Zertifikatsstudium Umweltrecht. Bericht zum Projekt. Mediation zur Standortsuche für ein atomares Endlager
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- Ludo Sommer
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1 Fachbereich 10 Öffentliches Recht Zertifikatsstudium Umweltrecht Bericht zum Projekt Mediation zur Standortsuche für ein atomares Endlager Dezember 2002
2 Inhalt 2 Inhalt Inhalt...2 Vorwort Einführung Sachstand und Fragestellung Radioaktiver Abfall Definition Entstehung von radioaktivem Abfall Woher kommen die radioaktiven Abfälle? Reaktorarten Atomstrahlung/Radioaktivität Prognostizierte Atomabfallmengen Endlagerung Begriffe Endlagerszenarien Rückholbarkeit Situation der Endlagerung in Deutschland Gorleben Schachtanlage Konrad (Salzgitter) Morsleben Endlager-Konzeption der Bundesrepublik Deutschland Rechtliche Rahmenbedingungen Politische Randbedingungen Fragestellung: Suche nach Endlager Konzept des Ak End Entwicklung von Kriterien Günstige geologische Gesamtsituation Kriterien für eine günstige geologische Gesamtsituation Sozialwissenschaftliche und infrastrukturelle Kriterien Entwicklung von Verfahren Institutionelle Verankerung Öffentlichkeitsbeteiligung Einzelfragen und ihre Diskussion Kriterien Ein-Endlager-/Mehr-Endlager-Konzept... 50
3 Inhalt Endlagerkonzepte für geologische Formationen Nationales/internationales Endlager Rückholbarkeit Alternativen der Endlagerung Verfahren Gesellschaftliche Akzeptanz Öffentlichkeitsbeteiligung und Jugendarbeit Rechtliche Entscheidungsverfahren Erfahrungen vom 3. Workshop des AkEnd Schlusswort Literatur... 69
4 Vorwort 4 Vorwort Das im Fachbereich 10, Berufsbildungs-, Sozial- und Rechtswissenschaften eingegliederte Fachgebiet Öffentliches Recht der Universität Kassel bietet Ingenieuren, aber auch Architekten, Stadt- und Landschaftsplanern sowie Ökonomen die Möglichkeit, im Rahmen des Zertifikatsstudienganges Umweltrecht umweltrechtliche Fragestellungen verstehen, einordnen und praxistauglichen Lösungen zuführen zu lernen. Durch das Zertifikatsstudium können die Studierenden eine berufsrelevante Zusatzqualifikation erwerben. Diese soll insbesondere zur Übernahme von umweltrechtsnahen Ingenieuraufgaben befähigen (Betriebsbeauftragter, Umwelt- und Baubehörden, Prüforganisationen, Audit-Prüfer, Verfassen von Genehmigungsentwürfen). Ein Teil dieser studienbegleitenden (zu den jeweiligen spezifischen Studiengängen der Teilnehmer) Ausbildung ist die Teilnahme an einem Projekt mit umweltrelevanter Fragestellung. Im Sommersemester 2002 wurde im Rahmen dieser Zusatzqualifikation von Prof. Dr. A. Roßnagel und Prof. Dr. H. A. Lennartz das Projektthema Mediation der Standortsuche für ein atomares Endlager angeboten. Inhaltlich mit starkem Bezug zum Atomrecht bildete die Herangehensweise zur Findung eines atomaren Endlagers in Deutschland den Kernpunkt dieser Veranstaltung. Ziel der durchgeführten Veranstaltung war es: die Problematik des zeitlich festgelegten Atomausstieges zu erarbeiten, die Vorgehensweise zur Findung eines Endlagerstandortes, wie sie vom AkEnd vorgeschlagen wird, kritisch zu betrachten und Alternativlösungen zu überlegen, einen zuvor festgelegten Personenkreis verschiedener gesellschaftlicher Institutionen zur Thematik des Atomausstieges und der Endlagersuche zu befragen. Die Aussagen der befragten Personen zur Problematik der Endlagerstandortsuche wurden zusammengeführt, in der Projektgruppe diskutiert und zu einem Abschlussbericht verfasst. Die Projektgruppe setzte sich aus folgenden Personen der jeweiligen Fachbereiche zusammen: Harald Engemann Guido Gläser Dipl.-Ing. Ruth Marianne Arens Dipl.-Ing. Markus Schoof Andreas Szopa Kerstin Apaga-Udasco Dipl.-Ing. Andreas Weiß (FB Elektrotechnik) (FB Elektrotechnik) (FB Bauingenieurwesen) (FB Bauingenieurwesen) (FB Bauingenieurwesen) (FB Bauingenieurwesen) (FB Bauingenieurwesen)
5 Einführung 5 1 Einführung In den fünfziger Jahren wurde die Kernenergie als Lieferant einer billigen und unerschöpflichen Energie für die Zukunft angesehen. Die Energiewirtschaft hoffte, dass die Kernenergie die knapper werdenden fossilen Brennstoffe ersetzen und die Kosten für elektrischen Strom senken würde. Nach dieser anfänglichen Euphorie wurden Vorbehalte gegen die Kernenergie geäußert, als der Sicherheit der Anlagen und der möglichen Verbreitung von Material für Atomwaffen mehr Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Die Kritik an der Nutzung der Kernenergie geht in zwei Richtungen: 1. Auch beim ungestörten Normalbetrieb können radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangen, 2. Das beim Betrieb von Kernkraftwerken anfallende Uran 235 und Plutonium 239 kann zur Herstellung von Kernwaffen verwendet werden. Im Prinzip besteht in jedem Stadium vom Uranerzbergbau über die Urananreicherung, die Brennelementeherstellung, im Kernkraftwerk, bei der Wiederaufbereitung bis hin zur Endlagerung die Möglichkeit, dass radioaktives Material in die Umwelt gelangt. Die Belastung durch den Normalbetrieb eines Kernkraftwerkes scheint eher gering zu sein. Weitaus riskanter sind jedoch Katastrophenfälle durch technische Defekte und Bedienungsfehler im Kernkraftwerk, das Risiko von Sabotage, terroristischen Anschlägen oder kriegerischen Angriffen, ferner die nicht mit letzter Sicherheit zu kalkulierenden Risiken der Endlagerung. Die wachsenden Bedenken gegenüber der Kernenergie resultierten in der Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung im Jahre Dieses Gesetz beruht auf einer Vereinbarung 2, die zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen getroffen wurde. Im Zentrum dieser Vereinbarung steht die