Beschreibung der Ämter (in bearbeiteter Fassung)

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1 MECKLENBURG ATLAS des BERTRAM CHRISTIAN von HOINCKHUSEN (um 1700) Beschreibung der Ämter (in bearbeiteter Fassung) 1

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3 Inhalt Seite Editionsgrundsätze für die Beschreibung der Ämter... 5 Beschreibung des Fürstentums Ratzeburg [zu Landkarte I Fürstentum Ratzeburg]... 6 Beschreibung des Amtes Grevesmühlen [zu Landkarte II Ämter Grevesmühlen und Rehna]... 7 Beschreibung der Ämter Mecklenburg, Warin, Tempzin und der Herrschaft Wismar [zu Landkarte III Ämter Mecklenburg, Warin, Tempzin und die Herrschaft Wismar] Beschreibung der Ämter Neubukow, Doberan, Redentin und Schwaan mit Ergänzung zur Beschreibung des Amtes Schwaan - Beschreibung der Buchholzer Pfarre - [zu Landkarte IV Ämter Neubukow, Doberan Redentin und Schwaan] Beschreibung des Amtes Ribnitz und der Rostocker Stadtgüter sowie der Güter der Hospitäler zum Hl. Geist und St. Georg Beschreibung der Warnow [zu Landkarte V Nordteil des Amtes Ribnitz und Landkarte VI Südteil des Amtes Ribnitz und die Rostocker Stadtgüter sowie die Güter der Hospitäler zum Hl. Geist und St. Georg] Beschreibung des Amtes Gadebusch und eines Teiles des Amtes Schwerin [zu Landkarte VII Amt Gadebusch und ein Teil des Amtes Schwerin] Beschreibung des Amtes Crivitz und eines Teiles des Amtes Schwerin [zu Landkarte VIII Amt Crivitz und ein Teil des Amtes Schwerin] Beschreibung der Ämter Sternberg, Goldberg und des Klosteramtes Dobbertin [zu Landkarte IX Ämter Sternberg, Goldberg und Kloster Dobbertin] Beschreibung des Amtes Bützow und des Klosters Rühn [zu Landkarte X Amt Bützow und Kloster Rühn] Beschreibung des Amtes Güstrow [zu Landkarte XI Amt Güstrow] Beschreibung der Ämter Gnoien, Neukalen und Dargun [zu Landkarte XII Ämter Gnoien, Neukalen und Dargun] Beschreibung der Ämter Boizenburg und Zarrentin [zu Landkarte XIII Ämter Boizenburg und Zarrentin, der Schaalsee und die Schaale]

4 Beschreibung des Amtes Wittenburg und eines Teiles des Amtes Schwerin [zu Landkarte XIV Ämter Wittenburg, Walsmühlen und ein Teil des Amtes Schwerin] Seite Beschreibung der Ämter Neustadt und Grabow [zu Landkarte XV Ämter Neustadt und Grabow Beschreibung der Ämter Dömitz und Eldena [zu Landkarte XVI Ämter Dömitz, Eldena und Neuhaus (in Sachsen-Lauenburg)] Beschreibung der Ämter Lübz, Marnitz und der Vogtei Parchim [zu Landkarte XVII Ämter Lübz, Marnitz und Vogtei Parchim] Beschreibung des Amtes Plau, des Klosteramtes Malchow und der Sandpropstei [zu Landkarte XVIII Amt Plau und Kloster Malchow und Sandpropstei] Beschreibung der Ämter Wredenhagen, Mirow und der Sandpropstei Beschreibung der Müritz [zu Landkarte XIX Ämter Wredenhagen, Mirow, die Sandpropstei und die Müritz] Beschreibung des Amtes Stavenhagen [zu Landkarte XX Ämter Stavenhagen und Ivenack] Beschreibung der Ämter Broda, Nemerow, Wanzka und Feldberg [zu Landkarte XXI Ämter Stargard, Broda, Nemerow und Wanzka] Beschreibung des Amtes Fürstenberg [zu Landkarte XXII Ämter Strelitz, Feldberg, Wesenberg und Fürstenberg mit Nebenkarte Südteil des Amtes Fürstenberg] Wort- und Begriffserklärungen Register der Ortsnamen Die Beschreibung der Ämter wurde bearbeitet von Christa Cordshagen, Günter Bernhardt und Annelie Kansy. 4

5 Editionsgrundsätze für die Beschreibung der Ämter Der Text der Ämterbeschreibung in bearbeiteter Fassung folgt in angemessener, zweckmäßiger und verständlicher Weise dem Text der Vorlage, wobei auch lateinische Wörter und juristische Fachbegriffe übersetzt bzw. erklärt werden. Die in der Vorlage durchgängig für die Gliederung des Textes angewandten Klammern werden ersetzt durch Absätze, Überschriften und Wortsperrungen. Die vielfachen Einrückungen des Textes sind in notwendigem Umfang durch Einrückungen des Satzspiegels der vorgelegten Fassung wiedergegeben. Bei der Übertragung des Textes der Beschreibungen der Ämter in heute gebräuchliches Deutsch (im folgenden bearbeitete Fassung genannt) wurden die nachfolgend aufgeführten Regelungen angewandt: 1. Allgemeine Regelungen zur Textgestaltung 1.1. Einheitlich gestaltete Überschriften für die Beschreibung der einzelnen Ämter gliedern den Text, der ggf. ergänzt wird durch Hinweise auf Stellen unvollständiger Überlieferung der Vorlage Die Interpunktion folgt dem heutigem Gebrauch Eckige Klammern [ ] bezeichnen Zusätze der Herausgeber Eine unsichere Lesung wurde mit [?] bezeichnet, während eindeutige Schreibfehler ohne gesonderte Kennzeichnung verbessert wurden. 2. Regelungen für Eigennamen 2.1. Die Namen von Ortschaften wurden buchstabengetreu in das Register aufgenommen, während in der bearbeiteten Fassung der Ämterbeschreibung im allgemeinen nur Ortsnamen in aktueller Schreibung verwendet wurden. Bei Ortsumbenennungen erfolgte ein Zusatz, der den aktuellen Ortsnamen enthält. Zur Gewährleistung der Zuordnung wurde im folgenden Text der Ortsname in der in der Vorlage enthaltenen Schreibung verwendet. Mit dem Zusatz [W] sind diejenigen in der Vorlage erwähnten Orte gekennzeichnet, die heute nicht mehr existieren. In der bearbeiteten Fassung wurde in diesen Fällen der Ortsname in einer Schreibung verwendet, die dem Lautstand der zuletzt nachgewiesenen Schreibung entspricht Die Namen von Gewässern wurden in der bearbeiteten Fassung der Ämterbeschreibung buchstabengetreu wiedergegeben. Ein ggf. abweichender aktueller Name ist nachfolgend in eckigen Klammern angegeben Die Namen von Personen wurden in der bearbeiteten Fassung der Ämterbeschreibung buchstabengetreu wiedergegeben, soweit es sich nicht um fortlebende Familien handelt, deren Namen in heutiger Schreibung angegeben wurden Die Namen von Mühlen und Krügen wurden, soweit in der Vorlage aufgeführt, beibehalten. 5

