Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Bundesrat, Liebe Kolleginnen und Kollegen,

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1 1 Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Bundesrat, Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ein Generationenprojekt dieses Wort fällt im Zusammenhang mit dem Schweizerischen Innovationspark immer wieder. Verschiedentlich wurden sogar schon Vergleiche mit der Gründung der ETH vor über 150 Jahren angestellt. In der Tat hat unsere Generation mit diesem Vorhaben die grosse Chance, die bereits hervorragende Innovationskraft in unserem Land weiter zu professionalisieren und die weltweite Spitzenposition für die nächsten Jahrzehnte zu festigen. Was lange währen soll, braucht bekanntlich eine gute Vorbereitung: Über bald 10 Jahre ist dieses Projekt inzwischen gereift. Vieles hat sich entwickelt. Mit dem heute vorliegenden Umsetzungskonzept können wir einen weiteren Meilenstein erreichen. I. FIFG (regionale Standorte) Es ist nicht das erste Mal, dass wir hier in diesem Saal dieses Projekt behandeln. Bereits 2012 diskutierten wir dieses Vorhaben im Rahmen der Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes eingehend. Damals legten wir gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen im Ständerat den Grundstein für einen nationalen Park. Als entscheidende Voraussetzung für eine Unterstützung des SIP durch den Bund schrieben wir im Gesetz vor, dass ein Innovationspark 1. das Gleichgewicht zwischen den Regionen wahren und

2 2 2. von Anfang an auf mehrere Standorte verteilt werden muss. 3. Müssen die einzelnen Standorte untereinander vernetzt sein und mit Hochschulen zusammenarbeiten. Seither haben die Kantone in einem aufwändigen Verfahren die besten Standorte evaluiert und ein Umsetzungskonzept verabschiedet. Es sieht vor, dass der Schweizerische Innovationspark um die beiden Hub-Standorte in Zürich und Lausanne entstehen soll. Diese beiden Pfeiler werden eng mit den beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen zusammenarbeiten. In Zürich soll der SIP auf einem Areal des heutigen Militärflughafens in Dübendorf entstehen und von Grund auf neu erbaut werden. Der Westschweizer Hub hingegen ist dezentral organisiert: Sogenannte Satelliten in Genf, Neuenburg, Sitten und Freiburg ergänzen das Zentrum Lausanne. Neben diesen Hub-Standorten im Umfeld der beiden ETH sind mehrere Netzwerkstandorte geplant. Im Verfahren der Kantone wurde sowohl das Projekt des Kantons Aargau als auch das Projekt der Nordwestschweizer Kantone Jura und beider Basel in das SIP-Konzept aufgenommen. Dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung blieb die Möglichkeit, im Rahmen eines Nachverfahrens weitere Netzwerkstandorte zu ernennen. Dieses Verfahren wurde am letzten Freitag abgeschlossen: Der Bundesrat entschied, den Innovationspark um einen dritten Netzwerkstandort in Biel zu ergänzen.

3 3 Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, wurden das Konzept in den letzten Jahren nach den gesetzlichen Vorgaben ausgearbeitet. Darin steht explizit, dass der SIP in einem regionalen Gleichgewicht entstehen soll und auf Vernetzung setzt. Nachdem der Bundesrat die Botschaft über die Ausgestaltung und Unterstützung des SIP ausgearbeitet hat, liegt der Ball nach drei Jahren also wieder bei uns. Jetzt liegt es an uns sicherzustellen, dass das Gleichgewicht der Regionen auch bei der Umsetzung erhalten bleibt. II. Bundesbeschlüsse Die zuständige Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat der Vorlage des Bundesrates mit 20 zu 5 Stimmen deutlich zugestimmt. Das Eintreten auf die Vorlage wurde in der WBK ohne Gegenantrag beschlossen. Dennoch liegt heute ein Nichteintretens-Antrag vor. Angesichts des starken Rückhalts in der Kommission bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen und die Ausgestaltung des SIP anzupacken. Die Botschaft umfasst zwei Bundesbeschlüsse: Einerseits geht es um einen Kreditbeschluss zur Unterstützung des Innovationsparks, andererseits um die Abgabe von Grundstücken im Besitz des Bundes. Im Bundesbeschluss über die Unterstützung des SIP beantragt der Bundesrat einen Rahmenkredit in der Höhe von 350 Millionen Franken für die Vorfinanzierung von Forschungsinfrastrukturen. Diese befristete und zweckgebundene Bürgschaft erlaubt der Trägerschaft des Innovationsparks, Geld zu bevorzugten Bedingungen

