Der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein IQSH. Ausbildung. Prüfung

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1 Der Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein IQSH

2 Herausgeber Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein Schreberweg Kronshagen Telefon: (0431) info@iqsh.landsh.de In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein Gestaltung freistil* mediendesign bdrops (Umschlag) Druck: Pirwitz Druck & Design Auflage: Kiel, im Oktober

3 Inhalt Vorbemerkung 4 Teil A: Grundlagen 5 sstandards 5 Teil B: durch die Schule 9 Das skonzept der Schule 9 Aufgaben der Schulleiterin / des Schulleiters 10 Aufgaben der slehrkräfte 11 Qualifizierung der slehrkräfte 13 Das Zertifikat für die Tätigkeit als slehrkraft 14 Teil C: durch das IQSH 16 sveranstaltungen (Module) 16 Beispiel: Kerncurriculum Mathematik 17 sberatung 21 Teil D: sbegleitende sleistungen 24 sdokumentation (Portfolio) 24 Hausarbeit 25 Schulrechtstest 28 Dienstliche Beurteilung 29 Teil E: 30 Organisation der Zweiten Staatsprüfung 30 Unterrichtsstunden 33 Aufgabe im Bereich Pädagogik, Diagnostik, Schulentwicklung 34 Präsentation der Hausarbeit 35 sgespräch 36 Festlegung der snote 37 Niederschrift 38 Teil F: Anlagen 39 s- und sordnung (APO Lehrkräfte II) 39 Festlegung von Thema und Abgabetermin der Hausarbeit (Formblatt) 49 Gutachten zur Hausarbeit (Formblatt) 50 Dienstliche Beurteilung (Formblatt) 52 Niederschrift (Formblatt) 53 Teil G: Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner 58 im IQSH 58 im MBF 59 Teil G: Ansprechpartnerinnen Ansprechpartner Teil A: Grundlagen Teil B: durch die Schule Teil C: durch das IQSH Teil D: sbegleitende sleistungen Teil F: Anlagen Teil E: 3

4 Vorbemerkung Mit dieser Broschüre werden Hinweise gegeben, wie die Regelungen der s- und sordnung (APO Lehrkräfte II) in der und in der Zweiten Staatsprüfung umzusetzen sind. Die vorliegende Broschüre enthält Informationen und Hinweise zu den sstandards, zur durch die Schule und das IQSH sowie zur sberatung. Darüber hinaus sind alle für die Handhabung der Zweiten Staatsprüfung relevanten Informationen in dieser Publikation dargestellt. Einzelauskünfte erteilen die am Ende der Broschüre genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Dr. Thomas Riecke-Baulecke Direktor des IQSH Dr. Hans-Friedrich Traulsen Referat Lehrerbildung im MBF 4

5 Teil A: Grundlagen sstandards Teil A: Grundlagen sstandards sind die verbindliche Grundlage der Arbeit aller an der Beteiligten. Sie beschreiben im Einzelnen, über welche beruflichen Kompetenzen Lehrkräfte verfügen müssen, damit sie mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen von Schule und Unterricht arbeiten können. Bei der Formulierung der sstandards sind die rechtlichen Vorgaben, die insbesondere im Schulgesetz und in den Lehrplänen sowie in den von der KMK beschlossenen Bildungsstandards enthalten sind, berücksichtigt worden. Teil B: durch die Schule Vorgaben der s- und sordnung APO Lehrkräfte II 7 Ziel des Vorbereitungsdienstes (1) Der Vorbereitungsdienst erfolgt Laufbahn bezogen. Er hat das Ziel, die während des Hochschulstudiums erworbenen fachlichen, didaktischen und pädagogischen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in engem Bezug zum erteilten Unterricht in Hinblick auf definierte Standards zu erweitern und zu vertiefen. Der Vorbereitungsdienst soll befähigen, Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Leistungsfähigkeit und Begabung sowie unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft zu fördern. Er soll zudem dazu befähigen, Entwicklungsprozesse der Schulen mit zu gestalten. (2) Die sstandards werden von dem für Bildung zuständigen Ministerium erlassen. Die Überprüfung der sstandards und deren Umsetzung obliegt der Schulaufsicht. APO Lehrkräfte II 9 durch die Schule (6) Die slehrkräfte haben die Aufgabe, die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit mit Blick auf die sstandards anzuleiten, zu beraten und zu unterstützen. Sie sollen für das betreffende Fach oder die betreffende Fachrichtung die Lehrbefähigung in der entsprechenden Laufbahn haben und über hinreichende unterrichtliche und erzieherische Erfahrung verfügen. ( ) APO Lehrkräfte II 10 durch das IQSH (1) Die erfolgt auf der Grundlage von sstandards und umfasst 360 Zeitstunden. ( ) Teil C: durch das IQSH Teil D: sbegleitende sleistungen Teil E: Erläuterungen und Hinweise Rechtliche Grundlage für die während des Vorbereitungsdienstes und für die Zweite Staatsprüfung ist die s- und sordnung Lehrkräfte II (APO II) vom 22. Juni 2009, die Ordnung ist im Anhang abgedruckt. Darüber hinaus hat das Ministerium für Bildung und Frauen sstandards erlassen, die in fünf Qualitätsbereichen die Anforderungen an die Lehrkräfte und damit die Ziele der beschreiben. Teil F: Anlagen Teil G: Ansprechpartnerinnen Ansprechpartner 5

6 Leitbild für das Handeln von Lehrkräften Teil A Gesellschaftliche und politische Herausforderungen durch eine zusammenwachsende Welt, die voranschreitende Integration Europas, die Fortschritte in Wissenschaft und Technik sowie neue Ergebnisse der Schulforschung führen zu Veränderungen im Bildungswesen, die sich bis in die tägliche Unterrichtspraxis auswirken. Der Erfolg von Schule hängt wesentlich von ihren Lehrkräften ab. Das zentrale Tätigkeitsfeld ist der Unterricht als Ort für Bildungs- und Erziehungsprozesse. Wirksamer Unterricht basiert auf klaren Zielsetzungen, wie sie in den Lehrplänen und in den Bildungsstandards formuliert sind, und nimmt die unterschiedlichen Denk- und Handlungsansätze der Schülerinnen und Schüler auf. In einem schüleraktivierenden Unterricht arbeiten die Lernenden entsprechend ihrem Entwicklungsstand verantwortlich mit. Lehrkräfte fördern Sach-, Methoden-, Sozialund Selbstkompetenz. Sie vermitteln Lernstrategien und regen zur kritischen Selbstreflexion an mit der Chance zur Korrektur des eigenen Handelns. Lehrkräfte reflektieren systematisch über ihre unterrichtlichen Erfahrungen und entwickeln ihre Kompetenzen weiter. Der Erfolg von Schule hängt von der Professionalität der Arbeit ab. Lehrkräfte sind Expertinnen und Experten für Bildungs- und Erziehungsprozesse. Sie übernehmen Verantwortung für die Vermittlung gesellschaftlich bedeutsamer Inhalte an Lernende. Lehrkräfte sorgen vor allem für die Befähigung der Lernenden zur Selbstregulierung der eigenen Lernprozesse. Lehrkräfte nehmen die Erziehungsaufgabe bewusst wahr, vermitteln gesellschaftliche Normen und Werte. Sie sind Vorbilder für gegenseitige Achtung und Toleranz. Der Erfolg von Schule hängt ebenso von der systematischen Gestaltung der Schule als Ganzes ab. Voraussetzung dafür ist gelingende Kommunikation unter den Lehrkräften und in der Schulgemeinschaft. In einer Schule mit gestärkter Eigenverantwortung gestalten und evaluieren Lehrkräfte in Teams die Entwicklungsprozesse ihrer Schule. Im Rahmen der Schulprogrammarbeit werden Ziele und Arbeitsvorhaben gemeinsam festgelegt, umgesetzt und regelmäßig überprüft. Lehrkräfte gestalten darüber hinaus die Zusammenarbeit mit den Eltern und mit den weiteren Partnern von Schule und sorgen dafür, dass Schulen ihre Rolle im regionalen Netzwerk aktiv wahrnehmen. Für ihre Arbeit in Unterricht und Schule haben Lehrkräfte Anspruch auf professionelle Unterstützung durch das IQSH. Qualitätsbereiche und Indikatoren Die Qualität des Handelns von Lehrkräften zeigt sich in Prozessen und deren Ergebnissen. Die folgende Grafik veranschaulicht wesentliche Qualitätsdimensionen. Prozess- und Ergebnisdimensionen stehen in einem dynamischen und wechselseitigen Zusammenhang. Die Qualitätsdimensionen werden durch Indikatoren differenziert. sstandards Qualitätsbereiche Mitgestaltung und Entwicklung von Schule Selbstmanagement Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht Bildungs-/ Erziehungseffekte Erziehung Beratung Prozessqualität Ergebnisqualität 6

7 I Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht 1. Die Lehrkraft i. V. plant mittelfristig Unterricht unter Berücksichtigung der Lehrpläne. 2. Die Lehrkraft i. V. plant Unterricht im Kontext von Unterrichtseinheiten. 3. Die Lehrkraft i. V. gestaltet Unterricht sachlich und fachlich korrekt. Die Lehrkraft i. V. gestaltet Unterricht entsprechend den Aspekten der Lernkompetenz 4. (Sach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz) beziehungsweise entsprechend den Vorgaben der Lernfelder (Arbeits- und Geschäftsprozesse) in der beruflichen Bildung. Die Lehrkraft i. V. fördert die Selbstständigkeit der Lernenden durch eine Vielfalt schüleraktivierender Unterrichtsformen, insbesondere durch Vermittlung von Lern- und Arbeits- 5. strategien. 6. Die Lehrkraft i. V. bezieht Lernende aktiv in die Gestaltung von Unterricht ein. Die Lehrkraft i. V. berücksichtigt unterschiedliche Voraussetzungen und Kompetenzen 7. der Lernenden. Die Lehrkraft i. V. dokumentiert die Kompetenzentwicklung der Lernenden mit unterschiedlichen Verfahren Die Lehrkraft i. V. gestaltet den Unterricht so, dass Zeit effizient genutzt wird. 10. Die Lehrkraft i. V. gestaltet Lernräume adressaten- und funktionsgerecht. 11. Die Lehrkraft i. V. setzt Medien funktional ein. 12. Die Lehrkraft i. V. macht Lernenden, Eltern und Partnern der Schule die Bewertungskriterien transparent. 13. Die Lehrkraft i. V. beurteilt die Leistungen der Lernenden nach kompetenzbezogenen Kriterien. 14. Die Lehrkraft i. V. evaluiert den eigenen Unterricht systematisch unter Einbeziehung der Lernenden. II Mitgestaltung und Entwicklung von Schule 15. Die Lehrkraft i. V. beteiligt sich aktiv am Schulleben. 16. Die Lehrkraft i. V. gestaltet die Schul- und Unterrichtsentwicklung mit. 17. Die Lehrkraft i. V. arbeitet innerhalb der Schule in Teams. Teil A: Grundlagen Teil B: durch die Schule Teil C: durch das IQSH Teil D: sbegleitende sleistungen 18. Die Lehrkraft i. V. reflektiert Unterricht Kriterien geleitet mit Kolleginnen und Kollegen. Die Lehrkraft i. V. geht mit unterschiedlichen Kommunikationsprozessen, insbesondere 19. Konflikten, professionell um. III Erziehung und Beratung Die Lehrkraft i. V. sorgt für die Umsetzung vereinbarter Grundsätze des Umgangs 20. miteinander. 21. Die Lehrkraft i. V. vermittelt demokratische Werte und Normen. Teil E: 22. Die Lehrkraft i. V. reagiert angemessen auf Ängste und Problemsituationen von Lernenden. 23. Die Lehrkraft i. V. berät Lernende und Eltern der jeweiligen Situation angemessen. IV Selbstmanagement Teil F: Anlagen 24. Die Lehrkraft i. V. erledigt ihre Aufgaben termingerecht. 25. Die Lehrkraft i. V. zieht Konsequenzen aus der Reflexion der eigenen Arbeit. Die Lehrkraft i. V. handelt in Arbeits- und Lernprozessen in angemessener Nähe 26. und Distanz. 27. Die Lehrkraft i. V. nimmt in pädagogischen Situationen vielfältige Perspektiven wahr. 28. Die Lehrkraft i. V. handelt im pädagogischen Raum entsprechend den rechtlichen Rahmenbedingungen. Teil G: Ansprechpartnerinnen Ansprechpartner 7

