KMS zur vorläufigen Unterrichtsübersicht und integrierte Lehrerreserve
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- Viktor Gerstle
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1 KMS zur vorläufigen Unterrichtsübersicht und integrierte Lehrerreserve Im April erhalten die Gymnasien wieder eines der wichtigsten kultusministeriellen Schreiben des Schuljahres: das KMS zur vorläufigen Unterrichtsübersicht (VUÜ). Es enthält alle Planungsgrundlagen für das kommende Schuljahr, anhand derer das einzelne Gymnasium seine vorläufige Unterrichtsübersicht, die bis zum 15. Mai an das KM übermittelt sein muss, erstellt. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit ist dem örtlichen Personalrat dieses KMS, wie auch alle anderen, die an die staatlichen Gymnasien in Bayern versandt werden, zur Kenntnis zu geben. Im Rahmen seiner allgemeinen Aufgaben gemäß Art. 67 und Art. 69 BayPVG ist der Personalrat zu beteiligen und zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Ihm sind die hierfür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen (Art. 69 Abs. 2 BayPVG). Das KMS zur VUÜ wird auch den Startschuss für die schrittweise flächendeckende Einführung der Integrierten Lehrerreserve an den Gymnasien geben. Damit wird eine langjährige Forderung des Bayerischen Philologenverbandes und seiner Hauptpersonalräte endlich Wirklichkeit. Unser stetes Beharren und unsere unermüdliche, überzeugende Argumentation haben bei Kultusminister Dr. Spaenle offene Ohren gefunden, wofür wir sehr dankbar sind. Im verabschiedeten Doppelhaushalt sind für die Schuljahre 13/14 und 14/15 die entsprechenden Stellen bereitgestellt. Die Einführung erfolgt im Rahmen des Doppelhaushaltes in zwei Schritten, so dass die integrierte Lehrerreserve im kommenden Schuljahr 2013/2014 noch nicht die volle Wirksamkeit entfalten kann. Geplant ist, dass zum kommenden Schuljahr die Gymnasien im Durchschnitt 10 Lehrerstunden für die integrierte Reserve zusätzlich zum Budget erhalten. Zum Schuljahr 2014/2015 soll der Endausbau der integrierten Reserve mit im Durchschnitt 23 Lehrerstunden pro Gymnasium über Budget erreicht sein. Im KMS zur VUÜ werden sich Tabellen mit den entsprechenden Ressourcen für die Gymnasien finden. 25 Modellschulen erproben im laufenden Schuljahr verschiedene Organisationsmodelle der Integrierten Lehrerreserve. Als Wissens- und Erfahrungstransfer dieser Modellgymnasien soll es in der Anlage zum KMS Hinweise für alle Gymnasien geben, die nun neu mit diesem Instrument planen können. (DB) Teilzeit und Beurlaubung im Schuljahr 2013/14 Teilzeitbeschäftigung nach Artikel 88 (Antragsteilzeit) und 89 (familienpolitische Teilzeit) BayBG für Beamte bzw. 11 Abs. 2 TV-L für Angestellte sowie familienpolitische (Art. 89 BayBG) und arbeitsmarktpolitische Beurlaubung (Art. 91 BayBG) können zum kommenden Schuljahr von allen Lehrkräften beantragt werden. Da in fast allen Fächerkombinationen ausreichend viele, voll ausgebildete Lehrkräfte für das Gymnasium zur Verfügung stehen, ist davon auszugehen, dass auch die Antragsteilzeit (mindestens 12 bzw. 14 Wochenstunden bei wissenschaftlichem bzw. nichtwissenschaftlichem Unterricht) in den meisten Fällen bewilligt werden kann. Lediglich in Kunst und in Fächerverbindungen mit Mathematik kann es notwendig werden, den beantragten Teilzeitumfang zu erhöhen. Bei Ablehnung eines Teilzeitantrages hat der Personalrat nach Art. 75 Abs. 1 Ziffer 12 und Abs. 2 BayPVG ein Mitbestimmungsrecht. Bei Ablehnung durch die Schulleitung ist der örtliche Personalrat zu beteiligen.
