Optimierung der marktnahen Förderung von Biogas/Biomethan unter Berücksichtigung der Umwelt und Klimabilanz, Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit

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1 Optimierung der marktnahen Förderung von Biogas/Biomethan unter Berücksichtigung der Umwelt und Klimabilanz, Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit Handlungsempfehlungen 1. Ausgangslage und Anlass Die Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien sind hoch gesteckt und im Hinblick auf die installierte Leistung ist auch viel erreicht worden. Der Zeitpunkt ist gekommen, bei der Förderung erneuerbarer Energien Wege zu beschreiten, die die Umwelt und Klimabilanz, die Wirtschaftlichkeit und die Verfügbarkeit der jeweiligen erneuerbaren Energien besonders in Wert setzen. Mehr Marktnähe führt zu mehr Kostenbewusstsein und zu Innovationen in effiziente Erzeugung und Anwendung. Gleichzeitig muss angesichts des schnellen Zuwachses bei volatilen erneuerbaren Energien deren Integration in das Energieversorgungssystem besser gelingen. Im Hinblick auf Stetigkeit, Klima und Umweltbilanz sowie Systemintegration bieten die Erzeugung und Nutzung von Biogas und Bioerdgas besondere Chancen. Um den Stand der Erfahrungen und des Wissens zusammen zu tragen und Wege zur optimierten und marktnahen Förderungen von Biogas/Bioerdgas aufzuzeigen, hat der Biogasrat e.v. im September 2010 eine Studie in Auftrag gegeben, die vom Deutschen Biomasseforschungszentrum (DBFZ) Leipzig und dem Lehrstuhl für Energiewirtschaft der Universität Duisburg Essen unter Projektsteuerung durch die Geschäftsstelle des Biogasrat e.v. mit intensiver Teilnahme von Branchenvertretern der gesamten Wertschöpfungskette erstellt wurde. Die verfügbaren Potenziale für Biogas/Bioerdgas und die Ökobilanzen wurden vom DBFZ ermittelt und auf dieser Basis wurden vom Lehrstuhl für Energiewirtschaft Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt und Konzepte für zukünftige Vergütungsstrukturen ermittelt. Die Studie mündet in konkreten Handlungsempfehlungen schwerpunktmäßig zur Reform der Förderung von Biogas/Bioerdgas im EEG, aber auch im Wärmemarkt und auf dem Kraftstoffsektor, die vom Biogasrat e.v. und dem Lehrstuhl für Energiewirtschaft der Universität Duisburg Essen unter Beteiligung von Branchenvertretern erarbeitet wurden. Diese lassen sich durch das Ziel leiten, bis zum Jahr Mrd. Nm³ Bioerdgas zu erzeugen und in das Erdgasnetz einzuspeisen. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass nur unter allergünstigsten Bedingungen die KWK Nutzung zusammen mit Bioerdgas in Kraftfahrzeugen ausreichend sein kann, um das Ziel von 6 Mrd. Nm³ Bioerdgas zu erreichen. Insbesondere würde dies voraussetzen, dass auch sämtliche zu ersetzende KWK Großanlagen durch entsprechende Bioerdgas gefeuerte 1

