Große Anfrage. Betr.: Chaos beim Büchergeld: Alles wird teurer nichts wird besser. A. Ausleihe und Kauf der Schulbücher

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 18/ Wahlperiode Große Anfrage der Abgeordneten Britta Ernst, Sabine Boeddinghaus, Wilfried Buss, Luisa Fiedler, Gerhard Lein, Jan Peter Riecken (SPD) und Fraktion vom Betr.: Chaos beim Büchergeld: Alles wird teurer nichts wird besser Die Behörde für Bildung und Sport (BBS) belastet durch die Abschaffung der Lernmittelfreiheit an Hamburgs n Eltern in Hamburg. Eltern müssen zahlen, weil der CDU-Senat die Ausgaben für Lernmittel um 2,5 Mio. Euro gesenkt hat. Die BBS hat durch die überstürzte Abschaffung der Lernmittelfreiheit sowohl die n als auch die Eltern mit einem erheblichen Mehraufwand belastet. Durch unklare und widersprüchliche Vorgaben hat die BBS für große Verwirrung gesorgt. So sah sich die Schulsenatorin Frau Dinges-Dierig letztendlich gezwungen, Anordnungen, die sie zuvor verteidigt hatte, zurückzunehmen. So zahlt die Schulbehörde die Kosten für Befreiungen von den Leihgebühren nun doch zu 100 % und nicht wie ursprünglich geplant nur zu 90 %. Ferner müssen Schulvereine der einzelnen n jetzt doch nicht für die Härtefallregelungen finanziell aufkommen. Zwei für die Abwicklung der politischen Entscheidung zur Privatisierung der Lernmittel zuständige Projektleiter wurden von ihren Aufgaben entbunden. Bei der Umsetzung der so genannten Lernmittelreform traten aber auch andere Probleme auf. Die n müssen endlich Klarheit über die Rahmenbedingungen der Umsetzung der Abschaffung der Lernmittelfreiheit haben. Für die parlamentarische Kontrolle ist es unerlässlich, Transparenz über die Abläufe und Verantwortlichkeiten in der BBS herzustellen. Bauernopfer können über die politische Verantwortung nicht hinweg täuschen. Die Umsetzung in die Praxis zeigt, dass die Versorgung mit neuen und besseren Büchern nicht erfolgt, sondern dass Eltern für gebrauchte Bücher Gebühren zahlen müssen. Weiterhin zeichnet sich ab, dass durch die Höchstsätze in Verbindung mit einer höchstens dreimaligen Ausleihe weniger Bücher als nötig angeschafft werden können. Zunehmend werden Beispiele bekannt, bei denen Eltern über die festgelegten Höchstgrenzen hinaus weitere Kosten aufgebürdet werden. Daher fragen wir den Senat: A. Ausleihe und Kauf der Schulbücher 1. Wie viele Eltern haben sich dafür entschieden, alle Schulbücher auszuleihen? 2. Wie viele Eltern haben sich entschieden, alle Schulbücher zu kaufen? Bitte die jeweiligen Anteile an der Gesamtelternschaft aufführen und bezogen auf Schulformen und Schulkreise darstellen.

2 Drucksache 18/2602 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 18. Wahlperiode 3. Wie viele Eltern haben sich entschieden, sowohl Schulbücher auszuleihen als auch zu kaufen? 4. Welche n haben sich für die Paketlösung entschieden und welche nicht? Bitte einzeln aufführen. 5. Welche der n, die sich für die Paketlösung entschieden haben, haben die Zustimmung des Elternrats eingeholt und welche nicht? Bitte einzeln aufführen. 6. Wie groß ist die Spanne der Entleihgebühren (und der Mittelwert) in den einzelnen Schulstufen? (Bitte nach Schulformen aufführen.) 7. An welchen n wurden für jeweils wie viele Stunden und Kosten in welcher Höhe Honorarkräfte eingesetzt, um den organisatorischen Aufwand an den n zu bewältigen? 8. An wie vielen n bzw. in wie vielen Klassen werden Schulbücher zu Schuljahresbeginn voraussichtlich den Schülerinnen und Schülern nicht zur Verfügung gestellt werden? B. Befreiung von den Leihgebühren 1. Wie viele Befreiungen von den Leihgebühren für Schulbücher gab es an welchen n bezüglich der Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Hartz IV), Hilfe zum Unterhalt oder Grundsicherung (Sozialhilfe), BAföG, Asylbewerberleistungsgesetz, Berufsausbildungshilfe, Kinderzuschlag und für Heim- und Pflegekinder? 2. Für wie viele Kinder gab es Ermäßigungen, weil die Familien drei oder mehr schulpflichtige Kinder haben? 3. Bis wann mussten die Eltern die Leistungsbescheide bei der vorlegen? 4. Wie beurteilt die BBS im Nachhinein ihre Entscheidung, die Terminsetzung für den Nachweis der Anspruchsberechtigungen den einzelnen n zu überlassen angesichts der erheblichen Verzögerungen bei der Information der Eltern bzw. bei der Belieferung der n mit den entsprechenden Bearbeitungsunterlagen? 5. Was geschieht, wenn diese Frist nicht eingehalten wurde? 6. Gab es Probleme bei der Bewilligung der Befreiung von den Leihgebühren? Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß? 7. Gibt es Widersprüche der Eltern wegen nicht bewilligter Befreiung von den Leihgebühren und wegen nicht bewilligter Ermäßigung der Leihgebühren? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ausgang? 8. Wie hoch sind die Kosten sowohl für die Befreiungen als auch für die Ermäßigung? C. Härtefallregelung 1. Wie sichert die Schulbehörde ein einheitliches Vorgehen der n bei der Bewilligung von Härtefällen? 2. Wie viele Anträge auf eine Härtefallregelung wurden an welchen n gestellt? 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Haben alle Eltern, für die eine Härtefallregelung in Betracht kommen konnte, Informationen darüber erhalten, dass sie entsprechende Anträge stellen können, auch wenn sie nicht zum Kreis der Förderberechtigten gehörten, die in der offiziellen Elternbroschüre aufgeführt sind? Wenn ja, auf welchem Wege? Wenn nein, warum nicht? 4. Wie viele Anträge wurden an welchen n bewilligt und wie viele an welchen n abgelehnt? 5. Wie viele Widersprüche gibt es an welchen n gegen ablehnende Bescheide und was ist das Ergebnis dieser Widersprüche? 6. Wie hoch sind die Aufwendungen der Schulbehörde für die Finanzierung der Härtefälle? D. Zahlung der Leihgebühr 1. Wie viele Eltern haben bereits die Leihgebühr gezahlt? 2. Bis wann müssen die Eltern die Leihgebühr zahlen? 3. Mit welchen Einnahmen durch die Leihgebühr rechnet die BBS? 4. Wann hat die BBS einen Überblick über die erfolgten Zahlungen der Leihgebühren durch die Eltern, über die eingelegten Widersprüche der Eltern gegen die Leihgebühren sowie über nicht erfolgte Zahlungen, bei denen kein Widerspruch eingelegt wurde? 5. Wie viele Widersprüche gegen die Zahlungsbescheide gab es bei der Abschaffung der Lernmittelfreiheit in Niedersachsen? 6. Sind diese Zahlen übertragbar auf Hamburg? Wenn ja, mit wie vielen Widersprüchen rechnet der Senat in Hamburg? 7. Welche Kosten entstehen bei einer verwaltungsrechtlichen bzw. verwaltungsgerichtlichen Anfechtung der Leihgebühren für Schulbücher im Einzelfall (bitte aufschlüsseln je nach Verfahrensschritt vom Widerspruch bis zur letztmöglichen Instanz) a) der Stadt Hamburg? b) den Eltern? 8. Welche Kenntnisse hat die BBS über das Ausmaß des Boykottes gegen die Abschaffung der Lernmittelfreiheit z. B. durch Verweigerung der Zahlung der Leihgebühr? E. Schulbücher 1. An welchen n wurden die Lernmittellisten nicht rechtzeitig, also deutlich vor Beginn der Schulferien, fertig gestellt? Bitte einzeln aufführen. 2. An welchen n wurden die Lernmittellisten sogar erst nach den Ferien den Eltern bekannt gegeben? 3. Welche Gründe gibt es für diese Verzögerung? 4 Wie hoch ist der Anteil der Eltern, die die zugestellten Lernmittellisten nicht vor den Schulferien in die n zurückgegeben haben? 3

