BETRIEBSREGLEMENT. Grabenstrasse 8A 3600 Thun. Telefon

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1 BETRIEBSREGLEMENT Grabenstrasse 8A 3600 Thun Telefon gültig ab 1. April 2013 Inhalt 1. Einleitung 2. Ziel und Zweck 3. Grundsätze 4. Platzangebot 5. Öffnungszeiten 6. Tagesablauf / Räumlichkeiten 6.1 Tagesablauf 6.2 Räumlichkeiten und Umgebung 7. Personal 8. Aufnahmebedingungen 8.1 Minimale und maximale Altersgrenze 8.2 Mindestpräsenzzeit 8.3 Anmeldung / Aufnahme 8.4 Eintritt 8.5 Meldepflicht 9. Eingewöhnung 10. Betreuungszeiten / Bringen und Abholen / Abmeldung 11. Abwesenheit 11.1 Ferien 11.2 Krankheit / Unfall 12. Kleidung / eigene Spielsachen 13. Essen 14. Hygiene und Sicherheit 15. Austritt / Kündigung 15.1 Austritt 15.2 Rückzug vom Vertrag 15.3 Ausschluss 15.4 Sofortige Vertragsauflösung 16. Betriebsbewilligung / Anerkennung KiTaS 17. Trägerschaft und Betrieb 18. Versicherungen 19. Tarife 19.1 Geschwisterrabatt 19.2 einkommensabhängige Tarife 19.3 zusätzliche Kosten 19.4 Platzreservation / Krankheit / Unfall / Ferien 19.5 Depot / Verwaltungskosten 20. Zahlungsregelung 21. Finanzierung der Kita Seestärn

2 1. Einleitung Das vorliegende Betriebsreglement gibt umfassend Auskunft über die Kita Seestärn und deren Organisation. Es informiert alle Interessierten über Grundsätze, Tagesablauf, Personal, Tarife und weitere relevante Themen. Das Betriebsreglement ist Bestandteil des Betreuungsvertrages und somit für die Eltern und die Kita verbindlich. 2. Ziel und Zweck Die Kita Seestärn unterstützt als familienergänzende Institution die unterschiedlich gelebten Familienstrukturen (beide Elternteile erwerbstätig, fremdsprachige Eltern, Alleinerziehende, Einkindfamilien usw.). Die Eltern werden in der Erziehung ihrer Kinder gestützt und unterstützt. Die Kita bietet Kindern im Alter von 3 Monaten bis Kindergarteneintritt eine professionelle Betreuung in einem geborgenen, liebevollen Rahmen an. Sie steht allen Kindern offen, unabhängig von ihrer Herkunft und des religiösen Hintergrundes. Auch Kinder mit Behinderung sind nach Absprache mit der Kitaleiterin herzlich willkommen. 3. Grundsätze Das Wohl der uns anvertrauten Kinder steht im Mittelpunkt. Die Kinder sollen in einem geordneten Rahmen eine warmherzige, von Liebe und Wertschätzung geprägte Atmosphäre erleben. Die Kinder werden durch qualifiziertes Personal betreut. Ziel der Betreuung ist die altersgerechte, ganzheitliche Förderung der sozialen, emotionalen, intellektuellen und körperlichen Fähigkeiten der Kinder. Das Personal vermittelt den Kindern einen sorgfältigen Umgang mit den Mitmenschen und der Natur. Im pädagogischen Konzept der Kita Seestärn sind die detaillierten Ziele und Grundsätze ausformuliert. 4. Platzangebot Die Kita Seestärn bietet maximal 18 Plätze an. Die Kinder werden in einer altersgemischten Gruppe betreut. Kinder unter 18 Monaten, Kinder mit stark erhöhtem Betreuungsbedarf und Kinder mit Behinderung können 1.5 Plätze beanspruchen. 5. Öffnungszeiten Die Kita Seestärn ist während 50 Wochen pro Jahr von Montag bis Freitag von 6:30 bis 18:00 Uhr geöffnet. Sie ist jeweils über Weihnachten / Neujahr 2 Wochen geschlossen, kennt jedoch im Übrigen keine Betriebsferien. An gesetzlichen Feiertagen sowie an einem Putztag, einem Weiterbildungs- und einem Teamtag pro Jahr bleibt die Kita Seestärn geschlossen. Vor Feiertagen schliesst die Kita Seestärn um 16:30 Uhr. Die Kita Seestärn kann an 1-2 Brückentagen pro Jahr geschlossen bleiben. 6. Tagesablauf / Räumlichkeiten 6.1 Tagesablauf 06:30 09:00 Uhr Bringen der Kinder 08:00 08:45 Uhr Frühstück für die anwesenden Kinder 09:00 11:00 Uhr Gruppenzeit mit Morgenkreis, Aktivitäten wie basteln, spielen, Ausflüge machen und Geschichten erzählen 11:00 11:15 Uhr Bringen und Abholen der Kinder 11:15 12:15 Uhr gemeinsames Mittagessen 12:15 14:00 Uhr Ruhezeit: die Kleinen schlafen, grössere Kinder gehen einer ruhigen Beschäftigung nach 14:00 Uhr Bringen und Abholen der Kinder 14:00 16:30 Uhr Gruppenzeit mit geführten oder freien Aktivitäten 15:30 Uhr Zvieri ab 16:30 Uhr Abholen der Kinder

