C2.5. Dämmschichtbildende Brandschutzsysteme. Von der VKF offiziell als Stand der Technik anerkannt, 26. August 2010

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1 C2.5 Dämmschichtbildende Brandschutzsysteme Von der VKF offiziell als Stand der Technik anerkannt, 26. August 2010 Stahlbau Zentrum Schweiz Seefeldstrasse Zürich Tel

2 Vorwort Inhaltsverzeichnis Das vorliegende Dokument wurde von der Technischen Kommission Brandschutz der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen TKB-VKF auf die materielle Übereinstimmung mit den Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF (Ausgabe 2003, gültig seit ) geprüft und mit Brief vom als Stand der Technik anerkannt. Es ersetzt die Brandschutzerläuterung Dämmschichtbildende Brandschutzanstriche. 1. Allgemeine Hinweise und Informationen 1.1 Definition 1.2 Wirkungsweise 1.3 Beschichtungsaufbau 1.4 Aussehen 1.5 Schichtdicken 1.6 Applikation Vorabklärungen 1.7 Regelung der Funktionen 2. Anforderungen für die Anwendung von Brand schutzsystemen 3. Applikation 3.1 Randbedingungen 3.2 Ausführung 4. Unterlagen, Dokumentation 4.1 Arbeitsunterlagen für Planung und Ausführung 4.2 Dokumentation 5. Unterhalt 6. Gültigkeit Anhänge Anhang 1 Ablaufschema für die Anwendung dämmschichtbildender Brandschutzsysteme Anhang 2 Bewilligungsgesuch für die Anwendung eines dämmschichtbildenden Brandschutzsystems auf Stahlbauteilen Anhang 3 Unternehmerseitige Qualitätssicherung für die Anwendung dämmschichtbildender Brandschutzsysteme auf Stahl Anhang 4 Bauherrenseitiges Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung für dämmschichtbildende Brandschutzsysteme auf Stahl Anhang 5 Mindestumfang für Unterhaltsanweisungen 2

3 1. Allgemeine Hinweise und Informationen 1.1 Definition Dämmschichtbildende (intumeszierende) Brandschutzsysteme sind Brandschutzbeschichtungen, die auf Stahlprofile 1 appliziert werden und zusammen mit dem gegen Feuer zu schützenden Stahlbauteil den geforderten Feuerwiderstand gewährleisten. Die vorliegende Publikation gilt für geprüfte, von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) für Brandschutzanwendungen anerkannte dämmschichtbildende Brandschutzsysteme R 30 und R 60. Der nachstehende Text enthält allgemeine Informationen in normaler Schrift und eigentliche Anforderungen in Fettschrift. 1.2 Wirkungsweise Die Beschichtungen von rund 0,3 bis 4 mm Dicke schäumen bei Hitzeeinwirkung (ab C) auf und bilden einen isolierenden Schaum. Dieser Schaum erreicht rund die 50-fache Dicke der Ausgangsschicht (max. ca. 80 mm). Der Schaum bewirkt, dass der Stahl bei Brandeinwirkung die für den Verlust der Tragfestigkeit massgebende kritische Temperatur ( C) erst mit Verzögerung erreicht. 1.3 Beschichtungsaufbau Dämmschichtbildende Brandschutzsysteme bestehen aus zwei bis drei Schichten: a Systemgeprüfte Grundbeschichtung als Haftvermittler und Korrosionsschutz b Dämmschichtbildende (intumeszierende) Brandschutzbeschichtung c Eventuell systemgeprüfte, farblich frei wählbare Deckbeschichtung. Bemerkungen: Bei zweischichtigen dämmschichtbildenden Brandschutzsystemen ist das Aufbringen einer Deckbeschichtung nicht zulässig; gewisse Systeme sind jedoch wahlweise zwei- oder dreischichtig anwendbar. Nach dem Aufbringen der Deckbeschichtung dürfen grundsätzlich keine weiteren Schichten appliziert werden; ausgenommen sind systemgeprüfte Deckbeschichtungen. Die dämmschichtbildende Brandschutzbeschichtung setzt sich zusammen aus aufschäumenden Inhaltsstoffen, Pigmenten und Füllstoffen; hinzu kommen Bindemittel und Lösemittel bzw. Wasser (lösemittelhaltige bzw. wässrige Dispersionen). 1.4 Aussehen Brandschutzbeschichtungen sind bei der üblichen Spritzapplikation glatt und unterscheiden sich optisch kaum von normalen Anstrichen. 1.5 Schichtdicken Die Schichtdicken der dämmschichtbildenden Brandschutzbeschichtungen sind massgebend für den Feuerwiderstand. Sie werden durch Ofenversuche ermittelt und sind abhängig vom System, von der Feuerwiderstandsdauer, von der Profilart und vom Profilfaktor. Dämmschichtbildende Beschichtungen verhalten sich auf geschlossenen Profilen (Rohre, Hohlprofile, Stahlvollprofile) in der Regel ungünstiger, und dünnwandige Profile mit entsprechend grossem Profilfaktor erwärmen sich rascher; sie benötigen deshalb grössere Schichtdicken mit entsprechend besserer Wärmedämmung durch Aufschäumen. Der Profilfaktor U/A ist definiert als Verhältnis des beflammten Umfangs U zur Querschnittsfläche A des Profils. Weil bei über die Profillänge veränderlichem Querschnitt der Profilfaktor als Verhältnis der beflammten Oberfläche A m zum Stahlvolumen V definiert ist, wird oft allgemein der Profilfaktor mit A m /V statt mit U/A bezeichnet (siehe auch unter Brandschutz). Die erforderlichen Trockenschichtdicken der dämmschichtbildenden Brandschutzbeschichtungen sind im Schweizerischen Brandschutzregister ( festgelegt. Rechnerisch optimierte Schichtdicken unter Berücksichtigung des Ausnutzungsgrades (siehe Euronomogramm in SZS Steeldoc 02/06) sind möglich mit produktspezifischen Schichtdickentabellen. Für den Nachweis finden sich die entsprechenden Formulare und Tabellen unter Je nach System, Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Applikationsprogramm und Belüftung wird die endgültige Trockenschichtdicke erst nach mehreren Wochen erreicht; sie darf dann den geforderten Wert nicht unterschreiten. Der Zeitpunkt der Schichtdicken- Prüfung ist darauf abzustimmen. 1.6 Applikation Vorabklärungen Folgende Fragen sind für die Planung von dämmschichtbildenden Beschichtungen vor der Einreichung eines Bewilligungsgesuchs abzuklären: 1. Ist das Objekt für dämmschichtbildende Brandschutzsysteme geeignet? 2. Handelt es sich um eine neue oder bestehende Konstruktion? 3. Welcher Feuerwiderstand (R 30 oder R 60) ist erforderlich? 4. Ist eine Innen- oder Aussenanwendung vorgesehen? (bzw. Angabe der Korrosivitätskategorie) 5. Sind Farbtonwünsche zu beachten? 1 Näherungsweise auch für andere Eisenwerkstoffe (z.b. Gusseisen), nicht jedoch für Leichtmetalle 3

4 Allgemeine Hinweise und Informationen 6. Welche Bauteile sind zu schützen? Angabe des genauen Umfangs der Beschichtungsarbeiten (z.b. Brandschutzplan mit allen zu schützenden Stahlbauteilen sowie allenfalls nicht zu schützende Profile und Teilflächen), Angabe der vorhandenen Stahlprofiltypen (z. B. IPE, HEA, HEB, ROR, RRW mit Profilfaktoren U/A) 7. Welche Vorschriften gelten? 1.7 Regelung der Funktionen Zur klaren Zuweisung der Verantwortlichkeiten sind für jede Anwendung die drei folgenden Funktionen personell festzulegen: 1. Der Brandschutz-Verantwortliche. Er vertritt die Bauherrschaft gegenüber den Brandschutzbehörden in allen Belangen der Planung und Anwendung eines dämmschichtbildenden Brandschutzsystems. 2. Der Experte für Schichtdickenmessung. Er muss zertifizierter Experte für Brandschutzbeschichtungen gemäss VKF-Register sein. 3. Der Applikateur. Er trägt die Verantwortung für die fachgerechte Applikation, die durch ihn selbst oder unter seiner Aufsicht erfolgt. Er muss zertifizierter Applikateur für Brandschutzbeschichtungen gemäss VKF-Register sein. 4

