IHK Südlicher Oberrhein Januar 2017 Geschäftsbereich Innovation und Umwelt Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
|
|
- Monica Schuler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Hinweise und Tipps für die Praxis 1.0 Im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind je nach Stoffeigenschaften die verschiedensten Rechtsvorschriften zu beachten. Für wassergefährdende Stoffe allgemein (die fest, flüssig oder gasförmig sein können) sind die Grundsatzanforderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG): 62 und 63 (früher: 19 ff), in der dazu im März 2010 erlassenen bundesdeutschen Übergangsverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung), im Wassergesetz Baden-Württemberg 53 (WG) und in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) vom , zuletzt minimal geändert im Januar 2012, festgelegt. Für brennbare flüssige Stoffe gelten weitere Vorschriften wie die Betriebssicherheitsverordnung mit den Technischen Regeln Betriebssicherheit (TRBS). Soweit es sich um wassergefährdende Stoffe z. B. mit den Gefährlichkeitsmerkmalen sehr giftig, giftig oder brandfördernd handelt, gilt u. a. für die Lagerung auch die Technische Regel Gefahrstoffe Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) Darüber hinaus sind natürlich die Vorschriften des Baurechtes wie die Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit gültigen und verbindlich eingeführten Richtlinien wie z.b. der Löschwasserrückhalterichtlinie (LöRüRL) DIN-Normen zu berücksichtigen. Je nach Größe der Anlage sind den Stoffen bzw. den Stoffeigenschaften entsprechend darüber hinaus die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzrechtes zu beachten. Grundsätzlich werden von den Vorgaben der VAwS alle Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfasst. LAU-Anlagen L Lageranlagen A Abfüllanlagen U Umschlaganlagen HBV-Anlagen H Herstellen wassergefährdender Stoffe B Behandeln wassergefährdender Stoffe V Verwenden wassergefährdender Stoffe 1
2 2.0 Grundsätzliche Forderungen 2.1 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen dem Besorgnisgrundsatz genügen bzw. den bestmöglichen Schutz bieten, mindestens aber entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschaffen sein sowie entsprechend eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden. Die Wassergefährdungsklasse des einzelnen Stoffes kann in aller Regel dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden. Die Einstufung erfolgt nach der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (VwVwS) vom 17. Mai 1999, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 27. Juli 2005 (BundesAnzeiger Nr. 142 vom ). Wassergefährdungsklassen (WGK): WGK 1: schwach wassergefährdend WGK 2: wassergefährdend WGK 3: stark wassergefährdend. Abwasser ist kein wassergefährdender Stoff im Sinne des 19 g ff. 2.2 In 3 der VAwS sind die grundsätzlich geltenden Anforderungen festgelegt: 1. Anlagen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass - keine wassergefährdenden Stoffe austreten können - sie dicht sind - sie standsicher und - gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse hinreichend widerstandsfähig sind. - Einwandige unterirdische Behälter sind unzulässig; dies gilt nicht für feste Stoffe 2. Undichtheiten aller Anlagenteile, die mit wassergefährdenden Stoffen in Berührung stehen, müssen schnell und zuverlässig erkennbar sein. 3. Austretende wassergefährdende Stoffe müssen schnell und zuverlässig erkannt, zurückgehalten und verwertet oder ordnungsgemäß entsorgt werden. Im Regelfall sind die Anlagen mit einem dichten und beständigen Auffangraum auszurüsten, sofern sie nicht doppelwandig und mit Leckanzeigegerät versehen sind. 4. Im Schadensfall anfallende Stoffe mit wassergefährdenden Verunreinigungen müssen zurückgehalten und verwertet oder ordnungsgemäß entsorgt werden. 5. Auffangräume dürfen grundsätzlich keine Abläufe haben. 6. Es ist grundsätzlich eine Betriebsanweisung mit Überwachungs-, Instandhaltungs- und Alarmplan aufzustellen und einzuhalten (gilt nicht für Anlagen der Gefährdungsstufe A und Anlagen zum Umgang mit Heizöl EL mit einem Volumen bis 10 m³). Die Wasserbehörde kann Ausnahmen zulassen, wenn auf andere Weise sichergestellt ist, dass die Anforderungen nach 62 und 63 WHG erfüllt sind. 2.3 Für bestimmte Anlagen werden Anforderungen im Anhang festgelegt (s. Anlage 1). 2
3 2.4 Die Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen hinsichtlich der Anordnung, des Aufbaus, der Schutzvorkehrungen und der Überwachung sind abhängig vom Gefährdungspotential. Dies ergibt sich aus dem Volumen der Anlage und der Gefährlichkeit der Stoffe, sowie der Schutzbedürftigkeit und der Beschaffenheit des Aufstellungsortes. Aus Volumen und Wassergefährdungsklasse ergeben sich verschiedene Gefährdungsstufen: Tabelle 1: Gefährdungsstufen Volumen in m³ bzw. Masse in t WGK 1 WGK 2 WGK 3 bis 0,1 Stufe A Stufe A Stufe A mehr als 0,1 bis 1 Stufe A Stufe A Stufe B mehr als 1 bis 10 Stufe A Stufe B Stufe C mehr als 10 bis 100 Stufe A Stufe C Stufe D mehr als 100 bis 1000 Stufe B Stufe D Stufe D mehr als 1000 Stufe C Stufe D Stufe D *) sofern WGK nicht eindeutig bestimmt, ist WGK 3 anzunehmen 2.5 Die Anlagen sind zu kennzeichnen. 2.6 In Wasserschutzgebieten werden höhere Anforderungen gestellt, bestimmte Anlagen sind dort unzulässig. Zusätzliche Anforderungen sind auch zu beachten in Überschwemmungs- und hochwassergefährdeten Gebieten. 2.7 Für Anlagen der Gefährdungsstufe D ist ein Anlagenkataster zu erstellen (siehe Anlage 2). 2.8 Unterirdische Rohrleitungen sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. 2.9 Anlagen und Anlagenteile zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen müssen bestimmten Anforderungen genügen. Die Einhaltung dieser Bedingungen ist vor der Errichtung bzw. dem Einbau zu prüfen (Prüfzeichen, Eignungsfeststellung) Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen dürfen grundsätzlich nur von sog. Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instandgehalten, instandgesetzt und gereinigt werden. 3
