CENTRE DE FORMATION. Diplom Compliance Officer Spezialist GWG

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1 CENTRE DE FORMATION Diplom Compliance Officer Spezialist GWG

2 Kurse in Zürich Diplom Compliance Officer Spezialist GWG II Zielsetzung Die Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei stellen trotz der fortlaufenden Entwicklung in der Finanz- und Bankenregulierung weiterhin den Kernbereich der Tätigkeit des Compliance Officers dar. Gerade bei der Bekämpfung der Geldwäscherei (GWG) unterliegen die Finanzintermediäre unvermindert erheblichen rechtlichen und Reputations-Risiken sowohl in der Schweiz wie auch im Ausland. Die Teilnehmer dieses Lehrgangs ergänzen ihre praktischen Kenntnisse im GWG-Bereich mit einem umfassenden theoretischen Rahmen und entwickeln ihre analytischen Fähigkeiten bezüglich der GWG- Prozesse weiter. Die Ausbildung umfasst sowohl theoretische (juristische und verordnungsrechtliche) Aspekte als auch die Behandlung praktischer Fälle, um die Analysefähigkeiten des Compliance Officers auszubauen. Dabei wird auch auf aktuelle Neuregelungen (GWG, GWV-FINMA, VSB-16) eingegangen. Nach Abschluss dieses Lehrgangs besitzen Sie die erforderlichen Kompetenzen, um ein umfassendes Risikomanagement im Bereich GWG in einem Finanzinstitut zu gewährleisten. Teilnehmer Die Ausbildung richtet sich an Compliance Officers, die in der GWG-Abteilung von Banken und anderen Finanzintermediären tätig sind, an Mitarbeiter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die an der Prüfung der GWG-Vorschriften für Finanzintermediäre beteiligt sind, sowie an Leiter von Finanzgesellschaften. Zulassungsvoraussetzungen Mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einer GWG-Abteilung oder Abschluss dipl. Spezialist für das Bank-Zentralregister. Prüfung Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Klausur von 3 Stunden. Zertifizierung Dipl. Compliance Spezialist GWG ausgestellt von VisionCompliance AG, Genf. 2

3 Ausbildungsprogramm MODUL 1 E-learning Internationaler und schweizerischer Rechtsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäscherei Supranationaler Regulierungsrahmen und dessen Einfluss auf nationale Gesetzgebung und Rechtsvorschriften ; Entwicklung der internationalen Standards ; rechtlicher und ordnungspolitischer Rahmen in der Schweiz ; dem GwG unterliegende Tätigkeiten und sich daraus für die Banken und andere Finanzmittler ergebende Verpflichtungen ; Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit. Praktische Fallbeispiele. MODUL 2-4 Stunden Geldwäscherei unter dem Blickwinkel des schweizerischen Strafgesetzbuchs Wesentlichen Strafbestimmungen zur Geldwäscherei und ihr Bezug zur Beschlagnahme ; Hauptdelikte, die eine Vortat zur Geldwäscherei darstellen ; Erweiterung der Strafnormen zur Geldwäscherei, namentlich aufgrund der neuen Empfehlungen der GAFI (Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche) ; Marktmissbrauch und Kursmanipulationen und deren Konsequenzen für die Finanzintermediäre ; Fallstudien. Datum : 11. April 2016 Sprecher : Thomas A. FRICK, Dr., LL.M. (LSE), Partner bei Niederer Kraft & Frey AG, Zürich, Lehrbeauftragter für Bankrecht an der Universität Zürich & Urs HOFER, lic. Iur., Rechtsanwalt, Niederer Kraft & Frey,Zürich. MODUL 3-4 Stunden Organisation des Finanzintermediärs im Bereich GwG Aufgaben der Compliance-Funktion unter dem Blickwinkel des FINMA-Rundschreibens 08/24 ; Aufgaben der Geldwäschereifachstelle ; GwG-Risikoanalyse und ihre Genehmigung durch den Verwaltungsrat ; Kontrollen und Aufgabenverteilung ; Dokumentationspflichten ; Gremium für Entscheide über die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen ; Richtlinien zum GwG ; Organisation auf Konzernebene ; Erwartungen der FINMA gestützt auf das enforcement. Datum : 14. April 2016 Sprecher : Pascal SPRENGER, Rechtsanwalt, Partner, bei KPMG AG, Zürich im Financial Services Regulatory Competence Center ( RCC ). 3

