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1 Weiss & Partner Bauberatung und Software GmbH Lizenz und Nutzungsbedingungen für die Software BAUSTELLENPILOT (Weblösung via Internet oder Intranet) Version =============================================================== 1 Gegenstand Bei der Software BAUSTELLENPILOT handelt es sich um ein über das Internet (oder über ein Intranet) anwendbares Softwareprogramm ( Weblösung ), für welches Lizenzen (Nutzungsberechtigungen) vergeben werden. Die Software wird nicht verkauft, sondern lizenziert. Gegenstand dieser Lizenzbedingungen sind die näheren Bedingungen und Voraussetzungen, unter denen der Lizenznehmer das Softwareprogramm BAUSTELLENPILOT (Weblösung) nutzen kann. 2 Lizenz für die Software Nutzung 2.1 Weiss & Partner (Lizenzgeber) überträgt dem Lizenznehmer das nicht exklusive Recht, die Software auf der Grundlage und dem Umfang der Kundenbestellung und nach erfolgter Freischaltung (Userberechtigungen) während der vereinbarten Vertragsdauer zu nutzen, solange der Lizenznehmer die Bedingungen dieses Vertrages einhält. 2.2 Eine mehrfache gleichzeitige Nutzung der Software ist von der entsprechenden Anzahl der bestellten Lizenzen abhängig. 2.3 Für die Nutzung der Software in mehreren miteinander verbundenen Unternehmungen (z.b. Konzern, Mutterund Tochterunternehmungen, ARGEN etc.) ist die Bestellung von Lizenzen für die User jedes einzelnen Unternehmens erforderlich. Auf den in der Software enthaltenen Vorlagen scheinen der Firmenname und die Firmenadresse (über Wunsch auch das Firmenlogo) des Lizenznehmers auf. 3 Urheberrecht 3.1 Alle Rechte an der Software BAUSTELLENPILOT, insbesondere sämtliche Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte, sämtliche Nutzungs, Vervielfältigungs und Verwertungsberechtigungen stehen ausschließlich Weiss & Partner als Lizenzgeber zu. Ausgenommen davon sind Softwarekomponenten (z.b. Betriebssystemkomponenten etc.) dritter Hersteller, die vom Lizenzgeber als Teil des Gesamtpaketes integriert worden sind. Hinsichtlich dieser Softwarekomponenten liegen die Urheber und sonstigen Rechte bei den jeweiligen Herstellern. 3.2 Dem Lizenznehmer steht im vereinbarten Umfang für die Dauer des Nutzungsvertrages ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der gegenständlichen Software zu. Lizenz und Nutzungsbedingungen für die Software BAUSTELLENPILOT Seite 1 von 5

2 3.3 Die in der Software BAUSTELLENPILOT enthaltenen Vorlagen (Briefe, Checklisten, Formulare, Texte für Evaluierungen/Gefährdungsbeurteilungen, Grafiken und sonstige Vorlagen) sowie Bilder, Fotografien und Skizzen dürfen nur für den eigenen Gebrauch im Rahmen von Projekten des Lizenznehmers und nur in der Software BAUSTELLENPILOT verwendet werden. Jegliche (auch unentgeltliche) Weitergabe von in der Software enthaltenen Vorlagen, Bildern, Fotografien und Skizzen an Dritte ist unzulässig und würde gerichtlich geahndet werden. 3.4 Jede Verwendung und/oder Vervielfältigung oder sonstige Nutzung oder Weitergabe der Vorlagen, Bilder, Fotografien und Skizzen außerhalb der Software BAUSTELLENPILOT ist auch in einer abgeänderten Form, Gestaltung oder Formulierung nicht gestattet. 3.5 Im Falle einer Verletzung der dem Lizenzgeber zustehenden Urheber, Schutz, Nutzungs, Vervielfältigungs und Verwertungsrechte oder sonstigen Rechte behält sich der Lizenzgeber vor, mit Schadenersatz und/oder Unterlassungsklage gerichtlich vorzugehen. 3.6 Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass jeglicher auch nur teilweise oder geringfügige Nachbau oder Nachahmung der Software einschließlich der in der Software enthaltenen Masken, grafischen Darstellungen und Konzepten etc. unzulässig ist und gerichtlich geahndet werden würde. 