4 Drucksache 18/2602 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 18. Wahlperiode 5. Wie beheben die n das Problem der verzögerten Erstellung der Lernmittellisten? 6. Welche Kenntnisse hat die BBS über Lernmittellisten bzw. Gebührenbescheide, die fehlerhaft sind bzw. bei denen Eltern z. B. zu hohe Gebühren zahlen sollen? Was unternimmt die BBS, um dies zu korrigieren? 7. In welchem Umfang werden Schulbücher aus dem Bestand der n in die künftige Ausleihe mit einbezogen? 8. Haben alle Schülerinnen und Schüler an den Oberstufen Lernmittellisten erhalten, die auf ihre persönliche Kurswahl zugeschnitten sind? Wenn nein, wie ist die Umsetzung in der Praxis? 9. Ist sichergestellt, dass die Rabatte des Deutschen Buchhandels dauerhaft sichergestellt werden bei Büchern, die über Gebühren der Eltern finanziert werden? Wenn ja, wie genau ist dies sichergestellt? 10. Die Pressemitteilungen und Ausführungen der Schulsenatorin lassen offen, inwieweit es sich bei den neuen Büchern um inhaltlich oder methodisch neue Bücher handelt und nicht allein um die Ersatzbeschaffung schon bisher verwendeter Bücher: In welchem Umfang und zu welchen Anteilen werden für welche Schulstufen inhaltlich oder methodisch neue Bücher angeschafft, die nicht bisher schon verwendet wurden? F. Höhe der Gebühren 1. Trifft es zu, dass an vielen n für Kopien und Arbeitshefte zusätzlich zu den Leihgebühren bzw. deren Höchstbeträgen von den Eltern Beiträge erhoben wurden? Wenn ja, an welchen n und in welcher Höhe? 2. Trifft es zu, dass diese Praxis gegen die Lernmittelverordnung verstößt? 3. Was hat die BBS unternommen, um diese Praxis abzustellen? 4. Trifft es zu, dass viele n mit der festgelegten Gebührenhöhe für die Ausleihe nicht in der Lage sind, die notwendigen Bücher zu finanzieren? Wenn ja, was hat die BBS unternommen, um Abhilfe zu schaffen, d. h. sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler die notwendigen Bücher auch erhalten? 5. An welchen n wurden die vorgegebenen Höchstsätze in der Primarstufe, in der Sekundarstufe I und in der Sekundarstufe II unterschritten, überschritten oder genau erreicht? (Bitte differenziert nach n und Schulstufen auflisten.) Wie wurden diese Unter- oder Überschreitungen begründet und wie stellen diese n sicher, dass diese Überschreitung im nächsten Schuljahr ausgeglichen wird (nach 6 Lernmittelverordnung) bzw. wie wird bei Unterschreitungen verfahren? 6. In welchem Umfang sind Verwaltungskosten in die Kalkulation der Ausleihgebühren mit eingeflossen? G. Organisation in der BBS 1. Welche Dienststellen bzw. Abteilungen waren oder sind mit welchen Aufgaben bei der Umsetzung der Abschaffung der Lernmittelfreiheit befasst? 2. Welche Veränderungen hat es gegeben und aus welchen Gründen? 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Wie viele Personen wurden bzw. werden voraussichtlich noch zu welchen Konditionen für die Umsetzung der Abschaffung der Lernmittelfreiheit eingestellt und welche Gesamtkosten entstehen hier bei welchem Haushaltstitel? 4. Wer hat die regelmäßigen Informationsbriefe an die n erstellt, wer war beteiligt, wer hatte ab wann Kenntnis und wer trug die abschließende Verantwortung? 5. In welcher Form und Häufigkeit wurden praktische Probleme bei der Umsetzung mit Vertreterinnen und Vertretern der n erörtert? Mit welchen Inhalten und Ergebnissen? 6. Haben Schulleitungen im Zusammenhang mit der Abschaffung der Lernmittelfreiheit und deren Umsetzung demonstriert? Wenn ja, wie viele und mit welchen konkreten Begründungen? 7. Auf welchem Weg sollen künftig die aktuellen Informationen der BBS an n bzw. Schulleitungen erfolgen, wenn es keine Informationsbriefe mehr geben soll? 8. Wie viele Büros von Schulleitungen verfügen über einen behördlich zur Verfügung gestellten Internetzugang? (Bitte nach Schulformen getrennt ausweisen.) H. Mit dem Beschluss des Haushalts für die Jahre 2005/2006 durch die CDU wurde der Etat für Unterrichtsmittel um 2,5 Mio. Euro abgesenkt. Diese Absenkung betrifft die bisher kostenlosen Lernmittel, die künftig von den Eltern gekauft werden müssen. 1. Nach welcher Bemessungsgrundlage sind in den letzten Jahren den n Unterrichtsmittel zugewiesen worden? Welcher Anteil entfiel auf welcher Grundlage dabei auf die Lernmittel? 2. Zu welchem Zeitpunkt erhalten die n weniger Geld für Unterrichtsmittel bzw. zu wann erfolgt die Absenkung? Auf welcher Bemessungsgrundlage und in welcher Höhe erhalten die n weniger Geld für Unterrichtsmittel bzw. für Lernmittel? 3. Wie hoch ist die Absenkung der Unterrichtsmittel wegen der Abschaffung der Lernmittelfreiheit an allen n? Ist die Absenkung für die n höher als insgesamt 2,5 Mio. Euro, da die Kosten bei Förderberechtigung und anderen Ermäßigungen zentral durch die BBS getragen werden? Wenn ja, um wie viel höher als 2,5 Mio. Euro ist dann die Absenkung für die n? 4. Aus welchem Titel und in welcher Höhe erstattet die BBS künftig den einzelnen n die Kosten bei Förderberechtigung und anderen Ermäßigungstatbeständen? 5. Mit welchen jährlichen Kosten rechnet die BBS für die Übernahme der Gebühren für Lernmittel bei Förderberechtigung und anderen Ermäßigungstatbeständen? 6. Hält die BBS nach den ersten praktischen Erfahrungen die Höhe der Höchstgebühren insbesondere in der Sekundarstufe I mit der Bindung an eine dreimalige Ausleihe für auskömmlich? 7. Teilt die BBS die Kritik der VHS (Vereinigung Hamburger Schulleitungen), dass die Mittel nicht auskömmlich sein werden? Wenn nein, in welchen Punkten aus welchen Gründen nicht? 5

