11 Politikbrief. Editorial. April Inhalt. Geschätzte Leserinnen und Leser

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1 11 Politikbrief April 2011 Editorial Geschätzte Leserinnen und Leser Sie halten die aktuelle Ausgabe des Politikbriefs in Ihren Händen. Die Themenschwerpunkte und die neu eingeführte Gastkolumne sollen Ihnen einen vertieften Einblick in jene Fragestellungen bieten, die uns als Flughafenbetreiber beschäftigen und für die wir uns täglich zu Gunsten einer moderaten Weiterentwicklung des Flughafens Zürich einsetzen. Die Möglichkeit der bedarfsgerechten Entwicklung des grössten Landesflughafens dient direkt der Leistungsfähigkeit der exportorientierten Schweizer Wirtschaft, dem Tourismusstandort Schweiz und somit letztendlich uns allen. Foto: Flughafen Zürich AG Inhalt Editorial Dock B Flughafen Zürich AG investiert in Infrastruktur Volksabstimmung über die Flughafenpolitik Erhebliche Einschränkungen durch den kantonalen Richtplan Luftfahrt bedeutend für die Schweizer Wirtschaft Zusätzliche Lärmmessstellen in Flughafennähe Das schweizerische Flughafennetzwerk für Reisemedizin Verkehrsentwicklung 2010 Um den Flugbetrieb sicherzustellen, braucht es eine ganze Reihe an vor- und nachgelagerten Dienstleistungen. Viele Reisende aus dem Ausland betreten bei ihrer Ankunft in der Schweiz als erstes Flug hafenboden. Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass wir als Flughafen Zürich AG von sehr vielen Themen direkt betroffen sind. So kommt eine interessante Auswahl von Fragen zusammen, beispielsweise zum Ausbau der Luft verkehrsinfrastrukturen, zur Raumplanung, zu den Lärmmessstellen oder zum Epidemiengesetz, um nur einige zu nennen. Über diese Themen orientieren wir Sie in der vorliegenden Ausgabe des Politikbriefs. Um all diese Kompetenzen im täglichen Betrieb abdecken zu können, benötigen wir eine breite Vielfalt an Spezialisten mit hervorragendem Fachwissen. Neben dem Know-how bringen unsere Experten aber noch eine ganz besondere Eigenschaft mit: sie setzen sich tagtäglich mit grossem Engagement und viel Herzblut für einen reibungslos funktionierenden Flughafen und dessen Weiterentwicklung ein. Da ein Flughafen von vielen Rahmenbedingungen abhängig ist, sind wir auch auf Sie geschätzte Leserin, geschätzter Leser angewiesen. Darauf, dass Sie sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten für moderate Regulierungen einsetzen und auch in politisch heiklen Momenten für den Flughafen einstehen. Ebenso ist es von Bedeutung, dass Sie als Geschäftsfrau oder Unternehmer die nachfrageorientierte und nachhaltige Entwicklung der wichtigsten Flugverkehrsinfrastruktur der Schweiz unterstützen. Die neu geschaffene Gastkolumne bietet einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens die Möglichkeit, ein Flughafenthema aus ihrer Sicht zu beschreiben. Gerold Bührer, Präsident von economiesuisse, äussert sich als Erster auf dieser neu geschaffenen Plattform und wird die Zusammenhänge zwischen dem Flughafen und einer funktionierenden Exportwirtschaft erläutern. Nun wünsche ich Ihnen eine spannende Lektüre und interessante Einblicke in die faszinierende, vielfältige Welt des Flughafens Zürich. Joana Filippi Head Public Affairs NB: D er Politikbrief steht Ihnen ab sofort auch in einer englischsprachigen Online-Version zur Verfügung.

