Analysen, Argumente, Aspekte, Informationen, Meinungen, Politik, Praxis, Ti p s

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1 Liebe Kollegin, lieber Kollege, Ausgabe 06/ Mai 2009 bitte daran denken! Bei Änderung Ihrer e-post-adresse oder bei erstmaliger e-post-adresse uns bitte sofort informieren! Herzlichen Dank. QFH - Qualität Freie Heilpraktiker QFH - Qualität Freie Heilpraktiker tritt unter dem Gesichtspunkt und der Verantwortung als Freier Beruf für eine selbstverständliche Verpflichtung zur Qualität der Praxisausübung entsprechend den individuellen Gegebenheiten ein. Oberster Grundsatz ist hierbei keine Gefahr für den Patienten und niemals zu schaden bei größtmöglicher Hilfe. Eine sachgemäße und verantwortungsvolle Weiterbildung ergibt sich schon hieraus automatisch und ist Grundvoraussetzung. QFH - Qualität Freie Heilpraktiker wendet sich jedoch gegen spektakuläre und kontraproduktive Aktionen, die ein vollkommen falsches Bild über die verantwortliche Qualität der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker wiedergeben. So finden sich unter dem Deckmantel eines sogenannten Qualitätsforum Heilpraktiker (QFH) einige außerhalb der großen Heilpraktiker-Bundesverbände stehende Fachvereine und ein Heilpraktikerverband, dessen berufsschädigende Politik bekannt ist, zusammen, um irgendwelche sogenannten Qualitätsnormen für die Heilpraktiker zu schaffen. Die tatsächlichen Absichten einzelner Teilnehmer dieser Runde sind deutlich erkennbar, gedeihen im Dunkeln. Einigen Teilnehmern dieser Runde soll keinesfalls die gute Absicht abgesprochen werden, jedoch haben diese sich offensichtlich noch nicht mit der Entwicklung des Berufsstandes hinreichend auseinandergesetzt sowie erkennen diese daraus resultierend wohl nicht, welches Unheil sie mit scheinbar guten Absichten anrichten können. QFH - Qualität Freie Heilpraktiker stellt sich gegen derartige Bestrebungen, wobei alle Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker als Freie ganz im Sinne eines Freien Berufes gemeint sind, als zukunftserhaltende Qualität der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker. Die QFH - Qualität Freie Heilpraktiker nimmt deshalb auch zu einer Pressemeldung des sogenannten Qualitätsforum Heilpraktiker Stellung:... versteht sich als eine Diskussionsplattform und Initiative von Fachgesellschaften und Berufsverbänden... Die Gruppierung sogenanntes Qualitätsforum steht außerhalb der fünf großen Heilpraktiker- Bundesverbände, die mit ihren Organisationen und Kommissionen breit gefächert die Berufs- und Medizinalpolitik der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker vertreten und den Beruf entsprechend den gesetzlichen Grundlagen sichern sowie die Ansprechpartner im politischen Raum sind und dort zielgerichtet und kompetent die Interessen vertreten. Das sogenannte Qualitätsforum mit seinen Veröffentlichungen und Vorgehensweisen schafft Verunsicherungen und erweckt den Eindruck einer Zersplitterung des Berufsstandes.... Mit dem Ziel Möglichkeiten zu entwickeln, um die therapeutische Qualität zu sichern, zu dokumentieren und so transparent zu machen. Es sollen Lösungsansätze für ein praktikables und wirksames Handeln erar - beitet werden, die dem inzwischen mehrfach geäußerten Bedürfnis von Gesetzgeber und Öffentlichkeit nach Patientenschutz und Risikoabwehr dienen und unseren Beruf insgesamt zukunftsfähig machen