4 Diese Fachbetriebspflicht gilt sowohl für Tätigkeiten an eigenen als auch an fremden Anlagen. Ausnahmen von dieser Regelung und Anforderungen an den Fachbetrieb: siehe letzte Seite Die Anlagen und Anlagenteile sind unter bestimmten Voraussetzungen vor der Inbetriebnahme, bei Wiederinbetriebnahme nach mehr als einem Jahr, bei Stillegung sowie wiederkehrend je nach Standort alle 5 Jahre bzw. 2,5 Jahre durch Sachverständige zu prüfen (siehe Tabelle). Prüfungen nach Anlagenverordnung des Bundes (zu 62 WHG; eine Vorschaltverordnung zur geplanten AwSV) in Verbindung mit VAwS Baden-Württemberg Tabelle 2 Unterirdische Anlagen Oberirdische Anlagen für flüssige und gasförmige Stoffe Prüfung Sachverständige Sachverständige Gefährdungsstufe alle Anlagen und Anlagenteile B (nur in WSG) C D vor Inbetriebnahme X x *(WSG) x x nach wesentlicher Änderung Wiederinbetriebnahme >1Jahr X x *(WSG) x x X x *(WSG) X x Stilllegung X x *(WSG) X x wiederkehrend alle 5 Jahre X x *(WSG) X x wiederkehrend alle 2,5 Jahre x *(WSG) * im Wasserschutzgebiet Anlagen, für welche Prüfungen in einer Eignungsfeststellung oder Bauartzulassung nach 19 h, in einer gewerberechtlichen Bauartzulassung oder in einem Bescheid über eine baurechtliche Zulassung vorgeschrieben sind, sind nach diesen Vorgaben zu prüfen. Ggf. gelten kürzere Fristen. 4
5 Tabelle 3 Prüfung Oberirdische Anlagen für flüssige und gasförmige Stoffe Sachverständige oder bestehende Anlagen auch durch Fachbetrieb Oberirdische Anlagen für feste Stoffe Sachverständige oder bestehende Anlagen auch durch Fachbetrieb Gefährdungsstufe B (nicht in WSG) B C D vor Inbetriebnahme X x *(WSG) X x nach wesentlicher Änderung X x *(WSG) X x Wichtig: Die Prüfungen entfallen bei oberirdischen Anlagen der Gefährdungsstufe B oder der Gefährdungsstufe C bis 10 m³, wenn die Anlage durch einen Fachbetrieb nach 3 Anlagenverordnung (früher: 19l WHG) eingebaut, aufgestellt oder wesentlich geändert wird. Die wiederkehrende Prüfung entfällt, wenn jährlich durch einen Fachbetrieb gewartet wird. Gleiches gilt für eine Wiederinbetriebnahme und die Stillegung. Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen beginnen mit dem Abschluss der Prüfung vor Inbetriebnahme Prüfungen entfallen für Anlagen an Standorten, die nach den Vorschriften der EMAS-Verordnung registriert sind, wenn diese im Rahmen einer Umweltbetriebsprüfung überprüft werden und dabei a) einer betriebsinternen Überwachung unterzogen werden, die den Vorgaben des WHG und der 22 und 23 VAwS gleichwertig ist, insbesondere im Hinblick auf Häufigkeit der Überwachung, fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der prüfenden Personen, Umfang der Prüfungen, Bewertung der Prüfergebnisse, Mängelbeseitigung, und b) in den im Rahmen der Teilnahme am EMAS-System erarbeiteten Unterlagen dokumentiert wird, dass die Voraussetzungen nach Buchstabe a eingehalten werden. Der Betreiber hat Anlagen durch sachverständige Personen nach 22 überprüfen zu lassen, sobald die EMAS-Registrierung aufgehoben wird. Übergangsvorschriften 2.13 Für Anlagen, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits eingebaut oder aufgestellt waren (bestehende Anlagen), sind die Anforderungen nach VAwS 3 Nr. 6 (Erstellen Betreibsanweisung) und 9 (Kennzeichnung), 11 (Anlagenka 5
6 taster für Stufe D) und 20 (Umfüllen über feste Leitungsanschlüsse) sowie Anforderungen, die auch schon nach der bisherigen Rechtslage bestanden, zu erfüllen Werden durch die Verordnung (seit 01. April 1994 in Kraft) andere als die in Absatz 1 genannten Anforderungen neu begründet, so gelten sie für bestehende Anlagen erst auf Grund einer Anordnung der Wasserbehörde. Jedoch kann auf Grund der Verordnung nicht verlangt werden, dass rechtmäßig bestehende oder begonnene Anlagen stillgelegt oder beseitigt werden Der Betreiber hat bestehende Anlagen, die erstmalig einer Prüfung bedürfen, überprüfen zu lassen, sofern eine solche Prüfung noch nicht stattgefunden hat. Diese Prüfung gilt als Prüfung vor Inbetriebnahme Der Betreiber hat bestehende Anlagen nach 23 Abs. 1 Satz 2 (Tabelle 3) durch Sachverständige oder durch Fachbetriebe nach 3 Anlagenverordnung auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen, sofern eine solche Prüfung seit dem 1. April 1994 noch nicht stattgefunden hat. Ein Fachbetrieb darf die Prüfung nur vornehmen, wenn er die Anlage gesamtheitlich beurteilen kann. Der Betreiber hat dem Sachverständigen oder dem Fachbetrieb vor der Prüfung die für die Anlage erteilten behördlichen Bescheide sowie die vom Hersteller ausgehändigten Bescheinigungen vorzulegen. Der Sachverständige oder der Fachbetrieb stellt dem Anlagenbetreiber eine Prüfbescheinigung aus; diese ist vom Betreiber aufzubewahren und der Wasserbehörde auf Verlangen vorzulegen. Anforderungen an Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen, sowie an Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender flüssiger Stoffe Das in den Tabellen zur Ermittlung der Anlagengröße zugrunde zu legende Anlagenvolumen ist das Volumen der größten abgesperrten Funktionseinheit. Bei Fass- und Gebindelagern gilt der Rauminhalt aller Gebinde, die in einem gemeinsamen Auffangraum stehen. Bezeichnung der Anforderungen in den Tabellen: F 0 = F 1 = F 2 = keine weiteren Anforderungen an die Befestigung und Abdichtung der Fläche über die betrieblichen Anforderungen an Standfestigkeit und Zugänglickeit hinaus; wie F 0,aber stoffundurchlässige (dichte) Fläche; wie F 1, aber mit Nachweis der Dichtheit und Beständigkeit; kann bei bestehenden Anlagen mit einer Vielzahl unterschiedlicher wassergefährdender Stoffe dieser Nachweis nicht geführt werden, so kann F 2 durch F 1 in Verbindung mit I 1 und zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen ersetzt werden. R 0 = kein Rückhaltevermögen über die betrieblichen Anforderungen hinaus; Tropfverluste müssen zurückgehalten werden 6
