Freiwillige Feuerwehren der Stadt Passau. Wachvorschrift. für die Feuersicherheitswache in der Dreiländerhalle Passau

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1 Freiwillige Feuerwehren der Stadt Passau Wachvorschrift für die Feuersicherheitswache in der Dreiländerhalle Passau (Stand: ) 1. Allgemeines: Die Feuersicherheitswache in der Dreiländerhalle Passau besteht aus dem Wachführer und mindestens einem Feuerwehrdienstleistenden als Wachposten. Abhängig von Art und Größe der Veranstaltung kann eine höhere Anzahl an Wachposten erforderlich sein. Die Funktionsbezeichnungen gelten für männliche und für weibliche Feuerwehrangehörige. Es wird Dienstuniform entsprechend der geltenden Dienstkleiderordnung getragen. Diese besteht aus schwarzer Tuchhose), schwarzen Socken, (bei weiblichen Feuerwehrangehörigen alternativ: schwarzer knielanger Rock mit schwarzer oder farbloser Strumpfhose) schwarzen Schuhen, hellblauem Diensthemd, schwarzer (oder dunkelblauer) Dienstkrawatte, Uniformjacke und Dienstmütze. Auf das Tragen der Dienstmütze innerhalb des Gebäudes kann einheitlich verzichtet werden. Auf ordnungsgemäße Dienstkleidung und Trageweise (z. B. Jacke außerhalb des Wachraums zugeknöpft) ist zu achten. Zusätzliche Ausrüstung (z. B. Feuerlöschgerät, Beleuchtungsgerät, zwei DECT- Telefone, Erste-Hilfe-Kasten) wird im Wachraum vorgehalten. Während der Wache ist auf Rundgängen und im Alarmfall ein DECT-Telefon und ein Beleuchtungsgerät (sowie ggf. weitere Ausrüstung) mitzuführen. Den Weisungen des Wachführers ist Folge zu leisten. 2. Aufgaben vor Beginn der Veranstaltung: Der Wachführer stellt bei Wachbeginn die Vollzähligkeit fest und verteilt die Aufgaben der Wachposten. Er weist die Wachposten in ihre Aufgaben und ggf. Kontrollbereiche ein. Ist ein Wachdienstleistender mit den besonderen örtlichen Gegebenheiten nicht oder nicht ausreichend vertraut, hat er dies dem Wachführer bekannt zu geben, damit eine entsprechende Einweisung erfolgen kann. Die entsprechenden Einträge sind im Wachbuch vorzunehmen. Seite 1 von 17

2 Der Wachführer meldet sich beim Technischen Leiter (z. B. Meister für Veranstaltungstechnik) oder einer sonst anwesenden verantwortlichen Person des Betreibers und nimmt den Feuerwehr-Schlüssel entgegen. Er fragt ab, wer als verantwortliche Person im Theater anwesend ist und vermerkt dies im Wachbuch. Der Wachführer lässt sich die Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlage bestätigen bzw. eine etwaige Abschaltung der Brandmeldeanlage, der Übertragungseinrichtung oder einzelner Gruppen mitteilen. Er vermerkt dies im Wachbuch. Hinweis: Eine Abschaltung der Brandmeldeanlage, der Übertragungseinrichtung oder einzelner Gruppen ist nur unter den eigenverantwortlich von der Halle zu beachtenden Voraussetzungen des 36 Absatz 3 VStättV möglich und liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der Mitarbeiter der Dreiländerhalle. Der Wachführer holt Informationen über feuergefährliche Handlungen (z. B. offenes Licht, Rauchen) oder Pyrotechnik ein und kontrolliert, ob Sicherheitseinrichtungen für feuergefährliche Handlungen (z. B. Aschenbecher, Gartenspritze usw.) bereitgestellt sind. Der Wachführer lässt sich die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbeleuchtung und der Rauchabzugseinrichtungen vom verantwortlichen Mitarbeiter im Beisein eines Wachpostens bestätigen. Der Wachführer überprüft Telefonverbindung vom Wachraum zur Integrierten Leitstelle Passau (ILS Telefon-Nr.: ) und teilt der ILS mit, unter welcher DECT-Telefonnummer er erreichbar ist. Im Rahmen einer Begehung ist durch die Sicherheitswache insbesondere folgendes zu kontrollieren: Flächen der Feuerwehr (Feuerwehranfahrtszonen) und Dienstparkplatz für die Sicherheitswache frei? Bei unbefugt parkenden Fahrzeugen: Betreiber darauf hinweisen, damit dieser ein Wegfahren bzw. ggf. ein Abschleppen veranlasst. Kontrollieren, ob die Bedienungsstellen für Brandschutzeinrichtungen zugänglich sind. Kontrollieren, ob Löschgeräte betriebsbereit vorhanden und zugänglich sind. Kontrollieren, ob Rettungswege, Ausgänge und Notausgänge nicht versperrt, frei und funktionsfähig sind. Der Wachführer teilt die Wachposten zu weiteren Rundgängen ein und sorgt bei Bedarf für die Einnahme etwaiger Beobachtungsplätze durch die Wachposten. Ggf. veranlasst er eine Abstimmung mit dem Sanitätsdienst und dem Ordnungsdienst. Bei Abstellung eines (Lösch-)Fahrzeugs ist die Mannschaft soweit erforderlich einzuweisen. Der eingeteilte Maschinist überprüft die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und ggf. die Funkverbindung des Fahrzeugs zur Integrierten Leitstelle Passau. Seite 2 von 17