2 Anlagen ersetzt würden. Da eine solche vollständige Potenzialumsetzung nicht realistisch erscheint, ist davon auszugehen, dass weitere Nutzungspfade insbesondere im Wärmemarkt erschlossen werden müssen. Außerdem ist festzuhalten, dass nach den vorliegenden Analysen der Einsatz von Bioerdgas im Wärmemarkt zu ähnlichen, bei Altbauten sogar geringfügig niedrigeren CO 2 Vermeidungskosten führt als der Einsatz in bestehenden KWK Anlagen. 2. Vorschlag zur künftigen Förderung von Biogas und Bioerdgas im EEG 2012 Die künftige Förderung der Verstromung von Biogas und Bioerdgas im EEG 2012 sollte deutlich einfacher und marktnäher sein als im EEG Sie sollte darauf ausgerichtet sein, das Potenzial der Biogas/Bioerdgas Erzeugung in Deutschland so schnell wie möglich zu heben und dabei einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Treibhausgasminderung auf effiziente, ökologisch verantwortbare und wirtschaftliche Weise zu leisten. Deswegen schlagen wir vor: 2.1. Einsatzstoffe und einsatzstoffunabhängige Förderung Künftig werden alle biogenen Einsatzstoffe, von denen keine Gefahr für Mensch und Natur ausgehen, als förderungsfähig erachtet. Neben nachwachsenden Rohstoffen soll Schritt für Schritt das Potenzial an biogenen Reststoffen gehoben werden. Dazu müssen die Ordnungen für die Reststoffmärkte unter dem Gesichtspunkt der Energieeffizienz neu angepasst werden. Neben der Novelle des Kreislaufwirtschafts und Abfallgesetzes (flächendeckende Einführung der Biotonne) und der Einführung von Andienungspflichten für biogene gewerbliche Reststoffe muss die Vergütung für den Einsatz biogener Reststoffe bei der Biogaserzeugung entsprechende Anreize schaffen. Deswegen sollte künftig auf eine Differenzierung der Vergütung von Reststoffen und nachwachsenden Rohstoffen grundsätzlich verzichtet werden. Eine einsatzstoffunabhängige Vergütung überlässt es dem Markt, einen wirtschaftlichen Einsatzstoffmix hervorzubringen. Dies setzt allerdings voraus, dass das Marktvolumen insgesamt wächst und die von der Bundesregierung vorgegebenen Größenordnungen auch zeitnah erreicht werden. Eine Differenzierung im Sinne von Positiv /Negativlisten sollte lediglich unter dem Gesichtspunkt einer notwendigen Vorbehandlung (z.b. Hygienisierung), einer eventuell erforderlichen Nachbehandlung der Gärreste oder hinsichtlich des Einsatzes der Gärreste 2

3 als Dünger erfolgen. In diesem Sinne sollte Kofermentation unterschiedlicher Einsatzstoffe grundsätzlich zugelassen werden. Außerhalb des EEG sollte die Züchtungsforschung zu alternativen Energiepflanzen so verstärkt werden, dass zeitnah andere nachwachsende Rohstoffe als Alternative zu Mais und Zuckerrüben für die Biogaserzeugung zur Verfügung stehen Effizienz als Maßstab der Vergütung Der Stand der Technik hinsichtlich Energieeffizienz, Treibhausgaseffizienz und Kosteneffizienz soll künftig Maßstab für die Förderung von Biogas/Bioerdgas sein. Das gilt für die Erzeugung ebenso wie für die Verstromung. Die Förderung sollte sich an einer Bandbreite von Benchmarkanlagen orientieren. Ein Kostenausgleich für Ineffizienz sollte ausgeschlossen sein. Die Errichtung und der Betrieb von landwirtschaftlichen Hofanlagen sollten sich nicht an der Größe des landwirtschaftlichen Betriebs, sondern an der Energieund Kosteneffizienz der Anlage orientieren. Deswegen sollten künftig kleinere landwirtschaftliche Betriebe bei der Errichtung und dem Betrieb von Biogasanlagen vermehrt miteinander kooperieren (z.b. bei der Errichtung und dem Betrieb von Mikro Gasnetzen) Gebot der Wärmenutzung Künftig sollen alle EEG geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus Biogas nachweisen, dass bei Direktverstromung im Jahresmittel mindestens 30 Prozent und bei Entnahme des Bioerdgases aus dem Netz mindestens 70 Prozent der erzeugten Wärme außerhalb des Systems wirtschaftlich verwertet werden. Besonders effiziente KWK Anlagen werden zusätzlich gefördert. Reine Verstromungsanlagen sollen grundsätzlich nicht gefördert werden Öffnung des EEG für größere KWK Anlagen über 500 kw auch im Bestand Derzeit bekommen nur KWK Anlagen bis 500 kw die bestmögliche Förderung (voller NawaRo Bonus). Diese Einschränkung ist nicht wirklichkeitsnah und zeitgerecht. Besonders bildet sie die Situation im Bereich kommunaler und objektbezogener Wärmeversorgung durch KWK nicht ab. Deswegen sollte im EEG 2012 der Einsatz von 3