4 MODUL 4-8 Stunden Das Risikomanagement im Bereich GWG Risk based approach ; Kriterien zur Festlegung der Risikokategorien ; Beispiele für künftige Kontrollen bezüglich der Anzeichen für nicht deklarierte Vermögenswerte ; Korrespondenzbanken ; ergänzende Abklärungen ; PEP ; Instrumente des Risikomanagements ; Erwartungen der FINMA. Praktische Fallbeispiele. Datum : 20. & 21. April 2016 Sprecher : Olaf von der LAGE, lic.oec. publ., Leiter Governance & Regulatory Compliance bei Frankfurter Bankgesellschaft-Gruppe. MODUL 5-4 Stunden Überwachung der Transaktionen Pflichten bezüglich der Transaktionsüberwachung ; neue Standards für die Überwachung von Transaktionen und Standard für den Abschluss der Warnung (Kontrollsystem, Reporting, Validierung) ; KYT und Dokumentation von Transaktionen ; punktuelle und holistische Analyse ; neue Schwelle für Zahlungen ; Transaktionen bei internationalen Handelsaktivitäten. Praktische Fallbeispiele. Datum : 9. Mai 2016 Sprecher : Camillo ZBINDEN, BBA, DAS Compliance Management, Head of Compliance und Mitglied des Executive Board bei Société Générale, Zürich. MODUL 6-4 Stunden Terrorismus, Sanktionen, Embargos Kontrollsystem, Überwachung und Überprüfung der Pflichten bezüglich Sanktionen und Embargos ; Anwendung der schweizerischen und ausländischen Sanktionen bei Zahlungen in Devisen ; Regelungen bezüglich Embargos ; Überwachung der Listen ; Überprüfung der SWIFT-Nachrichten und Filtersystem ; zusätzliche Abklärungen über Korrespondenzbanken. Praktische Fallbeispiele. Datum : 11. Mai 2016 Sprecher : Camillo ZBINDEN, BBA, DAS Compliance Management, Head of Compliance und Mitglied des Executive Board bei Société Générale, Zürich. 4

5 MODUL 7-4 Stunden Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS), internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Sequestration Aufgaben der MROS ; Meldung an die MROS ; Rolle des Compliance Officers bei der Kommunikation mit den Justizbehörden ; internationale Rechtshilfe in Strafsachen ; strafrechtliche Beschlagnahme ; Schutz der Daten des wirtschaftlich Berechtigten, des Kontrollinhabers und Bankgeheimnis ; Schutz des Finanzintermediärs bei einer Meldung oder einem Rechtshilfeverfahren. Praktische Fallbeispiele. Datum : 19. Mai 2016 Sprecher : Daniel TEWLIN, Staatsanwalt des Kantons Zürich, Abteilung Rechtshilfe und Geldwäschereiverfahren, Zürich & Arnaud BEURET, Juristischer Mitarbeiter bei Bratschi Wiederkehr & Buob AG, Zürich. MODUL 8 12 Stunden Die Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken VSB 16 Formelle Vorschriften ; Anwendung der VSB 16 in besonderen oder komplexen Situationen ; Paradigmenwechsel ; systematische Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten, Begriff des Inhabers der Kontrolle ; Dokumentation der Kontrollen ; Aufbewahrungspflichten für Dokumente ; Koordination und Synthese zwischen der Compliance-Abteilung und dem Zentralregister ; Aufsichtskommission der VSB, Untersuchung und Sanktionen. Praktische Fallbeispiele. Datum : 23., 26. & 30. Mai 2016 Sprecher : Martin EICHMANN, Head of AML Compliance bei Julius Bär, Zürich & Sacha SCHWAB, MLaw, CAMS, AML & Sanctions Advisory,Group Compliance, Zurich Insurance Group, Zürich. MODUL 9 4 Stunden Die mit der Anwendung der Vorschriften zum GWG verbundenen Risiken Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit ; Garantenstellung; strafrechtliche Risiken für den Compliance Officer ; strafrechtliche Risiken für den Kunden : Urkundenfälschung bei Erklärungen, Risiken im Zusammenhang mit komplexen wirtschaftlichen Strukturen (im Bereich der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der schweren Steuerdelikte) ; strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens und Beispiele. Datum : 2. Juni 2016 Sprecher : Roland M. RYSER, Dr. iur., Rechtsanwalt bei Schellenberg Wittmer AG, Zürich. 5

