Kundmachungen. Flächenwidmungspläne. Verfahren gemäß 24 Abs.3 ROG Ansuchen

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1 Seite 2 Amtsblatt /14. Juni 2002 Folge 11/2002 en Zahl: 9/00/49581/2000/42 Salzburg, 5. Juni 2002 Flächenwidmungspläne Zahl: 9/00/44973/2001/15 Salzburg, am 7. Juni Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Salzburg Flächenwidmungsplan 1997 (FWP 1997) im Bereich der Liegenschaft Haiml an der Trautmannstraße Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Salzburg hat in seiner Sitzung am 30. Jänner 2002 gemäß 21 Abs. 6 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 ROG 1998, LGBl. Nr. 44/1998, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 82/2001, die 9. Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Salzburg (Flächenwidmungsplan 1997 FWP 1997) entsprechend der planlichen Darstellung ONr. 9 beschlossen. Die Salzburger Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. Mai 2002, Zahl /01841/4-2002, diesem Beschluss die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt. Gemäß 19 Abs. 1 des Salzburger Stadtrechts 1966 erfolgt hiemit die durch Auflegung zur öffentlichen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden ( 13 Abs. 5 AVG) des Magistrates bei der Mag. Abt. 9/00 Raumplanung und Verkehr, Schwarzstraße 44, 4. Stock. Der Stadtrat Johann Padutsch stadt:leben Das Magazin der Stadt Salzburg für Politik, Kultur und Service Ihr direkter Draht Tel Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Salzburg Flächenwidmungsplan 1997 (FWP 1997) im Bereich der Liegenschaft Modl an der Maximiliangasse Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Salzburg hat in seiner Sitzung am 12. September 2001 gemäß 21 Abs. 6 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 ROG 1998, LGBl. Nr. 44/1998, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 82/2001, die 10. Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes der Landeshauptstadt Salzburg (Flächenwidmungsplan 1997 FWP 1997) entsprechend der planlichen Darstellung ONr. 34 beschlossen. Die Salzburger Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. Mai 2002, Zahl /01832/6-2002, diesem Beschluss die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt. Gemäß 19 Abs. 1 des Salzburger Stadtrechts 1966 erfolgt hiemit die durch Auflegung zur öffentlichen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden ( 13 Abs. 5 AVG) des Magistrates bei der Mag. Abt. 9/00 Raumplanung und Verkehr, Schwarzstraße 44, 4. Stock. Der Stadtrat Johann Padutsch Verfahren gemäß 24 Abs.3 ROG 1998 Zahl: 5/01/34412/2002/007 Ansuchen Salzburg, 28. Mai 2002 Stadtgemeinde Salzburg, Ansuchen um raumordnungsmäßige Bewilligung (Einzelbewilligung) gemäß 24 Abs. 3 ROG 1998 für die Errichtung eines Vereinshauses (Verwaltungsgebäude mit Gemeinschaftsraum, Büro und Nasszellen) auf Gst. 1266/2 KG Bergheim II, Liegenschaft Franz-Wolfram-Scherer-Straße 29.

2 Folge 11/2002 Amtsblatt / 14. Juni 2002 Seite 3 Gemäß 24 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998, LGBl. Nr. 44/1998 idf LGBl.Nr. 68/2000, wird hiemit folgendes, beim, Abt. 5/01 Baurechtsamt, Auerspergstraße 7,1. Stock, Zimmer Nr. 14, zur Einsicht aufliegende Ansuchen um raumordnungsmäßige Bewilligung (Erteilung einer Einzelbewilligung) kundgemacht. Antragsteller: Stadtgemeinde Salzburg, vertreten durch die Mag.-Abt. 4/02 Grundamt Antragsgegenstand (Art und Ort des Vorhabens): Errichtung eines Vereinshauses (Verwaltungsgebäude mit Gemeinschaftsraum, Büro und Nasszellen) auf Gst. 1266/2 KG Bergheim II, Liegenschaft Franz-Wolfram-Scherer-Straße 29. Zu diesem Vorhaben können Anregungen und sonstige Vorbringen eingebracht werden, die in die Beratungen des Stadtsenates zur bescheidmäßigen Erledigung einbezogen werden. Die Entscheidung des Stadtsenates darf erst nach Ablauf einer Frist von vier Wochen ab dieser erfolgen. Zahl: 5/00/51845/2001/016 SR Dr. Herbert Lechner Salzburg, 4. Juni 2002 St. Rupert Besitzgesellschaft & Co KEG, Ansuchen um