Tageselternverein Schwerzenbach Bewilligung eines jährlich wiederkehrenden Gemeindebeitrages. Jahr 1989 Fr

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1 Geschäft Nr. 2 Tageselternverein Schwerzenbach Bewilligung eines jährlich wiederkehrenden Gemeindebeitrages F5.3.2 Bericht des Gemeinderates 1. Vorgeschichte Der Tageselternverein Schwerzenbach wurde im Jahre 1998 gegründet und die Anzahl der betreuten Kinder ist in den letzten vier Jahren stark gewachsen. Im Jahre 1998 wurden bei ca. 14'500 Arbeitsstunden insgesamt 28 Kinder betreut. Im Jahre 2003 werden 41 Kinder bei einem jährlichen Arbeitsaufwand von beinahe 24'000 Stunden betreut. In den Jahren 1989 bis 1997 wurden die Schwerzenbacher Kinder in organisatorischer Hinsicht über den Tageselternverein Dübendorf betreut. Die von der Gemeinde Schwerzenbach übernommenen Aufwendungen haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: Jahr 1989 Fr Jahr 1990 Fr. 1' Jahr 1991 Fr. 2' Jahr 1992 Fr. 13' Jahr 1993 Fr. 24' Jahr 1994 Fr. 19' Jahr 1995 Fr. 8' Jahr 1996 Fr. 36' Jahr 1997 Fr. 38' Jahr 1998 Fr. 52' Jahr 1999 Fr. 56' Jahr 2000 Fr. 47' Jahr 2001 Fr. 54' Jahr 2002 Fr. 63' Spezialbeschlüsse für neue Aufgaben und Zusatzkredite, oder entsprechende Einnahmenausfälle von mehr als Fr. 50' bei einmaligen und von mehr als Fr. 20' bei jährlich wiederkehrenden Ausgaben liegen gemäss Art. 14 Ziff. 15 der Gemeindeordnung der Gemeinde Schwerzenbach in der Kompetenz der Gemeindeversammlung. Die Kompetenznorm wurde erstmals im Jahre 1993, als die Betreuung der Kinder noch über den Tageselternverein Dübendorf organisiert wurde, überschritten. Da der damalige Finanzbedarf für die Betreuung der Tageskinder nur schwer abschätzbar war - in den Jahren 1994 und 1995 wurden Fr. 19' bzw. Fr. 8' aufgewendet - wurden diese Ausgaben in den vergangenen Jahren jeweils nur durch die von der Gemeindeversammlung genehmigten Voranschläge bewilligt.

