamentsvollstreckung; Auslegung im Grundbuchverfahren DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx388_11 letzte Aktualisierung: 23.12.2011 OLG München, 15.11.2011-34 Wx 388/11 BGB 167, 1896, 2197; GBO 29, 52 Fortgeltung transmortaler Vollmacht neben

Mehr

Kein Erlöschen eines Vorkaufsrechts durch Gesellschafterwechsel und Formwechsel zwischen Personengesellschaften

Kein Erlöschen eines Vorkaufsrechts durch Gesellschafterwechsel und Formwechsel zwischen Personengesellschaften DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 10w1639_11 letzte Aktualisierung: 08.06.2012 OLG Nürnberg, 19.3.2012-10 W 1639/11 BGB 1094, 1097; GBO 13, 71 Kein Erlöschen eines Vorkaufsrechts durch Gesellschafterwechsel

Mehr

Übertragung eines Erbteils ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft

Übertragung eines Erbteils ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 15w1799_13 letzte Aktualisierung: 9.12.2013 OLG Nürnberg, 25.9.2013-15 W 1799/13 GBO 40 Übertragung eines Erbteils ohne Voreintragung der Erbengemeinschaft

Mehr

Bindung des Nachlassgerichts an die Feststellung des Erbrechts durch das Prozessgericht im Streit zweier Erbprätendenten

Bindung des Nachlassgerichts an die Feststellung des Erbrechts durch das Prozessgericht im Streit zweier Erbprätendenten OLG München, Beschluss v. 08.03.2016 31 Wx 386/15 Titel: Bindung des Nachlassgerichts an die Feststellung des Erbrechts durch das Prozessgericht im Streit zweier Erbprätendenten Normenketten: ZPO 322 Abs.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 29. Juni in dem Betreuungsverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 29. Juni in dem Betreuungsverfahren BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 19/11 BESCHLUSS vom 29. Juni 2011 in dem Betreuungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja FamFG 276, 294; BGB 1908 d a) Ein Verfahrenspfleger ist im Betreuungsverfahren

Mehr

GBO 35 Nachweis der Erbfolge bei notariellen Testamenten mit Pflichtteilsstrafklausel. I. Sachverhalt/Frage. II. Zur Rechtslage

GBO 35 Nachweis der Erbfolge bei notariellen Testamenten mit Pflichtteilsstrafklausel. I. Sachverhalt/Frage. II. Zur Rechtslage DNotI Deutsches Notarinstitut Fax-Abruf-Dienst Gutachten des Deutschen Notarinstituts Dokumentnummer: 88831# letzte Aktualisierung: 10. Oktober 2008 GBO 35 Nachweis der Erbfolge bei notariellen Testamenten

Mehr

Titel: Testamentsauslegung bei Verfügung über einzelne Nachlassbestandteile

Titel: Testamentsauslegung bei Verfügung über einzelne Nachlassbestandteile OLG München, Beschluss v. 09.08.2016 31 Wx 286/15 Titel: Testamentsauslegung bei Verfügung über einzelne Nachlassbestandteile Normenketten: BGB 133, 1939, 2087 FamFG 58 Abs. 1 Leitsätze: 1. Zur Auslegung

Mehr

B e s c h l u s s. In der Grundbuchsache

B e s c h l u s s. In der Grundbuchsache Geschäftszeichen: 2 W 244/08 Landgericht Braunschweig: 8 T 251/08 B e s c h l u s s betreffend Grundbuch von B Beteiligte: Frau A, Beschwerdeführerin, In der Grundbuchsache Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen

Mehr

Alleinerbin mit transmortaler Generalvollmacht - Grundbucheintragung trotz möglicher Konfusion nicht von Erbennachweis abhängig

