Hilfe zur Anstellung und Betreuung von Katechetinnen und Katecheten

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1 Hilfe zur Anstellung und Betreuung von Katechetinnen und Katecheten, vom 27. Sept Seite 1 Hilfe zur Anstellung und Betreuung von Katechetinnen und Katecheten Eine Hilfestellung der Röm.-Kath. Landeskirche Uri und des Dekanates Uri Vom 27. September 2012 Vorbemerkung: Die Verordnung über die Anstellung und die Besoldung von Pastoralassistentinnen und Patoralassistenten, Religionspädagoginnen und Religionspädagogen, Katechetinnen und Katecheten für ein Arbeitverhältnis im Vollamt oder im Teilpensum, erlassen vom Grossen Landeskirchenrat am 18. November 2005, regelt die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Kirchgemeinde und ihrer Organe einerseits, der Pfarrei und ihrer Organe andererseits. Zur Erläuterung oder Präzisierung einzelner Punkte, die vor allem für Katechetinnen und Katecheten von Bedeutung sind, liess der Kleine Landeskirchenrat die Hilfe zur Anstellung und Betreuung von Katechetinnen und Katecheten ausarbeiten. Nach der Vernehmlassung beim Vorstand des Dekanates Uri sowie bei allen Kirchenräten und den beiden Vorständen der Seelsorgeräume im Sommer/Herbst 2012 wurde das Dokument vom Kleinen Landeskirchenrat und vom Dekanatsvorstand am 27. September 2012 verabschiedet und publiziert. Die in Klammern angeführten Ziffern beziehen sich auf die Verordnung vom 18. November 2005 (E-Publikation in: ). 1. Auftrag Katechese Katechetinnen und Katecheten begleiten die Kinder und Jugendlichen auf ihrem Glaubensweg. Die Familie, als erster Lernort des Glaubens, wird in dieses Geschehen miteinbezogen. Das Unterrichtsgeschehen erfolgt an verschiedenen Lernorten der Pfarrei. Die beiden wichtigsten sind: a. Kirchlicher Religionsunterricht in der Schule: Der kirchliche Religionsunterricht findet in der Regel in den regulären Schulstunden statt. b. Gemeindekatechese: Damit sind Unterrichtsformen ausserhalb der regulären Schulstunden gemeint, in denen die ganze Pfarrei immer wieder in einem Prozess der Glaubensvertiefung steht (z. B. Liturgie, Erstkommunion- und Versöhnungsweg, Firmvorbereitungsprojekt, pfarreilich orientierte Kinder- und Jugendarbeit, Bibeltage, religiöse Feiern an Lebensübergängen usw.).

2 Hilfe zur Anstellung und Betreuung von Katechetinnen und Katecheten, vom 27. Sept Seite 2 2. Berufsbild 1 Der Beruf der Katechetin und des Katecheten ist heute in der Pastoral der Pfarreien nicht mehr wegzudenken. Er ist eine konkrete Umsetzung der Aussagen des II. Vatikanischen Konzils und der Synode 72 zur Bedeutung und Mitarbeit der Laien in der Kirche. Die Katechetin und der Katechet stehen im Dienst der Glaubensverkündigung. Diese Tätigkeit ist ein eigenständiger Dienst und anerkannter Beruf in der Kirche. Er verwirklicht sich in Zusammenarbeit mit anderen pastoralen Berufen und in der gegenseitigen Anerkennung und Achtung vor der je spezifischen Aufgabe. 2.1 Hauptaufgaben der Katechetin und des Katecheten Religiöse Bildung als Religionsunterricht und Katechese; Elternarbeit auf Unter-, Mittel- und Oberstufe. Katechetinnen und Katecheten können innerhalb ihrer katechetischen Tätigkeit weitere Aufgabengebiete in Liturgie, kirchlicher Jugendarbeit, Diakonie, Kinderseelsorge und Öffentlichkeitsarbeit übernehmen. Nicht selten können auch Leitungsaufgaben (Leitung von Katechetinnen- und Katechetenrunden, voreucharistischen Gottesdiensten, Kindergottesdiensten usw.) hinzukommen. Für eine längerfristige Anstellung in einem erweiterten Aufgabenbereich ist eine Zusatzausbildung wichtig und nötig! 2.2 Ausbildung Die Ausbildung zur Katechetin / zum Katecheten umfasst theologische und fachdidaktische Bereiche. In einem mindestens dreijährigen, modularisierten Ausbildungsgang erwerben die Katechetinnen und Katecheten die nötigen berufsspezifischen Erfahrungen und Kenntnisse und die für die Ausübung des Berufs erforderliche Fach-, Sozial-, Methoden- und spirituelle Selbstkompetenz. Nach abgeschlossenem Lehrgang erhalten die Katechetinnen und Katecheten des Kantons Uri den Fachausweis Katechetin / Katechet. 2.3 Kompetenzen und Erwartungen Von einer Katechetin und einem Katecheten wird erwartet: Positive, engagierte Haltung zur Kirche und gelebter Glaube in einer Pfarrei Interesse an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen Einfühlungsvermögen, Wertschätzung und Echtheit im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Bereitschaft, bei Kindern und Jugendlichen Glaubensprozesse zu initiieren und zu begleiten Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen in der Pfarrei Teamfähigkeit 1 Interdiözesane Katechetische Kommission: Berufsbild dipl. Religionspädagoge- und pädagogin RPI, dipl. Katechet und Katechetin, von 2005.

