LEITFADEN FÜR BERUFUNGSVERFAHREN

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1 Stand: 02/2013 LEITFADEN FÜR BERUFUNGSVERFAHREN W2 PROFESSUR AUF DAUER W2 PROFESSUR AUF ZEIT (TENURE TRACK) W2 PROFESSUR AUF ZEIT W2 PROFESSUR AUF ZEIT (TENURE TRACK W3) W3 PROFESSUR AUF DAUER W3 PROFESSUR AUF ZEIT (TENURE TRACK) W3 PROFESSUR AUF ZEIT

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3 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort... 1 Übersicht Berufungsverfahren... 2 Ansprechpartnerinnen im Geschäftsbereich Checkliste... 5 Verfahren vor der Ausschreibung... 7 Zusammensetzung der Berufungskommission (BK)... 9 Ausschreibungstext Sitzung der Berufungskommission Sitzung der Berufungskommission Abschlussbericht Berufungsvorschlag in den Gremien Ruferteilung Rufannahme Anlagenverzeichnis... 1 Symbole: Zuständigkeit des Geschäftsbereichs Forschung und Allgemeine Akademische Angelegenheiten (G1-1) Zusammenarbeit mit dem Vorstand erforderlich

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5 Vorwort Seite 1 VORWORT Im Wettlauf mit anderen Hochschulen um die besten Bewerber eines Faches kommt der Arbeit der Berufungskommission eine besonders große Bedeutung zu. Neben der Entscheidung über den für unsere Fakultät am besten geeigneten Bewerber ist der Ablauf eines formal einwandfreien Verfahrens in möglichst kurzer Zeit ausschlaggebend. Auch die Gremien tragen dazu bei das Verfahren zu beschleunigen. Nur ein Auswahlverfahren, das unsere inhaltlichen und strukturellen Zielsetzungen sowie die gesetzlichen Vorgaben im Auge hat und durch eine professionelle administrative Abwicklung begleitet wird, hat Aussicht auf den gewünschten Erfolg in der kompetitiven Auseinandersetzung mit anderen Hochschulen im In- und Ausland. Wir, der Dekan und die Mitarbeiter des G1-1, wünschen uns für die erfolgreiche Durchführung aller Berufungsverfahren eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, insbesondere den Mitgliedern der Berufungskommissionen und deren Sprecher. Nur auf dieser Basis kann der Fakultätsrat dem Akademischen Senat, dem Präsidium und dem Vorstand zeitnah Vorschläge für Berufungen machen, die einen nachhaltig positiven Effekt für die Fakultätsentwicklung und ggf. ebenso die Krankenversorgung haben. Der Leitfaden für Berufungsverfahren soll einen Überblick über die wichtigsten Verfahrensschritte im Besetzungsverfahren zur Besetzung von Juniorprofessuren (W 1) 1 geben. Sollten weitere Informationen gewünscht oder der Sprecher der Auswahlkommission Unterstützung bei der Durchführung und Planung des Verfahrens (Protokollassistenz) benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihre Bereitschaft zur Mitwirkung am Verfahren und wünschen Ihnen bei der Auswahl der besten Kandidaten eine glückliche Hand. Ihr Geschäftsbereich Forschung und Allgemeine Akademische Angelegenheiten Hinweise zur Formulierung: Der besseren Lesbarkeit wegen wird in diesem Dokument in der Regel die männliche Form verwendet, gemeint sind aber stets die männliche und weibliche Form. 1 Juniorprofessuren (W 1): Besetzungsverfahren mit Auswahlkommission

6 Übersicht Berufungsverfahren Seite 2 ÜBERSICHT BERUFUNGSVERFAHREN Vorstand G1-1 Berufungskommission Fakultätsrat / Senat Stiftungsausschuss Verfahren vor der Ausschreibung einer Professur Vortrag und Lehrprobe 1. Sitzung der Berufungskommission Bewerbungseinsicht Ausschreibung Einrichtung Dem Vorstand werden die Unterlagen vorgelegt Grundsatzenscheidung über die Wiederausschreibung bzw. Neueinrichtung und Ausstattung der Professur Vorstand entscheidet über Ausschreibungstext Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen Der Vorstand wird zu den Vorträgen und Lehrproben eingeladen. Bei W3-Berufungen: Ein Vorstandsmitglied wird bei den Gesprächen mit den Kandidaten/innen teilnehmen um ggf. Aussagen zur Ressourcenausstattung zu treffen Der Fachvertreter legt dem Dekan das Konzeptpapier, eine Kurzbeschreibung und einen Entwurf für den Ausschreibungstext vor Terminplanung und Organisation des Verfahrens in Absprache mit dem Vorstand und der/dem Sprecher/in der BK Aufforderung zur Einsichtnahme über das Internetportal Einladung Mitglieder BK Einladung Bewerber/innen ggf. Gutachter Organisation (Vortrag/Lehrprobe) Anforderung Gutachten Einladung Lehrkörper der Medizinischen Fakultät zu Vorträgen und Lehrproben ggf. Suchsymposium Der Specher und Fachvertreter/in überarbeiten den Ausschreibungstext, Empfehlung der Veröffentlichungsorgane, Frist: 2 Wochen nach Einsetzen der BK Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen durch das Internetportal Protokoll der 1. Sitzung an Dekan; Mitteilung über: - Bewerberauswahl, max. 6 Kandidaten - Themenvorschläge für Lehrproben - Benennung der Gutachter/innen Protokoll kann vom G1-1- in Absprache mit dem Sprecher der BK an die Mitglieder der BK weitergeleitet werden Lehrproben (sollen möglichst in die reguläre Lehre eingebaut werden) Abteilungsvorstellung Hochschulöffentliche Vorträge Bewerbergespräche ggf. Beteiligung der Strukturkommission bei Professuren mit Abteilungsleiterpositionen und Professuren, die nicht in der Entwicklungsplanung vorgesehen sind Bei Änderungen im Ausschreibungstext - Einvernehmen des Fakultätsrates zum Ausschreibungstext Ausschreibung erfolgt auf Veranlassung des G1-1 - Fristsetzung für Eingang der Bewerbungen: 3 Wochen Bewerbungsende Beschlussfassung über die Einrichtung der Professur und Bildung der Berufungskommission (BK) bzw. Strukturkommission im Einvernehmen mit dem Vorstand Erste Sitzung Berufungskommission - Auswahl der Bewerber/innen zu Vortrag und Lehrprobe und der Gutachter Einvernehmensherstellung des Stiftungsausschusses bei Einrichtung von Professuren

