Forschungsbauten im Finanzumfang von 367 Millionen Eur o empfohlen
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1 wr wissenschaf t sr at der w i ssenschaf t sr at ber ät di e bun desr egi er ung und die r egier ungen der l änder in f r agen der inhal t l ichen und st r uk t ur el l en ent wickl ung der hochschul en, der wissenschaf t und der f or schung. PRESSEM I TTEI LUNG Berlin Forschungsbauten im Finanzumfang von 367 Millionen Eur o empfohlen Dieses Mal auch wieder eine Fachhochschule und eine geist eswissenschaft l iche Ini t iat ive er folgr eich. Das Programm Forschungsbauten des Bundes und der Länder erweist sich weiterhin als wichtiges Instrument zur Stärkung der Forschung an Hochschulen. Mit der zunehmenden Schwerpunktbildung in der Forschung werden auch hochspezialisierte Infrastrukturen benötigt. Sie tragen dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der gewählten Forschungsschwerpunkte im nationalen und internationalen Wettbewerb zu sichern. Insofern freue ich mich besonders, dass es in diesem Jahr nach längerer Zeit auch wieder einer forschungsstarken Fachhochschule gelungen ist, sich in der Konkurrenz durchzusetzen, kommentierte Professor Manfred Prenzel, Vorsitzender des Wissenschaftsrates, das diesjährige Verfahren. In der aktuellen Förderphase (2016) können nicht alle 13 als förderungswürdig eingestuften Vorhaben finanziert werden, da sie mit einem Gesamtvolumen von 436 Millionen Euro mehr als die regulär zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 426 Millionen Euro beanspruchen. Von den nach wissenschaftsimmanenten Qualitätskriterien gereihten Vorhaben empfiehlt der Wissenschaftsrat daher nur die ersten zehn (A-J) aus der thematisch offenen Förderung sowie das Vorhaben aus der programmatisch-strukturellen Linie Hochleistungsrechner zur Förderung. Diese Vorhaben schöpfen die oben genannte Förderpauschale für das erste Jahr, die bei 10 Prozent der Gesamtsumme (42,6 Millionen Euro) liegt, vollständig aus 1 : 1 Ein Vorhaben muss in allen über den Förderzeitraum von fünf Jahren verteilten Jahrespauschalen mit dem zur Verfügung stehenden Mittelvolumen finanziert werden können. Vgl. Wissenschaftsrat: Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten gültig ab Förderphase 2016, Darmstadt 2014, S Ansprechpartnerin: Dr. Christiane Kling-Mathey Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates Brohler Straße Köln Telefon Telefax kling-mathey@wissenschaftsrat.de Pressemitteilungen:
2 2 3 THEM ATI SCH OFFENE FÖRDERUNG 2 A E Universität Freiburg: Freiburg Institute for Machine-Brain Interfacing Technology (IMBIT) F J Universität Mainz: Centrum für Fundamentale Physik mit einer Experimentierhalle (CFP) Universität Marburg: Forschungszentrum Deutsches Dokumentationszentrum für Kunstgeschichte Bildarchiv Foto Marburg (DDK-BFM) Universität Stuttgart: Zentrum für Angewandte Quantentechnologie (ZAQuant) Universität Würzburg: Institut für Topologische Isolatoren (ITI) Hochschule Aalen: Zentrum innovativer Materialien und Technologien für effiziente elektrische Energiewandler-Maschinen (ZiMATE) Freie Universität Berlin: Supramolekulare Funktionale Architekturen an Biogrenzflächen (SupraFAB) Technische Universität Freiberg: Zentrum für effiziente Hochtemperatur- Stoffwandlung (ZeHS) Technische Universität München: Center for Functional Protein Assemblies (CPA) Universität München: Institut für Chemische Epigenetik (ICE M ) PROGRAMMATISCH-STRUKTURELLE LINIE HOCHLEISTUNGSRECHNER Technische Hochschule Aachen: Hochleistungsrechencluster in Aachen (Claix) Damit sind vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) am 19. Juni 2015 insgesamt 123 Forschungsbauten in das Förderprogramm aufgenommen. Die Vorhaben, die zwar förderwürdig, aber in der Förderphase 2016 nicht finanzierbar sind, haben die Möglichkeit, noch einmal einen Antrag einzubringen. Die Spannbreite der in diesem Jahr vorgestellten Forschungsprogramme kann durch die beiden folgenden Beispiele verdeutlicht werden: Im Institut für Topologische Isolatoren (ITI) der Universität Würzburg soll eine neue Klas s e von Materialien mit bisher nicht vorhandenen Eigenschaften erforscht werden, die als Schlüsselmaterialien für zukünftige Schaltkreise der Informationselektronik gel- 2 Die aufgeführten Vorhaben wurden jeweils insgesamt mit herausragend (Gruppe A-E) oder mit sehr gut bis herausragend (Gruppe F bis J) bewertet und erscheinen in alphabetischer Reihenfolge der Standorte.