6 Drucksache 18/2602 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 18. Wahlperiode 8. In welchem Verhältnis muss der Anteil der Eltern, die Bücher kaufen, die Bücher leihen und die förderberechtigt sind, sein, damit die Kalkulation der BBS aufgeht? 9. Wird es den n gestattet werden, Mittel aus Unterrichtsmitteln künftig dafür zu verwenden, Lernmittel zu kaufen, für die Eltern Gebühren zahlen? 10. Wird es den n gestattet werden, von der vorgegebenen dreimaligen Ausleihe von Lernmitteln nach oben hin abzuweichen? Wenn ja, in welchen Fällen und in welchem Ausmaß? 11. In welcher Höhe sind bisher Kosten für die Durchsetzung der Abschaffung der Lernmittelfreiheit angefallen (z. B. für Informationsmaterial, Veranstaltungen oder Personal)? 12. In der Pressemitteilung vom heißt es: Die Bildungsbehörde stellt den n auf deren Wusch ab dem 1. August 20 EDV-Fachleute zur Verfügung, die insbesondere bei der Computerarbeit mit dem Lernmittelbeschaffungs-Programm Littera unterstützen werden. Wo sind die 20 EDV-Fachleute angestellt, wo waren sie bisher tätig und in welcher Höhe fallen Ausgaben in welchem Haushaltstitel an? Ab wann stehen diese Fachleute zur Verfügung und an wen können sich n wenden, die Unterstützung benötigen? Hat es hier eine Ausschreibung gegeben? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Gab es mehrere Anbieter? Wenn ja, wie viele? 13. Wird der ausgewählte EDV-Anbieter des Lernmittelbeschaffungs- Programms Littera für die eingetretene Verzögerung der Auslieferung des Programms eine Kompensation leisten? Wenn ja, in welcher Form bzw. Höhe? Wenn nein, warum nicht? 6

7 16. August 2005 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Abgeordneten Britta Ernst u. a. Drucksache 18/2602 Die Beantwortung der Fragen beruht auf einer Befragung der n zwischen dem 01. und 08. August Dadurch ergibt sich ein Sachstand, der nicht den abgeschlossenen Prozess der Lernbuchversorgung wiedergibt. Auch in den vergangenen Jahren hat sich die Lernbuchversorgung der Klassen über die ersten beiden Unterrichtswochen nach den Sommerferien erstreckt. Für die beruflichen n gilt, dass der Start mit den neu anzuschaffenden Lernmitteln regelhaft erst nach Schuljahresbeginn erfolgt, da sich die Schülerschaft erst danach zusammensetzt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Zu A.1. bis A.3.: Mit Stand 08. August 2005 haben sich Eltern dafür entschieden, alle leihbaren Schulbücher bzw. Lernmittel auszuleihen Eltern haben sich dazu entschieden, alle Lernbücher zu kaufen und Eltern haben sich dafür entschieden, Schulbücher bzw. Lernmittel sowohl auszuleihen als auch zu kaufen. Im Übrigen siehe Anlage 1. Zu A.4.: Siehe Anlage 2. Zu A.5.: Alle. Zu A.6.: Meldungen zum Stichtag : Seite 1 von 10

8 - 2 - Schulform Schulstufe/ Klassen von Angaben in Euro Spanne bis Mittelwert Grund-, Hauptund Realschule 1 bis 4 0,00 65,00 32,50 5 bis 6 17,75 92,84 55,30 7 bis 10 6,13 92,86 49,50 5 bis 6 11,20 80,75 45,98 Gymnasium 7 bis 10 30,00 91,00 60,50 11 bis 13 38,00 100,00 69,00 1 bis 4 0,00 46,00 23,00 Gesamtschule 5 bis 6 7,50 69,00 38,25 7 bis 10 13,00 69,00 41,00 11 bis 13 20,53 90,00 55,27 Im Übrigen siehe Antwort zu F.5. Zu A.7.: Folgende n haben zur Unterstützung ihrer Lernmittelorganisation Honorarkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern oder andere Kräfte eingesetzt. Die Abweichungen beim Kostenaufwand der n erklären sich aus den unterschiedlichen Kostensätzen für diese Personen: Stunden Euro Wielandstraße 7 105,21 Möllner Landstraße 72, ,00 Lutterothstraße 7 105,21 Bramfelder Dorfplatz ,00 Ganztagsschule Neurahlstedt ,00 Lemsahl-Mellingstedt ,00 Surenland ,00 Scheeßeler Kehre ,00 Sinstorf 4 20,00 Stübenhofer Weg ,00 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium , Seite 2 von 10

9 - 3 - Gymnasium Billstedt ,00 Gymnasium Klosterschule ,00 Gymnasium Hochrad ,00 Gymnasium Willhöden ,00 Emil-Krause-Gymnasium ,00 Gymnasium Heidberg ,00 Gelehrtenschule des Johanneums ,00 Gymnasium Lerchenfeld ,00 Charlotte-Paulsen-Gymnasium ,00 Gesamtschule Allermöhe ,00 Gesamtschule Benzenbergweg ,00 Gesamtschule Fischbek ,00 Gesamtschule Lohbrügge 133,75 668,75 Rudolf-Roß-Gesamtschule ,00 Gesamtschule Bahrenfeld ,00 Gesamtschule Niendorf 10 70,00 Gesamtschule Stellingen ,00 Gesamtschule Am Heidberg ,00 Fritz-Schumacher ,00 Otto-Hahn ,00 Peter-Petersen ,00 Zu A.8.: Allen Schülerinnen und Schülern aller Klassen an allen n stehen zum Schuljahresbeginn Schulbücher zur Verfügung. Zu B.1.: Siehe Anlage 3. Zu B.2.: Es wurden bisher Geschwisterermäßigungen bewilligt. Zu B.3.: Die n waren berechtigt und gehalten, den Eltern Termine entsprechend ihren schulinternen Ablaufplänen vorzugeben. Je nach Versandtermin der Lernmittellisten schwanken diese Termine zwischen Ende Juni und Ende August. Da die Förderberechtigten lediglich in ihrem Besitz befindliche Bescheide vorlegen müssen, bestanden ausreichend lange Fristen. Zu B.4.: Den n standen als Serviceleistung die Texte sämtlicher Informationsschreiben seit dem 10. Juni 2005 zur Verfügung (siehe Drucksache 18/2522). Angesichts der ihnen ein Seite 3 von 10

10 - 4 - geräumten Spielräume konnten die n ihre Terminsetzungen an ihre internen Abläufe anpassen. Zu B.5.: Gemäß 8 Absatz 3 Lernmittelverordnung (LernMVO) erlischt die Förderberechtigung für das jeweilige Schuljahr. Die Schulleitung kann jedoch im Falle nachträglicher Nachweise Ausnahmen zulassen. Zu B.6.: Die n haben keine derartigen Probleme gemeldet. Die zuständigen Behörde hat verschiedentlich Eltern auf Nachfrage Auskunft erteilt. Zu B.7.: Nein. Zu B.8.: Zum Stichtag 08. August 2005 sind die Kosten für Befreiung und Geschwisterermäßigungen noch nicht abschließend zu ermitteln. Zu C.1.: Alle Schulleitungen wurden über die gebührenrechtlichen Voraussetzungen einer Anerkennung als Härtefall durch Rundschreiben informiert. Zu C.2.: Siehe Anlage 4. Zu C.3.: Die Information der Eltern über eine Härtefallregelung obliegt der jeweiligen. Zu C.4.: Die n haben nicht in allen Fällen mitgeteilt, wie sie über die eingegangenen Anträge entschieden haben. Im Übrigen siehe Anlage 4. Zu C.5.: Keine Seite 4 von 10