5 2. Anforderungen für die Anwendung von Brandschutzsystemen 1. Es dürfen nur von der VKF anerkannte, im Schweizerischen Brandschutzregister publizierte Systeme verwendet werden (siehe 2. Die massgebenden Vollzugsvorschriften sind zu beachten, insbesondere muss eine objektbezogene Bewilligung der kantonalen Brandschutzbehörde eingeholt werden. In der Regel ist das Gesuchsformular im Anhang 2 zu verwenden, dem Gesuch sind aussagekräftige Planunterlagen (Grundrisse, Schnitte) zur Beurteilung der Situation beizulegen. Bei ordnungsgemäss eingereichten und vollständig dokumentierten Gesuchen darf die Bewilligung innerhalb von etwa 10 Arbeitstagen erwartet werden. 3. Für die Planung, Applikation und Abnahme sind die Vorgaben dieser Publikation sowie die Verarbeitungshinweise des Systemhalters verbindlich. Das Führen eines Qualitätssicherungs-Protokolls gemäss Anhang 3 ist zwingend. Die Brandschutzbehörde kann im Rahmen der Bewilligung zusätzlich ein bauherrenseitiges Qualitätsmanagement anordnen. 4. Objekte mit erhöhtem Feuchtigkeitseinfluss erfordern für Aussenanwendung geeignete Systeme; dies gilt für alle bewitterten Flächen sowie für Innenräume mit Korrosivitätskategorie C3 (gemäss SN EN ISO 12944, vgl. Merkblatt SIA 2022). Nutzungsbedingt erhöhte Aggressivität (z.b. durch Reinigungsmittel, Korrosivitätskategorie > C3) kann einen gänzlichen Verzicht auf solche Systeme erfordern. Für Innenanwendung geeignete Systeme sind auch in offenen Räumen der Korrosivitätskategorie C2 zulässig, Wasserbelastung ist hingegen auch während der Bauphase nur auf der Deckbeschichtung von Aussensystemen zugelassen. 8. Die Prüfung der Trockenschichtdicken ist durch einen zertifizierten Experten für Brandschutzbeschichtungen gemäss VKF-Verzeichnis durchzuführen. Die Brandschutzbehörde entscheidet im Rahmen der Bewilligung, ob dies ein unabhängiger Experte sein muss. 9. Allfällige weitergehende Massnahmen der kantonalen Brandschutzbehörden werden im Rahmen der Bewilligung schriftlich gefordert und sind zwingend einzuhalten. 10. Abgabe der geforderten Qualitätssicherungs-Dokumentation an die Brandschutzbehörde. Für die Dokumentation sind die Formulare gemäss Anhang 3 und evtl. Anhang 4 zu verwenden. 11. Kennzeichnung der geschützten Bauteile in Brandschutzplänen oder mit Aufklebern. Mindestangaben: System-Name mit Feuerwiderstand und VKF-Nr., Applikationsjahr, Deckbeschichtungs-Name allgemeiner Warntext für Aufkleber (Brandschutzbeschichtung: nicht beschädigen! Überstreichen und unbewilligtes Entfernen verboten!). 5. Exponierte, mit dämmschichtbildenden Brandschutzsystemen geschützte Stahlbauteile sind gegen mechanische Beschädigung (z. B. durch Lagergut, Fahrzeuge, Transporteinrichtungen) dauerhaft zu schützen. 6. Für das Aufschäumen der Brandschutzbeschichtung ist ein Freiraum vom 50-fachen der erforderlichen Trockenschichtdicke, maximal 80 mm, erforderlich. Mechanische Schutzvorkehren sowie Anschlussbauteile und spätere Befestigungen müssen diesen Mindestabstand zur Stahlkonstruktion einhalten, um das Aufschäumen nicht zu behindern (siehe Abbildungen 1, 2 und 3). 7. Die Applikation muss unter Aufsicht von Personen erfolgen, die im VKF-Register der zertifizierten Applikateure verzeichnet sind und die Verantwortung für die fachgerechte Applikation tragen. Die VKF regelt die Zertifizierungs-Bedingungen, namentlich betreffend Ausbildung, Prüfung, Gebühren, Gültigkeitsdauer und Weiterbildungspflicht. Applikateur-Firmen müssen zu Stellvertretungszwecken über mindestens 2 zertifizierte Applikateure verfügen. 5

6 Anforderungen für die Anwendung von Brandschutzsystemen Abb. 1 Abstandsmontage für ein ungehindertes Aufschäumen der Brandschutzbeschichtung: Geometrische Anforderungen bei Trägern 1 Betondecke 2 Stahlträger 3 Brandschutzbeschichtung 4 Distanzmontage 5 Unterdecke, Kabeltrasse u.dgl. Abb. 2 Abstandsmontage für ein ungehindertes Aufschäumen der Brandschutzbeschichtung: Geometrische Anforderungen bei Stützen (sinngemäss auch bei Trägern) 1 Stahlstütze 2 Brandschutzbeschichtung 3 Distanzmontage 4 Fassade (oder Zwischenwand) 5 feuerwiderstandsfähiges Bauteil mit R wie Stütze 6 Brandschutzbeschichtung 4-seitig 7 Zwischendistanz beliebig Abb. 3 Abstandsmontage für ein ungehindertes Aufschäumen der Brandschutzbeschichtung: Alter-nativlösungen bei Stützen (sinngemäss auch bei Trägern) 1 Stahlstütze 2 Brandschutzbeschichtung 3 Brandschutzplatte mit R wie Stütze 4 Fassade (oder Zwischenwand) 5 feuerwiderstandsfähige Fassade oder Zwischenwand mit R wie Stütze 6 evtl. Brandschutz-Fugenkitt 6

