Amtliche Bekanntmachungen. Inhaltsverzeichnis: I. Veröffentlichung von Beschlüssen. Beschlüsse des Hauptausschusses am

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1 Zehdenick, 25. Februar 2011 Herausgeber: Stadt Zehdenick Der Bürgermeister Nr Jahrgang 8. Woche

2 2 Amtsblatt für die Stadt Zehdenick 25. Februar 2011 Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis: I. Veröffentlichung von Beschlüssen Beschlüsse des Hauptausschusses am Seite 3 Stadt Zehdenick Bebauungsplan Mietenstich/Schmidts Stiche 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Seite 3 2. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Seite 3 Stadt Zehdenick Bekanntmachung Bebauungsplan Sondergebiet Windenergienutzung Klein-Mutz... Seite 5 Stadt Zehdenick Frühzeitige Bürgerinformation zu geplanten Baumaßnahmen Seite 7 Stadt Zehdenick Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse im 2. Sitzungszyklus Seite 7 Landkreis Oberhavel Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte gesucht... Seite 8 Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zur Planfeststellung für den Ausbau der Eisenbahnstrecke 6088 (Rostock Berlin) im Planrechtsunterabschnitt 1.2 Nassenheide (einschließlich) bis Löwenberg (einschließlich) von Bahn-km 33,6+90 bis 44,8+37 sowie Ausrüstung mit elektronischer Stellwerkstechnik der Strecke 6088 von Bahn-km 31,3+20 bis Bahn-km 33,6+90, der Strecken 6751 Löwenberg Herzberg von Bahn-km bis Bahn-km 2,8+45 und 6752 Löwenberg Zehdenick/Templin von Bahn-km 44,6+83 bis 47,2+50 einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen in der Gemeinde Löwenberger Land, in der Stadt Gransee, Amt Gransee und Gemeinden, und in den Städten Oranienburg sowie Zehdenick, Landkreis Oberhavel... Seite 8 Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur H. Pavonet Öffentliche Zustellung... Seite 9

3 25. Februar 2011 Amtsblatt für die Stadt Zehdenick 3 I. Veröffentlichung von Beschlüssen Beschlüsse des Hauptausschusses am In der Sitzung des Hauptausschusses am wurde folgender Beschluss gefasst: Beschluss-Nr.: 0011/11 Der Hauptausschuss der Stadt Zehdenick beschließt Der Hauptausschuss erteilt der Firma: DWD, Inh. D. Wegert, Gartenweg 18, Schönermark den Bauauftrag für das Los Dachdeckerarbeiten zum Bauvorhaben Dachsanierung KITA Kunterbunt, Karl-Liebknecht- Platz 2, Zehdenick. Die Firma DWD, Inh. D. Wegert, Gartenweg 18, Schönermark unterbreitete nach Prüfung und Wertung der nach Ausschreibung eingegangenen Angebote, das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B. Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung. Dahlenburg Bürgermeister Bekanntmachung der Stadt Zehdenick Bebauungsplan Mietenstich/Schmidts Stiche 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung Zehdenick hat in ihrer Sitzung am die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung Mietenstich/Schmidts Stiche beschlossen. Das Plangebiet des vorliegenden Bebauungsplanes befindet sich nordöstlich des Wohnparks Zehdenick Nord. Die räumliche Lage des Geltungsbereiches ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 9 ha. Betroffen sind die Flurstücke 142/5-142/7, 142/8 (tlw.), 378 (tlw.), 388/1, 388/6, 388/7, 389/1-389/3, 389/5-389/16, 389/18-389/23, 389/25, 389/28-389/36, 390/1-390/5, 390/8, 390/9, 390/11, 390/12, 393/1-393/4, 393/7-393/17, 393/20 (tlw.), 393/21, 393/22, 395/1, 395/2 (tlw.), 395/3 (tlw.), 396 (tlw.), , 730 (tlw.), , 796 (tlw.), 800, 801, 802 (tlw.), 803 (tlw.), 806 (tlw.) und 883 der Flur 6 der Gemarkung Zehdenick. Allgemeine Planungsziele Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Absicht zur Ordnung und Gestaltung des nordöstlichen Ortsrandes von Zehdenick. Die im Geltungsbereich vorhandenen Wochenendhausgrundstücke haben wohnartigen Charakter und sollen aufgrund ihrer Lage im Bereich der Kernstadt in Wohngrundstücke umgewandelt werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung und Entwicklung sollen diese als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Ein weiteres wesentliches Planungsziel ist die Ordnung und Sicherung der verkehrlichen und medientechnischen Erschließung. Der Bebauungsplan wird gemäß 8 Abs. 2 aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Zehdenick entwickelt. Durchführung einer Umweltprüfung Gemäß 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht wird gemäß 2a BauGB als gesonderter Bestandteil der Begründung zum Entwurf der Bauleitplanung erarbeitet. Gelegenheit zur Äußerung zu den Planungszielen und Planinhalten Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Nach 3 Abs. 1 BauGB wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung erfolgen. Das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird in die weitere Planung einfließen. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Stand: Januar 2011) mit Begründung gemäß 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 08. März 2011 bis 11. April 2011 in der Stadtverwaltung Zehdenick, Fachbereich Stadtplanung und Tiefbau, Falkenthaler Chaussee 1, Zehdenick, 1. OG, grüner Flur, zu folgenden Zeiten ausgelegt: Montag und Mittwoch Dienstag Donnerstag Freitag 8.00 bis Uhr und bis Uhr, 8.00 bis Uhr und bis Uhr, 8.00 bis Uhr und bis Uhr, 8.00 bis Uhr. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur frühzeitigen Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die Planinhalte und Auswirkungen, ebenso wie zur Äußerung und Erörterung. Zehdenick, den Dahlenburg Bürgermeister

