Wissenswertes zum Umweltschutz von A-Z
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- Theodor Lichtenberg
- vor 7 Jahren
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1 Wissenswertes zum Umweltschutz von A-Z A Altlasten: (im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes BBodSchG 2, Absatz 5). 1. Altablagerungen: Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind, und 2. Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Auskunft: Josef Glaus Telefon: 06331/ Fax: 06331/ josefglaus@pirmasens.de Asbest: Das griechische Wort "asbestos" (unauslöschlich, unvergänglich) steht für die wichtigsten Eigenschaften dieses natürlich vorkommenden Mineralstoffes wie: nicht brennbar, chemisch beständig, fault und korrodiert nicht und eignet sich gut als Brandschutz- und Isoliermaterial. Durch die sehr feinen Fasern ist das Material sehr langlebig. Es hat jedoch einen schwerwiegenden Nachteil: Beim Bearbeiten können Fasern freigesetzt werden. Gelangt auch nur eine Faser in die Lunge, entfaltet sie dort möglicherweise ihre zellschädigende Wirkung und löst damit die so genannte Asbestose, eine Schädigung des Bindegewebes, aus. Seit 1993 gilt das Verbot der Nutzung von Asbest in Deutschland. Für die Sanierungen gelten die Anforderungen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) mit der Nummer 519 "Asbest". Ansprechpartner nach TRGS 519 " Asbest, Abbruch, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten": Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Neustadt, Telefon: 06321/ B Boden: Erfüllt wichtige Filter-, Speicher- und Pufferungs- sowie Lebensraumfunktionen für stabile Ökosysteme. Bodenschutz: Ziel des Bodenschutzes ist durch einen sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit dem Boden die Entstehung zukünftiger Bodenbeeinträchtigungen zu vermeiden beziehungsweise auf ein tolerables Maß zu reduzieren.
2 Bundes- und Landesbodenschutzgesetz: Der Boden ist als drittes Umweltmedium neben Wasser und Luft zum Schutzgut erklärt. Zuständiger Ansprechpartner "Bodenschutz": Josef Glaus Telefon: 06331/ Fax: 06331/ Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. C Chemikalien: Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (englisch: REACH Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) ist eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft zur Reform des europäischen Chemikalienrechts. Die Verordnung ist seit dem 1. Januar 2007 als unmittelbares Recht in jedem Mitgliedstaat direkt gültig und trat mit 1. Juni 2007 in Kraft. D Düppel: Bezeichnet man ein Täuschmittel mit dem Radargeräte gestört werden können. Von einem Flugzeug aus kann das Material wie ein Vorhang abgeworfen werden, den Radaranlagen kaum durchdringen können. Trifft der Radarstrahl auf das Material so wird ein Teil der Strahlung reflektiert. Dies behindert beziehungsweise verhindert die Radarerfassung der Flugobjekte. Sie bestehen meist aus metallbedampften hauchdünnen Kunstfasern oder leitfähigen Kohlefasern unterschiedlicher Länge. Nach Luftwaffenübungen sind Düppelfasern auch im Bereich Pirmasens zu finden. Von den Materialien ausgehende Umweltgefährdungen für Mensch, Tier, Boden, Wasser, Luft sind bisher nicht bekannt. E Emissionen: Im Sinne des BImSchG sind die von einer Anlage ausgehenden: Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnlichen Erscheinungen.
3 F Feinstaub (PM10): Staubpartikel bis zu einem Durchmesser von 10 µm* und kleiner. Die Konzentrationen des Feinstaubes in der Luft werden durch die in der Schäferstraße stehende Messstation erfasst. * Maßeinheit: 1 µm = 1 Millionstel Meter. siehe Feinstaub in Pirmasens I Immissionen: Nach BImSchG sind dies auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. K Kläranlage: Technische Anlage zur Reinigung von Abwasser aus Industrie und Haushalt. Die bedeutensten Anlagen der Stadt Pirmasens sind: siehe Internetseite Kläranlage Blümeltal siehe Internetseite Kläranlage Felsalbe L Luftverunreinigungen: Sind gemäß BImSchG Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe. Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht: Lokale Agenda 21: Projektbeispiel "Strecktalpark" - Neuentwicklung der Fläche nach ökologischen, ökonomischen und sozialkulturellen Kriterien im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung. siehe Internetseite Altlasten und Bodenschutz
4 Ozon: Ozon (O 3 ) (Griechisch: ozein = riechen) ist ein aus drei Sauerstoffatomen bestehendes Gas, welches die Atemwege reizen kann. In Pirmasens werden die Ozongehalte in der Luft durch die in der Lemberger Straße auf dem Parkplatz des Krankenhauses stehende Messstation mit Außenanzeige ermittelt. siehe Internetseite Ozon in Pirmasens P PAK: Gesundheitsschädliches, krebserzeugendes Potential. Die Verwendung von PAK - haltigen Materialien im Straßenbau und zur Herstellung von Dachpappen ist in Deutschland seit etwa 1970 verboten. siehe teerhaltige Stoffe Revitalisierung: Wiederherstellung ehemals industriell genutzter und verschmutzter Flächen. Beispiele: Strecktalpark, Husterhöhe, Rheinberger... siehe Internetseite Altlasten und Bodenschutz T Teerhaltig: Vorkommen: Alter Straßenbelag, alte Bahnschwellen aus Holz, Klebstoffe für Holzböden, alt Beschichtungen für Erdtanks, Schlacke, ehemals Bestandteil von Dichtungsmassen (Kitte)... siehe PAK U Umweltinformation: Verbreitung, Anspruch, Zugang von Umweltinformationen regelt in Rheinland - Pfalz das Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) vom 19. Oktober Die Stadt Pirmasens - Stadtverwaltung Pirmasens - ist laut LUIG "informationspflichtige Stelle". siehe Internetseite Umweltinformationen W Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes. Hier wird der Umgang mit dem Schutzgut Wasser geregelt im Besonderen: Gewässerschutz, wassergefährdende Stoffe, Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen, Genehmigungserfordernisse. siehe Untere Wasserbehörde
5 Z ZIMEN: Zentrales Immissionsnetz: Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht betreibt seit 1978 das Zentrale Immissionsmessnetz - ZIMEN -. Dieses besteht aus 33 Luftmessstationen, die von einer Messnetzzentrale in Mainz aus telemetrisch betreut werden. Es hat die Aufgabe, in Städten und Waldgebieten des Landes die langfristige Entwicklung der Luftschadstoffe durch fortlaufende Messungen zu ermitteln um ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und der Umwelt zu erreichen. siehe Internetseite Klimaschutz,Ozon,Feinstaub
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