3 3 3 ten. Topologische Isolatoren haben in ihrem Inneren isolierende Eigenschaften und sind an der Oberfläche leitfähig. In der Regel handelt es sich um Verbindungen und Legierungen mit schweren Elementen. Anders als in derzeit in den Informations- und Kommunikationstechnologien genutzten Halbleiter- und Isolatormaterialien entstehen hier leitende Zustände ohne Energielücke. Im ITI sollen die Eigenschaften dieser Oberflächenzustände im elektronischen Transport erforscht und für zukünftige nanoelektronische Bauelemente in den Bereichen Spintronic und topologisches Quantencomputing nutzbar gemacht werden. Das Forschungszentrum Deutsches Dokumentationszentrum für Kunstgeschichte Bildarchiv Foto Marburg (DDK-BFM) ist weltweit eines der größten kunsthistorischen Bildarchive und Dokumentationszentren. Es verfolgt einen integrierten Forschungsansatz, der die Aktivierung der fotografischen Sammlung als Medium des Wissens, wissenschaftszentrierte Maßnahmen zur Bestandserhaltung, die infrastrukturbezogene Forschung in den Digital Humanities und die genuin geistes- und kulturwissenschaftliche Forschung zusammenbindet. Im Mittelpunkt des Forschungsprogramms steht die Rolle der modernen visuellen Reproduktionsmedien für die kulturelle Überlieferung. Insbesondere sollen Fragen nach der bildmedialen Formierung, Formatierung bzw. Umgestaltung wissenschaftlichen Wissens beantwortet werden. Auf seinen Frühjahrssitzungen hat der Wissenschaftsrat zusätzlich eine überarbeitete Version des Leitfadens zur Begutachtung von Forschungsbauten verabschiedet, die von der Förderphase 2017 an gilt. Hinweis: Die Empfehlungen zur Förderung von Forschungsbauten (2016) (Drs ) ( / download/ archiv/ pdf) sowie der Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten gültig ab Förderphase 2017 (Drs ) ( / download/ archiv/ pdf) werden im Netz als Volltext veröffentlicht, sie können aber auch bei der Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates per (post@wissenschaftsrat.de) angefordert werden.