2 Es ist dem Gemeinderat ein Anliegen, die jährlich wiederkehrenden Beiträge an den Tageselternverein Schwerzenbach durch einen separaten Ausgabenbeschluss der Gemeindeversammlung bewilligen zu lassen. 2. Zusatzkredit für das Jahr 2003 Im Voranschlag 2003 ist ein Defizitbeitrag an den Tageselternverein von Fr. 48' aufgenommen worden. Mit dem zur Verfügung stehenden Betrag wäre der Tageselternverein nicht mehr in der Lage gewesen, den Betrieb bis Ende dieses Jahres weiterzuführen. Aus diesem Grund hat der Tageselternverein am 17. März 2003 einen sofortigen Aufnahmestopp für Kinder erlassen, welche Subventionsgelder der Gemeinde benötigten. Auf Grund einer detaillierten Hochrechnung für das Jahr 2003 musste mit einem voraussichtlichen Defizit von Fr. 96' gerechnet werden. Damit der Betrieb des Tageselternvereins unverändert weitergeführt werden konnte, hat der Gemeinderat am 5. Mai 2003 einen Zusatzkredit von Fr. 48' zu Lasten der ihm zustehenden Kreditkompetenz bewilligt. Der Tageselternverein wurde gleichzeitig eingeladen, mit einer konsequenten Kostenkontrolle zu gewährleisten, dass der maximale Subventionsbetrag zu Lasten der Gemeinde Schwerzenbach den Gesamtbetrag von Fr. 81' im Jahr 2003 nicht überschreiten wird. 3. Neue Tarifstruktur ab 1. Januar 2004 Die heute gültigen Tarife des Tageselternvereins sind seit der Gründung im Jahre 1998 unverändert geblieben. Der Gemeinderat hat den Tageselternverein mit Beschluss Nr. 132 vom 5. Mai 2003 eingeladen, auf der Basis eines 60%-igen Kostendeckungsgrades einen neuen Sozialtarif zu erarbeiten. Der Gemeinderat hat vom Entwurf über die neuen Tarifvorschläge am 7. Juli 2003 grundsätzlich zustimmend Kenntnis genommen und diese nach einer nochmaligen leichten Modifizierung am 20. Oktober 2003 definitiv genehmigt. Mit den neuen Tarifen kann der bisherige Kostendeckungsgrad von ca. 49,6 % auf beinahe 63 % erhöht werden. Mit den neuen Tarifen werden folgende, vom Gemeinderat verlangten Rahmenbedingungen erfüllt: Die Tarife werden zwischen einem steuerbaren Einkommen von Fr. 40' bis Fr. 80' sozial abgestuft erhoben und betragen für Kinder bis zum Kindergarteneintritt minimal Fr (weitere Kinder Fr. 1.40) und maximal Fr pro Stunde (weitere Kinder Fr. 8.50). Der Tarif für Kinder ab dem Kindergarteneintritt beträgt zwischen Fr (weitere Kinder Fr. 1.50) und maximal Fr pro Stunde(weitere Kinder Fr. 8.50).

3 Bei Konkubinatspaaren mit keinen gemeinsamen Kindern wird zum steuerbaren Einkommen des leiblichen Elternteils ein Zuschlag von Fr. 15' hinzugerechnet. Bei Konkubinatspaaren mit gemeinsamen Kindern wird das gesamte steuerbare Einkommen des Konkubinatspartners hinzugerechnet. Bei einem steuerbaren Vermögen ab Fr. 100' werden 20 % davon zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet. Bei einem steuerbaren Vermögen von mehr als Fr. 300' ist unabhängig des steuerbaren Einkommens der maximale Stundentarif von Fr zu bezahlen. Für die Betreuung werden im Minimum 2 Stunden und im Maximum 11 Stunden pro Tag abgerechnet. Zusatzstunden über 11 Stunden am Tag werden mit Fr pro Stunde verrechnet. Für die Kosten einer Zwischenverpflegung (maximal 2 pro Tag) haben die abgebenden Eltern für jedes Kind einen Betrag von Fr pro Zwischenverpflegung zu bezahlen. Die Tarife für das Mittagessen sind ebenfalls dem Einkommenstarif entsprechend sozial abgestuft und betragen zwischen Fr und Fr Die Kosten für ein Morgenessen betragen Fr Der Ansatz für ein Nachtessen ist gleich hoch wie für ein Mittagessen. 4. Finanzvergleich alter und neuer Tarif im Jahr 2003 Nach einer Hochrechnung des Tageselternvereins würde im Jahr 2003 mit den alten Tarifen bei voraussichtlichen Gesamtaufwendungen von Fr. 192' ein Gemeindebeitrag in der Grössenordnung von Fr. 97' resultieren. Der Kostendeckungsgrad würde ca. 49,6 % betragen. Mit den neuen Tarifen würde bei gleichbleibenden Aufwendungen von Fr ein Gemeindebeitrag von voraussichtlich Fr. 70' resultieren. Mit diesem Tarif wird ein Kostendeckungsgrad in der Grössenordnung von 63 % erreicht. Bei einer gleichbleibenden Anzahl zu betreuender Kinder wären für die Gemeinde Minderausgaben von Fr. 27' zu erwarten. 5. Lohnerhöhung der Tagesmütter Mit Gemeinderatsbeschluss vom 27. November 2000 wurde der bisherige Stundenlohn der Tagesmütter dem Teuerungsstand entsprechend auf Fr erhöht. Ein Vergleich mit anderen Gemeinden zeigt, dass der bisherige Lohn von Fr eher an der unteren Bandbreite liegt und eine Erhöhung auf Fr als angemessen betrachtet werden kann. Die Bezirksgemeinden Uster, Dübendorf, Fällanden, Maur und Mönchaltorf bezahlen einen Stundenlohn von Fr Auf einen entsprechenden Antrag des Vereinsvorstandes hat der Gemeinderat den Tagesmüttern ab 1. Januar 2004 eine Lohnerhöhung um Fr auf Fr zugesichert.