11 - 5 - Zu C.6.: Zum Stichtag 08. August 2005 sind die Kosten für die Finanzierung der Härtefälle noch nicht abschließend zu ermitteln. Zu D.1.: Bis zum 08. August 2005 haben Eltern die Nutzungsgebühr gezahlt. Zu D.2.: Analog zu den Entscheidungsfreiräumen bei der Terminierung zur Vorlage der Unterlagen über Förderberechtigung stand es im Ermessen der n, den Eltern Zahlungsfristen bis zum 31. August 2005 einzuräumen. Der jeweilige Zeitpunkt wurde gemäß 4 Absatz 3 LernMVO von den n festgesetzt. Zu D.3.: Die Behörde für Bildung und Sport rechnet an den allgemein bildenden n mit Einnahmen aus der Nutzung gegen Gebühr in Höhe von ca Tsd. Euro. Die Berechnungen gehen davon aus, dass 90 Prozent der nicht förderberechtigten Eltern am Verfahren der Nutzung gegen Gebühr teilnehmen. Zu D.4.: Die zuständige Behörde kann tagesgenau die jeweils bereits erfolgten Zahlungen von Nutzungsgebühren für Lernmittel auswerten. Die nicht termingerecht oder nicht in voller Höhe geleisteten Zahlungen sind zunächst von der zuständigen zu bearbeiten. Da Widersprüche gegen Gebührenbescheide fristgemäß bis einen Monat nach Zugang des Bescheides erhoben werden können und n die Gebührenbescheide zum Teil erst zu Beginn des Schuljahres erlassen, kann die Anzahl der Widersprüche erst im Verlauf der nächsten Wochen festgestellt werden. Die zuständige Behörde rechnet mit einem abschließenden Überblick im Oktober / November Zu D.5.: Keine. Die Kostenforderungen werden in Niedersachsen zivilrechtlich erhoben, nicht durch öffentlich-rechtliche Gebührenbescheide. Zu D.6.: Entfällt. Zu D.7.: Ist ein Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid erfolgreich, trägt die Freie und Hansestadt Hamburg gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten des Widersprechenden. Unterliegt die Freie und Seite 5 von 10

12 - 6 - Hansestadt Hamburg in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, trägt sie die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gemäß Verwaltungsgerichtsordnung. Wird ein Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid zurückgewiesen, werden Verwaltungsgebühren nach der einschlägigen Gebührenordnung erhoben. Unterliegt der Gebührenschuldner in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, trägt er die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten gemäß Verwaltungsgerichtsordnung. Die Höhe der jeweils anfallenden Kosten kann nicht generell beziffert werden. Sie hängt vom jeweiligen Einzelfall und von der Höhe der jeweiligen Nutzungsgebühr (höchstens 100 Euro) ab. Zu D.8.: Kenntnisse über einen tatsächlichen Boykott liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Zu E.1. bis E.4.: Von 327 allgemein bildenden n haben 64 die Lernmittellisten nicht vor den Ferien an die Eltern verteilt. Im Übrigen siehe Anlage 5. Zu E.5.: Bis zum 19. August 2005 haben alle n Lernmittellisten zu erstellen. Zu E.6.: Sollten Gebührenbescheide gegen geltendes Recht verstoßen, werden diese aufgehoben und durch neue rechtmäßige Bescheide ersetzt. In festgestellten Fällen fehlerhafter und zu hoher Kostenansetzung hat die zuständige Behörde sofort korrigierend eingegriffen. Zu E.7.: Das gewichtete Mittel beträgt für Neuanschaffungen 49,99 Prozent und für Bücher aus dem Altbestand 50,01 Prozent. Im Übrigen siehe Anlage 6. Zu E.8.: Nein. Regelhaft werden die endgültigen Kursbelegungen der Oberstufe erst während der Sommerferien zusammengestellt und nach den Ferien mit den Schülerinnen und Schülern abgestimmt und festgelegt. Aus diesem Grunde ist die Erstellung einer persönlichen Lernmittelliste erst nach Beginn des Schuljahres möglich Seite 6 von 10

13 - 7 - Zu E.9.: Die nach dem Buchpreisbindungsgesetz zulässigen Rabatte werden auch zukünftig bei allen Büchern gewährt, die n für die Freie und Hansestadt Hamburg erwerben. Eine Refinanzierung der von der öffentlichen Hand erworbenen Schulbücher über öffentlichrechtliche Gebühren ist nicht rabattschädlich. Zu E.10.: Alle in den n verwendeten Lernmittel haben den Anforderungen der Bildungspläne zu entsprechen. Über die Anschaffung inhaltlich und methodisch neuer Bücher bzw. die Ergänzung bisheriger Buchbestände entscheiden die n. Im Übrigen siehe Anlage 6. Zu F.1.: Nein, an keiner. Zu F.2.: Ja. Zu F.3.: Die zuständige Behörde hat Verstöße per Dienstanweisung korrigiert. Die Kosten sind aus dem Selbstbewirtschaftungsfonds zu zahlen. Zu F.4.: Nein. Um ihre Finanzierung zu sichern, muss die ein auskömmliches Konzept der Lernmittelbeschaffung erstellen. In jedem Fall erlaubt die neue Regelung eine bessere Versorgung als die bisherige. Zu F.5.: Die Gestaltung der Kostensätze liegt in der Eigenverantwortung der. Deshalb ist lediglich einer Überschreitung der Höchstkostensätze von der zuständigen Behörde nachzugehen. Alle Überschreitungen liegen im Rahmen der erlaubten 15 Euro und sind im nächsten Jahr auszugleichen. Im Übrigen siehe Anlage 7. Zu F.6.: Die Kalkulation der Einzelgebühr obliegt den n. Verwaltungskosten können von den n innerhalb des gemäß 6 Absatz 1 LernMVO eröffneten Entscheidungsspielraumes bei der Kostenfestsetzung berücksichtigt werden. Über die tatsächlichen Kalkulationen der n liegen keine Erkenntnisse vor Seite 7 von 10