6 Beschreibung des Fürstentums Ratzeburg [zu Landkarte I Fürstentum Ratzeburg] Das Fürstentum Ratzeburg hat den Domhof und die Domkirche in Ratzeburg. Domänen Der Grundbesitz der Kirche, jetzt das Amt Ratzeburg genannt, das geteilt wird in die Vogteien Boitin [heute Boitin-Resdorf] mit den Höfen Lockwisch, Wahrsow, Lenschow [W], Lauen und den Dörfern Teschow, Palingen, Dorf Lockwisch, Rupensdorf, Lüdersdorf, Westerbeck, Petersberg,Wahlsdorf, Duvennest, Klein Mist [heute Klein Neuleben], Boitin-Resdorf, Bechelsdorf, Niendorf, Ollndorf, Raddingsdorf Schlagsdorf mit den Höfen Mechow, Wietingsbek, Schlagsdorf, Groß Molzahn, Neuhof [W], Römnitz und den Dörfern Groß Mist [heute Groß Neuleben], Sülsdorf, Wendorf, Rieps, Campow, Thandorf, Schlagresdorf, Schlagsdorf, Groß Molzahn, Klein Molzahn, Schlagbrügge, Lankow [W], Ziethen. Mühlen Kornmühlen: Palinger Mühle, Lockwischer Mühle, Papenmühle Sensenmühlen und Kupfermühlen auf der Beeck Walkmühlen bei Römnitz und bei der Papenmühle Ämter Schönberg hat das Amtshaus und den Flecken Schönberg. Höfe westlich der Maurine Schönberg, Selmsdorf, Bardowiek Höfe östlich der Maurine Blüssen, Menzendorf Dörfer westlich der Maurine Sülsdorf, Kleinfeld, Schwanbeck, Selmsdorf, Malzow, Bardowiek, Herrnburg, Klein Siemz Dörfer östlich der Maurine Groß Bünsdorf, Rodenberg, Rüschenbeck, Papenhusen, Grieben, Klein Bünsdorf, Rottensdorf, Menzendorf, Lübseerhagen, Retelsdorf, Sabow, Groß Siemz, Rabensdorf, Törpt, Lindow, Falkenhagen, Blüssen, Lübsee zur Hälfte Vogtei Mannhagen an der Stecknitz bei Mölln. Dahin gehören die Dörfer Mannhagen, Panten, Walksfelde. Mühlen Schönberg: Kornmühle, Pulvermühle Herrnburg: Kornmühle Mannhagen: Kupfermühlen, Kornmühlen Stove hat das Amtshaus. Dörfer östlich der Beeck Samkow, Pogez, Klein Rünz, Groß Rünz, Carlow, Klocksdorf, Demern, Röggelin, Woitendorf Dörfer westlich der Beeck Neschow, Cronscamp, Kuhlrade Mühlen in Stove die Mordmühle, ist eine Papiermühle Pfarren Der Dom zu Ratzeburg, Schönberg mit 2 Predigern, Selmsdorf, Herrnburg, Schlagsdorf, Ziethen, Demern. Vor Dassow liegt ein zum Fürstentum Ratzeburg gehöriges Armenhaus mit einer Kapelle. Das Patronatsrecht von diesen Kirchen steht dem Landesherrn zu. 6

7 Adlige Güter Zarnewenz, Torisdorf, Niendorf, Waschow, hierhin dienen die Bauern von Waschow und Dodow, das im Ritterschaftlichen Amt Wittenburg liegt. Fischerei auf den Seen und fließenden Gewässern des Fürstentums steht denen zu, in deren Grenzen sie anfällt. Beschreibung des Amtes Grevesmühlen [zu Landkarte II Ämter Grevesmühlen und Rehna] Das Amt Grevesmühlen hat die Stadt Grevesmühlen, dazu gehört das Stadtfeld. Der Flecken Dassow besteht aus 50 Einwohnern, die freie Leute sind, bürgerliche Nahrung treiben und dem Landesherrn die Konsumtionssteuer geben; sie stehen aber unter der Rechtsprechung des Besitzers auf Lütgenhof, auf dessen Grund und Boden dieser Flecken liegt. Sie müssen aber gewisse Zeiten zu Hofe dienen oder auch Dienstgeld zahlen. Domänen Landesherrliche Höfe Santow, dahin dienen und gehören die Dörfer Warnow, aus Gostorf 2 Vollbauern und 4 kleine Kätner, etwas aus Beckerwitz, Holm, Mallentin, Börzow und 2 Hufner aus Reppenhagen [heute Hof Reppenhagen]. Questin, dahin gehören Kastahn und Upahl. Everstorf, wohin etwas aus Warnow und Groß Pravtshagen gehören. Gantenbeck, dazu gehören das Dorf Gantenbeck und 7 Kätner aus Beckerwitz. Thorstorf, dahin gehören Bössow und etwas aus Warnow. Aus Bössow dienen dahin 3 landesherrliche Bauern und 3 landesherrliche Kossäten. Hungerstorf, dazu sind Groß Pravtshagen und Hamberge gelegt. Wichmannsdorf, dahin dienen die Tarnewitzer, Boltenhagener und das halbe Beckerwitz. Wotenitz, dahin dient Dorf Wotenitz. Hohen Schönberg [mit Diensten aus] Bauernstellen 1 Bauer aus Hohen Schönberg 2 Bauernstellen aus Grundshagen 2 Bauernstellen in Arpshagen 3 landesherrliche Häuser in Klütz: ein Schmied, ein Branntweinbrenner und Krüger oder Zöllner der Krüger in Proseken Mühlen die Poischower Mühle die halbe Gostorfer Mühle die halbe Großenhofer Mühle Zölle Die Fischerei ist nur gering, zu Santow und in den Seen bei Grevesmühlen. In diesem Amt liegen Dörfer, die unter fremde Rechtsprechung gehören. Nach Lübeck: Warnkenhagen Hinweis: mit 1 Bauernstelle Krummbrook [W] genannt, wo eine Mühle ist, wo täglich kaum 2 Scheffel Mehl gemahlen werden können. Nach Wismar: Wisch, ein freier Bauhof, der aber jährlich die Königsbede an das Amt Grevesmühlen gibt. 7

8 Woltersdorf Wendorf siehe Landkarte von Wismar Adlige Güter Johannstorf, dahin gehören das Dorf Johannstorf, Meierei und Dorf Pötenitz, das Dorf Volkstorf, wo eine Windmühle ist. Wieschendorf, wohin das Dorf Wieschendorf, die Meierei Feldhusen und die Dörfer Mummendorf [heute Kirch Mummendorf] und Neuenhagen gehören. Lütgenhof, wohin wie vorgenannt, der Flecken Dassow, die Meierei Prieschendorf, Seedorf [W] mit der Holländerei, die Dörfer Vorwerk, Benckendorf, Hanstorf und etliche Bauern aus Tramm, der Hof und das Dorf Schmachthagen wie auch 2 Mühlen und Volkstorf gehören. Groß Voigtshagen, dahin gehören das Dorf dieses Namens, Klein Voigtshagen außer der Meierei, die nach Groß Walmstorf gehört, aus Gostorf 2 Halbbauern und 1 wüste Hufe, 5 Teile aus der Mühle, 2 Bauern aus Greschendorf, 4 Kätner aus Tramm, 7 Bauern aus Roggenstorf, 6 Kätner aus Tankenhagen, das Dorf Gutow außer der Meierei dort, aus Reppenhagen 2 Bauern, 5 Teile aus Kühlenstein, aus Welzin 2 Bauern und 2 Kätner, Grevenstein ist früher ein Dorf gewesen, jetzt aber eine Meierei. Harkensee, wohin das Dorf Harkensee und das Dorf Rosenhagen mit der Holländerei gehören. Neuenhagen, dazu gehören die Dörfer Neuenhagen und Wilmstorf. Eigenbesitz. Schwansee [heute Groß Schwansee], wohin das Dorf Schwansee gehört. Eigenbesitz. Wieschendorf, dahin gehört das Dorf Wieschendorf. Dönkendorf, wozu Dönkendorf mit einer kleinen Wassermühle gehört. Brook, dazu gehören Brook mit einer kleinen Wassermühle und etwas aus Klütz. Rankendorf, dahin gehört Rankendorf. Kalkhorst, wo 2 adlige Höfe sind, wohin das Dorf Kalkhorst, welches unter ihnen geteilt ist, mit der Wassermühle gehört. Schmachthagen, wohin das Dorf Schmachthagen mit 2 Vollbauern und 2 Kossäten mit dem Dorf Moor gehören. Elmenhorst, dahin gehört das Dorf Elmenhorst. Grundshagen, dazu gehören einige Bauern aus Grundshagen, Niederklütz, Klütz und aus Steinbeck 2 Untertanen. Arpshagen, dahin gehören einige aus dem Dorf Arpshagen, auch aus Grundshagen, aus Klütz und Niederklütz, auch 3 Untertanen aus Steinbeck, der Hof und die Holländerei zu Goldbeck, der Hof Hofzumfelde, der Hof Balen und eine Windmühle auf dem Felde nach Ivershagen [W], die Holländerei in Ivershagen. Damshagen, wohin die Dörfer Damshagen, Pohnstorf, 2 Stellen aus Stellshagen, etwas aus Welzin und eine Wassermühle gehören. Parin vorher, jetzt Rolofshagen oder Ruhlshagen, wohin Gutow [heute Dorf Gutow und Hof Gutow] und Kussow mit einer Windmühle wie auch die bei den Höfen gelegenen Dörfer gehören. Güldenhorn [heute Christinenfeld], dahin gehören das Dorf Güldenhorn, etwas aus Tarnewitzerhagen, ein Teil aus der Mühle bei Oberhof, ein Haus aus Niederklütz. Oberhof, wozu das Dorf Oberhof, einige aus Tarnewitzerhagen, aus Wohlenberg, ein Teil aus der Mühle bei Oberhof gehören. Großenhof, dahin dienen Wahrstorf und Steinbeck und dazu gehört die halbe Großenhofer Mühle. Tarnewitz, dahin gehören das Dorf Tarnewitz, etwas aus Tarnewitzerhagen, ein Teil aus der Mühle vor Oberhof, ein Haus in Niederklütz. Groß Walmstorf, dahin gehören das Dorf Groß Walmstorf, die Meierei zu Gostorf mit 2 Vollbauern und 4 kleinen Kätnern, in Greschendorf 1 Vollbauer, in Tramm 1 Bauer und 1 Kätner, in Lütgenhof 2 Vollbauern, in Roggendorf 4 ½ Bauern und 3 Kätner, in Klein Voigtshagen die Meierei, in Tankenhagen 2 Kätner, in Jassewitz [heute Alt Jassewitz] 4 Vollbauern und 2 kleine Kätner, in Zierow 1 Bauer und 3 Kätner, in Eggerstorf 1 Bauer und 3 Kätner, in Reppenhagen 2 Bauern, die Meierei und 3 Vollbauern und 1 Kätner in Niendorf am Salzwasser, in Welzin 2 Bauern und 2 Kätner, in Gutow die Meierei, aus der Mühle 2 Teile, aus Kühlenstein 2 Teile. Klein Walmstorf, wohin aus Bössow 3 adlige Bauern und 1 Halbkossät dienen. Das Dorf Wendorf, wo ein Meierhof ist, 4 Bauern und verschiedene Kätner, die halbe Thorstorfer Mühle. Gramkow, wozu das Dorf Gramkow gehört. Hoikendorf, dazu gehören Manderow, das Dorf Barendorf, 3 Bauern auswohlenhagen und aus Hohenkirchen 4 Bauern. Jamel, dahin gehören das Dorf Jamel, Wahrstorf und Jassewitz. 8

