Der Senat hat am 27. November 2007 folgende Verordnungen erlassen: 148. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung

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1 2007 / Nr. 57 vom 6. Dezember 2007 Der Senat hat am 27. November 2007 folgende Verordnungen erlassen: 144. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Allergologie/Allergotoxikologie Master of Science 145. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Allergologie/Allergotoxikologie Master of Science 146. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Clinical Optometry (Akad.Expert/e/in) 147. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Clinical Optometry (Akad.Expert/e/in) 148. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Pharmamarketing Zertifikat 149. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Pharmamarketing Zertifikat 150. Verordnung der Universität für Weiterbildung (Donau- Universität Krems) über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges "Psychosomatische Grundkompetenz für ZahnärztInnen" 151. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang "Psychosomatische Grundkompetenz für ZahnärztInnen"

2 152. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Osteopathie mit dem Abschluss Master of Science (Osteopathie) (Wiederverlautbarung) 153. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang "Game Design & Development (Akademische/r Experte/in)" 154. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang "Game Design & Development (Master of Arts)" 155. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang "Master of Fine Arts in New Media" 156. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Security and Safety Management (MSc)" 157. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang "Human, Corporate & IT Competence" 158. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang "Professional MSc, Vertiefung: Human, Corporate & IT Competence - 2 -

3 144. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Postgradualen Universitätslehrgangs Allergologie/Allergotoxikologie Master of Science 1. Weiterbildungsziel Durch den rasanten Fortschritt der experimentellen Immunologie hat sich die Allergologie/Allergotoxikologie zu einem äußerst komplexen medizinischen Fachgebiet entwickelt, dem eine Vielzahl klinischer Phänomene, sogar Herzerkrankungen und solche des zentralen Nervensystems, zugerechnet werden müssen. Das Fach hat folglich einen ausgesprochenen Querschnittscharakter, der in dieser Weise weder während des Regelstudiums noch in der Fachweiterbildung vermittelt werden kann. Die auf diesem Gebiet tätigen Ärzte/Ärztinnen müssen zu interdisziplinärer Kooperation befähigt und mit Teilbereichen der Immunologie, insbesondere mit der entsprechenden Labordiagnostik des humoralen und zellulären Immunsystems, sowie den aktuellen Entwicklungen der Immunpharmakologie vertraut sein. Während des Studiums sollen sie die wissenschaftlich fundierten Kenntnisse zur Prävention, medizinischen Betreuung und nicht zuletzt auch zur psychologischen Führung von Allergiepatienten erlernen und eine kritische Distanz zu pseudowissenschaftlichen Methoden gewinnen. Der Lehrgang ist deshalb u.a. durch geeignete Praktika als enge Verzahnung von Theorie und Praxis konzipiert. Nach Abschluss des Studiums sollen die Ärzte/Ärztinnen in der Lage sein, allergologisch/allergotoxikologisch auf aktuellem wissenschaftlichem Niveau zu arbeiten und dies als Spezialisierung innerhalb ihres Fachgebietes oder als ausschließlichen Praxisschwerpunkt vertreten zu können. 2. Studienform Der Universitätslehrgang wird als berufsbegleitende Studienvariante angeboten. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist vom Departmentleiter eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet nach den Direktiven des Zentrumsleiters in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer In der berufsbegleitenden Variante umfasst der Lehrgang 4 Semester mit 525 Unterrichtseinheiten. Würde das Studium in einer Vollzeitvariante angeboten, so dauerte es 3 Semester (90 ECTS Punkte). 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist ein international anerkannter akademischer Studienabschluss der Humanmedizin und die Berechtigung zur selbstständigen Berufsausübung. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Lehrgang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat

4 8. Unterrichtsprogramm Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs umfasst die nachfolgend angeführten Lehrveranstaltungen. Lehrveranstaltungsübersicht Lehrveranstaltungen/Lv.-Art/Unterrichtseinheiten/ECTS/Workload 1. Allergologie ALGO 101: Grundlagen der Zellbiologie V ALGO 102: Grundlagen der Immunologie V ALGO 103: Biometrie und Klinische Studien Ü ALGO 104: Labordiagnostik Theorie und Demonstrationspraktikum Ü ALGO 105: Mechanismen allergischer Reaktionen, Ü ALGO 106: Umweltschadstoffe Ü ALGO 107: Die Haut als Neuro-Immunorgan V ALGO 108: Toleranz, Überempfindlichkeitsreaktionen, Autoimmunität Ü ALGO 109: Immunpharmakologie V ALGO 110: Atopische Erkrankungen Ü ALGO 111: Therapie atopischer Erkrankungen, Ü ALGO 112: Allergische und pseudoallergische Arzneireaktionen Ü ALGO 113: Urtikaria Ü ALGO 114: Allergologische Notfallsituationen, Reanimationstraining Ü ALGO 115: Transplantations- und Infektionsimmunologie Ü ALGO 116: Struktur und Funktionsabläufe einer allergologischen Praxis Ü ALGO 117: Allergische Reaktionen und deren therapeutische Besonderheiten Ü bei nicht immunkompetenten Patienten ALGO 118: Typ-I- Allergien Ü ALGO 119: Typ-IV- Allergien Ü ALGO 120: Seltenere allergische Erkrankungen (Typ II-,III-,V-,VI- Allergien) Ü ALGO 121: Qualitätsmanagement in der Allergologie Ü Methodenkompetenz ALGO 122: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Ü Master-Thesis Summe Unterrichtseinheiten/ECTS/Workload LV.-Art: Lehrveranstaltungsart V: Vorlesung Ü: Übung UE: Unterrichtseinheiten WL: Workload 9. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. Lv.- Art UE EC TS WL - 4 -

5 10. Prüfungsordnung Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (1) Die Abschlussprüfung besteht aus: a) Schriftlichen Prüfungen über die Lehrveranstaltungen ALGO 101 bis ALGO 122. b) Einer Diagnose/Therapie-Dokumentation über mindestens 5 Patientenfälle vorgegebener Indikation aus der Praxis des/der Studierenden c) Der Verfassung und positiven Beurteilung einer Master-Thesis (2) Die Dokumentation und die Master-Thesis sollen erkennen lassen, dass die Studentin o- der der Student nach didaktischer/methodischer Anleitung in der Lage ist, ihr oder sein theoretisches Wissen selbstständig und praktisch anzuwenden. (3) Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können für die Abschlussprüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. Eine Anerkennung in Bezug auf die Master-Thesis ist nicht möglich. 11. Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch regelmäßige Evaluation aller Referenten durch die Studierenden sowie durch eine Befragung der Absolventen und Referenten sechs Monate nach Beendigung des Lehrgangs und Umsetzung der aufgezeigten Verbesserungspotentiale. 12. Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen wird der akademische Grad Master of Science in Allergologie/Allergotoxikologie (MSc) verliehen. 13. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Postgradualen Universitätslehrgang Allergologie/Allergotoxikologie Master of Science Allergologie/Allergotoxikologie Master of Science mit ,- festgelegt

6 146. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Clinical Optometry (Akad.Expert/e/in) 1. Weiterbildungsziel Der Universitätslehrgang will als Weiterbildung Augenoptiker und Optometristen befähigen, ihre kenntnisse der Optometrie zu erweitern und auf den neuesten Stand zu bringen. Zu diesem Zweck werden Inhalte und Fertigkeiten vermittelt, die im Europäischen Diplom in Optometrie festgelegt sind, das der europäische Berufsverband European Council of Optometry and Optics im Rahmen des Leonardo-da-Vinci-Programms im Auftrag der Europäischen Union zur Vereinheitlichung der Berufsausübungen innerhalb der EU verabschiedet hat. Im Vordergrund des Lehrgangs steht das Ziel der höheren Qualifikation und der höheren Kompetenz im Beruf. 2. Studienform Der Universitätslehrgang ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. Der Lehrgang kann in deutscher und/oder englischer Sprache angeboten werden. 3. Lehrgangsleiterin und/oder Lehrgangsleiter (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Der Universitätslehrgang umfasst in der berufsbegleitenden Variante 3 Semester mit 600 UE. Würde das Studium in einer Vollzeitvariante angeboten, so dauerte es 2 Semester mit 60 ECTS Punkten. 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang sind grundlegende Kenntnisse aus Augenoptik und Optometrie und eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat

7 8. Unterrichtsprogramm Das Unterrichtsprogramm setzt sich aus den folgenden Fächern, Praktischen Übungen und der Verfassung einer Projektarbeit zusammen: Lehrplan Lehrveranstaltungen/Lv.-Art/Unterrichtseinheiten/ECTS Lv.-Art UE ECTS Workload 1. Optometric Basic Sciences Ocular Anatomy UE Medical Physiology UE Systemic Pharmacology UE Geometrical and Physical Optics UE Ophthalmic Lenses UE The Optometric Examination UE Optometric Clinical Sciences Ocular Pharmacology UE Anterior Segment Ocular Disease UE Posterior Segment Ocular Disease UE Glaucoma and Cataract UE Neuro Ophthalmic Optometric Practice UE Optometric Specialities Contact Lens Practice UE Binocular Vision and Pediatric Optometry UE Geriatric Optometry and Low Vison UE Refractive and Other Surgical Procedures UE Case Analysis and Panel Discussion UE Practical Training Optometric Test Procedures I PK Optometric Test Procedures II PK Basic Soft and RGP Lenses PK Toric and Specialty Contact Lenses PK Summe UE/ECTS/Workload UE: Übung PK: Praktikum 9. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen

8 10. Prüfungsordnung Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. (1) Die Abschlussprüfung besteht aus: Schriftlichen Prüfungen über alle Lehrveranstaltungen und der Bearbeitung und positiven Beurteilung einer Projektarbeit (2) Die Projektarbeit soll erkennen lassen, dass die Studentin oder der Student nach didaktischer/methodischer Anleitung in der Lage ist, ihr oder sein theoretisches Wissen selbständig und praktisch anzuwenden. (3) Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können für die Abschlussprüfung anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11. Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch (1) regelmäßige Evaluation aller Referenten durch die Studierenden, (2) durch eine Befragung der Absolventen und Referenten sechs Monate nach Beendigung des Lehrgangs sowie (3) Umsetzung der aufgezeigten Verbesserungspotentiale. 12. Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absolventen ist die Bezeichnung Akademische Expertin für Clinical Optometry bzw. Akademischer Experte für Clinical Optometry zu verleihen. 13. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Clinical Optometry (Akad.Expert/e/in) Clinical Optometry (Akad.Expert/e/in) mit 2.143,- festgelegt

9 148. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Pharmamarketing Zertifikat 1. Weiterbildungsziel Die pharmazeutische Branche Österreichs ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Produkte sind nur zum Teil einzigartig, der Serviceausprägung der einzelnen Unternehmen kommt daher besondere Bedeutung zu. Dieser Servicegedanke wird unter anderem von PharmareferentInnen, Area-ManagerInnen, Produkt- und MarketingmanagerInnen nach außen getragen, für die dieser Lehrgang konzipiert wurde. Die Zielgruppe der Pharmaunternehmen - Opinionleader in den für das jeweilige Unternehmen wichtigen Indikationsgebieten, MedizinerInnen, ApothekerInnen ist eine stark umworbene und anspruchsvolle Gruppe. Um mit ihr erfolgreich umzugehen bedarf es großer Marketing- und Kommunikationsfähigkeiten, die vermittelt und trainiert werden müssen. Die AbsolventInnen sollen befähigt werden, ihre AnsprechpartnerInnen in medizinischen Einrichtungen, Arztpraxen, Apotheken und Behörden kompetent und zielführend zu beraten sowie leitende und planende Aufgaben bei fallspezifischen, fallübergreifenden und systemsteuernden Tätigkeit in der Pharmabranche zu übernehmen. Sie können die Instrumente der Kommunikation, wie Gesprächsführung, Präsentation, Eingehen auf Einwände, und des Pharmamarketings samt branchenspezifischem Projektmanagement anwenden und sie kennen die Spezifika des Pharmamarktes generell und in Österreich im Besonderen. Sie können MitarbeiterInnen in den Methoden der Pharmaberatung unterweisen und Projekte produkt-, indikationsoder anwenderbezogen initiieren und eigenverantwortlich erfolgreich durchführen. 2. Studienform Der Universitätslehrgang ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Der Lehrgang umfasst ein Semester mit 180 Unterrichtseinheiten (24 ECTS Punkte). Er wird in deutscher oder englischer Sprache angeboten. 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist (1) die allgemeine Universitätsreife und (2) eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Lehrgang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs.1 UG 2002 dem Rektorat

