5. Beauftragen Sie die empfohlenen Vertragsanwälte, kommt. 6. Wenn Sie den von PARUG empfohlenen Anwalt nicht

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1 Vertragsgegenstand 1. PARUG übernimmt für Sie die Durchsetzung von Ansprüchen auf Mietminderung, die Ihnen auf Grundlage von 536 BGB gegenüber Ihrem Vermieter aufgrund von Baulärm in Ihrem Wohnbereich möglicherweise zustehen ( Forderung ). In Einzelfällen können nach Prüfung auch andere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, geltend gemacht werden. 2. Sie versichern PARUG, dass Sie und ggf. Ihre Mitmieter die Forderung nicht an Dritte abgetreten haben, Sie die zur Beurteilung des Mangels in Ihrem Wohnbereich in tatsächlicher Hinsicht wesentlichen Tatsachen nach besten Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß an PARUG übermittelt haben und zwischen Ihnen und ggf. Ihren Mitmietern und dem Vermieter noch kein Rechtsstreit in gleicher Sache anhängig ist. 3. PARUG bemüht sich um die Durchsetzung von Mietminderungsbeträgen gegen den Vermieter. Dies beinhaltet nach pflichtgemäßen Ermessen folgende Maßnahmen: PARUG analysiert Ihren Anspruch auf Mietminderung PARUG führt ein IT-gestütztes Forderungskonto PARUG holt nähere Informationen über den Vermieter, den Bauherren und den Mangel in Ihrem Wohnbereich sowie dessen nähere Umstände ein PARUG beantwortet die Stellungnahmen von Vermieter, Bauherren und weiteren Beteiligten PARUG führt Vergleichsverhandlungen mit dem Vermieter PARUG beantragt einen Mahnbescheid PARUG übermittelt und aktualisiert (soweit erforderlich und möglich) die ihr übergebenen Unterlagen und Informationen an den spezialisierten Vertragsanwalt der PARUG, falls erforderlich PARUG stellt (wie in 1.6 näher beschrieben) von den Kosten der Mediationsverfahren und Vertragsanwälte frei PARUG sorgt für die Abrechnung des erhaltenden Mietminderungsbetrags mit Ihnen und dem Rechtsanwalt 4. Als Dienstleistungsunternehmen ist PARUG Ihre Vertretung vor den Zivilgerichten (außer in Mahnverfahren) nicht gestattet. Daher empfiehlt PARUG Ihnen bei hinreichenden Erfolgsaussichten die Beauftragung eines Vertragsanwaltes ( Anwaltsbeauftragung ) zur weiteren Durchsetzung der Forderung. Unter Umständen fordert PARUG Sie anstelle der Anwaltsbeauftragung auf, die Forderung zum Zwecke der Durchsetzung an PARUG abzutreten ( Forderungsabtretung ). In diesem Fall senden Sie an PARUG auf die Aufforderung hin von PARUG ein Abtretungsschreiben, so dass PARUG die Vertragsanwälte direkt beauftragen kann. 5. Beauftragen Sie die empfohlenen Vertragsanwälte, kommt ein Anwaltsvertrag zwischen Ihnen und dem Vertragsanwalt der PARUG zustande. PARUG verpflichtet sich hiermit, Sie von den Kosten dieses Vertragsanwaltes freizustellen, wenn für die Gerichtskosten nicht Ihre Rechtsschutzversicherung eingesetzt werden kann. Sie gestatten PARUG, dem Vertragsanwalt Zugriff zu Ihren Daten zu gewähren und erlauben ihm, PARUG über den Verlauf der Angelegenheit umfänglich zu informieren. Sie ermächtigen ihn, Erklärungen von PARUG im Zusammenhang mit diesem Auftragsverhältnis für Sie entgegenzunehmen 6. Wenn Sie den von PARUG empfohlenen Anwalt nicht beauftragen, ist PARUG berechtigt, den Auftrag nach vorheriger Androhung mit angemessener Frist (mind. 7 Tage) zu kündigen und Ihnen dann auch eine Kündigungspauschale (siehe hierzu 3.4) in Rechnung zu stellen. 