8 Teil A Teil B V Bildungs- und Erziehungseffekte 29. Die Lernenden haben im eigenverantwortlichen Unterricht der Lehrkraft i. V. die zu erwartenden Fortschritte beim Kompetenzerwerb gemacht. 30. Die Lernenden tragen im Unterricht der Lehrkraft i. V. Verantwortung für den eigenen Lernprozess. 31. Die Lernenden bearbeiten im Unterricht der Lehrkraft i. V. Aufgaben in unterschiedlichen Sozialformen. 32. Die Lernenden halten sich im Unterricht der Lehrkraft i. V. an die Vereinbarungen zum Umgang miteinander. 33. Die Lernenden melden zurück, dass sie im Unterricht der Lehrkraft i. V. angemessen gefördert werden. 34. Die Partner von Schule schätzen die Zusammenarbeit mit der Lehrkraft i. V. als positiv ein. 8

9 Teil B: durch die Schule Das skonzept der Schule Teil A: Grundlagen Vorgaben der s- und sordnung APO Lehrkräfte II 8 seinrichtungen und Zuweisung (1) Die der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erfolgt 1. durch die sschule nach Absatz ( ) (2) Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden einer sschule zugewiesen, in der die Laufbahn, für die sie ausgebildet werden, vertreten ist. In begründeten Fällen ist ein Schulwechsel während der möglich. APO Lehrkräfte II 9 durch die Schule (1) Die durch die Schule basiert auf einem skonzept der Schule, das an den sstandards ausgerichtet ist. (2) Die sschule gestaltet die schulische. Sie regelt den unterrichtlichen Einsatz der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und teilt sie den slehrkräften zu. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist unmittelbare Vorgesetzte oder unmittelbarer Vorgesetzter der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst. (...) Erläuterungen und Hinweise Im Rahmen der Schulprogrammarbeit entwickeln sschulen schulinterne skonzepte. Das Schulprogramm als ständiges Arbeitsprogramm einer Schule enthält Ziele, Arbeitsvorhaben und auch Angebote der Schule, die wichtige Informationen über die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes beinhalten. Im skonzept als Teil des Schulprogramms werden Ablauf und Organisation der durch die Schule dargelegt. Das skonzept wird unter Berücksichtigung der APO II und der sstandards formuliert. Das jeweilige skonzept soll im Rahmen der regelmäßigen Evaluation und Fortschreibung des Schulprogramms weiterentwickelt werden. Teil B: durch die Schule Teil C: durch das IQSH Teil D: sbegleitende sleistungen Teil E: Das skonzept berücksichtigt insbesondere folgende Punkte: Benennung von Fächern und Fachrichtungen, in denen ausgebildet wird oder ausgebildet werden kann; Voraussetzung dafür sind qualifizierte slehrkräfte Darstellung der Kooperationsformen mit anderen Schulen, damit Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst auch andere Schularten kennenlernen können (besondere Bedeutung hat die Kooperation von Schulen für die für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen sowie an Sonderschulen bzw. bei der an Regional- und Gemeinschaftsschulen) Einbindung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst als Kollegin oder Kollege in die Teamstrukturen der Schule (Mitarbeit in der Fachschaft, im Kollegium, in Konferenzen, in Arbeitsgruppen) Einbeziehung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in die Schul- und Unterrichtsentwicklung, in die Schulprogrammarbeit und damit in die Weiterentwicklung des skonzepts Möglichkeiten für Hospitationen bei den Kolleginnen oder Kollegen Teil F: Anlagen Teil G: Ansprechpartnerinnen Ansprechpartner 9

10 Aufgaben der Schulleiterin/des Schulleiters Vorgaben der s- und sordnung Teil B APO Lehrkräfte II 9 durch die Schule (2) Die sschule gestaltet die schulische. Sie regelt den unterrichtlichen Einsatz der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und teilt sie den slehrkräften zu. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist unmittelbare Vorgesetzte oder unmittelbarer Vorgesetzter der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst. Die Aufgaben nach 14 und 21 Abs. 1 Nr. 1 werden von der Schulleiterin oder dem Schulleiter der Schule wahrgenommen, der die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zuletzt zugewiesen gewesen ist. APO Lehrkräfte II 14 Dienstliche Beurteilung (1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter erstellt eine dienstliche Beurteilung über die Eignung und Leistung der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in Unterricht und Schule sowie über deren Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben. Kriterien für die Beurteilung sind die sstandards. Die Beurteilung endet mit einer Note. APO Lehrkräfte II 21 skommission (1) Die wird von dem für Bildung zuständigen Ministerium abgenommen. Es setzt zu diesem Zweck eine skommission ein, ( ). Mitglieder der skommission sind: 1. die Schulleiterin oder der Schulleiter der sschule; 2. ( ) APO II 16 Vorzeitiges Ende der (1) Kann die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst nach spätestens zwei Schulhalbjahren nicht eigenverantwortlich im Unterricht eingesetzt werden, stellt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei dem für Bildung zuständigen Ministerium einen Antrag auf Entlassung der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst aus dem Beamtenverhältnis. (...) (2) Dem Antrag ist eine dienstliche Beurteilung der Schulleiterin oder des Schulleiters entsprechend 14 beizufügen. Erläuterungen und Hinweise Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind unmittelbare Vorgesetzte von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, wie sie auch unmittelbare Vorgesetzte von Lehrkräften sind. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden damit anderen Lehrkräften im Prinzip gleichgestellt. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind daher prinzipiell in gleicher Weise zu behandeln wie das Kollegium insgesamt. Das betrifft insbesondere den Bereich der Personalführung, wozu Personaleinsatz, Personalentwicklung und dienstliche Beurteilung gehören. Schulleiterinnen und Schulleiter tragen laut Schulgesetz ( 33, Abs. 2) die Verantwortung für die pädagogische Arbeit der Schule und damit auch für die Schulprogrammarbeit. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass sie das Schulprogramm und damit auch das skonzept selbst zu formulieren haben. Im Rahmen der Schulprogrammarbeit sollten bei der Erstellung des skonzepts insbesondere die slehrkräfte sowie daran interessierte Lehrkräfte und gegebenenfalls Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst aktiv einbezogen sein. Das gilt auch für den laut Schulgesetz ( 33, Abs. 5) vorgesehenen jährlichen Rechenschaftsbericht, den die Schulleiterin oder der Schulleiter gegenüber der Schulkonferenz zum Stand der Umsetzung des Schulprogramms vorzulegen hat. Schulleiterinnen und Schulleiter tragen darüber hinaus Verantwortung für die Verwendung der durch den eigenverantwortlichen Unterricht der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zusätzlich 10

11 zur Verfügung stehenden Unterrichtsstunden sowie für die Aufteilung der Ausgleichsstunden. Wie bei anderen Personalangelegenheiten ist der örtliche Personalrat zu beteiligen. Wie bei jeder dienstlichen Beurteilung muss sich die Führungskraft unabhängig von der eigenen Fachqualifikation einen Eindruck über die Arbeitsleistungen der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters verschaffen, aus der sie eine Bewertung ableiten kann. Dienstliche Beurteilungen in der Schule basieren auf Beobachtungen der Führungskraft über die Tätigkeiten der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters in Unterricht und Schule, Rückmeldungen von Lernenden, Lehrenden, Eltern und gegebenenfalls anderen Partnern von Schule sowie der von Ergebnissen der unterrichtlichen und schulischen Arbeit. Kriterien für die dienstliche Beurteilung von Lehrkräften in liegen mit den allgemeinen und fachspezifischen Standards vor. Schulleiterinnen und Schulleiter erhalten im Falle einer Nichteignung von Lehrkräften in mit 16 eine Möglichkeit, auf eine vorzeitige Beendigung des Vorbereitungsdienstes Einfluss zu nehmen. Mit den Regelungen erhält die Schulleiterin oder der Schulleiter als Führungskraft auch im Bereich der großen Einfluss. Unberührt bleibt die Möglichkeit, dass Schulleiterinnen oder Schulleiter Teile ihrer Aufgaben delegieren (SchulG 33 Abs. 6). Teil A: Grundlagen Teil B: durch die Schule Teil C: durch das IQSH Aufgaben der slehrkräfte Vorgaben der neuen s- und sordnung APO Lehrkräfte II 9 durch die Schule (6) Die slehrkräfte haben die Aufgabe, die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit mit Blick auf die sstandards anzuleiten, zu beraten und zu unterstützen. Sie sollen für das betreffende Fach oder die betreffende Fachrichtung die Lehrbefähigung in der entsprechenden Laufbahn haben und über hinreichende unterrichtliche und erzieherische Erfahrung verfügen. Die slehrkräfte haben das Recht und die Pflicht zum Besuch des eigenverantwortlichen Unterrichts der jeweiligen Lehrkraft im Vorbereitungsdienst. (7) Die slehrkräfte führen mindestens am Beginn der und nach sechs Monaten Orientierungsgespräche über den Stand und die persönliche Ausgestaltung der mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst. Teil D: sbegleitende sleistungen Teil E: Erläuterungen und Hinweise Die durch die Schule wird im Wesentlichen durch die slehrkräfte gestaltet. Sie werden dafür von anderen Aufgaben entlastet. Für die an der Schule werden pro Lehrkraft im Vorbereitungsdienst insgesamt vier Lehrerwochenstunden für slehrkräfte bereitgestellt. Über die Verteilung der Ausgleichstunden unter den slehrkräften entscheidet die Schule in Absprache mit den slehrkräften und in Abstimmung mit dem örtlichen Personalrat. Es soll gewährleistet sein, dass die Ressourcen tatsächlich bei den mit befassten Lehrkräften ankommen, die Ressourcen für die direkte stätigkeit genutzt werden, Teil F: Anlagen Teil G: Ansprechpartnerinnen Ansprechpartner 11

12 flexible Regelungen zwischen slehrkräften vereinbart werden können, flexible Regelungen während der szeit vereinbart werden können, flexible Regelungen im Rahmen der Kooperation mit anderen Schulen gefunden werden können. Teil B Zur Tätigkeit von slehrkräften gehört, Lehrkräften in zu allen wichtigen Fragen der (APO II, durch das IQSH und durch die Schule, sstandards, Portfolio) Auskunft zu geben und sie zu beraten, Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in die schulische und unterrichtliche Arbeit einzuführen und zu informieren (Kennenlernen der Schule, Schulprogramm, Lehrpläne, Bildungsstandards und andere Arbeitsgrundlagen zur Verfügung stellen, Absprachen über die Zusammenarbeit treffen, in die Fachgruppe einführen,...), Unterrichtsstunden gemeinsam vorzubereiten und zu analysieren, bei der mittel- und langfristigen Unterrichtsplanung auf Basis der Lehrpläne, der Bildungsstandards sowie der schulinternen Fachcurricula zu helfen, die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in allen Qualitätsdimensionen der sstandards zu eigenverantwortlichem Handeln anzuleiten, bei der Analyse und Bewältigung erzieherischer Situationen zu unterstützen, bei der Klärung der eigenen Rolle behilflich zu sein, die Qualität der Arbeit und den Leistungsstand zurückzumelden, Orientierungsgespräche zu führen. Orientierungsgespräche werden auf der Grundlage der sstandards geführt. In ihnen werden zu bestimmten Zeitpunkten gemeinsam Fragen erörtert, die für die gesamte sdauer zu thematisieren sind. Das Orientierungsgespräch dient nicht einer dienstlichen Beurteilung, sondern der Beratung. Das Orientierungsgespräch soll die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit fördern, die Chance der Selbstbewertung bieten und die Möglichkeit eröffnen, erreichte Handlungskompetenzen einzuschätzen, die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in der Selbstreflexion unterstützen und dazu anregen, auf der Basis der sstandards individuelle Schwerpunkte zu setzen, dazu anleiten, den Grad der Handlungsfähigkeit in der Schule entsprechend den Qualitätsdimensionen der allgemeinen Standards weiter zu professionalisieren, dazu anregen, eigene Arbeitsprozesse und -produkte im Portfolio zu dokumentieren und zu bewerten. Im ersten Orientierungsgespräch am Beginn der können folgende Fragen im Zentrum stehen: Über welche Qualifikationen, Interessen und besonderen Schwerpunkte verfügt die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst? In welcher persönlichen Situation befindet sich die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst? Welche Wünsche in Hinblick auf den Einsatz in Unterricht und Schule hat die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst? Welche Einsatzmöglichkeiten hat die Schule vorgesehen? Was erwartet die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst von der slehrkraft? Welche Erwartungen hat die slehrkraft an die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst? Wie soll die Zusammenarbeit zwischen Lehrkraft im Vorbereitungsdienst und slehrkraft konkret gestaltet werden? Welche Verabredungen werden verbindlich getroffen? In weiteren Orientierungsgesprächen sollten darüber hinaus folgende Fragen erörtert werden: Wie wird der Stand der eingeschätzt? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die weitere Arbeit? Weitergehende Hinweise über das Orientierungsgespräch erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst in den Einführungsveranstaltungen zu Beginn der und die slehrkräfte im Rahmen der Qualifizierungsveranstaltungen (Säule A). 12