2 Wer gibt dieser Gruppierung das Recht den Eindruck zu vermitteln, daß Qualität bei uns Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern nicht gesichert, nicht dokumentiert und nicht transparent sei? Wer gibt dieser Gruppierung das Recht den Eindruck zu vermitteln, daß es bei uns Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern keinen Patientenschutz und keine Risikoabwehr gäbe? Will man nicht wahrhaben, und wenn ja, aus welchen Gründen, daß wir Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker hervorragende Lösungsansätze haben, danach mehrheitlich handeln und daß der Gesetzgeber, d.h. die Politik, keinerlei Einwände hat und auch keine neuen Regelungen beabsichtigt oder wünscht? Kennt man nicht oder will man nicht kennen die zahlreichen Qualitätsgrundlagen, gesetzlichen und berufsständischen Regelungen in vielfacher Form? Angefangen bei dem sogar gesetzlich erfaßten Leitsatz Keine Gefahr für den Patienten. Eine Formulierung, die es in keinem anderen Beruf gibt.... Was spricht dagegen, sich deshalb verbandsübergreifend über Qualitätssicherung in seinem eigenen Arbeitsfeld auszutauschen...? Natürlich spricht nichts dagegen, sich über den Beruf, seine Tätigkeit, seine Gesetze, seine Regelungen, sein qualitatives Arbeiten usw. auszutauschen. Nur, das ist die große Frage, wie, auf welchem Wege, mit welchen richtigen und falschen Grundaussagen, dem Ziel und mit welcher Öffentlichkeitswirkung. Bisher ist nur zu erkennen: Es wird der Eindruck erweckt, ob nun bewußt oder unbewußt, daß es keine nennenswerte Qualität bei den Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern gibt, daß der Patientenschutz und die Risikoabwehr im Argen liegen würden. Durch die Veröffentlichungen wird dieser Eindruck auch der Öffentlichkeit und der Politik gegenüber vermittelt. Ein derartiges Vorgehen kann doch letztlich nur als berufsstandsschädigend angesehen werden.... Ein Qualitätswein darf so benannt werden, wenn Ursprung, Herstellungsprozeß und Endprodukt bestimmten festgelegten Anforderungen entsprechen.... Wir vermögen nicht zu erkennen, daß es für uns Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker als Qualitätsberuf keinen Ursprung, Herstellungsprozeß und Endprodukt mit bestimmten festgelegten Anforderungen gibt. Kennen die Betreiber des sogenannten Forums unsere Grundlagen etwa nicht?... Gewinnt das Thema 'Patientenschutz und Risikoabwehr' eine immer größere Bedeutung, der man... auch gesetzlichen Regelungen - Rechnung tragen will. Die Rechtslage der Heilpraktiker verlangt, daß der Berufsstand dies eigenverantwortlich, praktischerweise berufsständisch regelt, wenn man nicht riskieren will, daß der Staat Risikoabwehr bzw. durch Therapieeinschränkungen 'ordnet'. Obwohl nun vielfältig in zahlreichen Veröffentlichungen dargelegt und aus politischer Seite richtiggestellt, wird hier (ohne Kenntnisstand oder bewußt fälschlich) mit Rechtslagen und angeblichen europäischen Regelungen argumentiert, die keine Grundlagen finden

3 Eine Irreführung, um das eigene Süppchen gegen die große Mehrheit der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, behaftet mit einem großen Risiko für die Zukunft der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker und hierbei noch den Begriff Zukunftssicherheit in den Mund nehmend.... und streben weder eine Statutsveränderung noch gar eine Akademisierung des Berufsstandes an... Daß alle Beteiligten etwas derartiges anstreben, soll keinesfalls behauptet werden und wird auch nicht angenommen, die Praxis zeigt bei einigen jedoch etwas anderes an. Entscheidend ist aber, was aus dem Handeln und den veröffentlichten Überlegungen werden kann, ob nun beabsichtigt oder nicht beabsichtigt. Der Beruf der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker hat nun einmal eine besondere Entwicklungsgeschichte und einen besonderen Status und hiermit heißt es äußerst sensibel umzugehen, ohne Blauäugigkeit, sondern alleine mit den Fakten und dem notwendigen politischen Spürsinn. Merken die Funktionäre