2 Visualisierung des neuen Dock B. Fotos: Flughafen Zürich AG Dock B Flughafen Zürich AG investiert in die Infrastruktur Der Flughafen Zürich hat sich zum Ziel gesetzt, sein hohes Qualitätsniveau zu halten und den Passagieren einen angenehmen Aufenthalt zu gewährleisten, wenn sie am Flughafen Zürich ankommen, abfliegen oder umsteigen. Erneut investiert die Flughafen Zürich AG in die Weiterentwicklung der qualitativ hochstehenden und wettbewerbsfähigen Infrastruktur. Das neue Dock B ist im Dezember 2011 betriebsbereit. 2 Neues Dock B geht im Dezember 2011 in Betrieb Das Dock B, das am 1. November 1975 als erstes Fingerdock des Zürcher Flughafens eröffnet wurde, war über 30 Jahre lang Ausgangspunkt für Flugreisen in die ganze Welt. Nach einer vorübergehenden Still legung und Zwischennutzung wird das neue Dock B ab Dezember 2011 seine ursprüngliche Funktion wieder aufnehmen. Das neue Abfertigungsgebäude wird auf einer Länge von 250 Metern, einer Breite von 50 Metern und einer Fläche von Quadrat metern errichtet. Die Tragkonstruktion des bisherigen Dock B blieb in grossen Teilen erhalten und wurde in den Neubau integriert. Durch eine recyclinggerechte Bauweise konnten somit Tonnen Stahl wieder genutzt werden. Der Einsatz von hocheffizienten Luft- und Kühldecken systemen ermöglicht die Optimierung der Raumhöhen und des Energieverbrauchs. erlaubt die flexible Abfertigung von Schengen- und Non-Schengen-Flügen auf zwei Ebenen an bis zu neun Dockstandplätzen und acht Busgates. Paral lel zur Erstellung des Dock B wird das unmittelbar angrenzende Vorfeld saniert. Erleichterungen für die Passagiere Der Schengenverbund der EU, dem die Schweiz im Dezember 2008 beigetreten ist, bringt den Passagieren Erleichterungen bei den Passkontrollen und in vielen Fällen verkürzte Um steigewege und führt somit zu geringeren Transferzeiten. Die Flug gesellschaften profitieren von Effizienzgewinnen und höherer Flexibilität bei der Planung der Rotationen. Für die Flughafen Zürich AG sind diese neuen Regelungen jedoch mit erheblichen Anpassungen der Infrastruktur verbunden. Das neue Dock B Internationale Unternehmen am Bau beteiligt Intelligente Konzepte und die internationale Zusammenarbeit mit Unternehmen aus der Schweiz, Deutschland, Dänemark, Österreich, Italien, Spanien und den USA zeichnen dieses Bauprojekt aus. Der Flughafen Zürich schafft mit der Errichtung des neuen Dock B die besten Voraussetzungen, um auch in Zukunft im Wettbewerb mit anderen europäischen Verkehrsdreh scheiben zu bestehen. Neue überdachte Zuschauerterrasse Bei der Gebäudequalität und der Innenraumgestaltung orientiert sich das Dock B am Airside Center, setzt aber auch eigene Akzente hinsichtlich Material, Farbwahl, Konstruktion und Detailgestaltung. Charakteristisch für das Gebäude sind, unter anderem, die Glasfassade, die Lichthöfe und die neue öffentliche, überdachte Zuschauerterrasse, welche den Besuchern zahlreiche Attraktionen bieten wird. Der Zuschauerterrasse kommt neben den Kommerz- und Gastronomie-Angeboten für Passagiere eine grosse Bedeutung zu, gehört doch der Flughafen Zürich zu den beliebtesten Ausflugszielen der Schweiz.