3 6.2 Räumlichkeiten und Umgebung Die Kita Seestärn liegt in der Nähe der Innenstadt und verfügt über grosszügige Räumlichkeiten und einen eigenen Spiel- und Velöliplatz. Für das Spielen im Freien werden die sich in der Umgebung befindenden Schwäbis-, Rathaus- und Thuntanic-Spielplätze und der Aare-uferweg gerne und regelmässig aufgesucht. 7. Personal Die uns anvertrauten Kinder werden während der ganzen Öffnungszeit von ausgebildetem Personal betreut. Alle unsere Mitarbeitenden verfügen über eine ihrer Funktion entsprechende Ausbildung. Die Kita Seestärn ist Ausbildungsbetrieb und beschäftigt Lernende. Praktikantinnen und Praktikanten ohne Ausbildung können für jeweils ein Jahr im Betrieb mitarbeiten. Sozialpraktikantinnen und praktikanten und freiwillig Mitarbeitende können das Team verstärken. Nach Vereinbarung bieten wir auch Schnupperlehren an. 8. Aufnahmebedingungen 8.1 Minimale und maximale Altersgrenze Es werden grundsätzlich Kinder im Alter von 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt betreut Mindestpräsenzzeit Die minimale Aufenthaltsdauer pro Woche beträgt einen halben Tag. Empfohlen werden aber ganze Tage oder mehrere halbe Tage pro Woche. In Fällen von Integrationsschwierigkeiten oder wenn es zum Wohl des Kindes ist, kann vom Vereinsvorstand eine höhere Mindestpräsenzzeit verlangt werden. 8.3 Anmeldung / Aufnahme Die Voranmeldung erfolgt schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular. Sie ist nicht verpflichtend. Für die Aufnahme eines Kindes sind die folgenden Punkte entscheidend: das Freiwerden eines Platzes die Dringlichkeit der familienergänzenden Betreuung ob bereits Geschwister in der Kita Seestärn sind die Gruppensituation der Eingang der Anmeldung Über die Aufnahme und das genaue Eintrittsdatum entscheidet die Kitaleiterin. Rekursinstanz für abgewiesene Anträge zur Aufnahme ist der Vorstand. Dieser entscheidet abschliessend über die Aufnahme eines Kindes oder die Ablehnung des Aufnahmegesuchs. 8.4 Eintritt Vor Eintritt des Kindes werden anlässlich eines Gespräches alle administrativen Fragen geklärt und der Betreuungsvertrag zwischen Eltern und der Kita Seestärn, vertreten durch die Kitaleiterin, abgeschlossen. Die Eltern anerkennen mit dem Vertragsabschluss die vorliegenden Bestimmungen und verpflichten sich, diese einzuhalten. Zum Wohl des Kindes verpflichten sich die Angestellten der Kita und die Eltern zu einer offenen und guten Zusammenarbeit. Voraussetzung ist der regelmässige Besuch der Kita Seestärn an den reservierten Tagen und innerhalb der gemeldeten Zeiten. Zusätzliche Betreuungstage und -zeiten können nach Absprache mit der Kitaleiterin bewilligt werden. 8.5 Meldepflicht Die Eltern melden allfällige neue Telefonnummern, Adress- oder andere wesentliche Änderungen unverzüglich der Kitaleiterin. 9. Eingewöhnung Vor dem definitiven Eintritt werden ein Eintrittsgespräch und Eingewöhnungstermine vereinbart. In dieser Zeit können Kinder und Betreuungspersonen eine Bindung aufbauen und die Eltern die Kita und deren Abläufe kennenlernen. Die Sequenzen zur Eingewöhnung werden dem Kind angepasst. Grundsätzlich wird dafür eine Zeitspanne von 2 Wochen vor dem definitiven Eintritt vorgesehen.