13 Qualifizierung der slehrkräfte Das IQSH unterstützt slehrkräfte durch Angebote zur Qualifizierung und Fortbildung. Diese Angebote beziehen sich zum einen auf die Beratungs- und stätigkeit, zum anderen auf didaktische und methodische Fragen der Fächer und Fachrichtungen. Teil A: Grundlagen Unterstützungsangebote in den allgemeinen Aufgaben (Säule A) Die Angebote des IQSH, die sich auf die grundlegenden Aufgaben der slehrkräfte beziehen, werden in schulartübergreifenden Veranstaltungen realisiert. Sie werden von einer Studienleiterin oder einem Studienleiter des IQSH geleitet. Tagungsorte sind in der Regel sschulen (Schule als Lehr-, Lern- und sort). Angebote der Säule A Teil B: durch die Schule Veranstaltungsreihe: Die Veranstaltungsreihe umfasst acht Nachmittage, verteilt auf ein Schulhalbjahr, und wird mit 32 Stunden für das Zertifikat für die Tätigkeit als slehrkraft anerkannt (Säule A). Sommerkurse: Viertägiger Kompaktkurs in der ersten oder letzten Woche der Sommerferien. Der Kurs wird mit 32 Stunden für das Zertifikat für die Tätigkeit als Aus-bildungslehrkraft anerkannt (Säule A). Vertiefungskurs: Dieser Kurs umfasst zwei Nachmittage und wird mit acht Stunden für das Zertifikat für die Tätigkeit als slehrkraft anerkannt. Dieses Angebot richtet sich besonders an jene slehrkräfte, die ausgewählte Aspekte vertiefen wollen. Teil C: durch das IQSH Teil D: sbegleitende sleistungen Unterstützungsangebote in fachdidaktischen Fragen (Säule B) Die Angebote des IQSH, die sich auf fachdidaktische Fragen beziehen, werden in schulartspezifischen Veranstaltungen realisiert. Die Studienleiterinnen und Studienleiter, die die sberatung an der Schule durchführen, laden die slehrkräfte des jeweiligen Faches / der jeweiligen Fachrichtung zu Informations- und Fortbildungsnachmittagen ein. Diese Qualifizierungsangebote sind offen für alle Kolleginnen und Kollegen der Fachschaften: Inhalte werden vor allem aktuelle, grundlegende didaktische Fragen des Faches sein, die für die durch die Schule und für die Weiterentwicklung des Unterrichts in diesem Fach relevant sind. Diese Fragen und Informationen leiten sich aus der fachdidaktischen Diskussion, aus den Befunden der aktuellen Unterrichtsforschung und aus bildungspolitischen Schwerpunkten ab. Die Angebote werden sich insbesondere an slehrkräfte wenden und dabei so gestaltet sein, dass sie für die gesamte Fachschaft attraktiv sind. Sie stellen ein Fortbildungsangebot für alle Lehrkräfte der Schule dar, die in dem jeweiligen Fach unterrichten oder die Fachrichtung vertreten. Die Angebote können in Absprache mit den slehrkräften und gegebenenfalls den Fachkonferenzleitern der Schulen konzipiert und entwickelt werden. Mit diesem Angebot wird die fachbezogene Qualifizierung und Fortbildung nicht nur der slehrkräfte sondern aller Fachlehrkräfte der Schulen gestärkt, eine enge Verzahnung von und Fortbildung wird erreicht. Im Zusammenhang mit der von den anbietenden Studienleiterinnen und Studienleitern durchgeführten sberatung an den Schulen ergibt sich eine stringente Orientierung auf einen fachlich und didaktisch aktuellen und effektiven Fachunterricht. Teil E: Teil F: Anlagen Teil G: Ansprechpartnerinnen Ansprechpartner 13

14 Die Informations- und Fortbildungsnachmittage werden einmal im Halbjahr vierstündig angeboten. Die slehrkräfte werden durch die Studienleiterinnen oder die Studienleiter eingeladen. Jede dieser Veranstaltungen wird für das Zertifikat für die Tätigkeit als slehrkraft anerkannt. Über diese Angebote hinaus werden alle Fortbildungen des IQSH in den Fächern und Fachrichtungen für die Qualifizierung in der Säule B anerkannt, sofern sie in die in dem entsprechenden Erlass genannten Themenbereiche eingeordnet werden können. Weiterhin bietet das IQSH den slehrkräften die Teilnahme an Modulen an, sofern eine Vertretungsregelung an der Schule möglich ist. Die Teilnahme wird als Qualifizierung in Fragen der Fach-/Fachrichtungs-Didaktik anerkannt. Teil B Das Zertifikat für die Tätigkeit als slehrkraft Das Land Schleswig-Holstein strebt an, dass die durch die Schule von Lehrkräften wahrgenommen wird, die bereits ein Zertifikat erworben haben oder es nach Aufnahme der Tätigkeit erwerben. Der Erlass vom 16. Juni 2006 regelt die Einzelheiten: Erlass: 1. Die in den Schulen wird in der Regel von Lehrkräften wahrgenommen, die das Zertifikat für die stätigkeit erhalten haben. Neu berufene slehrkräfte sollen das Zertifikat in einem Zeitraum von zwei Jahren erwerben. 2. Mit dem Zertifikat wird belegt, dass slehrkräfte Qualifizierungen im Bereich der allgemeinen Aufgaben als slehrkraft und in Fragen der in den Fächern und/oder Fachrichtungen wahrgenommen haben. Qualifizierungen in den allgemeinen Aufgaben haben folgende Inhalte: Aufgaben und Rolle der slehrkräfte Grundsätze der Beratung, Intention und Form der Orientierungsgespräche Funktion und Gestaltung des Portfolios Fragen zur Planung, Durchführung und Analyse von Unterricht Intention und Gestaltung des skonzepts Qualifizierungen in den Fachrichtungs- und Fachdidaktiken haben u. a. folgende Inhalte: Didaktische Konzeptionen des Fach- / Fachrichtungsunterrichts Methoden des Fach- / Fachrichtungsunterrichts Grundsätze der Planung, Durchführung und Analyse des Fach- / Fachrichtungsunterrichts Diagnoseverfahren und Unterrichtsevaluation im Fach / in der Fachrichtung 3. Für das Zertifikat werden neben den Qualifizierungen zu den allgemeinen Aufgaben der slehrkräfte in der Regel nur Qualifizierungen in den Fächern oder Fachrichtungen anerkannt, für die die Lehrbefähigung vorliegt (siehe 9 Abs. 6 der s- und sordnung (OVP) vom 22. April 2004). Für das Zertifikat sind insgesamt Qualifizierungen im Umfang von 60 Stunden nachzuweisen, davon jeweils mindestens 20 Stunden für den Bereich der allgemeinen Aufgaben sowie für den Bereich der Fachrichtungs- / Fachdidaktik. 4. Als Qualifizierung für die Tätigkeit als slehrkraft werden Veranstaltungen / Tätigkeiten anerkannt, die Themen des oben aufgeführten Katalogs zum Gegenstand haben. Es werden Veranstaltungen / Tätigkeiten berücksichtigt, die nicht länger als 6 Jahre vom Zeitpunkt der Antragsstellung zurückliegen. 14

15 Anerkannt werden: die Teilnahme an den spezifischen Veranstaltungen des IQSH für slehrkräfte, die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (auch anderer Anbieter), die Teilnahme an smodulen des IQSH, die eigenverantwortliche Durchführung und Mitgestaltung von sveranstaltungen, von Maßnahmen in der Fort- und Weiterbildung sowie Unterrichts-, Personal- und Schulentwicklung (auch anderer Anbieter), bisherige stätigkeiten in der Funktion einer Studienleiterin oder eines Studienleiters im Umfang von 32 Zeitstunden, Lehrtätigkeiten an einer Universität / Hochschule im Umfang von 32 Stunden, bisherige mindestens dreijährige Mentorentätigkeit im Umfang von 16 Zeitstunden. Veranstaltungen werden in folgendem Stundenumfang anerkannt: halbtägige Veranstaltungen: 3-4 Stunden, ganztägige Veranstaltungen: 6-8 Stunden, zweitägige Veranstaltungen: 9 Stunden, mehrtägige Veranstaltungen: 12 Stunden. Weiterbildungsmaßnahmen des IQSH oder Ergänzungsstudiengänge werden mit insgesamt 16 Stunden anerkannt. 5. Das Zertifikat wird auf Antrag einer Lehrkraft durch das IQSH ausgestellt. Dem Antrag, der über die Schulleitung eingereicht wird, ist der Nachweis von Qualifizierungen im Umfang von mindestens 60 Zeitstunden beizufügen. Im Antrag sind die Lehrbefähigungen der slehrkraft zu benennen. 6. Das Zertifikat ist für sechs Jahre ab Ausstellung gültig. Es kann auf Antrag jeweils um sechs Jahre verlängert werden, wenn die Teilnahme an Qualifizierungen im Umfang von mindestens 30 Stunden nachgewiesen wird. Zusätzlich sollen stätigkeiten in der Schule wahrgenommen worden sein. Teil A: Grundlagen Teil B: durch die Schule Teil C: durch das IQSH Teil D: sbegleitende sleistungen Teil G: Ansprechpartnerinnen Ansprechpartner Teil F: Anlagen Teil E: 15