geordnete Beendigung der Kernenergienutzung zur Erzeugung von Elektrizität und die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus für den verbleibenden Betrieb der Kernkraftwerke sowie eine möglichst risikoarme Endlagerung der durch den Betrieb der Anlagen erzeugten radioaktiven Abfälle. Zur Umsetzung des letztgenannten Ziels hat das Bundesministerium für Umwelt (BMU) den Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AkEnd) eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, ein nachvollziehbares Auswahlverfahren auf der Grundlage wissenschaftlich fundierter Kriterien zu entwickeln. Die Empfehlungen des Arbeitskreises sollen mit der nationalen und internationalen Fachwelt und mit der interessierten Öffentlichkeit eingehend erörtert werden, um Transparenz und Akzeptanz für spätere Standortentscheidungen zu schaffen. Erst nach Abschluss dieses Prozesses kann in einigen Jahren ein Standortauswahlverfahren durchgeführt werden. 1 Das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. April 2002 (BGBl. I, 1351 ff.) ist am in Kraft getreten. 2 NVwZ-Beilage IV 10/2000 S. 3-8
6 Sachstand und Fragestellung 6 2 Sachstand und Fragestellung Es soll zunächst eine kurze Einführung in den Themenkomplex der Kernenergieerzeugung gegeben werden. Physikalische und technische Zusammenhänge werden aufgezeigt und in den einzelnen Unterpunkten werden Voraussetzungen zusammengestellt, die den Einstieg in die Herangehensweise einer Standortsuche für atomare Endlager ebnen sollen. 2.1 Radioaktiver Abfall Definition In Deutschland gibt es ein Klassifizierungssystem für radioaktive Abfälle, da die Abfälle bei der Zwischen- und Endlagerung unterschiedlich behandelt werden müssen. Diese Klassifizierung für die Endlagerung in Deutschland sieht wie folgt aus: Man unterscheidet in hochaktive wärmeentwickelnde Abfälle (hauptsächlich ausgediente Brennelemente, Wiederaufarbeitungsabfälle), mittelradioaktive wärmeentwickelnde Abfälle (z.b. Brennelement-Hülsen, Strukturteile aus der Wiederaufarbeitung), mittelradioaktive Abfälle ohne Wärmeentwicklung (z.b. Kugel- bzw. Pulverharze aus der Wasserreinigung) und leichtradioaktive Abfälle (z.b. verfestigte Flüssigabfälle, Putzlappen, Arbeitskleidung). Für die Endlagerung sind nur die folgenden radioaktiven Abfälle von Bedeutung High Active Waste (hochradioaktiver Abfall, HAW) Bei HAW 1 handelt es sich im Wesentlichen um abgebrannte Brennelemente aus den Kernkraftwerken oder Überreste und Spaltprodukte aus der Wiederaufbereitung. Dieser Abfall zeichnet sich durch eine hohe Strahlung und extrem langlebige Radionuklide aus. Folge davon ist eine erhöhte Wärmeabgabe. Der Abfall selbst ist stark konditioniert, in Glaskokillen eingeschmolzen und damit sehr homogen, was seine Lagerfähigkeit positiv beeinflusst Middle/Low Active Waste (mittel- und geringradioaktiver Abfall, MAW/LAW) Hierbei handelt es sich um alle radioaktiv verseuchten Gegenstände, die direkt oder indirekt mit HAW in Berührung gekommen sind sowie Abfälle aus Medizin oder Technik. Auf Grund seiner Entstehung ist dieser Abfall stark inhomogen. Eine Konditionierung durch z.b. Verbrennung scheidet durch die Radioaktivität aus. Der Abfall entwickelt deutlich weniger Abwärme, gast aber durch den hohen organischen Anteil aus Entstehung von radioaktivem Abfall Radioaktiver Abfall entsteht im Zuge der Kernenergieerzeugung im Prozess der sogenannten Kernspaltung. Unter Kernspaltung versteht man die Zerlegung eines schweren Atomkerns in zwei mittelschwere Kerne und zwei oder drei Neutronen. Zur Kernspaltung ist die Zufuhr einer gewissen Energie, der Aktivierungsenergie, erforderlich, die für die einzelnen Kernarten verschieden groß ist. 1 Zweiter Zwischenbericht des AkEnd, Kap. 3.3
7 Sachstand und Fragestellung 7 Sie kann durch Beschuss mit Neutronen, Protonen, Deuteronen, Alphateilchen oder Gammaquanten zugeführt werden. Ein Kern zerfällt bei einer Spaltung nicht in zwei gleich schwere, sondern in zwei verschieden schwere Spaltfragmente, die meist radioaktiv sind und einen erheblichen Neutronenüberschuss besitzen. Diese Bruchstücke stoßen so oft mit anderen Atomen zusammen, bis sie ihre gesamte Bewegungsenergie abgegeben haben. Die Atome schwingen dafür heftiger, d.h. die Materie bekommt eine größere innere Energie und damit eine höhere Temperatur. Diese Energie nennt man Kernenergie. Die bei der Kernspaltung frei werdenden hohen Energiebeträge werden im Kernreaktor in Wärmeenergie oder elektrische Energie umgewandelt. Für die Energiegewinnung durch Kernspaltung steht in der Natur nur das Uran- 235 zur Verfügung. Der Anteil des spaltbaren Uran-235 am natürlichen Uran beträgt jedoch nur 0,7%. Dies reicht nicht aus. Deshalb verwendet man als Brennstoff Uran, bei dem der Anteil des spaltbaren Uran-235 auf 3% angereichert wurde. Uran liegt in der Natur als Erz vor. 1 t Gestein der Erdrinde enthält im Mittel etwa 3g Uran. Die vollständige Spaltung von 1 kg U-235 setzt eine thermische Energie von ca. 24 Millionen kwh (Kilowattstunden) frei. Beschießt man jetzt Uran-235 mit einem langsamen Neutron, so bildet sich vorübergehend Uran-236, welches sofort in Krypton-90 und Barium-144 zerfällt. Dabei werden zwei weitere Neutronen frei, die wiederum weitere Uran-235-Kerne spalten können. Aus der Aneinanderreihung der Spaltvorgänge entsteht die im Reaktor ablaufende Kettenreaktion. Sie kommt dann zustande, wenn bei einer durch ein Neutron hervorgerufenen Kernspaltung wieder ein oder mehrere Neutronen frei werden, die ihrerseits mindestens eine weitere Kernspaltung bewirken. Das im Natururan überwiegende U-238 fängt zwar Neutronen ein, spaltet sich aber selbst in nur ganz