BUNDESHEER & ZIV ILDIENST

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1 Nimm mich mit Alles, was du wissen musst über: BUNDESHEER & ZIV ILDIENST AUSLANDSDIENST & ERSATZDIENST

2 MEHR INFOS ZUM T HEMA! Downloads und Links zu Bundesheer & Zivildienst sowie zu anderen Themen findest du auf unserer Homepage: akzente.net/leben_a-z IMPRESSUM: Herausgeber: akzente Jugendinfo, Anton Neumayr Platz 3, 5020 Salzburg, info@akzente.net, Tel.: 0662/ Redaktion + Fotos: akzente Jugendinfo, ZVR-Zahl: Grafik: akzente Salzburg Initiativen für junge Leute Druck: Hausdruckerei des Landes Salzburg Stand: September

3 INHALT 1. WEHRPF LICHT 4 2. ST ELLUNG (= MUST ERUNG) AUFSCHUB & BEF REIUNG 6 4. GRUNDWEHRDIENST BEIM BUNDESHEER ZIV ILDIENST AUSLANDSDIENST ERSATZDIENST Freiwilliges Soziales Jahr Freiwilliges Umweltjahr Europäischer Freiwilligendienst (EF D) F INANZIELLE LEIST UNGEN KONTAKTST ELLEN FAQ 16 3

4 1. WEHRPF LICHT Für männliche österreichische Staatsbürger besteht ab dem 17. Geburtstag Wehrpflicht. Es gibt zwei Möglichkeiten, dieser Staatsbürgerpflicht nachzukommen: Grundwehrdienst beim Bundesheer oder Zivildienst. 2. ST ELLUNG (= MUST ERUNG) Du bekommst ab dem 17. Geburtstag per eingeschriebenen Brief die Aufforderung des Militärkommandos zur Stellung. 4 Die Stellung ist verpflichtend! Wenn du der Stellung nicht nachkommst, musst du mit einer polizeilichen Abholung sowie mit einer Strafanzeige und einer damit verbundenen Geldstrafe rechnen. Die Stellung dauert in der Regel zwei Tage. Dabei wird überprüft, ob du für den Wehrdienst geeignet bist. Auch wenn du dich für den Zivildienst entscheidest, musst du zur Stellung erscheinen. Diese Überprüfung beinhaltet zahlreiche Untersuchungen wie Seh-, Hör- und Bluttests, einen sportlichen Belastungstest sowie einen psychologischen Test. Stichprobenartig werden auch Drogentests durchgeführt. Wenn du irgendwelche ärztli- chen Befunde hast, die eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung belegen, nimm diese unbedingt zur Stellung mit. Die ausgewerteten Tests sind Grundlage der Tauglichkeitsbescheinigung (= Tauglichkeitsattest). Mit dieser Bescheinigung wirst du über das Ergebnis der Untersuchungen informiert. Es gibt drei Möglichkeiten, wie die Tauglichkeitsbescheinigung ausgehen kann: tauglich : Du bekommst eine Tauglichkeitsbescheinigung und bist verpflichtet, Wehr- oder Zivildienst zu leisten.

