- III Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung
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- Ursula Schulze
- vor 7 Jahren
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1 - III - I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 0.1. Vorwort Übersicht über die berücksichtigten Hochschulen der Länder der Bundesrepublik Deutschland, an denen ein Studium zur Ausbildung für das Lehramt im Bereich Sonderpädagogik möglich ist 3 1. BADEN-WÜRTTEMBERG 1.1. Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Sonderschullehrers vom 28. Februar 1974 g Erste Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Sonderschullehrers vom 26. September Zweite Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Sonderschullehrers vom 13. Juli Neufassung der Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrer und für Technische Lehrer an Sonderschulen für geistigbehinderte Kinder und Jugendliche Bekanntmachung vom 12. Dezember Prüfung für die Laufbahn des Fachlehrers und des Technischen Lehrers an Sonderschulen; hier: Prüfungszeugnis Bekanntmachung vom 10. Mai
2 - IV Verordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Fachlehrers und des Technischen Lehrers an Sonderschulen; hier: Berichtigung Bekanntmachung vom 16. März Studienordnungen Vorläufige Studienordnung für das grundständige Studium der Sonderpädagogik an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg vom Senat gebilligt am Vorläufige Studienordnung für das grundständige Studium der Sonderpädagogik, Pädagogische Hochschule Reutlingen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen 6/ Ordnung der fachwissenschaftlichen Prüfung und der Anstellungsprüfung der Sonderschullehrer, der Blindenlehrer und der Taubstummenlahrer vom 23. Juli Erste Verordnung zur Änderung der Ordnung der fachwissenschaftlichen Prüfung und der Anstellungsprüfung der Sonderschullehrer, der Blindenlehrer und der Taubstummenlehrer vom 30, April Ordnung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramt-sprüfungsordnung I - LPO I) Teil I (Abschnitte A-D), Teil II (Abschnitte E, hier: 7. und 8. Teil), Teil III vom 30. Mai = 37
3 - V Studienordnungen Studienordnung der Sonderschullehrer (Lehrer an Schulen für Erziehungsschwierige, Geistigbehinderte, Körperbehinderte und Lernbehinderte) Erlassen von der Ausbildungsstätte: Institut für Sonderpädagogik der Universität München Fassung vom Studienordnung für die Ausbildung zum Taubstummenlehrer (Universität München) Studienplan für die sonderpädagogische Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik (Universität München) Studienplan für die sonderpädagogische Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik (Universität München) Studienplan für die vertieft studierte sonderpädagogische Fachrichtung Lernbehindertenpädagogik (Universtität München) BERLIN Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Ordnung der Zusatzprüfung für das Amt des Lehrers an Sonderschulen W vom BREMEN Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Ordnung des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Sonderschulen des Landes Bremen vom 10. Dezember
4 - VI Prüfungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen für sonderpädagogische Fachrichtungen; aus: Studienordnung für das Lehramt an öffentlichen Schulen (siehe ) Studienordnungen Studienordnung für das Lehramt an öffentlichen Schulen Teil B - Studiengang Behindertenpädagogik (in der vom Akademischen Senat am beschlossenen Fassung). 16S 5. HAMBURG Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Verordnung über die Erste Staatsprüfung für die Lehrämter und die Erweiterten Lehrämter mit den Schwerpunkten Grundstufe und Mittelstufe vom 4. Dezember (mit der Änderung vom 26. Februar 1974) Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Lehramt an Sonderschulen vom 11. Juni Studienordnungen Studienplan für die im FB Erziehungswissenschaft studierten Fächer in den Studiengängen für die Lehrämter und Erweiterten Lehrämter mit den Schwerpunkten Grundstufe und Mittelstufe vom Fachbereichtsrat am 9. Juli 1975 und 4. Februar 1976 verabschiedet (Fassung mit den Änderungen vom und ) 221
5 - VII Studienordnung zur Ausbildung für das Lehramt an Sonderschulen an der Universität Hamburg - Fachrichtungen: Blinden- und Sehbehindertenpädagogik (März 1976) Fachrichtungen: Sprachbehindertenpädagogik und Lernbehindertenpädagogik.,,- b (April 1978) - Fachrichtungen: Gehörlosen-, Schwerhörigen- und Sprachbehindertenpädagogik (März' 1976) Fachrichtungen: Geistigbehindertenpädagogik, Körperbehindertenpädagogik, Lernbehindertenpädagogik, Verhaltensgestörtenpädagogik HESSEN Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Verordnung über die Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen vom 3. August Verordnung zur Änderung der Verordnungen über die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter vom 3. Dezember Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen vom 22. März Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen vom 7. Juni Studienordnungen Studienführer für das Studium der Sonder- und Heilpädagogik (verantw. Prof. Dr. G. Iben) Universität Frankfurt/Main 277