geringer Menge. Nur eine ausreichende Anzahl von Kernen U-235 bzw. Pu-239 oder U-233 gewährleistet den Fortgang der Reaktion 2. Würden alle Neutronen zu weiteren Spaltungen führen, so geriete der ganze Prozess außer Kontrolle und würde viel zu viel Energie erzeugen. Um dies zu verhindern, benötigt man Stoffe, wie Bor oder Kadmium, die Neutronen schlucken oder absorbieren, und zwar gerade so viele, dass die Energieproduktion konstant bleibt. Diese Substanzen (=Moderatoren) sind in den sogenannten Steuerstäben enthalten, welche von unten mehr oder weniger in den Reaktorkern eingefahren werden können. Je weiter sie herausgezogen sind, umso weniger Neutronen werden von ihnen verschluckt, umso mehr Spaltungen gibt es also. Durch Ein- und Ausfahren der Steuerstäbe kann man die Energieproduktion steuern. Die Gebrauchsdauer dieser Steuerelemente ist jedoch begrenzt. Während des Reaktorbetriebs entstehen Spaltprodukte mit einer großen Neigung zur Neutronenabsorption. Da sich die Konzentration der Spaltprodukte beim Betrieb des Reaktors fortlaufend erhöht, nimmt die Dichte des Neutronenflusses ab. Von einem bestimmten Spaltproduktgehalt an würde die Kettenreaktion schließlich völlig zum Erliegen kommen. Die Brennstabhüllen werden durch die Neutronenbestrahlung in ihren mechanischen Eigenschaften verändert. Sie können z. B. verspröden und dadurch bei den Beanspruchungen während des Reaktorbetriebs reißen. Ein Austausch der Brennelemente in bestimmten Zeitabständen ist also aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. 2 Kronenberg, 2002
8 Sachstand und Fragestellung 8 Der Einsatz der Brennelemente ist auch durch den Anreicherungsgrad an U-235 begrenzt. Denn nur dieses Isotop ist für die Kernspaltung in Reaktoren geeignet. Sobald der Gehalt an Uran-235 von max. 3,5 Gewichtsprozenten (Anreicherung) auf etwa 1 % zurückgegangen ist, müssen die Brennelemente ausgewechselt werden. Etwa ein Drittel der Brennelemente wird pro Jahr ausgewechselt, d. h. die Elemente verbleiben drei Jahre im Reaktor. Nach der Entnahme lagert man sie in einem Wasserbecken im Kernkraftwerk. Während dieser Zeit zerfallen die Spaltprodukte mit kürzeren Halbwertszeiten fast vollständig, und es bleiben nur die Radionuklide mit längeren Halbwertszeiten zurück. Das im Lagerbecken befindliche Wasser dient der Strahlenabschirmung und der Kühlung der Brennelemente. Während Uran und Plutonium wieder der Brennelementherstellung zugeführt werden, bewahrt man die hochaktive Lösung mit Spaltprodukten und Aktiniden in gekühlten Edelstahltanks auf. Die konzentrierte Spaltproduktlösung kann nach etwa fünfjähriger Abklingzeit nach einer Volumenverminderung und einer Überführung in eine wasserlösliche Form für eine Endlagerung konditioniert werden 3. Beim Zerschneiden der Brennelemente und besonders beim Lösen des Brennstoffes in Salpetersäure entweichen gasförmige und leichtflüchtige Spaltprodukte (Xenon, Krypton, usw.), außerdem werden Stickstoffoxide frei. Sie müssen aus den Abgasen zurückgewonnen werden. Die Stickstoffoxide werden in Salpetersäure überführt und in den Prozess zurückgeleitet. Das nicht mehr radioaktive Xenon kann an die Umgebung abgegeben werden, während das radioaktive Krypton-85 durch besondere Verfahren gebunden und für eine Endlagerung konditioniert werden kann. Es zerfällt nach etwa 100 Jahren vollständig zu nicht aktivem Rubidium. Weitere Abfallprodukte resultieren aus den Bearbeitungsprozessen etwaiger Aufbereitungsverfahren oder kontaminierten Lagerungsmaterialien Woher kommen die radioaktiven Abfälle? Quellen für radioaktive Abfälle können sein: Betriebsabfälle (Abfälle aus dem Betrieb von Kernkraftwerken und Forschungsreaktoren): z. B. radioaktiv verschmutzte Putzlappen, Arbeitskleidung, Öle, Verdampferkonzentrate, Papiere, Wasser aus Abklingbecken, Industrieabfälle (Abfälle aus der sonstigen Industrie, die Strahlenquellen benutzt, z. B. Chemie), Stilllegungsabfälle (Abfälle aus der Stilllegung von abgeschalteten KKW): z. B. Metallschrott, Bauschutt, Abfälle aus Forschungseinrichtungen: z. B. radioaktive Flüssigkeiten zur Verfolgung biologischer Vorgänge, Tücher, kontaminierte Pflanzen, Reagenzgläser, Abfälle aus Kliniken: z. B. Flüssigkeiten zur Diagnostik und Therapie, Spritzen, Handschuhe, Röntgenzubehör, organische Abfälle, 3 Mader, 2002
9 Sachstand und Fragestellung 9 Wiederaufarbeitungsabfälle: z.b. flüssige Abfälle, die bei der Auflösung von abgebrannten Brennelementen in Säure entstehen und die konditioniert (verfestigt) wurden (Glaskokillen); Reststoffe. Statistische Werte belegen, dass der größte Anteil an radioaktiven Abfällen aus den nicht mehr verwertbaren Produkten der Kernenergieerzeugung resultiert. Abb. 2.1: Herkunft der radioaktiven Abfälle in Deutschland Reaktorarten Kernkraftwerke werden zur Erzeugung elektrischer Energie eingesetzt. Dazu muss die im Atomkern gespeicherte Kernenergie zunächst in Wärmeenergie, dann in potentielle Energie, in der Turbine in Bewegungsenergie und schließlich im Generator in elektrische Energie umgewandelt werden. Abb. 2.2: Energieumwandlung im Kernkraftwerk 5 Unter den verschiedenen Reaktorsystemen sind vornehmlich drei Reaktortypen zu unterscheiden: der Siedewasserreaktor, 4 GNS, Volkmer, 1999 S. 21