16 Teil C: durch das IQSH sveranstaltungen (Module) Teil C Zur Erweiterung und Vertiefung der fachlichen, didaktischen und pädagogischen Kompetenz sind die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst verpflichtet, an sveranstaltungen des IQSH teilzunehmen. Diese Verpflichtung bezieht sich auf die Fachrichtungen und Fächer sowie auf Pädagogik einschließlich Schul- und Dienstrecht. Die durch das IQSH dient der Professionalisierung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst und verbindet die Theorie mit der Praxis. Die eigene Praxis wird vor dem Hintergrund von Theorien, Modellen und Konzepten reflektiert, um unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten zu erschließen. Im Kern geht es damit um reflexives Erfahrungslernen. Gleichzeitig werden vielfältige Anregungen und Gelegenheiten gegeben, eigene Überzeugungen und Werthaltungen sowie eigene motivationale Orientierungen zu reflektieren und im Austausch mit den anderen Lehrkräften im Vorbereitungsdienst Klärungen herbeizuführen. Angebote zum Kompetenzaspekt selbstregulative Fähigkeiten (Zeitmanagement, Arbeitsorganisation) ergänzen die. Die durch das IQSH fördert damit das reflexive Erfahrungslernen und ergänzt und erweitert die durch die Schule. Vorgaben der s- und sordnung APO Lehrkräfte II 10 durch das IQSH (1) Die durch das IQSH erfolgt auf der Grundlage von sstandards und umfasst 360 Zeitstunden. Die s veranstaltungen bestehen aus Pflicht- und Wahlmodulen. Mindestens 240 Zeitstunden entfallen auf Pflichtmodule, die sich in der Regel zu gleichen Teilen auf die Fächer und/oder Fachrichtungen sowie Pädagogik einschließlich Schul- und Dienstrecht verteilen. Im Falle der Verlängerung des Vorbereitungsdienstes ( 5 Abs. 4) nimmt die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in Absprache mit der oder dem Schulartbeauftragten weiterhin an den sveranstaltungen des IQSH teil. (2) Außer den Einführungsveranstaltungen gehören zu den sveranstaltungen 1. in der für die Lehrerlaufbahnen der allgemein bildenden Schularten a) Veranstaltungen in den zwei Fächern, unter Einbeziehung von integrierten Fächern; im Fach Musik der Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte an Gymnasien Veranstaltungen in den zwei Schwerpunkten des Faches, wenn Musik das einzige Fach ist; b) Veranstaltungen in Pädagogik einschließlich Schul- und Dienstrecht; 2. in der für die Laufbahn der Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer a) Veranstaltungen in den zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen einschließlich der Pädagogik und Schul- und Dienstrecht sowie der fachrichtungsbezogenen Beratung, b) Veranstaltungen in zwei Fächern, wobei mindestens ein Fach Mathematik oder Deutsch sein muss; 3. in der für die Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte an berufsbildenden Schulen a) Veranstaltungen in der Fachrichtung, b) Veranstaltungen im Fach, c) Veranstaltungen in Pädagogik einschließlich Schul- und Dienstrecht. (3) Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst sind für die durch das IQSH von Schulveranstaltungen im notwendigen Umfang freigestellt. (4) In besonderen Fällen können Veranstaltungen durch gleichwertige Maßnahmen des IQSH ersetzt werden. 16

17 Erläuterungen und Hinweise: Die in 10 APO II genannten sstandards wurden bereits im ersten Teil der Broschüre erläutert. Auf die dort dargestellten Standards bezieht sich das sangebot des IQSH. Standards beinhalten Zielformulierungen. Wesentliche Inhalte, die zum Erreichen der Standards notwendig sind, werden in den Kerncurricula der Fächer, Fachrichtungen und Pädagogik formuliert. Die genannten Ziele und Inhalte sind Gegenstand in sich relativ abgeschlossener Module (sbausteine). Die durch das IQSH umfasst 360 Stunden. Die smodule für das jeweilige Halbjahr sind im Internet einzusehen: Aus diesem Angebot wählen die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ihre Module. In jedem Fach, jeder Fachrichtung und in Pädagogik sind vier Pflichtmodule wahrzunehmen, ein ganztägiges Grundlagenmodul (8 Stunden) und drei Module von jeweils drei ganzen Tagen (24 Stunden). Während im ersten shalbjahr das Grundlagenmodul und eines der drei anderen Module wahrzunehmen sind, muss in den beiden folgenden Halbjahren jeweils ein Pflichtmodul wahrgenommen werden. Zur eigenen Profilbildung können Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst parallel zu den Pflichtmodulen weitere eintägige Module wählen. Diese Wahlmodule können sie in ihren beiden Fächern oder Fachrichtungen und in Pädagogik belegen. Während im Pflichtbereich in den Fächern und Fachrichtungen sowie in Pädagogik jeweils 80 Stunden vorgesehen sind, können die 120 Stunden des Wahlbereichs beliebig auf die beiden Fächer, Fachrichtungen oder Pädagogik verteilt werden. Aufgrund der festgelegten sbereiche für den Bereich der Sonderpädagogik (zwei Fachrichtungen und zwei Fächer) ergibt sich eine andere Verteilung. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst buchen die Module in einem Online-Verfahren. Das Veranstaltungsangebot ist so konzipiert, dass alle Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst ihre Module in drei Halbjahren absolvieren können. Module finden in der Regel an einem stag (Mittwoch, im berufsbildenden Bereich: Mittwoch und Freitag) statt. In Einzelfällen sind Kompaktseminare für besondere Themenbereiche möglich. Online-Sitzungen können in die Arbeit eingebunden werden. Die durch das IQSH geht über die Zeit der Module hinaus. Vor- und nachbereitende Aufgaben zu einem Pflichtmodul sollen in der Regel einen Umfang von 36 Stunden nicht überschreiten. Im Folgenden wird am Beispiel eines Faches veranschaulicht, was konkret unter einem auf die sstandards bezogenen Kerncurriculum und unter Modulen zu verstehen ist. Es werden lediglich Modulskizzen dargestellt. Die ausgearbeiteten Module enthalten über die unten genannten Angaben hinaus unter anderem Informationen über Datum, Ablaufplan, Ort, Anbieter, Materialien, Anforderungen. Teil A: Grundlagen Teil B: durch die Schule Teil C: durch das IQSH Teil D: sbegleitende sleistungen Teil E: Beispiel: Kerncurriculum Mathematik Die vermittelt den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst eigene Lernerfahrungen in selbstgesteuerten, aktiven Lernformen. Phasen der Vermittlung von theoretischen Ansätzen, Konzepten und Modellen sind ebenso selbstverständlich wie vielfältige Formen der Reflexion bisheriger Erfahrungen und des eigenen Lernprozesses. Die in den Modulen gewählten Lernformen sind für eine erfolgreiche Arbeit in der Schule unverzichtbar. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst arbeiten in den Modulen durch die gewählten Arbeits und Sozialformen selbsttätig und selbstständig. Die durch das IQSH schließt an die universitären Studien an und orientiert sich an den 2008 von der KMK beschlossenen Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung. Teil F: Anlagen Teil G: Ansprechpartnerinnen Ansprechpartner 17

18 Teil C Mit Blick auf das fachspezifische Kompetenzprofil werden in den Modulen für das Fach Mathematik folgende Inhalte vermittelt: Leitgedanken und Inhalte der Lehrpläne Leitgedanken und Inhalte der bundeseinheitlichen Standards für Mathematik Ergebnisse und Konsequenzen aus den Untersuchungen PISA und IGLU Einsatz und Auswertung der Vergleichsarbeiten VERA Themen aus den Arbeitsfeldern des Lehrplans (Zahl und Operationen, Größen, Geometrie, Sachaufgaben, Funktionen und Gleichungen) Ergebnisse fachdidaktischer Forschung über das Lernen im Fach Mathematik Erkenntnis- und Arbeitsmethoden (argumentieren und kommunizieren, Probleme lösen, modellieren, formalisieren) Planen und Gestalten von Unterrichtseinheiten auf angemessenem fachlichen Niveau unter Einsatz von anspruchsvollen Methoden (Elemente einer neuen Aufgabenkultur) und effektiven Übungsformen Planen und Gestalten von Lernumgebungen selbstgesteuerten fachlichen Lernens (Gruppenarbeit, Projektorientiertes Lernen, Lernen an Stationen, Freiarbeit) unter Berücksichtigung verschiedener Darstellungsebenen (enaktiv, ikonisch, symbolisch) Einsatz von Fachmedien (Unterrichtsmaterialien, Präsentationsmedien, Lehr-Lernsoftware, Informationssysteme,...) Strategien des Erklärens und der Gesprächsführung (fachliche Korrektheit, schülergemäße Vereinfachung) Unterstützungsangebote zum individualisierten Lernen (Binnendifferenzierung, Lernschwierigkeiten, Hochbegabung) Unterschiedliche Formen der Leistungsmessung und beurteilung (Unterrichtsbeiträge, Klassenarbeiten, Parallelarbeiten, Vergleichsarbeiten, Abschlussarbeiten) Die ist modularisiert. Als Beispiel wird im Folgenden das Modul Kompetenzorientierter Mathematikunterricht in den Klassenstufen 1 bis 6 skizziert. 18

19 Titel: Kompetenzorientierter Mathematikunterricht in den Klassenstufen 1 bis 6 Fach / Fachrichtung / Pädagogik Mathematik Zeitumfang 24 Stunden (3-mal 8 Stunden) zzgl. V/N-Zeit Teil A: Grundlagen Leistungspunkte: 2 LP Verbindlichkeit Pflicht Wahl anerkannt in der Schulart SoS BBS GHS RS Gym Beschreibung des Moduls Zielsetzung/Intention Erste Erfahrungen, Kenntnisse und Erkenntnisse aus dem eigenen Unterricht und aus dem Grundlagenmodul werden, vor dem Hintergrund der Lehrplanforderungen und der Ansprüche der Bildungsstandards, innerhalb der unten angeführten Arbeitsschwerpunkte vertieft. Dabei sollen Beziehungen und Vernetzungen bezüglich der lehrplanrelevanten Arbeitsfelder beziehungsweise der Leitideen und der Kompetenzbereiche deutlich werden, sodass Unterricht im Spannungsfeld von Gemeinsamkeit und Individualität nachhaltig lerneffizient und Transfer gewährend gestaltet werden kann. Sehr bedeutsam ist in diesem Sinne auch der Blick über die Klassenstufe 4 hinaus auf die Gestaltung des Übergangs in die gemeinsame Orientierungsstufe oder in die Gemeinschaftsschule und damit auf den Mathematikunterricht in den Klassenstufen 5 und 6. Der Mathematikunterricht baut hier auf den Lernergebnissen der Grundschule auf, er vertieft, erweitert und systematisiert die Inhalte der Grundschule. Bezug zu sstandards (und Kerncurriculum): allgem.: I 3, I 5, I 7, I 8, I 10, I 11, V 31 fachspez.: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 10 Kerncurr.: 1, 2, 5, 6, 8, 9, 10 Arbeitsschwerpunkte - Lernstandserhebung, Zahlbegriffsbildung, arithmetische und geometrische Muster und Strukturen, Sachrechnen - Rechnen mit Sinn und Verstand, Förderung der Raumvorstellung, VERA 3 - Übergänge gestalten, geeignete Anlässe zur Lernstandserhebung, Bruch- und Dezimalbruchrechnung, Gewinnung des Winkelbegriffs, VERA 6 Teil B: durch die Schule Teil C: durch das IQSH Teil D: sbegleitende sleistungen Teil E: Teil G: Ansprechpartnerinnen Ansprechpartner Hinweise auf mögliche Vertiefung: s. Blockmodule B und C; Erweiterung durch Wahlmodule Teil F: Anlagen 19

20 Titel: Fach / Fachrichtung / Pädagogik Zeitumfang Die Kreiszahl Pi Mathematik 8 Stunden Verbindlichkeit Pflicht Wahl anerkannt in der Schulart SoP BBS GHS RS Gym Auch anerkannt in (F / FR / Päd.) Beschreibung des Moduls Zielsetzung/Intention Teil C Da das Thema Kreis lehrplanbezogen von der Klasse 4 bis 9 eine bedeutsame Rolle spielt, erleben die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst exemplarisch von der Formenkunde bis hin zur Formenlehre, wie sich inhaltsbezogene mathematische Kompetenzen in allen Leitideen ( Zahl, Messen, Raum und Form, Funktionaler Zusammenhang und Daten und Zufall ) widerspiegeln. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst nutzen empirische, experimentelle, heuristische Strategien und bewerten diese hinsichtlich ihrer Praktikabilität im Schulalltag. Sie wandeln auf den Spuren von Archimedes, Newton, Gauß,..., um entsprechende Varianten der Approximation auch adressatenbezogen aufzubereiten (Näherung als Routineverfahren). Bezug zu sstandards (und Kerncurriculum): I 3, I 5, I 7, I 9, I 10, I 11, I 31, M 1, M 2, M 3, M 5, M 6, M 7 Arbeitsschwerpunkte: - Kreise zeichnen: vom Freihandzeichnen zum Gebrauch von Hilfsmitteln (z. B. die Gärtnerkonstruktion); Mathematik im Freien - Begriffslernen: Mittelpunkt, Radius (Halbmesser), Durchmesser, Kreislinie - Der schülergerechte Zirkel; Zirkelmuster - Diverse Möglichkeiten zur Ermittlung des Kreismittelpunktes, bzw. von r und d - Die Kreiszahl Pi, diverse Möglichkeiten der Annäherung bzw. Bestimmung - Kreisring, Kreisausschnitt und Kreisbogen Hinweis auf mögliche Vertiefung/Erweiterung durch Wahlmodule: Erfolgreicher Mathematikunterricht mithilfe des Computers Oberflächen- und Volumenberechnungen in der Sek I 20