9 Gressow, dahin gehören das Dorf Gressow, Krönkenhagen, der Meierhof Wolde. Zierow und Eggerstorf, dahin dienen das Dorf Stofferstorf, aus Weitendorf 3 Bauern und 2 gelegte Kossätenstellen. Aus Hoben 12 Fischer, welche nur wenigen Acker haben und einige Dienste tun im Garten und zur Ernte, einige Bauern aus Redewisch, Niederklütz, Niendorf, Glashagen, Rastorf, die Wasser- und Windmühle zu Zierow. Fliemstorf, darin ein Meierhof von 4 gelegten Bauern- und 4 Kossätenstellen, doch sind jetzt noch 7 Kossäten vorhanden, welche auf dem Meierhof Handdienste tun und sich außer von dem wenigen Ackerbau von der Fischerei ernähren. Barnekow, dahin gehören die Mühle zu Barnekow, die Dörfer Barnekow und Zipphusen [W], die Meierei in Weitendorf. Köchelsdorf und Tressow, dahin dienen Köchelsdorf, Käselow, das Dorf Schadendorf [W], 3 Bauern aus Steinfort [heute Testorf-Steinfort, Fräulein Steinfort]. Plüschow, dahin dienen die Dörfer Plüschow, Testorf, Friedrichshagen und die Meierei Meierstorf. Rüting, dahin gehören Rüting, Diedrichshagen, Wüstenmark. Rüting-Steinfort ist ein Gut mit 4 Bauernstellen, siehe Tressow. Groß Krankow, wohin die Dörfer Groß Krankow, Petersdorf, Quaal und Bobitz gehören. Klein Krankow, dazu gehören Harmshagen, Friedrichshagen. Bernstorf, wohin Bernstorf, Jeese, Pieverstorf, Teschow mit der Wasser- und Windmühle, Othenstorf, ebenso der Krug aus Börzow gehören. Schildberg Hanshagen Rastorf Pfarren In der Stadt Grevesmühlen sind 2 Prediger. Eingepfarrt sind die Stadt Grevesmühlen, der Hof Santow, Degtow, Everstorf, Hungerstorf, Hilgendorf, Questin, Wotenitz, Naschendorf, Hamberge, Warnow, Pravtshagen, Gostorf, die Mühle zu Poischow. Dassow, eingepfarrt sind der Flecken Dassow, der adlige Hof Johannstorf, die Meierei zu Pötenitz, Wieschendorf, Lütgenhof mit den beiden Höfen, die Meierei Wieschendorf und das Dorf Feldhusen, Prieschendorf und Seedorf mit den Dörfern Vorwerk und Benckendorf, Hof und Dorf Harkensee, Rosenhagen, Volkstorf, Wilmstorf, Holm. Kalkhorst, eingepfarrt sind die adligen Höfe mit den Dörfern Neuenhagen, Kalkhorst, Rankendorf, Brook, Schwansee, Dönkendorf. Patronatsrecht liegt auf Neuenhagen. Elmenhorst, eingepfarrt sind Hof und Dorf Elmenhorst, Warnkenhagen mit der Bauernstelle Krummbroock [W], Brook und Brookstrand [W], das Dorf Steinbeck mit Hoofe [W]. Klütz, eingepfarrt sind die landesherrlichen Höfe Wichmannsdorf und Gantenbeck mit den Dörfern, die landesherrlichen Dörfer Tarnewitz und Boltenhagen, die adligen Höfe Arpshagen, Grundshagen, Oberhof, Güldenhorn, Tarnewitzer Hof [zusammen mit Güldenhorn heute Christinenfeld], die Dörfer Klütz, Redewisch, Niederklütz und Ivershagen. Patronatsrecht liegt auf Arpshagen und Grundshagen. Damshagen, eingepfarrt sind Hof und Dorf Damshagen, Pohnstorf, Parin und Rolofshagen, Gutow, Kussow, Reppenhagen, Welzin und Moor. Das Patronatsrecht hat früher nach Damshagen gehört, ebenso ist der Priesteracker von dem Damshagener Felde genommen. Es hat aber vor langen Jahren dieser Hof dieses Recht verloren, und der Landesherr hat es so lange ausgeübt, bis es von dem Geheimen Rat von Plessen, dem damaligen Besitzer von Parin, übernommen wurde, so daß es jetzt nach Parin oder Rolofshagen gehört. Roggenstorf, eingepfarrt sind der adlige Hof Groß Voigtshagen mit dem Dorf Klein Voigtshagen, Tankenhagen, Greschendorf, Roggenstorf, Grevenstein, die Höfe von Groß Gutow und Klein Gutow. Patronatsrecht liegt auf Voigtshagen und Groß Walmstorf. Mummendorf, eingepfarrt sind Mummendorf, Hanstorf, Tramm. Börzow, eingepfarrt sind der adlige Hof Bernstorf, Hof und Dorf Schmachthagen, Börzow, das im Amt Rehna gelegene Dorf Bonnhof und Teschow. Bössow, eingepfarrt sind der landesherrliche Hof Thorstorf, das Dorf Bössow, der adlige Hof Großenhof. 9

10 Landesherrliches Patronatsrecht, Mitinhaber Klein Walmstorf. Hohenkirchen, eingepfarrt sind die adligen Höfe Klein Walmstorf, Hoikendorf, Manderow, Gramkow, Hohen Wieschendorf, Groß Walmstorf, Niendorf, Alt Jassewitz, das landesherrliche Dorf Beckerwitz. Patronatsrecht liegt auf Hoikendorf. Proseken, eingepfarrt sind Gägelow, ein Dorf zum Amt Mecklenburg gehörig, die beiden adligen Höfe Zierow und Eggerstorf, der Meierhof Wolde, der nach Wismar gehörige Meierhof Wolterstorf, die Dörfer Stofferstorf, Weitendorf, Fliemstorf, Hoben,Wendorf, Groß Woltersdorf, der nach Wismar gehörende Bauhof Wische und Proseken. Eine Kapelle ist in Weitendorf neben dem Armenhaus, wo 4mal jährlich gepredigt und den 8 Armen das Heilige Abendmahl gereicht wird. Gressow, eingepfarrt sind die adligen Höfe und Dorf Gressow, Barnekow, Jamel, Tressow, Groß Krankow und die Dörfer Käselow und Zipphusen. Patronatsrecht liegt auf Gressow. Kapelle zu Groß Krankow, wo nur einmal im Quartal gepredigt wird, wenn die Einwohner zum Heiligen Abendmahl gehen. Eingepfarrt sind Hof und Dorf Groß Krankow, wohin das Patronatsrecht gehört. Friedrichshagen, eingepfarrt sind die adligen Höfe Klein Krankow, beide Plüschow und die Dörfer dazu. Diedrichshagen, eingepfarrt sind Diedrichshagen, Rüting Hof und Dorf, Oberrüting, Schildberg. [Die Beschreibung des Amtes Rehna ist nicht überliefert.] Beschreibung der Ämter Mecklenburg, Warin, Tempzin und der Herrschaft Wismar [zu Landkarte III Ämter Mecklenburg, Warin, Tempzin und die Herrschaft Wismar] Das Amt Mecklenburg hat Domänen das Amtshaus zu Mecklenburg [heute Dorf Mecklenburg]. Höfe Meiereien Petersdorf Blumenhof Rosenthal mit der Schäferei Neuhof, dahin dienen die Dörfer Mecklenburg [heute Dorf Mecklenburg], Karow, Metelsdorf, wo 7 Bauern sind, Martensdorf mit 3 landesherrlichen Bauern und 1 Kossätenstelle, Schulenbrook, Losten. Gägelow gibt Dienstgeld. Hoppenrade, dahin dienen Vicheln [heute Hohen Viecheln] und Rambow. Moidentin, wohin die Dörfer Lübow und Kletzin dienen. Mühlen eine Wassermühle in Mecklenburg eine Wassermühle in Moidentin Jagden auf den landesherrlichen Höfen, Dörfern, Feldern und in den Wäldern. Fischerei auf dem Schweriner See bei Hohen Viecheln auf dem Lostener See auf dem Tarzower See auf den beiden Mühlenteichen 10

