LERNUNTERLAGE FÜR DIE TRUPPMANN AUSBILDUNG

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1 LERNUNTERLAGE FÜR DIE TRUPPMANN AUSBILDUNG

2 Urheberrecht IdF NRW 2010 Alle Rechte vorbehalten Die vorliegende Unterlage darf auch auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung des IdF NRW nicht reproduziert, übertragen, umgeschrieben, auf Datenträger gespeichert oder in einer anderen Sprache bzw. Computersprache übersetzt werden, weder in mechanischer, elektronischer, magnetischer, optischer, chemischer oder manueller Form. Der Vervielfältigung für die Anwendung bei der Ausbildung der Feuerwehren des Landes Nordrhein- Westfalen wird zugestimmt. Anmerkung: Eine Schreibweise, die beiden Geschlechtern gleichermaßen gerecht wird, wäre angenehm. Da aber neue entsprechende Schreibweisen in der Regel zu großen Einschränkungen der Lesbarkeit führen, wurde darauf verzichtet. So gilt für die gesamte Unterlage, dass die maskuline Form, wenn nicht ausdrücklich anders benannt, für beide Geschlechter gilt. Anregungen und Hinweise bitte an:

3 AUSBILDUNGSEINHEIT AUTOR Matthias WENDKER (FEUERWEHR GREVEN) AUSGABE 01 / 2010

4 Hinweis Dieser Ausbilderleitfaden wurde erstellt unter Federführung des Fachausschusses Schulung und Einsatz des Verbandes der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen (VdF NRW) und des Arbeitskreises Ausbildung und Einsatz der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Nordrhein- Westfalen (AGBF NRW). Betreut wird dieses Projekt vom Medienzentrum des Instituts der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW). Ziel dieses Projektes ist es, vereinheitlichte Unterlagen für die Standortaus- und Fortbildung herauszugeben. Dazu sind am IdF NRW die technischen und organisatorischen Bedingungen geschaffen worden, die es Aufsteigern aus dem mittleren in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst vor Beginn der Einführungszeit im Rahmen des Vorbereitungsdienstes ermöglicht, zu bestimmten Themen der Feuerwehrausbildung einen Ausbilderleitfaden für Ausbilder, eine Lernunterlage (Handout) für Auszubildende sowie eine Muster-PowerPoint- Präsentation zu erstellen. Grundlage für die erstellten Unterlagen ist der Lernzielkatalog für die Gruppenführer-Ausbildung und Truppmann- / Truppführer- Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein- Westfalen (Anlage zum Runderlass des Innenministeriums NRW vom 21. Dezember 2005). Hinweise und Anregungen bitte unter: koordination-medienzentrum@idf.nrw.de

5 INHALT 1. Einleitung Brandsicherheitswachdienst Aufgaben der Brandsicherheitswache Quellenangaben Literatur Abbildungen Anhang Musterdienstanweisung Musterwachbericht...15 Feuerwehren in NRW 5 / 15

6 6 / 15 Feuerwehren in NRW

7 1. Einleitung Die Brandsicherheitswache ist eine Wache von Brandschutzkräften, die während der Durchführung von Veranstaltungen in einer Versammlungsstätte als vorbeugende, organisatorische Brandschutzmaßnahme bereitsteht. Eine Brandsicherheitswache dient dazu einen möglichen Brand frühzeitig zu erkennen, Gegenmaßnahmen einzuleiten und die Gefahr in ihrer Entstehung zu bekämpfen. Bei vielen Veranstaltungen oder in Theatern, kurz, wo sich organisiert größere Menschenansammlungen konzentrieren, kann eine Brandsicherheitswache vorgeschrieben werden. In Nordrhein-Westfalen verlangt die Sonderbauverordnung eine Brandsicherheitswache bei bestimmten Veranstaltungen. Durch eine Gefährdungsanalyse ist darüber hinaus festzustellen, ob unterhalb dieser Grenzen eine Feuersicherheitswache erforderlich ist, z. B. bei Einsatz von Pyrotechnik. Auch bei größeren Volksfesten können Brandsicherheitswachen notwendig sein. Trotz der begrifflichen Ähnlichkeit, darf man die Brandsicherheitswache nicht mit einer Brandwache verwechseln. Die Brandwache besteht aus Einsatzkräften, die an einer Brandstelle verbleiben, um wieder aufflammende Brandnester löschen zu können. Das Ziel dieser Lernunterlage ist es, dem Feuerwehrmann Kenntnisse über die Notwendigkeit und die Aufgaben des Brandsicherheitswachdienstes zu vermitteln. Der Lehrgangsteilnehmer kann die Aufgaben als Truppmann in der Brandsicherheitswache wahrnehmen. Die Lernunterlage orientiert sich am Lernzielkatalog für die Ausbildung zum Truppmann in der Freiwilligen Feuerwehr in NRW. Feuerwehren in NRW 7 / 15