raumordnungsmäßige Einzelbewilligung gemäß 24 Abs. 3 ROG 1998 für die Errichtung eines Zubaues an das Bestandsobjekt, die Änderung des Verwendungszweckes des Hotelbetriebes in ein Geschäftsund Bürohaus mit Gastronomiebereich und Herstellung von 48 oberirdischen Parkplätzen auf Gst. 148, 149, 863, KG Morzg, Liegenschaft Morzgerstraße 31. Gemäß 24 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 ROG 1998 wurde aufgrund des Beschlusses des Stadtsenates der Landeshauptstadt Salzburg vom , nach der mit Bescheid des Amtes der Salzburger Landesregierung vom , Zahl: /01295/4-2002, erteilten aufsichtsbehördlichen Genehmigung mit Bescheid des Magistrates Salzburg vom , Zahl: 5/00/51845/2001/015, die raumordnungsmäßige Bewilligung (Einzelbewilligung) für die Errichtung eines Zubaues an das Bestandsobjekt, die Änderung des Verwendungszweckes des Hotelbetriebes in ein Geschäfts- und Bürohaus mit Gastronomiebereich und Herstellung von 48 oberirdischen Parkplätzen auf Gst. 148, 149, 863 KG Morzg, Liegenschaft Morgerstraße 31, das im Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Salzburg als Grünland-ländliche Gebiete ausgewiesen ist, erteilt. SR Dr. Herbert Lechner Keine Erteilte Bewilligung Bebauungspläne Zahl: 9/00/25237/02/4 Salzburg, 4. Juni 2002 Bebauungsplan der Aufbaustufe Fallnhauser/Ignaz- Harrer-Str. 1/A1, hier: öffentliche Auflage des Entwurfes Gemäß 38 Abs. 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes ROG 1998, LGBl.Nr. 44/1998, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes der Aufbaustufe Fallnhauser / Ignaz-Harrer-Str. 1/A1, durch vier Wochen, und zwar in der Zeit vom bis einschließlich beim, Mag. Abt. 9/00 - Raumplanung und Verkehr, Schwarzstraße 44, 4. Stock, während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufgelegt wird. Die in Betracht kommenden Dienststellen des Bundes, die gesetzlichen beruflichen Vertretungen sowie die sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Planungsinteressen verfolgen, und die Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, sind berechtigt, innerhalb der Auflagefrist begründete schriftliche Einwendungen vorzbringen. Die Einwendungen sind durch geeignete Unterlagen so zu belegen, dass eine einwandfreie Beurteilung möglich ist. keine Der Stadtrat: Johann Padutsch Einleitungen Beschlüsse und Bausperren

3 Seite 4 Amtsblatt /14. Juni 2002 Folge 11/2002 keine Zahl: 6/04/80602/1991/106 Sonstiges Salzburg, 27. Mai 2002 A1 Westautobahn - Neubau der Bahnwegbrücke bei km 292,6; Westautobahn; Ausbau gemäß 29 Abs. 2 Salzburger Landesstraßengesetz 1972, LGBl.Nr. 119/1972 Der Stadtsenat der Landeshauptstadt Salzburg hat in seiner Sitzung vom beschlossen: Gemäß 29 Abs. 2 Salzburger Landesstraßengesetz 1972, LGBl.Nr 119/1972, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 92/2001, wird der Ausbau des Verbindungsweges von der Lexengasse zur Bahnbrücke beschlossen. Gemäß 29 Abs. 2 Salzburger Landesstraßengesetz 1972 wird der Verbindungsweg von der Lexengasse zur Bahnbrücke als Gemeindestraße I. Klasse bestimmt. Gemäß 19 Abs. 1 des Salzburger Stadtrechtes 1966 erfolgt hiermit die durch Auflegung zur öffentlichen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden ( 13 Abs. 5 AVG) des Magistrates (bei der Mag. Abt. 6/04 Straßen- und Brückenamt, A-5020 Salzburg, Faberstraße 11, 4. Stock, Zimmer Nr. D 53). Zahl: 8/01/20422/2002/6 Der Stadtrat: Ing. Dr. Josef Huber Steuerterminkalender Juli 2002 Salzburg, 28. Mai 2002 Städtische Steuern und Abgaben im Juli Ortstaxe u. bes. Fondsbeitrag gem. Sbg. Fremdenverkehrsgesetz für Mai 2002 Kommunalsteuer für Juni 2002 Peter Santner Zahl: 6/02/49240/2001/008 Salzburg, 15. Mai 2002 Festsetzung des Durchschnittspreises a) aller Hauptkanäle ( 11 Abs. 3 Anliegerleistungsgesetz) sowie b) eines Hauskanalanschlusses ( 11 Abs. 4 Anliegerleistungsgesetz); hier: Berichtigung der vom 30. April 2002 im Amtsblatt Nr. 8/2002 Berichtigung Die in der gegenständlichen Angelegenheit erfolgte vom 11. April 2002, Zahl 