7. PARUG behält sich vor, einen darüber hinaus gehenden Schaden geltend zu machen, wenn dieser nachweislich beziffert werden kann. Dies betrifft insbesondere den Fall, dass eine Klage ganz oder teilweise aufgrund unzutreffender oder unvollständiger Datenangabe abgewiesen wird. 2 Gruppenverfahren 1. PARUG bietet Ihnen die Möglichkeit im Rahmen eines Mediationsverfahrens Ihren Konflikt mit dem Vermieter außergerichtlich zu lösen. Dabei ist PARUG Ihr Vertreter in der Mediation. Der Mediator wird von einem neutralen Kooperationspartner im Rahmen eines Pool-Verfahrens ausgewählt. 2. Bitte beachten Sie, dass PARUG Sie nur in einem Mediationsverfahren vertreten kann, wenn mindestens 5 Mieter eines Wohngebäudes die Mediation in Anspruch nehmen möchten. 3. Vor der Durchführung des Mediationsverfahrens prüft der zuständige Mediator die Aussichten einer außergerichtlichen Einigung innerhalb des Mediationsverfahrens. Kommt der Mediator zu dem Ergebnis, dass die Mediation erfolgsversprechend ist, sendet PARUG Ihnen eine Vertretervollmacht für die Vertretung im Mediationsverfahren zu., München Seite 1 von 6

2 3 Abrechnung und Vergütung 1. Für ihre Leistungen erhält PARUG eine Erfolgsprovision. Diese beträgt 35 Prozent vom Mietminderungsbetrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. PARUG ist berechtigt, die Erfolgsprovision direkt vom eingehenden Mietminderungsbetrag abzuziehen. 2. Die Provision reduziert sich auf 25 Prozent vom Mietminderungsbetrag zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn Sie sich per abgeschlossenen Vertrag dazu bereit erklären, ein Lärmprotokoll zu führen. Das Lärmprotokoll kann im Kunden Beschwerde-Center der Webseite online führen oder handschriftlich mit von PARUG bereitgestellten Protokollvorlagen. 3. PARUG erhält ferner für jeden abgeschlossenen Vertrag einmalig eine Verwaltungsgebühr. Diese beträgt 39,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Verwaltungsgebühr wird direkt nach Vertragsabschluss fällig. 4. Wenn PARUG wegen fehlender Mitwirkung (also mangels Anwaltsbeauftragung nach 1.7 oder mangels Übermittlung erforderlicher Informationen / Unterlagen nach 7.1) an der Durchsetzung der Forderung gehindert wird und PARUG somit auch daran gehindert wird, die Erfolgsprovision zu verdienen, ist PARUG zur Kündigung dieses Auftrages unter den Voraussetzungen der 1.7 bzw. 7.1 berechtigt. Nur in diesem Fall erhält PARUG für seine Leistungen anstelle der Erfolgsprovision eine Kündigungspauschale. Die Höhe der Kündigungspauschale entspricht 20 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer des von der PARUG geschätzten monatlichen Mietminderungsbetrages multipliziert um die Anzahl der Monate, in denen voraussichtlich der Mangel besteht. 5. Sollten Zinsen auf die Forderung anfallen, verbleiben diese bei PARUG. 6. PARUG wird eingehende Mietminderungsbeträge nach Beseitigung des Mangels mit Ihnen abrechnen und abzüglich der Erfolgsprovision an Sie auszahlen. Sofern eine Durchsetzung der Mietminderung erst nach Anwaltsbeauftragung erfolgt, ist PARUG berechtigt einen rechtskräftigen Kostenfestsetzungsbeschluss und die anwaltliche Abrechnung abzuwarten, bevor PARUG mit Ihnen abrechnet und an Sie auszahlt. 7. Die Erfolgsprovision ist auch dann aus dem gesamten Mietminderungsbetrag zu berechnen, wenn PARUG einen geringeren Prozentsatz des geschätzten Mietminderungsbetrags durchsetzen konnte. Die Höhe der Verwaltungsgebühr bleibt hiervon unberührt. 