4 4 Amtsblatt für die Stadt Zehdenick 25. Februar 2011

5 25. Februar 2011 Amtsblatt für die Stadt Zehdenick 5 Bekanntmachung der Stadt Zehdenick Bebauungsplan Sondergebiet Windenergienutzung Klein-Mutz 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 2. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung Zehdenick hat in ihrer Sitzung am die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß 2 Abs. 1 BauGB mit der Bezeichnung Sondergebiet Windenergienutzung Klein-Mutz beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 132 ha umfasst das Sondergebiet Windenergienutzung Klein-Mutz mit Beschränkung der Nabenhöhe auf 105 m sowie einer Gesamthöhe von 150 m im Bereich Zehdenick Klein-Mutz gemäß Darstellung des Flächennutzungsplanes Zehdenick. Das Plangebiet ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Folgende Flurstücke werden in den Bebauungsplan mit einbezogen: Gemarkung Klein-Mutz, Flur 1 mit den Flurstücken 84 (teilw.), 85, 86, 88, 89 (teilw.), 90 (teilw.), 91/1 (teilw.), 92 95, 96 (teilw.), 97 (teilw.), 328, 329 und Flur 6 mit den Flurstücken 1 15, 16 (teilw.), 17 (teilw.), 18 (teilw.), und 29 (teilw.). Allgemeine Planungsziele Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, wird der Bebauungsplan Sondergebiet Windenergienutzung Klein-Mutz aufgestellt. Der Bebauungsplan wird gemäß 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Bebauungsplan wird die Fläche als Sondergebiet für die Nutzung der Windenergie festgesetzt. Hierdurch wird eine zweckentsprechende und angemessene Nutzung des Windeignungsgebietes planungsrechtlich gesichert und somit ein angemessener Beitrag zur Unterstützung der Nutzung erneuerbarer Energien geleistet. Durchführung einer Umweltprüfung Gemäß 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht wird gemäß 2a BauGB als gesonderter Bestandteil der Begründung zum Entwurf der Bauleitplanung erarbeitet. Gelegenheit zur Äußerung zu den Planungszielen und Planinhalten Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Nach 3 Abs. 1 BauGB wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Es wird Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung gegeben. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung erfolgen. Das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird in die weitere Planung einfließen. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Stand: März 2011) mit Begründung gemäß 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 14. März 2011 bis 01. April 2011 in der Stadtverwaltung Zehdenick, Fachbereich Stadtplanung und Tiefbau, Falkenthaler Chaussee 1, Zehdenick, 1. OG, grüner Flur, zu folgenden Zeiten ausgelegt: Montag und Mittwoch Dienstag Donnerstag Freitag 8.00 bis Uhr und bis Uhr, 8.00 bis Uhr und bis Uhr, 8.00 bis Uhr und bis Uhr, 8.00 bis Uhr. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur frühzeitigen Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie über die Planinhalte und Auswirkungen sowie zur Äußerung und Erörterung. Zehdenick, den Dahlenburg Bürgermeister

6 6 Amtsblatt für die Stadt Zehdenick 25. Februar 2011 Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Sondergebiet Windenergienutzung Klein-Mutz