10 Sachstand und Fragestellung 10 der Druckwasserreaktor und der schnelle Brüter Der Siedewasserreaktor Der Siedewasserreaktor wird bis zu einer elektrischen Leistung von etwa 1300 MW gebaut. Im 2/3 gefüllten Reaktordruckbehälter wird das Wasser durch die Kernenergie erhitzt und zum Sieden gebracht. Der Dampf hat die Temperatur von ca. 283 Grad und einen Druck von ca. 67 bar. Er wird direkt der Turbine zugeführt und dort entspannt. Der nun entspannte und abgekühlte Wasserdampf wird im Kondensator nun weiter abgekühlt und wieder in den flüssigen Aggregatszustand zurückversetzt. Die Kondensationswärme wird an einen Fluss oder über Kühltürme an die Umgebungsluft abgegeben. In einer Vorwärmeanlage wird das Wasser wieder auf ca. 215 C gebracht und dem Reaktor zugeführt. Abb. 2.3: Funktionsschema eines Siedewasserreaktors Der Druckwasserreaktor Druckwasserreaktoren liefern eine Leistung von ca. 1,3-1,4 GW. Hier ist allerdings das Energieumwandlungssystem komplizierter. Das Wasser des Primärkreislaufes wird zunächst auf ca. 326 C erhitzt. Da es bei einem Druck von ca. 158 bar gehalten wird und damit nicht verdampft, wird die Wärme einem zweiten Kreislauf über einen Wärmetauscher zugeführt. Erst im Sekundärkreislauf wird das Wasser zum Verdampfen gebracht und treibt die Turbinen ähnlich wie beim Siedewasserreaktor an. 6 Volkmer, 1999 S. 48
11 Sachstand und Fragestellung 11 Abb. 2.4: Funktionsschema eines Druckwasserreaktors Schneller Brüter Schnelle Brüter wurden entwickelt, um das vorhandene Brennmaterial optimaler ausnutzen zu können. Bei normalen Reaktoren ist man auf spaltbares Uran- 235 angewiesen. Uran-238 ist mehr oder weniger nutzlos. Beim Schnellen Brüter hingegen verwendet man als spaltbares Material Plutomium-239, das bei jeder Spaltung 2 bis 3 Neutronen abgibt. Ein Teil dieser Neutronen dient dazu, Uran- 238 in spaltbares Plutomium-239 umzuwandeln. Damit kann man das Brennmaterial sechzigmal besser ausnutzen. Da man zur Umwandlung von Uran-238 schnelle Neutronen benötigt, verwendet man Brutelemente, die neuen Brennstoff erbrüten, und die normalen Brennelemente zur Energieerzeugung. Durch die Kernreaktion wird beim Schnellen Brüter kein Wasser, sondern flüssiges Natrium erwärmt, welches über einen Wärmetauscher einen zweiten Natriumkreislauf erhitzt. Dieser sekundäre Natriumkreislauf verdampft in einem Dampferzeuger Wasser und der Dampf treibt Turbinen und damit den Generator an. Der Wasserdampf muss jedoch abgekühlt und verflüssigt werden, bevor es dem Kreislauf wieder zugefügt werden kann. Natrium als Kühlmittel stellt allerdings ein unkalkulierbares Risiko dar. Der einzige Schnelle Brüter in Deutschland, die Anlage in Kalkar, wurde daher niemals in Betrieb genommen Standorte der Kernkraftwerke, Zwischenlager und Transportrouten in Deutschland In der folgenden Abbildung sind die Standorte der in Deutschland noch betriebenen Kernkraftwerke sowie die Standorte der außer Betrieb genommenen Kraftwerke dargestellt; darüber hinaus die Standorte der Zwischenlager für die zuvor unterschiedenen Abfallarten, sowie die Transportrouten für Atomtransporte. 7 Volkmer, 1999 S. 50
12 Sachstand und Fragestellung 12 Abbildung 2.5: Standorte der Kernkraftwerke, Zwischenlager und Transportrouten in Deutschland Atomstrahlung/Radioaktivität Zerfällt ein Atomkern, entweder als Folge eines natürlichen Zerfallsprozesses oder infolge externer Gewalteinwirkung (Atomspaltung o.ä.), so können aus einem Atomkern folgende Teilchen übrigbleiben, und zwar je nach Ausgangsstoff und Verfahren unterschiedliche: 8 Sattari, 2001
13 Sachstand und Fragestellung Alpha-Strahlung 2. Beta-Strahlung 3. Gamma-Strahlung 4. Große Bruchstücke des ehemaligen Kerns 5. Neutronen Alpha-Strahlung/Alpha-Teilchen Unter Alpha-Strahlung versteht man Heliumkerne, die als Bruchstücke emittiert werden. Sie sind sehr klein und ihre Masse ist im Vergleich zu den Abmessungen groß. Ihre Reichweite ist in der Luft nicht sehr hoch, und sich langsam bewegendes Helium ist nicht schädlich. Schon bei relativ geringem Abstand vom strahlenden Objekt ist dadurch eine Schädigung des Gewebes nicht mehr möglich. Zudem werden sie schon durch sehr dünne, feste Materie wie z.b. ein Blatt Papier abgeschirmt Beta-Strahlung/Beta-Teilchen Auch hierbei handelt es sich um Materiestücke, die ausgesandt werden. Als Beta-Strahlung bezeichnet man Elektronen oder Positronen, die aus dem Kern mit hoher Geschwindigkeit emittiert werden. Sie stammen nicht aus der Hülle, sondern entstehen, wenn sich Kernteilchen umwandeln. Hier gilt das Gleiche wie bei der Alpha-Strahlung, nur dass die negativ geladenen Elektronen viel leichter sind als Alpha-Teilchen. Sie werden daher in der Luft viel rascher abgebremst Gamma-Strahlung Hierbei handelt es sich als einzige Ausnahme nicht um fassbare Materieteilchen sondern um extrem kurzwelliges Licht, das viel kurzwelliger ist als beispielsweise UV-Licht oder Röntgenstrahlung. Es durchdringt noch besser als Röntgenstrahlung sehr leicht Materie, wird aber zum geringen Teil von dieser absorbiert. Ist die Energie d.h. die Dosierung hoch genug, verbrennt es lokal an den Stellen, an denen es absorbiert wird, das Gewebe bzw. Teile der Zellen. Daher ist Gammastrahlung sehr gefährlich. Aber auch sie kommt in völlig natürlicher Weise vor. Abschirmen kann man sie am besten durch dicke Bleiplatten Bruchstücke Bei der Spaltung von Uran entstehen viele radioaktive Bruchstücke, die man in größeren Mengen schlicht Atommüll nennt. Wie bei natürlichen Zerfallsreihen entstehen jedoch immer, oft nach vielen Zwischenstufen, stabile und damit nicht radioaktive Stoffe. Allerdings dauert dies mitunter sehr, sehr lange. Der Zerfall von Uran mit der Massezahl 238, welches eine Halbwertzeit von etwa 4,5 Milliarden Jahren besitzt, läuft über 17 Zwischenschritte ab. Hierbei beträgt die Halbwertszeit des am schnellsten zerfallenden Elements (Polonium 218) nur ca. eine tausendstel Sekunde und die des am langsamsten zerfallenden Elements dieser Zerfallsreihe (Uran 234) ca Jahre. Das Endprodukt ist Blei mit der Massezahl 206.