Alleinerbin mit transmortaler Generalvollmacht - Grundbucheintragung trotz möglicher Konfusion nicht von Erbennachweis abhängig OLG München, Beschluss v. 04.08.2016 34 Wx 110/16 Titel: Alleinerbin mit transmortaler Generalvollmacht - Grundbucheintragung trotz möglicher Konfusion nicht von Erbennachweis abhängig Normenketten: GBO

Mehr

Aufschiebend bedingte Vollerbeneinsetzung im Grundbuchverfahren; Nachweis des Bedingungseintritts durch notariellen Vertrag

Aufschiebend bedingte Vollerbeneinsetzung im Grundbuchverfahren; Nachweis des Bedingungseintritts durch notariellen Vertrag DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: i15w112_13 letzte Aktualisierung: 23.7.2013 OLG Hamm, 11.4.2013 - I-15 W 112/13 GBO 22, 35 Abs. 1 S. 2, 51 Aufschiebend bedingte Vollerbeneinsetzung im Grundbuchverfahren;

Mehr

Löschung einer Rückerwerbsvormerkung durch Unrichtigkeitsnachweis; Löschung bei Befristung der Vormerkung selbst

Löschung einer Rückerwerbsvormerkung durch Unrichtigkeitsnachweis; Löschung bei Befristung der Vormerkung selbst DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx115_12 letzte Aktualisierung: 21.6.2012 OLG München, 11.6.2012-34 Wx 115/12 GBO 22; BGB 883, 885, 163 Löschung einer Rückerwerbsvormerkung durch Unrichtigkeitsnachweis;

Mehr

Erteilung einer Zwischenverfügung und Auflassungsvormerkung

Erteilung einer Zwischenverfügung und Auflassungsvormerkung OLG München, Beschluss v. 21.03.2017 34 Wx 22/17 Titel: Erteilung einer Zwischenverfügung und Auflassungsvormerkung Normenketten: BGB 873, 925 Abs. 1 S. 1 ZPO 894 GBO 20 InsO 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 80 Abs.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Mai in der Grundbuchsache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. Mai in der Grundbuchsache BUNDESGERICHTSHOF V ZB 197/10 BESCHLUSS vom 19. Mai 2011 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 32 Abs. 1; GBO 38 Ein Insolvenzvermerk ist auch dann in das Grundbuch einzutragen,

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 15w374_13 letzte Aktualisierung: OLG Hamm, W 374/13

DNotI. Dokumentnummer: 15w374_13 letzte Aktualisierung: OLG Hamm, W 374/13 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 15w374_13 letzte Aktualisierung: 28.4.2014 OLG Hamm, 13.12.2013-15 W 374/13 BGB 1643 Abs. 2, 1829 Abs. 3 Familiengerichtliche Genehmigung bei Ausschlagung

Mehr

Eintragung eines Nießbrauchs als Leibgeding

Eintragung eines Nießbrauchs als Leibgeding OLG München, Beschluss v. 03.02.2016 34 Wx 290/15 Titel: Eintragung eines Nießbrauchs als Leibgeding Normenketten: BGB 874, 1030 GBO 18 Abs. 1, 19, 49 Leitsätze: 1. Behält sich der Übergeber von Grundbesitz

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 34wx063_08 letzte Aktualisierung: OLG München, Wx 063/08

DNotI. Dokumentnummer: 34wx063_08 letzte Aktualisierung: OLG München, Wx 063/08 DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34wx063_08 letzte Aktualisierung: 21.10.2009 OLG München, 7.10.2008-34 Wx 063/08 GBO 71; GBV 15 Abs. 1 Buchst. b; ZPO 319 Abs. 1 Kein Beschwerderecht des Grundstückseigentümers

Mehr

Notwendige Bestimmtheit der Beizeichnung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch bei Zuordnungserklärung des Verwalters

Notwendige Bestimmtheit der Beizeichnung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch bei Zuordnungserklärung des Verwalters OLG München, Beschluss v. 28.09.2015 34 Wx 84/14 Titel: Notwendige Bestimmtheit der Beizeichnung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch bei Zuordnungserklärung des Verwalters Normenketten: BGB 158 Abs.