6/02/49240/2001/006, abgedruckt im Amtsblatt vom 30. April 2002, Nr. 8/2002 auf Seite 10, wird dahingehend berichtigt, dass folgende formelle Änderungen im Sinne des 19 Abs. 5 des Salzburger Stadtrechtes 1966, LGBl. Nr. 47/1966 idf. LGBl. Nr. 16/1997, vorgenommen werden, dass in der die irrtümlich entfallenen punktweisen Gliederungen durch folgende Einfügungen ergänzt werden, und zwar dass a) dem Ausdruck Gemäß 11 Abs. 3 des Anliegerleistungsgesetzes - ALG die Punktbezeichnung 1. vorangestellt wird, sowie b) dem Ausdruck Gemäß 11 Abs. 4 des Anliegerleistungsgesetzes die Punktbezeichnung 2. vorangestellt wird. Der Magistratsdirektor: Ing. Dr. Josef Riedl qw Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg Jahrgang 53, Folge 11/ Juni 2002 Eigentümer, Herausgeber, Verleger: Stadtgemeinde Salzburg, Informationszentrum. Redaktion: Dr. Gaby Strobl-Schilcher, Produktion: Doris Stockklauser. Alle Schloß Mirabell, 5024 Salzburg, Tel. 0662/8072/2741 oder 2255, info-z@stadt-salzburg.at. Für den Anzeigenteil verantwortlich: Sinz Werbeagentur, Reichenhaller-Str. 10b, Tel. 0662/ (Fax DW 10), ISDN: , office@sinz.at. Gültiger Anzeigentarif von 19. Dezember Erscheint zweimal im Monat. Bezugspreis: im Abonnement jährlich 18,89 Postsparkassenkonto , Girokonto der Salzburger Sparkasse. Druck: Im Haus. Das Amtsblatt der Stadt Salzburg ist das offizielle sorgan der Stadtverwaltung Salzburg.

4 Folge 11/2002 Amtsblatt / 14. Juni 2002 Seite 5 Öffentliche Ausschreibungen Zahl: 7/02/36028/2002/001 Salzburg, 27. Mai 2002 Lieferung und Montage einer Hubarbeitsbühne für die Öffentliche Beleuchtung der Stadtgemeinde Salzburg. Auftraggeber: Stadtgemeinde Salzburg. Offenes Verfahren Ausschreibende Dienststelle: Magistratsabteilung 7/02, Wirtschaftshof, Siezenheimerstraße 20, 5020 Salzburg, Tel. 0662/ , Fax 0662/ Gegenstand der Leistung: Lieferung und Montage einer Hubarbeitsbühne für die Öffentliche Beleuchtung der Stadtgemeinde Salzburg. Geplanter Liefertermin: 8 Monate ab schriftlicher Auftragserteilung. Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen können ab Montag, den 17. Juni 2002, beim Wirtschaftshof, Siezen-heimerstraße 20, 5020 Salzburg, während der Amtsstunden behoben bzw. unter der Tel.-Nr. 0662/ angefordert werden. Für die Anbotsunterlagen ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 24,-- (inkl. 20 % Mwst.) zu leisten. Dieser Kostenbeitrag wird mittels Rechnung vorgeschrieben. Einreichungsfrist der Angebote: Spätestens Donnerstag, 11. Juli 2002, 8.30 Uhr. Einreichungsort:, Haupt-, Ein- und Auslaufstelle, Schloss Mirabell, 5024 Salzburg. Ende der Zuschlagsfrist: 12 Wochen nach Ablauf der Angebotsfrist Angebotsöffnung: Donnerstag, 11. Juli 2002, Uhr, Siezenheimerstraße 20, 5020 Salzburg, Amtsleitung. Der Abteilungsvorstand: Dr. Stadler Zahl: 6/04/86904/91/150 Offenes Verfahren Salzburg, 5. Juni 2002 Auftraggeber: Stadtgemeinde Salzburg Ausschreibende Dienststelle: Magistratsabteilung 6/04 Straßen- und Brückenamt, Faberstraße 11, A-5024 Salzburg, Tel. 0662/ , Fax 0662/ Bauvorhaben: Straßenwiederherstellung im Bereich Heizkraftwerk Mitte Gegenstand der Leistung: Aushub-, Schüttungs-, Pflasterung- und Entwässerungsarbeiten, Errichtung von Baumscheiben Teilnahmeberechtigt sind nur entsprechend leistungsfähige Unternehmen, die zur Durchführung dieser Arbeiten berechtigt und nachweislich befähigt sind. Geplanter Ausführungszeitraum: Voraussichtlich von September 2002 bis Frühjahr 2003 Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen können ab Freitag, den beim Straßen- und Brückenamt, Faberstraße 11, 4. Stock - Sekretariat während der Amtsstunden gegen Nachweis der Einzahlung mittels Erlagschein mit dem Vermerk Straßenwiederherstellung im Bereich Heizkraftwerk Mitte, Vast in Höhe von 30 (inkl. 20% USt.) behoben werden. Die Zahlung hat entweder auf Konto Nr , BLZ 60000, der Postsparkasse oder auf Konto Nr , BLZ 20404, der Salzburger Sparkasse zu erfolgen. Der Ausschreibung liegt ein Datenträger nach ÖNORM B 2063 (Ausgabe 1996) bei. Vadium: Dem Angebot ist der Nachweis über den Erlag eines Vadiums in der Höhe von 5% des Gesamtpreises beizulegen. Teilangebote: Sind nicht zulässig. Ablauf der Angebotsfrist: Freitag, , 9:00 Uhr Einreichungsort:, Haupt- Ein- und Auslaufstelle, Schloss Mirabell, A-5024 Salzburg Ende der Zuschlagsfrist: 3 Monate nach Ablauf der Angebotsfrist Angebotsöffnung: Freitag, , 10:30 Uhr