14 - 8 - Zu G.1. und G.2.: An der Umsetzung der Lernmittelverordnung waren und sind die Abteilungen Schulaufsicht und -beratung, Schulgestaltung, Unternehmensdaten und Informationstechnik, Haushalt und Recht beteiligt. An deren Zuständigkeit hat sich nichts geändert. Zu G.3.: Es wird eine Person zur Unterstützung des Projekts mit befristetem Arbeitsvertrag BAT IIa beschäftigt. Der Stellenumfang betrug seit dem 01. August 2004 bis zum 30. Juni Prozent, seit dem 01. Juli 2005 bis zum 31. Dezember Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit. Die Gesamtkosten hierfür betragen ,61 Euro im Kontenrahmen für Dienstbezüge im Kapitel 3020 Zentrale Fachausgaben Bildung. Zu G.4.: Der Senat äußert sich grundsätzlich nicht zu innerbehördlichen Verantwortlichkeiten. Zu G.5.: Allen Schulleitungen wurde die Konzeption der Lernmittelverordnung auf Konferenzen und in Dienstbesprechungen vorgestellt und die Umsetzung diskutiert. Über die Hotline sowie im direkten Kontakt mit der Schulaufsicht ergaben sich tägliche Rückfragen in Einzelfällen. Für alle Elternvertreter und Lernmittelverwalter wurden Informationsveranstaltungen angeboten. Außerdem wurden Fortbildungen für alle Schulsekretariate durchgeführt, bei denen die vorgebrachten Umsetzungsprobleme aus Sicht der Sekretariate erörtert wurden. Zu G.6.: Nein. Zu G.7.: Der Senat äußert sich in ständiger Praxis grundsätzlich nicht zu hypothetischen Fragen. Zu G.8.: 27 Büros von Schulleitungen verfügen über einen durch das Projekt TUVAS bereitgestellten Internetzugang. Darunter befinden sich 11 Grund-, Haupt- und Realschulen, 3 Gesamtschulen, 9 Gymnasien und 4 Sonderschulen. Neben dem Internetzugang wurde diesen Schulleitungen auch das FHHintranet sowie die -Funktionalität über das FHHinfoNET zur Verfügung gestellt. Zu H.1. bis H.4.: Die Unterrichtsmittel werden bei den Titeln Unterrichtsmittel und sonstige schulbezogene Ausgaben mit nach Schulformen und Klassenstufen differenzierten Schülersätzen veranschlagt, die Mittel werden über den Selbstbewirtschaftungsfonds der Seite 8 von 10

15 - 9 - n nach Artikel 18 des Haushaltsbeschlusses 2005/2006 bewirtschaftet. Eine Trennung nach Lehr- und Lernmitteln erfolgt nicht. Die bei der Veranschlagung verwendeten Schülerzahlen ergeben sich aus den Titelerläuterungen in den jeweiligen Haushaltsplänen. Die Veranschlagung der Unterrichtsmittel wurde im Zusammenhang mit der geplanten Reform der Lernmittelbeschaffung um insgesamt 2,5 Mio. Euro dauerhaft reduziert, davon ab dem Haushaltsjahr 2004 um 1,25 Mio. Euro (vgl. Drucksache 18/308) und ab dem Haushaltsjahr 2005 um weitere 1,25 Mio. Euro. Die Zuweisungen an die n für Lehr- und Lernmittel wurden entsprechend reduziert. Zusätzlich wurden die regelhaften Zuweisungen an die n ab 2005 um weitere 2,9 Mio. Euro reduziert, um aus den einbehaltenen Mitteln den jeweiligen n die erwarteten Förderbeträge gemäß Lernmittelverordnung für Förderberechtigte und Geschwisterkinder zuweisen zu können. Auf die Förderberechtigten entfällt davon ein geschätzter Anteil von 2,7 Mio. Euro, auf die Geschwisterkinder ein geschätzter Anteil von 0,2 Mio. Euro. Den einzelnen n werden die Förderbeträge auf der Grundlage der im Einzelfall jeweils geltenden Lernmittelliste und der Lernmittelverordnung zugewiesen. Zu H.5.: Die zuständige Behörde geht bei ihren Planungen für das Schuljahr 2005/2006 derzeit davon aus, dass für rund Förderberechtigte ein Finanzierungsbedarf von rund 2,7 Mio. Euro besteht. Zusätzlich stehen für die Finanzierung von Ermäßigungen für Geschwisterkinder rund 200 Tsd. Euro zur Verfügung. Zu H.6.: Ja, nach dreimaliger Miete gegen Gebühr kann eine vierte Nutzung im Rahmen einer Ü- bereignung erfolgen. Zu H.7.: Nein. Hamburg hat im Gegensatz zu Niedersachsen Höchstkostensätze beschlossen, um Eltern vor zu hohen Belastungen zu schützen. Diese Sätze reichen aus, um in dem vorgesehenen Mix aus Leihe und Kauf die notwendigen Lernmittel zur Verfügung zu stellen. Beispielsrechnungen auf der Basis schulischer Daten bestätigen diese Einschätzung. Zu H.8.: Siehe Drucksache 18/2564, Antwort zu V.8. Zu H.9.: Ja, im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit aus dem Selbstbewirtschaftungsfonds. Zu H.10.: Die Lernmittelverordnung sieht vor, dass die zur Leihe geeigneten Lernmittel nach der dreimaligen Ausleihe gegen Gebühr ein viertes Mal im Rahmen der Übereignung genutzt werden können. Zur Absicherung gegen urheberrechliche Ansprüche ist eine entsprechende Vereinbarung mit der VdS Bildungsmedien e.v. verabredet Seite 9 von 10

16 Zu H.11.: Im Zusammenhang mit der Reform der Lernmittelbeschaffung sind bisher zusätzliche Ausgaben in Höhe von ,45 Euro entstanden, davon ,61 Euro für einen Flyer, ,30 Euro für Personalausgaben, ,50 Euro für die Hotline des Projektes, ,81 Euro für die Fortbildung der Sekretariate, 4.296,64 Euro für Verteilung der Littera-CDs und 1.545,20 Euro Kosten für das Hearing, ,39 Euro für die Beschaffung und Einführung der Software und Euro für Rechenzentrumsleistungen. Die Zurechnung weiterer Projektkosten beispielsweise für anteilige Personalkosten von Projektbeteiligten auf bestehenden Stellen ist mangels gesonderter Erfassung dieser Kostenbestandteile nicht möglich. Zu H.12.: Die EDV-Fachleute sind als angestellte Mitarbeiter oder Honorarkräfte mit ausgewiesenen EDV-Kenntnissen bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt. Sie stehen seit dem 01. August 2005 zur Verfügung und sind für den Einsatz speziell geschult worden. Eine Ausschreibung ist auf Grund der Dringlichkeit nicht erfolgt. Die n können Unterstützung über eine ganztägig besetzte Hotline abrufen. Für die Unterstützung durch externe Kräfte sind Euro aus dem Titel vorgesehen. Zu H.13.: Die zuständige Behörde geht nach eingehender Prüfung davon aus, dass die Verzögeungen bei der Auslieferung des Programms Littera LM durch erforderliche Nachbesserungen am Konzept und nicht durch den Hersteller verursacht wurden Seite 10 von 10

17 Anlage 1 Meldungen zum Stichtag Schulform Grund-, Haupt- und Realschulen Gymnasien Gesamtschulen dafür entschieden haben, alle leihbaren Schulbücher bzw. Lernmittel auszuleihen Anzahl der Eltern, die sich dafür entschieden haben, alle Lernmittel zu kaufen dafür entschieden haben, Schulbücher bzw. Lernmittel sowohl auszuleihen als auch zu kaufen dafür entschieden haben, alle leihbaren Schulbücher bzw. Lernmittel auszuleihen Anzahl der Eltern, die sich dafür entschieden haben, alle Lernmittel zu kaufen dafür entschieden haben, Schulbücher bzw. Lernmittel sowohl auszuleihen als auch zu kaufen Fritz-Köhne- B Heinrich-Wolgast- B Bei der Katharinenkirche B Griesstraße B Hasselbrook B Hohe Landwehr B Ifflandstraße B Osterbrook B Richardstraße B Wielandstraße B Adolph-Diesterweg- B Anton-Rée- Allermöhe B Clara-Grunwald- B n n n Allermöhe B Altengamme-Deich B Am Reinbeker Redder B Seite 1 von 7

