Stellungnahme zum Entwurf des Berichts über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2015 (Konsultation)
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- Rudolph Winter
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1 Bundesamt für Zivilluftfahrt Sektion Standardisierung und Grundlagen 3003 Bern Per an und Zürich, 2. Oktober 2015 Stellungnahme zum Entwurf des Berichts über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2015 (Konsultation) Sehr geehrte Damen und Herren Mit erheblicher Verzögerung haben wir Kenntnis erhalten über das am 19. August 2015 eröffnete Konsultationsverfahren zum Entwurf für den Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz Auf Grund des stark eingeschränkten Kreises der «Stakeholders», die direkt zu einer Stellungnahme eingeladen worden sind und des gleichzeitigen Verzichts auf eine Publikation wurde uns der Inhalt des Entwurfs erst vor wenigen Tagen bekannt. Wir bedauern dies sehr. Die politische und volkswirtschaftliche Tragweite des Berichts bedingt unseres Erachtens eine öffentliche Anhörung, in die alle betroffenen und interessierten Akteure einbezogen werden. Dazu gehören in den Standortkantonen nicht nur die Lärmorganisationen, sondern auch die Wirtschaftsverbände und die Organisationen, die sich für einen leistungs- und konkurrenzfähigen Flughafen einsetzen. Pro Flughafen wurde am 5. November 1943 gegründet, um die Schaffung eines «Grossverkehrsflugplatzes Zürich-Kloten» zu fördern und zu ermöglichen. Seither beteiligt sich Pro Flughafen kontinuierlich an der luftfahrtpolitischen Diskussion immer mit dem Ziel, eine nachfragegerechte Luftverkehrs-Erschliessung des Lebens- und Wirtschaftsraums Zürich und der Schweiz zu gewährleisten. Angesichts der Tatsache, dass bis heute alle wesentlichen Entwicklungsschritte des Flughafens Zürich von der Bevölkerung des Kantons beschlossen worden sind, darf davon ausgegangen werden, dass Pro Flughafen mindestens einen grossen Teil ebendieser Bevölkerung vertritt. Wir ersuchen Sie deshalb, unsere Eingabe in die Auswertung der Konsultation einzubeziehen. Grundsätzliche Bemerkungen / Ziele der schweizerischen Luftfahrtpolitik Der Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz ist eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für die schweizerische Luftfahrt durch Politik und Verwaltung. Wir begrüssen deshalb seine Überarbeitung. Der vorliegende Entwurf unterstreicht zu Recht die herausragende Bedeutung der Zivilluftfahrt für den Standort Schweiz. Es ist zu begrüssen, dass er als erstes Ziel der Luftfahrtpolitik festhält, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es erlauben, die internationale Anbindung der Schweiz auf dem Luftweg sicherzustellen und die Bedürfnisse nach Flugreisen aus der oder in die Schweiz zu befriedigen. Auch den weiteren aufgeführten Zielen kann im Grundsatz zugestimmt werden. Deren Ausführung im Detail lässt dagegen eine Konzentration auf die wesentlichen Handlungsfelder und klare Prioritäten vermissen. Dadurch kann der Bericht seine Funktion als strategische Grundlage für das künftige Handeln von Politik und Verwaltung nicht genügend wahrnehmen.
2 Dieser Mangel ist im Rahmen einer grundlegenden Überarbeitung zu beheben, wobei folgenden Zielen Priorität einzuräumen ist: Sicherung einer nachfragegerechten Versorgung Schaffung der Voraussetzungen für die dazu notwendige Weiterentwicklung der Infrastruktur der Landesflughäfen Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Interkontinental-Hubs Zürich, namentlich gegenüber anderen mittelgrossen Drehkreuzen in Europa Anbindung der Schweiz an den Luftverkehr Der Entwurf unterstreicht zu Recht, dass eine Abkehr von der liberalen Verkehrsrechtspolitik negative Folgen hätte. Wir vermissen indessen ein klares Bekenntnis zur liberalen Weiterentwicklung der bestehenden Luftverkehrsabkommen insbesondere in Wachstumsmärkten. Der Entwurf weist zwar richtigerweise darauf hin, dass die Rahmenbedingungen für die Luftfahrt in der Schweiz verbessert werden müssen und nennt auch einige der wesentlichen Rahmenbedingungen: leistungsfähige Flughafeninfrastruktur, konkurrenzfähige Betriebszeiten, Übernahme der Security-Gebühren durch den Staat und schlanke administrative Verfahren. Es fehlen jedoch konkrete Massnahmen, welche dazu geeignet sind, diese Rahmenbedingungen tatsächlich zu verbessern. Infrastruktur Die Ausführungen bezüglich der mangelnden Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der beschränkten Infrastruktur für den Linien- und Charterverkehr