5 Seite 6 Amtsblatt /14. Juni 2002 Folge 11/2002 Faberstraße 11, 4. Stock Besprechungszimmer Bietern und deren Bevollmächtigten ist die Teilnahme gestattet. TOAR Ing. Werner Klement Zahl: 6/04/20151/2002/27 Auftraggeber: Stadtgemeinde Salzburg Offenes Verfahren Salzburg, 5. Juni 2002 Ausschreibende Dienststelle: Magistratsabteilung 6/04 Straßen- und Brückenamt, Faberstraße 11, A-5024 Salzburg, Tel. 0662/ , Fax 0662/ Bauvorhaben: Deckeninstandsetzung und Belagsarbeiten im Stadtgebiet von Salzburg Teil 3 Gegenstand der Leistung: Asphaltierungs- und Entwässerungsarbeiten, teilweise Pflasterungen Teilnahmeberechtigt sind nur entsprechend leistungsfähige Unternehmen, die zur Durchführung dieser Arbeiten berechtigt und nachweislich befähigt sind. Geplanter Ausführungszeitraum: Voraussichtlich von Sommer 2002 bis Herbst 2002 Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen können ab Freitag, den beim Straßen- und Brückenamt, Faberstraße 11, 4. Stock - Sekretariat während der Amtsstunden gegen Nachweis der Einzahlung mittels Erlagschein mit dem Vermerk Deckeninstandsetzung und Belagsarbeiten im Stadtgebiet von Salzburg 2002, Vast in Höhe von 30 (inkl. 20% USt.) behoben werden. Die Zahlung hat entweder auf Konto Nr , BLZ 60000, der Postsparkasse oder auf Konto Nr , BLZ 20404, der Salzburger Sparkasse zu erfolgen. Der Ausschreibung liegt ein Datenträger nach ÖNORM B 2063 (Ausgabe 1996) bei. Vadium: Dem Angebot ist der Nachweis über den Erlag eines Vadiums in der Höhe von 5% des Gesamtpreises beizulegen. Teilangebote: Sind nicht zulässig. Ablauf der Angebotsfrist: Freitag, , 9:00 Uhr Einreichungsort:, Haupt- Ein- und Auslaufstelle, Schloss Mirabell, A-5024 Salzburg Ende der Zuschlagsfrist: 3 Monate nach Ablauf der Angebotsfrist Angebotsöffnung: Freitag, , 10:00 Uhr Faberstraße 11, 4. Stock - Besprechungszimmer Bietern und deren Bevollmächtigten ist die Teilnahme gestattet. TOAR Ing. Werner Klement Zahl: MD/07/36425/2002/1 "Volksbegehren gegen Abfangjäger" Salzburg, im Juni 2002 Verlautbarung über das Eintragungsverfahren Auf Grund der im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 24. Mai 2002 veröffentlichten Entscheidung des Bundesministers für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung "Volksbegehren gegen Abfangjäger" stattgegeben wurde, wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl.Nr. 344, in der Fassung des Bundesgesetzblattes BGBl. I Nr. 98/2001, festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist von Montag, dem 29. Juli 2002, bis (einschließlich) Montag, den 5. August 2002,

6 Folge 11/2002 Amtsblatt / 14. Juni 2002 Seite 7 in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige, eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift (Familien- und Vorname) in die Eintragungsliste erklären. Die Eintragung hat außerdem das Geburtsdatum und die Adresse des/der Stimmberechtigten zu enthalten. Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag (24. Juni 2002) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben. Demnach sind alle Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vor dem 1. Jänner 2002 (spätestens 31. Dezember 2001) das 18. Lebensjahr (Jahrgang 1983 und ältere) vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, berechtigt, sich in die Eintragungslisten einzutragen. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung ihres Stimmrechtes eine Stimmkarte. Die Eintragungslisten liegen während des Eintragungszeitraumes an folgenden Adressen auf: Bezirk: Benennung: Wahlsprengel EINTRAGUNGSLOKAL: von bis 1 NEUSTADT - ÄUSSERER-STEIN Schloß Mirabell 2 ELISABETHVORSTADT VS Pestalozzistraße Pestalozzistr. 