18 Anlage 1 dafür entschieden haben, alle leihbaren Schulbücher bzw. Lernmittel auszuleihen Anzahl der Eltern, die sich dafür entschieden haben, alle Lernmittel zu kaufen dafür entschieden haben, Schulbücher bzw. Lernmittel sowohl auszuleihen als auch zu kaufen Curslack-Neuengamme B Ernst-Henning-Straße B Friedrich-Frank-Bogen B n n n Fünfhausen-Warwisch B Heidhorst B n n n Kirchwerder-Bei der Kirche B Leuschnerstraße B Max-Eichholz-Ring B Mittlerer Landweg B Nettelnburg B Ochsenwerder B Richard-Linde-Weg B n n n Sander Straße B Zollenspieker B Inselschule Neuwerk B Bunatwiete/Maretstraße B Dempwolffstraße B Ehestorfer Weg B n n n Grumbrechtstraße B Hanhoopsfeld B In der Alten Forst B Kapellenweg B Kerschensteinerstraße B Marmstorf B Neuland B Rönneburg B Scheeßeler Kehre B Sinstorf B Weusthoffstraße B Aueschule Finkenwerder B Am Falkenberg B an der Burgweide B Arp-Schnitger-Stieg B Buddestraße B Cranz B Fährstraße B Hausbruch B Lange Striepen B Moorburg B Neugraben B Ohrnsweg B Quellmoor B Rotenhäuser Damm B n n n Schnuckendrift B Slomanstieg B n n n Stübenhofer Weg B Westerschule Finkenwerder B An der Glinder Au B Beim Pachthof B 31-2 n n n Billbrookdeich B Bonhoefferstraße B Bovestraße B Denksteinweg B Fuchsbergredder B Hermannstal B Seite 2 von 7

19 Anlage 1 dafür entschieden haben, alle leihbaren Schulbücher bzw. Lernmittel auszuleihen Anzahl der Eltern, die sich dafür entschieden haben, alle Lernmittel zu kaufen dafür entschieden haben, Schulbücher bzw. Lernmittel sowohl auszuleihen als auch zu kaufen Holstenhof B Jenfelder Straße B Möllner Landstraße B Öjendorfer Damm B Oppelner Straße B Schimmelmannstraße B Speckenreye B Steinadlerweg B Stengelestraße B Sterntalerstraße B Pestalozzi- B n n Arnkielstraße B Bahrenfelder Straße B Chemnitzstraße B n Groß Flottbek B Klein Flottbeker Weg B n Königstraße B 31-3 n n n Ludwigstraße B n n Mendelssohnstraße B Othmarscher Kirchenweg B n Rothestraße B 31-3 n St. Pauli B 31-3 n n n Thadenstraße/Winklers Platz B n n Trenknerweg B n Windmühlenweg B Theodor-Haubach- B n Fridtjof-Nansen- B n n Gorch-Fock- B Am Altonaer Volkspark B Barlsheide B Franzosenkoppel B 31-4 n n n Goosacker B 31-4 n n n Iserbarg B n Iserbrook B n Kroonhorst B n Langbargheide B Lehmkuhlenweg B Luruper Hauptstraße B Marschweg B n Schenefelder Landstraße B Schulkamp B n n Veermoor B 31-4 n n 2 Wesperloh B Hinter der Lieth B Max-Traeger- B Anna-Susanna-Stieg B Bindfeldweg B Brehmweg B Burgunderweg B Döhrnstraße B Frohmestraße B Furtweg B Heidacker B Seite 3 von 7

20 Anlage 1 dafür entschieden haben, alle leihbaren Schulbücher bzw. Lernmittel auszuleihen Anzahl der Eltern, die sich dafür entschieden haben, alle Lernmittel zu kaufen dafür entschieden haben, Schulbücher bzw. Lernmittel sowohl auszuleihen als auch zu kaufen Lutterothstraße B Molkenbuhrstraße B Moorflagen B Rönnkamp B Röthmoorweg B Rungwisch B Sachsenweg B Sethweg B Sportplatzring B 31-5 n n n Tornquiststraße B Vizelinstraße B Wegenkamp B Carl-Götze- B Marie-Beschütz- B Alsterdorfer Straße B Altonaer Straße B 31-6 n n n An der Isebek B 31-6 n n n Carl-Cohn-Straße B Christian-Förster-Straße B 31-6 n n n Eduardstraße B 31-6 n n n Flughafenstraße B Forsmannstraße B 31-6 n n n Humboldtstraße B Kielortallee B 31-6 n n n Knauerstraße B 31-6 n n n Ohkamp B Ratsmühlendamm B Rellinger Straße B 31-6 n n n Telemannstraße B Turmweg B Winterhuder Weg B 31-6 n n n Wolfgang-Borchert- B Adolph-Schönfelder- B Appelhoff B Ballerstaedtweg B Eberhofweg B Fabriciusstraße B 31-7 n n n Fraenkelstraße B Genslerstraße B Grützmühlenweg B Hinsbleek B Krohnstieg B Lämmersieth B Langenhorn B 31-7 n n n Müssenredder B Neubergerweg B Poppenbüttler Stieg B Stockflethweg B Strenge B Tieloh B Königsländer B Altrahlstedt B Am Sooren B n An der Gartenstadt B Bandwirkerstraße B Seite 4 von 7

21 Anlage 1 dafür entschieden haben, alle leihbaren Schulbücher bzw. Lernmittel auszuleihen Anzahl der Eltern, die sich dafür entschieden haben, alle Lernmittel zu kaufen dafür entschieden haben, Schulbücher bzw. Lernmittel sowohl auszuleihen als auch zu kaufen Bramfelder Dorfplatz B n Brockdorffstraße B Charlottenburger Straße B Eckerkoppel B Eenstock B Fahrenkrön B Großlohering B Hegholt B Hinschenfelde B Neurahlstedt B Potsdamer Straße B n Sonnenweg B n Tonndorf B n Traberweg B 31-8 n 154 n Ahrensburger Weg B Alsterredder B Am Walde B An den Teichwiesen B Bekassinenau B Bergstedt B Berne B Buckhorn B Duvenstedter Markt B Eulenkrugstraße B Kamminer Straße B 31-9 n n n Karlshöhe B Lemsahl-Mellingstedt B Meiendorf B Nydamer Weg B Oldenfelde B Rahlstedter Höhe B 31-9 n n n Redder B Schierenberg B Surenland B Wildschwanbrook B Alexander-von-Humboldt- Gymnasium B Friedrich-Ebert-Gymnasium B Gymnasium Billstedt B Gymnasium Finkenwerder B Gymnasium Hamm B Gymnasium Kirchdorf/Wilhelmsburg B Gymnasium Klosterschule B Gymnasium Süderelbe B Heisenberg-Gymnasium B Immanuel-Kant-Gymnasium B Lessing-Gymnasium B Lohmühlen-Gymnasium B Christianeum B Goethe-Gymnasium B Gymnasium Allee B Gymnasium Altona B Gymnasium Blankenese B Gymnasium Hochrad B Gymnasium Osdorf B Seite 5 von 7