2 Zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung und zur Vermeidung von Mehrarbeit hat der HPR Gruppe der Lehrer an Gymnasien für das Schuljahr 2013/2014 zugestimmt, dass in Fächerverbindungen mit Mathematik aus dienstlichen Gründen eine Erhöhung des gewünschten Antragsteilzeitumfangs pauschal um bis zu fünf Wochenstunden möglich ist. Beim Doppelfach Kunst hat der HPR für das kommende Schuljahr einer Erhöhung pauschal um bis zu sechs Wochenstunden zugestimmt. Im Übrigen erklärt sich jede Lehrkraft mit Antragsstellung damit einverstanden, dass aus dienstlichen Gründen von der beantragten und ggf. genehmigten Wochenstundenzahl bis zu zwei Wochenstunden abgewichen werden kann, wenn danach der Mindestumfang bei der jeweiligen Teilzeitbeschäftigung nicht unterschritten bzw. der Höchstumfang (bei Teilzeit in Elternzeit) nicht überschritten wird. (Quelle: KM Antragsformular) (MS) Altersteilzeit im Blockmodell Bereits in den HPR-Berichten vom November 2012 bzw. Januar 2013 haben wir auf Geburtskohorten hingewiesen, die im Laufe dieses Schuljahres Altersteilzeit im Blockmodell beginnen konnten. In der folgenden Tabelle sind für weitere Kohorten Modelle aufgeführt, für die noch im April eine Antragsstellung erfolgen muss. Sie gelten für Kolleginnen und Kollegen (ohne Schwerbehinderung), die sich für die Variante Arbeitszeit im Durchschnitt der letzten fünf Jahre während der Ansparphase entschieden haben. Hier nicht aufgeführte Geburtskohorten und weitere Modelle mit späterem Beginn finden Sie im KI Nr. 02 vom Für Rückfragen stehen die bpv-hauptpersonalräte sowie der Referent für wirtschaftliche und soziale Fragen, Herr Arno Vollath, gerne zur Verfügung. Geburtstag Ansparphaslung Freistel- Laufzeit von - bis Ruhestand Jahre freie Jahre ,25 0, ,25 0, spätere Antragsstellung (siehe KI) :50 Modelle (nach Art. 142 a BayBG) , , ,75 1, ,75 1, ,75 1, ,25 2, spätere Antragsstellung (siehe KI) ,25 2,5 nach dem spätere Antragsstellung (siehe KI) (MS)
3 Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen Mutterschutz Mit Schreiben vom informierte das Kultusministerium alle nachgeordneten staatlichen Dienststellen einschließlich der Schulen über eine erneute Fristverlängerung! Ursprünglich galt, dass die vorzeitige Beendigung einer Elternzeit zur Inanspruchnahme von Mutterschutzfristen frühestens ab erfolgen könne und ein Antrag grundsätzlich nur für die Zukunft gestellt werden könne; übergangsweise würde man aber auch bei einer Antragsstellung vor dem einer rückwirkenden Beendigung der Elternzeit ab dem entsprechen. Leider erreichte diese Information nicht alle Arbeitnehmerinnen und Beamtinnen, die sich am in Elternzeit befanden bzw. nach diesem Zeitpunkt eine Elternzeit angetreten haben. Mehrere Betroffene erhielten abschlägige Bescheide aufgrund einer zu späten Antragsstellung. Erfreulicherweise ist es nun dem Hauptpersonalrat gelungen, beim Kultusministerium eine Fristverlängerung bis Ende dieses Schuljahres (d.h ) für eine bis rückwirkende Antragsstellung zu erreichen! Damit gilt: Alle, die sich am in Elternzeit befanden oder nach diesem Zeitpunkt eine Elternzeit angetreten haben und in dieser Zeit erneut schwanger geworden sind und noch keinen Antrag gestellt haben, können dies (rückwirkend) bis auf dem Dienstweg nachholen. Alle, die nach dem einen Antrag gestellt haben, der dann aufgrund des Fristablaufs abgelehnt wurde, müssen keine erneuten Anträge