4 3 ITZLING-KASERN-SAM Seniorenheim Itzling Schop perstraße 17 4 GNIGL-LANGWIED Vereinsheim Gnigl Minnesheimstr SCHALLMOOS Kindergarten Schallmoos Weiserhofstraße 2 6 PARSCH Archiv der Stadt Salzburg Anton-Graf-Str. 4/Fürbergstr AIGEN-ABFALTER-GLAS Volksschule Aigen Reinholdgasse 18 8 LEHEN Volksschule Lehen I Nelkenstraße 5 9 LIEFERING Seniorenheim Liefering Laufenstr MAXGLAN-AIGLHOF Pfarrzentrum Maxglan Maximiliangasse 1 11 TAXHAM Seniorenheim Taxham O.-v.-Lilienthal-Straße 7 12 RIEDENBURG Pfarramt Mülln Augustinergasse 4 13a LEOPOLDSKRON-MOOS Volksschule Leopoldskron u Moosstraße 78 13b GNEIS - MORZG Kindergarten Kleingmain und Morzger Straße NONNTAL-HERRNAU Volksschule Nonntal, Nonntaler Hauptstraße 3 15 ALTSTADT-MÜLLN Schloß Mirabell 16 JOSEFIAU-ALPENSTRASSE Volksschule Josefiau Billrothstraße 4 17 FLIEGENDE EINTRAGUNGS- Landeskrankenanstalten Landespflegeanstalt KOMMISSION Landesnervenklinik Unfallkrankenhaus KH d. Barmh. Brüder Dia koniezentrum Seniorenheim Aigen die Krankentrakte der städt. Seniorenheime Justizanstalt

7 Seite 8 Amtsblatt /14. Juni 2002 Folge 11/2002 Dort ist auch der Text des Volksbegehrens angeschlagen. Haus des Roten Kreuzes Wehrle polizeil. Gefangenenhaus Eintragungen können an nachstehend angeführten Tagen und zu folgenden Zeiten vorgenommen werden: Montag bis Uhr Dienstag bis Uhr Mittwoch bis Uhr Donnerstag bis Uhr Freitag bis Uhr Samstag bis Uhr Sonntag bis Uhr Montag bis Uhr Der Bürgermeister: Dr. Heinz Schaden Zahl: MD/07/36425/2002/1 Salzburg, im Juni 2002 Zahl: MD/07/VB/2002 Salzburg, im Juni 2002 "Volksbegehren gegen Abfangjäger" Gemäß 13 Volksbegehrengesetz 1973, BGBl.Nr. 344, in der Fassung BGBl.I Nr. 298/2001 in Verbindung mit 58 Nationalratswahlordnung 1992, BGBl.Nr. 472 in der Fassung BGBl. I Nr. 298/2001 wird verfügt: I. In Gebäuden in denen Eintragungslisten für die obgenannten Volksbegehren aufliegen und im Umkreis von 30 m ist während der Eintragungsfrist, das ist vom 29. Juli bis einschließlich 5. August 2002, jede Volksbegehrenwerbung, insbesondere durch Ansprachen an die Stimmberechtigten, durch Anschlag oder Verteilen von Informationsmaterial und dergleichen, ferner jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten. II. Das Verbot des Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene Waffen, die von öffentlichen, im Dienst befindlichen Sicherheitsorganen nach ihren dienstrechtlichen Vorschriften getragen werden müssen. III. Übertretungen der im I. Abschnitt ausgesprochenen Verbote werden mit Geldstrafe bis zu Euro 220,00, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 2 Wochen geahndet. Der Bürgermeister Dr. Heinz Schaden "Volksbegehren gegen Abfangjäger"; Ausstellung von Stimmkarten Information In der Stadt Salzburg werden für das oben angeführte Volksbegehren zu folgenden Zeiten Stimmkarten ausgestellt: Vom bis einschließlich im Wahl- und Meldeamt, 5020 Salzburg, Kieselgebäude, Saint-Julien-Straße 20, 4. Stock, Zimmer 455, während der Amtsstunden, das ist Montag bis Donnerstag Freitag von 8.00 Uhr bis Uhr von 8.00 Uhr bis Uhr und zusätzlich vom bis einschließlich in den jeweils zuständigen Eintragungslokalen während der unten angeführten Eintragungszeiten: Montag von 8.00 bis Uhr Dienstag von 8.00 bis Uhr Mittwoch von 8.00 bis Uhr Donnerstag von 8.00 bis Uhr Freitag von 8.00 bis Uhr Stimmberechtigte, die im Besitz einer Stimmkarte sind, können ihr Stimmrecht auch in jeder anderen Gemeinde ausüben. Ein Identitätsnachweis ist dabei vorzulegen. Der Bürgermeister: Dr. Heinz Schaden