7 R 1 = R 2 = R 3 = Rückhaltevermögen entsprechend dem Rauminhalt wassergefährdender Flüssigkeiten, der bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen auslaufen kann; Rückhaltevermögen entsprechend dem Rauminhalt wassergefährdender Flüssigkeiten, der bei Betriebsstörungen ohne Berücksichtigung geeigneter Gegenmaßnahmen freigesetzt werden kann; Rückhaltevermögen wird ersetzt durch Doppelwandigkeit mit Leckanzeigegerät I 0 = I 1 = I 2 = keine Anforderungen an die Infrastruktur über die betrieblichen Anforderungen hinaus; Leckagen müssen erkannt werden können Überwachung durch selbsttätige Störmeldeeinrichtungen in Verbindung mit ständig besetzter Betriebsstätte oder Überwachung mittels regelmäßiger Kontrollgänge sowie Aufzeichnung der Abweichungen vom bestimmungsgemäßen Betrieb. Soweit erforderlich sind Maßnahmen nach 25 Abs. 3 WG, 8 VAwS zu veranlassen. Erstellung eines Alarm- und Maßnahmenplanes, der in Abstimmung mit den zuständigen Stellen, wirksame Maßnahmen und Vorkehrungen zur Vermeidung von Gewässerschäden beschreibt. Oberirdische Lageranlagen für wassergefährdende, flüssige Stoffe Wassergefährdungsklasse Rauminhalt der Lageranlage in m 3 bis 0,1 F 0 +R 0 +I 0 F 0 +R 0 +I 0 F 0 +R 0 +I 0 mehr als 0,1 bis 1 F 0 +R 0 +I 0 F 0 +R 0 +I 0 F 1 +R 2 +I 0 mehr als 1 bis 10 F 1 +R 0 +I 1 F 1 +R 1 +I 1 * F 2 +R 2 +I 0 mehr als 10 bis 100 F 1 +R 1 +I 1 F 1 +R 1 +I 2/ F 2 +R 1 +I 1 F 2 +R 2 +I 0 mehr als 100 F 1 +R 1 +I 2/ F 2 +R 1 +I 1 F 2 +R 2 +I 0 F 2 +R 2 +I 0 7
8 * Für werksgefertigte glasfaserverstärkte Behälter aus Kunststoffen (GfK-Behälter) bis 2 m 3 Rauminhalt zur Lagerung von Heizöl EL und Dieselkraftstoff, die einzeln oder als nichtkommunizierend verbundene Behälter in Anlagen bis 10 m³ Gesamtinhalt verwendet werden gilt R 0, wenn diese auf flüssigkeitsdichtem Boden stehen und Leckagen nicht über Bodenabläufe zur Ableitung oder ins Erdreich gelangen können Anstelle der in der Tabelle genannten Anforderungen kommt auch die Maßnahmenguppe F 0 +R 3 +I 0 in Betracht, jedoch nicht bei Abfüllplätzen Bei Fass- und Gebindelagern für wassergefährdende, flüssige Stoffe wird das Rückhaltevermögen R 1 oder R 2 in vom Hundert (v.h.) der Gesamtlagermenge (V ges ) ermittelt, soweit nicht R 0 gilt: V ges in m 3 Rückhaltevermögen R 1 oder R 2 bis v.h. von V ges, wenigstens der Rauminhalt des größten Gefässes mehr als 100 bis v.h. von V ges, wenigstens jedoch 10 m 3 mehr als v.h. von V ges, wenigstens jedoch 30 m 3 Bei Fass- und Gebindelagern, deren größter Behälter einen Rauminhalt von 20 l nicht überschreitet (Kleingebindelager), genügt R 0, wenn die Stoffe entweder in geschlossenen Räumen oder im Freien in dauernd dicht verschlossenen, gegen Beschädigung geschützten und gegen Witterungseinflüsse beständigen Gefäßen oder Verpackungen gelagert werden und die Schadensbeseitigung mit einfachen betrieblichen Mitteln möglich und in der Betriebsanweisung dargelegt ist. 8
9 Anlagen zum Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender, flüssiger Stoffe *) Wassergefährdungsklasse Betriebliche Vorgänge Befüllen und Entleeren von Behältern F 1 +R 1 +I 0 F 2 +R 1 +I 0 F 2 +R 1 +I 0 Umladen von Flüssigkeiten in Verpackungen, die den gefahrgutrechtlichen Anforderungen nicht genügen oder nicht gleichwertig sind Umladen von Flüssigkeiten in Verpackungen, die den gefahrgutrechtlichen Anforderungen genügen oder gleichwertig sind F 1 +R 0 +I 1 F 1 +R 1 +I 1 F 1 +R 1 +I 2 F 0 +R 0 +I 0 F 1 +R 0 +I 2 F 1 +R 0 +I 2 *) Keine besonderen Anforderungen werden an Plätze gestellt, von denen aus Behälter befüllt oder entleert werden, und zwar von privaten Heizölverbraucheranlagen, bei gewerblichen Heizölverbraucheranlagen mit einer jährlichen Verbrauchsmenge von bis zu 100 m3, die nach Abfüllmenge und häufigkeit mit privaten Anlagen vergleichbar sind und nur Heizzwecken dienen, bei Saison- und Eigenverbrauchstankstellen mit einer jährlichen Abfüllmenge von bis zu 5000 Litern und bei Notstromanlagen. Oberirdische Rohrleitungen* Wassergefährdungsklasse Maßnahmen 1 F 0 + R 0 ** + I 1 2 F 1 + R 0 ** + I 1 + I 2 *** 3 F 1 + R 1 + I 1 + I 2 *** * Bei Rohrleitungen für Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen A und B genügen die Anforderungen nach F 1 + R 0 + I 0 ; bei Rohrleitungen für Jauche, Gülle und Silagesickersäfte genügen die Anforderungen nach F 0 + R 0 + I 0. ** Bei der Anforderung R 0 sind Tropfverluste nur an Pumpen sowie an sonstigen Stellen zurückzuhalten, an denen sie bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwarten sind. *** Für Anlagen der Gefährdungsstufe A ist die Abstimmung mit den zuständigen Stellen bei der Erstellung eines Alarm- und Maßnahmeplans nicht erforderlich. 9
10 Die Anforderungen an die Befestigung und Abdichtung von Bodenflächen und an das Rückhaltevermögen für austretende wassergefährdende Flüssigkeiten können auf der Grundlage einer Gefährdungsabschätzung durch Anforderungen an infrastrukturelle Maßnahmen organisatorischer oder technischer Art ersetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass eine gleichwertige Sicherheit erreicht wird. Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender, flüssiger Stoffe (HBV-Anlagen) Wassergefährdungsklasse Rauminhalt der HBV-Anlage in m bis 0,1 F 0 +R 0 +I 0 F 0 +R 0 +I 0 F 0 +R 0 +I 0 mehr als 0,1 bis 1 F 1 +R 1 +I 1 F 1 +R 1 +I 1 F 1 +R 2 +I 1/ F 2 +R 2 +I 0 mehr als 1 bis 10 F 1 +R 1 +I 1 F 1 +R 1 +I 1 F 2 +R 2 +I 1 mehr als 10 bis 100 F 1 +R 1 +I 1 F 2 +R 2 +I 1 +I 2 F 2 +R 2 +I 1 +I 2 mehr als 100 bis F 2 +R 1 +I 1 +I 2 F 2 +R 2 +I 1 +I 2 F 2 +R 2 +I 1 +I 2 mehr als F 2 +R 2 +I 1 +I 2 F 2 +R 2 +I 1 +I 2 F 2 +R 2 +I 1 +I 2 Für Masttransformatoren und vergleichbare Freiluftanlagen im Netzbereich von Elektrizitätsversorgungsunternehmen kommen bei bestehenden Anlagen für Stoffe der WGK 1 und 2 mit einem Rauminhalt der Anlage von mehr als 0,1 m 3 bis 1 m 3 die Anforderung F 0 +R 0 +I 2 in Betracht. Bei Anlagen in und über Gewässern, die funktionsbedingt die Anforderungen F 1, F 2 und R 1, R 2 oder R 3 nicht erfüllen können, gelten die Anforderungen F 0 +R 0 +I 1 +I 2. 10