3 Volksabstimmung über die Flughafenpolitik Nachdem das Stimmvolk des Kantons Zürich im November 2007 die Plafonierungsinitiative und im September 2009 die Fairflug initiative deutlich abgelehnt hat, wird dem Zürcher Souverän demnächst eine weitere Initiative, welche eine direkte Auswirkung auf die Entwicklungsfähigkeit des Flughafens Zürich hat, vorgelegt. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich am 27. November 2011 statt. Behördeninitiative «Keine Neu- und Ausbauten von Pisten» 42 Gemeinden des Kantons Zürich reichten im Jahr 2006 eine Behördeninitiative ein, welche die Änderung des Flughafen gesetzes vorsieht. Diese verlangt vom Kanton Zürich, dass er sich im Rahmen seiner Stellung als Aktionär der Flughafen Zürich AG dafür einsetzt, das auf dem Flug hafen Zürich der Neu- und Ausbau von Pisten unterbleibt. Regierungsrat lehnt die Behörden initiative ab Die Initiative erhebt den Anspruch, Planungssicherheit zu schaffen, ein politisches Signal gegen Fluglärm und ein starkes Wachstum des Flughafens zu setzen sowie die Entwertung von angrenzenden Wohngebieten zu verhindern. Diese Ziele werden jedoch durch die Mass nahmen der Bauverbotsinitiative nicht erreicht. Auch setzt die Initiative Schranken, die nicht nötig sind. Jegliche Änderungen am bestehenden Pistensystem erfordern nach aktuel ler Gesetzeslage schon heute, dass das Volk darüber abstimmen kann. Der Regierungsrat des Kantons Zürich empfiehlt daher, die Initiative abzulehnen. Gegenvorschlag schränkt Flughafen noch mehr ein Gemeinsam mit dem Initiativtext kommt der Gegenvorschlag des Vereins Flugschneise Süd Nein (VFSN) zur Abstimmung. Dieser geht in seiner Forderung noch weiter als die Behördeninitiative. Das Bauverbot soll nicht nur für Pisten, sondern auch für Schnellabrollwege gelten. Bei einer Annahme des Gegenvorschlages müsste der Regierungsrat sein bereits bestehendes Vetorecht gegen neue Flugrouten über dicht besiedeltes Gebiet zwingend geltend machen, da dies eine Änderung mit wesentlichen Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung wäre. Im Gegensatz zu heute kann er aber einer solchen Änderung nicht mehr einfach zustimmen, sondern braucht auch dafür einen referendums Kann sich der Flughafen nachfragegerecht weiterentwickeln? Foto: Cyril Hertz fähigen Beschluss des Kantons rates für die Weisung an die Staats vertretung im Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG. Zudem müsste das Flug hafengesetz angepasst werden. Selbst kleinere betrieb liche Anpassungen sowie alle Änderungen an den An- und Abflugrouten mit Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung würden zukünftig bei Zustimmung des Regierungsrates einem referendumspflichtigen Beschluss des Kantonsrates unterliegen und somit in letzter Entscheidung dem Stimmvolk des Kantons Zürich. Dies würde die Abläufe erheblich verkomplizieren. Bauverbotsinitiative und Gegenvorschlag sind abzulehnen Die Flughafen Zürich AG spricht sich für die Ablehnung beider Vorlagen aus. Die Erweiterung der Pisteninfrastruktur würde unverhältnismässig verzögert oder verhindert und somit die Entwicklungsfähigkeit des Flughafens Zürich in Frage gestellt. Schon mit der bestehenden Gesetzeslage entscheidet das Stimmvolk des Kantons Zürich über den Neu- und Ausbau von Pisten. 3