10 8. Unterrichtsprogramm Das Unterrichtsprogramm setzt sich aus den nachfolgend angeführten Lehrveranstaltungen zusammen: Lehrveranstaltungen Lv.-Art UE ECTS Workload 1. Kommunikation SOSK 101: Kommunikation und Rhetorik UE SOSK 108: Personal Skills UE SOSK 109: Der Pharmaberater im Beratungsgespräch UE Pharmamarkt PM 110: Grundlagen Pharmamarkt UE PM 111: Wettbewerb & Code of Conduct UE Pharmamarketing MGT 122: Projektmanagement UE MGT 123: Grundzüge des Marketing und der Marktforschung UE MGT 124: Marketinginstrumente UE Summe UE/ECTS/Workload Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. 10. Prüfungsordnung Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. Die Abschlussprüfung besteht aus je einer schriftlichen Prüfung über die Fächer 1 bis Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch regelmäßige Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden sowie durch eine Befragung der AbsolventInnen und ReferentInnen sechs Monate nach Beendigung des Lehrgangs und Umsetzung der aufgezeigten Verbesserungspotentiale. 12. Abschluss Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. 13. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Pharmamarketing Zertifikat Pharmamarketing Zertifikat mit 4.190,- festgelegt

11 150. Verordnung der Universität für Weiterbildung (Donau- Universität Krems) über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges "Psychosomatische Grundkompetenz für ZahnärztInnen" Allgemeine Bestimmungen 1. Lehrgangsziel Der Universitätslehrgang Psychosomatische Grundkompetenz für ZahnärztInnen hat zum Ziel, ZahnärztInnen ein Grundwissen über Psychosomatik zu vermitteln, um ihr Behandlungsrepertoir zu erweitern. Durch die Förderung der professionellen, sozialen und personalen Kompetenz sollen die Studierenden methodische und interventionspraktische Fertigkeiten für den Umgang mit psychosomatischen PatientInnen und deren Angehörigen erlernen, um zu einer noch optimaleren Versorgung ihrer PatientInnen und damit Gesundheitsförderung beitragen zu können. Durch die in sich konsistente Verbindung der Fächer Theorie, Methodik, Praxeologie und Identitätsentwicklung im Unterrichtsprogramm erwerben die Studierenden das Rüstzeug für diesen bio-psycho-sozialen Zugang, um letztendlich in der eigenen zahnmedizinischen Profession noch höhere Effektivität zu erlangen. 2. Studienform Der Universitätslehrgang Psychosomatische Grundkompetenz für ZahnärztInnen ist als berufsbegleitende Studienvariante anzubieten. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zu geordnet sind. 4. Dauer Der Universitätslehrgang Psychosomatische Grundkompetenz für ZahnärztInnen umfasst zwei Semester mit 16 Semesterstunden (240 Unterrichtseinheiten). Würde das Studium in einer Vollzeitvariante angeboten, so dauerte es 1 Semester (30 ECTS Punkte). 5. Zulassungsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Psychosomatische Grundkompetenz für ZahnärztInnen : FachärztIn für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder ZahnärztIn, ÄrztIn für Allgemeinmedizin oder gleichwertige Ausbildung. 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang für Psychosomatische Grundkompetenz für ZahnärztInnen erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzulegen

12 7. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs. 1 UG 2002 dem Rektorat. 8. Unterrichtsprogramm (1) Das Unterrichtsprogramm des Universitätslehrgangs Psychosomatische Grundkompetenz für ZahnärztInnen umfasst 240 Unterrichtseinheiten (16 Semesterstunden) und wird vom Department für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie der Universität für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) in Entwicklung und Durchführung verantwortet. (2) Im Rahmen des Unterrichtsprogramms des Universitätslehrgangs Psychosomatische Grundkompetenz für ZahnärztInnen sind folgende Pflichtfächer/Module in Form von Block-Lehrveranstaltungen zu absolvieren: FÄCHER/MODULE LV LV-A UE ECTS WL Identitätsentwicklung in der psychosomat. Grundkompetenz Theorie Methodik und Praxeologie Literaturstudium Praktikum Reflexion eigener Erfahrungen mit psychosomatischen Erkrankungen und die Betreuungsbeziehung zu PatientInnen KS Psychosomatik/Psychopathologie VO 25 4 Zus. Fallberichtsanalyse, Kolloqium KS Hypnose in der zahnärztl. Behandlung KS 10 2 Entspannungsverfahren KS 10 1 Balintgruppe KS 30 4 Psychosomatische zahnärztliche Literaturerarbeitung AG Supervidierte Behandlung von psychosomatischen PatientInnen und schriftl. Fallbericht PR Gesamt UE/ECTS/Workload Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen. (2) Die Lehrveranstaltungen können sofern pädagogisch oder didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Studienplan und die vorgesehenen Lehrmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekannt zu machen. 10. Unterrichtssprache Der gesamte Lehrgang ist in deutscher Sprache anzubieten

13 11. Prüfungsordnung (1) Die Studierenden haben eine Abschlussprüfung abzulegen. Diese besteht aus: a) erfolgreiche Teilnahme am Praktikum und schriftlicher Fallbericht b) erfolgreiche Teilnahme am Literaturstudium c) am Ende des Lehrgangs je eine mündliche Prüfung über die Unterrichtsfächer: Identitätsentwicklung in der psychosomatischen Grundkompetenz Theorie Methodik und Praxeologie d) Leistungen, die an universitären oder außeruniversitären Einrichtungen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 12. Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt durch: Befragung der Studierenden vor Beginn des Universitätslehrganges über Motivation und Erwartungen, regelmäßige Evaluation aller ReferentInnen durch die Studierenden (Prozessevaluation) sowie durch eine Befragung der AbsolventInnen am Ende des Lehrganges und nach der Abschlussprüfung und Umsetzung der aufgezeigten Verbesserungspotenziale. 13. Abschluss Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlussprüfung ist dem/der Studierenden ein Abschlussprüfungszeugnis auszustellen. 14. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang "Psychosomatische Grundkompetenz für ZahnärztInnen" "Psychosomatische Grundkompetenz für ZahnärztInnen" mit 3.000,- festgelegt

