Gegenüberstellung IJFD - weltwärts Stand:

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1 Gegenüberstellung IJFD - weltwärts Stand: Ziel Alter der FW erforderl. Schulabschluss der FW IJFD eher individuelle Schwerpunktsetzung: interkulturelle, gesellschaftspolitische und persönliche Erfahrungen in anderen Kulturen - ca. 16 Jahre bei Dienstantritt (genau: Vollzeitschulpflicht erfüllt (d.h. je nach Bundesland zwischen 9 u. 10 Schuljahren, genaue Infos aufgeschlüsselt nach BL: and) - höchstens 26 Jahre bei Dienstende unabhängig vom Schulabschluss weltwärts eher gesellschaftl./ entwicklungspolitische Schwerpunktsetzung: entwicklungspolitischer Mehrwert für die Partnerprojekte und Beitrag zur entwicklungspolitischen Inlandsarbeit 18 bis 28 Jahre (entscheidend ist der Zeitpunkt der Vereinbarungsunterzeichnung) Abitur/ Fachhochschulreife oder Haupt-/ Realschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung Dauer des FWD 6 18 Monate 6 24 Monate Einsatzort weltweit Entwicklungsländer nach der OECD- Länderliste Tätigkeit Einsatzbereich Pädagogische Begleitung Wer? - ganztägig - überwiegend praktische Hilfstätigkeiten Gemeinwohlorientierte Einrichtungen (soz. Einsatzbereichen, in Kultur, Sport, Denkmalpflege, ökologischer Bereich, Bildungswesen, Friedens- und Versöhnungsarbeit, Demokratieförderung), - arbeitsmarktneutral - fachliche Anleitung in ES - individuelle Betreuung durch Beschäftigte der ES - päd. Kräfte des Trägers/ der EO - ganztätig - Mitarbeit in entwicklungswichtigen Projekten Entwicklungspolitische Schwerpunktsektoren (Armutsbekämpfung, Bildung, Gesundheit, Ernährungssicherung/ Landwirtschaft, Not- und Übergangshilfe, Umwelt- und Ressourcenschutz, Wasser, Menschenrechte, Demokratieförderung, Jugendbeschäftigung, Sport) - arbeitsmarktneutral - ausdrücklicher Bedarf des Projektträgers - Anleitung in ES - Mentor (sollte nicht aus dem Arbeitsbereich kommen) Berichte der FW - Quartalsberichte der FW Notfallkontakt - Jederzeit erreichbarer Sofortkontakt (sollte dem FW möglichst bekannt sein)

2 Bildungstage IJFD weltwärts Anzahl der Tage Seminare oder pädagog. Veranstaltungen: bei 6 Monaten: 15 Tage bei 8-12 Monate: 15 Tage + 2 Tage/ Monat => 12 Monate: 25 Tage bei Monate: 25 Tage plus 1 Tag/ Monat 25 Seminartage Verteilung - Mindestens zwei 5-tägige Seminare - Vor- und Nachbereitung obligatorisch - Zwischenseminar muss nicht angeboten werden Zeitraum 3 Monate vor, während und bis 6 Monate nach dem Auslandsjahr - Vorbereitung/ Orientierung: insg. mindestens 12 Tage - Zwischenseminar: mind. 5 Tage - Rückkehrerseminar: mind. 5 Tage bis 6 Monate nach Rückkehr päd. Schlüssel im Seminar - Höchstens 15 TN/ päd. Fachkraft Weitere Rahmenbedingungen Vereinbarung/en Schriftliche Vereinbarung zwischen FW und Träger: (- Name, Geb.datum und Anschrift FW - Träger und ES - Zeitraum - Regelungen bei vorzeitiger Beendigung - Erklärung, dass Richtlinien eingehalten werden - Angabe des Zulassungsbescheides - Finanzielle Bedingungen (Höhe des Taschengeldes, Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten, Arbeitskleidung) - Anzahl der dienstfreien Tage - Ziele des Dienstes/ der Zielerreichung dienende Maßnahmen - Versicherungen) und Trilaterale schriftliche Vereinbarung (EO, FW und ES) oder Vereinbarung FW und EO: (Klare Regelung der Rechte, Pflichten und Aufgaben aller Beteiligten) und Grundsatzvereinbarung zwischen EO und PO Erklärung der Arbeitsmarktneutralität mit Unterschrift der ES Schriftliche Erklärung zwischen Träger und ES (über Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit und pädag. Begleitung) Urlaub Mindestens 20 Urlaubstage/ Jahr nach der landesüblichen gesetzlichen Regelung Bescheinigung/ - Bescheinigung von Träger - EO erstellt Zeugnis bzw. Zertifikat im Zeugnis Kindergeld - Zeugnis auf Verlangen des FW Ja Die Gesetzesänderung zum Kindergeldanspruch im IJFD wurde am veröffentlicht (siehe Bundesgesetzesblatt 2011, Teil I Nr. 64, S. 2613) Zusammenwirken mit ES Ja