4 Die Gespräche und maximal 10 Stunden für die Eingewöhnung sind unentgeltlich. Weitere Eingewöhnungszeiten sind kostenpflichtig und werden in Rechnung gestellt. 10. Betreuungszeit / Bringen und Abholen / Abmeldung Die Kinder werden im Zeitraum von Uhr bis Uhr betreut. Bringzeiten: Abholzeiten: 06:30 09:00 Uhr / 11:00 11:15 Uhr / 14 Uhr 11:00 11:15 Uhr / 14 Uhr / ab 16:30 Uhr. Die Eltern melden die Betreuungszeiten der Kinder einen Monat im Voraus mittels des Präsenzformulars der Kita Seestärn für den kommenden Monat. Abweichungen der vereinbarten Betreuungszeiten sind, ausser in Notfällen, nur nach vorgängiger Absprache mit der anwesenden Fachperson möglich, da solche Änderungen unter Umständen auch den Einsatz von Personal bedingen. Können die Kinder nicht persönlich von den Eltern abgeholt werden, ist die anwesende Fachperson vorgängig zu informieren. Kann das Kind aus irgendeinem Grund den Betreuungstag in der Kita Seestärn nicht wahrnehmen, so ist dies so früh als möglich, jedoch spätestens bis 08:00 Uhr, der anwesenden Fachperson mitzuteilen. 11. Abwesenheit 11.1 Ferien / Abmeldungen Abwesenheiten infolge Ferien werden der Kitaleiterin 1 Monat im Voraus auf dem Präsenzformular mitgeteilt. Generell können Abmeldungen nur nach Absprache mit der Kitaleiterin rückgängig gemacht werden, da diese unter Umständen bei der Monatsund Personalplanung bereits berücksichtigt wurden Krankheit / Unfall Wenn das Kind krank ist oder Symptome wie Fieber, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall oder ähnliches hat, kann es nicht in der Kita Seestärn betreut werden. Ebenfalls muss über ansteckende Krankheiten in der Familie oder Nachbarschaft sofort informiert werden. Bei Erkrankung des Kindes während der Betreuungszeit werden die Eltern sofort benachrichtigt. Im Interesse des Kindes werden die Eltern gebeten, das Kind baldmöglichst abzuholen. Im Notfall ist das Personal berechtigt, das Kind zum Arzt oder ins Spital zu bringen. Die Kosten werden von den Eltern getragen. Allergien und andere Empfindlichkeiten, die Einnahme spezieller Medikamente oder ähnliches werden beim Eintrittsgespräch besprochen und müssen bei neuem Auftreten der Kitaleiterin gemeldet werden. Die Kitaleiterin ist im Zweifelsfall berechtigt, ein Arztzeugnis zu erhalten, welches über den Gesundheitszustand des Kindes Auskunft gibt (z.b. nach einer ansteckenden Krankheit). Braucht das Kind vorübergehend, dauerhaft oder im Notfall Medikamente, ist von den Eltern ein entsprechendes Formular auszufüllen, welches das Kita-Personal ermächtigt, die Medikamente zu verabreichen. 12. Kleidung / eigene Spielsachen Die Kinder sollen der Witterung entsprechende bequeme Kleider tragen (Gummistiefel, Regenschutz, Winterkleider, Sonnenhut...). Zusätzlich sollen in der Kita stets Sonnencreme, Ersatzkleider und Hausschuhe zur Verfügung stehen. Säuglinge tragen beim Kommen und Gehen Wegwerfwindeln. Die Eltern sind für den Windelvorrat ihres Kindes in der Kita besorgt. Aus pädagogischen und ethischen Gründen akzeptieren wir in der Kita Seestärn keine Waffen oder Kriegsspielzeuge. Für mitgebrachte Gegenstände sowie Bekleidung und Schmuck kann keine Haftung übernommen werden. Kuscheltiere und Nuggi darf das Kind selbstverständlich mitbringen. Andere Spielsachen empfehlen wir aber zu Hause zu lassen.