7 Übersicht Berufungsverfahren Seite 3 Vorstand G1-1 Berufungskommission Fakultätsrat / Senat Stiftungsausschuss Zweite Sitzung Berufungskommission - Erarbeitung eines Listenvorschlags - Abschlussbericht an Dekan/in 2. Sitzung der Berufungskommission Der Vorstand erhält das Protokoll in Kopie Information an den Fakutätsrat Protokoll der 2. Sitzung als Abschlussbericht an Dekan mit Mitteilung über: - Zusammensetzung BK - Dokumentation des Auswahlverfahrens - Beschlüsse der BK - Vorstellung der Bewerber/innen - Vergleichende Würdigung der Vorgeschlagenen - Begründung der Reihung - Dokumentation der Abstimmungsergebnisse (gem. Mehrheitsbegriff des NHG) - Empfehlung Listenvorschlag - Vorlage der vergleichenden Gutachten Siehe Muster (Anlage 9) Protokoll kann vom G1-1 in Absprache mit dem/der Sprecher/in der BK an die Mitglieder der BK weitergeleitet werden Beteiligung des Fakultätsrats und des Senats Einvernehmensherstellung in den Gremien Einsicht der Mitglieder des Fakultätsrats in den Abschlussbericht (via Internet/ ) Vorlage im Senat (Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten, ggf. der Schwerbehindertenbeauftragten) Der Sprecher der BK erstattet dem Fakultätsrat Bericht Beschlussempfehlung des Fakultätsrats; ggf. Rückgabe an die BK Entscheidung über den Berufungsvorschlag Mitteilung an Vorstand Beschlussempfehlung des Senats; ggf. Rückgabe an den Fakultätsrat Vorstand beschließt die Liste Einvernehmensherstellung in den Gremien Herstellung des Einvernehmens mit dem Präsidium Kann kein Einvernehmen mit dem Präsidium hergestellt werden, wird der Stiftungsrat von der Präsidentin befasst. Im Falle einer Nichteinigung ist das Berufungsverfahren gescheitert. Herstellung des Einvernehmens mit dem Stiftungsausschuss Universitätsmedizin Ruferteilung durch den Vorstand

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9 Ansprechpartnerinnen im Geschäftsbereich 1-1 Seite 4 ANSPRECHPARTNERINNEN IM GESCHÄFTSBEREICH 1-1 Mit Fragen, Anregungen und Wünschen können Sie sich gern an uns wenden: Juliane Röser Sachbearbeiterin Berufungsverfahren 9906 Fax: Juliane.Roeser@med.uni-goettingen.de oder Berufungen@med.uni-goettingen.de Dr. Meike Quaas Geschäftsbereich Forschung und Allgemeine Akademische Angelegenheiten 9908 Fax: Meike.Quaas@med.uni-goettingen.de

10 Checkliste Seite 5 CHECKLISTE Ablauf in chronologischer Reihenfolge Verfahren zur Einrichtung der Professur Vorlage des Konzeptpapiers, der Kurzbeschreibung und des Ausschreibungstextentwurfs beim Dekanat (Dekan für Allg. Akad. Angelegenheiten, Forschungsdekan und Studiendekan) und beim Vorstand Entscheidung in den Gremien Vorstand Stiftungsausschuss Fakultätsrat Strukturkommission über die Einrichtung und Ausstattung der Professur und die Einleitung des Berufungsverfahrens. Der Vorstand legt vorab die Ausstattung der Professur fest. Einrichtung der Berufungskommission im Fakultätsrat Zuständigkeit Antragsteller / Vorstand / Dekan G1-1 Seite 7 Anlage 1 G1-1 Seite 9 Vorlage des endgültigen Ausschreibungstextes Sprecher Berufungskommission Seite 11 Anlagen 2-4 Ggf. Suchsymposium Berufungskommission / G1-1 Endgültige Entscheidung über die Ausschreibung der Professur durch den Vorstand G1-1 Veröffentlichung des Ausschreibungstextes G1-1 Arbeit der Berufungskommission Die Mitglieder BK werden über das Bewerbungsende informiert Einsicht in die Bewerbungsunterlagen durch das Internetportal mit Zugangsdaten und Passwort G1-1 Berufungskommission / G Sitzung der Berufungskommission 1. Sitzung der Berufungskommission (Auswahl der Kandidaten/innen der engeren Wahl, Auswahl der Gutachter/innen) ACHTUNG! Kommissionsmitglieder dürfen Bewerbern, die in die engere Auswahl gekommen sind, werdegangbezogen nicht nahe stehen. In diesem Fall ist ein neues Mitglied zu benennen. Gem. 26 Abs. 5 Satz 5 NHG dürfen i.d.r. Bewerber der eigenen Hochschule nur berücksichtigt werden, die nach der Promotion die Hochschule gewechselt haben oder mind. 2 Jahre außerhalb der berufenden Hochschule wissenschaftlich tätig waren Gutachten anfordern Kandidaten zur Vortragsveranstaltung einladen Berufungskommission informieren Sprecher Berufungskommission Berufungskommission G1-1 Seite 12 Seite 10 Seite 13

11 Checkliste Seite 6 Vorträge und Lehrproben Gespräche der Kandidaten mit der BK (bei W3-Berufungen mit Abteilung verbindliche Teilnahme mindestens eines Vorstandsmitglieds, um gegenüber den Kandidaten ggf. Aussagen zur Ressourcenausstattung treffen zu können) Ggf. Bereisung der Kandidaten der engeren Wahl (eine Beteiligung von V2 oder dessen Vertreter ist anzustreben) Die Mitglieder der BK werden informiert, sobald die Gutachten eingetroffen sind Einsicht in die Gutachten über das Internetportal 2. Sitzung der Berufungskommission 2. Sitzung der Berufungskommission (Erstellung eines Berufungsvorschlags) Der Vorstand erwartet grundsätzlich eine Berufungsliste mit drei Kandidaten, Abweichungen sind nur im Ausnahmefall begründet möglich Zusendung des Abschlussberichts spätestens 10 Tage vor der Fakultätsratssitzung an den Dekan Beteiligung der Gremien Der Sprecher der BK erstattet dem Fakultätsrat Bericht über das Berufungsverfahren Die Mitglieder der BK werden als Gäste eingeladen Beschlussfassung des Fakultätsrates über den Berufungsvorschlag Berichterstattung im Senat durch den Dekan Entscheidung des Vorstands über den Berufungsvorschlag Herstellung des Einvernehmens im Präsidium Herstellung des Einvernehmens mit dem Stiftungsausschuss Ruferteilung Ruferteilung durch den Vorstand Berufungsgespräche Organisation (Reservierung Hörsäle, Räume, etc.) durch G1-1 Organisation G1-1 G1-1 Berufungskommission G1-1 in Absprache mit dem Sprecher der Berufungskommission Sprecher Berufungskommission Sprecher Berufungskommission G1-1 Sprecher Berufungskommission/ G1-1 Vorbereitung der Unterlagen durch G1-1 Vorbereitung der Unterlagen durch G1-1 Geschäftsführung Stiftung Vorbereitung der Unterlagen durch G1-1 Sprecher des Vorstandes G1-1 V1, V2, V3, G1-1, ZBV6 Seite 14 Anlagen 6-8 Seite 15 Seite 17 Anlage 9 Seite 18 Seite 19 Seite 19 Seite 20 Rufannahme Nach Rufannahme werden die Mitglieder der Berufungskommission informiert G1-1