7 25. Februar 2011 Amtsblatt für die Stadt Zehdenick 7 Frühzeitige Bürgerinformation zu geplanten Baumaßnahmen 2011 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, mit Veröffentlichung der Haushaltssatzung der Stadt Zehdenick für das Haushaltsjahr 2011 im Amtsblatt vom 21. Januar 2011 hat dieser damit Rechtskraft erlangt. Auf dieser Grundlage kann die Stadtverwaltung nunmehr sämtliche Planungen und Genehmigungsnotwendigkeiten vorantreiben, um die jeweiligen Realisierungen durchzuführen. Wir möchten Ihnen hiermit, im Sinne einer frühestmöglichen Information, die wichtigsten für 2011 geplanten Investitionsvorhaben anzeigen. Nach den entsprechenden planungsseitigen Anarbeitungen werden diese in den städtischen Ausschüssen behandelt. Die Termine hierzu können Sie den entsprechenden Sitzungsplänen entnehmen, die ortsüblich bekanntgemacht werden. Betroffene Anlieger, die Grundstücke besitzen, welche dem Beitragsrecht unterliegen, werden zum gegebenen Zeitpunkt direkt informiert. Unabhängig davon, können Sie sich in unserem Bauamt auch direkt über den Anarbeitungsstand geplanter Vorhaben informieren. Ausgewählte geplante Baumaßnahmen 2011 A) Fortführungsinvestitionen aus Straßenbau: Adolf-Mann-Platz 2. Gehwegebau: Wesendorfer Weg Industriestraße 3. Straßenbeleuchtung: Industriestraße Tannenweg* Rudolf-Breitscheid-Straße* 4. Freianlagen: Am Rahmen Adolf-Mann-Platz B) Investitionen Straßenbau: Waldheimstraße (mit Straßenbeleuchtung) Waldstraße (mit Straßenbeleuchtung) Weg zu den Oberwiesen 2. Geh-/Radwegebau: Lindenstraße Badinger Dorfstraße Friedhofstraße (von Lindenstraße bis Postkreuzung) 3. Straßenbeleuchtung: Falkenthaler Chaussee Wesendorfer Weg 2. BA Verlängerte Ackerstraße 2. BA Mildenberg/Ziegeleipark 4. Freianlagen: Kirchplatz Friedrich-Ebert-Platz Umsteigeanlage/Parkplatz Falkenthaler Chaussee 5. Brandschutz: Löschwasserentnahmestelle Marienthal Feuerlöschbrunnen Badingen Feuerlöschbrunnen Mildenberg/Amt Feuerwehrstellplatz Bergsdorf Erschließungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Zehdenicker Ferienhauslandschaft werden erst nach verbindlicher Klärung der privaten Investitionen in Angriff genommen, worüber gesondert informiert wird. Stadtverwaltung 5. Brandschutz: Feuerwehrstellplatz Krewelin Feuerwehrstellplatz Klein-Mutz *wurden Ende Januar fertig gestellt Information der Stadt Zehdenick Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung Zehdenick und ihrer Ausschüsse im 2. Sitzungszyklus Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport Ausschuss für Bauen und Ordnung Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Arbeit Hauptausschuss Die Sitzungen finden um Uhr im Ratssaal des Rathauses, Am Markt 1, Zehdenick statt. Sollten sich kurzfristige Änderungen zum Sitzungstag, dem Sitzungsort oder der Sitzungszeit ergeben, entnehmen Sie Informationen hierzu bitte aus der Tagespresse, dem Rathaus-Portal auf der Homepage der Stadt Zehdenick ( oder dem Bekanntmachungskasten neben dem Rathaus Stadtverordnetenversammlung