3 2. Aufgaben während der Veranstaltung: Der jeweils zugewiesene Überwachungsbereich ist durch die Posten ständig zu überwachen. Bei Rundgängen ist darauf zu achten, dass Sicherheitseinrichtungen frei zugänglich sind. Auftretende Mängel sind sachlich festzustellen und dem Wachführer zu melden. Der Wachführer teilt diese dem verantwortlichen Mitarbeiter der Dreiländerhalle mit, der entsprechend den Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung unverzüglich für eine Mängelabstellung zu sorgen hat. Der Wachführer oder ein beauftragter Wachposten hat insbesondere auf die BMA- Anzeige im Wachraum zu achten, damit eine Brandmeldung über die Brandmeldeanlage unverzüglich bemerkt wird. Im Wachraum hat mindestens ein Wachposten ständig anwesend und erreichbar zu sein (Telefon), es sei denn, dass auf Grund eines Einsatzes alle Wachdienstleistenden anderweitig erforderlich sind. Während eines Wachgangs ist für eine ständige Verbindung zum Wachraum zu sorgen. Handsprechfunkgeräte bzw. ein Interntelefon der Halle (DECT-Telefon) sind mitzunehmen. Rauchverbot (soweit Rauchen nicht szenisch bedingt) bzw. etwaige feuergefährliche Handlungen/pyrotechnische Effekte sind zu überwachen. Der Wachführer bespricht mit der Mannschaft etwaige Probleme oder während der Veranstaltung festgestellte Mängel und teilt diese (soweit noch nicht erfolgt) dem verantwortlichen Mitarbeiter der Dreiländerhalle mit, der entsprechend den Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung unverzüglich für eine Mängelabstellung zu sorgen hat. 3. Verhalten bei einem Schadensereignis (Brand oder sonstige Gefahr): Werden in der Halle oder in deren Umgriff Brandgeruch und/oder Rauchentwicklung wahrgenommen, ist sofort die Ursache zu ermitteln; ein Entstehungsbrand ist zu löschen. Hinweis: Bei den Wandhydranten in der Dreiländerhalle handelt es sich um ein Nass-Trocken-System. Nach dem Aufdrehen dauert es ca. 60 Sekunden, bis Wasser am Rohr ist. Droht die Gefahr einer Brandausweitung ist sofort ein Handfeuermelder betätigen und ergänzende Meldung an ILS über Notruf 112 absetzen. Die weitere Brandbekämpfung mit den vorhandenen Löscheinrichtungen ist soweit möglich fortzusetzen. In der Brandmeldezentrale des Wachraums der Dreiländerhalle sind die Brandmeldeanlage der Dreiländerhalle und der Eis-Arena zusammengeschaltet. Seite 3 von 17