6 Referenten Arnaud BEURET Juristischer Mitarbeiter bei Bratschi Wiederkehr & Buob AG, Zürich. Bevor Herr Arnaud Beuret 2014 der stellvertretende Leiter der Meldestelle für Geldwäscherei MROS, der Schweizerischen Financial Intelligence Unit, wurde, war er fünf Jahre bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA tätig. Als ausgewiesener Fachmann für Regulierung zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung ist er seit März 2016 in der Beratung von Finanzintermediären zu Regulierungsfragen und Compliance für das Kompetenzzentrum Finanzmarktrecht der Anwaltskanzlei Bratschi Wiederkehr & Buob in Bern tätig. Er publiziert und tritt regelmässig als Referent und Dozent in diesen Fachgebieten auf. Martin EICHMANN Head of AML Compliance bei Julius Bär, Zürich. Zuvor war er während 6 Jahren als Compliance Berater tätig und hatte verschiedene Compliance-Führungsfunktionen bei der Credit Suisse zuletzt als Global Head Private Banking Compliance und Head Compliance Switzerland für die drei Geschäftsbereiche Private Banking, Investment Banking und Asset Management. Thomas FRICK Dr., LL.M. (LSE), Partner bei Niederer Kraft & Frey AG, Zürich, Lehrbeauftragter für Bankrecht an der Universität Zürich. Dr. Thomas A. Frick, LL.M. (LSE) ist Partner bei der Zürcher Wirtschaftsanwaltskanzlei Niederer Kraft & Frey AG und Lehrbeauftragter für Bankrecht im LL.M.-Programm der Universität Zürich. Dr. Frick berät schwergewichtig Schweizer und ausländische Banken und Finanzinstitute in sämtlichen regulatorischen und anderen Rechtsbelangen, insbesondere zu Fragen der Kundenbeziehungen, der Compliance, Interbank-Verträgen, Finanzierungen, aufsichtsrechtlichen Fragen und Untersuchungen. 6

7 Referenten Urs HOFER lic. Iur., Rechtsanwalt, Niederer Kraft & Frey,Zürich. Urs Hofer berät Unternehmen, Finanzintermediäre und andere Finanzdienstleister in komplexen rechtlichen und regulatorischen Fragen und vertritt sie vor Gerichten und Aufsichtsbehörden. Neben finanzmarktrechtlichen gehören auch gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Problemstellungen zu seinen Schwerpunktgebieten. Olaf VON DER LAGE lic.oec. publ., Leiter Governance & Regulatory Compliance bei Frankfurter Bankgesellschaft-Gruppe. Olaf von der Lage ist seit 2010 bei der Frankfurter Bankgesellschaft- Gruppe zunächst für Risk Controlling & Compliance, seit Juli 2013 für den Bereich Governance & Regulatory Compliance zuständig. Zuvor bekleidete er die Rolle des Head of Risk & Compliance für eine in Genf ansässige Bankengruppe und war vorher bei einer britischen Grossbank für Compliance Mainland Europe & Middle East verantwortlich. Olaf ist Gründungs- und Vorstandsmitglied der SACO Swiss Association of Compliance Officers und war Fachrat beim Studiengang Diploma of Advanced Studies DAS: Compliance Management am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ. Er studierte an den Universitäten Hannover und Zürich Wirtschaftswissenschaften mit dem Abschluss lic.oec. publ. Roland RYSER Dr. iur., Rechtsanwalt bei Schellenberg Wittmer AG, Zürich. Roland M. Ryser ist als Rechtsanwalt im White Collar-Crime & Compliance Team bei Schellenberg Wittmer AG in Zürich tätig. Er vertritt natürliche und juristische Personen insbesondere in aufsichts-, wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verfahren und unterstützt Klienten in internationalen Amts- und Rechtshilfeverfahren sowie als Geschädigte in Strafverfahren. Ferner führt er interne Untersuchungen durch. Seine beratende Tätigkeit umfasst insbesondere die Bereiche Korruptions- und Geldwäschereiprävention (Compliance). In seinem Fachbereich führt Roland M. Ryser regelmässig Schulungen durch, hält Vorträge und verfasst Publikationen. 7