7 3. Applikation 3.1 Randbedingungen 1. Vorliegen der objektbezogenen Bewilligung durch die Brandschutzbehörde spätestens vor der Applikation der dämschichtbildenden Brandschutzbeschichtung. 2. Verbleibender Altanstrich oder bereits bestehende Grundbeschichtung sind trocken, sauber, gut haftend und wärmebeständig (vor Ort durch den Systemhalter prüfen lassen: Gitterschnittprüfung, Flammprobe). Der Systemhalter garantiert schriftlich die Eignung von verbleibenden Beschichtungen. 3. Einhaltung der Klimabedingungen (Mindest- und Maximal-Temperatur, Taupunktabstand) durch den Applikateur. Die Einhaltung des Taupunktabstands ist eine Grundvoraussetzung für die Qualität der Beschichtung, insbesondere für die Haftung auf dem Untergrund, denn auf dem Untergrund darf sich kein Kondenswasser bilden. Wird der Taupunktabstand von mind. 3 C unterschritten, so müssen die Beschichtungsarbeiten eingestellt werden. Die Klimabedingungen müssen laufend im QS-Protokoll (Anhang 3) dokumentiert werden. 9. Freigabe zur Applikation der Deckbeschichtung durch den Experten für Schichtdickenmessung. 10. Aufbringen der Deckbeschichtung (falls zum System gehörend) nach dem Aufbringen der Deckbeschichtung dürfen grundsätzlich keine weiteren Schichten appliziert werden; ausgenommen sind systemgeprüfte Deckbeschichtungen. 11. Messen und protokollieren der Trockenschichtdicken mit automatisch registrierenden und auswertenden Geräten (vgl. Abb. 6) vor Beginn der Messreihe ist das Messgerät mit Kalibrierfolien auf passendem Untergrund zu kontrollieren. Vollständigkeitskontrolle aller Objektteile gemäss Brandschutzplan durch den Experten für Schichtdickenmessung Ausführung 1. Oberflächenvorbereitung durch Strahlen Sa 2½ gemäss ISO , unter Einhaltung von allfälligen, vom Systemhalter definierten Anforderungen an die Rauheit. 2. Systemgeprüfte Grundbeschichtung applizieren. 3. Klimabedingungen laufend überprüfen und protokollieren (Messeinrichtungen erforderlich). 4. Montagebeschädigungen der Grundbeschichtung ausbessern. 5. Dämmschichtbildende Beschichtung im Airlessverfahren aufspritzen, evtl. mit Handgerät (wie Roller, Pinsel, Spachtel) applizieren, vgl. Abb Messen der Nassschichtdicke der dämmschichtbildenden Beschichtung (während der Applikation, mit Messkamm). 7. Bei unerwarteten Ausführungsschwierigkeiten benachrichtigt der Applikateur unverzüglich den Brandschutz-Verantwortlichen, dieser entscheidet gemeinsam mit Systemhalter und Brandschutzbehörde über das weitere Vorgehen. 8. Vollständigkeitskontrolle, ob alle zu schützenden Flächen gemäss Brandschutzplan beschichtet sind, durch den Brandschutz-Verantwortlichen bei hinterschnittenen Profilblechen gemäss Abb. 5 dürfen die Flanschoberflächen ungeschützt bleiben. 2 Bei der Messung sind die Dicken der Grundbeschichtung bzw. des verbleibenden Altanstrichs und der Deckbeschichtung zu berücksichtigen, und zwar in der Regel der gemessene Mittelwert gemäss unternehmerseitigem QS-Protokoll Zeile 2.2 bzw. 1.6 (vgl. Anhang 3), bzw. das Doppelte des vereinbarten Mindestwerts der Deckbeschichtung. 7

8 Applikation Abb. 4 Applizieren des dämmschichtbildenden Brandschutzsystems Abb. 5 Ungeschützt bleibende Flanschoberflächen (nur bei hinterschnittenen Profilblechen erlaubt) 1 Betondecke auf Profilblech 2 Stahlträger (Brandschutzbeschichtung 3-seitig) 3 Hohlraumfüllung mit Brandschutzmaterial Abb. 6 Qualitätssicherung: Schichtdicken-Messung nach dem Aufbringen der Deckbeschichtung 8

9 4. Unterlagen, Dokumentation 5. Unterhalt 4.1 Arbeitsunterlagen für Planung und Ausführung Neben der vorliegenden Publikation mit ihren Anhängen und den Verarbeitungshinweisen des Systemhalters sei ohne Vollständigkeitsanspruch verwiesen auf: 1. VKF: Schweizerisches Brandschutzregister, Brandschutz- Anerkennungen (VKF-Nr.) ( 2. VKF: Schweizerisches Brandschutzregister, Verzeichnisse und zugehörige Reglemente für zertifizierte Applikateure und zertifizierte Experten für Brandschutzbeschichtungen (mit VKF-Nr.) ( 3. SZS-Arbeitsunterlagen im Internet: Profilfaktoren, Taupunkt- Tabellen, Schichtdicken für rechnerische Nachweise, Firmenverzeichnis der Applikateure und Experten usw. ( unter Brandschutz) 4. SZS-Formulare im Internet: Bewilligungsgesuch, rechnerische Nachweise, unternehmerseitige und bauherrenseitige Qualitätssicherung, Unterhaltsanweisung usw. ( unter Brandschutz) 4.2 Dokumentation Die Dokumentation der Planung und Ausführung soll sich nach den Leitlinien der vorliegenden Publikation richten, die hierzu in den Anhängen zweckmässige Formulare anbietet. Dämmschichtbildende Brandschutzbeschichtungen sind gemäss der schriftlichen Unterhaltsanweisung des Systemhalters in Ordnung zu halten. Darin ist auch das Vorgehen für Reinigung, Ausbesserung oder Erneuerung der dämmschichtbildenden Brandschutzbeschichtung festzulegen (siehe Anhang 5). Ein Überholanstrich ist nur mit systemgeprüftem Deckbeschichtungsmaterial zulässig. 6. Gültigkeit Die vorliegende Publikation gilt ab 26. August Die Formulare in den Anhängen sind anwendbar und stehen zur Verfügung im Internet ( unter Brandschutz). Stahlbauteile, die durch dämmschichtbildende Brandschutzsysteme geschützt werden, sind in Brandschutzplänen so festzuhalten, dass sie sich eindeutig identifizieren lassen; Bezeichnung und Aufbau des Systems samt Sollschichtdicken, ein allfälliger Aufprallschutz sowie unbeschichtete Profilflächen müssen aus den Unterlagen hervorgehen. (Alternativ können die so geschützten Stahlbauteile mit geeigneten, vom Systemhalter zur Verfügung gestellten Aufklebern dauerhaft gekennzeichnet werden.) Die gesamte Dokumentation gehört zu den Bauwerks-Abnahmeakten und ist als solche dem Eigentümer/Nutzer auszuhändigen, der für ihre Archivierung zuständig ist. Der Umfang der vom Bauherrn an die Brandschutzbehörde einzureichenden Unterlagen und Nachweise richtet sich nach den kantonalen Vollzugsvorschriften. 9

10 Anhang 1 Ablaufschema für die Anwendung dämmschichtbildender Brandschutzsysteme (je nach Vollzugsvorschriften der Brandschutzbehörden sind geringfügige Anpassungen nötig) was Hilfsmittel wer Entscheid für ein bestimmtes Brandschutzbeschichtungs-System Bauherr (1) Bewilligungsgesuch für die Anwendung eines dämmschichtbildenden Brandschutzsystems auf Stahlbauteilen an Brandschutzbehörde einreichen Prüfung des Gesuchs Bewilligungserteilung Forderung weitergehender Massnahmen (sofern nötig) Auftragserteilung an Stahlbauer und/oder Applikateur (2) Oberflächenvorbereitung, Applikation der System-Grundbeschichtung (als Korrosionsschutz für neue Konstruktionen) oder einer Zwischenbeschichtung gemäss Angaben des Systemhalters (für bestehende Konstruktionen) Messung und Protokollierung der Witterungsbedingungen Applikation der dämmschichtbildenden Brandschutzbeschichtung Vollständigkeitskontrolle aller zu schützenden Flächen gemäss Brandschutzplan, Protokollierung Zwischenprüfung und Freigabe zum Aufbringen der Deckbeschichtung Applikation der systemgeprüften Deckbeschichtung Messung und Protokollierung der Trockenschichtdicken, Vollständigkeitskontrolle aller zu schützenden Flächen gemäss Brandschutzplan Unterzeichnung der Messprotokolle sowie der übrigen QS-Dokumentation Bauteile mit Brandschutzbeschichtungen in Brandschutzplänen festhalten (oder beim Applikateur Aufkleber anordnen) Abgabe der mit dem Systemhalter erstellten Unterhaltsanweisung an den Bauherrn, evtl. Kennzeichnung der beschichteten Bauteile mit geeigneten, vom Systemhalter zur Verfügung gestellten Aufklebern Vervollständigung der von Applikateur und Systemhalter erstellten QS- Dokumentation, Abschluss der eigenen QS-Dokumentation, Archivierung und Weiterleitung an die Brandschutzbehörde (je nach Vollzugsvorschrift) Prüfung der QS-Dokumentation Intervention bei Mängeln und ungenügenden Messresultaten Formular (Anhang 2) Formular (Anhang 2) QS-Doku (Anhang 3) QS-Doku (Anhang 4) QS-Doku (Anhang 3) QS-Doku (Anhang 3) QS-Doku (Anhang 3) Formular (Anhang 5) QS-Doku (Anhang 3, Anhang 4) Bauherr (1) Brandschutzbehörde Bauherr Stahlbauer oder Applikateur Applikateur Bauherr (1) Experte (3) Applikateur Experte (3) Applikateur und Experte (3) Bauherr (1) Applikateur Bauherr (1) Brandschutzbehörde (1) gegebenenfalls vertreten durch den Brandschutz-Verantwortlichen (2) evtl. an Generalunternehmer (3) Experte für Schichtdickenmessung Anhang 1 10