4 Biogas/Bioerdgas in KWK Anlagen, die nicht am Emissionshandel teilnehmen, grundsätzlich gleich gefördert werden. Die Förderung sollte zumindest für eine Übergangszeit auch den Einsatz von Biogas/Bioerdgas in Bestandsanlagen (Erdgas KWK Anlagen) einbeziehen, um im Einspeisemarkt eine Entwicklungsdynamik in Gang zu setzen. Dies gilt besonders auch für KWK Anlagen, die aus der Förderung nach dem KWK Gesetz fallen und dauerhaft auf Biogas umstellen. Für Bestandsanlagen ist allerdings ein angemessener Abschlag wegen Wegfall der Kapitalkosten bzw. Abschreibungen vorzusehen Höhe der Vergütung Die Höhe der spezifischen Vergütung für die Erzeugung von Strom und Wärme aus Biogas/Bioerdgas sollte die durchschnittliche spezifische Vergütung des EEG 2009 nicht überschreiten Verbindliche Umstellung auf eine Marktprämie Künftig soll die umlagefinanzierte Vergütung der Biogas /Bioerdgaserzeugung und Verstromung nur noch die durchschnittlichen auf Basis von Benchmarkanlagen ermittelten Mehrkosten im Vergleich zur konventionellen Stromerzeugung abdecken. Die übrigen Kosten und der notwendige unternehmerische Gewinn sollen durch den Verkauf von Strom und Wärme eingespielt werden. Das EEG 2012 sollte daher die Fähigkeit der Erzeuger und Verstromer von Biogas /Bioerdgas, am Strom und Wärmemarkt teilzunehmen, stärken, indem Mehrkosten ausgeglichen werden. Diese künftige Marktprämie sollte einsatzstoffunabhängig sein und alle bisherigen Vergütungsbestandteile (Grundvergütung, Boni mit Ausnahme: Güllebonus und Bonus für optimierte KWK) ersetzen. Bei der Ermittlung der notwendigen Höhe der Marktprämie werden alle fixen und variablen Kosten einschließlich einer Verzinsung des eingesetzten Gesamtkapitals in Höhe von 7 Prozent und der Abschreibung über 15 Jahre auf der Basis von Benchmark Anlagen berücksichtigt. Dagegen gerechnet werden die Einnahmen durch den Verkauf von Wärme bei effektiver Wärmenutzung (KWK nach Ausspeisung 70%, vor Ort 30%). 4

5 Nach den durchgeführten Untersuchungen liegt die erforderliche Marktprämie für Biogas /Bioerdgasanlagen (Benchmark: 350 kw Anlage mit Direktverstromung) bei rund 15,3. Eingerechnet ist die externe Wärmenutzung mit mindestens 30%. Darüber hinaus werden KWK Anlagen, die Bioerdgas aus dem Netz beziehen, und die mindestens 70% der erzeugten Wärme extern nutzen müssen, mit zusätzlich 1,4 vergütet (KWK Effizienzbonus). Diesen Bonus erhalten auch KWK Anlagen mit Direktverstromung, die mehr als 70% der erzeugten Wärme extern nutzen. (siehe Anhang) Für große Vor Ort Anlagen (ab 1200 kw) ist die Vergütung um 2 abzusenken, um eine Überförderung zu vermeiden Erzielbarer Marktpreis Am Markt verkaufter Strom kann in Zukunft höhere Preise erzielen als die bisherigen Base Preise (im Schnitt der letzten 6 Jahre 4,7 ). Der Stromverkauf kann sich an aktuellen Preisprofilen orientieren und sich interessante Zeitfenster suchen. Im Durchschnitt sind über die Nutzungsdauer neuer Biogasanlagen vorsichtig geschätzt Stromerlöse von 6,6 bis 6,8 erzielbar. Da die Strompreise aufgrund des sich verändernden Erzeugungsmixes voraussichtlich deutlich schneller als die Inflationsrate steigen werden, sind zudem Kostensteigerungen über Mehrerlöse kompensierbar. Die Weltenergiepreise mit ihrem Einfluss auf die Strompreise und die Weltrohstoffpreise mit ihrem Einfluss auf die Kosten der Einsatzstoffe sind stark miteinander gekoppelt. Wenn die Rohstoffpreise hoch sind, sind daher auch, zumindest zeitversetzt, die Strompreise höher. Insofern schafft die Kombination aus Marktprämie und Marktpreis auch einen Puffer für volatile Rohstoffkosten Gesamtvergütung Die Kombination aus Marktprämie und Marktpreis führt zu einer auskömmlichen Gesamtvergütung von 21,9 bei der Direktverstromung. Bei Einspeiseanlagen werden einschließlich des Bonus für optimierte KWK 23,3 erzielt. 5