14 Sachstand und Fragestellung Neutronen Insbesondere bei der Kernspaltung werden einzelne Neutronen mit hoher Geschwindigkeit freigesetzt, die in der Luft nur unzureichend verlangsamt werden, weil sie zu klein sind. Außerdem sind sie zu schwer, um bei einem einzigen Stoß deutlich langsamer zu werden. Ihre Energie geben Neutronen am besten beim Aufprall auf möglichst dicht gepackte Materie wie z. B. organisches Gewebe ab. Hierbei werden entweder wichtige Teile einer Zelle beschädigt, so dass diese abstirbt, oder das Neutron zerstört kleine Teile der DNA, also der Erbanlagen der jeweiligen Zelle. Dies hätte dann z. B. Krebs zur Folge. Eine Abschirmung ist durch sehr dickes Material oder aber durch Wasser möglich Prognostizierte Atomabfallmengen Die Erfassung des Bestandes an radioaktiven Abfällen wird regelmäßig durch das Bundesamt für Strahlenschutz vorgenommen. Pro Jahr entstanden in Deutschland zwischen 1984 und 1996 im Mittel rund m³ konditionierte radioaktive Abfälle. Ende 1996 waren in Deutschland rund m³ konditionierte Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zwischengelagert. Das sind Abfälle, die bereits im Hinblick auf ihre Zwischen- oder Endlagerung behandelt wurden. Der Bestand an konditionierten wärmeentwickelnden Abfällen betrug Ende m³. Hinzu kommen in den nächsten Jahren etwa m³ wärmeentwickelnder Abfälle aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und Großbritannien. Bis zum Jahr 2010 beläuft sich das prognostizierte Abfallgebindevolumen auf ca m³. Für die prognostizierten Mengen wurde unterstellt, dass die installierte AKW-Leistung unverändert bleibt Endlagerung Begriffe Isolationszeitraum Es ist Konsens, dass der Zeitraum, in dem der Abfall von der Biosphäre abgetrennt ist, so lang wie möglich ausfallen soll. Die geologische Beschaffenheit der Endlagerstätte hat darauf entscheidenden Einfluss. Wissenschaftler gehen von einer sicheren Prognostizierbarkeit geologischer Vorgänge von etwa 1 Million Jahren aus 10. Dieser Zeitraum ist ausreichend, um die Radioaktivität des Abfalls auf ein natürlich in der Natur (Uranlagerstätten) vorkommendes Maß abklingen zu lassen Tiefe geologische Formationen Tiefe geologische Formationen sind einheitliche Gesteinsschichten, die keine großen Einschlüsse anderer Gesteine oder Bruch- bzw. Versatzstellen besitzen. Durch diese Eigenschaften sind sie besonders stabil und mit hoher Wahrscheinlichkeit nur geringen geologischen Veränderungen unterworfen. Begünstigt wird diese Eigenschaft durch die Lokalisierung in einer Tiefe ab 100 Metern. Mit zunehmender Tiefe nimmt die Empfindlichkeit der Gesteinsformation für Erdbeben 9 Sattari, Zweiter Zwischenbericht des AkEnd, Kap. 3.4
15 Sachstand und Fragestellung 15 und geologische Umschichtungen ab. Um für ein Endlager geeignet zu sein, müssen die Schichten eine Mächtigkeit (Höhe) aufweisen, die nach Gestein und Anforderung durch den Müll schwankt Wirtsgestein Wirtsgestein ist der Gesteinskörper, der das Endlager aufnimmt. Es kann durchaus eine größere Einlagerung in einem umgebenden Gesteinskörper sein. Zusammen mit dem es umgebenden Gesteinskörper muss das Wirtsgestein eine Barrierewirkung aufbauen. Das Wirtsgestein muss auf den einzulagernden Abfall abgestimmt sein: Permeabilität bei Gasbildung, Wärmeleitfähigkeit bei HAW Atomares Endlager Ein atomares Endlager ist ein Bereich, Gebiet oder eine Stelle, wohin radioaktiver Abfall zur Endlagerung verbracht wird. Auf Grund der mit der Radioaktivität verbundenen Gefährlichkeit muss an diese Stelle eine erhöhte Anforderung bezüglich der geologischen Stabilität und Zugänglichkeit gestellt werden Endlagerung Unter dem Begriff Endlagerung versteht man die Aufbewahrung von radioaktivem Abfall, die diesen dauerhaft und zuverlässig von der Biosphäre abschließt, so dass keine Rückwirkungen und negativen Beeinflussungen auf unsere Nachkommen zu befürchten sind. Dabei soll unter Berücksichtigung der zu sichernden Zeiträume eine aktive Sicherung durch Aufsichtspersonal nur in der Zeit der Entstehung des Endlagers und kurz danach (ca. 100 bis 150 Jahre) notwendig sein. Anschließend sollen für den notwendigen Isolationszeitraum nur noch passive Maßnahmen die Endlagerstätte vor unbefugtem oder unbeabsichtigtem Zugriff schützen Endlagerszenarien Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es eine Reihe von Ansätzen. Eine Möglichkeit ist der Transport des radioaktiven Abfalls in den Weltraum. Sinnvoll ist diese Variante allerdings nur für Abfälle mit hohen Halbwertszeiten, da die Kosten relativ hoch sind. Der Vorteil ist, dass der problematischste Abfall endgültig aus dem menschlichen Lebensraum verschwunden wäre. Allerdings birgt der Transport in den Weltraum unabschätzbare Risiken beim Start der Raketen. Ein zweites Szenario ist die Einlagerung des Abfalls im antarktischen Eis. Das Eis scheint zumindest für absehbare Zeit ein zuverlässiger Ort zu sein. Allerdings sind die geophysikalischen und geochemischen Eigenschaften des Eises nicht abschließend geklärt. Ebenso stehen internationale Bestimmungen einer Endlagerung in der Antarktis entgegen. Die Versenkung der schwachradioaktiven Abfälle in der Tiefsee wird zur Zeit von niemandem (offiziell) ernsthaft betrieben. Von Vorteil wäre die geringe Strömung und die hohen Wasserdichte, wodurch eine mögliche Radionuklidausbreitung nur sehr begrenzt stattfinden würde. Die Korrosion der Behälter stellt wiederum ein Problem dar. Eine Einlagerung des hochradioaktiven Mülls im Meeresboden ist aus diesen Gründen eine sinnvolle Alternative, allerdings stehen keine erprobten Techniken zur Verfügung.
16 Sachstand und Fragestellung 16 Eine oberflächennahe Lagerung der radioaktiven Abfälle kann nur als Vorstufe zur eigentlichen Endlagerung betrachtet werden, weil wesentliche Aspekte, wie die zuverlässige Abtrennung von der Biosphäre nicht gewährleistet sind und eine Bewachung oder Aufsicht über die Lagerstätten notwendig ist. Das aussichtsreichste Szenario ist die Errichtung eines atomaren Endlagers in einer tiefen geologischen Formation der kontinentalen Erdkruste. Hier stehen die benötigten Technologien sowie Erfahrungen in ausreichender Qualität zur Verfügung. Die Geologie der Gesteinsformationen ist hinreichend bekannt, so dass Aussagen über deren Durchlässigkeit für den zu isolierenden Zeitraum gemacht werden können - zumindest annähernd. Wichtig ist hierfür die geeignete Standortwahl. Für eine Endlagerung in der Erdkruste werden zur Zeit Salzgestein (Deutschland), Tonstein (Frankreich, Schweiz, Belgien, Deutschland), Tuffgestein (USA) oder Granit (Schweden, Finnland) in mehreren hundert Metern Tiefe in Erwägung gezogen. Damit wird de facto von einem Bergwerkskonzept ausgegangen, das eine bedarfsgerechte Planung ermöglicht. Vor allem durch die mögliche genaue Erkundung der geologischen Parameter und Barrieren empfiehlt sich diese Variante Rückholbarkeit Der Begriff Abfall suggeriert eine Unbrauchbarkeit des radioaktiven Materials, das endgelagert wird. Tatsächlich handelt es sich um - wenn auch hochgradig gefährliches - hochwertiges Material. Darum ist der Gedanke aufgekommen, dieses bei einem möglichen technischen Fortschritt dem Wirtschaftskreislauf wieder zuzuführen. Wenn das mit verhältnismäßig geringem Aufwand passieren kann, spricht man von Rückholbarkeit. Die Rückholbarkeit hängt direkt mit der Art des Endlagers zusammen. Im Gegensatz zu z. B. seeischen Subduktionszonen 11 ist die Möglichkeit der Rückholbarkeit bei einer Endlagerung in Form eines Bergwerkes, das einen bequemen Zugang zu dem endgelagerten Abfall bietet, deutlich höher. Wenn man sich für oder gegen die Rückholbarkeit des Abfalls entscheidet, muss man möglichen Missbrauch in Betrachtung ziehen. Durch seine Eigenschaften eignet sich der Abfall als Ausgangsmaterial für Atomwaffen (Proliferationsproblem). 2.3 Situation der Endlagerung in Deutschland Gorleben Im niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg liegt auf dem Gebiet der gleichnamigen Gemeinde das Erkundungsbergwerk Gorleben. Die beiden Schächte Gorleben 1 und 2 mit einer Teufe 12 von 933 bzw. 840 Metern befinden sich im Zentrum des rund 14 Kilometer langen und 4 Kilometer breiten Salzstockes Gorleben, der auf seine Eignung als Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle untersucht wird. Das Top des Salzstockes (Salzspiegel) liegt bei ca. 250 Meter unter dem Gelände, die Salzbasis reicht von bis Meter. 11 Der Bereich, in dem sich der Meeresboden unter die Kontinentalplatten schiebt. 12 Teufe ist er bergmännische Ausdruck für Tiefe; Abteufen bedeutet einen Schacht senkrecht nach unten treiben.