22 Anlage 1 dafür entschieden haben, alle leihbaren Schulbücher bzw. Lernmittel auszuleihen Anzahl der Eltern, die sich dafür entschieden haben, alle Lernmittel zu kaufen dafür entschieden haben, Schulbücher bzw. Lernmittel sowohl auszuleihen als auch zu kaufen Gymnasium Othmarschen B Gymnasium Rissen B Gymnasium Willhöden B Kurt-Tucholsky-Gymnasium B Albrecht-Thaer-Gymnasium B Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium B Gymnasium Bondenwald B Gymnasium Corveystraße B Gymnasium Dörpsweg B Gymnasium Kaiser-Friedrich- Ufer B Gymnasium Ohmoor B Helene-Lange-Gymnasium B Staatliches Abendgymnasium St. Georg B Staatliches Abendgymnasium Vor dem Holstentor B Wilhelm-Gymnasium B Albert-Schweitzer-Gymnasium B Emil-Krause-Gymnasium B Gelehrtenschule des Johanneums B Gymnasium Alstertal B Gymnasium Eppendorf B Gymnasium Heidberg B Gymnasium Langenhorn B Gymnasium Lerchenfeld B Heilwig-Gymnasium B Margaretha-Rothe-Gymnasium B Carl-von-Ossietzky-Gymnasium B Charlotte-Paulsen-Gymnasium B Gymnasium Buckhorn B Gymnasium Hummelsbüttel B Gymnasium Marienthal B Gymnasium Oberalster B Gymnasium Ohlstedt B Hansa-Kolleg B Heinrich-Heine-Gymnasium B Matthias-Claudius-Gymnasium B Walddörfer-Gymnasium B Gymnasium Allermöhe B Gymnasium Bornbrook B Gymnasium Bramfeld B Gymnasium Farmsen B Gymnasium Grootmoor B Gymnasium Lohbrügge B Gymnasium Meiendorf B Gymnasium Oldenfelde B Gymnasium Osterbek B Gymnasium Rahlstedt B Gymnasium Tonndorf B Hansa-Gymnasium Bergedorf B Luisen-Gymnasium Bergedorf B Gesamtschule Benzenbergweg B Gesamtschule Fischbek B Gesamtschule Harburg B Seite 6 von 7

23 Anlage 1 dafür entschieden haben, alle leihbaren Schulbücher bzw. Lernmittel auszuleihen Anzahl der Eltern, die sich dafür entschieden haben, alle Lernmittel zu kaufen dafür entschieden haben, Schulbücher bzw. Lernmittel sowohl auszuleihen als auch zu kaufen Gesamtschule Kirchdorf B Gesamtschule Süderelbe B Gesamtschule Wilhelmsburg B Heinrich-Hertz- B Gesamtschule Allermöhe B Gesamtschule Alter Teichweg B Gesamtschule Bergedorf B Gesamtschule Fährbuernfleet B Gesamtschule Finkenwerder B Gesamtschule Horn B Gesamtschule Lohbrügge B Gesamtschule Mümmelmannsberg B Gesamtschule Öjendorf B 33-2 n n n Grundschule Mümmelmannsberg B Grundschule Rahewinkel B Rudolf-Roß-Gesamtschule B Gesamtschule Bahrenfeld B Gesamtschule Blankenese B Gesamtschule Eidelstedt B Gesamtschule Eppendorf B Gesamtschule Niendorf B Gesamtschule Stellingen B Gesamtschule Winterhude B 33-3 n n n Geschwister-Scholl- Gesamtschule B 33-3 n n n Ida-Ehre-Gesamtschule B Julius-Leber- B Max-Brauer- B Albert-Schweitzer- B 33-4 n n n Erich-Kästner-Gesamtschule B 33-4 n n n Fritz-Schumacher- B Gesamtschule Am Heidberg B Gesamtschule Bergstedt B Gesamtschule Poppenbüttel B Gesamtschule Steilshoop B 33-4 n n n Gesamtschule Walddörfer B Grundschule Edwin-Scharff- Ring B Grundschule Seeredder B Otto-Hahn- B Peter-Petersen- B Seite 7 von 7

24 Anlage 2 Meldungen zum Stichtag Für Paketlösung SAB 1 SAB B 31-1 Fritz-Köhne- B Anton-Rée-Allermöhe B 31-1 Heinrich-Wolgast- B Clara-Grunwald- B 31-1 Bei der Katharinenkirche B Allermöhe B 31-1 Griesstraße B Altengamme-Deich B 31-1 Hasselbrook B Am Reinbeker Redder B 31-1 Hohe Landwehr B Curslack-Neuengamme B 31-1 Ifflandstraße B Ernst-Henning-Straße B 31-1 Richardstraße B Friedrich-Frank-Bogen B 31-1 Wielandstraße B Fünfhausen-Warwisch B 31-2 An der Glinder Au B Heidhorst B 31-2 Beim Pachthof B Kirchwerder-Bei der Kirche B 31-2 Billbrookdeich B Leuschnerstraße B 31-2 Bonhoefferstraße B Max-Eichholz-Ring B 31-2 Bovestraße B Mittlerer Landweg B 31-2 Denksteinweg B Ochsenwerder B 31-2 Fuchsbergredder B Richard-Linde-Weg B 31-2 Hermannstal B Sander Straße B 31-2 Holstenhof B Zollenspieker B 31-2 Jenfelder Straße B Bunatwiete/Maretstraße B 31-2 Möllner Landstraße B Dempwolffstraße B 31-2 Öjendorfer Damm B Ehestorfer Weg B 31-2 Oppelner Straße B Grumbrechtstraße B 31-2 Speckenreye B Hanhoopsfeld B 31-2 Schimmelmannstraße B In der Alten Forst B 31-2 Steinadlerweg B Kapellenweg B 31-2 Stengelestraße B Kerschensteinerstraße B 31-2 Sterntalerstraße B Marmstorf B 31-3 Pestalozzi- B Neuland B 31-3 Arnkielstraße B Rönneburg B 31-3 Bahrenfelder Straße B Scheeßeler Kehre B 31-3 Chemnitzstraße B Sinstorf B 31-3 Groß Flottbek B Weusthoffstraße B 31-3 Klein Flottbeker Weg B Aueschule Finkenwerder B 31-3 Königstraße B Am Falkenberg B 31-3 Ludwigstraße B an der Burgweide B 31-3 Othmarscher Kirchenweg B Arp-Schnitger-Stieg B 31-3 Rothestraße B Buddestraße B 31-3 St. Pauli B Cranz B 31-3 Thadenstr./Winklers Platz B Fährstraße B 31-3 Trenknerweg B Hausbruch B 31-3 Windmühlenweg B Lange Striepen B 31-3 Theodor-Haubach- B Moorburg B 31-4 Fridtjof-Nansen- B Neugraben B 31-4 Gorch-Fock- B Ohrnsweg B 31-4 Am Altonaer Volkspark B Quellmoor B 31-4 Barlsheide B Rotenhäuser Damm B 31-4 Franzosenkoppel B Schnuckendrift B 31-4 Goosacker B Slomanstieg B 31-4 Iserbarg B Stübenhofer Weg B 31-4 Iserbrook B Westerschule Finkenwerder 1 Seite 1 von 4