3 Hilfe zur Anstellung und Betreuung von Katechetinnen und Katecheten, vom 27. Sept Seite 3 Physische und psychische Belastbarkeit Bereitschaft zur Weiterbildung 3. Anstellung, kirchliche Beauftragung, Pflichtenheft 3.1 Anstellung Die Anstellung erfolgt auf Vorschlag der für die Leitung der Pfarrei resp. des Seelsorgeraumes verantwortlichen Person durch den Kirchenrat resp. den Vorstand des Seelsorgeraumes. (Siehe Verordnung, Artikel 3, Abs. 1.) 3.2 Kirchliche Beauftragung Die kirchliche Beauftragung für den katechetischen Dienst in der Pfarrei resp. im Seelsorgeraum erfolgt durch die für die Leitung der Pfarrei resp. des Seelsorgeraums verantwortliche Person. 3.3 Pflichtenheft Aufgaben und Pflichten sind im Stellenbeschrieb bzw. im Pflichtenheft zu umschreiben. Dieses ist im gegenseitigen Einverständnis regelmässig der veränderten Situation anzupassen. Das Pflichtenheft ist integrierter Bestandteil des Vertrages und wird vom Kirchenrat bzw. vom Vorstand des Seelsorgeraumes genehmigt. (Siehe Verordnung, Artikel 4, Abs. 3. Muster in Anhang 1.) 4. Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereiche 4.1 Gliederung Die Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereiche gliedern sich nach den Anstellungsvorgaben der Röm.-Kath. Landeskirche Uri und nach kanonischem Recht (CIC). Sie verteilen sich auf Behörden, Seelsorgende, Katechetinnen und Katecheten. a) Verantwortung des Kirchenrates resp. des Vorstandes des Seelsorgeraumes Der Kirchenrat resp. Vorstand des Seelsorgeraumes ist für eine zeitgemässe arbeitsrechtliche Anstellung verantwortlich. Er sorgt für die Bereitstellung der nötigen Mittel und stellt die Räumlichkeiten sicher, damit die Katechetinnen und Katecheten einen zeitgemässen Unterricht gewährleisten können. b) Verantwortung der für die Leitung der Pfarrei resp. des Seelsorgeraumes verantwortlichen Person Zuständig für den Religionsunterricht und die Katechese ist die für die Leitung der Pfarrei resp. des Seelsorgeraumes verantwortliche Person. Aufgaben wie Organisation, Beratung, Begleitung und Kontrolle können an eine kompetente Fachperson