4 Gewährleistung und Haftung 4.1 Die Software BAUSTELLENPILOT wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Die Software wurde eingehend getestet, wobei die Software auf verschiedenen Testumgebungen einwandfrei funktioniert hat. 4.2 Trotz größtmöglicher Sorgfalt bei der Erstellung der Software können nach dem derzeitigen Stand der Technik Fehler in der Software nicht völlig ausgeschlossen werden. Der Lizenzgeber übernimmt daher keine Haftung für das vollständige fehlerfreie Funktionieren der Software. Der Lizenzgeber haftet nicht für allfällige Schäden, Kosten oder Nachteile, welcher Art auch immer, die dem Lizenznehmer durch den Einsatz der Software allenfalls entstehen. 4.3 Weiss & Partner übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software einschließlich Schnittstellen allen Anforderungen des Benutzers genügt, in der vom Benutzer getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet, dass diese Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Software Fehler beseitigt werden können. Die Funktionalität der Software auf der beim Lizenznehmer vorhandenen EDV Umgebung kann vor Abschluss des Lizenzvertrages vom Lizenznehmer selbst mittels Testzuganges via Internet geprüft und festgestellt werden. Die Nutzung der Software in der Internet Version setzt einen funktionierenden Internet Zugang und einen funktionierenden Internet Browser voraus. Empfohlen wird die Verwendung des Microsoft Internet Explorers in der jeweils aktuellen Version. Bei einer Nutzung der Software via Intranet hat der zuständige EDV Administrator die Funktionalität der Software zu überprüfen. 4.4 Der Lizenzgeber verweist darauf, dass die Nutzung der Software BAUSTELLENPILOT die Verwendung eines Rechners mit einem Windows Betriebssystem (ab Windows XP Servicepack 3) voraussetzt. Lizenz und Nutzungsbedingungen für die Software BAUSTELLENPILOT Seite 2 von 5

3 Für eine Intranet Installation ist ein Server mit Betriebssystem Windows Server 2008 oder höher erforderlich. 4.5 Weiters verweist der Lizenzgeber darauf, dass es nicht möglich ist, die Software so zu programmieren, dass sie in allen EDV Umgebungen stets einwandfrei funktioniert. Da somit eine störungsfreie Nutzung der Software auch von den vom Lizenznehmer verwendeten Hardware und Software Komponenten abhängt, kann vom Lizenzgeber keine Haftung und / oder Gewährleistung für eine störungsfreie Nutzung der Software übernommen werden. 5 Vorlagen 5.1 Verwendung der Vorlagen Die in der Software enthaltenen Vorlagentexte (Briefe, Checklisten, Formulare, Evaluierungstexte und sonstige Vorlagen) wurden mit großer Sorgfalt ausgearbeitet. Die Texte und Vorlagen stellen jedoch lediglich Muster dar, die an die jeweiligen Gegebenheiten des konkreten Geschäftsfalles (Baustellensituation) angepasst bzw. vervollständigt werden müssen. Die Verantwortung für das richtige Ausfüllen der Masken bzw. Übernahme von Vorlagen in ein Projekt (bzw. Baustelle) liegt ausschließlich beim Lizenznehmer. Bei den Vorlagentexten handelt es sich lediglich um Vorschläge für einzelne sicherheits bzw. rechtsrelevante Situationen für das Projekt bzw. auf der Baustelle, welche jedoch eine allenfalls notwendige rechtliche, fachliche oder sicherheitstechnische Beratung und/oder Vertretung nicht ersetzen. 5.2 Haftungs und Gewährleistungsausschluss Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und die Verwendungsmöglichkeit der Vorlagentexte. Der Lizenznehmer nimmt daher zustimmend zur Kenntnis, dass seitens des Lizenzgebers jegliche Gewährleistung und auch jegliche sonstige Haftung, auch für Vermögensschäden, ausdrücklich ausgeschlossen ist. Die Verantwortung für die Verwendung der Vorlagen liegt daher ausschließlich beim Lizenznehmer. 