3 Versicherungen IJFD weltwärts Versicherungen für Zeit im Ausland Versicherung für Seminare Versicherung im Inland gesetzliche Unfallversicherung Finanzen Kostenbeteiligung der FW TN-Bezüge Höhe der Förderung Berechnung der Teilnehmendenmonate Auslandskrankenversicherung, Unfallversicherung inkl. Invalidität und Todesfall, Haftpflicht- und Rücktransportversicherung Private Unfallversicherung für Freizeit im Ausland (inkl. passives Bodenkriegsrisiko) (Mindestvers.summe für Unfallvers.: EUR mit 225% Progression, im Todesfall: EUR) Haftpflichtversicherung und private Unfallversicherung für Seminare im Inland Für Aufrechterhaltung des Krankenund Pflegeversicherungsschutzes im Inland sind die FW selbst verantwortlich. Die Träger stellen sicher, dass sich die FW rechtzeitig um einen angemessenen Schutz im Inland kümmern alle FW sind seit dem in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert (siehe SGB VII, 2 Abs. 3, Nr. 2c). Der Träger ist verpflichtet, die Freiwilligen im Entgeltnachweis ihrer Berufsgenossenschaft bzw. ihres Unfallversicherungsträgers zu melden und die Beiträge zu entrichten (siehe Schreiben vom BAFzA vom ) verhältnismäßige finanzielle Beteiligung der FW ist erlaubt Zuwendungsfähige teilnehmendenbezogene Ausgaben: - Taschengeld (in angemessener Höhe, nicht mehr als 350,- EUR) - Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten, Versicherung Festbetragsfinanzierung je FWmonat von 250,- EUR oder Fehlbedarfsfinanzierung von bis zu 350,- EUR je FWmonat Es wird die Zeit im Ausland und die Zeit der vor- und nachbereitenden Seminare in Deutschland Auslandskrankenversicherung, Unfallversicherung inkl. Invalidität und Todesfall, Pflegeversicherung, Haftpflichtund Rücktransport (Mindestvers.summe Invalidität und Todesfall: EUR mit 225% Progression) dazu keine Angabe Für Aufrechterhaltung des Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes im Inland sind die FW selbst verantwortlich. alle FW sind seit dem in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert (siehe SGB VII, 2, Abs. 3, Nr. 2b). Die Freiwilligen sind in der Unfallkasse des Bundes versichert. Die Beiträge zahlt das BMZ. Für die Träger ist die Leistung beitragsfrei. Die Entsendung ist für FW kostenlos. Das Einbringen von Spendenmitteln bis zu 150,- EUR pro TN-Monat ist erlaubt, darf aber nicht Voraussetzung sein Pflichtleistungen der EO: - Mind. 100,- EUR Taschengeld - Angemessene Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten, Versicherungen, - Übernahme von Impfkosten, wenn KV nicht zahlt und Impfung vom AA empfohlen (den FW dürfen mit Ausnahme der Visakosten keine Kosten entstehen) Anteilsfinanzierung: 75% der förderfähigen Gesamtausgaben (25% aus Eigenmitteln der EO): Höchstens 580,- EUR pro FW/ Monat (bis zu 230,- EUR für fachl.-pädag. Begleitung und bis zu 350,- EUR für Durchführungskosten) - plus 75% der Kosten für Auslandskrankenversicherung Es wird nur die Zeit im Ausland berücksichtigt. Die Berechnung richtet sich nicht nach Kalendermonaten,