8. Sofern der Vermieter den Entschädigungsbetrag direkt an Sie bezahlt hat oder Sie eine Sachleistung oder Dienstleistung in Anspruch genommen haben, sind Sie verpflichtet, unverzüglich die Erfolgsprovision an PARUG über das Zahlungsportal PayPal oder auf folgendes Konto der Deutschen Bank zu überweisen: Kontoinhaber: Bank: FIDOR Bank AG IBAN: BIC: PayPal: paypal@parug.de 9. Wenn die Entschädigung keine Mietminderung ist sondern eine einmalige Zahlung oder eine Sachleistung bzw. Dienstleistung, ist die Höhe des Provisionssatzes entsprechend dem vereinbarten Leistungspakets der zzgl. der in Deutschland geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent des Wertes des vereinbarten Betrags oder Gegenstand bzw. Dienstleistung. 10. PARUG ist berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung der Provision die Übersendung des vereinbarten Betrags, der Sachleistung bzw. Erfüllung der Dienstleistung zurück zu halten. 11. Zum Abzug weiterer Kosten (wie z. B. für Gutachten) ist PARUG nur berechtigt, wenn Sie dem zuvor zugestimmt haben. 12. Sämtliche Auszahlungen werden über das Zahlungsportal PayPal vorgenommen. Dadurch wird ein schneller, preiswerter und effektiver Zahlungsverkehr gewährleistet. Sollten Sie eine andere Zahlungsmodalität wünschen, sind Sie verpflichtet, dies bereits bei Auftragserteilung mitzuteilen. Auch in diesem Fall ist die Bezahlung kostenlos. 13. Alle Zahlungen werden über ein Fremdgeldkonto abgewickelt. Das Fremdgeldkonto wird verzinslich geführt. Ein Zinsanspruch zwischen Eingang und Auszahlung besteht nicht. Sofern die Zahlung des Vermieters per Lastschrift oder Scheck erfolgt, wird die Abrechnung darin enthaltener Fremdgelder nach Ablauf der 6-wöchigen Widerspruchsfrist von PARUG vorgenommen. 14. Bei Zahlungsverzug nach Rechnungslegung ist PARUG berechtigt, eine Mahngebühr von 5,00 zu erheben. Es bleibt Ihnen unbenommen zu überweisen, dass PARUG ein geringerer Schaden als die Mahnpauschale entstanden ist. Die Kosten der Überweisung fallen Ihnen zur Last. 15. Da der Geschäftssitz der PARUG Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) in Deutschland liegt, richtet sich die Höhe der zu erbringenden Umsatzsteuer nach dem deutschen Recht und wird in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe (derzeit 19%) berechnet. 4 Dauer des Auftrags; Kündigung, Aktenführung 1. Das Vertragsverhältnis endet, wenn der Mangel beseitigt und der Mietminderungsanspruch / Forderung ganz oder teilweise ausgeglichen wurde, mit Ihrer Zustimmung ein Vergleich geschlossen wurde und oder PARUG oder der, München Seite 2 von 6

3 Vertragsanwalt nach eingehender Prüfung und pflichtgemäßem Ermessen die Aussichtslosigkeit der weiteren Verfolgung feststellt und den Kunden hiervon schriftlich oder in Textform in Kenntnis setzt. 2. Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus sowohl durch den Kunden als auch durch PARUG jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. PARUG behält sich insbesondere dann das Recht zur Kündigung vor, wenn der Kunde seine Pflichten und Obliegenheiten im Sinne der Ziffern 7.1 und 7.3 schuldhaft verletzt. 3. PARUG führt die Akten elektronisch. Akten über abgeschlossene Aufträge bewahrt PARUG für Sie 12 Monate lang auf. Um den Aufwand von PARUG zu verringern, verzichten Sie auf eine umfassende Übermittlung des gesamten außergerichtlichen und gerichtlichen Schriftverkehrs mit dem Vermieter, dem Bauherren, dem Vertragsmediator, dem Vertragsanwalt und weiteren Beteiligten. Sie entbinden PARUG und den eingeschalteten Vertragsanwalt von der Verpflichtung, den gesamten Schriftverkehr inhaltlich und umfassend mit Ihnen abzustimmen. Sie haben das Recht, die Übersendung Ihrer Akte gegen Erstattung einer Aufwandspauschale in papierloser Form (PDF per ) anzufordern. 