12 Verfahren vor der Ausschreibung Seite 7 VERFAHREN VOR DER AUSSCHREIBUNG Das Verfahren wird wie folgt umgesetzt: Das Verfahren startet auf Grundlage des Formblattes Profil der Professur und Strukturelle Einbettung 2. Der Antragsteller einer Professur (in der Regel der Fachvertreter) legt dem Dekan das ausgefüllte Formblatt vor, welches bereits alle Grundsatzinformationen enthält. Diesem Formular ist ein Entwurf für einen Ausschreibungstext / für ein Thesenpapier sowie ein Konzept über die zukünftige Professur beizufügen. Der Dekan legt die Unterlagen dem Dekanat (Dekan für Allgemeine Akademische Angelegenheiten, Forschungsdekan und Studiendekan), dem Vorstand und der Strukturkommission vor. Der Vorstand legt vor der Ausschreibung die Ausstattung der Professur fest. Bei positiver Resonanz im Dekanat und im Vorstand werden die Unterlagen (Kurzbeschreibung und Ausschreibungstext) zur Zustimmung dem Stiftungsausschuss UMG zugesandt. Dem Stiftungsausschuss UMG wird eine Ausschlussfrist von einer Woche für seine Entscheidung eingeräumt. Nach Zustimmung des Stiftungsausschusses und der Strukturkommission wird das Verfahren an den Fakultätsrat gegeben. Entscheidet der Fakultätsrat das Verfahren weiter durchzuführen wird er eine Berufungskommission einrichten und diese mit der Aus- bzw. Überarbeitung des Ausschreibungstextes beauftragen. Das Verfahren kann in der Reihenfolge individuell abweichen. Bei Professuren, die in der Entwicklungsplanung der Universitätsmedizin vorgesehen sind, erfolgt die Beteiligung des Stiftungsausschusses UMG nur zur Information. 2 Siehe Anlage 1

13 Verfahren vor der Ausschreibung Seite 8 QUALITÄTSSICHERUNG IN BERUFUNGSVERFAHREN Die UMG wird auch zukünftig ihre Berufungsplanung weitgehend auf die Weiterentwicklung der Schwerpunkte fokussieren müssen. Die mittel- und langfristige Berufungsplanung mit einer unter Umständen gezielten Rekrutierung Externer soll langfristig die nationale und internationale Sichtbarkeit der Exzellenzuniversität, aber auch die universitäre Hochleistungsmedizin am Standort Göttingen sichern. Berufungsverfahren müssen heutzutage sowohl der in den verschiedenen Fächern sehr unterschiedlichen Nachwuchssituation als auch der Schwerpunktorientierung bzw. der Fakultätsentwicklung Rechnung tragen. Insgesamt wird die Diskussion, ob eine Ausschreibung schwerpunktorientiert (und damit eng ) oder frei (und damit weit ) erfolgen soll, in das Vorfeld der Ausschreibung verlagert. In Fachgebieten (berücksichtigt werden alle im Integrationsmodell elementaren Bereiche Lehre, Forschung und Krankenversorgung), in denen eine Bewerberzahl eher gering ausfällt, ist ein akademisches Head-Hunting (Suchsymposien) vorgesehen. Bei Berufungen in herausragenden Positionen ( Eckprofessuren ) wird dies in besonderem Maße eine Rolle spielen. Der Vorstand wird in Abstimmung mit dem Stiftungsausschuss UMG, mit den Vertretern der Schwerpunkte und der Fakultät die zukünftige Einbettung der Professur festlegen. Im Vorgriff auf das Berufungsverfahren erfolgt zunächst eine Analyse der Bewerberlage, gegebenenfalls ein Suchsymposium, in dem geeignete Kandidaten identifiziert werden. Neben einer aktiven Rekrutierung kann das Berufungsverfahren von den Abteilungsleitungen der UMG, den Vertretern der Fachgesellschaften sowie externen Fachvertretern begleitet werden. Daran schließt sich eine fokussierte Ausschreibung an.

14 Zusammensetzung der Berufungskommission (BK) Seite 9 ZUSAMMENSETZUNG DER BERUFUNGSKOMMISSION (BK) Im Einvernehmen mit dem Vorstand wird die Berufungskommission (BK) durch den Fakultätsrat eingesetzt. Ihre Mitglieder werden durch die Vertreter der Statusgruppen im Fakultätsrat benannt. Für die Qualitätssicherung des Verfahrens trägt der Sprecher der BK Sorge. Die Hochschullehrer des Fakultätsrates müssen der Zusammensetzung der BK mehrheitlich zustimmen. Die BK wird vom Vorstand (Dekan) über die Zielsetzungen des Berufungsverfahrens informiert. Folgende Kommissionen können gebildet werden: GROSSE KOMMISSION KLEINE KOMMISSION 5 : 2 : 2 : 2 3 : 1 : 1 : 1 Professuren der Besoldungsgruppe: Professuren der Besoldungsgruppe: W 3/W 2 mit Abteilung W 2 a. Z. W 2 a. Z. tenure track W 3 W 2 a. Z. (ltd. OÄ/OA) W 2 a. Z. tenure track W 2 Hochschullehrer (Sprecher) (Sprecher) (weibl.) (weibl.) (weibl.) Studierende (weibl.) Wiss. Mitarbeiter (weibl.) Mitarbeiter aus dem Techn.-/Verwaltungsdienst 3 (weibl.) Ständige Gäste: Gleichstellungsbeauftragte Schwerbehindertenvertretung Mitglieder des Vorstands oder ihre Vertreter 3 Hinweis: ohne Stimmrecht in Berufungskommissionen, vgl. 25 Abs. 3 der Grundordnung der Universität

15 Zusammensetzung der Berufungskommission (BK) Seite 10 Damit die Berufungskommission rechtzeitig zur ersten Sitzung vollständig besetzt ist, sollen die Statusgruppen bereits in der Fakultätsratssitzung, in der die Kommission eingesetzt wird, spätestens jedoch in der dann folgenden Kalenderwoche ihre Vertreter benennen. Wird ein Mitglied der BK während des laufenden Berufungsverfahrens beurlaubt (z.b. Elternzeit), ist dies unter dem G1-1 mitzuteilen und vom Fakultätsrat ein Ersatz zu benennen. Über die allgemein geltenden Befangenheitsgründe hinaus dürfen Kommissionsmitglieder Bewerberinnen oder Bewerbern, die in die engere Auswahl gekommen sind, werdegangbezogen nicht nahe stehen; ist dies doch der Fall, muss das Kommissionsmitglied durch ein anderes ersetzt werden. 4 Der Fakultätsrat entscheidet im Einzelfall, ob Mitglieder anderer Fakultäten oder Institute (MPI, ENI, etc.) mit beratender Stimme in die BK entsandt werden. Bei Professuren in Zentren (bspw. CMPB, GZMB, usw.) ist eine Beteiligung der Hochschullehrer-Gruppe gemäß entsprechender Zentrumsordnung zu gewährleisten. Die Durchführung von gemeinsamen Berufungsverfahren mit anderen Fakultäten oder außeruniversitären Einrichtungen zur Förderung der Zusammenarbeit in Forschung, Lehre und ggf. der Krankenversorgung richtet sich nach 26 NHG und 26 der Grundordnung der Universität. Dementsprechend ist in der Ausschreibung auf das gemeinsame Berufungsverfahren hinzuweisen und eine Kooperationsvereinbarung mit der entsprechenden Einrichtung zu erstellen, die das nähere Verfahren regelt. Gemäß 26 Abs. 2 Satz 3 NHG ist die Mitwirkung externer Hochschullehrer in Berufungskommissionen zu gewährleisten. 4 Senatsempfehlung für die Erstellung von Berufungsvorschlägen vom , Anlage 11