4 Die Zusatzkosten für die Lohnerhöhung werden sich unter Einschluss der Sozialversicherungsbeiträge auf ca. Fr. 9' im Jahr belaufen. 6. Voranschlag Tageselternverein für das Jahr 2004 Der Voranschlag 2004 wurde auf Grund der Hochrechnung des Jahres 2003 mit insgesamt 41 vom Tageselternverein betreuten Kindern erarbeitet. Durch den sozial abgestuften Tarif beziehen von diesen 41 Kindern insgesamt 25 Kinder eine Subvention von der Gemeinde. Da bereits weitere Kinder auf einen Betreuungsplatz warten, wurde für die Aufwendungen des Voranschlages 2004 mit insgesamt 50 zu betreuenden Kindern gerechnet. Der Voranschlag 2004 zeigt folgendes Bild: - Löhne Tageseltern, Vermittlung und Administration Fr. 206' Sozialleistungen Fr. 31' Betriebsaufwand und sonstiger Aufwand Fr. 1' Büromaterial, Post, Drucksachen und Telefonspesen Fr. 2' Total Betriebsaufwand Fr. 241' abzüglich Mitgliederbeiträge - Fr. 1' abzüglich Elternbeiträge - Fr. 150' Total Aufwandüberschuss Fr. 89' Nach Angaben des Vorstandes des Tageselternvereins Schwerzenbach ist der Verein mit der Betreuung von maximal 50 Kindern ausgelastet. Der auf Grund des sozial abgestuften Tarifs voraussichtlich von der Politischen Gemeinde zu übernehmende Gemeindebeitrag beträgt Fr. 90' Mit den Mitglieder- und Elternbeiträgen wird ein Kostendeckungsgrad von beinahe 63 % erreicht. Antrag des Gemeinderates Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, wie folgt zu beschliessen: 1. Für die Betreuung von maximal 50 Tageskindern wird dem Tageselternverein Schwerzenbach ab 1. Januar 2004 an das Defizit ein jährlich wiederkehrender Gemeindebeitrag von maximal Fr. 90' zugesichert. 2. Der ab 1. Januar 2004 gültige Gemeindebeitrag erhöht sich jeweils um die Teuerung gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise (Stand 31. Dezember 2003).

5 3. Der Tageselternverein Schwerzenbach ist verpflichtet, dem Gemeinderat jeweils bis spätestens 15. August den detaillierten Voranschlag für das Folgejahr und nach Beendigung des Vereinsjahres bis spätestens 15. Februar Bericht und Rechnung über seine Tätigkeit einzureichen. 4. Mitteilung an: - Tageselternverein Schwerzenbach, Frau Angela De Martin, Präsidentin, Zielackerstrasse 1f, 8603 Schwerzenbach - Tageselternverein Schwerzenbach, Frau Claudia Devenoge, Kassierin, Im Juch 24, 8603 Schwerzenbach - Rechnungsprüfungskommission - Sozialvorsteherin - Gemeindepräsident - Finanzvorstand - Fürsorgesekretariat - Finanzverwaltung Schwerzenbach, 20. Oktober 2003 NAMENS DES GEMEINDERATES Der Präsident: B. Hüppi Der Schreiber: K. Rütsche

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