8 Referenten Sacha SCHWAB MLaw, CAMS, AML & Sanctions Advisory, Group Compliance, Zurich Insurance Group, Zürich. Sacha Schwab hatte verschiedene Führungspositionen im Compliance der Bank Julius Bär inne und ist heute bei Zurich Insurance Fachverantwortlicher für AML und Sanctions Compliance. Pascal SPRENGER Rechtsanwalt, Partner, bei KPMG AG, Zürich im Financial Services Regulatory Competence Center ( RCC ). Pascal Sprenger ist Rechtsanwalt bei KPMG AG, Zürich und ist innerhalb des RCC für alle aufsichtsrechtlichen Themen verantwortlich. Er ist spezialisiert auf die Rechtsberatung von Banken, Effektenhändlern und Bewilligungsträgern nach Kollektivanlagengesetz in allen Belangen des Finanzmarktaufsichtsrechts. Er verfügt über mehr als zehn Jahre praktische Erfahrung im Bereich der Geldwäschereiprävention. Neben seiner Beratungstätigkeit ist er auch regelmässig Mitglied des Prüfteams bei Sonderuntersuchungen, welche KPMG AG im Auftrag der Finanzmarktaufsichtsbehörden in der Schweiz und in Liechtenstein ausführt. Daniel TEWLIN Staatsanwalt des Kantons Zürich, Abteilung Rechtshilfe und Geldwäschereiverfahren, Zürich & Arnaud BEURET, Stellvertretender Chef der MROS. Daniel Tewlin absolvierte von 1972 bis 1980 Praktika und Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen einer Zürcher Grossbank. Seit 1980 ist er Staatsanwalt des Kantons Zürich, von 1981 bis 2006 in der Abteilung Wirtschaftsdelikte, ab 2006 in der Abteilung Rechtshilfe und Geldwäschereiverfahren. Nebenamtlicher Dozent am Lehrgang MAS ECI der HFW Luzern , aktuell Referent an internen AML-Weiterbildungen von Zürcher Privat- und Grossbanken. Mitwirkung bei der Entwicklung eines interaktiven AML-Programmes für Bankmitarbeiter. Diverse Publikationen zu Wirtschaftsstraffällen. 8

9 Camillo ZBINDEN BBA, DAS Compliance Management, Head of Compliance und Mitglied des Executive Board bei Société Générale, Zürich. Camillo Zbinden ist Head of Compliance und Mitglied des Executive Board bei der Société Générale Zürich im Corporate & Investment Banking. Er hat seine Karriere bei SG im Jahre 2004 gestartet und seither berufsbegleitend einen Bachelor Diplom in Business Administration und ein Diploma of Advanced Studies in Compliance Management erworben. Im Moment absolviert er zudem einen Executive MBA an der Hochschule Luzern. 9

10 Praktische Info Diplom Compliance Officer Spezialist GwG ANFANG 11. April 2016 ENDE 02. Juni 2016 PRÜFUNG 23. Juni h00-12h00 GEDÜHREN CHF ANMELDUNG HAUPTRÄGERSCHAFT VisionCompliance SA Rue de l Arquebuse 7 Postfach Genf 11 Tél Fax info@visioncompliance.ch KURSORT VisionCompliance SA Bahnhofstrasse 52 CH Zürich Tel

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