11 Anforderungen an das Anlagenkataster nach 9 VAwS 1. Grundsatz Nur für Anlagen der Gefährdungsstufe D ( WGK 2 > 100 m³; WGK 3 > 10m³) ist ein Anlagenkataster zu erstellen. 2. Inhalt des Anlagenkatasters 2.1 Allgemeine Angaben Name, Firmenbezeichnung, Anschrift, Gewässerschutzbeauftragter 2.2 Anlage Bezeichnung der Anlage, Art der Anlage, Teilanlagen wesentliche Abmessungen der Anlage maßgebendes Volumen nach 6 VAwS (Gefährdungspotential) 2.3 Behördliche Vorgänge Anzeigen an die Untere Wasserbehörde (Landratsamt, Stadtkreis) Eignungsfeststellungen Genehmigungen und Erlaubnisse Sanierungsbedarf, ggf. Zeit- und Maßnahmenplan 2.4 Lage Ort der Anlage Lage zu Schutzgebieten, Schutzzonen (Wasserschutzgebiet) Lage zu oberirdischen Gewässern, Abstand Grundwasserabstand, Deckschichten 2.5 Wassergefährdende Stoffe eingesetzte bzw. gelagerte wassergefährdende Stoffe maßgebende Wassergefährdungsklasse Stoffdatenblätter (Sicherheitsdatenblätter) 2.6 Gefährdungspotential Gefährdungsstufe nach 6 VAwS besondere Gefahrenquellen der Anlage besondere Merkmale hinsichtlich der hydrogeologischen Beschaffenheit und Schutzbedürftigkeit des Aufstellungsortes entsprechend Ziffer Vorkehrungen und Maßnahmen Schutzvorkehrungen (z.b. Auffangvorrichtungen, Leckkontrolle, Leckagesonden Überfüllsicherungen, Grenzwertgeber) Maßnahmen zur Branderkennung, -bekämpfung und Löschmittelzurückhaltung 2.8 Schadensfall Alarmpläne, Hilfsmaßnahmen im Schadensfall 2.9 Überwachung betriebliche Überwachung und Kontrolle Prüfung durch Sachverständige, Terminpläne 2.10 Instandhaltung Wartungsmaßnahmen regelmäßige und besondere Instandhaltungsmaßnahmen und Fachbetriebspflicht 11
12 Fachbetriebspflicht und Anforderungen an Fachbetriebe 1. WHG 19i alte Fassung (jetzt: 1 und 3 der Anlagenverordnung (Übergangs-Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) Einbau, Aufstellung, Instandhaltung, Instandsetzung oder Reinigung von LAU- und HBV- Anlagen darf nur durch Fachbetriebe erfolgen. 1.1 VAwS 24 nennt Ausnahmen von dieser Forderung nach Ziffer 1 Dies ist nicht erforderlich für Anlagen zum Umgang mit festen und gasförmigen wassergefährdenden Stoffen Anlagen zum Umgang mit Lebensmitteln und Genussmitteln Anlagen der Gefährdungsstufen A und B Feuerungsanlagen Anlagenteile, die keine unmittelbare Bedeutung für die Sicherheit (i.s. der VAwS) der Anlagen haben, wie bauliche Tätigkeiten, Verrichtungen an Elektro- sowie Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen von HBV-Anlagen durch betriebseigenes, geschultes und eingewiesenes Personal nach speziellen Betriebsvorschriften Tätigkeiten, die in einer wasserrechtlichen oder gewerberechtlichen Bauartzulassung, mit einem baurechtlichen Prüfzeichen oder in einer Eignungsfeststellung näher festgelegt und beschrieben sind, außer wenn diese eine Fachbetriebspflicht vorschreibt 2. Anforderungen an den Fachbetrieb Fachbetrieb ist, wer über die Geräte und Ausrüstung verfügt sowie sachkundiges Personal hat, um die Vorgaben des 19 g WHG (alt) zu erfüllen (jetzt: 3 der Übergangsverordnung zum Ümgang mit wassergefährdenden Stoffen) und b) berechtigt ist das Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungsoder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer anerkannten Überwachungsorganisation nach 22 VAwS abgeschlossen hat. 2.1 Personalqualifikation mindestens eine verantwortliche Person mit Ausbildung als Meister oder Ingenieur in einem entsprechenden Fachgebiet ca. 2 Jahre Berufserfahrung im entsprechenden Tätigkeitsbereich Schriftlicher Nachweis von Grundkenntnissen der einschlägigen Vorschriften sowie von fachspezifischen Kenntnissen 2.2 Sachausstattung Mindestausstattung mit Werkzeugen, Maschinen und Geräten für eine technisch einwandfreie Durchführung der notwendigen Arbeiten zur Erfüllung der Anforderungen nach 19g WHG (alt; jetzt 3 der Übergangsverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stofen) ggf. weitere persönliche oder betriebliche Zulassungen für bestimmte Arbeitsverfahren (z. B. Schweißerprüfung) 2.3 Prüfung des Fachbetriebes Fachbetrieb muss erstmalig und wiederkehrend die Erfüllung der Anforderungen nachweisen. 12
Mögliche neue Anforderungen
Mögliche neue Anforderungen in WHG und AwSV Inhalt WHG = Wasserhaushaltsgesetz Änderungen AwSV = Bundes-Anlagenverordnung Regelungsumfang mögliche Anforderungen was bleibt, was ändert sich? Sonderregelungen
MehrBayerisches Landesamt für Umwelt. Sachstand bei der Novellierung der Bundes- Anlagenverordnung VUmwS
Sachstand bei der Novellierung der Bundes- Anlagenverordnung VUmwS Föderalismusreform Grundgesetzänderungen bzgl. Wasserhaushalt Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes (Art. 75) entfallen Einführung der
MehrPrüfungen von Heizöllagerbehältern im Wasserschutzgebiet Mömlingen Infoveranstaltung am Pfarrsaal Mömlingen
Prüfungen von Heizöllagerbehältern im Wasserschutzgebiet Mömlingen Infoveranstaltung am 28.03.2017 Pfarrsaal Mömlingen Dipl.-Ing. (FH) Udo Breitenbach Sachverständiger nach 18 VAwS Petrinistr. 33a 97080
MehrUmgang mit wassergefährdenden Stoffen
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Im März 2010 sind das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das neue Bayerische Wassergesetz (BayWG) und die Bundes-Anlagenverordnung vom 31.03.2010 (WasgefStAnlV) in