8 2. Brandsicherheitswachdienst Lernziel: Der Lehrgangsteilnehmer besitzt Kenntnisse und Fertigkeiten, die ihn befähigen, Aufgaben als Truppmann bei Brandsicherheitswachen unter Anleitung wahrzunehmen. 2.1 Gestellung von Brandsicherheitswachen Gesetzliche Grundlagen Zuständigkeit Stärke und Qualifikation Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht, oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Zahl von Personen gefährdet ist, müssen der Gemeinde angezeigt werden. Entsprechende Vorgaben werden unter anderem im Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (FSHG) und in der Sonderbauverordnung (SBauVO) gemacht. Eine Brandsicherheitswache kann insbesondere bei folgenden Veranstaltungen notwendig sein: Messen und Ausstellungen Zirzensischen Aufführungen Volksfesten Konzerten Theateraufführungen Motorflugveranstaltungen Aufführungen mit Effekten durch pyrotechnische Gegenstände Großfeuerwerken Veranstaltungen mit vergleichbarem Gefahrenpotential Die Gemeinde entscheidet über die Notwendigkeit einer Brandsicherheitswache. Der Leiter der Feuerwehr legt die Stärke der Brandsicherheitswache fest. Im Regelfall wird die Brandsicherheitswache von der örtlichen öffentlichen Feuerwehr durchgeführt. Brandsicherheitswachen sind normalerweise kostenpflichtig. Veranstalter, die über geeignete im Brandschutz ausgebildete Mitarbeiter und die benötigte technische Ausstattung verfügen, übernehmen diese Aufgabe selbst. Betriebe mit einer Werkfeuerwehr sind hierzu verpflichtet. Die Brandsicherheitswache besteht in der Regel aus mindestens einem Wachhabenden als Einheitsführer und einem Wachposten. Der Wachhabende muss ab einer Stärke von 1/3 mindestens Gruppenführer sein. Bei einer geringeren Stärke reicht unter Umständen die Qua- 8 / 15 Feuerwehren in NRW

9 lifikation Truppführer. Die Wachposten müssen mindestens eine Truppmann-Ausbildung absolviert haben. 2.2 Aufgaben der Brandsicherheitswache Die Durchführung von Brandsicherheitswachen ist in vielen Feuerwehren durch eine Dienstanweisung geregelt. Dieser Dienstanweisung können alle wichtigen Informationen wie z.b. Stärke, Dienstbeginn/Dienstende, Dienstkleidung, Ausrüstung, Aufgaben vor Beginn der Veranstaltung, Aufgaben während der Veranstaltung, Aufgaben nach der Veranstaltung, Aufgaben bei einem Brand oder sonstiger Gefahr, entnommen werden. Eine Musterdienstanweisung ist im Anhang beigefügt. Zu Beginn der Sicherheitswache erfolgt eine Einweisung der mitwirkenden Feuerwehrangehörigen durch den Leiter der Brandsicherheitswache (Wachhabender). In der Einweisung werden die Teilnehmer der Brandsicherheitswache (Wachposten) auf die besonderen Gefahren der Veranstaltung, die Räumlichkeiten, die sicherheitstechnische Ausstattung, die Kommunikationswege und die Aufenthaltsorte der einzelnen Wachposten eingewiesen. Wichtig ist, dass der zugewiesene Aufenthaltsbereich nicht ohne Genehmigung des Wachhabenden verlassen werden darf. Vor Beginn der Veranstaltung müssen die vorhandenen bzw. angeordneten Sicherheitsvorkehrungen und -einrichtungen (Meldeeinrichtungen, Rettungswege, Notausgänge, Bestuhlung, Löscheinrichtungen, sonstige Brandschutzeinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung u.a.) sowie die Ausstattung des Veranstaltungsraums kontrolliert werden. Vorhandene Mängel werden dem Leiter der Brandsicherheitswache mitgeteilt, damit dieser sich zur Beseitigung der Mängel mit dem Veranstalter ins Benehmen setzt. Alle Wachposten haben das Geschehen während der gesamten Veranstaltung aufmerksam zu beobachten und auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Dienstanweisung Einweisung des Personals Maßnahmen vor Beginn der Maßnahmen während der Veranstaltung Feuerwehren in NRW 9 / 15