8 Folge 11/2002 Amtsblatt / 14. Juni 2002 Seite 9 Bundesministerium für Inneres Zahl: /6 V/6/02 Erschienen am Volksbegehren gegen Abfangjäger Einleitungsantrag Herrn Rudolf Fussi, Ziegelofengasse 27/4/3, 1050 Wien Entscheidung Gemäß 5 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr. 344, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001, wird dem am 7. Mai 2002 vorgelegten Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut stattgegeben: Volksbegehren gegen Abfangjäger Der Nationalrat möge ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, das der Bundesregierung den Ankauf von Abfangjägern untersagt. Gemäß 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973 werden für dieses Volksbegehren festgesetzt: Stichtag: 24. Juni 2002 Beginn des Eintragungszeitraumes: 29. Juli 2002 Ende des Eintragungszeitraumes: 5. August 2002 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Salzburger Museum Carolino Augusteum Zahl: 2000/1030/099 Der Bundesminister: Dr. Strasser Salzburg, 6. Juni 2002 Bekanntmachung eines Verhandlungsverfahrens 1. Bezeichnung des Auftraggebers: Stadtgemeinde Salzburg als Rechtsträger des Salzburger Museums Carolino Augusteum, dieses vertreten durch seinen Direktor Dr. Erich Marx und dieser vertreten durch das Amt der Salzburger Landesregierung, Landesbaudirektion, Fachabteilung 6/1-Hochbau. 2. Gegenstand der Leistung: 2.1 Beschreibung der Leistung: Statische und konstruktive Bearbeitung eines Flächentragwerkes (Luftkissen) für das Bauvorhaben Salzburger Museum Carolino Augusteum im Residenz-Neugebäude. 2.2 Beschreibung des Projektes (Stand Wettbewerbsentwurf): Das Entwurfsprojekt der Architekten sieht eine Ü- berdachung des 1. Innenhofes des Residenz-Neugebäudes mit einem Luftkissen (Luftwolke) aus ETFE Fluorpolymerfolie vor. Das Luftkissen überdeckt ca. 55% der gesamten Hoffläche von 622 m2 und ist mittig angeordnet. Die umlaufende 3-4 Meter breite Öffnung soll bei Bedarf mit einer Markisenkonstruktion schließbar sein. Die geschätzten Errichtungskosten (gem.önorm B ) für die vorgeschlagene Hofüberdachung (Luftkissen mit Markisenlösung) betragen: netto , Bereits ausgewählte Dienstleistungserbringer: Architekten: Kaschl Mühlfellner, Rupertgasse 4, 5020 Salzburg 3. Art des Verfahrens: Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung gemäß 2. Landesvergabeverordnung. 4. Erfüllungsort: 5020 Salzburg, Mozartplatz Leistungsfrist: Beginn der Leistung (Planungsbeginn) III. Quartal 2002; Baubeginn III. Quartal 2003: Baufertigstellung (Hofüberdachung) voraussichtlich III. Quartal Umstände, die eine besondere Eignung erfordern: Teilnahmeberechtigt sind insbesondere Zivilingenieure für Bauwesen bzw. Ingenieurkonsulenten für Bauwesen sowie Inhaber einer aufrechten gleichwertigen Befugnis eines EWR-Mitgliedsstaates. 7. Termin und Ort für den Eingang der Teilnahmeanträge: Termin: 9. Juli 2002, wobei das Postrisiko beim Antragsteller verbleibt. Ort: Amt der Salzburger Landesregierung, Fachabteilung 6/1-Hochbau, Referat 6/13-Landeshochbau, Postfach 527, 5010 Salzburg. Bei persönlicher Abgabe während der Amtsstunden: 5020 Salzburg, Michael-Pacher-Straße 36, Kanzlei der Fachabteilung 6/1-Hochbau, 4. Stock, Zimmer Nr Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag bzw. zur Verhandlung beigeschlossen werden können: Der Nachweis zu den Kriterien für die Wahl der Teilnehmer zum Verhandlungsverfahren sollte an-

9 Seite 10 Amtsblatt /14. Juni 2002 Folge 11/2002 hand von möglichst aussagekräftigen Beispielen erfolgen. Umfang maximal 5 A4-Seiten. Es wird empfohlen, keine Originalzeugnisse oder dergleichen dem Antrag beizuschließen. Ein allfälliger während der Verhandlung vorgelegter Nachweis zu den Kriterien beim Verhandlungsverfahren für die Erteilung des Zuschlages soll maximal 3 A4-oder A3-Seiten umfassen. 9. Stelle, bei der genauere Informationen über die gewünschte Leistung erhältlich sind: Amt der Salzburger Landesregierung, Fachabteilung 6/1-Hochbau, Referat 6/13-Landeshochbau, Mag. Heinz Permanschlager, Tel.: +43 (0) , Fax: +43 (0) , heinz.permanschlager@salzburg.gv.at 10. Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Teilnehmer: Es werden 3 Teilnehmer auf Basis der unter Punkt 11.1 angeführten Kriterien für die Verhandlung ausgewählt. Bei gleicher Punkteanzahl werden die Teilnehmer unter kommissioneller Aufsicht mittels Losentscheidung ermittelt. 