16 Ausschreibungstext Seite 11 AUSSCHREIBUNGSTEXT Die speziellen Qualifikationsanforderungen für den Ausschreibungstext werden im Auftrag des Dekans von dem Sprecher der BK gemeinsam mit dem Fachvertreter als Entwurf erarbeitet und dem G1-1 zur weiteren Veranlassung übermittelt. Der Textentwurf sollte binnen 2 Wochen nach Einsetzen der BK in englischer und deutscher Sprache vorgelegt werden. Inhaltlich orientiert sich der Ausschreibungstext an den Rahmenvorgaben für die jeweilige Stellenbesetzung im Entwicklungsplan bzw. an Einzelentscheidungen des Vorstandes. DER AUSSCHREIBUNGSTEXT ENTHÄLT INSBESONDERE FOLGENDE ANGABEN: Bezeichnung, ggf. Befristung und Dotierung der Professur Zeitpunkt der Besetzung der Professur Aufgabenbereich einschließlich Schwerpunktsetzungen in der Forschung und gegebenenfalls in der Krankenversorgung Anforderungen in der Lehre (z.b. innovative Lehrkonzepte) Erfahrungen in wirtschaftlicher Betriebsführung und Mitarbeiterführung allgemeine Einstellungsvoraussetzungen nach 25 NHG bei klinischen Professuren (W 3) einen Hinweis auf Chefarztverträge bei Professuren in klinisch- und klinisch-theoretischen Fächern das geforderte Qualifizierungsprofil Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung bei klinisch/theoretischen und theoretischen Fächern Erfüllung des Gleichstellungsauftrags bevorzugte Einstellung von schwerbehinderten Menschen geforderte Bewerbungsunterlagen Bewerbungsfrist 3 Wochen Hinweis auf Online-Bewerbungsportal Der von der Berufungskommission vorgelegte Entwurf des Ausschreibungstextes wird dem Fakultätsrat zur Einvernehmensherstellung weitergeleitet. Die endgültige Freigabe des Ausschreibungstextes vor der Veröffentlichung obliegt dem Vorstand. Die Veröffentlichung des Ausschreibungstextes erfolgt in einer Zeitung oder in einer Fachzeitschrift und in einem internationalen Journal. Der Sprecher der BK gibt dem Vorstand eine Empfehlung, in welchen Publikationsorganen die Ausschreibung erscheinen soll. Den vom Vorstand freigegebenen Ausschreibungstext mit Veröffentlichungsdaten und Angabe der Bewerbungsfrist erhalten zur Kenntnis: Die Präsidentin der Georg-August-Universität Der Sprecher der Berufungskommission Der Geschäftsbereich 3-2, Personal Zentralbereich Vorstand 6 (ZBV) Die Mitglieder des Fakultätsrates Die Gleichstellungsbeauftragte Die Bewerbungen werden online mittels einer Bewerberdatenbank eingereicht. Die Empfangsbestätigung der Bewerbung wird automatisch per verschickt. Bewerberinnen werden auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, eine Kopie ihrer Bewerbungsunterlagen an die Gleichstellungsbeauftragte zu senden.

17 1. Sitzung der Berufungskommission Seite SITZUNG DER BERUFUNGSKOMMISSION Der G1-1 unterrichtet die Mitglieder der BK sowie die Gleichstellungsbeauftragte über den Ablauf der Bewerbungsfrist und bittet die Mitglieder um Einsichtnahme der Bewerbungsunterlagen durch das Bewerberportal. Alle Mitglieder der BK erhalten dafür eine streng vertrauliche Zugangskennung mit Passwort. Der G1-1 benachrichtigt die Schwerbehindertenvertretung falls die Bewerbung eines Schwerbehinderten vorliegt. Der Vorstand wird im Einzelfall den Sprecher der BK um ein persönliches Gespräch bitten, in dem Schwerpunkte der Professur für Forschung, Lehre und Krankenversorgung erörtert werden. Der G1-1 lädt nach einer Terminabstimmung mit dem Sprecher und den Mitgliedern der BK zur 1. Sitzung ein. Bei Bedarf legt der G1-1 darüber hinaus einen Zeitplan für den Ablauf des gesamten Berufungsverfahrens fest, aus dem hervorgeht, in welchem voraussichtlichen Zeitrahmen die BK das Verfahren abgeschlossen haben wird. Auf die besondere V e r t r a u l i c h k e i t des gesamten Verfahrens ist zu Beginn der Sitzung hinzuweisen. AUSWAHL ZU VORTRAG UND LEHRPROBE / AUSWAHL DER GUTACHTER: 5 Werden von der BK vier oder weniger Bewerber für die engere Wahl ausgewählt, werden die vergleichenden Gutachten für die Bewerber in der engeren Wahl bereits im Anschluss an die 1. Sitzung der BK eingeholt, sodass diese idealerweise zu den Vorträgen und Lehrproben der Kandidaten vorliegen. Auf Wunsch der Berufungskommission können die Gutachter zu den Vorträgen und Lehrproben eingeladen werden. Die Kommission legt fest, welche externen Wissenschaftler mit der Erstellung von vergleichenden Gutachten beauftragt werden sollen. Es sollen im Regelfall 3 Hauptgutachter und 1 Ersatzgutachter ausgewählt werden. In Einzelfällen, besonders bei ausgeprägter Diversität der Forschungsrichtungen der Bewerber können 4 Gutachter und andere Ersatzgutachter vorgeschlagen werden. Bei der Auswahl der Gutachter ist die Berücksichtigung von Frauen ausdrücklich erwünscht. Dies gilt besonders dann, wenn Frauen unter den Bewerbern der engsten Wahl sind. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Gutachter nicht am Promotionsoder Habilitationsverfahren der zu begutachtenden Personen beteiligt waren, nicht mit einem der Bewerber gemeinsam publiziert haben und kein früherer Arbeitgeber eines Kandidaten sind. Namen und vollständige Adressen der vorgeschlagenen Gutachter werden im Sitzungsprotokoll der ersten Sitzung der Berufungskommission entsprechend vermerkt. Die Gutachter sollten eine verbindliche Stellungnahme abgeben und die Gutachten innerhalb von max. 4 Wochen dem Dekan vorlegen. Bei der Auswahl und Abstimmung über die einzuladenden Bewerber sind folgende Besonderheiten zu beachten: Grundsätzliches Bewerber mit herausragenden Leistungen - ausgewiesen durch international anerkannte Publikationen sowie für das jeweilige Fach angemessene Beträge an verausgabten Drittmitteln - sind grundsätzlich einzuladen. Die beruflichen Positionen von Partnern dürfen nicht zur Voreingenommenheit führen. Vielmehr sollten Überlegungen zur beruflichen Perspektive von Partnern berücksichtigt werden. Bewerbungen von Frauen Haben sich Frauen auf die Professur beworben, so ist zunächst zu prüfen, ob die Bewerberinnen die in der Ausschreibung angegebenen Grundvoraussetzungen erfüllen. 5 Beschluss Fakultätsrat vom und vom , Anlagen 6+7