5 vorübergehend untauglich : Du bist derzeit nicht tauglich und wirst nach einer Frist erneut zu einer Stellung geladen, bei der deine Tauglichkeit geprüft wird. untauglich : Du bist aus körperlichen und/oder psychischen Gründen nicht wehrdienstfähig und wirst daher nicht zum Wehr- oder Zivildienst einberufen. Zur Stellung mitbringen musst du: amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn du den Reisepass mit hast, brauchst du diesen Nachweis nicht bringen) Geburtsurkunde Meldezettel E-Card allfällige Heirats- bzw. Partnerschaftsurkunde ausgefüllter medizinischer Fragebogen (den du gemeinsam mit dem Aufruf zur Stellung per Post zugeschickt bekommen hast) ärztliche Zeugnisse (Impfpass, Röntgenbilder, Facharztbefunde, Brille...) Führerschein Abschlusszeugnisse (Matura, Lehrabschlusszeugnis, Gesellenbrief...) Sonstige Berechtigungsnachweise (z.b. Amateurfunker, Segelflieger, Bergführer) Tipp Sollten sich zwischen Stellung und Einberufung persönliche Änderungen ergeben haben (z.b. neue Wohnadresse, Heirat, Beginn oder Ende einer Ausbildung...), teile dies selbständig deiner zuständigen Ergänzungsabteilung mit damit der Einberufungsbefehl möglichst deinen Wünschen entspricht. Sollte sich der Stellungstermin mit deiner Matura oder Lehrabschlussprüfung überschneiden ist das kein Problem. Ruf einfach bei der zuständigen Ergänzungsabteilung an und der Termin wird verschoben. Verantwortlich für die Stellung ist die Stellungskommission des jeweiligen Bundeslandes. Wenn du deinen Hauptwohnsitz in Salzburg hast, ist die Ergänzungsabteilung des Militärkommandos Salzburg für dich zuständig: MILITÄRKOMMANDO SALZBURG Ergänzungsabteilung Schwarzenbergkaserne Postfach Wals-Siezenheim Tel.: / bundesheer.s@bmlvs.gv.at Mehr Infos zur Stellung findest du unter jugendinfo.akzente.net/ leben_a-z (siehe Wehrpflicht ). 5

6 3. AUFSCHUB & BEF REIUNG AUFSCHUB Ein Aufschub der Wehrpflicht ist nur möglich, wenn du durch den Wehrdienst nachweisbar einen bedeutenden Nachteil in einer Schulausbildung oder Berufsvorbereitung hast. Dies musst du nachweisen, z.b. mittels Schulbesuchsbestätigung, Lehrvertrag o.ä. Der Antrag sollte vor dem Einberufungsbefehl gestellt werden, ansonsten könnte der Aufschub abgelehnt werden. BEF RIST ET E BEF REIUNG Einen Antrag auf befristete Befreiung (d.h. Befreiung auf eine bestimmte Zeit) kannst du stellen, wenn nachweislich unvorhergesehene wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten. Auch diesen Antrag solltest du möglichst frühzeitig, jedenfalls vor Einberufung, stellen. BEF REIUNG Priester, Absolventen theologischer Studien im Seelsorgedienst oder einem geistlichen Lehramt, Ordensleute und Theologiestudenten, die sich auf ein geistliches Amt vorbereiten, sind von der Stellungspflicht und Wehrpflicht befreit. Sie müssen außerdem einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören. Für Fragen zu Aufschub, befristeter Befreiung und Befreiung hilft dir die zuständige Ergänzungsabteilung gerne weiter (Kontakt auf S. 5 und 15) 4. GRUNDWEHRDIENST BEIM BUNDESHEER Wenn du bei der Musterung tauglich bist, erhältst du einen Einberufungsbefehl. 6 Dieser wird frühestens sechs Monate bis spätestens vier Wochen vor dem Einrückungstermin an dich übermittelt. Einberufung bedeutet, dass du den Dienst beim Bundesheer antreten musst. ACHTUNG: Um den Einsatz als Zivildiener ansuchen kannst du erst, nachdem du bei der Stellung als tauglich eingestuft wurdest.

7 Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate. Dabei hast du keinen Anspruch auf Urlaub. F RÜHZEIT IGES EINRÜCKEN Wenn du das 17. Lebensjahr vollendet hast, kannst du den Grundwehrdienst frühzeitig leisten. Dafür musst du deine freiwillige Meldung mit der Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person bei der Ergänzungsabteilung der Stellungskommission abgeben. Mehr Infos und Links zum Grundwehrdienst beim Bundesheer findest du unter (siehe Wehrpflicht/Bundesheer )! Tipp 7