4 4 aufzunehmen. Diese Gelder sind nicht für den Bau von Gebäuden vorgesehen, sondern für die Ausstattung der einzelnen Standorte mit technischen Einrichtungen und Instrumenten. Der zweite Bundesbeschluss regelt die Abgabe von Grundstücken im Besitz des Bundes zur Unterstützung des SIP. Im Gesetz sind dafür verschiedene Möglichkeiten vorgegeben. Der Bundesrat entschied sich für die Abgabe von Land ohne Verzicht auf Baurechtszinsen. Im Gegensatz zu einem Verkauf bleibt der Bund also weiterhin Besitzer der entsprechenden Areale. Dieser Entscheid betrifft unter anderem die Landreserven des Bundes auf dem Militärflughafen in Dübendorf. Dort sind 70 Hektaren für den Bau des Zürcher Hub-Standorts vorgesehen. An dieser Stelle möchte ich einen Punkt vorwegnehmen, auf den wir in der Detailberatung sicherlich vertieft eingehen werden. In der WBK-N haben wir diskutiert, ob die Abgabe dieses Grundstücks auch wirklich im Sinne des Gleichgewichts der Regionen ist. Denn die übrigen Standorte im Aargau, in Basel und in der Westschweiz profitieren davon nicht. Der Bund verfügt dort nicht über geeignete Landreserven. Aus diesem Grund wurde in der Kommission ein Antrag eingereicht, der verlangt, dass Erlöse aus den Baurechtszinsen allen Standorten des Innovationsparks zur Gute kommen. Die Kommission stimmte dem Antrag letztlich knapp mit 11 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.

5 5 Wie gesagt, wir werden in der Detailberatung sicherlich darauf zurückkommen. Vorerst bitte ich Sie aber, der grossen Mehrheit ihrer Wissenschaftskommission zu folgen und auf die Vorlage einzutreten. Damit machen wir einen weiteren entscheidenden Schritt zur Realisierung dieses Generationenprojekts!

6 6 Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Bundesrat, Liebe Kolleginnen und Kollegen, Heute entscheiden wir darüber, wie der Bund den entstehenden Schweizerischen Innovationspark unterstützen soll. Artikel 32, Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation sieht vor, dass dies via Bundesbeschluss zu erfolgen hat. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat anfangs März zwei Bundesbeschlüsse überwiesen: Der erste regelt die finanzielle Unterstützung, der zweite die Abgabe von Grundstücken in Bundesbesitz. Wir widmen uns zuerst der finanziellen Unterstützung: Der erste Bundesbeschluss sieht vor, der Trägerschaft des SIP einen Rahmenkredit im Umfang von 350 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen. Dieser ermöglicht der privatrechtlichen Stiftung «Swiss Innovation Park», bei privaten Geldgebern oder an den Finanzmärkten zu günstigen Bedingungen Darlehen aufzunehmen. Der Bundesrat verzichtet bewusst auf eine direkte Finanzierung des Innovationsparks, obwohl das gesetzlich möglich wäre zum Beispiel über zinslose Darlehen. Mit dem vorliegenden Beschluss soll jedoch die subsidiäre Rolle des Bundes gewahrt werden. Zudem liegt bei diesem Vorgehen das finanzielle Risiko vorwiegend bei den Trägern des Innovationsparks.