4 Löst die Brandmeldeanlage der Eis-Arena Alarm aus, ist die ILS davon in Kenntnis zu setzen, dass der Bereich Eis-Arena betroffen ist. Die BMA-Anzeige ist im Auge zu behalten. Die Melderübersicht und die Laufkarten befinden sich in der Brandmeldezentrale. Bei einer Brandmeldung über Brandmeldeanlage hat sich der Wachführer an der BMZ entsprechend zu informieren. Nach schneller Überprüfung bei offensichtlich unbegründetem Alarm hat der Wachführer bei der ILS Fehlalarm mitzuteilen, damit anrückende Einsatzkräfte entsprechend informiert werden können. Die Verzögerung oder Abstellung akustischer Signale oder einzelner Gruppen der BMA ist nicht Aufgabe der Sicherheitswache, sondern liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der Dreiländerhalle. Nähere Informationen zur Brandmeldeanlage finden sich in der Anlage 1 (S. 6 ff). Droht die Gefahr der Ausbreitung eines Brandes oder einer sonstigen Gefahr über das Entstehungsstadium hinaus, so sind darüber hinaus anrückende Einsatzkräfte einzuweisen und über die genaue Brandstelle und den Brandumfang bzw. das Schadensereignis zu informieren. technische Mitarbeiter der Halle hinzuzuziehen und von eingeleiteten Maßnahmen zu informieren. soweit erforderlich die Besucher aufzufordern, die Dreiländerhalle in geordneter Weise zu verlassen. Die Sprechstelle im Wachraum wird nur bei Feueralarm frei geschaltet. Eine Räumungsdurchsage darf nur in Abstimmung mit der verantwortlichen Person des Betreibers bzw. durch dazu befugtes technisches Hallenpersonal vorgenommen werden. Durch besonnenes Auftreten des Wachführers ist zur Beruhigung der Besucher beizutragen. Die Wachposten und die Mitarbeiter der Halle unterstützen die Räumung. Dem Wachführer ist die durchgeführte Räumung zu melden. Vorher sind die Räume (z. B. auch Toiletten usw.) noch schnell zu kontrollieren. 4. Aufgaben nach der Veranstaltung: Die Wachposten führen nach Veranstaltungsende (wenn Zuschauerraum geleert ist) einen Schlussrundgang durch und begeben sich danach wieder zum Wachraum. Die aus dem Wachraum entnommene Ausrüstung ist zurückzugeben und durch den Wachführer ist der Wachbucheintrag zu vervollständigen. Ein Einsatzbereicht ist zu fertigen. Beanstandungen, Mängel, Beschwerden, die sich ergeben haben, sind durch den Wachführer der verantwortlichen Person mitzuteilen, im Wachbuch einzutragen und im Einsatzbericht zu vermerken. Seite 4 von 17

5 Abschließend ist dem verantwortlichen Mitarbeiter der Halle die Beendigung der Sicherheitswache mitzuteilen und der Feuerwehr-Schlüssel zurückgeben. 5. Erreichbarkeiten: Extern: Notruf Polizei 110 Notruf Feuerwehr/Rettungsdienst 112 Integrierte Leitstelle Passau 0851 / Dreiländerhalle: Technik der Dreiländerhalle (Personal) 0851 / Feuerwehr DECT Telefon Nr. 1 (Handy) 0851 / Feuerwehr DECT Telefon Nr. 2 (Handy) 0851 / Verwaltung Dreiländerhalle 0851 / Verwaltung Dreiländerhalle DECT Telefon 0851 / Wachraum Feuerwehr Dreiländerhalle 0851 / Wachlokal Sanitätsdienst Halle 0851 / Geltungsbereich: Diese Wachvorschrift gilt für Feuersicherheitswachen in der Dreiländerhalle Passau. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Wachvorschrift vom außer Kraft. Für die Dreiländermesse, die Maidult, die Herbstdult und andere Sonderveranstaltungen werden ergänzende Regelungen getroffen. Passau, Schlegl Stadtbrandrat Seite 5 von 17

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12 Anlage 2 - Übersichtspläne Seite 12 von 17