MehrLeitfaden zum Umgang mit Hydraulikölen sowie Schmier- und Treibstoffen auf der Basis von Rapsöl und Rapsölmethylester ( Biodiesel )
Leitfaden zum Umgang mit Hydraulikölen sowie Schmier- und Treibstoffen auf der Basis von Rapsöl und Rapsölmethylester ( Biodiesel ) Auf dem Markt wird Biodiesel als reines Rapsöl oder als Rapsölmethylester
MehrMerkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und
MehrLandkreis Lüneburg. Leitfaden zur ordnungsgemäßen Lagerung von AHL (Ammonnitratharnstofflösung) in landwirtschaftlichen Betrieben
Landkreis Lüneburg Leitfaden zur ordnungsgemäßen Lagerung von AHL (Ammonnitratharnstofflösung) in landwirtschaftlichen Betrieben Fachbereich Bauen und Umwelt des Landkreises Lüneburg, Juli 2005 Anforderungen
MehrÄnderungen AwSV zur VAwS (Bayern)
Referent: Dipl.-Ing.(FH) Kai Gerhard Beratender Ingenieur (BayIKa-Bau) ibutec UG [haftungsbeschränkt] Finkenweg 2 63776 Mömbris Tel.: 0 60 29 / 99 86 932 Fax: 0 60 29 / 99 94 74 e-mail: kai.gerhard@ibutec.com
MehrFreie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Immissionsschutz und Betriebe MERKBLATT für die Außerbetriebnahme von Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender, brennbarer
MehrMerkblatt zum Erfordernis der wasserrechtlichen Eignungsfeststellung
Stadt Krefeld Der Oberbürgermeister Fachbereich Umwelt - Untere Wasserbehörde - 47792 Krefeld Merkblatt zum Erfordernis der wasserrechtlichen Eignungsfeststellung gemäß 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für
MehrHier verwendete Fachbegriffe sind in der beigefügten VAwS im 2 beschrieben.
Peter Szalata Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Dampfkesselanlagen Die gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind sehr streng. Die Strenge betrifft in erster Linie
MehrUmsetzung der VAwS in NRW
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe -VAwS - vom 20. März 2004??? Was hat sich geändert??? Dipl. - Ing. Artur Gerst Gliederung: Teil I: Einführung mit
MehrVom 11. Februar 1994 (GBl. S. 182) zuletzt geändert am 30. November 2005 (GBl. Nr. 17, S. 740) Inhaltsübersicht. Erster Teil Allgemeine Vorschriften
Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe - VAwS * ) Vom 11. Februar 1994
MehrAnlage II zu Empfehlungen für die Prüfung von Ausgangszustandsberichten (AZB) im Genehmigungsverfahren
Stand der Anlage II: September 2016 Anlage II zu Empfehlungen für die Prüfung von Ausgangszustandsberichten (AZB) im Genehmigungsverfahren Beispiele für möglichen VAwS/AWsV-Plus -Standard Jeweils Vergleich
MehrVAwS-Baden-Württemberg
VAwS-Baden-Württemberg Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe - VAwS)
MehrLiegt der Betrieb in einem Wasserschutzgebiet? Ja Nein
Landkreis Aurich Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche Gewerbestr. 61 26624 Südbrookmerland Datum: Anzeige über eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen/ Antrag auf Eignungsfeststellung
MehrVerordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11.
Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Dezember 1997* 753 1 17 Auf Grund des 112 a des Berliner Wassergesetzes in der
MehrErrichtung wesentliche Änderung 2 Maßnahme, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führt
An Muster (zuständige Wasserbehörde) Anzeige der geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß 40 Abs. 1 und 2 der Verordnung über Anlagen
MehrWichtige Aspekte zur Lagerung von Gefahrstoffen. Stuttgarter Gefahrguttag
Wichtige Aspekte zur Stuttgarter Gefahrguttag 19.10.2016 Was ist ein Lägerle? Schwäbisch für Anfänger : kleines Lager Schwäbisch für Fortgeschrittene -geheimer Ort, den nur Eingeweihte kennen -Liegt außerhalb
MehrErrichtung wesentliche Änderung 2 Maßnahme, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führt
An den Kreis Borken Fachbereich Natur und Umwelt - Untere Wasserbehörde - Burloer Straße 93 46325 Borken Anzeige der geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden
MehrErrichtung wesentliche Änderung 2 Maßnahme, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führt
Umweltamt Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde Galvanistraße 28 60486 Frankfurt am Main Anzeige der geplanten Errichtung oder wesentlichen Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
MehrRechtspflichten AwSV
en Prüfpflicht - Selbsteinstufung von Stoffen 4: Selbsteinstufung von Stoffen Beabsichtigt ein Betreiber, in einer Anlage mit einem Stoff umzugehen, hat er diesen als nicht wassergefährdend oder in eine
MehrVerordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe VAwS -Anlagenverordnung - Mecklenburg-Vorpommern
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe VAwS -Anlagenverordnung - Mecklenburg-Vorpommern Vom 5. Oktober 1993 (GVOBI. 1993 S. 887, 1999 S. 139; 2002 S. 114;14.12.2005
MehrVAUwS / AwSV [Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen] Änderungen gegenüber der bisherigen VAwS
VAUwS / AwSV [Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen] Änderungen gegenüber der bisherigen VAwS Inhalt wassergefährdend allgemein wassergefährdend Rückhaltevolumen Gefährdungsstufen
MehrAnforderungen an die oberirdische Lagerung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) bis 1000 l bzw. kg in geschlossenen Räumen
Bayerisches Landesamt für Umwelt Information Anforderungen an die oberirdische Lagerung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) bis 1000 l bzw. kg 1 Allgemeines Bei der Lagerung von PSM sind die Vorschriften des
MehrFachbetriebspflicht nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Merkblatt Nr. 1 Fachbetriebspflicht nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Einleitung: Am 1. März 2010 ist das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Kraft getreten.