5 13. Essen Im Preis sind folgende Mahlzeiten inbegriffen, sofern das Kind zu den angegebenen Zeiten anwesend ist: Frühstück: 08:00 08:45 Uhr Mittagessen: 11:15 12:15 Uhr Zvieri: 15:30 16:00 Uhr Zudem steht den Kindern jederzeit ungesüsster Tee oder Wasser zur Verfügung. Die Mahlzeiten sind kindergerecht und ausgewogen zusammengestellt. Sie werden selbst gekocht oder bei externen Anbietern bezogen. Lebensmittelallergien, Diäten und spezielle Wünsche beim Essen (z.b. kein Schweinefleisch) sind beim Eintrittsgespräch zu besprechen. Allfällige Schoppen- und Breinahrung muss von den Eltern selber mitgebracht werden. Ansonsten sollen keine Esswaren in die Kita Seestärn mitgebracht werden. 14. Hygiene und Sicherheit Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden gemäss Vorschriften eingehalten und regelmässig durch das Lebensmittelinspektorat überprüft. Die Räumlichkeiten werden von einer Raumpflegerin und den Mitarbeitenden sauber gehalten. Für die Sicherheit der Kinder werden laufend Massnahmen getroffen wie: Sicherheitsschlösser an den Fenstern, geschützte Steckdosen, Fallschutz bei Spielgeräten. Alle Angestellten absolvieren jährlich den Nothilfekurs für Kleinkinder. 15. Austritt / Kündigung 15.1 Austritt Der Betreuungsplatz in der Kita kann durch die Eltern oder die Kitaleiterin mit einer Frist von 3 Monaten auf Ende des Monats gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich zuhanden der Kitaleiterin Rückzug vom Vertag Ziehen sich die Eltern zwischen dem Vertragsabschluss und dem definitiven Eintrittsdatum durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurück, wird eine Aufwandsentschädigung von CHF in Rechnung gestellt Ausschluss Kinder können zeitlich beschränkt oder dauernd vom Kitabesuch ausgeschlossen werden, wenn das Betriebsregelement nicht eingehalten wird das Kind eine ansteckende Krankheit hat das Kind in der Gruppe nicht tragbar ist andauernde schwere Verhaltensstörungen auftreten das Kind wiederholt unentschuldigt fern bleibt das Betreuungsgeld trotz Mahnung nicht bezahlt wird eine Zusammenarbeit mit den Eltern nicht möglich ist. Über einen dauerhaften Ausschluss entscheidet der Vorstand Sofortige Vertragsauflösung In Härtefällen kann der Vorstand den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. 16. Betriebsbewilligung / Anerkennung KiTaS Die Kita Seestärn verfügt über eine kantonale Betriebsbewilligung durch das Jugendamt des Kantons Bern. Ausserdem ist die Kita Seestärn als Lehrbetrieb anerkannt und hält die Qualitätsstandards gemäss Art ASIV (Ausbildungsstandard des Personals, Personalschlüssel, Schriftliche Vereinbarungen mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und Einhaltung der räumlichen Voraussetzungen) ein. Eine Mitgliedschaft beim Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) wird angestrebt.