dieser Gruppierung nicht, wie gefährlich es ist, die Geister zu rufen, die man dann nicht mehr los wird oder den kleinen Schneeball ins Rollen zu bringen, der dann zur Lawine wird? Nichts spricht natürlich dagegen, einen Dialog zu führen, Gespräche zu inspirieren über all das, was unseren Berufsstand betrifft. Jedoch muß hierfür auch die Ausgangsbasis stimmen und dies ohne die schädigenden Aussagen, wie sie leider erfolgen mit dem Ziel, eigene Ambitionen zu verwirklichen. Der verdorbene Staat hat die meisten Gesetze, sagt Tacitus und Lao-Tse ergänzt: Je mehr Gesetze, desto mehr Diebe Positionen des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) zur Bundestagswahl 2009 Auszug Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt rund eine Million selbstständige Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,9 Millionen Mitarbeiter darunter ca Auszubildende und erwirtschaften 9,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Hinzu kommen rund angestellte Freiberufler. Die Freien Berufe stellen damit einen wesentlichen Bestandteil des Mittelstands in Deutschland dar. Diese Forderungen sollen die Grundlage für einen Dialog mit der Politik darstellen, der zum Ziel hat, dass die Freien Berufe als eigene Gruppe mit wahrnehmbaren Besonderheiten gesellschafts- und wirtschaftspolitischer Art und besonderem Erfolgspotenzial in alle Dialoge auf politischer Ebene einbezogen werden. Die Freien Berufe verstehen sich als Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland. Über alle Politikbereiche hinweg steht die Forderung nach dem Erhalt der Freiberuflichkeit zur Wahrung des Innovations- und Industriestandortes. Die Bedeutung der Freien Berufe und vor allem ihrer Orientierung am Gemeinwohl muss bei politischen Entscheidungen stärker berücksichtigt werden. Auch ist die volkswirtschaftliche Bedeutung zu unterstreichen. Das gesamte Positionspapier finden Sie unter Freien-Berufe-BFB-zur-Bundestagswahl

4 Gratulationen Ihre Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Bestallung gemäß Heilpraktikergesetz und erfolgreicher Kenntnisüberprüfung haben erhalten: Ida Andrea Bujok - Sibylle Ernert - Annette Fischer-Lück - Heike Bohm - Marion Tillmann Wir wünschen allen frischgebackenen Kolleginnen und Kollegen bei dem weiteren Studium für die Praxis und die spätere verantwortungsvolle Tätigkeit viel Erfolg und eine glückliche Hand. Alle Glücklichen erhielten bereits Gratulationsschreiben, umfangreiche weitergehende Informationen sowie das bei uns schon seit langem übliche Buchgeschenk. Freie Heilpraktiker e.v. Vorstand Freie Heilpraktiker Internetseiten - Hier FAQ Die Seite FAQ - Erfahrungsaustausch, Angebote, Gesuche, Stellenanzeigen u.v.m. wurde überarbeitet und übersichtlicher gestaltet. Schauen Sie doch mal rein! Diese Seite lebt von Ihren Beiträgen. - Aktuell Auszug Qualitätssicherung Hier beantworten wir häufige Fragen der Mitglieder zur Qualitätssicherung und -überwachung, staatlichen Regelungen des Heilpraktikerberufes und zur Integration in das System der gesetzlichen Krankenkassen. Wird die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung Auswirkungen auf die Berufsausübung der Heilpraktiker haben? Wird über diese Richtlinie ein Qualitätssicherungssystem durch den Gesetzgeber für die Heilpraktiker installiert? Nach aktuellem Kenntnisstand wird diese Richtlinie keinerlei Auswirkung auf uns Heilpraktiker haben. Dazu Dagmar Roth-Behrendt (SPD), Mitglied des Europäischen Parlaments: >>Der Richtlinienvorschlag zielt ausdrücklich nicht auf die Organisation von Gesundheitsdienstleistungen ab. Dies ist ebensowenig Gegenstand der vorliegenden Gesetzgebung wie die Harmonisierung von Ausbildungen und Qualifikationen von Beschäftigten im Gesundheitswesen. Dieser gesamte Bereich der Ausbildungs- und Qualifikationsstandards ist bereits heute in der Richtlinie 93/16 EWG geregelt. Die Richtlinie 93/16 EWG klammert Heilpraktiker bewußt aus. Der Hintergrund: Heilpraktiker ist kein geregelter und Ausbildungsberuf und es gibt ihn mit der umfassenden heilkundlichen Kompetenz nur in Deutschland.