11. Auswahlkriterien: Zur Beurteilung der Teilnahmeanträge bzw. Anbote ist vorgesehen, eine punktemäßige Bewertung unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Wichtung vorzunehmen Kriterien für die Wahl der Teilnehmer zum Verhandlungsverfahren: Referenzprojekte (mindestens zwei ausgeführte Projekte) auf dem Gebiet der leichten Flächentragwerke, insbesondere für vorgespannte Seiltragwerke wandelbare textile Überdachungen pneumatisch gestützte Folienkissen Es wird empfohlen, eine genaue Beschreibung der erbrachten Leistung (zb statisch-konstruktive Bearbeitung, Bearbeitung konstruktiver Details, etc. ) anzugeben. Nicht aus dem Teilnahmeantrag ersichtliche Referenzen werden ausnahmslos nicht berücksichtigt. Wichtung 75 % Sonstige Referenzen nach eigenem Ermessen des Antragstellers (zb besonderer Bezug zur Bauaufgabe, besondere Fähigkeiten und Kenntnisse, etc.). Wichtung 25 % 11.2 Kriterien beim Verhandlungsverfahren für die Erteilung des Zuschlages: Mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren werden den Bietern folgende Unterlagen zur Vorbereitung ausgegeben: Wettbewerbsprojekt (Grundrisse, Ansichten und Schnitte, jeweils M 1:500) mit Entwurfsüberlegungen und Beschreibung der Tragwerkskonstruktion Vertragskonzept Formblatt Gebührenermittlung Kriterium 1; Angebotspreis; Wichtung 50%: Anzubieten in Form eines Zuschlages oder Nachlasses auf die Gebührenermittlung auf dem Formblatt Gebührenermittlung Kriterium 2; Akzeptanz des Vertragskonzeptes; Wichtung 20%: Es ist freigestellt, den Vertrag in der vorgeschlagenen Form zu akzeptieren oder sowohl Erweiterungen als auch Einschränkungen zum beiliegenden Vertragskonzept einzubringen Kriterium 3; Bürostruktur; Wichtung 20%: a) Auftragsabwicklung vor Ort, Zusammenarbeit mit den Architekten, b) Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, Technische Ausstattung Kriterium 5; Sonstige Aspekte; Wichtung 10%: Es können bisher nicht berücksichtigte sonstige für den Bieter bedeutsame Aspekte nach eigenem Ermessen angeführt werden. Salzburger Museum Carolino Augusteum Zahl: 2000/1030/100 Dr. Erich Marx Direktor Salzburg, 6. Juni 2002 Bekanntmachung eines Verhandlungsverfahrens Art des Verfahrens: Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß 2. Landesvergabeverordnung. Auftraggeber: Stadtgemeinde Salzburg als Rechtsträger des Salzburger Museums Carolino Augusteum, dieses vertreten durch seinen Direktor Dr. Erich Marx und dieser vertreten durch das Amt der Salzburger Landesregierung, Landesbaudirektion, Fachabteilung 6/1-Hochbau. Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung: Planung und Objektüberwachung der Gewerk 1: Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitär- Anlagen sowie Gebäudeautomation

10 Folge 11/2002 Amtsblatt / 14. Juni 2002 Seite 11 Gewerk 2: Elektroinstallation und Fördertechnik Gewerk 3: Kunstlichtbeleuchtung Es ist geplant, die vorgenannten Gewerke einzeln zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich außerdem die getrennte Vergabe von Planung und Objektüberwachung vor, daher sind die jeweiligen Angebote unabhängig voneinander zu kalkulieren. Projektbeschreibung: Umbau eines denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes (Residenz Neugebäude) zu einem Museum. 5-geschossiger Gebäudekomplex (Palastanlage) in dem derzeit Teile der Verwaltung des Landes Salzburg untergebracht sind. Der Großteil des Gebäudekomplexes wurde in den Jahren 1598 bis 1602 errichtet. Im 2. Obergeschoss befinden sich besonders schützenswerte Prunkräume. Rauminhalt des museal genutzten Bereiches ca m 3. Rauminhalt der neu zu errichtenden Hofunterkellerung ca m 3. Grundrissfläche des museal genutzten Bereiches ca m 2. Grundrissfläche der neu zu errichtenden Hofunterkellerung ca. 620 m 2. Netto-Gesamtkosten (gem. ÖNORM B ): ,00. Ausführungsort: 5020 Salzburg, Mozartplatz 1 Zahl der Dienstleistungserbringer die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Drei Dienstleistungserbringer. Dauer des Auftrages bzw. Frist für