11 Anhang 2 Bewilligungsgesuch für die Anwendung eines dämmschichtbildenden Brandschutzsystems auf Das nachstehende Musterformular ist für zweiseitigen Ausdruck vorgesehen und online frei verfügbar ( unter Brandschutz). Als PDF-Datei kann es ausgedruckt und von Hand ausgefüllt werden. Als geschützte Word-Datei dient es der elektronischen Weiterbearbeitung. Die Anwendung des Formulars ist für alle Bewilligungsgesuche verbindlich, sofern die massgebende kantonale Vollzugsvorschrift nichts anderes festlegt. Anhang 2 11

12 Gesuchsteller einzureichen an die kantonale Feuerpolizei oder Gebäudeversicherung Sachbearbeiter/in Tel. Direktwahl / Fax / Mail Bewilligungsgesuch für die Anwendung eines dämmschichtbildenden Brandschutzsystems auf Stahlbauteilen Bauherr: Bauvorhaben: Versicherungsnummer: (falls bekannt) Genaue Bezeichnung der zu schützenden Bauteile (Objektbereich, Profil offen/geschlossen, Profilfaktor, Plan und evtl. Verzeichnis beilegen) Vorgesehener Brandschutz-Verantwortlicher: Vorgesehenes System: Systemhalter: VKF-zertifizierter Applikateur: Geforderter Feuerwiderstand: R 30 R 60 Trockenschichtdicken: evtl. VKF-Register Nr.: VKF-Anerkennung (VKF-Nr.): VKF-Register Nr.: gemäss Schweizerischem Brandschutzregister rechnerisch ermittelt, ausgefüllte SZS-Formulare Feuerwiderstandsnachweis von Stahlbauteilen liegen bei Bestätigung: Wir haben von den SZS-Vorgaben in C2.5 Dämmschichtbildende Brandschutzsysteme Kenntnis genommen. Insbesondere bestätigen wir: 1. Die Trockenschichtdicken gemäss VKF-Brandschutzregister bzw. gemäss beiliegenden SZS-Formularen Feuerwiderstandsnachweis sind für den Applikateur verbindlich. 2. Die Freiräume für das Aufschäumen sind für das Architekturprojekt und die Bauausführung verbindlich. 3. Die Applikation darf nur durch einen VKF-zertifizierten Applikateur ausgeführt bzw. überwacht werden. 4. Mit der Applikation darf erst nach Vorliegen der Bewilligung begonnen werden. 5. Der Systemhalter übernimmt die Verantwortung für die gleichwertige Funktionsweise des dämmschichtbildenden Systems auf allfälligen Altanstrichen, oder andernfalls verlangt er deren vollständige Entfernung. 6. Die Applikation liegt in alleiniger Verantwortung des zertifizierten Applikateurs. 7. Der Bauherr verpflichtet sich zur Kennzeichnung und zum Unterhalt der geschützten Bauteile. Bemerkungen: Unterschrift Unterschrift Unterschrift Ort, Datum Projektarchitekt: Bauherrschaft: Systemhalter: Beilagen: Grundrisse und Schnitte zur Beurteilung der Situation: Plan-Nr. Bauteilverzeichnis (zu schützende Stahlprofile mit Profilgrösse, Profillänge, Profilfaktor U/A) Planerische Vorabklärungen (umseitig) Anhang 2 12

13 1. Prüfung der Objekteignung: Keine Nutzung mit erhöhter Aggressivität, z.b. durch Reinigungsmittel; Korrosivitätskategorie max. C3 gemäss SN EN Dauerhafter Schutz der Beschichtungen gegen mechanische Beschädigung (z.b. durch Lagergut, Fahrzeuge, Transporteinrichtungen) ist zwingend. Mechanische Schutzvorkehren, Anschlussbauteile und Befestigungen benötigen bis zu 80 mm Mindestabstand zur Stahlkonstruktion Ergebnis dieser Prüfung: 2. Innen- oder Aussenanwendung? 3. Besteht schon eine Beschichtung? 4 Freiraum/Distanzmontage-Planung für Aussenanwendung geeignetes System nötig bei erhöhtem Feuchtigkeitseinfluss (alle bewitterten Flächen, Innenräume mit Korrosivitätskategorie C3 gemäss SN EN 12944) für Innenanwendung geeignetes System (auch zulässig in offenen Räumen der Korrosivitätskategorie C2 gemäss SN EN 12944) ja nein Altanstriche oder bereits bestehende Grundbeschichtungen sind zu entfernen, falls nicht der Systemhalter die Systemverträglichkeit und Haftfestigkeit prüft und schriftlich garantiert. Systemhalter-Abklärung ist vorgesehen Beschichtungs-Entfernung ist vorgesehen Freiraum zu mechanischen Schutzvorkehren, Anschlussbauteilen und Befestigungen für das Aufschäumen der Brandschutzbeschichtung: erforderlich mm Bewilligung Die umseitig beschriebene Anwendung von Brandschutzbeschichtungen wird bewilligt, mit folgenden Auflagen: Schutzmassnahme gegen mechanische Beschädigung: Schichtdickenmessung durch VKF-zertifizierten Experten für Brandschutzbeschichtungen, der vom Applikateur unabhängig sein muss: bauherrenseitiges QM durch VKF-zertifizierten Experten für Brandschutzbeschichtungen: Ort, Datum Unterschrift Brandschutzbehörde:... Kopie an Applikateur, Fax-Nr. Kopie an Systemhalter, Fax-Nr. Anhang 2 13

14 Anhang 3 Unternehmerseitige Qualitätssicherung für die Anwendung dämmschichtbildender Brandschutzsysteme Das nachstehende Formular für die unternehmerseitige Qualitätssicherung ist online frei verfügbar ( unter Brandschutz). Als PDF-Datei kann es ausgedruckt und von Hand ausgefüllt werden. Als teilweise geschützte Word-Datei dient es der elektronischen Weiterbearbeitung und elektronischen Archivierung. Die Anwendung des Formulars ist für alle Objekte verbindlich. Anhang 3 14

15 Unternehmerseitige (1) Qualitätssicherung für die Anwendung dämmschichtbildender Brandschutzsysteme auf Stahl Objekt Genaue Objektbezeichnung Bauteile Bauherrschaft / Auftraggeber Planer / Architekt Brandschutz-Verantwortlicher Brandschutzbehörde Applikateur (verarbeitende Firma) Verantwortliche Fachperson Stellvertretung VKF-Reg.-Nr. VKF-Reg.-Nr. Systemhalter Experte für Schichtdickenmessung VKF-Reg.-Nr. (1) Zuständig ist in jedem Fall der ausführende Unternehmer bzw. Subunternehmer. Die ausgefüllten Formulare sind der zuständigen Brandschutzbehörde unaufgefordert durch den Bauherrn zuzustellen! Die Seiten 1 und 2 dienen auch zum Belegen der Anwendungspraxis bei der Erneuerung des Eintrags als zertifizierter Applikateur im VKF-Register. Anhang 3 15