18 1. Sitzung der Berufungskommission Seite 13 Bei gleichem Qualitätsniveau sind - soweit die Anzahl der Bewerbungen von Frauen dies zulässt - mindestens zur Hälfte Frauen in die engere Wahl einzubeziehen und zu Vortrag und Lehrprobe einzuladen. Sollte die BK sich gegen die Einladung von Frauen entscheiden, so sind die wesentlichen Gründe im ersten Sitzungsprotokoll niederzulegen. Bewerbung von schwerbehinderten Menschen Bei Bewerbungen von Schwerbehinderten sind grundsätzlich alle in Frage kommenden schwerbehinderten Bewerber zu berücksichtigen, es sei denn, es liegt eine offensichtliche Nichteignung vor. Sollte die BK sich gegen die Einladung von schwerbehinderten Bewerbern entscheiden, so sind die wesentlichen Gründe im ersten Sitzungsprotokoll niederzulegen. Auswahl von Bewerbern der eigenen Fakultät (Hausberufung) Gem. 26 Abs. 5 Satz 5 NHG können Juniorprofessoren und sonstige Mitglieder der eigenen Hochschule in der Regel nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nach der Promotion die Hochschule gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der berufenden Hochschule wissenschaftlich tätig waren. Bei der Berufung auf eine Professur können sonstige Mitglieder der eigenen Hochschule nur bei besserer Eignung als andere Bewerber und bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen berücksichtig werden. 6 Feststellung der Beschlussfähigkeit der Berufungskommission - Abstimmungen Die BK ist in entsprechender Anwendung der Grundordnung gemäß 32 Abs. 1 beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Beratend tätig im Berufungsverfahren, aber nicht stimmberechtigt sind die Mitglieder der MTV-Statusgruppe, die ständigen Gäste. 7 Der Sprecher der BK stellt zu Beginn der Sitzung die Beschlussfähigkeit fest. Die Berufungskommission ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Sollte sich die Anzahl der Stimmberechtigten im Verlauf der Sitzung verringern, gilt die Kommission solange als beschlussfähig bis ein stimmberechtigtes Mitglied die Beschlussunfähigkeit geltend macht. 8 Jeder Bewerber, der eingeladen werden soll, muss sowohl die Mehrheit der insgesamt stimmberechtigten Mitglieder der Berufungskommission als auch die Mehrheit der Hochschullehrer erhalten. (Doppelte Mehrheit) 9 In der Regel enthält eine Berufungskommission 9 stimmberechtigte Mitglieder (5 Hochschullehrer, 2 Studierende, 2 Wiss. Mitarbeiter). Um eine doppelte Mehrheit zu erreichen, müssen mindestens 5 Mitglieder dieser Statusgruppen der Entscheidung zustimmen. Zusätzlich ist die Mehrheit der Hochschullehrer (mindestens 3 von 5 Zustimmungen) für einen Beschluss notwendig. Bei Kleinen Berufungskommissionen (3 Hochschullehrer, 2 Studierende, 2 Wiss. Mitarbeiter) müssen mind. 4 Mitglieder der gesamten Kommission und 2 Hochschullehrer einer Entscheidung zustimmen um die doppelte Mehrheit zu erreichen Abs. 5 Satz 5 NHG 7 25 Abs. 3 Grundordnung 8 32 Abs. 1 Grundordnung 9 Vgl. S. 17 und Anlage 10

19 1. Sitzung der Berufungskommission Seite 14 Sitzungsprotokoll Das Sitzungsprotokoll enthält u.a.: Vorschlag der Kandidatinnen und Kandidaten, die zu Lehrprobe und Vortrag eingeladen werden sollen, nebst kurzer Begründung und Abstimmungsergebnis. Es sollten max. 6 Kandidaten in die engere Wahl gezogen werden. Angabe der Themen für die abzuhaltenden Lehrproben nach vorheriger Absprache zwischen dem Sprecher der BK und dem beteiligten Zentrum, dem die Professur zugeordnet ist. Benennung der Gutachter mit vollständiger Adressangabe Terminvorschläge für die Vorträge und Lehrproben - wenn möglich mit Mitgliedern der BK abgesprochen - Eine Teilnehmerliste der Mitglieder der BK ist dem Protokoll beizulegen. Der G1-1 wird die Sprecher der BK/AK bei der Protokollierung der Sitzungen unterstützen und das Protokoll an die Mitglieder der BK/AK weiterleiten. Die Einladung zu Vortrag und Lehrprobe sowie die Organisation der Hörsäle und Räume wird durch den G1-1 in Absprache mit dem Sprecher der BK organisiert. Der G1-1 lädt ggf. die Gutachter zu den Vorträgen, Lehrproben und den sich daran anschließenden Gesprächen mit den Kandidaten ein bzw. bittet die Gutachter um die schriftlichen Gutachten. Bei W3-Berufungen mit Abteilungsleitung wird mind. ein Vorstandsmitglied an den Gesprächen teilnehmen um ggf. Aussagen zur Ressourcenausstattung treffen zu können. Der Zeitliche Ablauf von Lehrprobe und wissenschaftlichem Vortrag orientiert sich an den Festlegungen des Fakultätsrates vom , und Der Vorstand bittet ausdrücklich darum, mit den Bewerbern keine Gespräche über die Ausstattung der Professur sowie über Vertrags- und Vergütungsangelegenheiten zu führen, da die nachfolgenden Berufungsverhandlungen dadurch erheblich erschwert werden können. Besonderheiten des Berufungsverfahrens aktive Rekrutierung Auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich nicht auf die ausgeschriebene Professur beworben haben, aber über die geforderten Qualifikationen verfügen, können zur Teilnahme an Vortrag und Lehrprobe eingeladen werden. Nach Eingang der vergleichenden Gutachten stehen diese den Mitgliedern der BK, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Schwerbehindertenvertretung zur Einsichtnahme durch das Online- Bewerbungsportal zur Verfügung. Der Inhalt der Gutachten und die Namen der Gutachter sind unbedingt v e r t r a u l i c h zu behandeln. 10 vgl. Anlage 6-8

