AUSBILDUNGSZENTRUM. Diplom Compliance Officer Spezialist GWG
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- Waltraud Walter
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1 AUSBILDUNGSZENTRUM Diplom Compliance Officer Spezialist GWG
2 Kurse in Zürich Diplom Compliance Officer Spezialist GWG Zielsetzung Die Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei stellen trotz der fortlaufenden Entwicklung in der Finanz- und Bankenregulierung weiterhin den Kernbereich der Tätigkeit des Compliance Officers dar. Gerade bei der Bekämpfung der Geldwäscherei (GWG) unterliegen die Finanzintermediäre unvermindert erheblichen rechtlichen und Reputations-Risiken sowohl in der Schweiz wie auch im Ausland. Die Teilnehmer dieses Lehrgangs ergänzen ihre praktischen Kenntnisse im GWG-Bereich mit einem umfassenden theoretischen Rahmen und entwickeln ihre analytischen Fähigkeiten bezüglich der GWG- Prozesse weiter. Die Ausbildung umfasst sowohl theoretische (juristische und verordnungsrechtliche) Aspekte als auch die Behandlung praktischer Fälle, um die Analysefähigkeiten des Compliance Officers auszubauen. Dabei wird auch auf aktuelle Neuregelungen (GWG, GWV-FINMA, VSB-16) eingegangen. Nach Abschluss dieses Lehrgangs besitzen Sie die erforderlichen Kompetenzen, um ein umfassendes Risikomanagement im Bereich GWG in einem Finanzinstitut zu gewährleisten. Teilnehmer Die Ausbildung richtet sich an Compliance Officers, die in der GWG-Abteilung von Banken und anderen Finanzintermediären tätig sind, an Mitarbeiter von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die an der Prüfung der GWG-Vorschriften für Finanzintermediäre beteiligt sind, sowie an Leiter von Finanzgesellschaften. Zulassungsvoraussetzungen Mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einer GWG-Abteilung oder Abschluss dipl. Spezialist für das Bank-Zentralregister. Prüfung Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Klausur von 3 Stunden. Zertifizierung Dipl. Compliance Spezialist GWG ausgestellt von VisionCompliance AG, Genf. 2
3 Ausbildungsprogramm MODUL 1 E-learning (1 Stunde) Internationaler und schweizerischer Rechtsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche (e-learning) Supranationaler Regulierungsrahmen und dessen Einfluss auf nationale Gesetzgebung und Rechtsvorschriften; Entwicklung internationaler Standards; rechtlicher und ordnungspolitischer Rahmen in der Schweiz; dem GwG unterliegende Tätigkeiten und sich daraus für die Banken und andere Finanzintermediäre ergebende Verpflichtungen; Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit. Praktische Fallbeispiele. MODUL 2-4 Stunden Die Geldwäscherei unter dem Blickwinkel des schweizerischen Strafgesetzbuchs Wesentliche Strafbestimmungen zur Geldwäscherei und ihr Bezug zur Beschlagnahme; Hauptdelikte, die eine Vortat zur Geldwäscherei darstellen ; Erweiterung der Strafnormen zur Geldwäscherei, namentlich aufgrund der neuen Empfehlungen der FATF / GAFI (Financial Action Task Force der OECD) ; Marktmissbrauch und Kursmanipulationen und deren Konsequenzen für die Finanzintermediäre. Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit. Fallstudien. Datum : 5. April 2018 Sprecher : Thomas A. FRICK, Dr., LL.M. (LSE), Partner bei Niederer Kraft & Frey AG, Zürich, Lehrbeauftragter für Bankrecht an der Universität Zürich & Urs HOFER, Dr. iur., Rechtsanwalt, Partner bei Kanzlei im Turm AG, Winterthur. MODUL 3-4 Stunden Prävention und verhinderung der geldwäscherei; internationale rechtshilfe in strafsachen und sequestration GwG-Prinzipien der Geldwäscherei- und der Terrorismusfinanzierungsbekämpfung; Unterstellung unter das GwG und Sorgfaltspflichten iws; Rolle der involvierten Akteure, insbesondere der FINMA und der Strafverfolgungsbehörden; aufsichtsrechtliche Besonderheiten des Bekämpfungsdispositivs; praktische Aspekte der GwG-Anwendung mittels aktueller Fallbeispiele aus der Praxis