16 1. Vorabklärungen des Applikateurs und des Systemhalters 1.1 Definiertes Beschichtungssystem Bezeichnung, VKF-Nr.: Grundbeschichtung (genaue Produktbezeichnung, Schichtdicke): Oberflächenvorbereitung: Anforderungen an die Rauheit der Stahloberfläche: Brandschutzbeschichtung (genaue Produktbezeichnung): µm Deckbeschichtung (genaue Produktbezeichnung, Schichtdicke): µm 1.2 Bereitstellung der Unterlagen Die objektbezogene Bewilligung durch die Brandschutzbehörde (je nach kantonalen Vollzugsvorschriften) liegt vor. Das aktuelle SZS-Qualitätssicherungs-Formular liegt vor. Der vom Brandschutz-Verantwortlichen zur Ausführung freigegebene Brandschutzplan mit Anhang 3A liegt vor. Die zu beschichtende Oberfläche beträgt total m 2 Die verbindlichen Verarbeitungshinweise des Systemhalters liegen vor. 1.3 Mitarbeiter-Instruktion Die für die Ausführung vorgesehenen Mitarbeiter sind über die Bedeutung der sie betreffenden Arbeitsschritte und die Besonderheiten des Objekts instruiert worden. 1.4 Untergrund Neukonstruktion Oberflächenvorbereitung durch Strahlen Sa 2½ ist erfolgt. Allfällige vom Systemhalter definierte Anforderungen an die Rauheit sind eingehalten. 1.5 Applikationsverantwortung Die Applikation liegt in alleiniger Verantwortung des zertifizierten Applikateurs. 1.6 Untergrund bestehende Konstruktion (Altanstrich / Grundbeschichtung) Verbleibender Altanstrich oder bereits bestehende Grundbeschichtung müssen trocken, sauber, gut haftend und wärmebeständig sein: systemverträglich ja nein Schichtdicke o.k. Korrektur: Gitterschnitt Gt 2 ja nein, alles entfernen verbleibende Schichtdicke: mind. µm max. µm Festlegung der nötigen Oberflächenvorbereitung: Festlegung der nötigen Zwischenbeschichtung(en) anstelle der systemgeprüften Grundbeschichtung: 1.7 Systemhalter-Garantie Der unterzeichnete Systemhalter bestätigt die Systemverträglichkeit und Haftfestigkeit des Altanstrichs bzw. der bestehenden Grundbeschichtung und übernimmt die Verantwortung für die gleichwertige Funktionsweise des dämmschichtbildenden Systems. 1.8 Abschlusserklärung: Die obenstehenden Angaben werden wie folgt bestätigt. Zuständige Personen: Applikateur: Systemhalter: Datum: Stempel/Unterschrift Applikateur Stempel/Unterschrift Systemhalter (für Punkte ) (für Punkte ) Anhang 3 16

17 2. Applikation der systemgeprüften Grundbeschichtung, Oberflächenvorbereitung 2.1 Vorgaben gemäss Auftrag Applikateur der Grundbeschichtung (Firma 1 ): Folgende Anforderungen an die Vorbereitung der Stahloberflächen sind eingehalten: Genaue Produktbezeichnung der Grundbeschichtung: Sollschichtdicke (SN EN ISO 12944): µm Erforderliche Trockenschichtdicke: mind. µm 2.2 Prüfung der Trockenschichtdicken durch den Experten für Schichtdickenmessung Anzahl gut verteilter Messpunkte: Gemessener Mindestwert: µm Gemessener Mittelwert: µm, Maximalwert: µm 2.3 Montagebeschädigungen Systemkonforme Ausbesserungen sind erfolgt Weiterbeschichtung möglich ab Datum: 2.4 Reinigung der zu beschichtenden Oberflächen Verunreinigungen sind entfernt Oberflächen sind trocken für die Weiterbeschichtung 2.5 Vorbereitung der Schrauben Gewindeschmiermittel wurde entfernt Haftgrund-/Zwischenbeschichtung ist erfolgt verwendetes Produkt: 2.6 Abschlusserklärung: Die obenstehenden Angaben werden wie folgt bestätigt. Ort/Datum: Ort/Datum: Ort/Datum: Stempel/Unterschrift Experte für Schichtdickenmessung (für Punkt 2.2) Stempel/Unterschrift Applikateur Grundbeschichtung (für Punkte ) Stempel/Unterschrift Applikateur Brandschutzbeschichtung (für Punkte ) 1 Ein für die Grundbeschichtung zuständiger Stahlbauer benötigt hierzu keine VKF-zertifizierten Applikateure. Anhang 3 17

18 3. Applikation der Brandschutzbeschichtung 3.1 Vorgaben gemäss Auftrag Gewähltes System VKF-Nr.: Brandschutzbeschichtung (genaue Produktbezeichnung): R 30 R 60 Innenanwendung Aussenanwendung 3.2 Applikations-Zeitpunkt vor Montage nach Montage 3.3 Trockenschichtdicken- Anforderung gemäss VKF-Register rechn. Nachweis (Beilage zum Bewilligungsgesuch) 3.4 Bauteile, U/A-Werte, Schichtdicken 3.5 Gerätschaften des Applikateurs Siehe separates Verzeichnis im Anhang 3A Auf der Baustelle vorhanden, vom Applikateur bedienbar: Haftthermometer und elektronischer Thermo-/Hygrometer zur Messung der Witterungsbedingungen (periodisch kalibriert) Nassschichtkämme zur Schichtdickenkontrolle Trockenschichtdickenmessgerät bei mehrschichtiger Applikation der Brandschutzbeschichtung (mit Kalibrierfolien kontrolliert) 3.6 Applikationsverfahren Vorbeschichtung für Schrauben, Ecken, Kanten Airless gespritzt unverdünnt Systemhalter-Weisungen wurden befolgt 3.7 Eigenüberwachung Klimaprotokoll siehe Anhang 3B dieses QS-Protokolls Schichtdickenkontrolle mit Nassschichtkamm Trockenschichtdickenprüfung mit Messgerät Vollständigkeitsprüfung gemäss Brandschutzplan 3.8 Klimasteuerung Zur Steuerung des Klimas während der Applikation der Brandschutzbeschichtung sind folgende Massnahmen vorgesehen: Anschliessend und bis zum Aufbringen der Deckbeschichtung sind folgende Massnahmen vorgesehen: 3.9 Abschlusserklärung: Die obenstehenden Angaben ( ) werden hiermit bestätigt. Zuständige Person des Applikateurs, mit VKF-Nr. : Ort/Datum: Stempel, Unterschrift: Anhang 3 18

19 4. Systemgeprüfte Deckbeschichtung 4.1 Vorgaben gemäss Auftrag Deckbeschichtung (genaue Produktbezeichnung): Erforderliche Trockenschichtdicke: mind. µm Farbton: Bauteil-Kennzeichnung: mit Aufklebern in Brandschutzplänen 4.2 Applikation einschichtig zweischichtig mit Farbtonwechsel Arbeitsbeginn erfolgte erst nach Freigabe zur Applikation durch den Experten für Schichtdickenmessung 4.3 Allfällige Beschädigungen Systemkonforme Ausbesserungen sind erfolgt 4.4 Abschlusserklärung: Die obenstehenden Angaben ( ) werden hiermit bestätigt. Zuständige Person des Applikateurs, mit VKF-Nr.: Ort/Datum: Stempel, Unterschrift: 5. Überprüfung der Brandschutzbeschichtung 5.1 Freigabe zur Applikation der Deckbeschichtung 5.2 Trockenschichtdickenprüfung nach vollständiger Erhärtung des Gesamtsystems (inkl. Deckbeschichtung) Zwischenprüfung der Brandschutzbeschichtung und Freigabe zur Applikation der Deckbeschichtung sind erfolgt Form der Freigabe Grundlage(n) Messung durch den Experten für Schichtdickenmessung ist erfolgt (Schichtdickenmessprotokoll siehe Anhang 3C) Vollständigkeitskontrolle der Messung auf allen Objektteilen gemäss Brandschutzplan durch den Experten für Schichtdickenmessung ist erfolgt Nachbesserungen und erneute Schichtdickenprüfung nötig (siehe Beschrieb im Anhang) ) 5.3 Abschlusserklärung: Alle nötigen Überprüfungsschritte des Experten für Schichtdickenmessung sind erfolgt (siehe auch Schichtdickenmessprotokoll, Anhang 3C dieses QS-Protokolls). Zuständiger Experte für Schichtdickenmessung, mit VKF-Nr.: Ort/Datum: Stempel, Unterschrift: Anhang 3 19