21 sberatung Im Rahmen der Evaluationen zum Vorbereitungsdienst wurden die Befragten unter anderem gebeten anzugeben, ob die einzelnen sbausteine in ihrer Bedeutung eher vermindert, beibehalten oder intensiviert werden sollten. Alle Befragten wünschten eine Intensivierung der Bausteine Gespräche mit den Studienleiterinnen und Studienleitern und Unterrichtsbesuche durch die Studienleiterinnen und Studienleiter. Dieser Befund führte in der Weiterentwicklung der s- und sordnung für den Vorbereitungsdienst zur Einführung einer sberatung. Vorgaben der s- und sordnung APO Lehrkräfte II 11 sberatung Die Studienleiterinnen und Studienleiter des IQSH führen Unterrichtsbesuche und Beratungen in den sschulen durch: 1. in den Laufbahnen der Grund- und Hauptschullehrerinnen und Grund- und Hauptschullehrer, der Realschullehrerinnen und Realschullehrer sowie der Studienrätinnen und Studienräte an Gymnasien drei Beratungen im ersten Fach und drei Beratungen im zweiten Fach; 2. in der Laufbahn der Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer eine Beratung im ersten Fach und eine Beratung im zweiten Fach sowie zwei Beratungen in der ersten Fachrichtung und zwei Beratungen in der zweiten Fachrichtung; 3. in der Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte an berufsbildenden Schulen drei Beratungen im Fach und drei Beratungen in der Fachrichtung. Erläuterungen und Hinweise: sberatung ist gleichberechtigte, kollegiale Unterrichtsreflexion. Die Inhalte der sberatung werden durch alle Beteiligten festgelegt. Im Zentrum steht die Reflexion des Fachunterrichts einer Lehrkraft im Vorbereitungsdienst. Die sberatung unterstützt die slehrkraft und die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in der gemeinsamen Arbeit. Es ist deshalb sinnvoll, dass in der Vorbereitung der Beratung Fragestellungen vonseiten der slehrkraft oder der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst an die Studienleiterin oder den Studienleiter herangetragen werden. Die Studienleiterinnen und Studienleiter entwickeln die Aspekte der Beratung aus den Inhalten und Zielsetzungen der smodule, den vorgelegten Unterrichtsentwürfen und aus den Vereinbarungen vorangegangener Beratungen. Die Schulleiterinnen/Schulleiter oder die Koordinatorinnen/Koordinatoren werden in ihrer Verantwortung für die durch die Schule insgesamt ihre Anliegen in die Beratung einbringen. Die sberatung intendiert die Optimierung des Fachunterrichts. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst erhält durch die slehrkräfte regelmäßig Rückmeldungen zu ihrem Fachunterricht. Die sberatung erweitert diese Rückmeldungen durch die Expertise der Studienleiterinnen und Studienleiter des IQSH. Sie unterstützt durch die externe Sicht der Studienleiterinnen und Studienleiter das reflexive Erfahrungslernen der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst. Die sberatung stellt die sstandards ins Zentrum. Die sstandards basieren auf den Vorschriften des Schulgesetzes, den Lehrplänen und den Bildungsstandards für die einzelnen Fächer und Fachrichtungen. Sie entsprechen den Standards der KMK für die Bildungswissenschaften. Die sberatung intensiviert den Diskurs zwischen Schule und IQSH um die Konkretisierung und Interpretation der einzelnen sstandards. Sie nutzt sie als Hintergrundfolie, vor der die Inhalte des Beratungsgesprächs erörtert und Beobachtungen und Rückmeldungen reflektiert werden. Der erreichte Entwicklungsstand wird in den Blick Teil A: Grundlagen Teil B: durch die Schule Teil C: durch das IQSH Teil D: sbegleitende sleistungen Teil E: Teil F: Anlagen Teil G: Ansprechpartnerinnen Ansprechpartner 21

22 genommen, um daraus Schwerpunkte für das weitere Lernen in der verbleibenden Zeit des Vorbereitungsdienstes abzuleiten. Die sberatung basiert auf der Hospitation einer Unterrichtsstunde. Mit der Einbettung der Einzelstunde in die Unterrichtseinheit und in das Fachcurriculum werden langfristige Bildungs- und Erziehungsziele deutlich. Fragen der Lehrpläne, Bildungsstandards und der Überprüfung der Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler ergänzen deshalb die Rückmeldungen zur gezeigten Einzelstunde. Die Rückmeldungen sollen Impulse zur weiteren Professionalisierung des Unterrichts von Lehrkräften in geben. Um dem Beratungscharakter möglichst weitgehend Rechnung zu tragen, ist eine Benotung nicht vorgesehen. Zur Beobachtung der Einzelstunde können Beobachtungsbögen eingesetzt werden. Beobachtungsbögen geben für alle Qualitätskriterien guten Unterrichts Hilfen zur Beobachtung und zur gezielten Rückmeldung. Teil C Die sberatung wird durch die Fachstudienleiterinnen und Fachstudienleiter durchgeführt (in den Bereichen der Sonderpädagogik und der Berufsbildenden Schulen auch durch die Studienleiterinnen und Studienleiter der Fachrichtungen). Die sberatung stärkt die in den Fächern/Fachrichtungen und deren Didaktiken. Die Fachstudienleiterinnen und Fachstudienleiter sind zugleich Experten für Pädagogik. Fragen der Erziehung und Vermittlung grundlegender Verhaltensregeln werden durch die Studienleiterinnen und Studienleiter der Fächer und Fachrichtungen mit in den Blick genommen. Die sberatung unterstützt die durch die slehrkräfte. Die Arbeit der slehrkräfte ist im Wesentlichen durch gemeinsame Planungsgespräche mit den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, durch Hospitationen und deren Auswertungen gekennzeichnet. Es entsteht hierbei ein Arbeitszyklus, der Zielsetzung, Umsetzungsplanung, Durchführung sowie Beobachtung und Reflexion umfasst. Bezogen auf diesen Zyklus leistet die Beratung einen Beitrag für die Optimierung der gemeinsamen Arbeit der slehrkraft und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst. Die Arbeit der slehrkräfte ist eingebettet in das Konzept der durch die Schule. Fragen der Gestaltung der durch die Schule und der Weiterentwicklung des skonzeptes können im Rahmen der sberatung thematisiert werden. Die sberatung zielt darauf, die beiden ssäulen Schule und IQSH noch besser aufeinander abzustimmen. Von dem regelmäßigen, intensiven Austausch über inhaltliche und curriculare Fragen des Faches beziehungsweise der Fachrichtungen profitieren sowohl das IQSH als auch die Schule. sberatung ist ein Austausch von Experten mit unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven mit dem Ziel, aus der wechselseitigen Reflexion der eigenen Positionen eine Optimierung der zu erreichen. Organisatorische Umsetzung Die Termine und der Zeitpunkt am Tag der Beratung sind unter anderem mit Rücksicht auf die Unterrichtsverpflichtung der Studienleiterinnen und Studienleiter festzulegen. Dazu stimmt die Studienleiterin oder der Studienleiter die Beratungstermine mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst langfristig ab. Diese wiederum klärt die Termine mit der Schulleitung und der slehrkraft. Spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Termin informiert die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die Studienleiterin oder den Studienleiter schriftlich über das Thema der Unterrichtseinheit und die Einbettung der geplanten Unterrichtsstunde in diese Unterrichtseinheit, die von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst, der slehrkraft und gegebenenfalls der sschule gewünschten Schwerpunkte der Beratung. Außerdem sollte mitgeteilt werden, welche Personen an der Beratung teilnehmen werden. 22

23 Am Beratungstag legt die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine schriftliche Unterrichtsvorbereitung vor. Der Unterrichtsentwurf ist in Umsetzung der Hinweise bezüglich der Zweiten Staatsprüfung zu fertigen. Der zeitliche Umfang der sberatung umfasst in der Regel eine Hospitationsstunde und eine Unterrichtsstunde zur Beratung. An der sberatung sind in der Regel neben der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die slehrkraft und gegebenenfalls die Schulleiterin oder der Schulleiter beteiligt. Unterrichtsbeobachtung und Auswertung Die Studienleiterin oder der Studienleiter und die slehrkraft beobachten den Unterricht. Dabei ist eine Fokussierung auf vereinbarte Aspekte sinnvoll. Die auswertende Besprechung umfasst die folgenden Schritte: Nach dem Unterricht reflektiert zunächst die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die Stunde. Die Studienleiterin oder der Studienleiter schlägt eine inhaltliche und zeitliche Struktur für das weitere Gespräch vor. Die Inhalte ergeben sich aus den vereinbarten Beobachtungsschwerpunkten, aus der Reflexion und aus den Aspekten, die die Beteiligten im Rückblick auf die Unterrichtsstunde thematisieren möchten. Aus dem Gespräch heraus werden konkrete Entwicklungsperspektiven formuliert und mögliche Wege der Umsetzung skizziert. Es kann sinnvoll sein, die getroffenen Verabredungen schriftlich zu fixieren. Am Ende sollten einige Gedanken zum Verlauf des Gesprächs stehen. Die Gesprächspartner können sich ein Feedback zum Verlauf und zum Ergebnis geben. Über das auswertende Gespräch zur hospitierten Stunde hinausgehend können Inhalte und Aspekte besprochen werden, die sich aus der ssituation ergeben. Teil G: Ansprechpartnerinnen Ansprechpartner Teil A: Grundlagen Teil B: durch die Schule Teil C: durch das IQSH Teil D: sbegleitende sleistungen Teil F: Anlagen Teil E: 23

24 Teil D: sbegleitende sleistungen sdokumentation (Portfolio) Intention Mit dem Portfolio weist die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die Teilnahme an Pflicht- und Wahlmodulen nach und dokumentiert die Ergebnisse der eigenen Arbeit (Produktorientierung). Außerdem informiert sie im Portfolio durch auswertende Berichte über ihre Entwicklung sowohl des Lehrens wie des Lernens. Das Portfolio bietet der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die Möglichkeit der Selbstdarstellung (Prozessorientierung). Die allgemeinen sstandards sowie die fachspezifischen oder fachrichtungsspezifischen Standards stellen den Orientierungsrahmen für die geforderte Reflexion und die jeweils notwendige Evaluation dar. Vorschriften der s- und sordnung Teil D APO Lehrkräfte II 12 sdokumentation (Portfolio) Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst führen ein Portfolio, das die Dokumentation der eigenen Arbeit sowie eine Auflistung der am IQSH wahrgenommenen sveranstaltungen nach 10 enthält. Die Dokumentation enthält auswertende Berichte über die eigenen unterrichtlichen und schulischen Aktivitäten, die Unterrichtshospitationen und die Teilnahme an Modulen ( 10 Abs. 1). Der Textteil der Dokumentation soll einen Umfang von etwa zehn Seiten haben. APO Lehrkräfte II 22 (1) Zwei Wochen vor der reicht die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst für jedes Mitglied der skommission ein Exemplar der sdokumentation ( 12) ein; diese wird zu den sakten genommen. (.) (5) Zum Abschluss der findet ein sgespräch im Umfang von 30 bis 45 Minuten zwischen der skommission und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst statt, in dem die sdokumentation und die pädagogische Arbeit insgesamt reflektiert werden. APO Lehrkräfte II 27 Ermittlung der snote (2) Nach dem sgespräch über die sdokumentation und die pädagogische Arbeit am stag ( 22 Abs. 5) setzt die skommission die snote fest. Die aus den steilen errechnete Note wird unter Berücksichtigung des sgespräches bestätigt oder um 0,3 erhöht oder vermindert. Erläuterungen und Hinweise: Leitfragen und Bewertung Leitfragen für das Portfolio sind: Was habe ich getan? Was habe ich daraus gelernt? Welche Konsequenzen ziehe ich daraus? 24