10 Maßnahmen nach der Veranstaltung Dienstkleidung Kommt es zu dem Ausbruch eines Schadenereignisses bzw. einer Gefahr, ist der Wachhabende zu verständigen und unverzüglich mit den abgesprochenen Maßnahmen zu beginnen. Obwohl die Brandsicherheitswache für die ersten Brandbekämpfungsmaßnahmen (mit den örtlichen Brandschutzeinrichtungen und geräten) zuständig ist, kann sie sich geeigneter Hilfskräfte aus dem Publikum bedienen. Gleiches ist natürlich auch für ein sachgerechtes Räumen des Saales möglich. Es versteht sich heute von selbst, dass die Sicherheitswache mit angemessener Kommunikationstechnik (z.b. Funksprechgeräten) ausgestattet sein muss, damit sie in der Lage ist, die Leitstelle, aber auch die heranrückenden Einsatzkräfte von innen sofort sachgerecht und orientierungsgerecht einzuweisen. Nach Beendigung der Veranstaltung wird ein Kontrollgang durchgeführt. Über den Verlauf der Brandsicherheitswache legt der Wachhabende einen Bericht an. (Musterwachbericht im Anhang) Die Dienstkleidung der Feuerwehren kennzeichnet die Feuerwehrangehörigen und gewährleistet ein einheitliches und korrektes Erscheinungsbild der Feuerwehr in der Öffentlichkeit. Bei Brandsicherheitswachen ist grundsätzlich Dienstkleidung (Uniform) zu tragen. Ergänzt wird die Uniform durch die persönliche Schutzausrüstung, die nicht zwingend während der gesamten Veranstaltung getragen werden muss. Die Mindestausstattung an persönlicher Schutzausrüstung ist der Feuerwehrhelm, die Feuerwehreinsatzjacke und die Feuerwehrschutzhandschuhe. 10 / 15 Feuerwehren in NRW

11 3. Quellenangaben 3.1 Literatur Für diese Lernunterlage wurden Informationen aus folgenden Quellen zusammengetragen: Lexikon der Feuerwehr Prendke Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW Kommentar v. Klaus Schneider, 8. Auflage Lernzielkatalog laut Anlage zum RdErl. Des Innenministers vom 21. Dezember 2005 für die Gruppenführer-Ausbildung und Truppmann-/ Truppführer-Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg 3.2 Abbildungen Abbildungen 1-3 (Dienstanweisung) - Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Abbildungen 4 (Wachbericht) - Landesfeuerwehrschule Baden- Württemberg Alle übrigen Abbildungen wurden durch den Autor speziell für diese Lernunterlage erstellt. Feuerwehren in NRW 11 / 15

12 4. Anhang 4.1 Musterdienstanweisung Abbildung 1 (Dienstanweisung Seite 1) 12 / 15 Feuerwehren in NRW

13 Abbildung 2 (Dienstanweisung Seite 2) Feuerwehren in NRW 13 / 15

14 Abbildung 3 (Dienstanweisung Seite 3) 14 / 15 Feuerwehren in NRW

15 4.2 Musterwachbericht Abbildung 4 (Wachbericht) Feuerwehren in NRW 15 / 15

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