8 5. ZIV ILDIENST Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst, d.h. du kannst den Zivildienst statt dem Grundwehrdienst absolvieren. Typische Einsatzstellen sind Krankenanstalten, Altenbetreuung, Behindertenhilfe, Rettungswesen, usw. Der Zivildienst dauert insgesamt neun Monate. Du hast während dieser Zeit Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Urlaub. Wenn du bei der Musterung für tauglich befunden wurdest, kannst du innerhalb von sechs Monaten bis spätestens 3 Tage vor der Einberufung eine Zivildiensterklärung abgeben (siehe Grafik). mular kannst du beim Militärkommando Salzburg einreichen oder bereits bei der Stellung abgeben. Der Bescheid für die Zuweisung zu einer Einsatzstelle wird sechs Monate bis sechs Wochen vor Dienstantritt von der Zivildienstserviceagentur zugestellt. Entscheidest du dich doch noch für den Wehrdienst beim Bundesheer, kannst du bis 14 Tage nach Zustellung des Zuweisungsbescheides eine Widerrufserklärung einbringen. Das Antragsformular bekommst du bei der Zivildienstserviceagentur (online oder persönlich). Das ausgefüllte For- 8

9 Möchtest du deinen Zivildienst in einer bestimmten Einrichtung absolvieren, dann suche dir rechtzeitig (ca. ein Jahr vorher) eine Stelle bei einer behördlich anerkannten Zivildiensteinrichtung und lass dich dann von dieser anfordern (fix wird dein Platz aber erst mit der positiven Zivildiensterklärung). Ansonsten wird dir eine Stelle von der Zivildienstserviceagentur zugewiesen. Tipp Weitere Infos zum Zivildienst und den Kontakt zur Zivildienstserviceagentur und zu offenen Stellen findest du auf unserer Homepage: leben_a-z (siehe Wehrpflicht/ Zivildienst ). Tipp 9

10 6. AUSLANDSDIENST Du hast auch die Möglichkeit, einen Auslandsdienst als Ersatz für den Zivildienst zu leisten. Du kannst hierbei zwischen einem Auslandsdienst (mind. 10 Monate) oder Entwicklungshilfedienst (2 Jahre) wählen. Es gibt drei verschiedene Bereiche, den Auslandsdienst zu leisten: GEDENKDIENST Tätigkeit in einer Einrichtung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, z.b. Holocaustgedenkstätten, Museen und Forschungseinrichtungen F RIEDENSDIENST Tätigkeit, die der Friedens sicherung in Krisengebieten dient, z.b. Tätigkeiten bei der Hiroshima Friedens- Kulturstiftung in Japan SOZIALDIENST Tätigkeit, die der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines Landes dient, z.b. Straßenkinder-Projekte, Bildungsprojekte, Arbeit in Kinderdörfern oder in Umwelt- und Entwicklungsprojekten sowie in medizinischen Einrichtungen Dann gibt es noch die Möglichkeit, Entwicklungshilfedienst zu leisten. Bei dieser Form des Auslandsdienst würdest du in einem Entwicklungsland an der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung mitarbeiten, beispielsweise als Maurer in Afrika. Achtung: Entwicklungshilfe ist dann eine Option für dich, wenn du die entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung mitbringst. Voraussetzungen für den Auslandsdienst: Du wurdest bei der Musterung als tauglich eingestuft. Du hast eine Zivildiensterklärung und die Interessensbekundung für den Auslandsdienst per Mail an die Zivildienstserviceagentur abgegeben (dieses Formular findest du auf der Homepage der Zivildienstserviceagentur). Du wirst über eine vom österreichischen Innenministerium anerkannte Organisation (auch Trägerorganisation genannt) ins Ausland entsendet. 10