14 152. Verordnung der Donau-Universität Krems über die Einrichtung und das Curriculum des Universitätslehrganges Osteopathie mit dem Abschluss Master of Science (Osteopathie) (Wiederverlautbarung) 1. Lehrgangsziel Ziel des Universitätslehrgangs Osteopathie ist es, die Osteopathie umfassend und mit allen Facetten darzustellen vom neuesten Stand medizinischen Wissens und aktueller Forschung über detailliertes medizinisches Hintergrundwissen bis zu spezifischen Techniken im cranialen oder viszeralen Bereich. Das Repertoire an Techniken, das im ersten, nicht-universitären Teil der Ausbildung erworben wurde, soll dabei in jeder Richtung erweitert und vertieft werden. Ein weiterer wichtiger Teilbereich des Lehrgangs ist die Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich von spezifisch osteopathischer Befunderhebung und Differentialdiagnostik, sowie die Interpretation verschiedener Befunde aus osteopathischer Sicht. Der Universitätslehrgang trägt auf wissenschaftlicher Grundlage mit unterschiedlichen Vertiefungen zur fachlichen, beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung der Studierenden bei. Der Schwerpunkt des Studiums liegt in der Auseinandersetzung mit den neuesten Forschungsergebnissen zu den Themen der betreffenden Vertiefung und der Vermittlung der erforderlichen Therapiekompetenz. Dabei soll die notwendige Verbindung zwischen Theorie und Praxis in anwendungsorientierten Bereichen der Osteopathie hergestellt werden. 2. Studienform Der Universitätslehrgang kann als berufsbegleitendes Studium oder als Vollzeitstudium angeboten werden. 3. Lehrgangsleitung (1) Als Lehrgangsleitung ist eine hierfür wissenschaftlich und organisatorisch qualifizierte Person zu bestellen. (2) Die Lehrgangsleitung entscheidet in allen Angelegenheiten des Lehrgangs, soweit sie nicht anderen Organen zugeordnet sind. 4. Dauer Der Universitätslehrgang für Osteopathie umfasst in der berufsbegleitenden Variante 4 Semester und in der Vollzeitvariante 3 Semester mit 50 Semesterstunden zuzüglich der Verfassung einer Master - Thesis bzw. 90 ECTS Punkte. 5. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang sind a) die Berufsausbildung zum /zur Arzt/Ärztin, Zahnarzt/-ärztin, Physiotherapeuten/-in, Ergotherapeuten/-in oder Hebamme, oder international vergleichbare Ausbildungen sowie zusätzlich eine Grundausbildung in Osteopathie im Umfang von mindestens 1100 Unterrichtseinheiten über mindestens 4 Jahre. b) der Abschluss einer den internationalen Standards entsprechenden Vollzeit-Ausbildung in Osteopathie im Umfang von mindestens 4500 Unterrichtseinheiten über mindestens 4 Jahre sowie Praxis-Erfahrung von mindestens 3 Jahren

15 6. Studienplätze (1) Die Zulassung zum Universitätslehrgang erfolgt jeweils nach Maßgabe vorhandener Studienplätze. (2) Die Höchstzahl an Studienplätzen, die jeweils für einen Studiengang zur Verfügung steht, ist von der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter nach pädagogischen und organisatorischen Gesichtspunkten festzusetzen. 7. Zulassung Die Zulassung der Studierenden obliegt gemäß 60 Abs. 1 UG 2002 dem Rektorat. 8. Unterrichtsprogramm Lehrveranstaltungsübersicht Fächer Lehrveranstaltung LV- Art UE SS ECT S Work -load A. Fächer 1. Medizinische Grundlagen Medizinische Grundlagen VO 40 2, Osteopathische Techniken Strukturelle Techniken KS 20 1, Soft Tissue Techniken KS 40 2, Craniale und Fluid Techniken KS 20 1, Viszerale Techniken KS 20 1, Osteopathische Diagnose und Behandlung a. Klinische Osteopathie KS 45 3, b. Spezifische Osteopathische Behandlungskonzepte KS 110 7, Professionelle Fähigkeiten Psychosomatik und Umgang mit Patienten Wissenschaftliches Arbeiten KS 30 2, KS 15 1, B. Praktikum Jede/r Studierende muss während der Dauer des Lehrganges mindestens 410 UE in einer bestehenden Praxis osteopathisch arbeiten und supervidierte Behandlungen absolvieren. Die Reflexion und Auswertung dieses Praktikums erfolgt in Coaching-Einheiten, schriftlichen Fallstudien und in Reflexionsgruppen. Praktikum PR , C. Master Thesis Master Thesis Gesamt