4 Hilfe zur Anstellung und Betreuung von Katechetinnen und Katecheten, vom 27. Sept Seite 4 delegiert werden. Unterstützend wirkt auf kantonaler Ebene die Fachstelle Katechese Uri. c) Verantwortung der Katechetinnen und Katecheten Die Katechetinnen und Katecheten sind verantwortlich für die einwandfreie Erteilung des ihnen anvertrauten kirchlichen Religionsunterrichtes und die Ausführung der weiteren ihnen übertragenen Aufgaben. 4.2 Die Hauptverantwortung im Besonderen Die für die Leitung der Pfarrei resp. des Seelsorgeraumes verantwortliche Person sorgt dafür, dass: a) geeignete Personen aus der Pfarrei resp. dem Seelsorgeraum ausgebildet und eingesetzt werden; b) die in der Pfarrei resp. im Seelsorgeraum tätigen Katechetinnen und Katecheten fachlich und ideell begleitet und unterstützt werden; c) der Unterricht nach den verbindlichen Lehrplänen 2 erteilt wird; d) die Ausgaben für Unterrichtsmittel im Team abgesprochen werden und ein jährliches Budget erstellt wird; e) jährlich ein Mitarbeiterin- bzw. Mitarbeitergespräch durchgeführt wird; f) die Weiterbildungspflicht erfüllt wird; g) die Katechetinnen und Katecheten gegenüber den Behörden und den Schulleitungen vertreten werden. 4.3 Verantwortlichkeiten für Lehrmittel und Arbeitsmaterial Die Anschaffung und der Einsatz von Lehrmitteln sind von den Katechetinnen und Katecheten mit der für die Leitung der Pfarrei resp. des Seelsorgeraumes verantwortlichen Person oder der bezeichneten fachverantwortlichen Person abzusprechen. Audiovisuelle Medien und spezifische Fachliteratur sowie Arbeitsmaterial können bei der Medienstelle der Fachstelle Katechese Uri ausgeliehen werden. 4.4 Aufgaben der Katechetin und des Katecheten im Rahmen des kirchlichen Religionsunterrichtes: Vorbereiten, Erteilen und Nachbereiten der Lektion/en Pflege von Kontakten zur Schule (Lehrerschaft, Klassenlehrperson, Schulleitung) Pflege von Kontakten und Gesprächen mit den Eltern Vorbereitung und Mitgestaltung von Gottesdiensten im Rahmen des Religionsunterrichtes Vorbereitung und Durchführung von Elternabenden (oder Teilnahme am Elternabend der Klassenlehrperson) 2 Lehrpläne für die Oberstufe und Primarschule im Dekanat Uri, von Generalvikar Dr. Martin Kopp verbindlich erklärt im 2008/2010.

5 Hilfe zur Anstellung und Betreuung von Katechetinnen und Katecheten, vom 27. Sept Seite 5 Studium der notwendigen Fachliteratur als Arbeitsvorbereitung Teilnahme an Katechese- und Koordinationssitzungen (2 3 / Schuljahr) Besuch von fachlichen Weiterbildungen (zeitlicher Umfang siehe Punkt 4.7 dieses Papiers). 4.5 Weitere mögliche Aufgabengebiete Aufgaben im allgemeinen Arbeitsbereich: a) Mitarbeit in der Liturgie: Schulgottesdienste ausserhalb des Religionsunterrichts Familiengottesdienste Sunntigfyyren / Kindergottesdienste / Kleinkinderfeiern Jugendgottesdienste b) Gemeindekatechetische und pfarreiliche Projekte: Bibeltage Krippenspiele Wallfahrten pfarreiliche Familienarbeit Elternprojekte (z.b. Elternbriefe, Elterngesprächsrunden, Kurse zur religiösen Erziehung, u.s.w.) Kinder- und Jugendarbeit (z. B. in Jugendverbänden, Ministrantengruppen) c) Leitungsaufgaben: Leitung von Kinderliturgiegruppen, Katecheseteams, u.s.w Aufgaben in der Sakramentenkatechese können sein: Elternabende im Zusammenhang mit Elternkatechese Vorbereitungstage oder-halbtage zur Sakramentenvorbereitung Exkursionen Versöhnungsweg Gottesdienst für Erstkommunion, Firmung, Versöhnung Besuch beim Firmspender Wallfahrt