11 Adlige Güter im Nordteil, westlich des Schiffgrabens oder des Viechelschen Baches Scharfstorf, dazu gehören eine Wassermühle, die Meierei zu Lutterstorf, das Dorf Beidendorf mit einer Meierei und einige Bauern aus Saunstorf. Rambow, dahin gehören das Dorf mit 5 Kossäten und Grapen Stieten mit einer Meierei mit 5 Kossäten, auch einige Bauern aus Saunstorf. Groß Stieten, dahin gehören das Dorf Groß Stieten, mit 5 Bauernstellen und Klein Stieten [heute zu Groß Stieten] mit einem Meierhof und 3 Bauern. östlich des Schiffgrabens oder des Viechelschen Baches, westlich der Beeck Greese, wohin eine Wassermühle und ein Teil aus Kritzow gehören. Levetzow, dahin gehören das Dorf Levetzow mit einer Wassermühle und ein Teil aus Kritzow. Maßlow mit einer Wassermühle und dem Dorf Maßlow Wietow mit dem Dorf Wietow und der Wassermühle Moidentin östlich der Beeck Zurow, dahin gehören das Dorf Zurow mit den Dörfern Krassow und Sellin. Neperstorf, dahin gehören das Dorf Neperstorf und 2 Bauern aus Tarzow. Tarzow, dazu gehören 2 Bauern aus Tarzow und eine Walk-, Stampf- und Windmühle. Trams, dahin gehört das Dorf Trams mit Moltow. Schimm, dahin gehören Schimm und der Steenkrug. Jesendorf, früher ein ganzes Dorf, das gelegt wurde; dahin gehört Breesen [heute Kleekamp]. im Südteil beim Mühlenbach Retgendorf mit einigen Bauern aus Retgendorf, das mit Rubow und Schlagsdorf [heute Alt Schlagsdorf] in Gemeinschaftsbesitz ist und das halbe Flessenow. Buchholz siehe Rubow Ventschow mit dem Dorf Ventschow und der Schäferei Schlagsdorf, dahin gehört halb Flessenow, das mit Rubow in Gemeinschaftsbesitz ist. Rubow liegt je zur Hälfte im Amt Mecklenburg und im Amt Bützow; dort ist eine Mühle. Einige Untertanen aus Retgendorf dienen nach Rubow; dazu gehört auch die Meierei und Schäferei aus Schlagsdorf, Hof und Dorf Buchholz, ebenso Hof und Dorf Thurow, eingepfarrt in Brüel. Dämelow, dahin gehört das Dorf Dämelow. Dieses Gut gehört zum Amt Bützow und ist Stiftsgut. Neuhof, dahin gehören die Dörfer Neuhof und Holdorf und die Meierei Klein Jarchow. Bibow, dahin gehört das Dorf Bibow mit der Mühle. Keez bei der Warnow Nutteln, wohin 2 Kossäten aus Kuhlen und eine Wassermühle gehören. Golchen mit dem Dorf Golchen Necheln ist nur ein adliger Hof. Weselin [W] mit dem Dorf Weselin und einigen Bauernstellen aus Kaarz. Penzin mit dem Dorf Penzin Rothenmoor mit 2 Hufen Acker aus Laase, ohne Häuser; vorher ist es 1 Meierhof vom Eickhof gewesen. Groß Görnow mit dem Dorf Groß Görnow, darinnen wohnen 2 Voll- und 2 Halbbauern, ursprünglich ein Dorf von 9 Bauern. Eickhof mit einer Wassermühle an der Warnow und Groß Labenz, wie auch Eickelberg (außer dem Schulzen dieses Dorfes, welcher 1 ¾ Hufen hat und in das Amt Tempzin gehört und dahin dient) und das Dorf Laase (ohne die 2 bewohnten Bauernstellen, die nach Katelbogen gehören und ebenso ohne die 2 Hufen Land, die nach Rothenmoor gehören). Pfarren Mecklenburg, eingepfarrt sind das Amt und die Dörfer Mecklenburg, Blumenhof, Neuhof, Rosenthal, Petersdorf, Karow, Moidentin und der Hof Steffin, der nach Wismar gehört. Tochterkirche ist Moidentin, weil aber nur wenige Leute dort sind, müssen sie nach Mecklenburg in die Kirche gehen. 11

12 Vicheln (oder Hohen-Vicheln), eingepfarrt sind das Dorf Hohen Viecheln, das zum Amt Schwerin gehörige Dorf Kleinen [heute Bad Kleinen], das Dorf Laase, der landesherrliche Hof Hoppenrade, der adlige Hof und die Schäferei Ventschow und die Dörfer Moltow, Breesen. Tochterkirche ist Rubow, eingepfarrt sind der Hof, das Dorf und die dortige Mühle. Lübow, eingepfarrt sind die adligen Höfe Witow sowie das Dorf, Hof und Dorf Maßlow, Levetzow, Schmakentin, Greese, Meierei Rüggow, die Dörfer Krassow, Kritzow, Lübow, Kletzin, der Hof Flöte [heute Groß Flöte], Hof und Dorf Triwalk (diese beiden Orte gehören nach Wismar). Beidendorf, eingepfarrt sind der adlige Hof Scharfstorf, das Dorf Beidendorf, der adlige Hof Rambow mit Grapen Stieten und Saunstorf, der adlige Hof Groß Stieten mit den Dörfern Groß Stieten und Klein Stieten, der Hof Groß Krankow und Köchelsdorf, beide aus dem Amt Grevesmühlen. Retgendorf, eingepfarrt sind Hof und Dorf Retgendorf, Flessenow, Hof und Dorf Schlagsdorf, Meierei und Krug zu Leezen nach Cambs gehörig. Tochterkirche Buchholz, eingepfarrt sind Hof und Dorf Buchholz, das Dorf Holdorf, Hof und Dorf Tessin, eine nach Cambs gehörige Ziegelei. [Die Fortsetzung der Beschreibung der Pfarren ist nicht überliefert.] Das Amt Warin hat die Stadt Warin. Domänen Das Amtshaus in Warin, dahin dienen die Dörfer Pennewitt, Mankmoos, KleinLabenz, Wendorf. Der Meierhof Nisbill, dahin dienen Nisbill, Büschow. Mühlen Warin Fischerei auf dem Wariner See auf dem Glammsee auf dem Großen See [heute Großlabenzer See] auf dem Barschsee auf dem Weißen See auf dem Faulen See Pfarren Eine ist in der Stadt Warin. Zum Amt Tempzin, ehemals Tönnies-Hoff, gehören [Tönnies-Hoff ist die ehemalige Antoniter-Präzeptorei] das Amtshaus zu Tempzin, dahin dienen aus Zahrensdorf 9 Bauern, aus Jarchow [heute Langen Jarchow] 2 Bauern. Höfe Jülchendorf, dahin dienen Jülchendorf und Venzkow. Häven, dahin dienen aus Jarchow 4 Bauern und 2 Kossäten. Witzin gehört zum Amt Sternberg, dahin dienen die Bauern im Dorf. Blankenberg, dahin dienen der Schulze aus Eickelberg und 1 Bauer aus Penzin bei Brüel, dieser ist aber an Herrn Plonnies wegen der Sültener Hufen abgetreten, und der Blankenberger Acker wird jetzt vom Amt bestellt. 12