11 Die Dienstvereinbarung mit der Trägerorganisation schickst du per Mail an die Zivildienstserviceagentur, ebenso eine Kopie deines Zertifikates nach Abschluss des Dienstes. Eine Liste dieser Organisationen findest du auf der Website der Zivildienstserviceagentur. Bitte beachte Auslandsdienst-Plätze sind heiß begehrt: Wenn du den Auslandsdienst absolvieren möchtest, solltest du dich deshalb schon 1 bis 2 Jahre vor der Stellung bei einer Trägerorganisation melden und Interesse bekunden. Dort erfährst du auch, welche Einsatzstellen es aktuell gibt. Du bewirbst dich dann bei der Trägerorganisation und schließt mit ihr einen Vertrag. Nähere Informationen zum Auslandsdienst findest du auf unserer Homepage leben_a-z (siehe Wehrpflicht/Auslandsdienst ). Dort gibt es einen Link zur Zivildienstserviceagentur sowie zu den möglichen Trägerorganisationen. Wenn du einen Auslandseinsatz machen möchtest, dann lege dir ein bisschen Geld beiseite. Du bist zwar versichert, bekommst ein monatliches Taschengeld und Familienbeihilfe (bis 24) Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung und laufende Ausgaben sind meist von dir selbst zu bezahlen. Tipp 11

12 7. ERSAT ZDIENST Als Wehrersatzdienst bezeichnet man Dienste, die anstelle des Wehrdienstes zur Ableistung der Wehrpflicht geleistet werden können. Derzeit gibt es folgende Arten von Ersatzdiensten: Freiwilliges Soziales Jahr Freiwilliges Umweltjahr Europäischer Freiwilligendienst F REIW ILLIGES SOZIALES JAHR Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet dir die Möglichkeit, die Arbeit im Sozialbereich kennen zu lernen. Die Einsatzbereiche sind vielfältig. Man arbeitet etwa bei Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, bei alten Menschen, bei Kindern oder mit Jugendlichen. Ein 10-monatiger FSJ-Einsatz wird zur Erfüllung der Zivildienstpflicht angerechnet. Für den Einsatz gelten die Rahmenbedingungen des Freiwilligengesetzes, nicht jene des Zivildienstgesetzes. Voraussetzung ist auch hier, dass nach der Stellung ein Zivildienstantrag bei der Zivildienstserviceagentur gestellt wird und du zivildienstpflichtig bist. Mehr Infos findest du unter jugendinfo.akzente.net/arbeit (siehe Freiwillige Einsätze in Österreich ). 12

13 F REIW ILLIGES UMWELTJAHR Das Freiwillige Umweltjahr (FUJ) bietet jungen Menschen ab 17 Jahren die Möglichkeit, bei einer gemeinnützigen Einsatzstelle im Umwelt-, Naturschutzund Nachhaltigkeitsbereich in ganz Österreich mitzuarbeiten (z.b. NGOs, Nationalparks, sozialökonomische Einrichtungen, etc.). Ein 10-monatiger FSJ-Einsatz wird zur Erfüllung der Zivildienstpflicht angerechnet. Es gelten die Rahmenbedingungen des FUJ. Voraussetzung ist auch hier, dass nach der Stellung ein Zivildienstantrag gestellt wird und du zivildienstpflichtig bist. Sobald du den Bescheid für die Zulassung zum Zivildienst erhalten hast, kannst du per dein Interesse am FSJ oder am FUJ bei der Zivildienstserviceagentur bekannt geben. Gib deshalb deinen Namen, dein Geburtsdatum und deine Zivildienstzahl in der an. Für das FSJ bzw. FUJ bewirbst du dich dann direkt bei den Organisationen. Die Kontaktstellen zum FSJ und FUJ findest du auf unserer Homepage unter (siehe Freiwillige Einsätze in Österreich ). EUROPÄISCHER F REIW ILLIGENDIENST Im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienst können sich junge Leute zwischen 18 und 30 Jahren bis zu einem Jahr bei einer gemeinnützigen Organisation in Europa engagieren. Der EFD wird von der EU im Rahmen von Erasmus+: Jugend in Aktion gefördert für Unterkunft, Verpflegung, Sprachkurs, Taschengeld und Versicherung ist gesorgt. Selbst zu bezahlen ist nur ein kleiner Teil der Reisekosten. Ein (mindestens) zehnmonatiger EFD wird ebenfalls als Ersatz für den Zivildienst anerkannt. Auch hier gilt: Du bist zivildienstpflichtig und stellst nach der Stellung einen Zivildienstantrag. Bekunde auch hier rechtzeitig dein Interesse, wenn du einen EFD machen willst. Dann machst du dich aktiv auf die Suche nach einer Stelle. Mehr Infos auf unserer Homepage: (siehe Europäischer Freiwilligendienst ). 13