4 berücksichtigt. Zur Berechnung werden die Tage im Ausland und die Seminartage in Deutschland addiert und durch 30 geteilt. Bei unvollständigen Monaten wird ab 15 Tage die volle Förderung gezahlt (siehe Mail vom BAFzA vom ). (Bsp.: 360 Tage im Ausland, 10 Tage Vorbereitungsseminar, 5 Tage Nachbereitungsseminar = 375 Tage (12 Monate + 15 Tage) => Fördergelder für 13 Monate) Finanzen IJFD weltwärts sondern nach "realen" Monaten (z.b bis ). Die monatliche Förderung wird gezahlt, wenn der FW mindestens 15 Tage des unvollständigen Monats im Gastland war (Bsp.: Beginn des FWD im Ausland: Ende: = 11 Monate und 15 Tage im Ausland => Fördergeld für 12 Monate) Sprachkurs Antragsfrist/ Bewilligungszeitraum Ausgaben für Sprachkurse sind nicht zuwendungsfähig Übergangsregelung: - Antragsfrist für Entsendungen vom : Bewilligung: bis März 2012 Regelung ab Jahrgang 2013/ 2014: - Antragsfrist für Entsendungen vom 1. Juni bis 31. Mai des darauf folgenden Jahres: 30. September. - Bewilligung bis Januar des Ausreisejahres. Ausgaben für Sprachkurse sind zuwendungsfähig (Sprachkurs in Vollzeit max. 4 Wochen möglich, dann begleitend zum FWD) Antragsfrist bis zum 30. September für Entsendungen im darauf folgenden Jahr Voraussetzung/ Anerkennungsverfahren/ Grundlagen Voraussetzung Trägeranerkennung/ Anerkennung als EO Anerkennungsverfahren als Träger/ EO Anerkennungsverfahren für Einsatzstellenplätze Grundlage Juristische Personen, die intern. FWD durchführen, ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken dienen, mit Auslandserfahrung, Sitz in Deutschland, Richtlinien einhalten, pädagog. Gesamtkonzept und Qualitätsstand nachweisen Ein endgültiges Trägerzulassungsverfahren gibt es noch nicht. Befristete Trägerzulassungen werden auf formlosen Antrag bis zum verlängert (Info vom BAFzA vom ) Ein Verfahren zur Platzanerkennung im IJFD gibt es noch nicht. Die befristeten Platzanerkennungen werden auf formlosen Antrag bis zum verlängert. Anerkennung neuer Plätze momentan über das ADiA-Anerkennungsverfahren (Info vom BAFzA vom ) - Richtlinie zur Umsetzung des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes vom BMFSFJ (GMBl, S. 1778) vom Geeignete, gemeinwohlorientierte Hilfsund Entsendeorganisationen mit Sitz in Deutschland. Richtlinien einhalten, pädagog. Gesamtkonzept und Qualitätsstand nachweisen Die EO stellt einen Antrag auf Anerkennung als Entsendeorganisation, der vom ww-sekretariat und dem BMZ geprüft wird. Die EO stellt einen Antrag auf Anerkennung von Einsatzplätzen, der vom ww- Sekretariat und BMZ geprüft wird. Die Anerkennung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. 6 Monate vor Ablauf der Einsatzstellen-Anerkennung muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden. - Richtlinie zur Umsetzung des entwicklungspolitischen Freiwilligendienstes weltwärts vom BMZ ( )

5 Förderrichtlinie Jugendfreiwilligendienste (RL-JFD) vom 22. Juli 2011 Zuwendungsgeber BMFSFJ BMZ

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