6 Hilfe zur Anstellung und Betreuung von Katechetinnen und Katecheten, vom 27. Sept Seite Festlegung, Entschädigung, Sozialzeitausweis Entsprechende weitere Tätigkeiten sind bei der Anstellung zu klären und im Pflichtenheft festzuhalten. Die Entschädigung von im Pflichtenheft aufgeführten zusätzlichen Aufgaben wird im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt. (Siehe Verordnung Artikel 8, Abs. 4 und 6a.) Nicht entlöhnte Arbeiten werden in der Regel nicht im Pflichtenheft aufgeführt. Sie können den Katechetinnen und Katecheten in einem Sozialzeitausweis belegt werden. (Siehe Anhang 3.) 4.6. Pflichten Die Katechetinnen und Katecheten verpflichten sich: a) den Religionsunterricht und die Katechese auf der Basis des christlichen, römisch-katholischen Glaubens zu erteilen; b) nach geltendem Lehrplan zu unterrichten; c) zum Aufbau der kirchlichen Gemeinschaft beizutragen; d) den Kontakt mit Eltern oder Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen zu pflegen; e) örtlich oder regional zusammenzuarbeiten (Koordination, Erfahrungsaustausch, kollegiale Beratung usw.); f) sich der beruflichen Schweigepflicht zu unterstellen; g) Abwesenheiten sofort der für die Leitung der Pfarrei resp. des Seelsorgeraumes verantwortlichen Person und der Schulleitung (oder Klassenlehrperson) zu melden und bei längerer Verhinderung die Verwaltung der Kirchgemeinde zu orientieren. Bei Abwesenheit einer Katechetin oder eines Katecheten soll der Unterricht durch eine andere katechetische oder sonstige Lehrperson sichergestellt werden. 4.7 Aus-, Weiter- und Zusatzausbildung (Siehe Verordnung, Artikel 11, Abs. 2.) a) Begriffe: Als Ausbildung gelten berufliche Lehrgänge, die die Grundausbildung sicherstellen. Als Weiterbildung gelten Kurse, welche der Vertiefung und Erweiterung von bestehendem Wissen und Können dienen. Als Zusatzausbildung gelten Kurse, die auf die Übernahme neuer Aufgaben und Funktionen vorbereiten. b) Umfang: Die Arbeitgeberin fördert die Aus-, Weiter- und Zusatzausbildung der Katechetinnen und Katecheten. Diese sollen in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit besucht werden. Gemäss Beschluss der DOK 3 sind Katechetinnen und Katecheten zum Besuch von Weiterbildungen verpflichtet: bei einem Arbeitspensum von 10 20% (bis 4 Lektionen): 2 Halbtage pro Schuljahr 3 Beschluss der deutschschweizerischen Ordinarienkonferenz vom 14. Dez

7 Hilfe zur Anstellung und Betreuung von Katechetinnen und Katecheten, vom 27. Sept Seite 7 bei einem Arbeitspensum von 30 50% (bis 8 Lektionen): 3 Halbtage pro Schuljahr bei einem Arbeitspensum von 50% und mehr: mindestens 5 Halbtage pro Schuljahr Sie besuchen dazu Weiterbildungskurse der Fachstelle Katechese Uri oder ähnlicher Veranstalter. c) Bestätigung: Der Besuch der Weiterbildungen wird durch die jeweilige Kursleitung bestätigt (Testatheft, Portfolio etc.). Die Einhaltung ist von der für die Leitung der Pfarrei resp. des Seelsorgeraumes verantwortlichen Person oder der bezeichneten fachverantwortlichen Person jährlich zu kontrollieren. d) Kosten Ist die Teilnahme an einer Veranstaltung zur Aus-, Weiter- oder Zusatzausbildung von der Arbeitgeberin angeordnet worden, gehen die entstehenden Auslagen zu Lasten der Arbeitgeberin. Liegt die Teilnahme an der Veranstaltung nicht im überwiegenden Interesse der Arbeitgeberin, werden die entstehenden Kosten und der Ausfall an Arbeitszeit unter Berücksichtigung des Interessengrades der Arbeitgeberin anteilmässig oder ganz den Arbeitnehmenden auferlegt. Das Interesse für die Arbeitgeberin wird am aktuellen Pflichtenheft der betroffenen Katechetinnen bzw. Katecheten beurteilt. Es kann eine Weiterbildungsvereinbarung abgeschlossen werden. e) Zusatzausbildung und Lohn Der Nachweis vom Besuch von Zusatzausbildungen ist nach entsprechender Neubeurteilung lohnwirksam, wenn auch entsprechende Aufgaben übertragen werden. 4.8 Begleitung durch Fachverantwortliche und die Fachstelle Katechese Uri Die Katechetinnen und Katecheten unterstehen in allen seelsorglichen Fragen der für die Leitung der Pfarrei resp. des Seelsorgeraumes verantwortlichen Person. Diese oder eine von ihr beauftragte Person (Katecheseverantwortliche/r) sorgen für regelmässige Kontakte und Besprechungen mit der Katechetin oder dem Katecheten. Die Fachstelle Katechese Uri berät katechetisch Tätige, Pfarreiverantwortliche und Kirchgemeinden in allen Fragen rund um Religionsunterricht und Gemeindekatechese. Sie unterliegt der beruflichen Schweigepflicht. 5. Berechnung des Lohnes a) Die Berechnung der Gesamtarbeitszeit setzt sich zusammen aus der Lehrtätigkeit (Ziffer 4.4) und anderen, im Pflichtenheft umschriebenen, übertragenen Tätigkeiten (Ziffer 4.5). b) Eine Jahreslektion definiert den Religionsunterricht pro Klasse inklusive Vorbereitung, Nachbereitung, Studium der Fachliteratur, Vorbereitung und Mitgestaltung von Gottesdiensten im Rahmen des Religionsunterrichtes, Elternkontakte (max. ein Elternabend pro Klasse bzw. Teilnahme an einem Elternabend der Klassenlehrperson), Pflege von Kontakten zur Schule (Lehrerschaft, Klassenlehrperson, Schulleitung, inhaltliche Absprachen im Schulhaus), Katechese- und Teamsitzungen zur Koordination sowie Weiterbildung. c) Das Schuljahr umfasst in der Regel 39 Unterrichtswochen.