stellen. Ihren Anträgen wird das Kultusministerium von Amts wegen stattgeben. Wenn einem ursprünglich abgelehnten Antrag nicht bis spätestens von Amts wegen schriftlich stattgegeben worden ist, rät das Kultusministerium den Betroffenen, sich direkt an die zuständigen Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter zu wenden. Ausdrücklich weist das Kultusministerium noch einmal darauf hin, dass der Abbruch einer familienpolitischen Beurlaubung (nach Art. 89 BayBG oder 28 TV-L) oder familienpolitischen Teilzeit (nach Art. 89 BayBG oder 11 TV-L) zur Inanspruchnahme von Mutterschutzfristen für ein weiteres Kind nicht möglich ist. (MS) Informationen des Hauptpersonalrates Es ist uns Hauptpersonalräten ein großes Anliegen, dass unsere örtlichen Personalräte und Kolleginnen und Kollegen möglichst umfassend informiert sind. Aus diesem Grund finden Sie wichtige Informationen aus dem HPR jederzeit auch online unter Hier haben wir einen neuen Unterpunkt erweiterte Schulleitung gesetzt, unter dem auch die Stellungnahme des HPR-Plenums vom zum Gesetzentwurf zur Änderung des BayEUG abrufbar ist. Sollten Verbandsmitglieder einen Bericht aus dem HPR oder einen anderen Beitrag, der in einer früheren Ausgabe der Verbandszeitschrift Das Gymnasium in Bayern veröffentlicht wurde, suchen, können sie auf der Homepage des bpv un-
4 ter GiB online die Ausgaben der letzten Jahre mit den entsprechenden Inhalten abrufen. (DB)
5 Kultusminister Spaenle und Staatssekretär Sibler im Hauptpersonalrat Am besuchten Kultusminister Dr. Spaenle und Staatssekretär Sibler den Hauptpersonalrat und nahmen zunächst im Plenum des Hauptpersonalrats, dem Parlament der Lehrer, so dessen Vorsitzender Rolf Habermann, vor den Hauptpersonalräten aller Schularten zur aktuellen Situation im Bildungsbereich Stellung. Dr. Spaenle berichtete in kursorischer Darstellung über die Veränderungen im beruflichen Feld der Lehrkräfte: Dienstrechtsreform, Verkürzung der Wiederbesetzungssperre, Besoldungserhöhung, Inkrafttreten von Leistungselementen, Arbeitszeitrückführung und einiges mehr; dabei ging er auch auf die Situation in den anderen Bundesländern ein und betonte in diesem Zusammenhang die Verlässlichkeit der Politik in Bayern. Abschließend dankte er den Mitgliedern des Hauptpersonalrats auch stellvertretend für alle Personalvertreter vor Ort in den Schulen für deren Engagement in dem besonderen Tätigkeitsfeld Schule. Staatssekretär Sibler ging in seinen Ausführungen auf den Flächenstaat Bayern mit den unterschiedlichen Bedürfnissen und Situationen der Schulstandorte von der Großstadt bis in den ländlichen Raum ein und thematisierte dabei besonders den demographischen Wandel in den Regierungsbezirken. Er betonte die Besonderheiten des Umgangs mit den Unterschieden, wie den Demographie- oder den Integrationszuschlag. Insgesamt gibt es auch nach der aktuellen Hattie - Studie, die die Lehrerpersönlichkeit prägend im Mittelpunkt des Unterrichts sieht, Arbeitsfelder wie die Personalgewinnung, die Ausgestaltung der Fort- und Weiterbildung, auch hinsichtlich von Führungsaufgaben. Die Fortbildungsmittel wurden um eine Million Euro aufgestockt, was ebenfalls als Signal der Bedeutung dieser Maßnahmen zu werten sei. Im Weiteren wurde vom Minister erläutert, dass auf KMK-Ebene die Mobiliät im Lehrerbereich verbessert werden soll (u. a. Vorbereitungsdienst, Bewerbungen). Bei einer Zahl von ca Referendaren im Bereich