wirken defaitistisch. Die langfristige Sicherung und bedarfsgerechte Ausschöpfung des immerhin noch bestehenden Entwicklungsspielraums ist als Ziel zu definieren und mit geeigneten Massnahmen zu konkretisieren. Nachhaltigkeit Der Entwurf erwähnt, dass sich «auch im lärmbelasteten Umfeld der Flughäfen» «keine signifikanten unerwünschten sozialen Entwicklungen feststellen» lassen. Vor dem Hintergrund, dass im Gegenteil die Region um den Flughafen Zürich seit Jahren zu den am schnellsten wachsenden Regionen der Schweiz gehört, wirkt diese Feststellung geradezu grotesk. Tatsache ist vielmehr, dass die Flughafenregion auch als Wohnregion durch besonders hohe Anziehungskraft auffällt. Sicherheit Es fehlen konkrete Massnahmen zur Entwicklung und Förderung neuer Technologien und neuer Flugsicherungs- und Navigationsverfahren, welche eine Optimierung der Nutzung der bestehenden Infrastruktur ermöglichen. Insbesondere ist zu konkretisieren, wie zur Erreichung dieses Ziels die erwähnten neuen Ansätze für die Regulierung und das zusätzliche Know-how bei der Flugsicherung und der Aufsichtsbehörde entwickelt werden sollen. Organisation der Flugsicherung Es fehlen konkrete Massnahmen, die der zunehmenden Reduktion der Kapazität durch Flugsicherung und Regulator entgegenwirken. Hier sind insbesondere die Liberalisierung des Flugsicherungsmarkts und die Förderung der Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen zur Verbesserung von Pünktlichkeit und Kapazität zu nennen.
3 Technische Sicherheit (Safety) Der Entwurf hält zu Recht fest, dass die Schweiz ein im europäischen Vergleich hochstehendes Sicherheitsniveau erreicht hat. Vor diesem Hintergrund ist der erwähnten Verhältnismässigkeit zusätzlicher Massnahmen erhöhte Beachtung zu schenken. Begrüsst wird die Feststellung, dass lärmpolitische Kompromisse nicht zu Sicherheitsrisiken führen dürfen. Demgegenüber wirkt angesichts der bestehenden Einschränkungen der Hinweis auf eine die Sicherheit gefährdende «Maximierung von Kapazität» unangebracht. Abwehr widerrechtlicher Handlungen (Security) Angesichts des bereits heute sehr hohen Sicherheitsniveaus der Schweiz ist auf eine weitere Verstärkung der Security-Massnahmen zu verzichten. Vielmehr ist zu prüfen, inwiefern diese an internationale Standards angeglichen und wie im Entwurf erwähnt zu vereinfachen sind. Begrüsst wird die vorgesehene Übernahme der polizeilichen Patrouillentätigkeit durch die öffentliche Hand. Allerdings ist zu hinterfragen, ob diese Kosten für die Sicherung von Infrastrukturen mit nationaler Bedeutung tatsächlich von den Kantonen oder nicht vielmehr durch den Bund zu übernehmen sind. Internationales Wie bereits erwähnt, fehlt ein klares Bekenntnis zur liberalen Weiterentwicklung der bestehenden Luftverkehrsabkommen insbesondere in Wachstumsmärkten. Zudem wäre mindestens im Grundsatz das Ziel anzustreben, dass Deutschland die Diskriminierung des Flughafen Zürich gegenüber inländischen Flughäfen aufgibt. Lärm Der Entwurf berücksichtigt zu wenig, dass die Lärmbelastung um den Flughafen Zürich langfristig kontinuierlich abnimmt. Ebenso wird nicht berücksichtigt, dass die Betriebszeiten des Flughafens Zürich bereits heute gegenüber vergleichbaren europäischen Flughäfen sehr stark eingeschränkt sind. Ein Immissionsplafond und ein Reduktionsziel sind vor diesem Hintergrund abzulehnen. Dagegen begrüssen wir die Abstimmung der Lärmgrenzwerte für alle Verkehrsarten. Insgesamt berücksichtigt der Entwurf zu wenig, dass sich der Flughafen Zürich auf eine gute Verankerung in der Bevölkerung abstützen kann. Er vernachlässigt, dass lautstarken Lärmorganisationen klare Mehrheiten gegenüberstehen, die sich in Volksabstimmungen wiederholt für einen leistungsfähigen Flughafen und gegen übertriebene Einschränkungen ausgesprochen haben. Klimawirkung und Schadstoffe Wir vermissen die klare Feststellung, dass auch in diesem Bereich auf schweizerische Alleingänge zu verzichten ist. Raumplanung und Koordination der Verkehrsträger Wir unterstützen das Ziel, die gute Erschliessung der Landesflughäfen auf Schiene und Strasse sicherzustellen. Auch die Koordination von Verkehrs- und Raumentwicklung ist grundsätzlich zu begrüssen. Dabei ist der Sicherung der noch bestehenden Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens Zürich Priorität einzuräumen. Gleichzeitig ist den Fortschritten bezüglich Schallschutz der Gebäude Rechnung zu tragen. Zur Vermeidung von Entwicklungsblockaden muss der Bund seine Führungsrolle in der Sachplanung konsequenter wahrnehmen.