6 2.9. Teilnahme am Regelenergiemarkt Bei Einführung einer verbindlichen Marktprämie hat die Biogas Verstromung die Möglichkeit, Strom in allen Marktsegmenten zu verkaufen. Das gilt auch für den Markt für Regelenergie. Über die Einführung der Marktprämie hinaus sollten die Möglichkeiten, Biogas/Bioerdgas als Regel und Ausgleichsenergie einzusetzen, verbessert werden. Biogas/Bioerdgas kann einen wichtigen Beitrag zur Systemintegration der erneuerbaren Energien leisten, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen im EEG aber auch die Regulierungsbedingungen für Stromnetz Betreiber entsprechend weiterentwickelt werden. Unter anderem sollte geprüft werden, ob - die Vorgaben zur Wärmeauskopplung in KWK Anlagen nicht zu reduzieren sind, wenn mit Biogas betriebene BHKW am Regelenergiemarkt teilnehmen, - Netzbetreibern Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Energien als Regelenergie gemacht werden Notwendige und mögliche Differenzierungen Güllebonus Die Vergärung von Gülle ist besonders aus Gründen des Nährstoffmanagements und des Grundwasserschutzes notwendig. Ihre Förderung muss jedoch von anderen Einsatzstoffen abgekoppelt werden. Die Kombination aus Güllebonus und NawaRo Bonus hat in Veredelungsregionen zu einer schwierigen Konkurrenz zwischen Futtermittelerzeugung und Biogaserzeugung geführt. Für die Verwendung von Gülle zur Biogas /Bioerdgaserzeugung soll ein Bonus von 4 ct pro kwh Strom zusätzlich zur Marktprämie gezahlt werden. Dieser Bonus wird nur auf die erzeugte Elektrizität gewährt, die dem Energieinhalt der Gülle zuzuordnen ist. Voraussetzung für den Anspruch auf den Güllebonus ist ein Anteil der Gülle von mindestens 80 % am gesamten Energieinput der Anlage. Bei Anlagen mit einer Leistung kleiner gleich 75 kwel, die zu mindestens 80 % Energie aus Gülle produzieren, sollte aufgrund des hohen internen Wärmeverbrauchs für den Fermentierungsprozess die o.a. Pflicht einer Wärmenutzung von mindestens 30 % ausgesetzt werden. Für die 6

7 Ermittlung der Vergütung im Rahmen des Güllebonus wird von einem Standardertrag von 50 kwhel pro t Gülle ausgegangen KWK Die Untersuchungen haben gezeigt, dass ein KWK Bonus, der nach Anlagen Größenklassen differenziert wird, nicht erforderlich ist. Hingegen ist ein KWK Bonus zielführend, der an eine optimierte Wärmenutzung gekoppelt ist. Anlagen, die 70% oder mehr der anfallenden Wärme an Dritte verkaufen, sollten mit einem zusätzlichen KWK Bonus in Höhe von 1,4 vergütet werden. Dieser Bonus wird bei KWK Anlagen, die Bioerdgas aus dem Gasnetz beziehen, in allen Fällen gewährt, bei denen eine Vergütung nach EEG erfolgt. Denn der Anspruch auf die Vergütung nach EEG besteht bei diesen Anlagen künftig nur, wenn sie mindestens 70 % der anfallenden Wärme an extern verwerten. Über diesen KWK Bonus werden Anreize für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas gegeben. Denn die Höhe des Bonus orientiert sich an den Mehraufwendungen für die Aufbereitung und Einspeisung. Eine zusätzliche größenabhängige Differenzierung erscheint nicht erforderlich, da die der Biogaseinspeisung nachgeschalteten KWK Anlagen aufgrund von Unterschieden bei den anlegbaren Wärmepreisen über alle Größenklassen wirtschaftlich annähernd gleichauf liegen. Die Eigennutzung von KWK Strom ohne Belastungen mit Netzkosten und Steuern soll anlalog dem KWK G auch nach EEG möglich werden Degression Das Marktprämienmodell ist so angelegt, dass eine Anpassung der Marktprämie für Neuanlagen an die Strompreisentwicklung und die durch Effizienzgewinne verbesserte Kostenstruktur im Zuge eines regelmäßigen EEG Monitorings jederzeit leicht möglich ist (Degression). 7