4 wr wissenschaf t sr at der w i ssenschaf t sr at ber ät di e bun desr egi er ung und die r egier ungen der l änder in f r agen der inhal t l ichen und st r ukt ur el l en ent wickl ung der hochschul en, der wissenschaf t und der f or schung. HINTERGRUNDINFORM ATION Berlin Forschungsbauten an Hochschulen: Begutachtung durch den Wissenschaft sr at FÖRDERUNG VON FORSCHUNGSBAUTEN AN HOCHSCHULEN EINSCHLIEßLICH GROßGERÄTEN ( ART. 91B ABS. 1 SATZ 1 GG) Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten nach Art. 91b Abs. 1 Satz 1 GG sollen die investiven Voraussetzungen der deutschen Hochschulen für eine erfolgreiche Teilnahme am nationalen und internationalen Wettbewerb in der Forschung verbessern. Gefördert werden können Bauten an Hochschulen mit Investitionskosten von mehr als 5 Mio. Euro, deren Infrastruktur weit überwiegend der Forschung dient. Die Förderung schließt die Ausstattung der Forschungsbauten mit Großgeräten ein. Die Fördermittel werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen, die jährlich zusammen 596 Mio. Euro bereitstellen; davon sind 170 Mio. Euro für Großgeräte für die Forschung vorgesehen. Für die Aufnahme neuer Vorhaben steht in der Förderphase 2016 (Förderzeitraum ) die volle Fördersumme für Forschungsbauten in Höhe von 426 Mio. Euro zur Verfügung. Seit der Einführung der Förderung von Forschungsbauten an Hochschulen im Jahr 2007 erfolgte die Förderung von Forschungsbauten thematisch offen. Aufgrund der hohen Bedeutung von Hochleistungsrechnern für die Forschung an Hochschulen hat der Wissenschaftsrat im Jahr 2008 der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) empfohlen, im Rahmen der Förderung von Forschungsbauten eine programmatisch-strukturelle Linie für Hochleistungsrechner einzurichten. In diesem Jahr lag ein Antrag im Rahmen dieser Förderlinie vor. BEGUTACHTUNG VON FORSCHUNGSBAUTEN DURCH DEN WISSENSCHAFTSRAT Bund und Länder haben den Wissenschaftsrat gebeten, die Anträge der Länder auf Förderung von Forschungsbauten zu begutachten und der GWK zu empfehlen, welche 1 4
5 2 4 der von den Ländern angemeldeten Vorhaben umgesetzt werden sollen. Der Wissenschaftsrat begutachtet die Anträge der Länder gemäß den im Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten 1 niedergelegten Grundsätzen in einem zweiphasigen Verfahren (Antragsskizzen/ Anträge). Im thematisch offenen Verfahren der Förderung erfolgt die Prüfung jeweils nach fünf Kriterien: _ Zielstellung des Vorhabens und Bedeutung des geplanten Forschungsbaus/ Großgerätes für die Umsetzung des Forschungsziels, _ Qualität der Forschungsprogrammatik, _ Qualität der Vorarbeiten, _ nationale Bedeutung und _ Einbettung des Vorhabens in die Hochschule. Für die programmatisch-strukturelle Linie Hochleistungsrechner gelten ergänzende Kriterien für die Begutachtung. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates müssen eine Reihung der Projekte nach ihrer Bewertung in den beschriebenen Kriterien enthalten. Diese Reihung ist vor allem dann von Bedeutung, wenn die Finanzmittel nicht zur Förderung aller als förderwürdig bewerteten Vorhaben ausreichen. Vorhaben der programmatisch-strukturellen Linie Hochleistungsrechner werden wenn sie als förderwürdig eingestuft werden bis zu einer Höhe von 25 Mio. Euro automatisch zur Förderung empfohlen und nicht mit den anderen Vorhaben gereiht. FÖRDERPHASE Für die Förderphase 2016 haben die Länder nach Prüfung der vorgelegten Antragsskizzen Anträge für insgesamt 14 Vorhaben eingereicht. Diese sind wie folgt bewertet worden: Tabelle 1: Vorhaben Förderphase 2016 Antragsskizzen Anträge förderwürdig zurückgewiesen Bisher: Wissenschaftsrat: Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten gültig ab Förderphase 2016 (Drs ), Darmstadt April / download/ archiv/ pdf. Jetzt neu: Leitfaden zur Begutachtung von Forschungsbauten gültig ab Förderphase 2017 (Drs ), Stuttgart April / download/ archiv/ pdf. 2 In der Förderphase 2015 waren drei Vorhaben zwar als förderwürdig eingestuft worden, konnten aber nicht finanziert werden. Die Antragsteller haben die Möglichkeit wahrgenommen, einen überarbeiteten zweiten Antrag einzureichen.