7 7 Der Bundesbeschluss 1 sieht weiter eine zweckgebundene Verwendung der Darlehen vor, welche die Trägerschaft mit Hilfe der Bundes- Bürgschaft aufnimmt. Die Mittel sind für den Aufbau von Forschungsinfrastrukturen zu verwenden. Zum Beispiel für die Einrichtung spezieller Labors oder für technische Einrichtungen wie 3D-Drucker, Laser-Schweissgeräte oder andere kostenintensive Plattformen. Hingegen sind diese Darlehen nicht für den Kauf oder die Erschliessung von Grundstücken oder für den Bau von Gebäuden zu verwenden. Der Beschluss setzt ein klares Zeitfenster für die Unterstützung durch den Bund: So kann er während einer achtjährigen Zeitspanne Verpflichtungen eingehen vom 1. Januar 2016 bis zum 1. Januar Weil die Bürgschaft auf 10 Jahre begrenzt ist, endet sie spätestens Artikel 2 des Bundesbeschlusses 1 sieht ausserdem vor, dass der Rahmenkredit von 350 Millionen Franken nicht auf einmal, sondern in mehreren Tranchen freigegeben wird. In einer ersten Phase nach Abschluss eines Vertrages zwischen Bundesrat und Trägerschaft stehen dem SIP 150 Millionen zur Verfügung. Die Freigabe der zweiten und dritten Tranche in der Höhe von je 100 Millionen Franken durch den Bundesrat hängt von der Entwicklung der Standorte sowie von der weiteren Planung ab. Wir entscheiden im Folgenden über zwei Anträge aus der Kommission über einen Minderheits- und einen Mehrheitsantrag:

8 8 I. Minderheitsantrag Art. 1, Abs. 1 bis Eine Minderheit der Wissenschaftskommission will unter Artikel 1, Absatz 1 bis eine zusätzliche Massnahme zur finanziellen Unterstützung des SIP durch den Bund ergänzen. Die Minderheit Steiert fordert, dass der Bund Mittel aus dem Verkauf von Grundstücken in seinem Besitz für die Zwecke des Innovationsparks zur Verfügung stellen kann unabhängig davon, ob diese Grundstücke in irgendeiner Form für den SIP verwendet werden. Die Massnahme soll eine zusätzliche Stütze für das Vorhaben sein. Mit der vorgeschlagenen Kann-Formulierung soll sichergestellt werden, dass dem nationalen Innovationspark genügend Mittel zur Verfügung stehen. Die Mitglieder der WBK sprachen sich mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen diese Erweiterung aus. Es wurde argumentiert, dass diese Massnahme zu einer weitgreifenden Zweckbindung sämtlicher Einnahmen des Bundes aus nicht verwendeten oder verkauften Grundstücke führt. Für die Kommissionsmehrheit geht diese Massnahme zu weit. Vergessen wir nicht, dass der Bund hier eine subsidiäre Rolle einnehmen will. II. Mehrheitsantrag Art. 1, Abs. 4 Wie ich bereits in der Eintretensdebatte sagte, diskutierte die Kommission eingehend darüber, ob die geplante Abgabe von Grundstücken für den SIP das Gebot zu einem Gleichgewicht zwischen den Regionen ausreichend berücksichtigt.