17 Sachstand und Fragestellung 17 Im Erkundungsbergwerk sind mehrere Sohlen angelegt. Die eigentliche Erkundungssohle liegt in einer Teufe von 840 Meter unter der Geländeoberfläche (820 m unter NN), auf der im Wesentlichen die geowissenschaftlichen und geotechnischen Untersuchungen bis zum Beginn des Moratoriums (Erkundungsstop) am 1. Oktober 2000 durchgeführt wurden. Insgesamt sind bisher etwa 7 Kilometer Strecken (ca m³ Hohlraum) aufgefahren sowie geologische und geotechnische Bohrungen mit einer Gesamtlänge von ca Metern hergestellt. Salzformationen wurden bereits 1957 in einem Bericht der Amerikanischen Akademie der Wissenschaften (National Academy of Sciences) als besonders geeignet bezeichnet. Eine Empfehlung für Salz als Endlagermedium wurde auch 1963 im Zweiten Deutschen Atomprogramm ausgesprochen, ebenso in einem Gutachten der Bundesanstalt für Bodenforschung (jetzt Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, BGR) in Hannover. Daraufhin begannen 1965 im ehemaligen Salzbergwerk Schachtanlage Asse" bei Remlingen, Kreis Wolfenbüttel, Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Endlagerung im Salz. Die Niedersächsische Landesregierung beauftragte 1976 eine Projektgruppe, um aus den mehr als 200 norddeutschen Salzstöcken nach einem Kriterienkatalog geeignete Standorte auszuwählen. In der Folge benannte am 22. Februar 1977 die Niedersächsische Landesregierung in Hannover den Salzstock Gorleben als möglichen Endlagerstandort. Am 28. Juli 1977 stellte die Physikalisch- Technische Bundesanstalt (PTB) als damals zuständige Behörde den Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens. Damit zur sachgerechten und wirtschaftlichen Erkundung des Salzstockes Gorleben bereits vorhandenes Knowhow aus Forschung und Industrie genutzt werden konnte, wurde 1979 die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbh (DBE) als Dritter i.s.d. 9 a Abs. 3 des Atomgesetzes (AtG) gegründet. Zur Beurteilung der Eignung des Salzstockes Gorleben als Endlager für alle Arten radioaktiver Abfälle ist eine Fülle an Informationen notwendig, die durch eine Standorterkundung über und unter Tage gewonnen werden. Die übertägigen Erkundungsarbeiten wurden 1979 begonnen und 1985 in wesentlichen Teilen abgeschlossen. Dieses Programm setzte sich aus folgenden Arbeiten zusammen: hydrogeologische Untersuchungen, geologische Kartierungen, geophysikalische Messungen, Errichtung und Betrieb eines seismischen Stationsnetzes ab Februar 1986, Salzspiegelbohrungen, Tiefbohrungen bis rund Meter, Schachtvorbohrungen bis knapp Meter Teufe zur Vorbereitung der untertägigen Erkundung. Die erste Projektphase des untertägigen Erkundungsprogramms begann mit dem Abteufen der beiden ca. 400 Meter voneinander entfernten Schächte Gorleben 1 und Gorleben 2 in den Jahren 1986 bis 1997 bzw bis Die zweite
18 Sachstand und Fragestellung 18 Projektphase der untertägigen Erkundung, die Auffahrung der Strecken 13 im Infrastrukturbereich und Erkundungsbereich 1 (EB 1), begann am 4. Oktober 1995 am Schacht 1 bzw. am 18. November 1995 am Schacht 2. Parallel zu den Auffahrungsarbeiten wurden die geologischen Verhältnisse in sämtlichen Strecken kartiert und eine Vielzahl von Erkundungsbohrungen und geotechnischen Bohrungen durchgeführt, um die geophysikalischen Eigenschaften sowie das stoffliche und strukturelle Inventar des Salzgesteins zu klären. In diesem Zusammenhang wurden in den Bohrlöchern verschiedenartige Messungen durchgeführt. Zum 1. Oktober 2000 wurden die Erkundungsarbeiten vor dem Hintergrund des vereinbarten Moratoriums eingestellt (Streckenauffahrungen, Bohrungen). Mit Beginn der Einstellung der Erkundungsarbeiten am 1. Oktober 2000 beschränken sich die Tätigkeiten in Gorleben im Wesentlichen auf Unterhaltungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie Mess- und Dokumentationsarbeiten, die notwendig und zweckmäßig sind, um das Erkundungsbergwerk in einen Offenhaltungsbetrieb zu überführen und die bisherigen Investitionen und Erkundungsergebnisse nicht zu entwerten Schachtanlage Konrad (Salzgitter) Das ehemalige, ursprünglich zur Salzgitter AG gehörende Erzbergwerk Konrad liegt bei Salzgitter im Bundesland Niedersachsen. Die beiden ca. 1,5 km voneinander entfernten Schächte Konrad 1 und Konrad 2 mit der entsprechenden übertägigen Infrastruktur sind der Zugang zum Bergwerk, das sich mit einer horizontalen Ausdehnung von ca. 1,7 x 3,0 km über insgesamt 6 Sohlen erstreckt. Nach Einstellung des Erzbergbaus wurde die Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung mbh (GSF) vom Bund beauftragt, ein wissenschaftliches Erkundungs- und Untersuchungsprogramm durchzuführen im Hinblick auf die Eignung der Schachtanlage Konrad für ein Endlager für radioaktive Abfälle. Im Rahmen dieser Erkundung wurden von 1976 bis 1982 geologische Bohrungen, seismische Messungen und geotechnische Untersuchungen durchgeführt und ausgewertet. Dieses Programm wurde mit dem Ergebnis abgeschlossen, dass die Eisenerzlagerstätte u. a. auf Grund der Tiefenlage von ca Metern und der guten Abdichtung gegen oberflächennahe Grundwässer durch mächtige Tonund Mergelsteine ideale Voraussetzungen für die Endlagerung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung bietet. Nach diesen positiven Erkundungsergebnissen wurde vom Bund am 31. August 1982 das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren zum Bau eines Endlagers eingeleitet. Von 1983 bis 1990 wurde neben der weiteren systematischen Erkundung des Standortes und der Begutachtung des Vorhabens durch Sachverständige der Sicherheitsbericht Plan Konrad erarbeitet. Dieser wurde vom 22. Mai bis zum 15. Juli 1991 zusammen mit weiteren Unterlagen in Hannover, Peine, Braunschweig und Salzgitter für die Öffentlichkeit zur Einsicht ausgelegt. Daraufhin wurden von Personen Einwände aus ca Themenkomplexen gegen das Projekt erhoben. Ab 1992 hat die DBE als Auftragnehmer des Bundes weitere Erkundungsarbeiten übernommen und auch die entsprechende Endlagertechnologie entwickelt. 13 Auffahren bedeutet, einen Stollen horizontal in Flöze zu treiben.