MehrAwSV Fortbildung Sachverständige, Fachbetriebe, bestehende Anlagen. Henrik Faul Senior Experte Tankanlagen
AwSV Fortbildung Sachverständige, Fachbetriebe, bestehende Anlagen Henrik Faul Senior Experte Tankanlagen Folie 1 Inhalte Sachverständige SVO und GÜG Sachverständige und Fachprüfer Prüfung von Anlagen
MehrVAwS-Thüringen. VAwS-Th - 1 Anwendungsbereich. VAwS-Th - 2 Begriffsbestimmungen
VAwS-Thüringen Thüringer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Thüringer Anlagenverordnung - ThürVAwS -) Vom 25. Juli 1995 (GVBl. Nr. 14 vom 01.09.1995,
MehrAnzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anzeigender Ort Datum earbeiter Telefon Aktenzeichen Zuständige ehörde Eingangsdatum der Anzeige Reg.-Nr. Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß 53 Abs. 1 des Sächsischen Wassergesetzes
MehrAnzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 54 Thüringer Wassergesetz (ThürWG)
Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 54 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) Anschrift der Behörde Zutreffendes bitte ankreuzen X oder ausfüllen! Landratsamt Wartburgkreis Sachgebiet
MehrJGS-Anlagen Grundlagen zu Genehmigung und Bau
JGS-Anlagen Grundlagen zu Genehmigung und Bau Baufachtagung, 11.12.2018 Michael Belau Referat 57, StMUV Themen Aktuelles zur AVDüV Rechtliche Grundlagen Ablaufschema: Bau einer neuen JGS-Anlage Sonstiges
MehrAnzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Absender: Stadt Frankfurt (Oder) Amt für Umweltschutz, Landwirtschaft und Forsten Untere Wasserbehörde Goepelstraße 38 15234 Frankfurt (Oder) Anzeige zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen für die Errichtung
MehrHandlungsempfehlung Vollzug des Gebotes zur Rückhaltung verunreinigter Löschmittel im Brandfall Anhang 1: Rechtliche Grundlagen (Stand
Anhang 1: Rechtliche Grundlagen 1. Anlagenverordnung-VAwS Der allgemeine Besorgnisgrundsatz in 19g WHG wird durch die Grundsatzanforderungen nach 3 Nr. 4 VAwS bezüglich der Rückhaltung von kontaminiertem
MehrWasserrechtliche Anforderungen an HBV-Anlagen
Netinforum 2007 Wasserrechtliche Anforderungen an HBV-Anlagen Dr. Bernd Haesner Dudenstr. 28 68167 Mannheim Tel: 0621 395 238, Fax: 0621 395 632 Mail: bernd.haesner@tuev-sued.de Dr. Haesner 04.07.2007
MehrBundes- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) Abweichungen zur hessischen Anlagenverordnung-VAwS
Bundes- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) und Abweichungen zur hessischen Anlagenverordnung-VAwS Vortrag bei ÜWG Mitgliederversammlung am 8. Juni 2011 Dr.-Ing. Günther
Mehr1 Zweck; Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen Zweck; Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen... 7
Inhaltsverzeichnis Teil I Verordnungstext AwSV 1 Zweck; Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen... 7 1 Zweck; Anwendungsbereich..... 7 2 Begriffsbestimmungen...... 7 2 Einstufung von Stoffen und Gemischen...
MehrVerordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe. (VAwS) des Saarlandes
VAwS Saarland Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) des Saarlandes Vom 1. Juni 2005 (Amtsbl. Saarland Nr. 23 vom 9. Juni 2005, S. 830, zuletzt geändert
MehrVerordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften
Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Zum 18.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie diesem
MehrDiese Verordnung gilt für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
1102 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 62. Jahrgang Nr. 41 14. Dezember 2006 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) Vom 23. November 2006 Auf
MehrWas sind wesentliche Änderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen? Niedersachsen. Anlagenbezogener Gewässerschutz Band 1
Anlagenbezogener Gewässerschutz Band 1 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Aus der Praxis für die Praxis Was sind wesentliche Änderungen an Anlagen zum Umgang
MehrDie Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Stand der AwSV 23. Mai 2014: Bundesrat stimmt
MehrBSU/B535-VAwS-VAwS.doc. der Anlagenverordnung VAwS- (Stand September 2005)
BSU/B535-VAwS-VAwS.doc Lesefassung 1 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung VAwS-) vom 19. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 71) mit den durch die
MehrDie neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV November 2017 Gudrun Haase
Die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV 1 30. November 2017 Gudrun Haase Gliederung Geltungsbereich Aufbau und Änderungen Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
MehrVerordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)
VAwS Berlin Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) Vom 23. November 2006 (GVBl. Nr. 41 vom 14.12.2006 S. 1102, GVBl. Nr. 28 vom 21.11.2009 S. 642)
MehrNeue Anlagenverordnung: und jetzt?
Auf Anordnung Ab 1. August 2017 Ab sofort: IHK-Information Neue Anlagenverordnung: und jetzt? Ein Großteil der Industrie-, Lager- oder Umschlagsanlagen in Deutschland fallen unter den anlagenbezogenen
MehrLandesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. (Anlagenverordnung - VAwS)
Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung - VAwS) Vom 29. April 1996 (GVOBl. Schl.-H. S. 448. ber. 592, S. 652; 1999 S. S. 70; 01.12.2005 S. 555) Aufgrund
MehrDie neue VAUwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Entwurf Stand )
Die neue VAUwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Entwurf Stand 27.01.2012) Manfred Pfann 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 TÜV SÜD Industrie
MehrAnlagen bezogener Gewässerschutz 1
Anlagen bezogener Gewässerschutz 1 Niedersächsisches Landesamt für Ökologie Aus der Praxis für die Praxis Was sind wesentliche Änderungen an Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen? 1 Was sind
Mehr77 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) vom
- SGV.NRW. - Seite 1 77 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) vom 12.08.1993 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und
MehrHAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT
71 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I FREITAG, DEN 29. MAI 1998 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung-VAwS) Vom 19. Mai
MehrVerordnung. Allgemeines, Zweck. Umfang des Überschwemmungsgebietes, Kennzeichnung der Hochwasserlinie
Verordnung des Landratsamtes München über das Überschwemmungsgebiet an der Isar auf dem Gebiet der Stadt Garching und den Gemeinden Ismaning und Unterföhring von Flusskilometer 129,4 bis Flusskilometer
Mehr1. Fundamente für Transformatoren T411, T412 und T413 (Direktkuppler)
11.8 Sonstiges Anforderungen an Rückhalteräume für Niederschlagswasser der Transformatoren 1. Fundamente für Transformatoren T411, T412 und T413 (Direktkuppler) Die 380-/110-/30 kv-transformatoren sind
MehrWelche Auswirkungen hat die AwSV auf JGS-Anlagen und den landwirtschaftlichen Betrieb? 2018 Frederik Slowenski
Welche Auswirkungen hat die auf JGS-Anlagen und den landwirtschaftlichen Betrieb? 1 2 1 Wasserhaushaltsgesetz 62 WHG; 1 Abs.1 Für Anlagen zum Umschlagen wassergefährdender Stoffe sowie zum Lagern und Abfüllen
MehrDruck- und Speicheransicht
Page 1 of 26 Landesrecht Sachsen-Anhalt Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: VAwS Ausfertigungsdatum: 28.03.2006 Gültig ab: 004.2006 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GVBl. LSA 2006, 183 Gliederungs
MehrFachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.v.
Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.v. Kompendium VAwS Langfassung zum Vergleich der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe der 16 Bundesländer Herausgeber
MehrVAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe Vom 20. März 2004 (GV. NRW. Nr. 18 vom 9.6.2004 S. 274) Gl.-Nr.: 77 VAwS - NRW - Inhalt - 1 Anwendungsbereich
Mehr18 Monate Anlagenverordnung AwSV Bestandsaufnahme und Hinweise für die Praxis
18 Monate Anlagenverordnung AwSV Bestandsaufnahme und Hinweise für die Praxis Dr. Ronald Möhlenbrock TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dudenstr. 28, 68167 Mannheim Ronald.Moehlenbrock@tuev-sued.de TÜV SÜD
Mehr3. Anforderungen nach Anlagenarten
3. Anforderungen nach Anlagenarten Beispiel Abwasser Feste Abfälle, z.b. Metallschredder, werden unverpackt, also in loser Schüttung im Freien ohne Überdachung gelagert ( Checkliste L9): Die Lagerung von
MehrHochwasservorsorge bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV/VAwS)
Hochwasservorsorge bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV/VAwS) Stand: April 2014 Dipl.-Ing. (FH) Uta Zepf Tel. 0711/126-1536 Mail: uta.zepf@um.bwl.de Übersicht Anlagen zum Umgang
MehrGrundwasserschutz Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Grundwasserschutz Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Der Besorgnisgrundsatz! Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden
MehrMerkblatt. Umgang mit wassergefährdenden. Stoffen im Kraftwerk. VGB-M 305 Erste Ausgabe Herausgegeben von der VGB PowerTech e.v.
Merkblatt Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Kraftwerk VGB-M 305 Erste Ausgabe 2002 Herausgegeben von der VGB PowerTech e.v. Zu beziehen bei: VGB PowerTech Service GmbH Verlag technisch-wissenschaftlicher
Mehr5. Novelle der hessischen Anlagenverordnung vom im Hinblick auf die Lagerung von Heizöl:
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz ÜWG-Mitgliederversammlung am 22. Juni 2006 in Frankfurt 5. Novelle der hessischen Anlagenverordnung vom 5.2.2004 im Hinblick auf
MehrI. Prüfung vor Inbetriebnahme. Betreiber
Information über Aufgaben des s, des Sachverständigen und der im Zusammenhang mit Prüfungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 46 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
MehrUmweltinspektionen Checkliste VAwS
Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster Seite 1/6 Umweltinspektionen Checkliste VAwS Firma, Ort BImSchG-Anlage Inspektionsdatum Ansprechpartner der Firma für VAwS-Anlagen 1 Dokumentation
MehrVAwS-Hessen. unter Einbeziehung der 5. Novelle vom (GVBl. I S. 62)
VAwS-Hessen Redaktionelle Gesamtfassung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung VAwS) vom 16. Sept. 1993, geändert durch die Verordnungen
MehrVAwS-Hessen. unter Einbeziehung der 5. Novelle vom (GVBl. I S. 62)
VAwS-Hessen Redaktionelle Gesamtfassung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung VAwS) vom 16. Sept. 1993, geändert durch die Verordnungen
MehrAwSV Bleiben Sie mit uns auf Kurs! Klaus-Jürgen Gräb
AwSV 2017 Bleiben Sie mit uns auf Kurs! Klaus-Jürgen Gräb Folie 1 Fakten AwSV 2017 16 : 1 01.08.2017 0 Folie 2 Was ist die Motivation? Start Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Am Start stehen:
Mehrunter Einbeziehung der 5. Novelle vom (GVBl. I S. 62)
VAwS-Hessen, Gesamtfassung einschl. 5. Novelle vom 5.2.2004, Seite 1 Redaktionelle Gesamtfassung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung-VAwS)
MehrAwSV. Stand 12. September Umwelt Forum Saar 2017: Aktuelles aus dem Umweltrecht 12. September 2017 IHK Saarland/ Saarbrücken
AwSV Stand 12. September 2017 Umwelt Forum Saar 2017: Aktuelles aus dem Umweltrecht 12. September 2017 IHK Saarland/ Saarbrücken Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Saarbrücken Dr. Dieter Frank WHG
MehrVerordnung. Allgemeines, Zweck
Verordnung des Landratsamtes München über das Überschwemmungsgebiet an der Würm auf dem Gebiet der Gemeinden Gräfelfing und Planegg von Flusskilometer 19,1 bis Flusskilometer 23,5 Vom 1. September 2012
MehrDie neuen rechtlichen Regeln der AwSV Einführung und Grundlagen
Die neuen rechtlichen Regeln der AwSV Einführung und Grundlagen Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Kopp-Assenmacher & Nusser Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb Veranstaltung der IHK Cottbus und der
MehrVerordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen VAwS - Anlagenverordnung - Bremen -
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen VAwS - Anlagenverordnung - Bremen - Vom 23. Dezember 2005 (GBl. Nr. 1 vom 2.1.2006 S. 1) Auf Grund des 150 in Verbindung mit 151 Abs. 2
MehrLandesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe VAwS - Anlagenverordnung - Rheinland-Pfalz -
Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe VAwS - Anlagenverordnung - Rheinland-Pfalz - Vom 1. Februar 1996 (GVBl. 1996 S. 121; 2000 S. 275; 28.8.2001
MehrVAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. des Landes Sachsen-Anhalt
VAwS Sachsen-Anhalt VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen des Landes Sachsen-Anhalt Vom 28. März 2006 geändert durch Verordnung vom 5. Dezember 2011 (GVBl. LSA S. 819)
MehrUmweltinspektionen Checkliste VAwS
Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster Seite 1/8 Umweltinspektionen Checkliste VAwS Firma, Ort BImSchG- Anlage Inspektionsdatum Ansprechpartner der Firma für VAwS-Anlagen 1 Dokumentation
MehrTeil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *) Vorbemerkungen
Teil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *) Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen und harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie
MehrFachgespräch Erdwärmenutzung Idstein 17. August 2011
Fachgespräch Erdwärmenutzung Idstein 17. August 2011 TÜV Hessen, Darmstadt Peter Nischwitz, 06151/600-604 www.tuev-hessen.de TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH l TÜV SÜD AG / Land Hessen IS-17.08.2011
MehrLandesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe. (Anlagenverordnung -VAwS) Rheinland-Pfalz
VAwS Rheinland-Pfalz Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung -VAwS) Rheinland-Pfalz Vom 1. Februar 1996 (GVBl. S. 121) geändert
MehrGewässerschutz. Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen. Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz su #05 3
Gewässerschutz Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz su #05 3 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Die Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
MehrVAwS -Anlagenkataster
VAwS -Anlagenkataster am Beispiel einer Tankstelle Stempel der Station Version für Baden-Württemberg Seite 1 von 1 Inhalt 0. Vorbemerkung 1. Allgemeine Angaben zum Betreiber / Stationär 2. Anlage 2.1 Allgemeine
MehrFormale Regelungen bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Formale Regelungen bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Wasserrechtliche Eignungsfeststellung, Anzeigeverfahren, Anlagendokumentation Ingrid Benz Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung
MehrAnzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 40 AwSV. Erläuterungen
1 Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach 40 AwSV Erläuterungen Allgemeine Hinweise: Wenn Sie eine Anlage neu errichten oder wesentlich ändern - dazu zählt auch die Änderung
MehrDoppelwandige Lagerbehälter oder Auffangräume
Doppelwandige Lagerbehälter oder Auffangräume Das Unternehmen Sicherheit und Umweltschutz Doppelwandiger Haase-Kellertank Erdtank vom Typ Poly Auffangräume aus GFK Haase GFK-Technik GmbH Dr.-Ing. Frank
Mehr1. Der Betreiber einer Anlage beauftragt eine Sachverständigen-Organisation nach
Information über Aufgaben des s, des Sachverständigen und der Behörde im Zusammenhang mit Prüfungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gem. 19 i WHG und 12 VAwS Diese Information beschreibt
MehrDie neue AwSV. aus der Sicht einer Unteren Wasserbehörde
Wo sind die Haken? Wo läuft es rund? Worauf sollte man achten? Selbsteinstufung von Stoffen und Gemischen ( 3-11) Stoffe: Einstufung gem. 4 als nicht wassergefährdend oder Zuordnung zu einer Wassergefährdungsklasse
MehrDie neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Dipl.Biol. Martin Böhme Informationsveranstaltung 10./11. Oktober 2013 in Berlin Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
MehrFAQ-Liste des BLAK UmwS
FAQ-Liste des BLAK UmwS Stand 06.11.2018, Änderungen gegenüber der vorherigen Version in Kursivschrift 3 Abs. 1 AwSV Kann ein Betreiber ein Gemisch mit festen Stoffen der WGK 3 als allgemein wassergefährdend
MehrPraktische Auswirkungen der neuen AwSV auf Unternehmen
Thüringer Umwelttag 2014 Praktische Auswirkungen der neuen AwSV auf Unternehmen Rechtsanwalt Dr. Fabian Schwartz Kopp-Assenmacher Rechtsanwälte 11. Dezember 2014, IHK Südthüringen 1 Zweck der AwSV 62 Abs.
MehrRedaktionelle Gesamtfassung der. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung-VAwS) 1
VAwS-Hessen, Gesamtfassung einschl. der 8. Novelle, Stand 07.12.2009 Seite 1 Redaktionelle Gesamtfassung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung-VAwS)
MehrAllgemeines, Aufbau und Anwendung der TRbF (Hinweise des BMA)
Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten Allgemeines, Aufbau und Anwendung der TRbF (Hinweise des BMA) Vom 01. Juli 2002 (BArbBl. 7-8/2002 S. 143) TRbF 01 Die Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten
MehrAnforderungen der AwSV an Anlagen zum Umgang mit Abfällen
Anforderungen der AwSV an Anlagen zum Umgang mit Abfällen 29. Abfalltagung des LLUR Dienstag, 20. März 2018 Kulturzentrum Rendsburg Heike Woyczechowski, MELUND, Wasserwirtschaft 2 Heike Woyczechowski,
MehrHeizölverbraucheranlagen
Heizölverbraucheranlagen Die ordnungsgemäße Heizöllagerung ist eine Angelegenheit, mit der sich jeder Hausbesitzer bzw. jede Hausverwaltung oder der jeweilige Anlagenbetreiber aufgrund der Instandhaltungsverpflichtung
MehrVerordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)
1 von 11 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) Vom 20. März 2004 (GV. NRW. S. 274) Zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2007 (GV. NRW.
MehrVerordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung - VAwS) [*] 23. Dezember (Brem.GBl. S.
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung - VAwS) [*] 23. Dezember 2005 (Brem.GBl. S. 1) --------------------------------------------------------------------------------
MehrRechtliche Anforderungen an die Lagerung wassergefährdender Stoffe im Bereich der Landwirtschaft
Rechtliche Anforderungen an die Lagerung wassergefährdender Stoffe im Bereich der Landwirtschaft Anzuwendende Gesetze und Verordnungen 1. Wasserhaushaltsgesetz WHG 2. Landeswassergesetz LWG 3. Landesverordnung
MehrDie neue AwSV: Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Neues aus dem Umweltrecht Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Bonn, den Die neue AwSV: Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Rechtsanwalt Moritz Grunow 1. Hintergrund und
MehrFGMA - Foliensatz Mitarbeiterschulung
FGMA - Foliensatz Mitarbeiterschulung FGMA - Ihr Partner im Anlagenbezogenen Gewässerschutz Kontaktadresse: Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.v. (FGMA) Lyoner Straße 18 60528 Frankfurt/M.-Niederrad
MehrVerordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung VAwS) vom
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung VAwS) vom 16.09.1993 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 26.11.2011 bis 31.12.2013 Stand: zuletzt
MehrAnforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im WSG Schwarzenbek
Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im WSG Schwarzenbek Informationsveranstaltung zum Wasserschutzgebiet in Schwarzenbek 11. Mai 2017 Agenda Sachstand AwSV Betroffene Betriebe
Mehr