14 8. F INANZIELLE LEIST UNGEN GRUNDWEHRDIENST BEIM BUNDESHEER Die finanzielle Entlohnung besteht aus Monatsgeld und Grundvergütung und beträgt 313,02 EUR pro Monat (Stand: 2016). Als Grundwehrdiener ist man kranken- und unfallversichert sowie rezeptgebührenbefreit. Man hat Anspruch auf Fahrtkostenersatz vom Wohnort zur Kaserne sowie auf eine kostenlose ÖBB-Vorteilskarte und man kann eine Wohnkostenbeihilfe beantragen. Wehrdienstleistende haben allerdings keinen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Alimente. ZIV ILDIENST Beim Zivildienst bekommt man auch 317,10 EUR pro Monat (Stand: 2016) als finanzielle Entlohnung. Zusätzlich erhält man Naturalverpflegung oder Verpflegungsgeld oder eine Mischform aus beidem. Wie beim Grundwehrdienst ist man kranken- und unfallversichert sowie rezeptgebührenbefreit. Man hat Anspruch auf die ÖBB-Österreichcard, mit der man kostenlos mit ÖBB-Zügen und vielen österreichischen Privatbahnen fahren kann, und Fahrtkostenvergütung zwischen Wohn- und Dienstort. Außerdem kann man um Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt und GIS-Befreiung (= Radio- und TV-Gebühr) ansuchen. AUSLANDSDIENST Den Auslandsdienst leistet man grundsätzlich unentgeltlich ab, dh. es ist kein bezahlter Job. Allerdings erhältst du ein monatliches Taschengeld von mind. 10% und max. 100% der Geringfügigkeitsgrenze (2016: mind. 41,57 EUR und max. 415,72 EUR). Bis zum 24. Lebensjahr hast du außerdem Anspruch auf Familienbeihilfe. Außerdem bist du während deines Auslandsdienstes kranken-, unfall- und pensionsversichert und wirst während deines Aufenthaltes pädagogisch betreut. Reisekosten, Verpflegung und Unterbringung hängen von der Organisation ab, bei der man sich bewirbt. Eine Ausnahme bilden Entwicklungshilfeeinsätze, dies sind bezahlte Jobs. Die Konditionen sind je nach Arbeitsvertrag unterschiedlich geregelt. ERSAT ZDIENST Beim Ersatzdienst erhält man ein monatliches Taschengeld für das Freiwillige Soziale Jahr 235 EUR und für das Freiwillige Umweltjahr 200 EUR (Stand: 2016). Außerdem erhält man freie Verpflegung, kann weiterhin Familienbeihilfe beziehen und bekommt eine ÖBB Vorteilscard und eine Jugend- Netzfahrkarte. Zusätzlich bekommt man noch freie Unterkunft oder Fahrtkostenersatz und man ist unfall-, kranken-, pensions- und haftpflichtversichert. 14