4 Erhebliche Einschränkungen durch den kantonalen Richtplan Unter der Führung der Baudirektion laufen im Kanton Zürich derzeit wichtige Raumplanungsverfahren, welche bezüglich Rechtsund Planungssicherheit für die aviatische Entwicklung der nächsten Jahrzehnte eine herausragende Bedeutung haben. Das Korsett für den künftigen Luftverkehr wird dabei äusserst eng geschnürt. Die Wiege der schweizerischen Zivilluftfahrt, der Flugplatz Dübendorf, ist nicht mehr Bestandteil des neuen Richtplans. Der Flughafen Zürich erreicht in den nächsten zehn Jahren seine technische Kapazitätsgrenze Luftfahrt ist in der Schweiz von Gesetzes wegen Bundessache. Es erstaunt deshalb, wenn eine kantonale Verwaltung den zweitgrössten Flugplatz des Kantons ersatzlos streicht. Da der Flughafen Zürich in den nächsten zehn Jahren seine technische Kapazitätsgrenze erreicht, werden die Leichtflugzeuge nach und nach den volkswirtschaftlich bedeutenderen Linienflugzeugen weichen müssen. Auf dem Flug hafen Zürich finden heute noch jährlich rund Flugbewegungen der General Aviation statt. Die übrigen Flugplätze im Kanton Zürich (Hausen, Hasenstrick, Speck und das Segelflugfeld Oberwinterthur) bilden keine Alternativen. Die Flugplätze Hausen, Hasenstrick und Speck dürfen zusammen knapp Flugbewegungen abwickeln. Dübendorf muss deshalb als ziviler Flugplatz erhalten bleiben, wenn die Luftwaffe nicht mehr auf die Nutzung angewiesen ist. Neue Flugplatzprojekte im dicht besiedelten Schweizer Mittelland sind kaum realisierbar. Deshalb dürfen bestehende, bestens unterhaltene Standorte nicht aufgegeben werden. Blick auf den Flughafen Zürich. Foto: Flughafen Zürich AG Flughafen Zürich AG begrüsst aviatische Nutzung des Flugplatzes Dübendorf Die Flughafen Zürich AG begrüsst grundsätzlich den Weiterbetrieb des Flugplatzes Dübendorf, sowohl als militärische Basis für Helikopter und Flächenflugzeuge gemäss heutiger Nutzung, als auch für den zivilen Luftverkehr nach Sichtflug regeln mit Leichtflugzeugen und Heli koptern. Die Vorteile liegen in der sinnvollen Ausweichmöglichkeit für die General Aviation des Flughafens Zürich und im Nutzen aus der Erhaltung von Luftfahrtinfrastruktur. Auch die Nutzung des Flugplatzes durch zivilen oder militärischen Luftverkehr nach Instru mentenflugregeln und die Entwicklung eines luftfahrttechnologischen Kompetenzzentrums wird von der Flughafen Zürich AG unter den Bedingungen unterstützt, dass die Koordination des Flug verkehrs von Dübendorf ohne Einschränkung des Flughafens Zürich möglich ist und dass der Flughafen Zürich AG keine zusätzlichen Schallschutz- und Enteignungskosten entstehen. Enges Korsett für den Flughafen Zürich Der Richtplan bildet die im SIL-Prozess erarbeiteten Erweiterungen des Flug hafenperimeters und des Pistensystems korrekt ab. Dabei wird die theoretische Kapazitätsgrenze von jährlich Flugbewegungen, die in den nächsten zehn Jahren wohl nahezu erreicht wird, nicht erhöht. Äusserst restriktiv sind darüber hinaus die Rahmenbedingungen bezüglich Erreichbarkeit des Flughafens: keine andere Anlage im ganzen Kanton hat derart hohe Modalsplitziele wie der Flug hafen. Der im Richtplan geforderte Anteil des öffentlichen Verkehrs von 46% gefährdet die Erreichbarkeit des Flughafens. Wegen fehlender Mittel werden viele Regio nen nur unzureichend mit öffentlichen Verkehrsmitteln angebunden sein. Ferner erschweren oder verunmöglichen zunehmende Ansprüche des Naturschutzes und nicht mehr zeitgemässe Regeln bezüglich Fruchtfolgeflächen den Bau der notwendigen An lagen noch zusätzlich. Der öffentliche Luftverkehr auf der internationalen Schlüsselinfrastruktur des Bundes darf nicht durch kantonale Regeln begrenzt werden. Deshalb Weiterbetrieb des Flugplatzes Dübendorf und keine kantonalen Auf lagen zum landseitigen Verkehr, zum Naturschutz und zu den Fruchtfolgeflächen! 4