19 Sachstand und Fragestellung 19 Es ist vorgesehen, dass die DBE nach Erteilung der Genehmigung zum Bau des Endlagers dieses errichten und betreiben wird. Vom 25. September 1992 bis zum 6. März 1993 wurden unter Leitung des Niedersächsischen Umweltministeriums (NMU) diese Einwände verhandelt. Bis 1998 hat die Planfeststellungsbehörde, das Niedersächsische Umweltministerium, den weitgehend vollständigen Entwurf eines Planfeststellungsbeschlusses erarbeitet. Dieser Entwurf kommt zu dem Ergebnis, dass die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb des Endlagers, auch in Bezug auf die Langzeitsicherheit, getroffen worden ist. Dem Bund als Antragsteller des Planfeststellungsverfahrens, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), sind derzeit keine fachlichen oder rechtlichen Gründe bekannt, die gegen eine Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses sprechen. Am 17. Juli 2000 zog das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den Antrag auf Sofortvollzug des beantragten Planfeststellungsbeschlusses für Schacht Konrad zurück. Damit hatten Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss aufschiebende Wirkung. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung wurden keine Umrüstmaßnahmen für ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfallstoffe in der Schachtanlage Konrad vorgenommen. Am 5. Juni 2002 ist nach fast zwanzigjähriger Verfahrensdauer der Planfeststellungsbeschluss für die Umrüstung und den Betrieb der Schachtanlage Konrad als Endlager für radioaktive Abfälle erteilt worden. Die Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses führt zu keiner unmittelbaren Veränderung der laufenden Arbeiten des Offenhaltungsbetriebes sowie den Planungsarbeiten zum Projekt Konrad bei der DBE, da Klagen gegen den Beschluss aufschiebende Wirkung für die Umsetzung der erteilten Genehmigung haben. Eine Umrüstung kann nicht begonnen werden. Dieses entspricht der zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen getroffenen Vereinbarung. Eine geänderte Situation tritt erst dann ein, wenn der Planfeststellungsbeschluss nach Abschluss der Klageverfahren bestandskräftig ist oder wenn während der Klageverfahren die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses angeordnet wird. Der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad ist eine umfassende Genehmigung für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung des Endlagers. Er beinhaltet die Erlaubnis für die vollständige Umrüstung der bestehenden Schachtanlage zu einem Endlager. Die für den Endlagerbetrieb über und unter Tage erforderliche technische Ausrüstung und die Maschinen werden installiert. Die Hohlräume des ersten Einlagerungsfeldes werden aufgefahren und die bestehenden Hohlräume an die neue Nutzung angepasst. Der Planfeststellungsbeschluss erlaubt die Durchführung aller Infrastruktur- und Folgemaßnahmen für das Endlager, wie die Anbindung der Tagesanlagen an das öffentliche Straßen- und Eisenbahnnetz, die Anbindung an die öffentliche Energieversorgung, die Errichtung der Wasserver- und -entsorgungseinrichtungen außerhalb der übertägigen Anlagengebäude. Der Planfeststellungsbeschluss ermöglicht den gesamten Endlagerbetrieb mit der Einlagerung von m³ radioaktiven Abfalls, was in Abhängigkeit von den jährlich anzuliefernden Abfallmengen eine Betriebszeit von bis zu 80 Jahren bedeuten kann.
20 Sachstand und Fragestellung 20 Eine zeitliche Beschränkung für die Einlagerung des Abfalls ist mit der Genehmigung nicht verbunden. Der Endlagerbetrieb wird bedarfsgerecht geführt, d. h. die Auffahrung von Einlagerungshohlräumen erfolgt orientiert an den zeitlich prognostizierten, für die Endlagerung anstehenden Abfallmengen. Der Endlagerbetrieb schließt den zeitnahen Versatz von gefüllten Endlagerhohlräumen und nicht mehr benötigten Infrastrukturbereichen, die Unterhaltung aller Einrichtungen sowie die radiologische Überwachung ein. Der Planfeststellungsbeschluss umfasst auch den Verschluss des Endlagers und den Rückbau der Tagesanlagen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss werden gleichzeitig alle erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse erteilt. Diese beinhalten die Einleitung der Grubenwässer, Betriebsabwässer und Oberflächenwässer an verschiedenen Punkten in kleine, ortsnah gelegene Vorfluter sowie notwendige Wasserhaltungen während der Umrüstung der bestehenden Anlage zum Endlager. Umfasst hiervon ist auch die Erlaubnis zur Ablagerung von radioaktiven Abfällen und damit verbundenen konventionellen Stoffen im Endlager Konrad. Die Endlagerplanung sieht 11 Einlagerungsfelder in Teufen zwischen 800 Meter und Meter vor, die ein Abfallvolumen bis zu m³ aufnehmen können, bei einem Einlagerungshohlraum von ca. 1,1 Mill. Kubikmetern. Etwa 90 % der in Deutschland anfallenden radioaktiven Abfälle ist für eine Einlagerung im Endlager Konrad geeignet. Die erforderliche Maschinentechnik für die Einlagerung sowie für den Versatz (Verfüllung) der Resthohlräume wurde von der DBE entwickelt, als Prototyp gebaut und getestet. Die Umrüstung zum Endlager ist somit in hohem Grade vorbereitet. Bei einer Einlagerungsmenge von max Kubikmetern pro Jahr würde die Betriebszeit des Endlagers bei voller Auslastung 40 Jahre betragen Morsleben Das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) ist aus dem Bergwerk der ehemaligen Burbach-Kali AG, mit den Schächten Bartensleben und Marie, hervorgegangen. Es liegt im Bereich der Orte Morsleben und Beendorf, an der Grenze der Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt in der Nähe der Stadt Helmstedt. Hier im Oberen Allertal erstreckt sich eine Salzlagerstätte von km Länge und durchschnittlich 2 km Breite, die gegen Ende des 19. Jahrhunderts erschlossen wurde. Etwa 70 Jahre lang wurden hier Kalisalze und Steinsalz gefördert. Nach Einstellung der Förderaktivitäten wurde das Bergwerk 1970 von den Kernkraftwerksbetreibern in der ehemaligen DDR für die Errichtung eines Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle erworben. Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens wurde 1978 der Einlagerungsbetrieb aufgenommen, 1986 wurde die Dauerbetriebsgenehmigung erteilt. Für die Einlagerung wurden die Steinsalzabbaue im Bereich der 4. Sohle in ca. 500 Meter Teufe ausgewählt. Bis 1990 wurden vier Endlagertechnologien praktiziert: Flüssige Abfälle wurden vor Ort unter Tage mit Braunkohlenfilterasche verfestigt. Mittelradioaktive Abfälle wurden aus wiederverwendbaren Transportcontainern in eine Kammer verstürzt.