9 9 Konkret geht es darum, dass der Standort Zürich von einem bedeutenden Grundstück mit einer Fläche von 70 Hektaren auf dem heutigen Militärflughafen Dübendorf profitieren kann. An den anderen Standorten des Parks in der Nordwestschweiz, im Aargau, in Biel sowie in der Westschweiz verfügt der Bund über keine vergleichbaren Landreserven, die er dem SIP zur Verfügung stellen kann. Um dieser ungleiche Ausgangslage der verschiedenen Standorte Rechnung zu tragen, hat die WBK einem Antrag für die Ergänzung des Konzepts mit 11 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Die Minderheit bekämpft diesen Antrag. Sie ist der Meinung, dass es keine Legitimation für eine Zweckbindung dieser Mittel gibt. Ausserdem beschneide die Massnahme die Budget-Hoheit des Parlaments. Die Mehrheit fordert, dass die Erlöse aus den Baurechtszinsen, die dem Bund durch die Abgabe von Grundstücken an die Stiftung «Swiss Innovation Park» zufliessen, allen Standorten des SIP zu Gute kommen. Mit dieser ergänzenden Massnahme liesse sich das herrschende regionale Ungleichgewicht bei den Landreserven über einen Transfer der Mittel ausgleichen. Schätzungen zu Folge dürften sich die Erträge aus den Baurechtszinsen auf rund 5 Millionen Franken pro Jahr belaufen. Der Antrag entspricht einer Ergänzung des Konzepts. Dazu besteht eine rechtliche Basis in Artikel 33, Absatz 1 Buchstabe f des FIFG: Dieser besagt, dass der Bund weitere geeignete Finanzierungsinstrumente einrichten kann.

10 10 Meine Damen und Herren, alle beteiligten Akteure haben sich bei der Ausgestaltung dieses Generationenprojekts stets für eine Gleichbehandlung der Regionen eingesetzt: Wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier in der Debatte um das FIFG, die Kantone bei der Erarbeitung des Konzepts. Auch der Bundesrat nimmt Rücksicht auf das Gebot eines regionalen Gleichgewichts. Dennoch klafft nun bei den Unterstützungsmassnahmen eine Lücke, die wir nicht ignorieren können. Heute haben wir die Chance, diese Lücke zu schliessen, indem wir eine überschaubare Massnahme ergänzen. Im Namen der Mehrheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur bitte ich Sie deshalb, die Ergänzung bei Artikel 1, Absatz 4 zu unterstützen und das Gebot für ein Gleichgewicht zwischen den Regionen konsequenterweise auch in dieser letzten Etappe zu befolgen.

11 11 Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Bundesrat, Liebe Kolleginnen und Kollegen, Wir kommen nun zum zweiten Bundesbeschluss über die Ausgestaltung und Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks. Es geht um die Abgabe von Grundstücken des Bundes für den nationalen Park. Diese Massnahme führt uns weit zurück in der Geschichte des SIP, denn die Idee, einen Innovationspark auf Boden in Bundesbesitz zu erbauen, stand ganz am Anfang dieses Grossprojekts. Damals wie heute steht vor allem ein Grundstück im Zentrum des Interessens: das Areal des Militärflughafens in Dübendorf. Es handelt sich dabei um die wichtigste strategische Landreserve des Bundes: Die Grösse und die unmittelbare Nähe zur Stadt Zürich machen diese Liegenschaft sehr bedeutsam. Tatsächlich ist es so, dass die Entscheidungskompetenz über die Abgabe von Grundstücken im Prinzip bei den Bau- und Liegenschaftsorganen des Bundes liegt. In diesem spezifischen Fall bestand der Bundesrat jedoch darauf, das Parlament miteinzubeziehen, da es um die künftige Verwendung dieser strategischen Landreserven in Dübendorf geht. Die Tragweite dieses Entscheides ist der Grund, weshalb wir heute überhaupt über diese Massnahme beraten.