20 2. Sitzung der Berufungskommission Seite SITZUNG DER BERUFUNGSKOMMISSION Die 2. Sitzung sollte in der Regel im Anschluss an Vortrag und Lehrprobe erfolgen. Die BK erarbeitet in Würdigung der Leistungen der Bewerber in Forschung, Lehre und ggf. der Krankenversorgung, der persönlichen Eindrücke aus Vortrag und Lehrprobe sowie der Stellungnahmen der beteiligten Gutachter einen Berufungsvorschlag (siehe S. 17 Berufungsvorschlag/Abschlussbericht ). Insbesondere ist dabei die Publikationsleistung (Anzahl von Erst- und Seniorautorschaften, kumulativer Impactfaktor), die Summe der eingeworbenen Drittmittel sowie die Summe der transferierbaren Drittmittel zu berücksichtigten. Insbesondere in dieser, das Berufungsverfahren abschließenden Sitzung ist besonderes Augenmerk auf die B e s c h l u s s f ä h i g k e i t und auf die A b s t i m m u n g zu legen. 11 Bei der Abstimmung ist auf Folgendes zu achten: Jeder einzelne Abstimmungsgang ist zu dokumentieren 12 Neben der Abstimmung über die einzelnen Listenplätze ist abschließend immer über die Gesamtliste abzustimmen. Dabei ist nur gewählt bzw. der Gesamtliste nur zugestimmt, wenn der Bewerber oder die Liste die doppelte Mehrheit der BK auf sich vereinigt. Abstimmzettel erhalten Sie bei Bedarf im G1-1. Ist ein Mitglied der Kommission oder die Schwerbehindertenvertretung mit dem Abstimmungsergebnis nicht einverstanden, so besteht die Möglichkeit den eigenen Vorschlag im Rahmen eines Minderheitenvotums dem Dekan und dem Fakultätsrat vorzulegen. 13 Liegt eine Verletzung des Gleichstellungsauftrages 14 vor, hat die Gleichstellungsbeauftragte die Möglichkeit ein Veto einzulegen. Der Vorstand erwartet grundsätzlich eine Berufungsliste mit drei Kandidaten; Abweichungen sind nur im Ausnahmefall möglich. 11 Feststellung der Beschlussfähigkeit der Berufungskommission, S siehe Definition des NHG-Mehrheitsbegriffs bei der Beschlussfassung in Organen und Gremien, insbesondere in Berufungskommissionen, Anlage Abs. 9 Grundordnung Abs. 2 Satz 8 i. V. m. 42 NHG

21 2. Sitzung der Berufungskommission Seite 16 Soweit es um die Besetzung einer klinischen/klinisch-theoretischen W3-Professur geht, kann die Kommission einen Besuch der Bewerber der engeren Wahl beschließen. In operativen Fächern ist der Besuch obligat. Neben dem Sprecher oder einem Delegierten der Kommission sollen 2 weitere Mitglieder der Hochschullehrergruppe und jeweils 1 Mitglied der Gruppe der Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeiter der Reisegruppe angehören. Eine Beteiligung von V2 (oder dessen Vertreter) ist anzustreben. Abweichungen in Bezug auf die Zusammensetzung der Reisedelegation liegen im Ermessen der Kommission. Die Zahl von 3 Mitgliedern der Hochschullehrergruppe soll nicht überschritten werden, da die Reisedelegation die BK nicht majorisieren soll. Der Besuch sollte im Anschluss an die 2. Sitzung der BK erfolgen. Die Reisemittel sind im G1-1 zu beantragen. Der Dekan genehmigt die Reise. Der G1-1 organisiert die Reise, einschließlich der Buchung von Fahrkarten und Hotels. 3. SITZUNG DER BERUFUNGSKOMMISSION Sofern ein Besuch der Bewerber der engeren Wahl stattgefunden hat, findet nach der Bereisung eine 3. Sitzung der BK statt. Die Einladung zur 3. Sitzung wird vom G1-1 an die Mitglieder der BK weitergeleitet. Der Sprecher der BK erstattet der Kommission Bericht über die Eindrücke vor Ort. Die BK erarbeitet dann in Würdigung der Leistungen der Bewerber in Forschung, Lehre und ggf. der Krankenversorgung, der persönlichen Eindrücke aus Vorträgen, Diskussionen und eines etwaigen Besuchs sowie der vergleichenden Begutachtung einen Berufungsvorschlag. Insbesondere ist dabei die Publikationsleistung (Anzahl von Erst- und Seniorautorschaften, kumulativer Impactfaktor), die Summe der eingeworbenen Drittmittel sowie die Summe der transferierbaren Drittmittel zu berücksichtigten.

22 Abschlussbericht Seite 17 ABSCHLUSSBERICHT Der Abschlussbericht 15 der BK muss spätestens am 10. Tag (Freitag) bis 12 Uhr vor der Fakultätsratssitzung dem Dekan unterbreitet werden. Der Abschlussbericht soll vor der Übersendung an den Dekan nach Möglichkeit allen Mitgliedern der BK für etwaige Änderungen oder Ergänzungen zur Kenntnis gegeben werden. Er muss gemäß NHG folgende Punkte enthalten: 16 Angaben über die Zusammensetzung der BK, insbesondere eine Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten, wenn die Kommission nicht entsprechend der Frauenquote besetzt war. Die Teilnahme der Mitglieder der BK an den Sitzungen ist zu dokumentieren. Dokumentation des Berufungsverfahrens, d.h. Ausführungen über den Gang der Vorauswahl der Bewerber und die dabei angewandten Kriterien. Auf die Beurteilung von Bewerbungen von Frauen, die nicht zu Lehrprobe und Vortrag eingeladen wurden, ist einzugehen. Hinweis auf das Vorhandensein bzw. das Nichtvorhandensein von Bewerbungen Schwerbehinderter sowie auf die Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung in das Verfahren sowie auf das Ergebnis. Die Beschlüsse der BK einschließlich der Abstimmungsergebnisse im Einzelnen: 17 Beschluss der Berufungskommission (Der Beschluss erfordert die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder sowohl der Berufungskommission insgesamt als auch der Mitglieder der Hochschullehrergruppe) a) Abstimmungsergebnis der Berufungskommission insgesamt: X Ja-Stimmen, X Nein-Stimmen, X Enthaltungen b) Abstimmungsergebnis der Mitglieder der Hochschullehrergruppe: X Ja-Stimmen, X Nein-Stimmen, X Enthaltungen Wurde der Beschluss mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder sowohl der Berufungskommission insgesamt als auch der Mitglieder der Hochschullehrergruppe gefasst? Ja Nein Aus der Dokumentation muss auch hervorgehen, dass die Gutachten vor der Beschlussfassung über die Liste vorgelegen haben. Die Kandidaten des Listenvorschlags sind in der Reihenfolge des Vorschlags einzeln im Hinblick auf ihre Leistungen in Forschung, Lehre und ggf. Krankenversorgung, der persönlichen Eindrücke aus Vortrag und Lehrprobe sowie der Stellungnahmen der einzelnen Gutachter zu würdigen. Insbesondere ist dabei die Publikationsleistung (Anzahl von Erst- und Seniorautorschaften, kumulativer Impactfaktor), die Summe der eingeworbenen Drittmittel sowie die Summe der transferierbaren Drittmittel zu berücksichtigten. Darüber hinaus ist auf das Alter sowie kurz auf den Lebenslauf des Bewerbers einzugehen. 15 vgl. Anlage 9 16 vgl. 26 Abs. 5 NHG 17 Siehe Anlage 10