21 Sachstand und Fragestellung 21 Umschlossene Strahlenquellen wurden aus wiederverwendbaren Behältern ebenfalls verstürzt. Schwachradioaktive Abfälle wurden in 200-Liter-Fässern gestapelt. Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung ging das Endlager Morsleben in Bundeseigentum über. Die DBE wurde 1990 vom BfS mit der Betriebsführung des Endlagers Morsleben beauftragt fanden umfangreiche Sicherheitsüberprüfungen unter Federführung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbh statt. Im Ergebnis der Untersuchungen und nach Klärung juristischer Fragen wurde der im Februar 1991 unterbrochene Einlagerungsbetrieb im Januar 1994 mit neuer Fahrzeugtechnik und modifizierten Abfallgebinden wieder aufgenommen. Die Einbringung flüssiger Abfälle wurde eingestellt. Die Betriebsgenehmigung des Endlagers war zunächst mit dem Einigungsvertrag bis zum 30. Juni 2000 und dann 1998 mit der Novellierung des Atomgesetzes um weitere fünf Jahre bis 2005 verlängert worden. Im Jahr 1992 hatte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den Antrag auf Einleitung eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens für den Weiterbetrieb gestellt, welcher 1997 ausschließlich auf die Stilllegung beschränkt wurde. Am 25. September 1998 wurde die Einlagerung auf Weisung des BfS ausgesetzt, nachdem zuvor das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt einem Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Sachsen-Anhalt, teilweise stattgegeben und einstweilen untersagt hatte, radioaktive Abfälle im Ostfeld des Endlagers Morsleben einzulagern. Bis dahin wurden insgesamt in Morsleben m³ radioaktiver Abfall und Strahlenquellen eingelagert. Seit Einlagerungsende 1998 wird das Bergwerk offengehalten und überwacht. Neben Instandhaltungsmaßnahmen werden Arbeiten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung ausgeführt. Ziel des Projektes Morsleben ist die Stilllegung des ERAM und die damit verbundene, dauerhaft gesicherte Verwahrung der radioaktiven Abfälle. Das Endlager wird dazu so verfüllt und verschlossen, dass die Abfälle auch in Zukunft keine unzulässigen Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen haben werden Endlager-Konzeption der Bundesrepublik Deutschland Obwohl faktisch drei verschiedene Standorte bereits radioaktiven Abfall lagern, hat die Bundesregierung sich für einen einzigen Standort für alle Sorten radioaktiven Abfalls entschieden. Für einen Standort kommt nur eine tiefe geologische Formation in der kontinentalen Erdkruste in Betracht. Darum wird die Endlagerart ein Bergwerk sein, da hier während der Errichtung umfangreiche Untersuchungen stattfinden können und man auf ausreichendes bergmännisches Fachwissen zurückgreifen kann. Die Errichtung eines Bergwerks zur Endlagerung ermöglicht es, Besonderheiten bei der Lagerung der Müllklassen zu berücksichtigen. Die Anforderungen, die HAW bzw. MAW/LAW an ihre Umgebung stellen, weichen deutlich voneinander ab oder wirken einer gemeinsamen Unterbringung entgegen. In einem Endlager- Bergwerk kann diesem Rechnung getragen werden, indem ausreichend Abstand und entsprechende Hohlräume geschaffen werden. Wie schon erwähnt, ermöglicht ein Bergwerk einen erleichterten Zugang zu den Endlagerstätten. Da der radioaktive Abfall durch seine Gefährlichkeit leicht zu missbrauchen ist, z. B. als Ausgangsmaterial für Kernwaffen, oder ein techni-
22 Sachstand und Fragestellung 22 scher Niedergang und eine anschließende Prosperität dazu führen kann, dass die Endlagerstätte absichtlich oder unabsichtlich geöffnet wird, muss eine Abwägung und Entscheidung zur Rückholbarkeit getroffen werden. Da weder die technische noch die kulturell-soziale Zukunft auch nur für einen kurzen Zeitraum vorhersagbar ist, soll eine missbräuchliche Nutzung oder unbeabsichtigte Freisetzung der Radioaktivität vermieden werden - auch um den Preis des Verlustes eines technisch wertvollen Materials. Der Zugang zum Bergwerk der Endlagerstätte soll unbrauchbar gemacht werden, so dass nur mit großem technischen Aufwand eine Wiedergewinnung des Materials zu verwirklichen ist. Nur so kann eine Nutzbarmachung nur durch technologisch hochentwickelte (unserer zumindest gleichwertigen) Gesellschaften garantiert und Missbrauch vermieden werden. 2.4 Rechtliche Rahmenbedingungen. Nach Art. 74 Nr. 11a GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die diesen Zwecken dienen, den Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder durch ionisierende Strahlen entstehen und die Beseitigung radioaktiver Stoffe. Mit dem Atomgesetz hat der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht. Derzeit gilt das Atomgesetz in der Fassung vom , zuletzt geändert durch das Gesetz vom Das Atomgesetz enthält nach Zweck- und Begriffsbestimmungen Überwachungsvorschriften einschließlich einer Reihe von Genehmigungserfordernissen. Diese betreffen insbesondere die Genehmigung von Anlagen, aber auch den Umgang mit Kernbrennstoffen außerhalb von Anlagen sowie ihre Verwertung und Beseitigung. Die Möglichkeit der Beseitigung ist eine der Grundfragen der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Hierfür kommen nur Wiederaufbereitung oder direkte Endlagerung in Betracht. In diesem Bereich fanden und finden die wichtigsten Änderungen des Atomgesetzes seit seinem Erlass statt. Nach 9a I AtG: Wer Kernanlagen betreibt oder sonst mit radioaktiven Stoffen umgeht, ist zur ordnungsgemäßen Entsorgung der radioaktiven Reststoffe (z. B. abgebrannter Brennelemente) oder der infolge Aktivierung oder Kontamination radioaktiv gewordenen ausgebauten Anlageteile (z. B. nach Stilllegung eines KKW) verpflichtet. Das gleiche gilt für den, der sonst radioaktive Abfälle besitzt ( 9a II AtG). Die Entsorgungspflicht des Verursachers bedeutet: die Pflicht zur schadlosen Wiederverwertung z.b. durch Rückführung der Stoffe, die in den radioaktiven Reststoffen enthalten und noch verwertbar sind, in den Wirtschaftskreislauf (vor allem durch Wiederaufarbeitung - ab 2005 bei Brennelementen untersagt - aber auch durch Dekontaminierung von Metallschrott u. ä.), oder die geordnete Beseitigung (direkte Endlagerung). Staat, also Bund und Länder, und Kernenergienutzer haben sich die Verantwortung für die Entsorgung zu teilen. Nach 9a II 1 AtG haben die Länder Landessammelstellen für die Zwischenlagerung von in ihrem Gebiet anfallenden (in 82 StrSchV aufgeführten) radioaktiven Abfällen einzurichten, während der Bund die Anlagen zur Sicherung und Endlagerung anderer (bei Verrichtungen gem. 5,
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