8 Hilfe zur Anstellung und Betreuung von Katechetinnen und Katecheten, vom 27. Sept Seite 8 d) Eine Jahreslektion (entspricht einer Lektion pro Woche = 39 Lektionen im Jahr) umfasst 1/29 des Jahreslohnes inkl. Ferien und die unter 5.a aufgeführten Bestandteile einer Jahreslektion. (Siehe Anhang 2.) e) Die Berechnung der Arbeitszeit für weitere Tätigkeiten, die nicht Bestandteil der Lehrtätigkeit sind, erfolgt gemäss Auflistung im Pflichtenheft. (Siehe Anhang 1.) 6. Spesen Die Kosten für persönliches Arbeitsmaterial und die Lehrmittel sind im Rahmen der jährlich festgelegten Kredite durch die Arbeitgeberin zu übernehmen. Die Spesenentschädigung richtet sich nach Verordnung, Artikel 15. Allfällige Beiträge an Fahrspesen können zwischen Katechetinnen bzw. Katecheten und Anstellungsbehörde ausgehandelt werden. Altdorf, 27. September 2012 Röm.-Kath. Landeskirche Uri Der Kleine Landeskirchenrat Röm.-Kath. Kirche in Uri Der Dekanatsvorstand Anhang: 1. Pflichtenheft und Entschädigungen 2. Beispiele Lohnberechnung 3. Muster Sozialnachweis

9 Hilfe zur Anstellung und Betreuung von Katechetinnen und Katecheten, vom 27. Sept Seite 9 Pflichtenheft und Entschädigungen Anhang 1 Für Frau/Herr: 1. Katechese Erteilung der Katechese in der Pfarrei. 1. Klasse Lektionen 4. Klasse Lektionen 1. OS Lektionen 2. Klasse Lektionen 5. Klasse Lektionen 2. OS Lektionen 3. Klasse Lektionen 6. Klasse Lektionen 3. OS Lektionen Total Wochenstunden Religionsunterricht 2. Voreucharistische Gottesdienste Vorbereitung und Gestaltung von (Anzahl) voreucharistischen Gottesdiensten verteilt auf das ganze Schuljahr. Dafür werden zusätzlich Stunden (vgl. Anhang 2) oder pauschal Fr. entschädigt. 3. Schülerliturgie Vorbereitung und Gestaltung von Schülergottesdiensten ausserhalb der Unterrichtszeit. Dafür werden zusätzlich Stunden (vgl. Anhang 2) oder pauschal Fr. entschädigt. 4. Sakramentenkatechese ausserhalb der Schulzeit Vorbereitung der Kinder auf die Erstkommunion. Durchführung des Versöhnungsweges. Gestaltung der Firmung. Dafür werden zusätzlich Stunden (vgl. Anhang 2) oder pauschal Fr. entschädigt. 5. Gemeindekatechese Umschreibung der Tätigkeit Dafür werden zusätzlich Stunden (vgl. Anhang 2) oder pauschal Fr. entschädigt. 6. Fahrentschädigung Die Katechetin/der Katechet hat Anrecht auf eine pauschale Fahrentschädigung von Fr./ Schuljahr 7. Besondere Abmachungen Ort und Datum:. Der Arbeitnehmer/in: (Unterschrift) Leitung Pfarrei / Seelsorgeraum: (Unterschrift) Genehmigt vom Kirchenrat / Vorstand Seelsorgeraum: Unterschrift Präsidium Unterschrift Sekretariat