5 Abtretung und Verpfändung der Forderung Sie verpflichten sich, den Entschädigungsanspruch in Form einer Mietminderung bzw. einer Sachleistung oder Dienstleistung, mit dessen Durchsetzung PARUG beauftragt wurde, nur mit Einwilligung von PARUG an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. 6 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern 1. Wenn Sie Verbraucher im Sinne von 13 BGB, das heißt eine natürliche Person, sind, die ein Rechtsgeschäft zu eigenem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir wie folgt belehren: 2. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: PARUG UG (haftungsbeschränkt), Neumarkter Straße 80, München oder widerruf@parug.de 3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann die empfangene Leistung nicht ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, müssen Sie insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für PARUG mit deren Empfang. 4. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung. 7 Mitwirkungspflichten des Mieters 1. Sie unterstützen PARUG bei der Durchsetzung der Forderung. Sie stellen PARUG insbesondere die zur Bearbeitung Ihrer Forderung erforderlichen Unterlagen/Daten (etwa Ihren Mietvertrag, die bisherigen Anschreiben an Vermieter oder Hausverwaltung, vorhandene Protokollierung des Mangels, Angaben zur Rechtsschutzversicherung) auf Nachfrage zur Verfügung. Sie sind verpflichtet, PARUG unverzüglich zu informieren, wenn Sie (und/oder ein Mitmieter) Mietminderungsansprüche bereits mit dem Vermieter vereinbart haben oder der Vermieter mit Ihnen in Verbindung tritt. PARUG erstellt dann eine entsprechende Rechnung über die für PARUG zustehende Erfolgsprovision. Sollten Sie nach Aufforderung durch die PARUG die angeforderten Unterlagen/Informationen nicht zeitnah übermitteln, ist PARUG berechtigt, den Auftrag nach vorheriger Androhung mit angemessener Frist (mind. 7 Tage) zu kündigen und Ihnen in diesem Fall eine Kündigungspauschale (siehe hierzu 3.4) in Rechnung zu stellen. Die Kündigungspauschale wird auch dann fällig, wenn sich herausstellt, dass Sie wider besseres Wissen fehlerhafte oder unvollständige Daten angegeben haben und PARUG aus diesem Grund die Forderung nicht oder nicht vollständig bei dem Vermieter geltend machen kann. 2. Ab dem Zeitpunkt der Beauftragung von PARUG haben Sie sämtliche Verhandlungen / Korrespondenz mit dem Vermieter hinsichtlich des im abgeschlossenen Vertrag beschriebenen Mangels zu unterlassen. Sie dürfen während der Durchsetzung der Mietminderung durch PARUG keiner weiteren Stelle (z.b. einem anderen Anwalt) zur Durchsetzung übergeben und dürfen auch selber keine eigenen gerichtlichen Schritte einleiten. Den Vermieter müssen Sie darauf hinweisen, dass die weitere Konfliktlösung bzw. Rechtsverfolgung ausschließlich bei PARUG bzw. bei dem Vertragsmediator oder Vertragsanwalt liegt. 3. Erkennen Sie nach Vertragsschluss und im weiteren Verlauf der Tätigkeit der PARUG, des Vertragsmediators oder Vertragsanwalts, dass die an PARUG übermittelten, München Seite 3 von 6