20 6. Abschlussarbeiten 6.1 Abnahme der beschichteten Bauteile ohne Mangel Nachbesserung erforderlich: gemäss Abnahmeprotokoll gemäss nachstehendem Beschrieb: 6.2 Kennzeichnung der geschützten Bauteile Brandschutzpläne sind durch den Brandschutz-Verantwortlichen aktualisiert Aufkleber sind durch den Applikateur platziert 6.3 Unterhaltsanweisung Abgabe der schriftlichen Unterhaltsanweisung durch Applikateur an Bauherrschaft ist erfolgt 6.4 QS-Dokumentation Klimaprotokoll(e) gemäss Anhang 3B und Messprotokoll(e) gemäss Anhang 3C dieses QS-Protokolls sind vollständig und unterzeichnet. Unterzeichnung der übrigen unternehmerseitigen QS-Dokumentation durch den Applikateur, den Systemhalter, den Experten für Schichtdickenmessung und den Brandschutz-Verantwortlichen Fertigstellung der Qualitätssicherungs-Dokumentation durch den Brandschutz-Verantwortlichen und Abgabe an die Brandschutzbehörde 6.5 Abschlusserklärung: Die obenstehenden Angaben ( ) werden hiermit bestätigt. Ort/Datum: Name / Stempel / Unterschrift des Brandschutz-Verantwortlichen (vertritt die Bauherrschaft) Anhänge zum unternehmerseitigen QS-Protokoll: A. Bauteil-Verzeichnis ( Seiten) B. Klima-Protokolle ( Seiten) C. Schichtdickenmessprotokoll ( Seiten) D. Anhang 3 20

21 Anhang 3A Seite A. Verzeichnis der Bauteile, U/A-Werte und Schichtdicken Objekt / Aufstellungsort: Beschichtungssystem: VKF-Nr. Feuerwiderstand: R 30 R 60 Trockenschichtdicken-Anforderung: gemäss VKF-Register gemäss rechn. Nachweis Bezeichnung gemäss SZS- Tabellen C5 Anzahl Stücklänge in m Gesamtlänge in m Gesamtoberfläche in m 2 Profilfaktor U/A in m -1 Minimale Trockenschichtdicke in µm offene Stützenprofile offene Trägerprofile Hohlprofile und Vollstahlprofile Die Angabe der Profile und Profilfaktoren erfolgt durch die Bauherrschaft. Die Mindestwerte der Trockenschichtdicken gemäss VKF-Register werden durch den Applikateur bestimmt. Für die Trockenschichtdicken am Objekt ist ein Minimum an Abstufungen anzustreben. Die zugehörigen Nassschichtdicken sind vom Applikateur gemäss Produktdatenblatt zu ermitteln und laufend mit Nassschichtkämmen zu überwachen. Im Fall von rechnerisch ermittelten Schichtdicken werden die Mindestwerte der Trockenschichtdicke durch den Brandschutz-Verantwortlichen eingetragen. Die zugehörigen SZS-Formulare Feuerwiderstandsnachweis von Stahlbauteilen waren mit dem Bewilligungsgesuch an die Behörden einzureichen. Weil bei mehrschichtigem Aufbau des Dämmschichtbildners (meist für R 60) Zwischenmessungen zum wirtschaftlichen Erreichen der vorgeschriebenen Schichtdicken unerlässlich sind, muss der Applikateur in diesen Fällen über ein von ihm bedienbares, periodisch kalibriertes Trockenschichtdickenmessgerät verfügen. Abschlusserklärung: Alle nötigen Vorabklärungen seitens des Applikateurs sind erfolgt und dokumentiert. Die zugehörigen Nassschichtdicken werden vom Applikateur gemäss Produktdatenblatt ermittelt. Zuständige Person des Applikateurs, mit VKF-Nr.: Ort/Datum: Stempel, Unterschrift: Anhang 3 21

22 Anhang 3B(1) Seite B1. Vom Applikateur zu führendes Protokoll über die klimatischen Bedingungen während der Ausführung von Brandschutzbeschichtungen Objekt / Aufstellungsort: Beschichtungssystem: VKF-Nr. Einzuhaltende Bedingungen: Temperatur Luft und Untergrund mind. +5 C, max. +30 C, kein Regen, kein Spritzwasser, relative Luftfeuchte max. 80%. Untergrundtemperatur mind. 3 C über dem Taupunkt. Messungen täglich vor Arbeitsbeginn, mittags, nach Arbeitsende sowie bei Witterungsverschlechterungen. Für die Bestimmung dieser Werte werden folgende Geräte benötigt: Haftthermometer, Elektronischer Thermo-/Hygrometer Der Applikateur muss diese Geräte bedienen können und auch periodisch kalibrieren. Datum Uhrzeit Temp. Luft Temp. U grund Taupunkt rel. Luftfeuchte Taupunktabstand Bauteile / Ausgeführte Arbeiten HINWEIS Die Tabelle ist nicht geschützt, d.h. Sie können zusätzliche Zeilen einfügen oder besser zusätzliche Seiten erstellen Bitte verändern Sie dabei aber das Format nicht. Prüfer* (VKF-Nr. + Kurzzeichen) *) Prüfer = VKF-zertifizierter Applikateur Die dämmschichtbildende Brandschutzbeschichtung war nicht dem Regen oder Spritzwasser ausgesetzt. für Brandschutzbeschichtungen Zuständiger Applikateur (Name / VKF-Nr.): Ort/Datum: Stempel, Unterschrift: Anhang 3 22

23 Anhang 3B(2) Seite B2. Vom Applikateur zu führendes Protokoll über die klimatischen Bedingungen nach der Ausführung von Brandschutzbeschichtungen Objekt / Aufstellungsort: Beschichtungssystem: VKF-Nr. Einzuhaltende Bedingungen: Temperatur Luft mind. +5 C, max. +30 C, relative Luftfeuchte max. 80 %. Messung unterbruchsfrei registrierend bis zur Deckbeschichtungs-Applikation. Keine Wasserbelastung durch Betauung, Nebel, Regen oder Spritzwasser (tägliche Kontrolle auf Baustelle). Für die Bestimmung dieser Werte wird ein automatisch registrierender Thermo-/Hygrometer benötigt. Der Applikateur muss dieses Gerät bedienen und auswerten können und auch periodisch kalibrieren. Tägliche Baustellenkontrollen (keine Wasserbelastung durch Betauung, Nebel, Regen oder Spritzwasser) Datum Uhrzeit Bemerkungen Prüfer* (VKF-Nr. + Kurzzeichen) Auswertung der Messungen Lufttemperatur Minimum Maximum max. relative Luftfeuchte *) Prüfer = VKF-zertifizierter Applikateur für Brandschutzbeschichtungen (oder: Kontrolle delegiert an Bauleitung ) Zuständiger Applikateur (Name / VKF-Nr.): Ort/Datum: Stempel, Unterschrift: evtl. zuständige Person der Bauleitung: Ort/Datum: Stempel, Unterschrift: Anhang 3 23