23 Berufungsvorschlag in den Gremien Seite 18 Der Berufungsvorschlag muss eine eingehende und vergleichende Würdigung der fachlichen, pädagogischen und persönlichen Eignung der Kandidaten enthalten sowie eine Begründung für die gewählte Reihenfolge und eine Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten. Aus der Dokumentation soll auch hervorgehen wie sich die BK im Zuge ihrer Meinungsbildung mit den Gutachten auseinandergesetzt und diese bewertet hat. Zusammenfassung der Beweggründe, die die Berufungskommission zu ihrer Reihung der Bewerber veranlasst hat. Eine Stellungnahme zur Qualitätssicherung des Sprechers der BK ist beizufügen. Der G1-1 unterstützt die Sprecher der BK/AK bei der Protokollierung der Sitzungen. BERUFUNGSVORSCHLAG IN DEN GREMIEN (Fakultätsrat, Akademischer Senat, Präsidium, Vorstand, Stiftungsausschuss UMG) Der Sprecher der BK erstattet dem Fakultätsrat Bericht über den Verlauf des Berufungsverfahrens. Er schlägt dem Fakultätsrat eine von der BK erarbeitete Berufungsliste vor. Dieser Vortrag soll 10 Minuten zuzüglich 5 Minuten Diskussion nicht überschreiten. 18 Die Kommissionsmitglieder werden als Gäste zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen und haben das Recht zur Stellungnahme. Die Mitglieder des Fakultätsrates (ohne MTVs) stimmen zunächst über den unterbreiteten Listenvorschlag der BK ab. Erhält die vorgeschlagene Gesamtliste nicht die Mehrheit der Stimmen des Fakultätsrates, so kann der Fakultätsrat entweder die Liste an die BK durch Beschluss zurückverweisen oder selbst eine Reihung der Bewerber durch Abstimmung vornehmen. Im letzteren Fall muss über die neu erstellte Gesamtliste erneut im Fakultätsrat abgestimmt werden. Im Fall, dass die BK und/oder der Fakultätsrat zu keiner einvernehmlichen Empfehlung gelangen, entscheidet der Vorstand über die weitere Vorgehensweise. Der Berufungsvorschlag des Fakultätsrates wird vom Dekan der Geschäftsführung des Senats der Universität zur Befassung im Senat vorgelegt. Informationen über den Verlauf des Berufungsverfahrens, insbesondere über die Abstimmungsergebnisse der BK und des Fakultätsrates, erhalten die Senatsmitglieder und die Präsidentin über ein entsprechendes Formblatt. Im Senat wird der Berufungsvorschlag vom Dekan vorgetragen und mündlich Stellung genommen. Der Senat hat die Möglichkeit, sich entweder dem Berufungsvorschlag der Fakultät anzuschließen oder diesen oder Teile dieses Berufungsvorschlags einmal zur erneuten Beschlussfassung an den Fakultätsrat zurückzuverweisen. Der Fakultätsrat wird in der nächstmöglichen Sitzung über das Ergebnis der Senatssitzung informiert. 18 lt. Fakultätsratsbeschluss vom

24 Berufungsvorschlag in den Gremien Seite 19 Liegt eine positive Senatsempfehlung vor, stellt der Vorstand für seine Berufungsentscheidung das Einvernehmen mit dem Präsidium sowie mit dem Stiftungsausschuss UMG her. Nach Herstellung des Einvernehmens obliegt dem Vorstand die Ruferteilung. Kann mit dem Präsidium kein Einvernehmen erzielt werden, leitet das Präsidium den Berufungsvorschlag an den Stiftungsrat zur endgültigen Beschlussfassung weiter.

25 Ruferteilung Seite 20 RUFERTEILUNG Der Vorstand erteilt, nach der Einvernehmensherstellung in den Gremien, den Ruf an den Erstplatzierten der Berufungsliste. Im Rufschreiben wird der Berufene aufgefordert ein Konzept über die Planungen in Lehre und Forschung sowie der aus seiner Sicht notwendigen Ausstattung von Ressourcen einzureichen und einen Termin für ein erstes Berufungsgespräch mit dem Sekretariat des Vorstands für Forschung und Lehre zu vereinbaren. Bei Vorlage des Konzepts wird darüber im Vorstand unter Berücksichtigung der Festlegungen zur Ausstattung beraten. In einem 1. Berufungsgespräch sollten zunächst die Forderungen des Kandidaten aufgenommen werden. Sofern in diesem Berufungsgespräch eine Einigung zwischen dem Vorstand und dem Kandidaten herbeigeführt werden kann, wird ein Berufungs- und Vertragsangebot verfasst. Sollten die Forderungen des Berufenen nicht dem im Vorfeld festgelegten Rahmen zur Ausstattung der Professur entsprechen folgen weitere Gespräche. Sobald eine Einigkeit zwischen Vorstand und dem Kandidaten erzielt wurde, wird nach Vorstandsbeschluss das endgültige Berufungsangebot vom Gesamtvorstand unterzeichnet. Der persönliche Vertrag mit dem Gehaltsangebot wird vom Zentralbereich Vorstand 6 vorbereitet, mit dem Gesamtvorstand in den Berufungsverhandlungen besprochen, zeitgleich mit dem Berufungsangebot beschlossen und dem Berufenen im Gesamtpaket übermittelt. Der Ruf auf die Professur sollte innerhalb von 3 Wochen angenommen werden. Das endgültige Berufungsangebot wird den Geschäftsbereichen und Stabsstellen (G3-1, G3-2, G3-3, Zentralcontrolling und Forschungscontrolling) zugesandt. Die BK bleibt so lange im Amt bis der Ruf angenommen wurde. Sollte der Erstplatzierte den Ruf ablehnen, wird die Berufungsliste nach Einvernehmensherstellung des Präsidiums und des Stiftungsausschuss UMG weitergeführt. RUFANNAHME Die Rufannahme kann formlos erfolgen. Nach der Rufannahme werden die Mitbewerber im Berufungsverfahren über die Besetzung der Professorenstelle sowie die weiteren Listenplatzierten vom G1-1 über ihren Listenplatz informiert. Die Mitbewerber haben nun die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen Einspruch gegen die Berufung zu erheben. Nach dieser 14-Tage-Frist kann die Ernennung des Universitätsprofessors erfolgen. Der Berufene sollte bezüglich seiner persönlichen Unterlagen (wie u.a. Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis, etc.) einen Termin im Personalservice vereinbaren.

26

27 Anlagenverzeichnis ANLAGENVERZEICHNIS Anlage Formular Profil der Professur und strukturelle Einbettung... 1 Muster Ausschreibungstext W2 /auf Zeit/ ltd. OA... 3 Muster Ausschreibungstext W2 a. Z. mit tenure track W2 / W Muster Ausschreibungstext W Kurzbewerbungsbogen... 5 Richtlinien für Vortrag und Lehrprobe... 6 Muster Abschlussbericht der Berufungskommission... 9 Erforderliche Mehrheiten bei Beschlussfassungen Empfehlungen des Senats für die Erstellung von Berufungsvorschlägen Regelungen über Hausberufungen Gesetzes-, Erlasstexte in ausführlicher Form Tenure-Track-Ordnung Niedersächsisches Hochschulgesetz Grundordnung FAQs... 17