8 3. Vorschlag zur künftigen Förderung von Bioerdgas im Wärmesektor Die Untersuchungen haben gezeigt, dass unter bestimmten Rahmenbedingungen Energie und Treibhausgas Effizienz ebenso wie die Kosteneffizienz beim Einsatz von Bioerdgas in hocheffizienten Heizungsanlagen (Brennwert) annähernd so hoch sind wie bei der Stromerzeugung in KWK Anlagen. Auch reicht das Potenzial aus, um neben KWK den Wärmemarkt durch Beimischung von Bioerdgas zum Erdgas zu erschließen. Hier liegt eine Chance, bei flexibel steuerbarem Volumen Hauseigentümern und Mietern eine annähernd warmmietenneutrale Lösung zur Verbesserung der Treibhausgasbilanz als Alternative zum Einsatz anderer investitionsintensiverer Erneuerbarer Energien anzubieten und zugleich die Produktions und Handelsmenge an Bioerdgas schnell anzuheben. Natürlich gilt auch hier das Gebot der Energieeffizienz nicht nur auf der Aktiv sondern auch auf der Passivseite. Allerdings ist es möglich, den zunehmenden Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebestand vom Tempo der Investitionen in die energetische Sanierung der Gebäudehülle zu entkoppeln. Diese Strategie stellt keine Alternative zum Einsatz der Kraft Wärme Kopplung dar. Zusätzliche Wärmesenken lassen sich jedoch für die Kraft Wärme Kopplung nur allmählich erschließen, in manchen Versorgungssituationen möglicherweise gar nicht. Letztendlich treffen Kommunalplanung und private Investoren die Entscheidung über die optimale Wärmeversorgung im konkreten Anwendungsfall. Die Politik sollte allerdings unabhängig von der Förderung im KWK G und im EEG die rechtlichen Rahmenbedingungen für KWK deutlich verbessern Vorbildfunktion der öffentlichen Gebäude Im Rahmen des Europarechtsanpassungsgesetzes hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Nutzungspflicht für erneuerbare Energien in öffentlichen Bestandsgebäuden einzuführen, wenn die Heizungsanlage erneuert wird oder andere energetische Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden sollen. Zu Erfüllung dieser Verpflichtung ist der Einsatz einer Bioerdgas Beimischung von 25 Prozent zum Erdgas im Brennwertkessel möglich. Damit sollen öffentliche Gebäude eine Vorbildfunktion gegenüber dem privaten Gebäudebestand einnehmen. 8

9 3.2. Öffnung des privaten Gebäudebestandes für Bioerdgas Möglichst bald sollte das Erneuerbare Energien Wärme Gesetz, das derzeit den Einsatz Erneuerbarer Energien zur Bereitstellung von Raumwärme in Neubauten regelt, auf private Bestandsgebäude ausgedehnt werden. Dabei sollte der Einsatz von Bioerdgas in hocheffizenter Heizungstechnik (Brennwert) mit einer Beimischung von 15 Prozent als eine Lösung zugelassen werden, die Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien bei Erneuerung der Heizungsanlage oder anlässlich anderer energetischer Sanierungsmaßnahmen zu erfüllen. Der Einsatz von Bioerdgas im Brennwertkessel bedarf der Überwachung, z.b. im Zuge der Heizungsüberprüfung durch den Schornsteinfeger. 4. Vorschlag zur künftigen Förderung vom Bioerdgas im Kraftstoffsektor Die Untersuchungen haben anschaulich gemacht, dass Bioerdgas als Kraftstoff zu einer Treibhausgasminderung von Prozent gegenüber dem europäischen Kraftstoffmix gemäß RED relativ problemlos beitragen kann. Damit erfüllt Bioerdgas die Dekarbonisierungsziele der EU im Zusammenhang mit der Europäischen Biokraftstoffquote und dem Biokraftstoffquotengesetz im Gegensatz zu manchen anderen Biokraftstoffen. Entscheidend für die Marktdurchdringung werden die Anzahl von Bioerdgasfahrzeugen, die Dichte des Bioerdgastankstellennetzes und die Vereinbarung einer überall gleichen Beimischungsquote sein. Ökonomische Voraussetzung für eine erfolgreiche Kraftstoffstrategie ist die Änderung des Biokraftstoffquotengesetzes. 5. Sonstige Rahmenbedingungen Erwünschte und unerwünschte Entwicklungen bei der Erzeugung und Anwendung von Biogas und Bioerdgas hängen nicht in erster Linie von der Förderung der Marktbedingungen sondern von anderen Rahmenbedingungen ab Nachhaltige Landwirtschaftspolitik Die Randbedingungen zur Produktion und Anwendungen von Energiepflanzen sollten sich nicht wesentlich von den Bedingungen zum Anbau von Lebens und Futtermitteln unterscheiden. Künftig sollte die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik hinsichtlich 9