24 Anhang 3C Seite C. Schichtdickenmessprotokoll des zertifizierten Experten für Brandschutzbeschichtungen Objekt / Aufstellungsort: Beschichtungssystem: R 30 R 60 Objektbereich / Bauteile: Letzte Applikation: Brandschutzbeschichtung am Deckbeschichtung am Das ganze Beschichtungssystem ist vollständig erhärtet Datum der Messung: Messgerät: Kontrolle mit Kalibrierfolie: Eichdatum: offene Stützenprofile U/A min. Trockenschichtdicke: µm offene Trägerprofile U/A min. Trockenschichtdicke: µm Hohl-/Vollstahlprofile U/A min. Trockenschichtdicke: µm Trockenschichtdicken: gemäss VKF-Register gemäss rechnerischem Nachweis Erforderliche Trockenschichtdicke der Brandschutzbeschichtung für diese Messung: mind. µm Dicke der mitgemessenen Beschichtungen (Grund- plus Deckbeschichtung, Mittelwert): µm Erforderliche Trockenschichtdicke der gesamten Beschichtung für diese Messung: mind. µm Prüfanforderungen Mindestanzahl Messpunkte pro Gesamtfläche (in m 2 ) mit gleicher geforderter Trockenschichtdicke: 40 (bei 40 m 2 ), 100 bei 100 m 2, 300 bei 500 m 2, 550 bei 1000 m 2, 1750 bei 5000 m 2 (dazwischen linear interpolieren). Messungen über ganze beschichtete Fläche verteilen, bei vorhandenem Mangel Anzahl verdoppeln, bei weiteren Mängeln vollflächig prüfen. Fehlertoleranz: Die örtliche Unterschreitung der erforderlichen Schichtdicke auf max. 2 cm 2 ist erlaubt, wenn die umgebende Teilfläche von 500 cm 2 bei dichter Nachprüfung in Abständen von 3-5 cm im übrigen fehlerfrei ist (grössere Unterschreitungs-Bereiche sind vor der Applikation der Deckbeschichtung nachzuarbeiten und erneut zu prüfen). Geprüfte Bauteile / Mess-Resultate: (Ausdruck des Schichtdicken-Messprotokolls) Anforderungen erfüllt: Verantw. Experte für Schichtdickenmessung: Name / VKF-Nr. Datum: Stempel / Unterschrift: Anhang 3 24

25 Anhang 4 Bauherrenseitiges Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung für dämmschicht-bildende Brandschutzsysteme auf Stahl Grundlagen Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für die Anwendung von dämmschichtbildenden Brandschutzbeschichtungen kann die Brandschutzbehörde ein bauherrenseitiges Qualitätsmanagement unter der Leitung eines VKF-zertifizierten Experten für Brandschutzbeschichtungen anordnen. Bei einem solchen Qualitätsmanagement übernimmt dieser Experte für Brandschutzbeschichtungen die Funktion des Brandschutz- Verantwortlichen und wirkt somit zugunsten und auf Kosten der Bauherrschaft, die ihn auch nominiert und beauftragt. Aufgrund vertraglicher Vereinbarung kann er zusätzlich die Funktion des Experten für Schichtdickenmessung übernehmen. Elemente eines bauherrenseitigen Qualitätsmanagements A. Festlegung von Organisationsstruktur und Zuständigkeiten der Planung, Ausführung und Überwachung. Erstellung und laufende Aktualisierung entsprechender Organigramme. B. Organisation der planerischen Vorabklärungen: Objekteignung, erforderlicher Feuerwiderstand, zu schützende Bauteile und Oberflächen, geeignete Beschichtungssysteme, Freiraum- Vorgabe. C. Prüfung von Planungsdokumenten: Brandschutzplan, Stahlprofil-Verzeichnis, Schichtdicken-Festlegung, Distanzmontage für Anschlussbauteile und Befestigungen, mechanische Schutzvorkehren. D. Begleitung des Bewilligungsverfahrens: Beachtung der behördlichen Vollzugsvorschriften, Vervollständi-gen und Einreichen des Bewilligungsgesuchs, Beachtung allfälliger Auflagen. E. Ausführungsplanung und Arbeitsvergabe: Wahl des Beschichtungssystems, Beachtung der planerischen Vorgaben in den Verarbeitungshinweisen des Systemhalters, Anordnung allfälliger Untergrund-Prüfungen, Anordnung allfälliger Musterflächen für die Überwachung der langfristigen Funktionstauglich-keit des Systems (z.b. nach 15/25/35/... Jahren), Festlegung des Bauprogramms, Ausführungsfreigabe des Brandschutzplans, Auftragserteilung an die Applikateure der Grundbeschichtung, der Brandschutz-beschichtung und der Deckbeschichtung. Gerätschaften des Applikateurs und ihrer Handhabung, korrekte Applikationsverfahren, Vollständigkeitsprüfung gemäss Brandschutzplan, Einhaltung der vereinbarten Bauwerksbedingungen für die Aushärtung, Schutz vor Wit-terungseinflüssen und schädlichen Einwirkungen Dritter. G. Zwischenprüfung der Brandschutzbeschichtung, Freigabe zur Applikation der Deckbeschichtung. H. Überwachung der Deckbeschichtungsarbeiten: Arbeitsbeginn erst nach Freigabe zur Applikation, Repa-ratur von allfälligen Beschädigungen, korrekte Verwendung des SZS-Qualitätssicherungsprotokolls. I. Vornahme oder Überwachung der Trockenschichtdickenprüfung: Beachtung des Zeitpunkts der vollstän-digen Austrocknung des Gesamtsystems, Messung und Beurteilung gemäss Verfahrensregeln im Schichtdickenmessprotokoll, Vollständigkeitskontrolle der Messung, Ausfüllen des Messprotokolls. J. Abschlussarbeiten: Bauherrschaftsvertretung bei der Bauteilabnahme, Überwachung allfälliger Nachbes-serungen, Aktualisierung der Brandschutzpläne oder Überwachung der Bauteilkennzeichnung mit Auf-klebern. Entgegennahme der schriftlichen Unterhaltsanweisung für die Bauherrschaft, evtl. Unterzeich-nung der Messprotokolle, Fertigstellung und Unterzeichnung der Qualitätssicherungs-Dokumentationen und Abgabe an die Brandschutzbehörde. Das nachstehende Formular für die bauherrenseitige Qualitätssicherung ist online frei verfügbar ( unter Brandschutz). Als PDF-Datei kann es für die Weiterbearbeitung von Hand ausgedruckt werden. Als teilwei-se geschützte Word-Datei dient es der elektronischen Weiterbearbeitung und elektronischen Archivierung. Die Anwendung des Formulars ist für solche Objekte verbindlich, bei denen die zuständige Brandschutzbe-hörde ein bauherrenseitiges Qualitätsmanagement unter der Leitung eines VKF-zertifizierten Experten für Brandschutzbeschichtungen angeordnet hat. F. Ausführungs-Überwachung: Korrekte Verwendung aktueller Unterlagen (Verarbeitungshinweise des Sy-stemhalters, Qualitätssicherungsprotokolle), Reparatur von Montagebeschädigungen, Überprüfung der Vollständigkeit und der Schichtdicken des Bauteilverzeichnisses, Überprüfung der Anhang 4 25

26 Bauherrenseitige (1) Qualitätssicherung für die Anwendung dämmschichtbildender Brandschutzsysteme auf Stahl Objekt Genaue Objektbezeichnung Bauteile Bauherrschaft / Auftraggeber Planer / Architekt Brandschutz-Verantwortlicher Brandschutzbehörde Applikateur (verarbeitende Firma) Verantwortliche Fachperson Stellvertretung VKF-Reg.-Nr. VKF-Reg.-Nr. Systemhalter Experte für Schichtdickenmessung VKF-Reg.-Nr. (1) Ein allfälliger General- oder Totalunternehmer ist angemessen in die QS-Dokumentation einzubeziehen. Die ausgefüllten Formulare sind der zuständigen Brandschutzbehörde auf Verlangen zuzustellen! Anhang 4 26