6 17. Trägerschaft und Betrieb Die Kita Seestärn wird vom Verein Kita Seestärn betrieben. 19. Tarife Die Eltern bezahlen für die Betreuung grundsätzlich kostendeckende Tarife: Organigramm Ganzer Tag 06:30 18:00 Uhr CHF Mitgliederversammlung Verein Kita Seestärn I Vorstand Kita Seestärn I Kitaleiter/-in Kita Seestärn I Gruppen- Fach- Lernende Praktikant/ Freiwillig leitung personal -innen Mitarbeitende 18. Versicherungen Die Versicherung der Kinder (Kranken- und Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung) ist Sache der Eltern. Die Kita Seestärn verfügt über eine Betriebs- Haftpflichtversicherung. Die Kita Seestärn haftet nicht für verloren gegangene oder defekte Gegenstände, die dem Kind gehören. Halbtag mit Essen und Schlafen 06:30 14:00 Uhr 11:00 18:00 Uhr Halbtag ohne Essen 06:30 11:15 Uhr 14:00 18:00 Uhr CHF CHF Dabei wird die Betreuung mittels einer Monatspauschale abgegolten, welche wie folgt berechnet wird: Tagestaxe x Anzahl Tage pro Woche x 4 Wochen 19.1 Geschwisterrabatt Die Kita Seestärn gewährt für jedes weitere in der Kita betreute Geschwister einen Rabatt von 20% einkommensabhängige Tarife Ab Januar 2011 kann die Kita Seestärn acht subventionierte Plätze für in Thun wohnhafte Kinder anbieten. Alle Eltern, deren Kinder einen subventionierten Platz belegen, müssen jeweils bis am des laufenden Jahres und zudem wenn sich die Einkommen-/Familiensituation ändert, der Kitaleiterin die für die Berechnung des Elternbeitrages notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Ob ein subventionierter Platz gewährt werden kann, hängt von der Verfügbarkeit und der finanziellen Situation der Eltern ab. Grundsätzlich werden jeweils die Eltern mit dem tiefsten Einkommen berücksichtigt. Entsprechendes Informationsmaterial kann bei der Kitaleiterin bezogen werden.

7 19.3 zusätzliche Kosten Für zu spätes Abholen können pro angebrochene Viertelstunde CHF verrechnet werden. Wenn das Kind nicht während der vollen vereinbarten Präsenzzeit in der Kita Seestärn weilt, bzw. später gebracht oder früher abgeholt wird als vereinbart, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Teilbeiträgen oder auf Kompensation. Tage, an denen die Kita Seestärn geschlossen ist, können nicht abgetauscht oder vergütet werden. Bei besonders intensiver Betreuung können nach Absprache höhere Tarife berechnet werden Platzreservation / Krankheit / Unfall / Ferien Für einen nicht beanspruchten reservierten Platz werden die vollen Kosten in Rechnung gestellt. Weder bei ferien- noch krankheitsbedingter Abwesenheit können die Tarife reduziert werden. Dafür werden die Plätze für die Kinder freigehalten. Bei längeren krankheits- oder unfallbedingten Absenzen wird der massgebende Monatsbetrag frühestens ab dem 31. Tag um maximal 20 % gekürzt (Arztzeugnis notwendig). Weitere Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. 20. Zahlungsregelung Die Kosten für die vereinbarten Betreuungstage sind monatlich im Voraus auf den ersten Arbeitstag des betreffenden Monats wenn möglich per Dauerauftrag zu bezahlen. Es werden keine monatlichen Rechnungen gestellt. Zusätzliche Betreuungszeiten werden im Nachhinein zum kostendeckenden Tarif verrechnet. Für diese Kosten wird eine Rechnung ausgestellt, welche innert 20 Tagen zu begleichen ist. 21. Finanzierung der Kita Seestärn Die Ausgaben des Betriebes werden gedeckt durch: Betreuungsgelder Beiträge des Kantons an die subventionierten Kitaplätze Berechnung Patenschaften Spenden, Gönner Verabschiedet vom Vorstand der Kita Seestärn am Gültig ab 1. April Depot / Verwaltungskosten Nach Vertragsabschluss aber vor dem 1. Eingewöhnungstag wird ein unverzinsliches Depot von CHF pro Familie erhoben. CHF davon gelten als einmaliger Beitrag an die Verwaltungskosten. Die restlichen CHF werden am Ende des Betreuungsverhältnisses zurückerstattet oder bei offenen Forderungen für die Deckung von Ausständen verwendet. Christine Wyler Kitaleiterin Andrea Erni Hänni Präsidentin Verein Kita Seestärn

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