8 8 Amtsblatt für die Stadt Zehdenick 25. Februar 2011 Landkreis Oberhavel Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte gesucht Zur Unterstützung bei der Durchführung des Zensus 2011 sucht der Landkreis Oberhavel für den Zeitraum vom 9. Mai 2011 bis Ende des Jahres 2011 Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte. Eine der wichtigsten Aufgaben ist, die Befragungen der Einwohnerinnen und Einwohner durchzuführen. Die Erhebungsbeauftragten begehen im Vorfeld die mit ihnen abgestimmten Erhebungsbezirke und kündigen sich schriftlich bei den für die Befragungen ausgewählten Personen an. Anschließend suchen sie die zur Auskunft aufgeforderten Personen auf und führen die Befragung mit ihnen durch. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung von 2,50 bis zu 15,00 je befragter Person. Eine Befragung dauert ca. 20 Minuten. Für Ihre Aufgabe werden Sie geschult und können sich Ihre Arbeitszeit flexibel einteilen. Sind Sie zuverlässig, verschwiegen, volljährig, mobil und flexibel, dann Seien Sie dabei! Wenn Ihr Interesse geweckt wurde, dann nehmen Sie für diese interessante Tätigkeit Kontakt mit uns auf unter Tel / für den Bereich: Amt Gransee und Gemeinden, Städte Fürstenberg, Zehdenick und Liebenwalde sowie Gemeinde Löwenberger Land Weitere Informationen erhalten Sie unter: und Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zur Planfeststellung für den Ausbau der Eisenbahnstrecke 6088 (Rostock Berlin) im Planrechtsunterabschnitt 1.2 Nassenheide (einschließlich) bis Löwenberg (einschließlich) von Bahn-km 33,6+90 bis 44,8+37 sowie Ausrüstung mit elektronischer Stellwerkstechnik der Strecke 6088 von Bahn-km 31,3+20 bis Bahn-km 33,6+90, der Strecken 6751 Löwenberg Herzberg von Bahn-km bis Bahn-km 2,8+45 und 6752 Löwenberg Zehdenick/Templin von Bahn-km 44,6+83 bis 47,2+50, einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen in der Gemeinde Löwenberger Land, in der Stadt Gransee, Amt Gransee und Gemeinden und in den Städten Oranienburg sowie Zehdenick, Landkreis Oberhavel Das Eisenbahn-Bundesamt hat auf Antrag der DB Netz AG, vertreten durch die DB ProjektBau GmbH, für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach 18a AEG 1 und nach 1 VwVfGBbg 2 und 73 VwVfG 3 das Anhörungsverfahren eingeleitet. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Badingen beansprucht. Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit vom während der Dienststunden 07. März 2011 bis 06. April 2011 Montag von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr Dienstag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr Donnerstag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, in der Stadtverwaltung Zehdenick, Falkenthaler Chaussee 1 in Zehdenick zur allgemeinen Einsichtsnahme aus. Die Planunterlagen werden zusätzlich in digitaler Form auf der Homepage des Landesamtes für Bauen und Verkehr bereitgestellt ( Hinweise: 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum , beim Landesamt für Bauen und Verkehr (Dezernat 11, Anhörungsbehörde), Lindenallee 51, Hoppegarten (Telefon: , Fax: oder ) oder bei der Stadt Zehdenick Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß ihrer Beeinträchtigungen erkennen lassen. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( 18a Nr. 7 AEG in Verbindung mit 73 Abs. 4 S. 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Verbände und Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen ( 18a Nr. 7 Satz 2 AEG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der

9 25. Februar 2011 Amtsblatt für die Stadt Zehdenick 9 a) nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 63 Brandenburgisches Naturschutzgesetz anerkannten Verbände und der nach 63 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzvereinigungen, soweit sich diese für den Umweltschutz einsetzen b) sowie der sonstigen Vereinigungen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen) von der Auslegung des Plans. 3. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten ( 18a Nr. 5 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist den Beteiligten freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu den Akten zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten am Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 4. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zuentscheiden ist, werden nicht am Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Die Nummern 1, 2, 3, 4 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung 4 entsprechend. 8. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 19 Abs. 3 AEG). Frau Frieda Blitzner geb. Zarth Herrn Horst Willy Blitzner letzte bekannte Anschrift: Sehr geehrte Frau Blitzner, sehr geehrter Herr Blitzner, unbekannt Öffentliche Zustellung gemäß 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Brandenburg (BbgVwZG) vom (GVBl.I/91, S. 457) in der zurzeit gültigen Fassung habe ich die öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Sie angeordnet. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht. Sie können die für Sie bestimmte Benachrichtigung bei mir unter unten angeführter Anschrift einsehen. Mit freundlichen Grüßen Heinrich Pavonet Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) Koblenzer Straße Oranienburg Dahlenburg Bürgermeister 1 AEG Allgemeines Eisenbahngesetz vom (BGBl. I S (2396) (1994, 2439)), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Sechsten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom (BGBl. I 2497) 2 VwVfGBbg Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juli 2009 (GVBl. I/09 [Nr. 12], S. 262, 264) 3 VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102, zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827) 4 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 94), geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1163) Ende der amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber: Stadt Zehdenick Der Bürgermeister Falkenthaler Chaussee 1, Zehdenick Bezug möglich über die Stadtverwaltung Zehdenick, Zehdenick, Falkenthaler Chaussee 1 Auflage: Exemplare kostenlos verteilt

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