15 9. KONTAKT ST ELLEN GRUNDWEHRDIENST Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport - Wehrdienstberatung Roßauer Lände 1, 1090 Wien Tel.: Kontakt via Onlineformular Informationen zum Wehrdienst allgemein, Frauen beim Bundesheer, Wehrdienstberatung... Militärkommando Salzburg Ergänzungsabteilung Postfach 500, 5071 Wals-Siezenheim Tel.: / bundesheer.s@bmlvs.gv.at Anlaufstelle bei Fragen zum Grundwehrdienst, zu Musterung, Aufschub und Befreiung ZIV ILDIENST Bundesministerium für Inneres (BMI) Referat III/7/b Herrengasse 7, 1010 Wien Tel: 01/ oder bmi-iii-7-b@bmi.gv.at Sämtliche Angelegenheiten des Zivildienstes. Zivildienstserviceagentur Paulanergasse 7-9, 1040 Wien Tel.: 01/ info@zivildienst.gv.at Informationen zum Zivildienst, Hilfe bei finanziellen Fragen und Zuweisungsfragen Beschwerde- und Disziplinarabteilung Roßauer-Lände 1, 1090 Wien Tel.: /0 Berufsinstanz und Beschwerdestelle für Grundwehrdiener 15

16 AUSLANDSDIENST ARGE für Wehrdienstverweigerung und Gewaltfreiheit Salzburg in der argekultur Ulrike Gschwandtner Straße Salzburg Tel: arge-wdv@gmx.net Zivildienstberatung jeden Donnerstag ab Uhr (vorher anrufen). Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Abteilung V/A/6 Stubenring 1, 1010 Wien Tel.: anton.hoerting@sozialministerium.at Beratung und Information rund um den Auslandsdienst. 10. FAQ Können auch Mädchen oder Frauen den Grundwehrdienst beim Bundesheer machen? Für Frauen gibt es keine Wehrpflicht und somit keine Stellungspflicht. Als Frau kannst du dich freiwillig für das Bundesheer melden. Mehr Informationen dazu findest du auf der Homepage des Bundesheeres unter www. soldatin.bundesheer.at! Die Einrichtung, bei der ich ehrenamtlich mitarbeite, möchte mich als Zivildiener haben. Was muss ich tun, damit ich dort meinen Zivildienst ableisten kann? Ich bin nach meiner Ausbildung erst 17 Jahre alt. Kann ich den Grundwehrdienst beim Bundesheer schon früher leisten? Wenn du das 17. Lebensjahr vollendet hast, kannst du den Grundwehrdienst frühzeitig leisten. Dafür musst du deine freiwillige Meldung mit der Zustimmung deiner erziehungsberechtigten Person bei der Stellungskommission abgeben. 16 Bitte die Einrichtung, dich bei der Zivildienstagentur anzufordern. Du kannst dann ebenfalls dein Interesse bekunden, den Zivildienst (in dieser Einrichtung) zu leisten.

17 PLATZ FÜR NOT IZEN 17

18 18 PLATZ FÜR NOT IZEN

19 PLATZ FÜR NOT IZEN 19

20 NOCH F RAGEN? Wir helfen dir weiter - schnell, einfach & kostenlos! akzente Jugendinfo (neben dem Haus der Natur) Anton-Neumayr-Platz Salzburg, Tel: 0662/ Öffnungszeiten: Mo bis Fr von 12 bis 17 Uhr (in den Schulsommerferien von 9 bis 14 Uhr) info@akzente.net Homepage: Unsere Infobroschüren gibt es zu folgenden Themen: Arbeiten im Ausland Au Pair in USA & Europa Bundesheer & Zivildienst Demokratie & Mitbestimmung Einfach weg Auslandsaufenthalte für junge Leute Erster Sex und große Liebe Ferien- & Nebenjobsuche Führerschein Lehre Mein neuer Nachbar Flucht & Asyl Piercings, Tattoos & Co. Rat & Hilfe Studium Soziale Einsätze im Ausland Wohnen Bei der Erstellung der Infohefte orientieren wir uns an den Qualitätskriterien des Bundesnetzwerks der Österreichischen Jugendinfos. Die Inhalte des Infoheftes werden von den MitarbeiterInnen von akzente Jugendinfo mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Qualität der Inhalte wird keine Gewähr übernommen. Die Auflistung erfolgt ohne Wertung und Empfehlung.

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