5 Luftfahrt bedeutend für die Schweizer Wirtschaft economiesuisse ist die grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft und vertritt die Interessen von Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 1,5 Mio. Beschäftigten in der Schweiz. Wir setzen uns für optimale Rahmen bedingungen für den Produktions- und Forschungsstandort Schweiz ein. Eine qualitativ hochwertige und wettbewerbsfähige Luftfahrt infrastruktur ist für unsere Schweizer Wirtschaft von herausragender Bedeutung. Demzufolge muss die aussenhandels orientierte Schweiz auch in Zukunft ihre Beschaffungs- und Absatzmärkte weltweit sicher und effizient erreichen können, um den Wohlstand in der Schweiz zu gewährleisten. Die schweizerische Luftfahrt politik muss so entwickelt werden, dass sie die Bedürfnisse erfüllt, ohne die Mobilität künftiger Generationen einzuschränken. Auf dem Flughafen Zürich, dem bedeutendsten Landesflughafen der Schweiz, werden die Kapazitäten in den kommenden Jahren knapp. Entsprechend müssen die Bedingungen so gestaltet werden, dass sich der Flughafen Zürich im Interesse der Schweiz entwickeln kann. Der Bund muss seinen Handlungsspielraum ausschöpfen, um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Gerold Bührer Foto: economiesuisse Die Schweiz verfügt heute über eine sehr gute Ausgangslage in allen Infrastrukturbereichen. Unser Land droht jedoch bei der Planung, Entwicklung und dem Ausbau der Infrastrukturen mittel- bis lang fristig zurückzufallen, wenn versäumt wird, heute eine zukunftsgerechte Entwicklung einzuleiten. Wertmässig verlässt heute ein Drittel der exportierten Güter die Schweiz über den Luftweg. Der Luftverkehr wird auch künftig aufgrund des allgemeinen Wirtschaftswachstums und der fortschreitenden weltweiten Arbeitsteilung weiter zunehmen. economiesuisse hat in ihrer Publikation «Netzinfrastrukturen effizient in die Zukunft investieren» die wichtigsten Empfehlungen der Wirtschaft an die Politik formuliert. Insbesondere setzt sich economiesuisse dafür ein, dass die Bedingungen für die Schweizer Flughäfen so gestaltet werden, damit sie den Anforderungen unserer global orientierten Wirtschaft gerecht werden. Gerold Bührer Präsident economiesuisse 5

6 Zusätzliche Lärmmessstellen in Flughafennähe in Betrieb. Die Flughafen Zürich AG hat mehrere dieser Messstellen in ihr eigenes öffentlich publiziertes Messnetz übernommen. Neue Messstellen in Zürich-Schwamendingen, Gockhausen und Dübendorf Die wichtigste Voraussetzung für die Übernahme eines Messstandortes ist, dass sich der Lärmpegel des zivilen Fluglärms ausreichend vom Umgebungslärm abhebt, und die Flugzeuge mehrheitlich vollautomatisch von den Messstellen erfasst werden können. In die nähere Auswahl kamen sechs der zehn militärischen Anlagen. Die Flughafen Zürich AG überprüfte mittels temporären Messungen vor Ort die Eignung als Messstandort für den zivilen Fluglärm. In Gockhausen, Zürich-Schwamendingen und Dübendorf wurde schliesslich je eine Messstelle übernommen. An 14 Standorten wird der Fluglärm gemessen. Karte: Flughafen Zürich AG 6 Fluglärm wird berechnet und gemessen Es ist nicht zu vermeiden, dass die auf dem Flughafen Zürich startenden und landenden Flugzeuge Lärmimmissionen verursachen. Die Belastung durch Fluglärm wird primär berechnet, da eine flächendeckende