6 Wartung (Updates und Telefon Hotline) 6.1 Der Lizenzgeber wird die Software bei Bedarf warten und gegebenenfalls verbessern und an (gesetzliche) Änderungen anpassen und Updates zur Verfügung stellen. Der Lizenznehmer kann selbst entscheiden, ob er eine neue Version der Software nutzen möchte. 6.2 Die laufende Wartung der Software incl. allfälliger Verbesserungen ist im Nutzungsentgelt enthalten. Sofern der Lizenznehmer zusätzliche oder neu erstellte Vorlagen von Weiss & Partner nutzen möchte, müssen diese gesondert bestellt bzw. der Umfang der Lizenzvereinbarung entsprechend erweitert werden. 6.3 Die Hotline kann nur für softwaretechnische Fragen in Anspruch genommen werden, nicht jedoch für Fragen der konkreten Anwendung bzw. für das Ausfüllen der in der Software enthaltenen Vorlagen (Evaluierung/Gefährdungsbeurteilung, Checklisten und Formulare etc.). Für das richtige Ausfüllen der Vorlagen wird auf das Beratungs und Schulungsangebot von Weiss & Partner verwiesen. 6.4 Die Nutzung der Hotline ist für Personen vorgesehen, die je nach Problemfall eine entsprechende Ausbildung im Umgang mit der jeweiligen Software besitzen beziehungsweise fachliche Voraussetzungen erfüllen. Eine fehlende Schulung kann nicht durch eine dauernde Inanspruchnahme der Hotline ersetzt werden. Lizenz und Nutzungsbedingungen für die Software BAUSTELLENPILOT Seite 3 von 5

4 6.5 Sollten die erforderlichen Fachkenntnisse nicht vorhanden sein, und sollte sich dadurch eine überproportional starke Inanspruchnahme der Hotline ergeben, so ist der Lizenzgeber berechtigt, nach Mitteilung an den Käufer sämtliche weitere Unterstützung zum allgemeinen Schulungspreis zu erbringen. Die Mindestverrechnungseinheit beträgt 15 Minuten. Die Hotline kann eine Einschulung in die Software nicht ersetzen! Für den professionellen und zeitsparenden Umgang mit der Software wird daher eine entsprechende EDV Schulung empfohlen. Hingewiesen wird weiters auf das Angebot einer telefonischen EDV Einschulung in die praktische Software Anwendung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Weiss & Partner. 6.6 Im Falle von Konfigurations und Installationsproblemen wird vorausgesetzt, dass die als EDV Betreuer beauftragte Person eine Ausbildung im Umgang mit dem PC als Administrator absolviert hat, um allenfalls die erforderlichen Einstellungen an der Windows Systemumgebung vornehmen zu können. 7 Kündigung des Software Nutzungsvertrages 7.1 Laufzeit: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Abschluss des Software Nutzungsvertrages. Der Vertrag wird zunächst auf die Dauer von 2 Jahren ab Vertragsbeginn abgeschlossen und kann erstmalig zum Ende der Zweijahresfrist bzw. dem darauf folgenden gekündigt werden. 7.2 Eine Kündigung des Software Nutzungsvertrages ist jeweils zum Ende des laufenden Kalenderjahres schriftlich per Brief oder Telefax unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich (somit spätestens zum des Jahres). Bei Nutzung mehrerer Lizenzen ist auch eine Kündigung einzelner Lizenzen möglich. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Nutzungsvertrag jeweils um ein weiteres Kalenderjahr. 7.3 Nach dem Lizenz bzw. Vertragsende kann die Software nicht mehr genutzt werden. Es besteht daher auch kein Zugang mehr zu den vom Anwender in der Software angelegten Projektdaten. 7.4 Die Projektdaten bleiben nach dem Lizenz bzw. Vertragsende für 3 Jahre gespeichert. Während dieses 3 jährigen Zeitraumes besteht die Möglichkeit, durch Abschluss eines neuen Software Nutzungsvertrages (mit entsprechendem Umfang) wieder auf die seinerzeit gespeicherten Projektdaten zuzugreifen. 