und der Rechtsprechung; Rolle des Compliance Officers bei der Kommunikation mit den Strafbehörden ; internationale Rechtshilfe in Strafsachen ; strafrechtliche Beschlagnahme ; Schutz der Daten des wirtschaftlich Berechtigten, des Kontrollinhabers und das Bankgeheimnis ; Schutz des Finanzintermediärs bei einer Meldung oder einem Rechtshilfeverfahren. Praktische Fallbeispiele. Datum : 9. april 2018 Sprecher : Daniel TEWLIN, Staatsanwalt des Kantons Zürich, Abteilung Rechtshilfe und Geldwäschereiverfahren, Zürich & Arnaud BEURET, Juristischer Mitarbeiter bei Bratschi Wiederkehr & Buob AG, Bern. 3
4 MODUL 4-8 Stunden Das Risikomanagement im Bereich GWG Risk based approach ; Kriterien zur Festlegung der Risikokategorien ; Beispiele für künftige Kontrollen bezüglich der Anzeichen für nicht deklarierte Vermögenswerte ; Korrespondenzbanken ; ergänzende Abklärungen ; Screening der Geschäftsbeziehungen auf Übereinstimmungen mit Sanktionslisten ; PEP ; Übersicht zum Gesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer PEPs (SRVG) ; Instrumente des Risikomanagements ; Erwartungen der FINMA. Praktische Fallbeispiele. Datum : 12. April 2018 & 19. April 2018 Sprecher : Olaf von der Lage, lic.oec.publ., LL.M., CEO complias AG. MODUL 5-4 Stunden Die Überwachung der Transaktionen Pflichten bezüglich der Transaktionsüberwachung; neue Standards für die Überwachung von Transaktionen und Standard für den Abschluss der Warnung (Kontrollsystem, Reporting, Validierung); die Korrespondenzbanken; KYT und Dokumentation von Transaktionen; punktuelle und holistische Analyse; neue Schwelle für Zahlungen; Transaktionen bei internationalen Handelsaktivitäten. Praktische Fallbeispiele. Datum : 7. Mai 2018 Sprecher : Camillo ZBINDEN, BBA, DAS Compliance Management, Head of Compliance und Mitglied des Executive Board bei Société Générale, Zürich. MODUL 6-4 Stunden Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS), PEP, Potentaten und Massnahmen zur Verhinderung von Korruption Aufgaben der MROS Vorgehen bezüglich Meldung und Blockierung von Vermögenswerten ; Entwicklung des Begriffs des Verdachts ; ad hoc Anfragen der MROS gestützt auf Art. 11a Abs. 2 GwG ;Begriff des PEP ; die Potentaten und der Verbleib ihrer Gelder ; Strafvorschriften gegen Korruption durch schweizerische und ausländische öffentliche Angestellte ; die neuen Vorschriften zur privaten Korruption ; Verhinderung von Korruption und Compliance mit Anti-Korruptionsvorschriften, strafrechtliche Verantwortung von juristischen Personen im Bereich der Korruption. Beispiele aus der Rechtsprechung. Datum : 14. Mai 2018 Sprecher : Corinne BERGER, Stellvertretende Leiterin Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). 4
5 MODUL 7-4 Stunden Die Organisation des Finanzintermediärs im Bereich GwG Aufgaben der Compliance-Funktion unter dem Blickwinkel des FINMA-Rundschreibens 08/24; Aufgaben der Geldwäschereifachstelle; GwG-Risikoanalyse und ihre Genehmigung durch den Verwaltungsrat; Analyse und von den Organen des Finanzintermediärs genehmigte Berichcte; Kontrollen und Aufgabenverteilung; Dokumentationspflichten; Gremium für Entscheide über die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen; Richtlinien zum GwG; Organisation auf Konzernebene; Erwartungen der FINMA gestützt auf das Enforcement. Datum : 17. Mai 2018 Sprecher : Pascal SPRENGER, Rechtsanwalt, Partner, bei KPMG AG, Zürich im Financial Services Regulatory Competence Center ( RCC ). MODUL 8 12 Stunden Die Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken VSB 16 Formelle Vorschriften; Anwendung der VSB 16 in besonderen oder komplexen Situationen; Paradigmenwechsel; systematische Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten und des Kontrollinhabers; Dokumentation der Kontrollen; Aufbewahrungspflichten für Dokumente; Koordination von und Zusammenarbeit zwischen der Compliance-Abteilung und dem Zentralregister