12 12 Die strategische Bedeutung des Dübendorfer Areals prägt mitunter auch die Bedingungen, zu denen der Bund Grundstücke für die Zwecke des SIP abgeben will. Der Bundesbeschluss 2 sieht vor, dass die Abgabe von Grundstücken im Baurecht ohne Verzicht auf Baurechtszinsen erfolgt. Das heisst, dass der Bundesrat bewusst darauf verzichtet, Areale zugunsten des Innovationsparks zu verkaufen. Er begründet diesen Entscheid damit, dass er die strategischen Landreserven für künftige Generationen erhalten will. Für die Zwecke des SIP wurden bereits im Hektaren am Kopf des Flughafens reserviert und für andere Verwendungszecke blockiert. Hier soll der Zürcher Hub-Standort errichtet werden. Bevor ich Ihnen die exakten Bedingungen im Falle einer Grundstückabgabe erläutere, möchte ich betonen, dass der Bundesbeschluss nicht einzig für das Dübendorfer Areal gilt. Grundsätzlich können weitere Liegenschaften zu den gleichen Bedingungen für die Zwecke des Innovationsparks abgegeben werden. Zum jetzigen Zeitpunkt verhandelt auch der Kanton Neuenburg über die Abgabe eines Grundstücks in der Nähe des Centre Suisse d Electronique et de Microtechnique CSEM. Davon könnte der Satellitenstandort des SIP in Neuenburg profitieren. Daneben sind bisher jedoch keine weiteren Anfragen für die Abgabe von Flächen in Bundesbesitz eingegangen. Wie wir bereits eingehend

13 13 diskutierten, gibt es an den heutigen SIP-Standorten keine weiteren Grundstücke in Bundesbesitz, die sich für eine Nutzung eignen würde. I. Bedingungen für eine Grundstückabgabe Ich möchte nun einige Ausführungen zu den Bedingungen einer Abgabe machen. Diese basieren auf der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes. 1. Grundsätzlich erfolgt eine Abgabe eines Grundstücks zugunsten des Innovationsparks zweckgebunden. Das Areal muss also der Errichtung des SIP dienen. 2. Wie bereits erwähnt, erfolgt eine Abgabe ohne Verzicht auf Baurechtszinsen. Das heisst, dass der Baurechtsnehmer dem Bund eine Entschädigung für die Nutzung des Grundstücks schuldet. Die Verwendung dieses Erlöses haben wir im Rahmen von Bundesbeschluss 1 eingehend diskutiert. 3. Im Fall des SIP soll der jeweilige Standortkanton Baurechtsnehmer sein, und nicht die Stiftung «Swiss Innovation Park». Ein Vertrag über das Dübendorfer Areal würde also zwischen dem Bund und dem Kanton Zürich geschlossen. 4. Die Höhe der Baurechtszinsen wird zwischen Bund und Standortkanton ausgehandelt und vertraglich festgehalten. Die Zinsen können jedoch nicht beliebig hoch sein, da die Nutzung der Grundstücke aufgrund der Zweckbindung eingeschränkt ist. 5. Grundstücke können in Etappen abgegeben werden: Damit soll den verschiedenen Bedürfnissen in Zusammenhang mit den Grundstücken Rechnung getragen werden. Innovationspark und Flugbetrieb sollen sich in Dübendorf gegenseitig nicht negativ beeinflussen.

14 14 6. Und schliesslich schreibt das FIFG vor, dass die raum- und zonenplanerischen Voraussetzungen an den Standorten zu berücksichtigen sind. Der Kanton Zürich erfüllt diese Bedingung für das Areal in Dübendorf. II. Antrag Chevalley In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf einen Minderheitsantrag aus der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur zu sprechen kommen. Die Minderheit Chevalley beantragt, dass die Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes zugunsten des Innovationsparks zu lockern sind. Sie begründete den Antrag damit, dass die gesetzlichen Vorgaben den Spielraum am Standort in Lausanne stark einschränken. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Bundesamt für Raumentwicklung wurde der Minderheitsantrag inzwischen zurückgezogen. Meine Damen und Herren, das bedeutet, dass uns zum Bundesbeschluss 2 keine weiteren Anträge vorliegen. Ich bitte Sie daher im Namen der Kommission, im Folgenden der Vorlage zuzustimmen und das Vertrauen, das uns der Bundesrat in dieser wichtigen Angelegenheit entgegenbringt, zu belohnen.

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