13 Dörfer Rosenow im Amt Sternberg, darinnen wohnen unter anderem die den Predigern nach Sternberg gehörigen 3 Bauern, die in der Ernte und zur Rohrwerbung einige Dienste in diesem Amt leisten müssen, im übrigen aber Dienstgeld zur landesherrlichen Kammer geben. Sülten, wo 2 Hufen vom Herrn Plonnies zur Saline gelegt sind. Mühlen Tempzin Witzin Ziegeleien Tempzin Fischerei auf dem Blankenberger See [heute Tempziner See] auf dem Jarchower See [heute Neuhofer See] auf dem Spölsack auf dem Rosenower See Pfarren Tempzin, Witzin, Sülten Hinweis: Es ist anstatt des Sültener [Patronats] das Penzinsche Patronat an Herrn Plonnies zu Penzin überlassen worden. Die Herrschaft Wismar hat die Stadt Wismar, dazu gehören die Landwehren Lübsche Burg Rotentor Kritzowburg Hornstorfer Burg [W] Müggenburg Dörfer Zwei Teile aus dem Dorf Wendorf Hinweis: Wendorf ist in 3 Dorfschaften unterteilt, die ganz nah beieinander liegen. 1. Vor Wendorf, wo 3 Vollbauern wohnen, die unter sich dazu noch 2 gelegte Bauernstellen verteilt haben; hier wohnt auch ein Krüger, der keinen Acker hat. Sie stehen unter Wismarer Rechtsprechung und gehören zur Stadtkämmerei. 2. Mittel Wendorf, darinnen wohnen 5 Vollbauern, ebenfalls unter Wismarschem Recht; sie gehören zur Hl.-Geist-Kirche. 3. Hinter Wendorf, früher Poppendorf genannt, das bisher des verstorbenen Herrn Dr. Schabbels Erben besaßen. Martensdorf, wo ein Hof zum Hl. Geist gehört, das übrige gehört zum Amt Mecklenburg. Klüssendorf, dem Hl. Geist in Wismar zugehörig. Triwalk Rüggow Armenhäuser St. Jacobshof Kluss Mühlen in der Stadt sind verschiedene Mühlen außerhalb der Stadt die Papiermühle die zur Kämmerei gehörige Walkmühle das Land Poel die Dörfer gehören nach Lübeck und zu dem dortigen Hl.-Geist-Armenhaus: 13

14 Seedorf Wangern Weitendorf Brandenhusen nach Wismar Timmendorf Kaltenhof Schwarzenhof [W] Steinhagenshof Kirchdorf Ferner Golwitz [heute Gollwitz] Norder-Golwitz [heute Gollwitz] Vorwerk Schulzenhof Niendorf Malchow Fährdorf Werder der Walfisch, mit einer Festung Pierwarder Großer Werder Pfarren Kirchdorf das Amt Neukloster das Amtshaus Neukloster Dörfer Zarnekow Bäbelin Teplitz Glasin Züsow Tollow Pinnowhof Strameuß Babst Groß Tessin Nevern Perniek Neuhof Lüderstorf Nakensdorf Reinstorf Klein Warin Lübberstorf Mühlen Neumühle Pfarren Neuloster Bäbelin Groß Tessin 14

15 Beschreibung der Ämter Neubukow, Doberan, Redentin und Schwaan mit Ergänzung zur Beschreibung des Amtes Schwaan - Beschreibung der Buchholzer Pfarre - [zu Landkarte IV Ämter Neubukow, Doberan, Redentin und Schwaan] Das Amt Neubukow hat Städte Neubukow, dazu gehört der Stadtacker. Kröpelin hat ein Stadtfeld, das in 3 Teile geteilt ist, ein kleines Holz mit einer Wassermühle, die der Stadt gehört und eine Walkmühle. Kröpelin gibt einige Geld- und Kornpachten, früher nach Schwaan, später nach Doberan; sie sind jetzt wieder zum Amt Neubukow gelegt worden. Einige wollen Kröpelin zum Amt Redentin rechnen. Im Kröpeliner Stadtsiegel ist ein Krüppel, der auf Händen und Füßen kriecht und nach der alten Tradition in einem Tage umkrochen hat, was jetzt zu Kröpelin gehört. in diesem Amt liegen Dörfer, die gehören nach Lübeck: Alt Bukow und zwar dort zum Hl.Geist gehörig, bestehend aus 4 Hufnern und einigen Kätnern, hat einen Krug und eine Schmiede. Dem Landesherren stehen die Kirche, Kirchhof, Wedem und Küsterei als Patron zu. Die Straßengerechtigkeit in diesem Dorf gehört zum Amt Neubukow, so daß die Stadt Lübeck keine weitere Gerichtsbarkeit hat, außer über die Hofstellen der Hauswirte oder, wie es in den alten Amtsbüchern steht, zwischen den Traufen sich etwa ergibt. Desgleichen hat das Amt Neubukow über dieses Dorf in Kriegszeiten und anderen dergleichen Begebenheiten die Schutzgerechtigkeit, wofür jährlich ein bestimmtes Schutzgeld an das Amt entrichtet wird. Ansonsten geben die Einwohner jährlich ihre entsprechende Pacht nach dem Hl. Geist in Lübeck, die im Herbst durch den Vogt erhoben wird, der zugleich dabei Gerichtstag hält und die vorgefallenen Streitigkeiten schlichtet. nach Wismar: Für die Bauten der Kirche ist St. Marien selbst zuständig; 8 Bauleute wohnen darinnen. [hier vermutlich unvollständige Angaben des Verfassers] Pepelow gehört zum Hl.Geist und besteht aus 5 Hufnern. Die Rechtsprechung und Inspektion hierüber hat ein Bürgermeister als Patron, 1 Ratsmitglied als Inspektor und 2 oder 3 aus der Bürgerschaft als Verwalter. Domänen Das Amtshaus zu Neubukow, dahin gehören und geben Dienstgeld Alt Karin, Moitin, 2 Kossäten sind aus Kamin. Landesherrliche Höfe Wakendorf, dahin dienen 2 Vollhufner aus Wakendorf, 4 Vollbauernstellen und eine halbe Bauernstelle sind gelegt. Groß Strömkendorf, dazu gehören das Dorf Groß Strömkendorf, soweit es landesherrlich ist, Wodorf und Stove, wie auch einige Dienste aus Nantrow. Dieser Hof liegt eigentlich im Amt Redentin. Mechelsdorf, dahin dient das Dorf Wischuer. Zweedorf, wohin die Dörfer Zweedorf und Biendorf gehören. Gaarzer Hof, dahin dienen Bastorf, Wendelstorf, Westhof, wo nur 1 Bauer wohnt, 1 landesherrlicher Bauer aus Meschendorf und 8 kleine landesherrliche Kossäten aus Alt Gaarz [heute Rerik]. Brunshaupten [heute Kühlungsborn Ost], dahin gehört das Dorf Brunshaupten, das eine gute halbe Meile lang ist und vom Süden zum Norden bis zum Strande verläuft; die Leute ernähren sich vorwiegend vom Fischfang; ebenso wie Arendsee [heute Kühlungsborn West], mit diesem Dorf hat es die gleiche Bewandtnis. Jetzt gibt es Dienstgeld. Passee, dahin gehört das Dorf Passee. Vorher ist es ein adliges Gut gewesen. Jagden Fischerei Zölle Mühlen Neubukow Brunshaupten 15