Mehr

Leitsatz: 2069, 2099 BGB

Leitsatz: 2069, 2099 BGB Leitsatz: 2069, 2099 BGB Zu einem Fall, in dem nach Ausschlagung eines testamentarisch berufenen Miterben der grundsätzliche Vorrang des Ersatzerbenrechts vor dem Anwachsungsrecht nicht zum Tragen kommt.

Mehr

Nießbrauch am GbR-Anteil eines Gesellschafters nicht eintragungsfähig

Nießbrauch am GbR-Anteil eines Gesellschafters nicht eintragungsfähig DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 34 Wx 148_10 letzte Aktualisierung: 01.02.2011 OLG München, 25.01.2011-34 Wx 148/10 BGB 899a, 1068; GBO 47 Abs. 2 Nießbrauch am GbR-Anteil eines Gesellschafters

Mehr

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen -Ausfertigung- Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 5 W 23/15 = 32 VI 79/15 Amtsgericht Bremen B e s c h l u s s In der Nachlasssache [ ], Erblasserin, Beteiligte: 1. X [ ], Beschwerdeführer,

Mehr

Titel: Nachweis der Verfügungsbefugnis bei Konkurrenz von transmortaler Vollmacht mit Alleinerbenstellung

Titel: Nachweis der Verfügungsbefugnis bei Konkurrenz von transmortaler Vollmacht mit Alleinerbenstellung OLG München, Beschluss v. 04.01.2017 34 Wx 382/16, 34 Wx 383/16 Titel: Nachweis der Verfügungsbefugnis bei Konkurrenz von transmortaler Vollmacht mit Alleinerbenstellung Normenketten: BeurkG 6 Abs. 1 GBO

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 270/12 BESCHLUSS vom 21. November 2012 in der Betreuungssache - 2 - Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die

Mehr

Gründe. OLG München, Beschluss v Wx 4/16. Titel: Löschung einer Grunddienstbarkeit

Gründe. OLG München, Beschluss v Wx 4/16. Titel: Löschung einer Grunddienstbarkeit OLG München, Beschluss v. 14.03.2016 34 Wx 4/16 Titel: Löschung einer Grunddienstbarkeit Normenketten: BGB 133, 158 Abs. 2, 1026 GBO 22, 29 Abs. 1 Leitsätze: 1. Zu den Voraussetzungen für die Löschung

Mehr

Beantragung der Grundstücksumschreibung durch Nichtberechtigten

Beantragung der Grundstücksumschreibung durch Nichtberechtigten OLG Nürnberg, Beschluss v. 23.06.2014 15 W 1126/14 Titel: Beantragung der Grundstücksumschreibung durch Nichtberechtigten Normenketten: BGB 878 878 BGB 185 BGB 20 GBO 29 GBO Leitsätze: 1. Zur Anwendung

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 5 Wx 29/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 7 T 156/07 Landgericht Cottbus Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Grundbuchsache betreffend das im Grundbuch des Amtsgerichts Cottbus von

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. Mai in der Grundbuchsache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. Mai in der Grundbuchsache BUNDESGERICHTSHOF V ZB 279/11 BESCHLUSS vom 10. Mai 2012 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja WEG 10 Abs. 3 Ein Sondernutzungsrecht kann auch einem Miteigentumsanteil an einer

Mehr

DNotI. letzte Aktualisierung: KG, W /14

DNotI. letzte Aktualisierung: KG, W /14 DNotI Deutsches Notarinstitut letzte Aktualisierung: 28.1.2015 KG, 4.11.2014-1 W 247-248/14 HGB 161, 123; GBO 13, 19, 29, 32, 47 Nachweis der Vertretungsmacht für eine GmbH & Co. KG i. G. ggü. dem Grundbuchamt;