25 Anlage 2 SAB 1 SAB B 31-4 Kroonhorst B 32-1 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium B 31-4 Langbargheide B 32-1 Friedrich-Ebert-Gymnasium B 31-4 Lehmkuhlenweg B 32-1 Gymnasium Billstedt B 31-4 Luruper Hauptstraße B 32-1 Gymnasium Finkenwerder B 31-4 Marschweg B 32-1 Gymnasium Hamm B 31-4 Schenefelder Landstraße B 32-1 Gymnasium Kirchdorf/Wilhelmsburg B 31-4 Schulkamp B 32-1 Heisenberg-Gymnasium B 31-4 Veermoor B 32-1 Immanuel-Kant-Gymnasium B 31-4 Wesperloh B 32-1 Klosterschule B 31-5 Max-Traeger- B 32-1 Lessing-Gymnasium B 31-5 Anna-Susanna-Stieg B 32-1 Lohmühlen-Gymnasium B 31-5 Bindfeldweg B 32-1 Christianeum B 31-5 Brehmweg B 32-2 Goethe-Gymnasium B 31-5 Burgunderweg B 32-2 Gymnasium Allee B 31-5 Döhrnstraße B 32-2 Gymnasium Altona B 31-5 Frohmestraße B 32-2 Gymnasium Blankenese B 31-5 Furtweg B 32-2 Gymnasium Hochrad B 31-5 Heidacker B 32-2 Gymnasium Osdorf B 31-5 Hinter der Lieth B 32-2 Gymnasium Othmarschen B 31-5 Lutterothstraße B 32-2 Gymnasium Rissen B 31-5 Molkenbuhrstraße B 32-2 Gymnasium Willhöden B 31-5 Rönnkamp B 32-2 Kurt-Tucholsky-Gymnasium B 31-5 Röthmoorweg B 32-2 Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium B 31-5 Rungwisch B 32-3 Gymnasium Bondenwald B 31-5 Sethweg B 32-3 Gymnasium Corveystraße B 31-5 Sportplatzring B 32-3 Gymnasium Dörpsweg B 31-5 Tornquiststraße B 32-3 Gymnasium Ohmoor B 31-5 Vizelinstraße B 32-3 Staatl. Abendgym. St. Georg B 31-6 Carl-Götze- B 32-3 Staatl. Abendgym. V. d. Holstentor B 31-6 Marie-Beschütz- B 32-3 Wilhelm-Gymnasium B 31-6 Alsterdorfer Straße B 32-4 Emil-Krause-Gymnasium B 31-6 Altonaer Straße B 32-4 Gelehrtenschule des Johanneums B 31-6 An der Isebek B 32-4 Gymnasium Alstertal B 31-6 Carl-Cohn-Straße B 32-4 Gymnasium Eppendorf B 31-6 Christian-Förster-Straße B 32-4 Gymnasium Heidberg B 31-6 Eduardstraße B 32-4 Gymnasium Langenhorn B 31-6 Flughafenstraße B 32-4 Gymnasium Lerchenfeld B 31-6 Forsmannstraße B 32-4 Heilwig-Gymnasium B 31-6 Humboldtstraße B 32-4 Margaretha-Rothe-Gymnasium B 31-6 Kielortallee B 32-5 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium B 31-6 Knauerstraße B 32-5 Charlotte-Paulsen-Gymnasium B 31-6 Ohkamp B 32-5 Gymnasium Buckhorn B 31-6 Ratsmühlendamm B 32-5 Gymnasium Hummelsbüttel B 31-6 Telemannstraße B 32-5 Gymnasium Marienthal B 31-6 Turmweg B 32-5 Gymnasium Oberalster B 31-6 Winterhuder Weg B 32-5 Gymnasium Ohlstedt B 31-6 Wolfgang-Borchert- B 32-5 Heinrich-Heine-Gymnasium B 31-7 Adolph-Schönfelder- B 32-5 Matthias-Claudius-Gymnasium B 31-7 Appelhoff B 32-5 Walddörfer-Gymnasium B 31-7 Ballerstaedtweg B 32-6 Gymnasium Allermöhe B 31-7 Eberhofweg B 32-6 Gymnasium Bornbrook B 31-7 Fabriciusstraße B 32-6 Gymnasium Bramfeld B 31-7 Fraenkelstraße B 32-6 Gymnasium Farmsen B 31-7 Genslerstraße B 32-6 Gymnasium Grootmoor B 31-7 Grützmühlenweg B 32-6 Gymnasium Lohbrügge B 31-7 Hinsbleek B 32-6 Gymnasium Meiendorf Seite 2 von 4

26 Anlage 2 SAB 1 SAB B 31-7 Krohnstieg B 32-6 Gymnasium Oldenfelde B 31-7 Lämmersieth B 32-6 Gymnasium Osterbek B 31-7 Langenhorn B 32-6 Gymnasium Rahlstedt B 31-7 Müssenredder B 32-6 Gymnasium Tonndorf B 31-7 Neubergerweg B 32-6 Hansa-Gymnasium Bergedorf B 31-7 Poppenbüttler Stieg B 31-6 Luisen-Gymnasium Bergedorf B 31-7 Stockflethweg B 33-1 Gesamtschule Benzenbergweg B 31-7 Strenge B 33-1 Gesamtschule Fischbek B 31-7 Tieloh B 33-1 Gesamtschule Harburg B 31-8 Königsländer B 33-1 Gesamtschule Kirchdorf B 31-8 Am Sooren B 33-1 Gesamtschule Süderelbe B 31-8 An der Gartenstadt B 33-1 Gesamtschule Wilhelmsburg B 31-8 Bandwirkerstraße B 33-2 Gesamtschule Allermöhe B 31-8 Bramfelder Dorfplatz B 33-2 Gesamtschule Alter Teichweg B 31-8 Brockdorffstraße B 33-2 Gesamtschule Bergedorf B 31-8 Charlottenburger Straße B 33-2 Gesamtschule Fährbuernfleet B 31-8 Eenstock B 33-2 Gesamtschule Finkenwerder B 31-8 Fahrenkrön B 33-2 Gesamtschule Horn B 31-8 Großlohering B 33-2 Gesamtschule Lohbrügge B 31-8 Hegholt B 33-2 Gesamtschule Mümmelmannsberg B 31-8 Hinschenfelde B 33-2 Gesamtschule Öjendorf B 31-8 Potsdamer Straße B 33-2 Grundschule Mümmelmannsberg B 31-8 Sonnenweg B 33-2 Grundschule Rahewinkel B 31-8 Traberweg B 33-2 Rudolf-Roß-Gesamtschule B 31-9 Alsterredder B 33-3 Gesamtschule Bahrenfeld B 31-9 Am Walde B 33-3 Gesamtschule Blankenese B 31-9 An den Teichwiesen B 33-3 Gesamtschule Eidelstedt B 31-9 Bekassinenau B 33-3 Gesamtschule Eppendorf B 31-9 Bergstedt B 33-3 Gesamtschule Niendorf B 31-9 Berne B 33-3 Gesamtschule Stellingen B 31-9 Buckhorn B 33-3 Gesamtschule Winterhude B 31-9 Duvenstedter Markt B 33-3 Geschwister-Scholl-Gesamtschule B 31-9 Kamminer Straße B 33-3 Ida-Ehre-Gesamtschule B 31-9 Karlshöhe B 33-3 Max-Brauer- B 31-9 Lemsahl-Mellingstedt B 33-4 Erich-Kästner-Gesamtschule B 31-9 Meiendorf B 33-4 Fritz-Schumacher- B 31-9 Nydamer Weg B 33-4 Gesamtschule Am Heidberg B 31-9 Oldenfelde B 33-4 Gesamtschule Bergstedt B 31-9 Rahlstedter Höhe B 33-4 Gesamtschule Poppenbüttel B 31-9 Redder B 33-4 Gesamtschule Steilshoop B 31-9 Schierenberg B 33-4 Gesamtschule Walddörfer B 31-9 Surenland B 33-4 Grundschule Edwin-Scharff-Ring B 31-9 Wildschwanbrook B 33-4 Otto-Hahn- B Adolph-Diesterweg- B 33-4 Peter-Petersen- Seite 3 von 4

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