Messung technisch nicht umsetzbar ist. Um die Diskussion bestmöglich zu objektivieren, wird die Lärmbelastung seit 1966 zusätzlich mit ortsfesten Lärmmessstationen rund um den Flughafen Zürich ermittelt. Durch punktuelle Messungen kann die Entwicklung der Lärmbelastung an einem Messstandort über Jahre hinweg beobachtet werden. Zudem finden die Messungen direkt «vor Ort» bei den Lärmbetroffenen statt. Ehemaliges militärisches Fluglärmmessnetz Die Zahl der Messstationen und -orte blieb über viele Jahre nahezu unverändert. Erstmals seit dem Jahr 2003 wurde im Herbst 2010 das Messnetz um vier zusätzliche Messstellen ergänzt. Der militärische Jetflugbetrieb auf dem Militärflugplatz Dübendorf wurde im August 2005 eingestellt und in den nachfolgenden Jahren nach Emmen verlegt. Seither ist auch das militärische Fluglärmmessnetz des Militärflugplatzes Dübendorf nicht mehr Neue Messstelle in der Gemeinde Kloten Die im Osten des Flughafens direkt angrenzende Gemeinde Kloten hat gegenüber der Flughafen Zürich AG geäussert, dass sie eine zusätzliche Messstelle auf Gemeindegebiet wünscht. Dadurch sollten die allabendlichen Ostanflüge noch besser dokumentiert werden. Auch hier wurde aufgrund von temporären Messungen die Eignung des späteren Standortes für eine dauerhafte Fluglärmmessung ermittelt. Die bauliche Umsetzung und Inbetriebnahme dieser Messstelle wurde zeitgleich mit den drei neuen Stationen im Süden des Flughafens koordiniert. Ergebnisse der Fluglärmmessungen im Lärmbulletin Neu verfügt die Flughafen Zürich AG somit über 14 permanente Lärmmess stellen in den flughafennahen Gemeinden. Die Resultate der neuen Messstellen werden seit November 2010 im monatlich erscheinenden Lärmbulletin auf der Webseite der Flughafen Zürich AG publiziert.

7 Das schweizerische Flughafennetzwerk für Reisemedizin Das «Schwere Akute Respiratorische Syndrom» (SARS), das im Jahr 2003 ausgebrochen ist, hat gezeigt, wie schnell eine Infek tionskrankheit heute weltweit übertragen werden kann. Als Reaktion auf die SARS-Krise hat der Bund, der auf der Luftseite der Flughäfen für die Bewältigung von Ereignissen im Bereich Infektionskrankheiten zuständig ist, das seit dem Jahr 1995 bestehende Flughafenkonzept zur Verhinderung der Einschleppung solcher Krankheiten weiterentwickelt und ein schweizerisches Flughafen netzwerk für Reisemedizin (FNRM) aufgebaut. Den Ausbruch von Infektionskrankheiten effizient bewältigen Ziel dieses Flughafennetzwerks ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Ausbruch von Infektionskrankheiten, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen, innerhalb der Flughäfen effi zient und effektiv bewältigen zu können. Das wichtigste Netzwerkmitglied jedes Flughafens ist der Chefgrenzarzt, welcher im Ereignisfall die Massnahmen im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) koordiniert. Flughafennotfallpläne definieren die erforderlichen Massnahmen Flughafennotfallpläne definieren Massnahmen, die darauf abzielen, die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen. Dabei wird den Gefahren für die öffentliche Gesundheit entsprochen und eine unnötige Beeinträchtigung des internatio nalen Verkehrs vermieden. Die Notfallpläne basieren auf den «Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005» und verpflichten die Flughäfen, eine geeignete Infra struktur und Krisenorganisation bereitzustellen. Die Flughafenbetreiber sorgen in enger Zusammenarbeit mit dem Bund, den Kantonen und den