10 Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit für beide Produktgruppen gemeinsame Standards festlegen. Die notwendige Regulierung von starken räumlichen Konzentrationen der Veredelungswirtschaft im Verhältnis zu Bodenschutz, Wasserwirtschaft und Energiepflanzenanbau sollte durch freiwillige Selbstverpflichtungen, Verträge oder im Notfall durch das Ordnungsrecht umgesetzt werden Genehmigungsrecht Nur wenn die Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Biogas und Bioerdgas dem Stand der Technik entsprechen, kann die optimale Umwelt und Klimabilanz erreicht werden. Deswegen wird empfohlen, künftig Biogasanlagen unabhängig von ihrer Größe nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigen und zu überwachen. Eine Biogasverordnung als untergesetzliches Regelwerk kann die verschiedenen genehmigungsrelevanten Sachverhalte sinnvoll und vereinfachend zusammenfassen. Auch Altanlagen sollten an den Stand der Technik angepasst werden. Dies gilt insbesondere für ihre Treibhausgasemissionen. Um den Betreibern die Nachrüstung innerhalb einer angemessenen Übergangszeit zu erleichtern, sollten geeignete wirtschaftliche Anreize gegeben werden Forschungspolitik Der Rahmenplan der Bundesregierung zur Energieforschung enthält eine Vielzahl von forschungswürdigen Fragestellungen auch im Hinblick auf die energetische Nutzung von Biomasse im Allgemeinen und die Erzeugung und Anwendung von Biogas im Besonderen. Besonderer Wert sollte auf die Forschung und Entwicklung ertragreicher alternativer Energiepflanzen, auf stabile Verfahren zur Kofermentation, auf Effizienzsteigerung und auf die Erschließung weiterer Biomasse zur Biogaserzeugung gelegt werden. 10

11 Anhang: Tabelle 1: Kenngrößen der 350 kw Vor Ort Biogasanlage und erforderliche Prämienhöhe Parameter Wert Parameter Wert Kapitalkosten Biogasanlage Stromproduktion kwh Kapitalkosten Gasaufbereitung Wärmeproduktion kwh Substratkosten Genutzte Wärme kwh Sonstige verbrauchsgebundene Kosten Durchschnittlicher anlegbarer Wärmepreis 4,0 Betriebsgebundene Kosten Restkosten Strom Gesamtkosten Erforderlicher Gesamterlös Stromvermarktung 21,9 Biomethanoutput kwh/a Durchschnittlicher Marktpreis 32 6,6 Erforderliche Gesamt Marktprämie 15,3 11

12 Tabelle 2: Kenngrößen und erforderliche Prämienhöhe für unterschiedliche Vor Ort Biogasanlagen Annualisierte Kosten 190 kw 350 kw 600 kw kw kw Wärmenutzungsgrad 30% 30% 30% 30% 30% Durchschnittlicher anlegbarer Wärmepreis Kosten bezogen auf Stromproduktion (vgl. Abbildung 4) Stromproduktion [kwh] Wärmeproduktion [kwh] Genutzte Wärme [kwh] Restkosten Strom [ ] Erforderlicher Gesamterlös Stromvermarktung Durchschnittlicher Marktpreis Erforderliche Gesamt Marktprämie

13 Tabelle 3: Kenngrößen der Nutzung von Biomethan in dezentralen BHKW Parameter BHKW BHKW BHKW BHKW 190 kw 350 kw 500 kw 600 kw Kapitalkosten BHKW Brennstoffkosten Sonstige verbrauchsgebundene Kosten Betriebsgebundene Kosten Summe Durchschnittlicher anlegbarer Wärmepreis 4,6 4,0 3,6 3,4 Wert Wärme Restkosten Strom Erforderlicher Gesamterlös Stromvermarktung 23,8 23,6 23,2 23,3 Durchschnittlicher Marktpreis 1 6,8 6,8 6,8 6,8 Erforderliche Gesamt Marktprämie 16,9 16,8 16,4 16,5 Mittlere Gesamt Marktprämie 16,7 1 Die unterschiedlichen zugrunde gelegten durchschnittlichen Marktpreise von 6,6 für Vor Ort Biogasanlagen und 6,8 für die dezentralen BHKW mit Biomethannutzung resultieren aus den unterschiedlichen Volllaststunden der Anlagen. Die unterstellten Volllaststunden der Vor Ort Biogasanlagen implizieren eine fast vollständige Vergütung des erzeugten Stroms zu Base Preisen. Dezentrale BHKW hingegen, die das Biogas aus dem Erdgasnetz beziehen, werden aufgrund der verstärkten wärmegeführten Fahrweise weniger Volllaststunden aufweisen. Dies ermöglicht jedoch auf der anderen Seite eine gezieltere Vermarktung der produzierten Elektrizität zu (teureren) Peak Stunden, was zu Erlösen führt, die um durchschnittlich 0,2 höher liegen. 13

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