28 Formular Profil der Professur und strukturelle Einbettung PROFIL DER PROFESSUR UND STRUKTURELLE EINBETTUNG [BEZEICHNUNG DER PROFESSUR] Antrag auf Freigabe 1. ANTRAGSTELLER [mit Darstellung der bisherigen Gremienbeteiligung] 2. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR PROFESSUR UND ZUM VERFAHREN Abteilungsdirektor/in Professur für Ltd. OA Professur unterhalb der Abteilungsdirektion Stiftungsprofessur/Drittmittelgeförderte Professur Nachbesetzung erstmalige Besetzung klinisch klinisch-theoretisch vorklinisch theoretisch auf Zeit auf Dauer Tenure track 2.1 Erwartetes Ausbildungs- und Qualifikationsprofil der Professur: 2.2 Aufgaben und Verantwortungsbereich der Professur a. Forschung b. Lehre c. Krankenversorgung d. Führungsverantwortung e. Budgetvolumen 2.3 Ausschreibungstext: Entwurf des Ausschreibungstextes vgl. Anlage Veröffentlichung beabsichtigt wo?: (wichtig: internationale Ausschreibung!) 2.4 Hinweise zum beabsichtigten Verfahren [Welche Berufungsstrategie verfolgt die UMG? Ist ggf. eine proaktive Berufungspolitik vorgesehen? Welche Informationen zur Bewerberlage gibt es? 2.5 Einschätzung der Situation des Faches [Wettbewerbssituation lokal/überregional / Alleinstellungsmerkmal UMG?] Gibt es ggf. absehbare Konkurrenzsituationen an anderen universitären Standorten? Anlage 1

29 3. FINANZIERUNG DER PROFESSUR [Planmittel, Drittmittel? Programmmittel? Gibt es eine Ablöseverpflichtung für die UMG, wenn ja wann und in welcher Höhe?] 4. STRUKTURELLE EINBINDUNG DER PROFESSUR IN DAS PROFIL DER ABTEILUNG/DER FAKULTÄT/STÄRKUNG DES STANDORTES GÖTTINGEN 4.1 Ist diese Professur in der Entwicklungsplanung verankert? [Wenn nein, wie ist der Bedarf entstanden / begründet? Warum wird diese Professur beantragt? Darlegung der Gründe (z.b. Rufabwehr)] 4.2 Wie passt die Professur in das strategische Entwicklungskonzept der Abteilung/des Forschungsverbundes/des Forschungsschwerpunkte/des Standortes) [Welche Netzwerkkooperationen sind beabsichtigt? Welche weiteren Berufungen in den Schwerpunkt/den Forschungsverbund sind bereits jetzt absehbar? Welche sind bereits erfolgt? - Darstellung des Entwicklungskonzepts /Text ) - Übersicht einfügen (Beispiel vgl. Anlage CeMIS) - Organigramm der Professorenstellen der Abteilung/des Schwerpunktes beifügen mit Darstellung der Aufgaben, die sich aus der akademischen Position ergeben; bei W3-Professuren unterhalb der Abteilungsdirektion zusätzlich: Abgrenzung des Funktions- und Aufgabenbereichs gegenüber der Abteilungsleitung. ] 4.3 bei Professuren mit tt-option [Beschreibung der tt-option; Darlegung der Rahmenbedingungen, unter denen die Tenure Track- Option wirksam wird? Anwendung der Universitätsordnung (in Arbeit)] 4.4 Gibt es eine Empfehlung der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen, die im Hinblick auf diese Professur zu berücksichtigen wäre? Wenn ja, welche? Anlage 1

30 Muster Ausschreibungstext W2 /auf Zeit/ ltd. OA In der Abteilung... des Zentrums... der Universitätsmedizin der Georg-August-Universität Göttingen ist eine Universitätsprofessur (Bes. Gr. W2 / a.z. / a.z. (ltd. OÄ/OA)) ab... /zum... (für den Zeitraum von 5 Jahren) zu besetzen....individuelle Stellenanforderungen... Voraussetzung für die Bewerbung sind die Habilitation oder gleichwertige Qualifikationen sowie ausreichende Erfahrungen in der Lehre. Erwünscht sind Erfahrungen mit Drittmitteleinwerbung und Vertrautheit mit Forschungsplanung sowie internationale Vernetzung in der Forschung. Die weiteren Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren ergeben sich aus 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vom (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 242). Die Stiftungsuniversität Göttingen besitzt das Berufungsrecht. nur bei klinischen Professuren: Es ist beabsichtigt, einen außertariflichen Angestelltenvertrag mit Grundvergütung sowie leistungsbzw. erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen abzuschließen. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. nur bei klinisch/theoretischen und theoretischen Professuren: Teilzeitbeschäftigung kann unter Umständen ermöglicht werden. Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb von 3 Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige online über folgenden Link ein: Bei Rückfragen stehen wir unter Berufungen@med.uni-goettingen.de gerne zur Verfügung. Anlage 2

31 Muster Ausschreibungstext W2 a. Z. mit tenure track W2 / W3 In der Abteilung... des Zentrums... der Universitätsmedizin der Georg-August-Universität Göttingen ist eine Universitätsprofessur... (Bes. Gr. W2 a.z. (tenure track W 2) / W2 a.z. (tenure track W 3)) ab... /zum... zu besetzen. Die Besetzung erfolgt zunächst für einen Zeitraum von 5 Jahren mit der Option einer Verlängerung auf Lebenszeit (tenure track)....individuelle Stellenanforderungen... Voraussetzung für die Bewerbung sind die Habilitation oder gleichwertige Qualifikationen sowie ausreichende Erfahrungen in der Lehre. Erwünscht sind Erfahrungen mit Drittmitteleinwerbung und Vertrautheit mit Forschungsplanung sowie internationale Vernetzung in der Forschung. Die weiteren Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren ergeben sich aus 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vom (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 242). Die Stiftungsuniversität Göttingen besitzt das Berufungsrecht. nur bei klinischen Professuren: Es ist beabsichtigt, einen außertariflichen Angestelltenvertrag mit Grundvergütung sowie leistungsbzw. erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen abzuschließen. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. nur bei klinisch/theoretischen und theoretischen Professuren: Teilzeitbeschäftigung kann unter Umständen ermöglicht werden. Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb von 3 Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige online über folgenden Link ein: Bei Rückfragen stehen wir unter Berufungen@med.uni-goettingen.de gerne zur Verfügung. Anlage 3

32 Muster Ausschreibungstext W3 Im Zentrum... der Universitätsmedizin der Georg-August-Universität Göttingen ist eine ab... /zum... zu besetzen. Universitätsprofessur... (Bes. Gr. W3)...individuelle Stellenanforderungen... Voraussetzung für die Bewerbung sind die Habilitation oder gleichwertige Qualifikationen sowie ausreichende Erfahrungen in der Lehre. Erwünscht sind Erfahrungen mit Drittmitteleinwerbung und Vertrautheit mit Forschungsplanung sowie internationale Vernetzung in der Forschung. Die weiteren Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren ergeben sich aus 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vom (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 242). Die Stiftungsuniversität Göttingen besitzt das Berufungsrecht. nur bei klinischen Professuren: Es ist vorgesehen, dass die Einstellung von Professorinnen und Professoren mit ärztlichen Aufgaben im Rahmen außertariflicher Chefarztverträge mit Grundvergütung sowie leistungs- und erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen erfolgt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. nur bei klinisch/theoretischen und theoretischen Professuren: Teilzeitbeschäftigung kann unter Umständen ermöglicht werden. Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen innerhalb von 3 Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige online über folgenden Link ein: Bei Rückfragen stehen wir unter Berufungen@med.uni-goettingen.de gerne zur Verfügung. Anlage 4

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