4 Internationaler Linien- und Charterverkehr / Expansion der Fluggesellschaften aus den Golfstaaten Wir begrüssen den Verzicht auf staatliche Eingriffe zu Gunsten einzelner Marktteilnehmer und das Streben nach einer liberalen Ausgestaltung des Marktzugangs. Wie bereits erwähnt, sind die Bestrebungen zur Verbesserung der Luftverkehrsabkommen zu verstärken. Dabei sind alle Landesflughäfen gleich zu behandeln. Insofern ist die Feststellung, die «unterschiedlichen Ausgangslagen der Flughäfen Zürich, Genf und Basel sind angemessen zu berücksichtigen» mindestens zu relativieren. Insgesamt wird der Expansion der Fluggesellschaften aus den Golfstaaten zu grosses Gewicht eingeräumt. Diese spielen am Flughafen Zürich eine untergeordnete Rolle. Im Vordergrund muss die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber konkurrierenden europäischen Fluggesellschaften und Flughäfen stehen. Zu diesem Zweck sind, wie ebenfalls bereits erwähnt, in erster Linie die Rahmenbedingungen für den Betrieb der Landesflughäfen konsequent zu verbessern. Landesflughäfen Der Entwurf unterstreicht zu Recht die grosse Bedeutung der Landesflughäfen als Teil der Basisinfrastruktur und des Gesamtverkehrssystems der Schweiz. Wie bei den anderen Verkehrsträgern ist deshalb an der Nachfrageorientierung festzuhalten. Wir begrüssen das klare Bekenntnis, dass der Flughafen Zürich seine Rolle als eine der europäischen Drehscheiben des globalen Luftverkehrs auch in Zukunft wahrnehmen können muss. Die Sicherstellung der dafür notwendigen Rahmenbedingungen wird zwar erwähnt. Aber einerseits wird zu wenig klar dargestellt, mit welchen Massnahmen dies zu erreichen ist, und andrerseits wird dieses Ziel durch eine Vielzahl von Nebenzielen verwässert. Insbesondere in diesem Bereich ist der Entwurf deshalb grundlegend zu überarbeiten und zu fokussieren. Die Formulierung von Leistungs- und Kapazitätszielen im SIL ist zu begrüssen. Anstelle von Sanktionsmöglichkeiten sind dagegen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie deren Erreichung gefördert und unterstützt werden kann. Das Ziel einer Einigung mit Deutschland bezüglich der Nordanflüge auf den Flughafen Zürich auf der Basis des Staatsvertrags von 2012 wird begrüsst. Allerdings ist dabei im Auge zu behalten, dass der Staatsvertrag eine eklatante Diskriminierung des Flughafens Zürich gegenüber deutschen Flughäfen akzeptiert und festschreibt. Ziviler Betrieb auf Militärflugplätzen Die raumplanerische Sicherung von ehemaligen Militärflugplätzen für den zivilen Betrieb ist zu begrüssen, ebenso die kombinierte militärische und zivile Nutzung von weiter betriebenen Militärflugplätzen. Neue Technologien / Luftfahrtindustrie / Ausbildung und Forschung Das Ziel der Förderung neuer Technologien im Interesse von Sicherheit, Kapazität und Effizienz in der Luftfahrt, idealerweise in Kombination mit der Reduktion der Umweltbelastungen, wird unterstützt, ebenso der Einsatz für Vorgaben, die mit vernünftigem Aufwand erfüllt werden können und der schweizerischen Industrie den internationalen Marktzugang ermöglichen. Gleiches gilt für die Schaffung guter Rahmenbedingungen für die Luftfahrtindustrie und die Forschung und Entwicklung in der Schweiz. Ohne unterlegte Massnahmen bleiben diese Ziele indessen zu vage. Luftfracht Wir begrüssen die Anerkennung der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Luftfracht. Insbesondere unterstützen wir die klare Feststellung, dass ein Abbau von Flugverbindungen oder die weitere
5 Einschränkung der Betriebszeiten der Landesflughäfen auch die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Luftfrachtindustrie empfindlich treffen würden. Zu ergänzen ist, dass nicht nur die Luftfrachtindustrie, sondern darüber hinaus auch ein grosser Teil der Schweizer Exportindustrie und die Versorgung der Schweiz mit Waren, die auf dem Luftweg transportiert werden, empfindlich getroffen würden. Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen und ersuchen Sie, Pro Flughafen in die Konsultation über die überarbeitete Fassung des Berichts einzubeziehen. Freundliche Grüsse Christian Bretscher Geschäftsführer
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