16 die Windmühle bei Kröpelin Die Wassermühle dort gehört einem Privatmann, der jedoch jährlich als Anerkennung 6 Taler Wasserlaufgeld an das Amt gibt. Adlige Güter liegen teils im Waldgebiet [Holzort] Westenbrügge, wo eine Wassermühle ist, dahin gehören das Dorf Westenbrügge, Parchow, Jörnstorf zur Hälfte, Alt Karin und Danneborth, Uhlenbrook und Mistädten[W], die beide wüst sind, außer einer Schäferei und einem Häker in Uhlenbrook. Eine Wassermühle ist in Alt Karin. Detershagen und Hanshagen Groß Siemen Gerdshagen, dahin gehören das Dorf Gerdshagen und Klein Nienhagen, 2 Vollbauern aus Alt Karin, einige aus Altenhagen mit einigen wüsten Hufen. Groß Nienhagen, dahin gehören das Dorf Groß Nienhagen und Klein Siemen und 1 Bauer aus Altenhagen. Rederank, dazu gehört das Dorf Rederank. Gorow, wohin das Dorf dieses Namens gehört. Klein Bölkow Hohen Luckow Groß Belitz Klein Belitz, dahin dienen Klein Belitz und Tatschow. Neukirchen Radegast, dahin dient Rosenhagen. Berendshagen, dahin gehören das Dorf Berendshagen, der Hof Pustohl, das Dorf Dolglas, wo die Bauern wohnen, die dort zu Hofe dienen. Gnemern, dahin gehören das Dorf Gnemern, wie auch Wokrent, Groß Gischow und Klein Gischow (Wokrent und Klein Gischow gehören zum Stift Bützow). Poischendorf Alt Poorstorf Tüzen Wakendorf Tatschow siehe Klein Belitz Miekenhagen im Wismarer Gebiet Buschmühlen, dahin gehören 3 Hufen aus Klein Strömkendorf. Damekow, dahin gehören das Dorf Damekow, wie auch Friedrichsdorf, Stuw [W] und der Hof Dreveskirchen mit dem Dorf und der Windmühle zusammen mit Clausdorf, wobei eine Wassermühle ist, dahin gehören eine kleine Meierei und 3 Untertanen aus Garvensdorf und 1 Kossät aus dem Dorf Teschow. Groß Strömkendorf, wohin 1 Bauer und 3 Kossäten aus diesem Dorf dienen, das übrige ist landesherrlich. Rohlstorf, dazu gehören das Dorf Rohlstorf, das Dorf Kalsow mit der Meierei, wie auch das Dorf Kartlow. Goldebee, dahin gehört das Dorf Goldebee. Preensberg [W], wohin 2 Vollbauern dienen und 1 Halbbauer aus Kartlow. Gamehl, dahin gehören der Hof Tatow, das Dorf Neuendorf und einige Bauern aus Kartlow. Ilow, dazu gehören 3 volle und 2 halbe Hufen und 1 Kätner aus Lischow, 3 ½ Hufen aus Klein Strömkendorf. [Das Dorf Lischow liegt nah bei Vogelsang und dient auch dahin. Aber es ist dabei zu bemerken, daß das Gut Vogelsang zum Stift Bützow gehört und deswegen auch sein Besitzer zum Stift gehört. Wegen des Dorfes Lischow gehört er jedoch zum Amt Neubukow. Das Dorf Lischow aber gehört zum Amt Neubukow.] Madsow, wozu das Dorf Madsow gehört. Steinhagen Steinhausen, wohin das Dorf Steinhausen, die Meierei Eichholz [W] und Hagebök gehören. Panzow, wozu Panzow, wie auch Wendisch Mulsow [heute Klein Mulsow] und Kirch Mulsow gehören, 2 Kossäten und einige wüste Hufen aus Altenhagen. im Strandgebiet Roggow, dahin gehören das Dorf Roggow und Danneborth. 16

17 Blengow Wustrow, dazu gehören das Dorf Wustrow und einige Bauern aus Alt Gaarz, ebenfalls Detershagen und Hanshagen. Garvsmühlen Mechelsdorf, wohin das Dorf Mechelsdorf und einige Bauern aus Alt Gaarz gehören. Wichmannsdorf, dahin gehört das Dorf Wichmannsdorf. Büttelkow, dazu gehören Büttelkow und Harmshagen [W] mit der Windmühle. Gersdorf, wohin Gersdorf, Horst und Körchow gehören. Hohen Niendorf Pfarren Neubukow Kröpelin, eingepfarrt sind aus dem Amt Doberan das landesherrliche Dorf Diedrichshagen, der landesherrliche Hof Jennewitz und das dahin dienende Dorf Boldenshagen, die landesherrliche Meierei Brusow und das dahin dienende Dorf Schmadebeck (oder Schmarbeeck), die beiden im Amt Neubukow gelegenen adligen Höfe Detershagen und Hanshagen wie auch das Städtchen Kröpelin. In Kröpelin beim Amtshaus ist eine Kapelle, St. Jürgen genannt, in der aber nicht mehr gepredigt wird. Diese Pfarre gehört zur Doberaner Propstei. Goldebee, eingepfarrt sind Warkstorf, das ein Tafel-Gut und jetzt verpfändet ist: 2 Dörfer sind schwedisch, das eine [Warkstorf], gehört zum Amt Neukloster, das andere [Preensberg], zum Hl. Geist in Wismar; die adligen Höfe Goldebee und Preensberg. Patronatsrecht gehört nach Goldebee. Hornstorf Neuburg, eingepfarrt sind das Amtshaus Redentin mit Farpen und den beiden landesherrlichen Dörfern Gagzow und Krusenhagen, der adlige Hof Steinhausen mit den Dörfern Pölitz und Eichholz, Hagebök und das zugehörige Dorf, die adligen Höfe Gamehl, Tatow mit den Dörfern Neuendorf und Kartlow, der adlige Hof Ilow, der Hof Madsow mit dem Dorf, das Dorf Kalsow, der Hof Zarnekow und das Dorf Züsow, die beide zum Amt Neukloster gehören. Dreveskirchen, eingepfarrt sind sowohl der landesherrliche als auch der adlige Hof Groß Strömkendorf mit ihren Dörfern als auch die Dörfer Robertsdorf, Heidekaten, Blowatz, Wodorf, Stove, Güstow, Boiensdorf, die adligen Höfe Damekow und Friedrichsdorf, der Hof in Dreveskirchen mit dem Dorf, wie auch das Dorf Stuw. Das Patronatsrecht liegt auf dem adligen Teil Strömkendorfs und Friedrichsdorfs (oder Dambeck). Alt Bukow, eingepfarrt sind der adlige Hof Vogelsang und Clausdorf mit der Mühle; die Dörfer Alt Bukow, Questin, Teschow, Nantrow, die beiden letzteren gehören zum Amt Redentin. Lischow und Klein Strömkendorf gehören zum Amt Neubukow; Bantow und Pepelow gehören nach Wismar. Das Patronatsrecht ist landesherrlich und es stehen, was Kirchensachen anlangt, alle Eingepfarrten unter dem landesherrlichen Konsistorium in Rostock; da haben sie bei der Predigerwahl ihre Stimme wie ansonsten üblich. In den alten Visitationsbüchern findet sich, daß die Preens in Moidentin (im Amt Mecklenburg gelegen und jetzt ein landesherrlicher Hof) das Patronatsrecht gehabt haben. Russow Westenbrügge, eingepfarrt sind das Dorf Krempin, Sandhagen, die adligen Höfe Westenbrügge, Jörnstorf, Körchow mit den Dörfern dieses Namens, die Dörfer Parchow, Uhlenbrook. Das Patronatsrecht gehört nach Westenbrügge. Hinweis: Die Westenbrügger Kreuzkirche ist in den katholischen Zeiten die Mutterkirche von allen zwischen Rostock und Wismar gelegenen Gotteshäusern gewesen; dort hat ein Prälat gewohnt. Biendorf, eingepfarrt sind Biendorf und Wischuer, der adlige Hof Büttelkow mit dem Dorf Harmshagen, der adlige Hof Gersdorf. Alt Gaarz Brunshaupten, eingepfarrt sind der Hof Brunshaupten mit dem Dorf und das Dorf Arendsee. Kirch Mulsow 17

18 Alt Karin, eingepfarrt sind Alt Karin, Danneborth, Groß Nienhagen, Klein Nienhagen, Klein Siemen, Altenhagen, Bolland, Neu Karin, Kamin, Rosenhagen. Das Amt Doberan hat das Amtshaus in Doberan, den Kammerhof, die Neue- und die Backhaus-Mühle, den Landkrug, den Lindenkrug, Schmiede, Schäferei etc. Höfe Marienehe mit Dorf und Schäferei Lambrechtshagen, Hof und Dorf, Schäferei und Teich Rabenhorst, Hof und Schäferei Steinbeck, Hof und Dorf, wo 2 Bauern wohnen. Nienhagen, Hof und Dorf, wo 3 Bauern wohnen. Hinter Bollhagen mit einer Schäferei Vorder Bollhagen mit einer Schäferei Diedrichshagen mit einer Schäferei Brusow mit einem Teich und einer Schäferei Retschow, Hof, Schäferei und Teich, auch Dorf Einhusen Hof und Schäferei Satow, Hof, Dorf, Schäferei und See Ivendorf, Meierei und Schäferei Hütten, Hof, Schäferei und Teich Althof, Hof und Schäferei Glashagen, Meierei und Schäferei Püschow Dörfer Fulgen ist nur 1 Bauernstelle. Klein Bollhagen Wittenbeck Steffenshagen Brodhagen, mit einem großen Teich Sandhagen Jörnstorf ist halb landesherrlich, halb adlig Schmadebeck Elmenhorst ist halb landesherrlich und gehört halb zur Stadt Rostock. Lüningshagen Hohenfelde Stülow Reddelich Bartenshagen Parkentin Allershagen Sievershagen Schutow und eine Schäferei Bargeshagen Admannshagen Lichtenhagen Rethwisch Börgerende Pfarren Doberan A Parkentin C Lambrechtshagen D Lichtenhagen B Rethwisch E Steffenshagen F Retschow G Satow H Rabenhorst war eine Kapelle, es sind aber kaum noch die Ruinen davon vorhanden. Klein Bollhagen hat eine Kapelle. 18