25 Das Portfolio wird nicht benotet. Es wird im Rahmen des sgespräches am stage zusammen mit der pädagogischen Arbeit am stage reflektiert und berücksichtigt. Gliederung und Umfang Das Portfolio ist wie folgt gegliedert: - Persönliche Daten - durch die Schule - sberatungen - Auswertende Berichte - durch das IQSH - Beurteilungen Die auswertenden Berichte sollen versehen sein mit: einer Darstellung der persönlichen Schwerpunktsetzung (Unterricht, Schulleben, Hospitationen, Module) und Begründung (individuelles Interesse, Vorkenntnisse, Erfahrungen, persönliche Zielsetzung), einer Bilanzierung der Arbeit (z. B. im Hinblick auf Unterricht, auf die Integration in das Kollegium, auf das Verhältnis zu den Schülerinnen und Schülern), der Formulierung der Konsequenzen und die Planung weiterführender Arbeitsschritte. Empfohlen wird, auswertende Berichte nach jedem shalbjahr zu erstellen. Sinn dieser Empfehlung ist, das Portfolio als Instrument prozessbegleitender Reflexion zu nutzen. Das Portfolio ist nicht als zweite Hausarbeit gedacht. Die auswertenden Berichte sollen einen Gesamtumfang von etwa zehn Seiten haben. Da ein Portfolio Auskünfte über besondere Vorhaben enthalten soll, sind Anlagen möglich. Ein Formblatt wird den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst in den Einführungsveranstaltungen ausgehändigt, es steht zudem als Download zur Verfügung. Teil A: Grundlagen Teil B: durch die Schule Teil C: durch das IQSH Hausarbeit Teil D: sbegleitende sleistungen Intention In der Hausarbeit zur Ersten Staatsprüfung beziehungsweise in der Masterarbeit wird die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten in komplexeren Zusammen hängen dokumentiert. In der Hausarbeit zur Zweiten Staatsprüfung dokumentiert und reflektiert die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst exemplarisch Aspekte der eigenen Unterrichtspraxis und deren Wirkungen. Dabei werden Ideen, Anregungen und didaktische Prinzipien aus den Modulen in der Unterrichtspraxis erprobt. In der Hausarbeit wertet die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst aus, wie wirksam ihr unterrichtliches Handeln gewesen ist, und zieht daraus Schlussfolgerungen für die zukünftige Arbeit. Der Orientierungsrahmen für Hausarbeiten sind die allgemeinen und fachspezifischen sstandards. Teil E: Vorschriften der s- und sordnung Teil F: Anlagen APO Lehrkräfte II 13 Hausarbeit (1) Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst fertigt eine Hausarbeit an. In der Hausarbeit dokumentiert und reflektiert die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst exemplarisch Aspekte der eigenen Unterrichtspraxis und deren Wirkungen. Dabei werden Ideen, Anregungen und didaktische Prinzipien aus den Modulen ( 10 Abs. 1) erprobt. (2) Das Thema der Hausarbeit wird in Absprache mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst von einer Studienleiterin oder einem Studienleiter des IQSH gestellt, deren oder dessen Fachgebiet das Thema zuzuordnen ist. Nicht zulässig ist für die Hausarbeit ein Teil G: Ansprechpartnerinnen Ansprechpartner 25

26 Thema, in dem die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst bereits eine wissenschaftliche Arbeit geschrieben hat. Die Themenstellung muss spätestens drei Monate vor dem Ende des zweiten shalbjahres erfolgen. (3) Die Hausarbeit soll einen Umfang von etwa 20 Seiten haben. Hiervon kann auf Antrag der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in der für die Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte an berufsbildenden Schulen abgewichen werden. Über den Antrag entscheidet die Studienleiterin oder der Studienleiter. Am Schluss der Hausarbeit hat die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zu versichern, dass die Arbeit selbstständig angefertigt ist und nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt worden sind. Drei Monate nach Themenstellung müssen zwei Exemplare der Hausarbeit zur Benotung eingereicht werden. (4) Die Hausarbeit wird von der Studienleiterin oder dem Studienleiter des IQSH benotet, die oder der das Thema gestellt hat. Das IQSH übersendet der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine Kopie des Gutachtens über die Hausarbeit. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst kann eine schriftliche Stellungnahme abgeben. (5) Die Hausarbeit, deren Benotung und die Stellungnahme der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst werden zu den sakten genommen. Erläuterungen und Hinweise: Teil D Themenfindung Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst entscheidet, wann und mit welchem Modulbezug sie die Hausarbeit anfertigt. Sie berücksichtigt dabei ihren unterrichtlichen Einsatz und die Rahmenbedingungen ihrer sschule. Die Hausarbeit wird in einem der Fächer, der Fachrichtungen oder in Pädagogik geschrieben. Hausarbeiten können in den integrierten Fächern (Weltkunde, Integrierte Naturwissenschaften) angefertigt werden, wobei das Fach der angestrebten Lehrbefähigung den Schwerpunkt bilden muss. Unterrichtsbezug Der Unterricht, auf den die Hausarbeit bezogen ist, kann im Rahmen des Einsatzes im eigenverantwortlichen oder angeleiteten Unterricht erteilt werden. Die Hausarbeit nimmt ausgewählte Aspekte des erteilten Unterrichts in den Blick. Eine Vorgabe über die Anzahl der Unterrichtsstunden, auf die sich die Hausarbeit bezieht, ist nicht vorgesehen. Themenfestlegung Das Thema wird zwischen der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst und einer Studienleiterin oder einem Studienleiter des IQSH vereinbart und daraufhin von der Studienleiterin oder dem Studienleiter des IQSH mithilfe eines Formblatts (siehe Anhang), das anschließend durch das IQSH zur sakte genommen wird, festgelegt. Die Themenstellung muss spätestens drei Monate vor Beginn des letzten shalbjahres erfolgen. Abgabe Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst reicht spätestens drei Monate nach Themenstellung zwei Exemplare der Hausarbeit in gebundener Form beim IQSH ein. Möglich ist, die Hausarbeit bei der Studienleiterin oder dem Studienleiter abzugeben, die oder der das Thema gestellt hat. Die Studienleiterin oder der Studienleiter bestätigt in diesem Fall die fristgerechte Abgabe. Bei triftigen Gründen (z. B. Krankheit) kann eine Verlängerung des Bearbeitungszeitraums gewährt werden. Die Verlängerung ist von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst schriftlich beim IQSH zu beantragen. Beurteilung Die Studienleiterin oder der Studienleiter des IQSH beurteilt die Hausarbeit in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Hausarbeit. Der Text des Gutachtens hat einen Umfang von etwa einer Seite und endet mit einer ganzen Note (siehe Formblatt). Die Note 26

27 muss sich schlüssig aus den Formulierungen des Gutachtens ergeben. Die Studienleiterin oder der Studienleiter schickt die Exemplare der Hausarbeit mit dem Gutachten an das IQSH. Das Gutachten wird der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vom IQSH zugestellt. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst sendet es innerhalb von zwei Wochen unterschrieben, gegebenenfalls mit einer Stellungnahme versehen, zurück. Das Gutachten und gegebenenfalls die Stellungnahme gehen in die sakte ein. Teil A: Grundlagen Veröffentlichung Hausarbeiten, die vom IQSH als exemplarisch angesehen werden, können mit Einwilligung der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in die Bibliothek des IQSH eingestellt werden. Hinweise zur Struktur Die Hausarbeit hat einen Umfang von insgesamt etwa 20 Seiten. Hiervon kann auf Antrag der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in der für die Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte an berufsbildenden Schulen abgewichen werden. Über den Antrag entscheidet die Studienleiterin oder der Studienleiter. Anhänge oder Dokumentationen sind auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Schriftart ist Arial mit dem Zeilenabstand 1,0; der Schriftgrad beträgt 12 Pt. Die Gliederung der Hausarbeit kann sich an folgendem Vorschlag orientieren: 1. Problemstellung (max. vier Seiten) Bezug zu den Inhalten der und zu den sstandards, Leitfragen, Zielvorstellungen 2. Unterrichtspraxis (ca. acht Seiten) Planung, ausgewählte Aspekte des Unterrichtsgeschehens 3. Evaluation und persönliches Resümee (ca. acht Seiten) Verfahren, Ergebnisse, Schlussfolgerungen Teil B: durch die Schule Teil C: durch das IQSH Teil D: sbegleitende sleistungen Am Ende der Arbeit ist zu versichern, dass die Hausarbeit selbstständig angefertigt worden ist und nur die angegeben Hilfsmittel verwendet worden sind. Benutzte Quellen (Literatur / Internet) können als Fuß- oder Endnote angegeben werden. Bewertung Teil E: Für die Beurteilung sind im Wesentlichen die nachfolgenden Gesichtspunkte maßgebend. Sie stellen den für die Beurteilung verbindlichen Orientierungsrahmen dar. Inhaltliche Kriterien Werden Leitfragen und Zielvorstellungen klar formuliert und plausibel begründet? Wird der Bedeutungsgehalt der ausgewählten Aspekte in Hinsicht auf das Lernen von Schülerinnen und Schülern und die unterrichtliche Arbeit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst nachvollziehbar dargestellt? Ist die Hausarbeit in die laufende, auf die inhaltlichen und methodischen Vorgaben des Lehrplans und gegebenenfalls der Bildungsstandards bezogene Unterrichtsarbeit eingebettet? Ist die dargelegte Konzeption geeignet, Antworten auf die Leitfragen zu finden und die Zielvorstellungen zu realisieren? Wird die Umsetzung der Konzeption in die Unterrichtspraxis verständlich dargestellt und auf die für die Beantwortung der Leitfragen wesentlichen Gesichtspunkte konzentriert? Sind die fachlichen und didaktischen Ausführungen korrekt? Werden die Ergebnisse der Unterrichtspraxis in Hinblick auf die Leitfragen überprüft? Wird die Aussagekraft der angewandten Evaluationsverfahren angemessen reflektiert? Teil F: Anlagen Teil G: Ansprechpartnerinnen Ansprechpartner 27

28 Werden die Ergebnisse in Hinblick auf die formulierten Zielvorstellungen nachvollziehbar bewertet? Werden Schlussfolgerungen für die weitere unterrichtliche Tätigkeit abgeleitet? Formale Kriterien Ist die Arbeit übersichtlich strukturiert? Ist die Darstellung sprachlich präzise, verständlich und in der Gedankenführung stringent? Entsprechen sprachliche Richtigkeit, Umfang und äußeres Bild den üblichen Anforderungen? Werden Belegverfahren beachtet und verwendete Quellen benannt? Schulrechtstest Intention Mit dem Ablegen des Schulrechtstests soll die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst nachweisen, dass sie grundlegende Kenntnisse relevanter rechtlicher Rahmenbedingungen für ihre Unterrichts- und Schulpraxis besitzt. Vorschriften der s- und sordnung Teil D APO Lehrkräfte II 15 Schriftlicher Test (1) Zu Fragen des Schul- und Dienstrechts legt die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst einen schriftlichen Test ab. Der Test wird vom IQSH durchgeführt und benotet. Das IQSH teilt der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die Bewertung mit. (2) Der schriftliche Test und dessen Benotung werden zu den sakten genommen. Erläuterungen und Hinweise: Vorbereitung und Ablauf Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst soll durch die Praxis an der Schule, im Rahmen der Module und durch spezielle Online-Angebote des IQSH grundlegende Kenntnisse in schulrechtlichen Fragen erwerben. Der Schulrechtstest wird im Rahmen von Pädagogikmodulen mit dem Schwerpunkt Schulrecht oder auf zentralen Veranstaltungen für die verschiedenen Laufbahnen geschrieben. Ein E-Learning-Angebot findet sich unter Bewertung Der Test ist so angelegt (z. B. in Form eines Multiple-Choice-Tests), dass für die Bewertung die Anzahl der richtigen Antworten oder Lösungen maßgeblich ist. Es gilt für die Bewertung der folgende Schlüssel: Anteil der richtigen Antworten oder Lösungen Note % % % % % % 6 28