resp. Formalitätenkontrolle; Aufsichtskommission der VSB, Untersuchung und Sanktionen. Prakt ische Fallbeispiele. Datum : 21., 24. & 28. Mai 2018 Sprecher : Martin EICHMANN, Head of AML Compliance bei Julius Bär, Zürich & Sacha SCHWAB, MLaw, CAMS, AML & Sanctions Advisory,Group Compliance, Zurich Insurance Group, Zürich. MODUL 9 4 Stunden Die Risiken in Bezug auf Mangelhafte oder Fehlende Anwendung des GWG Gewähr für einwandfreie Geschäftstätigkeit; verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Sanktionen gegenüber dem Finanzintermediär; Garantenstellung ; strafrechtliche Risiken für den Compliance Officer; strafrechtliche Risiken für den Kunden: Urkundenfälschung bei Erklärungen, Risiken im Zusammenhang mit komplexen wirtschaftlichen Strukturen (im Bereich der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der schweren Steuerdelikte); strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmens und Beispiele. Datum : 31. Mai 2018 Sprecher : Roland M. RYSER, Dr. iur., Rechtsanwalt bei Schellenberg Wittmer AG, Zürich. 5
6 Referenten Corinne BERGER Stellvertretende Leiterin Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) Die Juristin mit einem MAS in Economic Crime Investigation hat über 17 Jahre in einer international tätigen Privatbank gearbeitet, davon 13 Jahre im Bereich Compliance. Vor ihrem Wechsel zur MROS war sie ein Jahr als Partner in einer kleinen Beratungsgesellschaft tätig; ebenfalls im Bereich Compliance. Arnaud BEURET Juristischer Mitarbeiter bei Bratschi Wiederkehr & Buob AG, Bern. Bevor Herr Arnaud Beuret 2014 der stellvertretende Leiter der Meldestelle für Geldwäscherei MROS, der Schweizerischen Financial Intelligence Unit, wurde, war er fünf Jahre bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA tätig. Als ausgewiesener Fachmann für Regulierung zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung ist er seit März 2016 in der Beratung von Finanzintermediären zu Regulierungsfragen und Compliance für das Kompetenzzentrum Finanzmarktrecht der Anwaltskanzlei Bratschi Wiederkehr & Buob in Bern tätig. Er publiziert und tritt regelmässig als Referent und Dozent in diesen Fachgebieten auf. Martin EICHMANN Head of AML Compliance bei Julius Bär, Zürich. Zuvor war er während 6 Jahren als Compliance Berater tätig und hatte verschiedene Compliance-Führungsfunktionen bei der Credit Suisse zuletzt als Global Head Private Banking Compliance und Head Compliance Switzerland für die drei Geschäftsbereiche Private Banking, Investment Banking und Asset Management. 6
7 Referenten Thomas FRICK Dr., LL.M. (LSE), Partner bei Niederer Kraft & Frey AG, Zürich, Lehrbeauftragter für Bankrecht an der Universität Zürich. Dr. Thomas A. Frick, LL.M. (LSE) ist Partner bei der Zürcher Wirtschaftsanwaltskanzlei Niederer Kraft & Frey AG und Lehrbeauftragter für Bankrecht im LL.M.-Programm der Universität Zürich. Dr. Frick berät schwergewichtig Schweizer und ausländische Banken und Finanzinstitute in sämtlichen regulatorischen und anderen Rechtsbelangen, insbesondere zu Fragen der Kundenbeziehungen, der Compliance, Interbank-Verträgen, Finanzierungen, aufsichtsrechtlichen Fragen und Untersuchungen. Urs HOFER Dr. iur., Rechtsanwalt, Partner bei Kanzlei im Turm AG, Winterthur. Urs Hofer berät Unternehmen, Finanzintermediäre und andere Finanzdienstleister in komplexen rechtlichen und regulatorischen Fragen und vertritt sie vor Gerichten und Aufsichtsbehörden. Neben finanzmarktrechtlichen gehören auch gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Problemstellungen zu seinen Schwerpunktgebieten. Olaf VON DER LAGE lic.oec.publ., LL.M., CEO complias AG Olaf von der Lage ist Compliance Consultant und CEO der complias AG. Zuvor war er bei verschiedenen Banken in leitenden Funktionen für Compliance- und Risikothemen verantwortlich. Olaf ist Gründungsund Vorstandsmitglied der SACO Swiss Association of Compliance Officers und war u.a. Fachrat beim Studiengang Diploma of Advanced Studies DAS: Compliance Management am Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ. Er studierte an den Universitäten Hannover und Zürich Wirtschaftswissenschaften mit dem Abschluss lic.oec. publ. und verfügt über einen Master (LL.M.) in International Business Law der Universität Zürich. 7