19 Mühlen Doberan hat 2 Mühlen. Steffenshagen Satow Althof Bademühle Jagden bestehen aus Hoch- und Niederwild. Fischerei ist in der Ostsee, wo der Heilige Damm ist. Zur Stadt Rostock gehörende Orte, die in diesem Amt liegen, sind der Flecken Warnemünde. Dörfer Diedrichshagen Groß Klein Schmarl Lütten Klein Evershagen, wo 4 Bauern wohnen In den vorgenannten Pfarren sind eingepfarrt zu A Doberan, das ganze Dorf Doberan mit allen Einwohnern mit dem Schloß, dem Kammerhof, der Neuen Mühle und Backhaus-Mühle etc. B Lichtenhagen, der Hof Nienhagen, der Hof Steinbeck, der Hof Marienehe, der Hof Evershagen, die Dörfer Lichtenhagen, Lütten Klein, Admannshagen und Elmenhorst. C Parkentin, die Höfe Hütten und Althof, die Dörfer Parkentin, Wilsen, Ivendorf, Bartenshagen, Allershagen und Hohenfelde. Tochterkirche ist Stäbelow. Der Pastor von Parkentin muß dort alle Sonn- und Festtage den Gottesdienst zuerst verrichten. Diese Tochterkirche liegt im Amt Schwaan und gehört unter Güstrower Aufsicht. D Lambrechtshagen, Hof und Dorf Lambrechtshagen, die Dörfer Sievershagen und Bargeshagen. E Rethwisch, der Hof Rabenhorst und das Dorf Rethwisch. F Steffenshagen,die Höfe Groß Bollhagen und Klein Bollhagen und Glashagen, die Bademühle und die Steffenshäger Mühle, die Dörfer Steffenshagen und Wittenbeck, Klein-Bollhagen, Brodhagen, Glashagen, Reddelich und Stülow und Fulgen. G Retschow, der Hof und das Dorf Retschow, die Höfe Einhusen und Groß Siemen, die Meiereien Reimershagen und Püschow, die Mühle zu Groß Siemen, die Dörfer Groß Siemen und Lüningshagen. H Satow, der Hof und das Dorf Radegast wie auch der Hof Gerdshagen, wo eine Glashütte, Schmiede und Mühle sind, der Hof Miekenhagen mit dem Dorf, der Hof Rederank mit dem Dorf Horst, wo nur 1 Bauernstelle ist. Diese Orte gehören zum Amt Neubukow. Der Hof und das Dorf Satow gehören nach Doberan. Zu der Doberaner Propstei gehören auch die Kröpeliner Pfarre, siehe Amt Neubukow und die Kessiner Pfarre, welche unter den Pfarren [des Amtes] Ribnitz angeführt ist. Das Amt Redentin hat Redentin, wo das Amtshaus ist. Höfe Farpen Strömkendorf siehe Amt Neubukow Dörfer Redentin Dorf Fischkaten Krusenhagen Gagzow Neuburg Groß Strömkendorf Wodorf 19

20 Heidekaten Blowatz Stove Boiensdorf Niendorf Questin, darinnen sind 5 Hufner und 2 Kossäten. Die Kossäten gehören zum Amt Neubukow. Teschow, wo 3 Hufner und 2 Kossäten sind, davon gehört einer nach Clausdorf. Nantrow, dort sind 3 Vollhufner, 2 Halbhufner und 1 Kossät. Krempin Kamin Robertsdorf Mühlen Redentin Farpen Pfarren Neuburg, wo der Landesherr Patron ist; Altenkirchen, das Patronatsrecht steht denen [von] Stralendorff zu. Siehe Pfarren des Amtes Neubukow. Die Pachten, die in diesem Amt anfallen, werden zwar ans Amt bezahlt. Vom Amt werden sie, nämlich die geistlichen [Pachten] teils nach Wismar an die Kirchen, teils nach Rostock an das Konvikt, teils an die Domkirche in Schwerin weitergeleitet. Fischerei in frischem Wasser und Strömen ist sehr schlecht. Hierher gehört das Kornwerder wie auch das Lange Werder, soweit es sich in die See vorstreckt. Weil darauf gute Weide ist, wird das Vieh vom Amt darauf getrieben. Das Amt Schwaan hat die Stadt Schwaan. Domänen das Schloß in Schwaan Höfe und Meiereien der Bauhof in Schwaan Kambs Bröbberow Benitz, dahin dienen 8 Vollbauern und 4 Kossäten aus Buchholz. Fahrenholz, wohin die aus dem Dorf Nienhusen Dienste leisten und 2 aus Groß Bölkow. Bliesekow Matersen, dahin dienen 8 Bauern aus Groß Bölkow. Heiligenhagen Reinshagen Dörfer Vorbeck Letschow Bandow Selow Klein Grenz Groß Grenz Bröbberow Buchholz Nienhusen Stäbelow Kritzmow Klein Schwaß Wilsen Konow Hastorf Reinshagen 20

21 Heiligenhagen Groß Bölkow Pölchow Papendorf Fischerei ist auf der Warnow dem Mühlenbach den 3 Teichen zu Kambs Zoll zu Groß Grenz Mühlen Schwaan Groß Grenz Ziegeleien Schwaan Krüge Groß Grenz Adlige Güter Klein Belitz mit dem Dorf Groß Belitz, dahin gehört das Dorf Groß Belitz. Boldenstorf mit dem Dorf Boldenstorf Brookhusen, wohin Wahrstorf dient, wo 5 Vollbauern sind und eine Meierei in Huckstorf. Ziesendorf, dahin gehört das Dorf Ziesendorf und die Windmühle. Zur Stadt Rostock gehörige Güter zum Konsistorium 2 Vollbauern aus Huckstorf Bramow Gragetopshof Sildemow Biestow Klein Stove Groß Stove Barnstorf Groß Schwaß Niendorf Wahrstorf Huckstorf kommt dem Konsistorium zu Pfarren der Stadt Schwaan, der Propst. Kambs, dahin gehört die Tochterkirche Groß Grenz. Buchholz hat [landesherrliches] Patronatsrecht. Heiligenhagen hat [landesherrliches] Patronatsrecht. Biestow hat [landesherrliches] Patronatsrecht. Hanstorf hat [landesherrliches] Patronatsrecht. Stäbelow ist eine Tochterkirche, wo der Pastor von Parkentin predigt. Flüsse Warnow Mühlenbach Zur Buchholzer Pfarre gehören nachfolgende Dörfer und Höfe: 1. Buchholz, das Kirchdorf ist landesherrlich, und das Patronatsrecht gehört dem Herzog zu Mecklenburg. Es wohnen dort 8 Vollbauern und 4 Kossäten, die nach Benitz zu Hofe dienen. 2. Pölchow, ein landesherrliches Konsistorialdorf, hat 8 Vollbauern und 1 Viertelhufner. Die Leute dienen nicht zu Hofe sondern wöchentlich nur einmal nach Benitz. 3. Wahrstorf ist ein adliges Dorf, gehört dem Hauptmann Wolffradt zu Brookhusen, ist 21