4 Informationen nicht vollständig bzw. unzutreffend sind, müssen Sie die an PARUG erteilten Informationen unverzüglich vervollständigen bzw. berichtigen. 8 Kosten der Vertragsmediatoren, Vertragsanwälte, eines Rechtsstreits 1. PARUG strebt an, den Konflikt zwischen Mieter und Vermieter außergerichtlich im Rahmen eines Mediationsverfahrens zu lösen. Einigt PARUG sich dafür mit dem Vermieter auf die Durchführung eines Mediationsverfahrens, übernimmt PARUG die Kosten für das Mediationsverfahren für den Mieter, unabhängig vom Ergebnis des Mediationsverfahrens ( Kostenfreistellungszusage ). Der Vermieter muss seinen Anteil bezahlen. 2. Sollte die Durchsetzung der Forderung nach Anwaltsbeauftragung und außergerichtlicher und ggf. auch gerichtlicher Durchsetzung nicht erfolgreich sein, stellen wir Sie von den Kosten aus der Anwaltsbeauftragung und im Fall des Unterliegens im Rechtsstreit auch von Gerichtskosten und gegnerischen Anwaltskosen frei ( Kostenfreistellungszusage ). 3. Soweit Sie (und/oder ggf. Ihre Mitmieter) über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und dies im Bestellprozess angegeben haben, ist diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Kosten einer etwaigen Selbstbeteiligung übernimmt PARUG. 4. Bei erfolgreicher außergerichtlicher Durchsetzung oder erfolgreichem Ausgang des Rechtsstreits, hat der Vermieter die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen (Verzugsschadensanspruch/prozessualer Kostenerstattungsanspruch). 5. Im Fall eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichs, der Ihrer Zustimmung bedarf, werden die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit bzw. des gerichtlichen Verfahrens (also ggf. Vertragsanwalt, Gerichtskosten, gegnerischer Anwalt) soweit diese von dem Vermieter nicht im Vergleich übernommen werden (nach Abzug der Erfolgsprovision und ggf. Verwaltungsgebühr) aus der Vergleichssumme ausgeglichen. Gleiches gilt auch für den Fall der teilweise erfolgreichen Durchsetzung (etwa beim teilweise erfolgreichen Rechtsstreit in Kostenquoten). Anstelle aus der Vergleichssumme werden die Kosten dann zunächst aus dem durchgesetzten Betrag abgezogen. In welcher Höhe im Rahmen eines Vergleichs und/oder eines Urteils Kosten vom durchgesetzten Betrag abzuziehen sind, ergibt sich in der Regel erst auf Grundlage eines gerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschlusses in Verbindung mit der Abrechnung der Vertragsanwälte ( Anwaltliche Abrechnung ). 6. Die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung (Klage, Berufung, usw.) sind Schritte der Rechtsverfolgung ( Verfahrensschritte ). PARUG ist nicht verpflichtet weitere Verfahrensschritte über die Freistellungszusage nach 8.1 zu finanzieren ( Prozessfinanzierung ), wenn PARUG dem weiteren Verfahrensschritt keine überwiegenden Erfolgsaussichten beimessen oder diesen für wirtschaftlich nicht sinnvoll hält. Dies ist typischerweise der Fall, wenn PARUG im Lauf der Rechtsdurchsetzung Umstände bekannt werden, aufgrund derer PARUG die Erfolgswahrscheinlichkeit ( Prozessrisiko ) anders bewertet als bei Empfehlung der Vertragsanwälte oder Einleitung eines Verfahrensschritts. Beispielsweise: Gerichts- oder Behördenentscheidungen, die die Forderung ganz oder teilweise ablehnen; PARUG bisher nicht bekannte Umstände oder Tatsachen; Rechtsprechung oder Rechtsnormen; Wegfall von Beweismöglichkeiten, usw. 7. Wenn PARUG die Prozessfinanzierung des nächsten Verfahrensschritts ablehnt, teilt PARUG dies Ihnen bzw. dem Vertragsanwalt mit. Die bis dahin entstandenen Kosten übernimmt PARUG. Wenn Sie ohne Prozessfinanzierung den nächsten Verfahrensschritt einleiten wollen, erfolgt dies dann ohne die Kostenfreistellungszusage nach 8.1 von PARUG. Wenn Sie die Forderung durchsetzen, haben Sie die von PARUG bereits bezahlten Kosten zu erstatten. 