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16 Anlage 3: Checkliste für die Feuersicherheitswache in der Dreiländerhalle Passau Vor Beginn der Veranstaltung Meldung des Wachhabenden beim Betreiber und Entgegennahme des Feuerwehr- Schlüssels. Verantwortliche Person in der Dreiländerhalle anwesend? nein ja Name Information über feuergefährliche Handlungen (z.b. offenes Licht, Rauchen) oder Pyrotechnik einholen. Sicherheitseinrichtungen für feuergefährliche Handlungen/Pyrotechnik (z. B. Aschenbecher, Feuerlöscher Gartenspritze usw.) bereitgestellt? nein ja Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlage bestätigen lassen bzw. Information einholen, ob in eigener Verantwortung des Betreibers eine Abschaltung der BMA bzw. einzelner Gruppen erfolgt ist. Dies ist im Wachbuch zu vermerken. Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbeleuchtung und der Rauchabzugseinrichtungen bestätigen lassen. Telefonverbindung zur ILS überprüfen (Tel ). Begehung durchführen. dabei besonders folgendes kontrollieren: Flächen der Feuerwehr und Dienstparkplatz der Sicherheitswache frei nein ja parkende Fahrzeuge nein ja Bedienungsstellen für Brandschutzeinrichtungen zugänglich? nein ja Löschgeräte betriebsbereit vorhanden und zugänglich? nein ja Rettungswege, Ausgänge und Notausgänge frei, funktionsfähig und unversperrt. nein ja Einweisung der Wachposten durch den Wachhabenden und ggf. Einnahme der zugewiesenen Plätze rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung. Ggf. Abstimmung Sanitätsdienst und Ordnungsdienst. Seite 16 von 17

17 Während der Veranstaltung Ständige Beobachtung des zugewiesenen Überwachungsbereiches durch die Posten. Bei Rundgängen darauf achten, dass Sicherheitseinrichtungen frei zugänglich sind. Mindestens ein Feuerwehrdienstleistender muß im Wachraum erreichbar sein. Auf Rundgängen und im Alarmfall ist ein DECT-Telefon und ein Beleuchtungsgerät (sowie ggf. weitere Ausrüstung) mitzuführen. Rauchverbot (soweit Rauchen nicht szenisch bedingt) bzw. etwaige feuergefährliche Handlungen/pyrotechnische Effekte überwachen. Verhalten bei einem Schadensereignis Bei Wahrnehmung eines Brandes: Handfeuermelder betätigen und/oder Notruf absetzen. Ursache ermitteln und ggf. Entstehungsbrand löschen. Weitere Brandbekämpfung mit den vorhandenen Löscheinrichtungen, soweit möglich. Bei Brandmeldung über BMA: erkunden (Melderanzeige und Laufkarten in BMZ!) und nach schneller Überprüfung bei offensichtlich unbegründetem Alarm bei ILS Fehlalarm mitteilen. Eine Verzögerung oder Abstellung akustischer Signale der BMA bei (vermutlich unbegründetem) Alarm ist nicht Aufgabe der Sicherheitswache, sondern liegt im alleinigen Verantwortungsbereich der Mitarbeiter der Dreiländerhalle. Bei Gefahr der Brandausbreitung ggf. in Abstimmung mit der verantwortlichen Person des Betreibers Räumung des veranlassen und unterstützen. Die Sprechstelle im Wachraum wird nur bei Feueralarm frei geschaltet. Eine Räumungsdurchsage darf nur in Abstimmung mit der verantwortlichen Person des Betreibers bzw. durch dazu befugtes technisches Hallenpersonal vorgenommen werden. Im Ernstfall anrückende Einsatzkräfte einweisen und über die genaue Brandstelle und den Brandumfang bzw. das Schadensereignis informieren. Das technische Personal der Halle hinzuziehen und von eingeleiteten Maßnahmen informieren. Nach der Veranstaltung Schlussrundgang durch die Wachposten nach Veranstaltungsende (wenn Zuschauerraum geleert ist). Aus Wachraum entnommene Ausrüstung zurückgeben und Wachbucheintrag vervollständigen. Einsatzbereicht anfertigen. Beanstandungen, Mängel, Beschwerden, die sich während der Vorstellung ergeben haben der verantwortlichen Person mitteilen, im Wachbuch eintragen und im Einsatzbericht vermerken. An Betreiber die Beendigung der Sicherheitswache mitteilen und Feuerwehr-Schlüssel zurückgeben. Seite 17 von 17

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