7.5 Kündigung durch den Lizenzgeber Dem Lizenzgeber steht grundsätzlich kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Eine Kündigung ist dem Lizenzgeber nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor: a) wenn der Lizenznehmer die Software Nutzungsgebühr trotz schriftlicher Mahnung mit 14 tägiger Nachfristsetzung nicht bezahlt; b) wenn der Lizenznehmer gegen sonstige Bestimmungen dieses Software Nutzungsvertrages verstößt c) wenn es dem Lizenzgeber aus sonstigen objektiven Gründen unzumutbar sein sollte, das Vertragsverhältnis mit dem Lizenznehmer fortzusetzen. d) wenn es auf Grund von umfangreichen Änderungen der Software und/oder Hardware Umgebungen (z.b. Auslaufen des Windows Betriebssystems) erforderlich werden sollte, die Software komplett neu zu programmieren. Lizenz und Nutzungsbedingungen für die Software BAUSTELLENPILOT Seite 4 von 5

5 8 Abrechnung Zahlung Zahlungsverzug 8.1 Rechnung und Zahlung Das Entgelt für die Nutzung der Software wird vom Lizenzgeber für jedes Kalenderjahr zu Beginn des Jahres in Rechnung gestellt. Für den Zeitraum von der Bestellung der Software (Abschluss des Lizenzvertrages) bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres wird dem Lizenznehmer das Entgelt für den aliquoten Teil des Kalenderjahres in Rechnung gestellt. Das Entgelt ist jeweils binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung abzugsfrei zur Zahlung fällig. 8.2 Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug werden 12 % Verzugszinsen pro Jahr verrechnet. Wenn der Lizenznehmer das in Rechnung gestellte Nutzungsentgelt trotz schriftlicher 1. Mahnung mit 14 tägiger Nachfristsetzung nicht bezahlt, ist der Lizenzgeber berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren, was für den Lizenznehmer zur Folge hat, dass eine weitere Nutzung der Software nicht mehr möglich ist. Die Verpflichtung des Lizenznehmers zur Bezahlung des Nutzungsentgelts für das laufende Kalenderjahr bleibt hiervon unberührt. 8.3 Preisliste Für die vom Lizenznehmer jährlich zu zahlende Software Nutzungsgebühr gilt die jeweils aktuelle Preisliste von Weiss & Partner (einsehbar auf Lediglich für den Fall, dass auf Grund von umfangreichen Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Normen etc. auch umfangreiche Änderungen bzw. Programmierungsarbeiten an der Software BAUSTELLENPILOT erforderlich werden sollten, behält sich Weiss & Partner vor, die Software Nutzungsgebühr (per 1.1.) gesondert anzupassen. Ab dem 2. Nutzungsjahr oder infolge Erhöhung des Leistungsumfanges durch Weiss & Partner kann Weiss & Partner entsprechend den aktuellen Preislisten allenfalls ein erhöhtes Nutzungsentgelt verrechnen. 9 Sonstiges Mündliche Nebenabreden zu diesen Bedingungen sind nicht zulässig. Diesen Lizenz und Nutzungsbedingungen widersprechende Erklärungen sowie andere AGB werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn Weiss & Partner nicht ausdrücklich widersprochen hat. Der Lizenznehmer nimmt zur Kenntnis, dass während der Vertragslaufzeit die jeweils aktuellen Lizenz und Nutzungsbedingungen von Weiss & Partner gelten. Es gilt Österreichisches Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird Graz als Gerichtsstand vereinbart. Im Übrigen wird auf die technische Software Beschreibung und die Systemanforderungen im Handbuch BAUSTELLENPILOT verwiesen. Der Inhalt dieses Handbuches stellt einen integrierenden Bestandteil der gegenständlichen Lizenz und Nutzungsbedingungen dar. Lizenz und Nutzungsbedingungen für die Software BAUSTELLENPILOT Seite 5 von 5

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