16 9. Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen sind von der Lehrgangsleitung jeweils für einen Lehrgang vor dessen Beginn in Form von Vorlesungen, Übungen, Seminaren oder Fernstudieneinheiten festzulegen und insbesondere in einer Informationsbroschüre kundzumachen (2) Lehrveranstaltungen können, sofern pädagogisch und didaktisch zweckmäßig, als Fernstudieneinheiten angeboten werden. Dabei ist die Erreichung des Lehrzieles durch die planmäßige Abfolge von unterrichtlicher Betreuung und Selbststudium der Studierenden mittels geeigneter Lehrmaterialien sicherzustellen. Die Aufgliederung der Fernstudieneinheiten auf unterrichtliche Betreuung und Selbststudium, der Stundenplan und die vorgesehenen Lernmaterialien sind den Studierenden vor Beginn der Lehrveranstaltung in geeigneter Weise bekanntzumachen. 10. Prüfungsordnung Die Studierenden haben folgende Prüfungen abzulegen: 1. Klinische Osteopathie (A.3.a) Theorie (mündlich) 2. Klinische Osteopathie (A.3.a) Tests (praktisch) 3. Gesamtprüfung der Fächer A.1 A.4 (praktisch und mündlich) 4. Verfassen und Verteidigen der MT (1) Die Zulassung zur Verteidigung der MT setzt den positiven Abschluss der Fachprüfungen und die positive Beurteilung der Master-Thesis voraus. (2) Die schriftlichen Arbeiten (Fallstudien während des Praktikums) und die Master-Thesis sollen erkennen lassen, dass die Studierenden nach didaktischer/methodischer Anleitung in der Lage sind, ihr oder sein theoretisches Wissen selbständig und praktisch anzuwenden. (3) Leistungen, die an universitären oder außer-universitären Einrichtungen erbracht wurden, können anerkannt werden, wenn eine Gleichwertigkeit dieser Leistungen vorliegt. 11. Evaluation und Qualitätsverbesserung Die Evaluation und Qualitätsverbesserung erfolgt in zwei Stufen: Regelmäßige Evaluation aller Referenten durch die Studierenden und Umsetzung aufgezeigter Verbesserungspotentiale Evaluation der Lehrinhalte und Referenten am Ende des Lehrgangs durch den wissenschaftlichen Beirat und darauf aufbauend Weiterentwicklung des Curriculums 12. Abschluss (1) Nach erfolgreicher Ablegung der Abschlußprüfung ist den Studierenden ein Abschlußprüfungszeugnis auszustellen. (2) Der Absolventin oder dem Absoventen ist der akademische Grad Master of Science (Osteopathie) MSc zu verliehen. 13. Inkrafttreten Das vorliegende Curriculum tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt

17 153. Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang "Game Design & Development (Akademische/r Experte/in)" "Game Design & Development (Akademische/r Experte/in)" mit 2.500,- festgelegt Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang "Game Design & Development (Master of Arts)" "Game Design & Development (Master of Arts)" mit 7.400,- festgelegt Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang "Master of Fine Arts in New Media" "Master of Fine Arts in New Media" mit ,- festgelegt Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang Security and Safety Management (MSc)" "Security and Safety Management (MSc)" mit ,- ab September 2008 festgelegt Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang "Human, Corporate & IT Competence" "Human, Corporate & IT Competence" (Akad. Experte/in) mit ,- festgelegt Festlegung des Lehrgangsbeitrages für den Universitätslehrgang "Professional MSc, Vertiefung: Human, Corporate & IT Competence "Professional MSc, Vertiefung: Human, Corporate & IT Competence mit ,- festgelegt. Für Absolventen des Universitätslehrganges Human, Corporate & IT Competence (Akad. Experte/in) wurde er mit 8.900,- festgelegt. Für den Senat Univ.-Prof. Dr. Manfred Straube Vorsitzender des Senats

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