8. Zum Abschluss eines unwiderruflichen Vergleiches, zum Widerruf eines mit der Zustimmung von PARUG geschlossenen Vergleichs, zum Verzicht auf den Anspruch, zu einer Klagerücknahme oder zu einer sonstigen Verfügung über die Forderung sind Sie nur mit der Zustimmung von PARUG berechtigt. Schlagen Gerichte oder der Vermieter einen Vergleich vor, wird PARUG sich mit Ihnen (ggf. vertreten durch die Vertragsanwälte) über Vor- und Nachteile und Risiken der weiteren Auseinandersetzung beraten und versuchen, einen Konsens zu erzielen. 9. Kann PARUG sich mit Ihnen über die Frage der Annahme eines Vergleichsangebotes nicht einigen, ist wie folgt zu verfahren: Halten Sie den Abschluss des Vergleichs für wünschenswert, so ist PARUG dann, wenn PARUG den Rechtsstreit fortgesetzt sehen möchte, verpflichtet, mit Ihnen so abzurechnen, als wäre der Vergleich, einschließlich entsprechender Zahlungen, abgeschlossen worden. Der Prozess wird dann fortgesetzt. Hält PARUG den Abschluss des Vergleichs für wünschenswert, so sind Sie dann, wenn Sie den Rechtsstreit fortgesetzt sehen möchten, verpflichtet, mit PARUG so abzurechnen, als wäre der Vergleich, einschließlich entsprechender Zahlungen, abgeschlossen worden. Der Prozess wird dann fortgesetzt. Das weitere wirtschaftliche Risiko tragen in diesem Fall Sie allein. 10. Im Fall einer Forderungsabtretung (siehe 1.5) gelten die Regelungen der entsprechend mit dem Unterschied, dass PARUG den Vertragsanwalt beauftragt und somit den Prozess direkt führt., München Seite 4 von 6

5 11. Sie sind verpflichtet, der gesetzlichen Prozessförderungspflicht nachzukommen und die Vertragsanwälte rechtzeitig und diese umfassend bei Nachfragen zu informieren. 12. Sie entbinden die Vertragsanwälte unwiderruflich von der anwaltlichen Schweigepflicht, soweit es um die Übermittlung von Informationen an PARUG über die Forderung sowie deren Beurteilung und Durchsetzung geht. 13. Sie beauftragen die Vertragsanwälte hiermit, PARUG stets zeitnah über den Gang des Verfahrens auf dem Laufenden zu halten und PARUG alle wesentlichen Unterlagen bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. 9 Datenschutz PARUG verwendet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchsetzung Ihres Anspruchs. Sämtliche Informationen zum Umfang und der Art der Erhebung, Speicherung und Nutzung von personenbezogene Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung. 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Ansprüche München. 11 Salvatorische Klausel Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern Wenn Sie Verbraucher im Sinne von 13 BGB sind, also eine natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, dann steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir Sie wie folgt belehren:, München Seite 5 von 6

6 Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (PARUG UG (haftungsbeschränkt), Neumarkter Str. 80, München, Telefon: , mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) - An PARUG UG (haftungsbeschränkt), Neumarkter Str. 80, München, Telefon: , feedback@parug.de - Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) - Bestellt am (*)/erhalten am (*) - Name des/der Verbraucher(s) - Anschrift des/der Verbraucher(s) - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum (*) Unzutreffendes streichen. Stand: , München Seite 6 von 6

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