Flughafenpartnern dafür, dass Flugreisende über Infektionskrankheiten informiert, Daten zur Identifizierung von krankheitsverdächtigen oder kranken Personen erhoben, Passagier- oder Warenlisten den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt und ärztliche Untersuchungen von Reisenden durchgeführt werden können. Reisemedizin schafft die Voraussetzungen dafür, dass Passagiere bei vermuteten oder gesicherten Fällen von ansteckenden Krankheiten oder anderen Ereignissen, welche die öffentliche Gesundheit gefährden können, eine angemessene Betreuung erhalten. Totalrevision des Epidemiengesetzes Am 3. Dezember 2010 hat der Bundesrat den Entwurf des revidierten Bundes gesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) und die dazugehörige Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats wird den Gesetzesentwurf, von dem auch die Flughäfen betroffen sind, demnächst behandeln. Die Flughäfen leisten im Rahmen des Flughafennetzwerks einen erheblichen Beitrag zur Bekämpfung von Epidemien. Im Hinblick auf die Kosten für diese Massnahmen muss jedoch festgehalten werden, dass der Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten grundsätzlich eine hoheitliche Aufgabe ist. Am Flughafen Zürich wird für den Ernstfall geübt. Foto: Flughafen Zürich AG Regelmässige Übungen für den Notfall Für den Fall einer anhaltenden, schwer gesundheitsgefährdenden Pandemie im Ausland besteht ein Szenario, welches den subsidiären Einsatz von Ärzten und Sanitätern der Armee vorsieht. Auf dem Flughafen Zürich finden regelmässig Notfallübungen statt. Der Notfallplan im Bereich 7

8 Die Verkehrsentwicklung auf dem Flughafen Zürich im Jahr 2010 Im Jahr 2010 haben 22.9 Mio. Passagiere den Flughafen Zürich benutzt. Dies entspricht einem Plus von 4.3% gegenüber dem Passagieraufkommen von Damit hat der Flughafen Zürich trotz Vulkanausbruch und strengem Winteranfang seine bisherige Höchstmarke erreicht. Mit diesem Passagierwachstum liegt der Flughafen Zürich leicht über dem europäischen Durchschnitt von plus 4.2%. Zum Wachstum beigetragen hat der starke Lokalverkehr, während der Umsteigeverkehr um 1.4% zurückging. Die Zahl der Lokalpassagiere nahm im Jahr 2010 um 7.7% auf 14.9 Mio. Passagiere zu, was ebenfalls einem neuen Höchststand entspricht. Das starke Wachstum bei den Lokalpassagieren unterstreicht die gestiegene Nachfrage nach Flugreisen von und nach Zürich. Leicht rückläufig hingegen ist die Zahl der Umsteigepassagiere am Flughafen Zürich. Sie sank um 1.4% auf 7.9 Mio. Im Jahr 2010 erfolgten Flugbewegungen, womit die Zahl der Starts und Landungen gegenüber dem Vorjahr um 2.5% gestiegen ist. Der Verkehrsanteil von Swiss International Air Lines betrug 55.0%, gefolgt von Air Berlin (5.8%), Lufthansa (5.0%) und British Airways (2.5%). Ein deutliches Wachstum verzeichnete die auf dem Flughafen Zürich abgewickelte Luftfracht. Das Frachtaufkommen nahm gegenüber dem Vorjahr um 19.3% auf Tonnen zu. Insgesamt wurden vom Flughafen Zürich aus 125 europäische und 59 interkontinentale Destinationen von 68 Linienfluggesellschaften bedient. Einen detaillierten Überblick über die Entwicklung des Flugverkehrs im Jahr 2010 gibt das Statistische Jahrbuch der Flughafen Zürich AG, welches unter www. flughafen-zuerich.ch/statistischesjahrbuch abgerufen werden kann. Quelle: Flughafen Zürich AG Impressum Redaktion: Flughafen Zürich AG Druck: Flughafen Zürich AG Postfach, CH-8058 Zürich-Flughafen 8

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