29 Dienstliche Beurteilung Intention Mit der dienstlichen Beurteilung ist den Schulleiterinnen und Schulleitern die Möglichkeit gegeben, die Arbeitsleistung und Arbeitsgüte der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst angemessen zu würdigen. Teil A: Grundlagen Vorschriften der s- und sordnung APO Lehrkräfte II 14 Dienstliche Beurteilung (1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter erstellt eine dienstliche Beurteilung über die Eignung und Leistung der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in Unterricht und Schule sowie über deren Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben. Kriterien für die Beurteilung sind die sstandards. Die Beurteilung endet mit einer Note. (2) Der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ist Einsicht in die Beurteilung zu gewähren. Die Beurteilung ist mit ihr zu besprechen; sie kann eine schriftliche Stellungnahme abgeben. (3) Die dienstliche Beurteilung und die Stellungnahme der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst werden zu den sakten genommen. Teil B: durch die Schule Teil C: durch das IQSH Erläuterungen und Hinweise: Die Schulleiterinnen und Schulleiter beurteilen als unmittelbare Vorgesetzte die unterrichtliche und schulische Arbeit der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst. Als Führungskraft verschafft sich die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der dienstlichen Beurteilung einen Eindruck über die Arbeitsleistungen der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst, aus der sie eine Bewertung ableitet. Die dienstliche Beurteilung basiert auf Beobachtungen und Gesprächen der Schulleiterin oder des Schulleiters über die Tätigkeiten der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in Unterricht und Schule, ggf. einem Beurteilungsbeitrag der Schulleiterin oder des Schulleiters der Kooperationsschule, der von Ergebnissen der unterrichtlichen und schulischen Arbeit. Bewertung Für die dienstliche Beurteilung sind die sstandards (s. o.) maßgebend. Sie stellen für diese den verbindlichen Orientierungsrahmen dar. Die dienstliche Beurteilung bezieht sich damit auf die Qualitätsbereiche Planung, Durchführung und Evaluation von Unterricht, Mitgestaltung und Entwicklung von Schule, Erziehung und Beratung, Selbstmanagement, Bildungs- und Erziehungseffekte. Teil D: sbegleitende sleistungen Teil E: Teil F: Anlagen Teil G: Ansprechpartnerinnen Ansprechpartner 29

30 Teil E: Organisation der Zweiten Staatsprüfung Vorbereitung der Das IQSH legt für jede Lehrkraft im Vorbereitungsdienst eine sakte an, in der die Hausarbeit, der Test in Schulrecht und gegebenenfalls andere prüfungsrelevante Unterlagen gesammelt werden. Vor Beginn des letzten shalbjahres erfragt das IQSH in den Schulen, an denen Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst das vorletzte shalbjahr absolvieren, die für eine Zweite Staatsprüfung möglichen Termine im entsprechenden szeitraum. Das IQSH erstellt aufgrund der Informationen der Schulen und in Rücksprache mit der Schulaufsicht einen Vorschlag für den splan und für die Zusammensetzung der skommissionen einschließlich des Vorsitzes gemäß 21 APO II. Das für Bildung zuständige Ministerium genehmigt den splan. Zeitpunkt der dienstlichen Beurteilung Die Schulleiterin oder der Schulleiter fertigt innerhalb der ersten sechs Wochen des letzten shalbjahres eine dienstliche Beurteilung gemäß 14 APO II an. Diese Beurteilung ist mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zu besprechen. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst kann innerhalb von zwei Wochen eine Stellungnahme zur Beurteilung abgeben, die die Schulleiterin oder der Schulleiter der dienstlichen Beurteilung beifügt. Meldung und Zulassung zur Teil E Sechs Wochen nach Beginn des letzten shalbjahres stellt die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst über die Schulleiterin oder den Schulleiter beim IQSH einen Antrag auf Zulassung zur. Sie fügt die gemäß 19 APO II erforderlichen Unterlagen bei: - den Nachweis über die bisherige Teilnahme an den sveranstaltungen des IQSH gemäß 10 APO II, - den Nachweis über die Befähigung zum Leisten Erster Hilfe (nicht älter als zwei Jahre, Umfang 8 Doppelstunden), - eine Erklärung, ob der Anwesenheit der jeweiligen slehrkraft bei den Unterrichtsstunden und bei deren Besprechung sowie der Teilnahme an den weiteren steilen zugestimmt wird ( 23 Abs. 2 APO II), - eine Erklärung, ob der Anwesenheit anderer Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst bei der (Unterrichtsstunden / Gespräch über die Aufgabe im Bereich Pädagogik, Diagnostik, Schulentwicklung / Präsentation der Hausarbeit / sgespräch) zugestimmt wird, - mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter abgestimmte Vorschläge darüber, in welchen Klassen oder Kursen der Unterricht am stag gehalten werden soll. Die Schulleiterin oder der Schulleiter fügt dem Antrag die dienstliche Beurteilung sowie gegebenenfalls die Stellungnahme bei. Das IQSH prüft die eingegangenen Unterlagen und entscheidet über die Zulassung zur gemäß 20 APO II. Das IQSH teilt der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst über die Schulleiterin oder den Schulleiter den Termin der sowie die Namen und Adressen der Mitglieder der skommission mit. Gleichzeitig teilt es den Mitgliedern der skommission die endgültig festgelegten stermine mit. 30

31 Vorbereitung des stages Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst stellt spätestens zwei Wochen vor dem Termin der den Prüferinnen oder Prüfern das Portfolio gemäß 12 APO II zu. In die Dokumentation ist ein aktualisierter Nachweis über die bisherige Teilnahme an den sveranstaltungen des IQSH gemäß 10 APO II aufzunehmen. Die findet in der Regel an der sschule statt, der die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zugewiesen wurde. Ist die sschule eine reine Grund- oder eine Regional- bzw. Gemeinschaftsschule, findet die in der Regel sowohl an der sschule als auch an der Kooperationsschule statt. Zu diesem Zweck ist bereits bei der Zuweisung anzustreben, die Kooperationsschule in räumlicher Nähe zu wählen. Im Ausnahmefall kann die an nur einer Schule stattfinden. In der für das Lehramt an Sonderschulen finden die Unterrichtsstunden der Zweiten Staatsprüfung in der Regel an zwei Schulen statt. Das Thema der jeweiligen Unterrichtsstunde wird von der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst gewählt und soll sich aus dem laufenden Unterricht ergeben. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst fertigt für jede Stunde eine kurze schriftliche Vorbereitung an und legt sie am Beginn der vor. Eine Prüferin oder ein Prüfer des IQSH bereitet die Aufgabe aus den Bereichen Pädagogik, Diagnostik oder Schulentwicklung vor. Die Aufgabenstellung ist an die sstandards gebunden. Das IQSH stellt der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden der skommission in der Regel eine Woche vor dem stag die sakte zu. Ablauf des stages Empfehlung für einen effizienten Ablauf (ca. 7 Zeitstunden ohne Schulwechsel): Inhalt Vorbesprechung Festlegung, wer in welchen steilen die Niederschrift (das Protokoll) fertigt ( 29 Abs. 1 APO II) Erste Unterrichtsstunde der ( 22 Abs. 2 APO II) Schulpause, ggf. Schulwechsel Zweite Unterrichtsstunde der ( 22 Abs. 2 APO II) Stellungnahme der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zu den Stunden ( 22 Abs. 2 APO II) Pause Bewertung der beiden Unterrichtsstunden durch die skommission ( 22 Abs. 2 APO II) Vorbereitung des Gesprächs zur Aufgabe durch die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ( 22 Abs. 3 APO II) Gespräch zur Aufgabe ( 22 Abs. 3 APO II) Benotung der Aufgabe ( 22 Abs. 3 APO II) Präsentation der Hausarbeit ( 22 Abs. 4 APO II) Benotung der Präsentation ( 22 Abs. 4 APO II) Berechnung der Note ( 27 Abs. 1 APO II) sgespräch zur pädagogischen Arbeit am stag und zum Portfolio ( 22 Abs. 4 APO II) Festlegung der snote ( 27 Abs. 2 APO II) Abschluss des Protokolls ( 29 APO II) Bekanntgabe und Erläuterung der snote durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden ( 27 Abs.2 APO II) Aushändigen einer vorläufigen Bescheinigung über das sergebnis (für Bewerbungszwecke) Zeitumfang ca. 45 Min. vor Beginn der ersten sstunde i. d. R. 45 Minuten i. d. R. 45 Minuten 30 Minuten 30 Minuten 30 Minuten 30 bis 45 Minuten Teil A: Grundlagen Teil B: durch die Schule Teil C: durch das IQSH Teil D: sbegleitende sleistungen Teil E: Teil F: Anlagen Teil G: Ansprechpartnerinnen Ansprechpartner 31

32 Formale Hinweise zum stag Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der skommission leitet die und moderiert die sgespräche. Sie oder er ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf der. Die Mitglieder der skommission führen die sgespräche gleichberechtigt. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der skommission kann bis zu zwei Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, die die in der gleichen Laufbahn ablegen wollen, die Anwesenheit bei der gestatten, sofern die zu prüfende Lehrkraft im Vorbereitungsdienst schriftlich zugestimmt hat. Die Zulassung erstreckt sich nicht auf die Beratungen der skommission und die Bekanntgabe der sergebnisse. An den Unterrichtsstunden, die von einer Lehrkraft in anlässlich ihrer zweiten Staatsprüfung gehalten werden, sowie an deren Besprechung kann die jeweilige slehrkraft ohne Stimmrecht teilnehmen. Da die Teilnahme der schriftlichen Zustimmung der betreffenden Lehrkraft in bedarf, überprüft die oder der Vorsitzende, ob die Zustimmung vorliegt. Sie sollte den sakten beigefügt sein, kann aber auch am stag vorgelegt werden. Darüber hinaus können die slehrkräfte bei allen weiteren steilen sowie deren Besprechungen und Beurteilungen anwesend sein, sofern die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst und die Schulleiterin oder der Schulleiter dem zustimmt. Die Teilnahme der slehrkräfte ist im Protokoll festzuhalten. Die skommission entscheidet mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltung ist unzulässig. Ergibt sich keine Mehrheit für eine Note, setzt die oder der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Voten die Note fest. Die ist in allen Teilen in einem Vordruck zu protokollieren. Das Protokoll ist abschließend von allen Mitgliedern der skommission zu unterzeichnen. Die sakte wird um die schriftlichen Vorbereitungen der Unterrichtsstunden am stag, die Aufgabe aus dem Bereich Pädagogik, Diagnostik und Schulentwicklung, das Portfolio und das Protokoll ergänzt. Übrige Exemplare des Portfolios und der Unterrichtsvorbereitungen werden der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ausgehändigt. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende leitet alle sunterlagen an das IQSH. Das IQSH leitet die Akte an das MBF. szeugnis Teil E Das für Bildung zuständige Ministerium stellt das szeugnis aus. Gegen Ende des Schuljahres oder Schulhalbjahres werden die Zeugnisse den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst von der Schulleiterin oder dem Schulleiter bei den schulamtsgebundenen Schularten gegebenenfalls im Rahmen einer Veranstaltung des Schulamtes ausgehändigt. 32