6 3 4 In der aktuellen Förderphase (2016) können nicht alle 13 als förderwürdig eingestuften Vorhaben finanziert werden, da sie mehr als die regulär zur Verfügung stehenden Mittel beanspruchen. Der Wissenschaftsrat empfiehlt daher nur die zehn erstplatzierten Vorhaben in der Reihung sowie das Vorhaben aus der programmatisch-strukturellen Linie Hochleistungsrechner zur Förderung. Die Gesamtkosten dieser elf Vorhaben belaufen sich auf rund 367 Mio. Euro (vgl. Tabelle 2). Die Förderhöchstbeträge für jedes dieser Vorhaben werden auf fünf Jahrespauschalen aufgeteilt (einzige Ausnahme: Hochleistungsrechner). Das heißt, der Bund überweist den Ländern die Förderhöchstbeträge nach folgendem Pauschalierungsschlüssel: 1. Jahr der Förderung: 10 Prozent, 2. Jahr: 20 Prozent, 3. Jahr: 30 Prozent, 4. Jahr: 25 Prozent, 5. Jahr: 15 Prozent. Das Risiko für Kosten, die nach diesem fünfjährigen Förderzeitraum entstehen, trägt das jeweilige Land. Dieses Verfahren gilt seit der Förderphase Es sichert eine höhere Planbarkeit der Finanzmittel und eine schnellere Fertigstellung der Forschungsbauten. Für die Ausfinanzierung der Altvorhaben wurden gesonderte Pauschalen vereinbart. Der Ausschuss für Forschungsbauten bereitet die jährlichen Empfehlungen für den Wissenschaftsrat vor. Er kommt pro Förderphase zu zwei Sitzungen zusammen. In der ersten entscheidet er gemäß den genannten Kriterien, für welche Antragsskizzen Anträge eingereicht werden können und in der zweiten Sitzung werden die Anträge gemäß der Kriterien bewertet, gereiht und eine Förderempfehlung ausgesprochen. Dem Auss chuss gehören neben Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern 16 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus unterschiedlichen Fächergruppen an.
7 4 4 Tabelle 2: Gesamtkosten der als förderwürdig anerkannten Vorhaben Förderhöchstbetrag Pauschalierte Finanzierungsraten in Kumulation der Förderphasen 2007 bis 2015 (112 Vorhaben) I. Zur Förderung empfohlene Vorhaben a) Vorhaben der thematisch offenen Förderung Reihung Land Hochschule Vorhabenbezeichnung Förderhöchstbetrag Pauschalierte Finanzierungsraten in BW U Freiburg Neubau Freiburg Institute for Machine-Brain Interfacing Technology (IMBIT) RP U Mainz Centrum für Fundamentale Physik (CFP) A HE U Marburg Forschungszentrum Deutsches Dokumentationszentrum für Kunstgeschichte Bildarchiv Foto Marburg (DDK-BFM) BW U Stuttgart Zentrum für Angewandte Quantentechnologie (ZAQuant) BY U Würzburg Institut für Topologische Isolatoren (ITI) BW HS Aalen 8 BE FU Berlin 9 F SN TU Freiberg Zentrum innovativer Materialien und Technologien für effiziente elektrische Energiewandler-Maschinen (ZiMATE) Supramolekulare Funktionale Architekturen an Biogrenzflächen (SupraFAB) Neubau Zentrum für effiziente Hochtemperatur-Stoffwandlung (ZeHS) BY TU München Center for Functional Protein Assemblies (CPA) BY U München Institut für Chemische Epigenetik (ICE M ) b) Vorhaben der programmatisch-strukturelle Linie "Hochleistungsrechner" 12 A NW TH Aachen Hochleistungsrechencluster in Aachen - Claix Neuvorhaben der Förderphase 2016 (11 Vorhaben) Fördermittelansätze neue Vorhaben (Bund und Länder jeweils ) Differenz (Zeile 14./. Zeile 13) -652 II. Förderwürdige Vorhaben, die bereitgestellten Mittel lassen die Empfehlung zur Aufnahme in die Förderung aber nicht zu 16 - BE TU Berlin 17 - HH U Hamburg Interdisziplinäres Zentrum für Modellierung und Simulation (IMoS) Hamburg Advanced Research Centre for Bioorganic Chemistry (HARBOR) III. Kumulation der Förderphasen 2007 bis Kumulation der Förderphasen 2007 bis 2016 (123 Vorhaben) (Zeile 1 + Zeile 13) Fördermittelansätze (Bund und Länder jeweils ) Differenz (Zeile 19./. Zeile 18) Rundungsdifferenzen durch kaufmännisches Runden. 1 Einschließlich der programmatisch-strukturellen Linie Hochleistungsrechner". Quelle: Wissenschaftsrat
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