<< Ist eine staatliche Qualitätskontrolle für Heilpraktiker notwendig? Für eine staatliche Qualitätskontrolle sehen wir keine Notwendigkeit. Bereits heute unterliegt die Weiterbildung der Heilpraktiker den strengen Regelungen des >>Sorgfaltspflichturteils<< des Bundesgerichtshofs. Über ein System von Ausbildungsrichtlinien für wesentliche Therapieformen und angemessenen und sachgemäßen Kriterien für die verbandsinterne Weiterbildung ist bereits eine hohe Qualität gesichert

5 Heilpraktiker können nur erfolgreich tätig werden, wenn sie mit einem hohen Anspruch an ihre eigene Arbeit herangehen. Sie sind private Gesundheitsdienstleister und werden nur dann aufgesucht, wenn ihre Leistung ein entsprechendes Niveau hat. Die Honorierung der Heilpraktikerleistung erfolgt unmittelbar, alleine hieraus ist eine unmittelbare Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Leistung bezogen auf eine Verbesserung des Krankheits- bzw. Leidzustandes gegeben. Eine wie auch immer geartete staatliche Qualitätskontrolle (z.b. über eine Verkammerung oder staatlich kontrollierte Selbstverwaltung) würde aller Voraussicht nach dieses erfolgreiche System aushebeln. An die Stelle von Unmittelbarkeit, Selbstverantwortung und Selbstkontrolle träte ein verwaltungstechnisches und bürokratisches System. Die in vielen Punkten vom Menschen entfernte medizinische Versorgung im deutschen Gesundheitssystem mit den umfangreichen, unter anderem im Sozialgesetzbuch V kleinlichst geregelten Vorschriften der Weiterbildung zeigt den Weg in die Sackgasse nur allzu deutlich. Gibt es eine geregelte Qualitätsüberwachung durch die privaten Berufsverbände? Eine Qualitätsüberwachung findet seit vielen Jahrzehnten statt. Jeder ernstzunehmende Berufsverband hat entsprechende Regeln und Kriterien aufgestellt, wendet sie an und überwacht sie. Im Gegensatz zu einem nicht aussagekräftigen >>Punktesystem<< steht eine mit konkret nachprüfbaren Teilnahmezertifikaten nachgewiesene Weiterbildung, die diese inhaltlich und formal bestimmt. Auch diesem System einer geregelten Aus- und Weiterbildung der Berufsverbände ist es zu verdanken, dass die Zahl von Komplikationen in der Behandlung im Verhältnis zu anderen medizinischen Berufen äußerst gering ist. So stehen zum Beispiel den Todesfällen jährlich in der EU, hervorgerufen durch erst im Krankenhaus oder der Arztpraxis erworbenen Infektionen, kein einziger Todesfall in einer Heilpraktikerpraxis gegenüber. Was ist von gesetzlich normierten Weiterbildungsvorschriften zu halten? Die Naturheilkunde der Heilpraktiker kann ihre ganze Kraft im Interesse der Patienten nur dann entfalten, wenn keine normierten Vorschriften bestehen. Allein die Tatsache, dass in aller Regel mit nicht wissenschaftlich bewiesenen, wohl aber naturheilkundlich erprobten Methoden gearbeitet wird, verbietet eine Normierung. Normierbare Aspekte einer Weiterbildung, zum Beispiel vollständige Anwesenheit, Abschlussprüfungen, Kenntnisse von Notfallmaßnahmen, Kontraindikationen, sind bei uns eine solche Selbstverständlichkeit, dass sie nicht extra geregelt werden müssten. Das Besondere der Heilpraktikerzulassung ist, in einer Überprüfung beim Gesundheitsamt nachzuweisen, dass man über genügend medizinische Grundkenntnisse verfügt und dass aus der Heilpraktikertätigkeit keine Gefahr für die Patienten erwächst. Diese