27 1. Planerische Vorabklärungen 1.1 Prüfung der Objekteignung 1.2 Erforderlicher Feuerwiderstand 1.3 Innen- oder Aussenanwendung? Keine Nutzung mit erhöhter Aggressivität, z.b. durch Reinigungsmittel, Korrosivitätskategorie max. C3 gemäss SN EN Dauerhafter Schutz der Beschichtungen gegen mechanische Beschädigung (z.b. durch Lagergut, Fahrzeuge, Transporteinrichtungen) ist zwingend. Mechanische Schutzvorkehren, Anschlussbauteile und Befestigungen benötigen einen Mindestabstand zur Stahlkonstruktion (vgl. unten 1.7) Ergebnis dieser Prüfung: R 30 R 60 für Aussenanwendung geeignetes System nötig bei erhöhtem Feuchtigkeitseinfluss (alle bewitterten Flächen, Innenräume mit Korrosivitätskategorie C3 gemäss SN EN 12944) für Innenanwendung geeignetes System (auch zulässig in offenen Räumen der Korrosivitätskategorie C2 gemäss SN EN 12944) 1.4 Besteht schon eine Beschichtung? ja nein Altanstriche oder bereits bestehende Grundbeschichtungen sind zu entfernen, falls nicht der Systemhalter die Systemverträglichkeit und Haftfestigkeit prüft und schriftlich garantiert. Systemhalter-Abklärung ist vorgesehen Beschichtungs-Entfernung ist vorgesehen 1.5 Umfang der Beschichtungsarbeiten 1.6 Verzeichnis der Bauteile (Anhang 4A) 1.7 Freiraum / Distanzmontage-Planung Definition aller zu schützenden Stahlbauteile sowie der allenfalls nicht zu schützenden Profilflächen: in Brandschutzplan vorhanden in Verzeichnis der zu schützenden Stahlprofile, mit Profilgrösse, Profillänge und Profilfaktor U/A. bereits erstellt noch zu erstellen durch Erforderlicher Freiraum zu mechanischen Schutzvorkehren, Anschlussbauteilen und Befestigungen für das Aufschäumen der Brandschutzbeschichtung: mm bereits berücksichtigt noch abzuklären durch 1.8 Farbtonwünsche 1.9 Wahl des Beschichtungssystems (Farbton in der Regel nur bei dreischichtigen Systemen wählbar) Bezeichnung: VKF-Nr.: (nur von der VKF für Brandschutzanwendungen anerkannte, im Schweizerischen Brandschutzregister publizierte Systeme, Schichtdicken rechnerisch optimiert: ja nein 1.10 Abschlusserklärung Alle nötigen planerischen Vorabklärungen seitens der Bauherrschaft sind erfolgt und dokumentiert Der Brandschutz-Verantwortliche: Ort/Datum: Stempel, Unterschrift: Anhang 4 27

28 2. Bewilligungsverfahren 2.1 Gültige Vollzugsvorschriften Die massgebenden Vollzugsvorschriften sind zu beachten. Die Vollzugsvorschriften wurden beschafft Ihre Einhaltung wurde eingeplant 2.2 Kennzeichnung/Unterhalt Der Bauherr ist zur Kennzeichnung und zum Unterhalt der geschützten Bauteile verpflichtet. Zur Kennzeichnung der geschützten Bauteile sind vorgesehen: Brandschutzpläne Aufkleber 2.3 Wahl des Applikateurs Entscheid: (die Firma muss im VKF-Register der zertifizierten Applikateure eingetragen sein, Bewilligungsgesuch Die Anwendung dämmschichtbildender Brandschutzbeschichtungen erfordert eine objektbezogene Bewilligung der zuständigen Brandschutzbehörde. Das Gesuchsformular wurde eingereicht. Bei rechnerisch optimierten Schichtdicken wurden die ausgefüllten Formulare Feuerwiderstandsnachweis mit eingereicht. Die Bewilligung ist eingetroffen. Die Einhaltung allfälliger Auflagen wurde eingeplant. Ein bauherrenseitiges QM durch VKF-zertifizierten Experten für Brandschutzbeschichtungen ist gefordert. Damit beauftragt wurde: Für die Schichtdickenmessung ist ein vom Applikateur unabhängiger, VKF-zertifizierter Experte für Brandschutzbeschichtungen gefordert. Damit beauftragt wurde: 2.5 Abschlusserklärung: Alle nötigen Schritte der Bauherrschaft im Rahmen des Bewilligungsverfahrens sind erfolgt. Der Brandschutz-Verantwortliche: Ort/Datum: Stempel, Unterschrift: 3. Ausführungsplanung 3.1 Gewähltes Beschichtungssystem Bezeichnung: VKF-Nr.: Grundbeschichtung (genaue Produktbezeichnung, Schichtdicke): Brandschutzbeschichtung (genaue Produktbezeichnung): µm Applikation: vor Montage nach Montage Schichtdicke: gem. VKF rechn. Nachweis Die erforderlichen Trockenschichtdicken sind im Verzeichnis der Bauteile (Anhang 4A dieses QS-Protokolls) eingetragen. Deckbeschichtung (genaue Produktbezeichnung, Schichtdicke): Farbton: µm Anhang 4 28

29 3.2 Vorgaben des Systemhalters Die Einhaltung der planerischen Vorgaben in den Verarbeitungshinweisen des Systemhalters wurde berücksichtigt. 3.3 Untergrund Neukonstruktion (bzw. freigelegte Stahloberfläche) Folgende Anforderungen wurden an den Applikateur der Grundbeschichtung (in der Regel Stahlbauunternehmer) weitergeleitet : Oberflächenvorbereitung durch Strahlen Sa 2½ vom Systemhalter definierte Anforderungen an die Rauheit der Stahloberfläche: 3.4 Untergrund bestehende Konstruktion (Altanstrich/Grundbeschichtung) Altanstriche oder bereits bestehende Grundbeschichtungen sind zu entfernen, falls nicht der Systemhalter die Systemverträglichkeit und Haftfestigkeit prüft und schriftlich garantiert. Systemhalter-Abklärung wurde veranlasst Schriftliche Garantie des Systemhalters: Eingang: Ersatzbeschichtung(en) anstelle der System- Grundbeschichtung, Auftrag erteilt an: Beschichtungs-Entfernung, Auftrag erteilt an: 3.5 Montagebeschädigungen Beauftragt zur Reparatur der Grundbeschichtung mit systemgeprüftem Beschichtungsstoff ist: 3.6 Bauprogramm Folgende Fristen sind berücksichtigt: Bewilligungserteilung innert ca. 10 Arbeitstagen Einhaltung der vom Systemhalter definierten Anforderungen an Einhausung, Temperatur, Feuchtigkeit und Belüftung Zwischentrocknungszeiten gemäss Angaben des Systemhalters 3.7 Auftragserteilung an Applikateur 3.8 Brandschutzplan (+Anhang 4A) 3.9 Festlegung des Experten für Schichtdickenmessung vom Brandschutz-Verantwortlichen zur Ausführung freigegeben Schichtdickenmessung durch einen Experten des Systemhalters gemäss SZS-Verzeichnis (Person durch Systemhalter bestimmt) Schichtdickenmessung durch einen unabhängigen Experten gemäss SZS-Verzeichnis, beauftragte Person mit VKF-Nr.: Schichtdickenmessung durch: 3.10 Abschlusserklärung: Alle nötigen Schritte der Bauherrschaft im Rahmen der Ausführungsplanung sind erfolgt. Der Brandschutz-Verantwortliche: Ort/Datum: Stempel, Unterschrift: Anhang 4 29

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