der Gymnasien kommen ca. 500 Absolventen aus anderen Bundesländern mit einem außerbayerischen I. Staatsexamen; Bayern nimmt diese Referendare ohne Zulassungsbeschränkung sofort auf, wenn deren Fächerkombination in Bayern zugelassen ist. Nach der Plenumssitzung nahmen sich die Herren Minister und Staatsekretär jeweils ca. 25 Minuten für die Hauptpersonalräte der einzelnen Lehrergruppen Zeit, so auch mit der Gruppe der Lehrer an Gymnasien. Dagmar Bär, Rita Bovenz, Ina Hesse, Michael Schwägerl (alle bpv) und Andreas Hofmann (GEW) konnten bei dieser Gelegenheit die momentan wichtigsten Punkte ansprechen. Thematisiert wurde u. a. die integrierte Lehrerreserve, die ab dem Schuljahr 2013/14 an jedem Gymnasium abhängig von der Schülerzahl installiert werden soll, und zwar zusätzlich zur Institution der mobilen Reserve und den insgesamt ungekürzten Vertretungsmitteln. Des Weiteren erhalten alle Gymnasien wiederum abhängig von der Schülerzahl im Durchschnitt 8 Stunden für die individuelle Förderung. Im darauf folgenden Schuljahr sollen diese Zuweisungen nochmals
6 erweitert werden. Die Hauptpersonalräte bedankten sich für Erfüllung dieser lange gestellten Forderungen und die Bereitstellung der Mittel, die an den Schulen gerade hinsichtlich des Unterrichtsausfalls neben der Mehrarbeitsvergütung eine erste Entlastung leisten können werden. Das Hauptthema stellte die Stellungnahme der Hauptpersonalräte zum Gesetzesentwurf zur Änderung des BayEUG dar. Es wurden die Bedenken bzgl. der Entwicklungen in den Kollegien vorgetragen, Sachinformationen dargelegt und die Eindrücke von der Basis wiedergegeben, u. a. Unterrichtsbesuche, Klimawandel in den Lehrerkollegien, Veränderungen der Lehr- und Lernlandschaften ohne Evaluationen. Die Stellungnahme des Hauptpersonalrats finden Sie auf der Homepage des bpv unter pdf. Der Minister bezog dazu Stellung und betonte, dass den individuellen schulartspezifischen Besonderheiten Rechnung getragen werde, dass die Einführung ohne zeitlichen Horizont geplant sei. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass man zunächst den MODUS F-Schulen und den sehr großen Gymnasien die Möglichkeit für die erweiterte Schulleitung einräumen wolle. Die Hauptpersonalräte verwiesen in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der Personalräte vor Ort und die Lehrerkonferenz als Entscheidungsgremium; sie skizzierten flankierend beispielhaft ihre Erkenntnisse aus den Telefonsprechstunden und persönlichen Gesprächen, u. a. bei Personalratsschulungen. Außerdem wurde für den Fall, dass das Gesetz in Kraft treten sollte auch auf die notwendige Anpassungen im Bereich der untergesetzlichen Ebenen hingewiesen: Funktionenkatalog, Beurteilungsrichtlinien alles durch den Hauptpersonalrat mitbestimmungspflichtige Veränderungen. Minister und Staatssekretär zeigten sich aufgeschlossen für die Verunsicherungen, Zweifel und die Einwände der Personalräte, machten aber gleicherweise deutlich, dass die Entwicklung einer vertrauensvollen Führungskultur das Ziel aller Anstrengungen sei, um die Qualitätsentwicklung an den Schulen zu unterstützen. Unmissverständlich machte Minister Dr. Spaenle deutlich, dass die Gymnasien schon sehr viel Eigenverantwortung haben, die Fachexperten der Wert und das Spezifikum des Gymnasiums seien und gemeinsames Ziel die langfristige Absicherung der A15-Funktionen sei. (RB)
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