10 Hilfe zur Anstellung und Betreuung von Katechetinnen und Katecheten, vom 27. Sept Seite 10 Anhang 2 Beispiel Lohnberechnung für zusätzliche Aufgaben Die nachfolgenden Aufgaben sind bereits in der Entlöhnung für die Erteilung des Religionsunterrichts nach Jahreslektionen enthalten und müssen nicht zusätzlich vergütet werden. (Siehe Punkt 5.b dieses Papiers.) Unterricht: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Lektion Schüler/innenkontakte: Gespräche Elternkontakte: Gespräche Korrespondenz Teilnahme am Elternabend der Klassenlehrperson und Vorstellen des Religionsunterrichtes Kontaktpflege Schule: Gespräche mit Lehrerschaft, Klassenlehrperson, Schulleitung inhaltliche Absprachen im Schulhaus Sitzungen: Teilnahme an Katechese-Teamsitzungen (max. 3 / Jahr) Teamsitzungen zur Koordination Weiterbildung und Studium von Fachliteratur Richtwert: 3,0 h / Jahreslektion Die Berechnung eines Stundenlohns (60 Minuten) für zusätzliche Aufgaben, die nicht in der Entschädigung für die Erteilung des Religionsunterrichts enthalten sind, kann folgendermassen vorgenommen werden: Jahresgehalt / 2080 Jahresstunden + Ferienentschädigung = 1 Arbeitsstunde Beispiel: Lohnklasse 1 / Lohnstufe 5: Jahresgehalt = Fr. 70' / 2080 = Fr plus Ferienentschädigung 8,33 % = Fr pro Stunde

11 Hilfe zur Anstellung und Betreuung von Katechetinnen und Katecheten, vom 27. Sept Seite 11 Muster Sozialzeitausweis Anhang 3 Name *Muster Organisation Pfarrei Musterhausen Vorname Barbara Funktion Firmbegleiterin Adresse Musterstrasse 34 Einsatzdauer PLZ Ort 3333 Muster Zeitaufwand xxxx Std. Name: **Barbara Muster** engagierte sich von **2005 bis 2008** unentgeltlich als Leiterin der Firmgruppe für unsere Pfarrei. Sie leitete während ihres Einsatzes jeweils vier Montage im Jahr eine Gruppe von 15 Jugendlichen im Alter zwischen 14 bis 18 Jahren und bereitete diese auf das Sakrament der Firmung vor. Das Sakrament der Firmung vollendet die religiöse Sozialisation eines katholischen Menschen, stärkt ihn und fördert seine Integration in die Kirche. Im Rahmen der Vorbereitung auf dieses Ereignis sollten die Jugendlichen für sich entscheiden können, ob sie sich weiterhin im Rahmen der Kirche bewegen oder gar engagieren möchten. **Barbara Muster** kam diesbezüglich als Ansprechperson und Begleiterin der Jugendlichen eine wichtige Rolle zu. Zu ihren weiteren Aufgaben gehörten die Planung und Durchführung von zahlreichen Gruppentreffen, die Ausarbeitung von Themen, die inhaltliche Gestaltung des Firm-Gottesdienstes sowie die Leitung von Firm- Reisen und Firm-Weekends. Viele ihrer Tätigkeiten setzten Organisationsgeschick und Kreativität voraus. Mit ihrer klaren, offenen und kommunikativen Art sorgte sie für eine angenehme und dynamische Atmosphäre in der Gruppe. Sie war immerzu bereit, sich den kritischen Fragen der Jugendlichen zu stellen und konnte mit konfliktreichen Situationen sicher umgehen. **Barbara Muster** zeigt mit ihrem Engagement ein hohes Mass an Verantwortungsbewusstsein sowohl für die Weitergabe des Glaubens als auch für die Begleitung von Jugendlichen in einem wichtigen Lebensübergang zwischen Elternhaus und Erwachsenwerden. Wir danken **Barbara Muster** für ihren wertvollen Einsatz und wünschen ihr auf ihrem weiteren Lebensweg von Herzen alles Gute. **Musterhausen, 1. Mai 2008** **Daniel Beispiel** **Pfarrei Musterhausen** Vorlagen unter:

12 Hilfe zur Anstellung und Betreuung von Katechetinnen und Katecheten, vom 27. Sept Seite 12

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