8 Referenten Roland RYSER Dr. iur., Rechtsanwalt bei Schellenberg Wittmer AG, Zürich. Roland M. Ryser ist als Rechtsanwalt im White Collar-Crime & Compliance Team bei Schellenberg Wittmer AG in Zürich tätig. Er vertritt natürliche und juristische Personen insbesondere in aufsichts-, wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Verfahren und unterstützt Klienten in internationalen Amts- und Rechtshilfeverfahren sowie als Geschädigte in Strafverfahren. Ferner führt er interne Untersuchungen durch. Seine beratende Tätigkeit umfasst insbesondere die Bereiche Korruptions- und Geldwäschereiprävention (Compliance). In seinem Fachbereich führt Roland M. Ryser regelmässig Schulungen durch, hält Vorträge und verfasst Publikationen. Sacha SCHWAB MLaw, CAMS, AML & Sanctions Advisory,Group Compliance, Zurich Insurance Group, Zürich. Sacha Schwab hat 16 Jahre Erfahrung im Compliance-Bereich (u.a. Geldwäschereiprävention, VSB, Sanktionen) bei Banken, Regulatoren, Audit, Versicherungen und im Asset Management. Er hat Teams, Projekte und Fachbereiche geleitet und erbringt heute durch LCR Services als Senior Compliance Manager umfassende Compliance Dienstleistungen. Pascal SPRENGER Rechtsanwalt, Partner, bei KPMG AG, Zürich im Financial Services Regulatory Competence Center ( RCC ). Pascal Sprenger ist Rechtsanwalt bei KPMG AG, Zürich und ist innerhalb des RCC für alle aufsichtsrechtlichen Themen verantwortlich. Er ist spezialisiert auf die Rechtsberatung von Banken, Effektenhändlern und Bewilligungsträgern nach Kollektivanlagengesetz in allen Belangen des Finanzmarktaufsichtsrechts. Er verfügt über mehr als zehn Jahre praktische Erfahrung im Bereich der Geldwäschereiprävention. Neben seiner Beratungstätigkeit ist er auch regelmässig Mitglied des Prüfteams bei Sonderuntersuchungen, welche KPMG AG im Auftrag der Finanzmarktaufsichtsbehörden in der Schweiz und in Liechtenstein ausführt. 8
9 Referenten Daniel TEWLIN Staatsanwalt des Kantons Zürich, Abteilung Rechtshilfe und Geldwäschereiverfahren, Zürich. Daniel Tewlin absolvierte von 1972 bis 1980 Praktika und Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen einer Zürcher Grossbank. Seit 1980 ist er Staatsanwalt des Kantons Zürich, von 1981 bis 2006 in der Abteilung Wirtschaftsdelikte, ab 2006 in der Abteilung Rechtshilfe und Geldwäschereiverfahren. Nebenamtlicher Dozent am Lehrgang MAS ECI der HFW Luzern , aktuell Referent an internen AML-Weiterbildungen von Zürcher Privat- und Grossbanken. Mitwirkung bei der Entwicklung eines interaktiven AML-Programmes für Bankmitarbeiter. Diverse Publikationen zu Wirtschaftsstraffällen. Camillo ZBINDEN BBA, DAS Compliance Management, Head of Compliance und Mitglied des Executive Board bei Société Générale, Zürich. Camillo Zbinden ist Head of Compliance und Mitglied des Executive Board bei der Société Générale Zürich im Corporate & Investment Banking. Er hat seine Karriere bei SG im Jahre 2004 gestartet und seither berufsbegleitend einen Bachelor Diplom in Business Administration und ein Diploma of Advanced Studies in Compliance Management erworben. Im Moment absolviert er zudem einen Executive MBA an der Hochschule Luzern. 9
10 Praktische Info Diplom Compliance Officer Spezialist GwG ANFANG 5. April 2018 ENDE 31. Mai 2018 PRÜFUNG 25. Juni h00-12h00 GEBÜHREN CHF ANMELDUNG HAUPTRÄGERSCHÄFT VisionCompliance SA 10, Boulevard Georges-Favon Postfach Genf 11 Tél Fax info@visioncompliance.ch KURSORT VisionCompliance SA c/o OBC Suisse AG Bahnhofstrasse 52 CH Zürich Tel
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