33 Unterrichtsstunden Intention In diesem steil soll die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zeigen, dass sie in der Lage ist, eine Unterrichtsstunde im Blick auf den gewählten Unterrichtsgegenstand mithilfe adäquater didaktischer Ansätze zu konzipieren, zielorientiert, klar strukturiert und flexibel unter Einbeziehung der Lernenden in einem lernförderlichen Klima durchzuführen, in wesentlichen Punkten zu analysieren und zu reflektieren. Vorschriften der s- und sordnung APO Lehrkräfte II 22 (1) ( ) Am stag legt sie (die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst) jedem Mitglied der skommission für jede Unterrichtsstunde eine kurze erläuternde schriftliche Unterrichtsvorbereitung vor. (2) Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst wird von der skommission in der sschule an einem Schultag in einer Unterrichtsstunde je Fach oder Fachrichtung begleitet. Die zu erteilenden Stunden sollen die in 9 Abs. 4 genannten Einsatzbereiche der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst abdecken und sich aus dem laufenden Unterricht der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ergeben. In der Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte an Gymnasien sind die Unterrichtsstunden im Fach Musik in beiden Schwerpunkten des Faches zu halten, wenn dies das einzige Fach ist. Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst erhält nach den Unterrichtsstunden Gelegenheit, zu deren Verlauf Stellung zu nehmen. Im Anschluss benotet die skommission die jeweilige Unterrichtsstunde. Sofern eine der Unterrichtsstunden mit ungenügend oder beide Unterrichtsstunden mit mangelhaft benotet werden, entfallen die weiteren steile. Die gilt als nicht bestanden. Teil A: Grundlagen Teil B: durch die Schule Teil C: durch das IQSH Teil D: sbegleitende sleistungen Erläuterungen und Hinweise: Die Unterrichtsstunden sollen sich aus dem laufenden Unterricht ergeben, damit der Kontext längerfristig angelegter Bildungs- und Erziehungsarbeit erhalten bleibt. Dabei soll die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zeigen, dass sie in den gemäß 10 Abs. 4 APO II genannten Einsatzbereichen unterrichten kann. Schriftliche Vorbereitung Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst skizziert mit der schriftlichen Unterrichtsvorbereitung die geplante Unterrichtsstunde zur Information der Mitglieder der skommission. Dabei berücksichtigt sie folgende Aspekte: Einbindung in die laufende Unterrichtseinheit, Intentionen dieser Stunde, geplanter Ablauf, ggf. bedeutsame Rahmenbedingungen. Die Vorbereitung soll einen Umfang von drei Seiten nicht überschreiten. Arbeitsmaterialien, Texte, Aufgabenblätter und dergleichen sind gesondert beizufügen. Bewertung Für die Beurteilung sind im Wesentlichen die nachfolgenden Gesichtspunkte maßgebend. Sie greifen die Anforderungen der sstandards auf und stellen den für die Beurteilung verbindlichen Orientierungsrahmen dar. Hat die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst sachlich und fachlich korrekt unterrichtet? Hat die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die Selbstständigkeit der Lernenden unter anderem durch schüleraktivierende Unterrichtsformen gefördert? Teil E: Teil F: Anlagen Teil G: Ansprechpartnerinnen Ansprechpartner 33

34 Hat die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die unterschiedlichen Voraussetzungen und Kompetenzen der Lernenden berücksichtigt? Hat die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst den Unterricht sinnvoll strukturiert und flexibel auf sich verändernde Situationen reagiert? Hat die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst präzise und verständlich formuliert? Ist die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst mit den Lernenden respektvoll und wertschätzend umgegangen? Ist die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst überzeugend und als Vorbild aufgetreten? Konnte die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ihr didaktisches Konzept und dessen Realisierung angemessen reflektieren? Aufgabe im Bereich Pädagogik, Diagnostik, Schulentwicklung Intention In diesem steil soll die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zeigen, dass sie in der Lage ist, kurzfristig und allein auf der Grundlage ihrer bisherigen Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten eine für die Schulpraxis relevante Situation mithilfe adäquater Modelle, Ansätze, Theorien zu analysieren, eine differenzierte Bewertung vorzunehmen und denkbare Konsequenzen für die pädagogische Arbeit aufzuzeigen. Vorschriften der s- und sordnung APO Lehrkräfte II 22 (3) Die umfasst darüber hinaus eine an ein Fallbeispiel gebundene Aufgabe im Bereich Pädagogik, Diagnostik oder Schulentwicklung, die vom IQSH vorbereitet und von der skommission am stag gestellt wird. Der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst stehen 30 Minuten Vorbereitungszeit zur Verfügung. Die szeit beträgt 30 Minuten. Im Anschluss daran benotet die skommission diesen steil. Teil E Erläuterungen und Hinweise: Die Aufgabe soll eine Situation oder einen Sachverhalt aus dem schulischen Alltag skizzieren, also einen Realitäts- und Praxisbezug aufweisen und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ermöglichen, erworbene Kompetenzen im Rahmen des sgesprächs unter Beweis zu stellen. Ein Bezug zu den allgemeinen sstandards ist dabei zu gewährleisten. Bei der Auswahl der Aufgabe sollte der Einsatzbereich der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst berücksichtigt werden. Beispiele und Ablauf Beispiel für den Bereich Pädagogik: Konfliktbewältigung Die in einem Fallbeispiel dargestellte Situation analysieren Handlungen deuten und bewerten Konsequenzen für die Arbeit ableiten Beispiel für den Bereich Diagnostik: Schülerleistungstest Das Testergebnis analysieren Bewertung vornehmen und begründen Konsequenzen für die Arbeit aus dem Testergebnis ableiten 34

35 Beispiel für den Bereich Schulentwicklung: Schulprogrammarbeit Ein konkretes Schulprogramm analysieren Bewertung vornehmen und begründen Vorschläge zur Arbeit mit diesem Schulprogramm in der Schule darstellen Im anschließenden Gespräch mit der skommission erhält die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zunächst die Gelegenheit, ihre Überlegungen zur Lösung der Aufgabe darzulegen. Danach führt die skommission mit der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst ein vertiefendes Gespräch. Bewertung Für die Beurteilung sind im Wesentlichen die nachfolgenden Gesichtspunkte maßgebend. Sie stellen den für die Beurteilung verbindlichen Orientierungsrahmen dar. Sind bei der Analyse wesentliche Zusammenhänge erkannt worden? Sind Bezüge zu adäquaten Modellen, Ansätzen oder Theorien hergestellt worden? Sind gegebenenfalls Bezüge zu persönlichen Erfahrungen hergestellt worden? Sind die fachlichen und pädagogischen Ausführungen korrekt gewesen? Sind differenzierte und plausibel begründete Bewertungen vorgenommen worden? Sind sinnvolle und umsetzbare Konsequenzen aufgezeigt worden? Ist die Darstellung sprachlich präzise, verständlich und überzeugend gewesen? Ist die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in der Lage gewesen, Kompetenzen kurzfristig in einer bestimmten Situation anzuwenden und erfolgreich einzusetzen? Teil A: Grundlagen Teil B: durch die Schule Teil C: durch das IQSH Präsentation der Hausarbeit Teil D: sbegleitende sleistungen Intention In diesem steil soll die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zeigen, dass sie in der Lage ist, die Fragestellung, die Methodik und die Ergebnisse ihrer Hausarbeit knapp und präzise darzustellen, die durch Gutachten und Note erhaltene Rückmeldung differenziert zu reflektieren und einen kritischen Diskurs im Themenbereich der Hausarbeit zu führen. Teil E: Vorschriften der s- und sordnung APO Lehrkräfte II 22 (4) Im Anschluss an die steile nach Absatz 2 und 3 präsentiert und reflektiert die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die Zielsetzungen, Methoden und Ergebnisse ihrer Hausarbeit. Hierfür stehen 30 Minuten zur Verfügung. Anschließend benotet die skommission diesen steil unabhängig von der Benotung der Hausarbeit. Teil F: Anlagen Erläuterungen und Hinweise: Der steil besteht aus einer vorbereiteten Präsentation und aus einem Gespräch mit der skommission. Für die Präsentation kann die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst Medien nutzen. Präsentation und Diskurs sollen im Zeitumfang in etwa gleich gewichtet sein. Teil G: Ansprechpartnerinnen Ansprechpartner 35

36 Bewertung In diesem steil werden die Präsentation und der Diskurs darüber, nicht aber die Hausarbeit bewertet. Für die Beurteilung der Präsentation sind im Wesentlichen die nachfolgenden Gesichtspunkte maßgebend. Sie stellen den für die Beurteilung verbindlichen Orientierungsrahmen dar. War die Präsentation knapp, präzise, sinnvoll strukturiert und im Gedankengang nachvollziehbar? Waren die gewählten Visualisierungen in Umfang und Aussagekraft angemessen? Sind die Zielsetzungen, Methoden und Ergebnisse der Hausarbeit plausibel und sprachlich korrekt vorgetragen worden? Wurde die Beurteilung der Hausarbeit in der Präsentation angemessen reflektiert? Sind im Diskurs sachbezogene und differenzierte Antworten gegeben worden? sgespräch Intention In diesem steil soll die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst zeigen, dass sie in der Lage ist, ihre schulische Arbeit plausibel und überzeugend zu begründen, ihr Handeln differenziert zu analysieren und zu reflektieren, denkbare Konsequenzen für die weitere pädagogische Arbeit aufzuzeigen und zu begründen. Vorschriften der s- und sordnung APO Lehrkräfte II 22 (5) Zum Abschluss der findet ein sgespräch im Umfang von 30 bis 45 Minuten zwischen der skommission und der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst statt, in dem die sdokumentation und die pädagogische Arbeit insgesamt reflektiert werden. Teil E Erläuterungen und Hinweise: Im sgespräch werden vor dem Hintergrund der verschiedenen Leistungen der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst die Stimmigkeit von Handlungen, Haltungen und Aussagen der Lehrkraft im Vorbereitungsdienst überprüft. Durch Fragen, Thesen und andere Impulse sollen wesentliche Aspekte der unterschiedlichen steile und des Portfolios thematisiert werden. In dem Gespräch soll festgestellt werden, ob die bis dahin erreichte Note mit dem Gesamteindruck übereinstimmt. Bewertung Für die Beurteilung sind im Wesentlichen die nachfolgenden Gesichtspunkte maßgebend. Sie stellen den für die Beurteilung verbindlichen Orientierungsrahmen dar. Sind in Auseinandersetzung mit den gestellten Fragen oder anderen Impulsen wesentliche Zusammenhänge zwischen pädagogischem sowie didaktischem Konzept und eigener Praxis dargestellt worden? Sind Bezüge zu wissenschaftlichen Modellen, Ansätzen oder Theorien hergestellt worden? Sind Prozesse und Ergebnisse der eigenen Schul- und Unterrichtspraxis differenziert analysiert und reflektiert worden? 36

37 Sind die fachlichen und pädagogischen Ausführungen korrekt gewesen? Sind sinnvolle und umsetzbare Konsequenzen für die zukünftige schulische Arbeit aufgezeigt und begründet worden? Ist die Darstellung sprachlich präzise, verständlich und überzeugend gewesen? Ist die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst in der Lage gewesen, die erworbenen Kompetenzen auch in einer ssituation anzuwenden? Hat sie sich in Haltung und Auftreten der ssituation gewachsen gezeigt? Teil A: Grundlagen Festlegung der snote Vorschriften der s- und sordnung APO Lehrkräfte II 27 Ermittlung der snote (1) Aus den gewichteten Noten für die einzelnen steile wird eine Note errechnet und auf eine Dezimalstelle gerundet. Die Gewichtung ist wie folgt festgelegt: 1. Hausarbeit (20 %) 2. Dienstliche Beurteilung (25 %) 3. Schriftlicher Test (5 %) 4. Erste Unterrichtsstunde (15 %) 5. Zweite Unterrichtsstunde (15 %) 6. Aufgabe im Bereich Pädagogik, Diagnostik oder Schulentwicklung (10 %) 7. Präsentation und Reflexion der Hausarbeit (10 %) (2) Nach dem sgespräch über die sdokumentation und die pädagogische Arbeit am stag ( 22 Abs. 5) setzt die skommission die snote fest. Die aus den steilen errechnete Note wird unter Berücksichtigung des sgespräches bestätigt oder um 0,3 erhöht oder vermindert. Erläuterungen und Hinweise: Teil B: durch die Schule Teil C: durch das IQSH Teil D: sbegleitende sleistungen Nach dem sgespräch legt die Kommission die snote fest. Aus den gewichteten Noten für die einzelnen steile wird eine Note errechnet, dabei wird eine Dezimalstelle angegeben. Beispiel Teil E: steile Gewichtung Note Faktor Punktzahl Hausarbeit 20% Dienstliche Beurteilung 25% Schriftlicher Test 5% Erste Unterrichtsstunde 15% Zweite Unterrichtsstunde 15% Aufgabe 10% Präsentation 10% Summe 100% 225 Note (gerundet) 2,3 Die berechnete Note (im Beispiel: 2,25) ist auf eine Dezimalstelle zu runden (wobei bis.4 abgerundet, ab.5 aufgerundet wird). :100 Teil F: Anlagen Teil G: Ansprechpartnerinnen Ansprechpartner 37

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