6 - VIII - 7. NIERDERSACHSEN 3o Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Ordnung der ersten staatlichen Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen im Lande Niedersachsen RdErl. d. MWK vom Änderung der Ordnung der ersten staatlichen Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen im Lande Niedersachsen Erl. d. MK vom Änderung der Ordnung der ersten staatlichen Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen im Lande Niedersachsen Erl. d. MK vom Erste staatliche Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen im Lande Niedersachsen; hier: Zeugnisse, Bescheinigung, Mitteilungen Erl. d. MWK vom Verordnung über die Ausbildung und die zweite staatliche Prüfung für die Lehrämter an Grundund Hauptschulen, an Realschulen und an Sonderschulen im Lande Niedersachsen vom 26. Januar Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und die zweite staatliche Prüfung für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen, an Realschulen und an Sonderschulen im Lande Niedersachsen Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und die zweite staatliche Prüfung für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen an Realschulen und an Sonderschulen im Lande Niedersachen vom 1. August
7 - IX Verordnung über die Ausbildung und staatliche Prüfung für die Lehrämter (Einphasige Lehrerausbildung) vom 22. Juli Prüfungsordnung für Postgraduale Regelung di MWK mit Schreiben vom Studienordnungen Studienordnung Fachbereich I Studienkommission Sonderpädagogik Universität Oldenburg Stand: Juni Studieninformationen Sonderpädagogik im Rahmen der einphasigen Lehrerausbildung (incl. Anhang zur Prüfungsordnung: Sonderpädagogik) Stand: WS 79/80 aus: Studienunterlagen 21, der Zentralen Studienberatung der Universität Oldenburg 3 63 NORDRHEIN-WESTFALEN Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Ordnung der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik VwVO d. Kultusministers vom Ordnung der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe, für das Lehramt für die Sekundarstufe I, für das Lehramt für die Sekundarstufe II, für das Lehramt für Sonderpädagogik; hier: Anerkennung gemäß 26 Abs. 8 der VwVOsn d. Kultusministers vom RdErl. d. Kultusministers vom
8 - X Vorläufige Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik VwVO d. Kultusministers vom Ordnung der Ausbildung und Prüfung für Fachlehrer an Sonderschulen im Bereich geistig oder körperlich behinderter Schüler VwVO d. Kultusministers vom Studienordnungen Studienordnung für das Lehramtsstudium für Sonderpädagogik und für den Studiengang Sondererziehung und Rehabilitation an der Abteilung Sondererziehung und Rehabilitation der Universität Dortmund Orientierungsrahmen für das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik (erziehungswissenschaftlich-heilpädagogische Fakultät, Universität Küln' 425 ^^ Studienoranung für das Lehramt für Sönderpädagogik der Abteilung für Heilpädagogik der (ehem.). Pädagogischen Hochschule Rheinland in Köln Erziehungsschwierigen (Senatsbeschluß vom ) 453 Gehörlosen (Senatsbeschluß vom ) 463 Geistigbehinderten (Senatsbeschluß vom ) Körperbehinderten (Senatsbeschluß vom ) 507 I.ernbehinderten (Senatsbeschluß vom i.d.f. vom ) 519 Schwerhörigen (Senatsbeschluß vom ) für Sendererziehung und Rehabilitation der Sprachbehinderten (Senatsbeschluß vom ) 553 4a1
9 - XI Der Aufbaustudiengang Sonderpädagogik Materialien zur Studienberatung der Fernuniversität - Gesamthochschule - Hagen Heft 11, März RHEINLAND-PFALZ Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Ordnung der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen Rundschreiben des Kultusministers vom ^ Anhang zur Ordnung der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen vom 6. Julj 1974 Rundschreiben des Kultusministers. 59 vom Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen vom 30. Dezember O Ordnung der Prüfung zum Erwerb einer Zusatzbefähigung in Sonderpädagogik für sozialpädagogische Fachkräfte Rundschreiben des Kultusministeriums vom SAARLAND 621 (keine Ausbildung für das Lehramt für Sondernjfdagogik)
10 - XII SCHLESWIG-HOLSTEIN Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für die Laufbahn der Sonderschullehrer in Schleswig-Holstein (Prüfungsordnung Sonderschullehrer PO-SL I) vom 13. August Zweite Staatsprüfung für Sonderschullehrer (PO-SL II) Runderlaß zur Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für Sonderschullehrer vom 7. März 1980 (mit Berichtigung) Vorläufige Ausbildungsordnung des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahn der Sonderschullehrer Runderlaß des Kultusministers vom 11. Juli Landesverordnung über die Grundsätze für Studienordnungen der Pädagogischen Fachrichtungen am Heilpädagogischen Institut (Rahmenstudienordnung Sonderpädagogik) vom 1. Oktober
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