22 früher mit 7 Bauern besetzt gewesen. Jetzt wohnen nur 5 Vollbauern darinnen, die die anderen 2 Hufen mit nutzen. Sie dienen zu Hofe nach Brookhusen. 4. Huckstorf, darinnen wohnen 2 Vollbauern, die dem landesherrlichen Konsistorium gehören, ebenso 1 Viertelhufner. Die Leute dienen nicht zu Hofe. Außerdem hat der Hauptmann Wolffradt eine Meierei von 1 Hufe Land in dem Dorf. 5. Benitz soll in früherer Zeit mit 15 oder 16 Bauern besetzt gewesen sein. Im vorigen Jahrhundert sind 2 adlige Höfe mit 3 Kossäten darinnen gewesen, jetzt ist es ein landesherrlicher Hof, und es wohnt sonst niemand mehr da außer dem Verwalter und dem Schäfer. 6. Brookhusen ist früher ein Nebengut von Ziesendorf gewesen und hat mit dem Hof 3 Kossäten gehabt. Jetzt ist es nur ein adliger Hof, der dem Hauptmann Wolffradt gehört. 7. Ziesendorf, ein adliges Gut. Zu Zeiten derer [von] Reventlow sind nebst dem adligen Hof 10 Vollbauern und 6 Kossäten dort gewesen, jetzt, da es ein Gut der Pederstorfs ist, sind nur 4 Bauern und 3 Kossäten dort. Der übrige Bauernacker ist zum Hofe gelegt. 8. Nienhusen, ein landesherrliches Dorf, früher mit 6 Bauern und 4 Kossäten besetzt; jetzt wohnen 4 Bauern und 3 Kossäten dort. Sie dienen nach Fahrenholz zu Hofe. 9. Groß Bölkow, ein landesherrliches Dorf, das mit 10 Bauern besetzt ist, 8 davon dienen nach Matersen und 2 nach Fahrenholz. In der vorigen Woche ist leider dort 1 Bauernstelle ganz abgebrannt. 10. Fahrenholz, früher ein landesherrlicher Meierhof mit 10 Bauern und 8 Kossäten. Jetzt ist nichts mehr als ein Hof und die Schäferei. Die Bauern und Kossäten sind alle gelegt, und der Acker ist zum Hofe gelegt. Buchholz, den 15. Jan J. H. Sparmann P.[astor] Beschreibung des Amtes Ribnitz und der Rostocker Stadtgüter sowie der Güter der Hospitäler zum Hl. Geist und St. Georg Beschreibung der Warnow [zu Landkarte V und Landkarte VI Das Amt Ribnitz hat Städte Ribnitz, dahin gehören Körkwitz, ein Dorf Einhusen, ein Meierhof Neuhaus, ein Dorf Bollhagen, ein Dorf. Fischerei auf dem Ribnitzer See Nordteil des Amtes Ribnitz Südteil des Amtes Ribnitz und die Rostocker Stadtgüter sowie die Güter der Hospitäler zum Hl. Geist und St. Georg] Der Kirchenökonomie in Ribnitz gehört Dändorf, wo 8 Bauern leben und 1 Bauer aus Klockenhagen. Sülze Marlow Domänen Das landesherrliche Amtshaus in Ribnitz, dazu gehört der Hof Petersdorf. 22

23 Hierhin dient Bartelshagen. Landesherrliche Höfe Bartelshagen Graal Müritz Sanitz, wohin das Dorf Sanitz gehört mit Freienholz (auch Fresenholst) und Dänschenburg. Lutken Tierhagen [heute Dierhagen], dahin gehört das Dorf Groten Tierhagen [heute Dierhagen]. Toitenwinkel, dazu gehören das gleichnamige Dorf, Hinrichsdorf, Oldendorf, Krummendorf, die Holländerei Peez, 1 Bauer aus Dierkow und die dortige Windmühle. Toitenwinkel ist zuvor ein adliges Gut und Lehnbesitz von Moltkes gewesen. Roggentin, dahin gehören die Dörfer Roggentin, Pastow, Kösterbeck mit einer Walkmühle und Mönchhagen mit einer Papiermühle. Petersdorf [W], früher ein adliges Gut, jetzt zu Toitenwinkel gehörig, mit dem Dorf Petersdorf. Hinrichsdorf Behnkenhagen Freudenberg, dazu gehören das Dorf Tressentin und der Meierhof Hinrichsdorf [W] mit 2 Bauern. Althagen Nienhagen Neuhof, dahin dienen aus Klockenhagen 6 Bauern und 6 Bauern geben Dienstgeld. Blankenhagen, dahin dient das Dorf Blankenhagen, wo eine Mühle ist. Dazu gehört auch der Meierhof Mandelshagen. Wustrow Völkshagen Rostocker Wulfshagen Fischerei Heringsfang Zölle Landzoll in Ribnitz Heringszoll auf dem Fischland in Wustrow Jagden Rostocker Heide, wo das Jagdhaus Gelbensande ist Ribnitzer Heide, wo das Jagdhaus Hirschburg ist Mühlen Windmühlen in Ribnitz und Dierkow Walkmühle in Kösterbeck Papiermühle in Mönchhagen Kornmühle in Blankenhagen Kloster Ribnitz, dazu gehört das Kloster in der Stadt Ribnitz der Hof Kuhlrade mit den Dörfern Kuhlrade, Ehmkenhagen, Poppendorf, Bookhorst Dörfer Markgrafenheide, Bentwisch zur Hälfte Fischerei Wassermühle zu Ribnitz Die Stadt Rostock hat in diesem Amt [Ribnitz] Dörfer Moorhof [W] Stuthof Müggenburg [W] Willershagen Rövershagen Landkrug Jürgeshof Purkshof Dierkow, ohne die zu Toitenwinkel gehörigen Teile Vogtshagen 23

24 Cordshagen Finkenberg Klein Kussewitz Groß Kussewitz mit einer Mühle Bentwisch zur Hälfte Bartelstorf mit einer Kornmühle Harmstorf Albertsdorf Kassebohm, wozu Riekdahl gehört Kösterbeck mit einer Mühle Kessin mit einer Kornmühle Hohen Schwarfs Klein Schwarfs Beselin Schlage und Göldenitz, zum Armenhaus gehörig Wald Rostocker Heide Jagden in der Rostocker Heide Fischerei auf der Ostsee auf der Unterwarnow auf der Oberwarnow bis Schwaan Mühlen aller Art liegen in der Stadt an der Warnow, wie auch Windmühlen vor den Toren der Stadt. Adlige Güter Pankelow, dazu gehört das Dorf Pankelow. Gubkow, dazu gehören das Dorf Gubkow, 5 Bauern aus Kokendorf [heute Lieblingshof] und das Dorf Wehnendorf [heute Klein Wehnendorf][fälschlich Hardtorff]. Dummerstorf, wozu das Dorf Dummerstorf und halb Klein Schwarfs gehören. Es hat eine Windmühle und eine Ziegelei. Bandelstorf, wozu die Dörfer Bandelstorf und Teschendorf, die Meierei Godow, die Hälfte des Dorfes Klein Schwarfs, nämlich 2 Bauern und eine Wassermühle gehören. Groß Lüsewitz, dazu gehören Groß und Klein Lüsewitz, der Hof zu Petschow mit 2 Bauern, Krug und Schmiede, Wind- und Wassermühle, die Dörfer Wolfsberg und Neuendorf, die Meierei Horst und die Hälfte von Thulendorf. Fienstorf, dazu gehören das Dorf Fienstorf, die Hälfte aus Thulendorf und die Hälfte (2 Bauern) aus Lüsewitz. Wehnendorf, dazu gehören Wehnendorf, Vietow, Niekrenz und 3 Bauern aus Kokendorf, die Wassermühle zu Wehnendorf und die Schmiede zu Vietow. Stormstorf, dazu gehören Vieren [heute Barkvieren] und Zarnewanz mit 4 Bauern, eine Mühle. Bohmshof Reppelin, wozu das Dorf Reppelin, der Hof Teutendorf, der Krug in Reppelin mit dem Meierhof Bock gehören. Gnewitz mit dem Dorf Gnewitz Kölzow, wozu das Dorf Kölzow und Grünheide und ein Teil der Fahrenhaupter Mühle gehören. Dettmannstorf mit Ehmkendorf Steinhorst, dazu gehören Fahrenhaupt, wo eine Mühle ist und der Meierhof Allerstorf. Guthendorf [heute Alt Gutendorf], dazu gehören Neu Guthendorf und Carlewitz. Liepen, dahin gehören das Dorf Liepen und Dudendorf. Zepelien-Wulfshagen [heute Kloster Wulfshagen] Klein Tessin, dahin gehören das Dorf Klein Tessin und Gramstorf mit Ziegelei und Wassermühle, Wolfsberger Mühle genannt und die Meierei Helmstorf. Schulenberg, dazu gehören das Dorf Schulenberg und Kneese, eine Mühle und eine Ziegelei. Redderstorf Poppendorf mit einer Mühle Bussewitz [W] 24

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