besondere >>Gefahrenabwehrüberprüfung<< ist ein ganz anderer Blickwinkel als bei der ärztlichen Ausbildung. Die Grundlage der Heilpraktikertätigkeit besteht darin, in jedem Einzelfall und in jeder Situation abzuschätzen, ob die Art der Diagnosestellung und der Therapie eine Gefahr für den Patienten darstellen könnte. Darüber hinaus sind rechtlich vorgegebene Behandlungsausschlüsse zu beachten, zum Beispiel das Behandlungsverbot für alle Infektionserkrankungen, die im Infektionsschutzgesetz aufgeführt sind. Hier ist zu beachten, daß ein Heilpraktiker die Zeichen einer Infektion selbstverständlich kennen muss, also über das entsprechende Wissen verfügt. Die Infektionserkrankung behandeln darf er dann aber nicht

6 Ist eine Anbindung an das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wünschenswert? Hier kann man mit einem ganz klaren Nein antworten. Die Anbindung an das GKV-System würde automatisch auch bedeuten, dass die Leistungs- und Erstattungsregeln mit übernommen werden müssen. So legt zum Beispiel ein Bundesausschuss fest, welche Therapiemethoden überhaupt erstattungsfähig sind. Die Kraft der Heilpraktikertätigkeit liegt aber gerade darin, mit den Diagnose- und Therapiemethoden umzugehen, die wissenschaftlich nicht belegt sind. Akupunktur oder Homöopathie z. B. sind weltweit hinlänglich in ihrer positiven Wirkung anerkannt, nach den strengen Maßstäben der Wissenschaftlichkeit sind ihre Wirkungen aber nicht belegt. Die Kunst des Heilpraktikers liegt nun gerade darin, nicht die wissenschaftliche Beweisbarkeit, sondern die therapeutische Nützlichkeit zu kennen, zu erkennen, um dann entsprechend zu handeln. Das System der gesetzlichen Krankenkassen ist ein System der Versorgung mit einem medizinischen Mindeststandard und einer entsprechenden Finanzierbarkeit. Die Heilpraktikertätigkeit zieht ihren therapeutischen Erfolg auch daraus, dass immer wieder eine Unmittelbarkeit von Krankheit und Leid sowie Therapie hergestellt werden kann, die in aller Regel nachvollziehbar für die Patienten ist. So kann ein Erfolg bzw. Misserfolg direkt erkannt werden, und dies wirkt sich dann auch auf die Frage der Bezahlbarkeit aus. Dieter Siewertsen Wichtiger Buchhinweis! Das Buch Marketing für Heilpraktiker, Erfolgreiche Praxisführung von Vormwald, Sonntag Verlag, kann nicht empfohlen werden. Wir verweisen auf Buchbesprechung in Wir Juni Sie auf unseren Internet-Seiten Sind Sie als Heilpraktikerin/Heilpraktiker schon mit Anschrift, Diagnose- und Therapieverfahren auf unseren Internetseiten erfaßt? Wenn nicht, melden Sie sich gerne. Und all das u.a. auch zukünftig: - Qualifizierte, den Beruf schützende Berufspolitik - Keine Aufnahmegebühr - Berufsausweis - Verbandsstempel - die verschiedenen Gebührenverzeichnisse - Organ Wir 4 x jährlich - AKTIV regelmäßig, mindestens 1 x monatlich per epost/oder postalisch - Arbeitsgruppen in verschiedenen Regionen - die Verbindung und Mitgliedschaft unseres Verbandes für Ihren Nutzen zu verschiedenen Kooperationspartnern, in qualifizierten Verbänden und Vertretungen - der umfangreiche Info- und Beratungsdienst - die Mitgliedschaft unseres Verbandes im Netzversorgungswerk - die vergünstigten Gruppenverträge - Rechtshilfe im erlaubten Rahmen - Rechtschutz bei Grundsatzfragen - ermäßigte Gebühren bei kostenpflichtigen Veranstaltungen unseres Verbandes - die erheblichen Rabatte im Rahmen unseres Kursus- und Seminarprogramms - und vieles mehr... Impressum: Organ des Berufs- und Fachverbandes "Freie Heilpraktiker e.v.", Benrather Schloßalle 49-53, Düsseldorf. Ruf: 0211/ Fax: 0211/ e-post: BRSFH@t-online.de - Verantwortlich: Bernd R. Schmidt - Druck: Eigendruck - 6 -

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