Mehr

Az.: 34 Wx 191/13 Obermenzing Blatt AG München - Grundbuchamt - In der Wohnungsgrundbuchsache

Az.: 34 Wx 191/13 Obermenzing Blatt AG München - Grundbuchamt - In der Wohnungsgrundbuchsache Oberlandesgericht München Az.: 34 Wx 191/13 Obermenzing Blatt 8529-18 AG München - Grundbuchamt - In der Wohnungsgrundbuchsache Beteiligte: 1) xxx - Antragsteller und Beschwerdeführer - 2) xxx - Antragstellerin

Mehr

Pflicht zur Anzeige des Todes an das Standesamt, 28 ff. PStG

Pflicht zur Anzeige des Todes an das Standesamt, 28 ff. PStG 1 Pflicht zur Anzeige des Todes an das Standesamt, 28 ff. PStG o Pflicht zur Anzeige spätestens am dritten Tag nach dem Eintritt des Todes o Anzeigepflicht für Mitbewohner, Vermieter, Zeugen des Todes,

Mehr

DNotI. Dokumentnummer: 31wx485_12 letzte Aktualisierung: 8.3.2013. OLG München, 21.1.2013-31 Wx 485/12. BGB 1924 ff.; NEhelG Art.

DNotI. Dokumentnummer: 31wx485_12 letzte Aktualisierung: 8.3.2013. OLG München, 21.1.2013-31 Wx 485/12. BGB 1924 ff.; NEhelG Art. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx485_12 letzte Aktualisierung: 8.3.2013 OLG München, 21.1.2013-31 Wx 485/12 BGB 1924 ff.; NEhelG Art. 12 10 Erbrecht nichtehelicher Kinder nach EGMR-Entscheidung;

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 8 Wx 63/01 021 19 T 44/01 Landgericht Frankfurt (Oder) Grundbuch von V... Blatt... Amtsgericht Eisenhüttenstadt Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Grundbuchverfahren betreffend das im

Mehr

Antrag auf Eintragung einer Vormerkung an einem ideellen Anteil eines Miterben

Antrag auf Eintragung einer Vormerkung an einem ideellen Anteil eines Miterben OLG München, Beschluss v. 23.06.2017 34 Wx 173/17 Titel: Antrag auf Eintragung einer Vormerkung an einem ideellen Anteil eines Miterben Normenketten: GBO 19, 39 BGB 133, 741, 2058, 2059 Abs. 2, 2150 Leitsätze:

Mehr

Notwendige Eintragung der nachträglichen Änderung einer Dienstbarkeit

Notwendige Eintragung der nachträglichen Änderung einer Dienstbarkeit OLG München, Beschluss v. 30.05.2016 34 Wx 266/15 Titel: Notwendige Eintragung der nachträglichen Änderung einer Dienstbarkeit Normenketten: GBO 19, 53 I 1 BGB 873, 874, 877 Leitsätze: 1. Werden Inhalt

Mehr

Erfordernis eigenhändiger Testamentserrichtung bei Pfeildiagramm verfehlt

Erfordernis eigenhändiger Testamentserrichtung bei Pfeildiagramm verfehlt DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 20w542_11 letzte Aktualisierung: 22.5.2013 OLG Frankfurt, 11.2.2013-20 W 542/11 BGB 2247 Abs. 1 Erfordernis eigenhändiger Testamentserrichtung bei Pfeildiagramm

Mehr

1. Das Nachlassgericht ist an die übereinstimmende Auslegung einer letztwilligen Verfügung durch die Beteiligten nicht gebunden.

1. Das Nachlassgericht ist an die übereinstimmende Auslegung einer letztwilligen Verfügung durch die Beteiligten nicht gebunden. DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx48_10 letzte Aktualisierung: 5.8.2010 OLG München, 8.6.2010-31 Wx 48/10 BGB 1937, 2084, 2359 Keine Bindung des Nachlassgerichts an übereinstimmende Auslegung

Mehr