die Erbringung der Dienstleistung: Planungsbeginn: 3. Quartal 2002 Baubeginn: 3. Quartal 2003 Baufertigstellung: voraussichtlich 2. Quartal 2005 Rechtsform bei Bietergemeinschaften: Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Bereits ausgewählte Dienstleistungserbringer: Architekten: Kaschl Mühlfellner, Rupertgasse 4, 5020 Salzburg Einsendefrist für den Eingang der Teilnahmeanträge: Dienstag, 9. Juli 2002, 11:00 Uhr Abgabeanschrift: Amt der Salzburger Landesregierung, Fachabteilung 6/1- Hochbau, Referat 6/16-Haustechnik, Postfach 527, 5010 Salzburg. Bei persönlicher Abgabe während der Amtsstunden: 5020 Salzburg, Michael-Pacher-Straße 36, Kanzlei der Fachabteilung 6/1-Hochbau, 4. Stock, Zimmer Nr Das Angebot muss in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift: Angebot, bitte nicht öffnen abgegeben werden. Stelle, bei der genauere Informationen über die gewünschte Leistung erhältlich sind: Gewerk 1: Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/16- Haustechnik, Ing. Alfred Hohensinn, Tel.: , Fax: , alfred.hohensinn@salzburg.gv.at Gewerk 2+3: Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 6/16- Haustechnik, Ing. Johann Geier, Tel.: , Fax: , johann.geier@salzburg.gv.at Angaben für den Dienstleistungserbringer - Mindestbedingungen (Eignungskriterien): - Berufsberechtigung; - Eintragung in einem Berufs- und/oder Handelsregister; - Erfahrungen im Umgang mit haustechnischen Eingriffen in denkmalgeschützte historische Bausubstanz; - Bearbeitung und Datenaustausch nur auf CAD; Zeichnungsdateien im DWG- Format; - Kommunikation über mit Architekt und Fachplanern; - Mindestausstattung für CAD: AutoCAD 14.0 oder höher; - Datenaustausch über sowie Erreichbarkeit des Projektleiters über Mobiltelefon während der Dienstzeit ist Voraussetzung. Zur Beurteilung der Teilnahmeanträge bzw. Anbote ist beabsichtigt, eine punktemäßige Bewertung unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Gewichtung vorzunehmen. Kriterien für die Wahl der Teilnehmer zum Verhandlungsverfahren: Gewichtung: Referenzprojekte ähnlicher Art, insbesondere - Museumsbauten oder gleichwertigen Kulturbauten mit historischer Bausubstanz 60 %

11 Seite 12 Amtsblatt /14. Juni 2002 Folge 11/2002 (Es wird empfohlen, eine genaue Beschreibung der erbrachten Leistungen anzugeben. Nicht aus dem Teilnahmeantrag ersichtliche Referenzen werden ausnahmslos nicht berücksichtigt.) - Sonstige Referenzen nach eigenem Ermessen des Antragstellers (z.b. besonderer Bezug zur Bauaufgabe, besondere Fähigkeiten und Kenntnisse). 30 % - Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Planungs- und Ausführungsqualität. 10 % Mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren werden den Bietern folgende Unterlagen zur Vorbereitung ausgegeben: Wettbewerbsprojekt (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, jeweils M 1:500) Vertragskonzept Formblatt Gebührenermittlung Es wird darauf hingewiesen, dass die Auswahl der 3 Dienstleistungserbringer, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ohne vorherige Rücksprache mit den Bewerbern ausschließlich auf Basis der beigebrachten Bewerbung samt Unterlagen gemäß vorgenannter Kriterien erfolgt. Seitens des Amtes der Salzburger Landesregierung wird daher empfohlen, die jeweiligen Nachweise der Bewerbung beizuschließen. Zuschlagskriterien für die Planung: - wirtschaftlich günstigstes Angebot 40% Der Vertragsumfang wird vorgegeben, eventuelle Nachlässe/Zuschläge sind als Prozentsätze auf die Gesamt-Nettogebühren anzugeben. - berufliche Erfahrung in Museumsbauten oder gleichwertigen Kulturbauten, nachgewiesen durch Referenzen der letzten 5 Jahre, mit Beschreibung des bearbeiteten Projektumfanges und Bekanntgabe des jeweiligen Ansprechpartners des Auftraggebers; - berufliche Erfahrung des Unternehmens 25% - berufliche Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters 25% - Beschreibung der Ausstattung und Ausrüstung, mit der das Bauvorhaben abgewickelt wird. 5% - Anzahl der dauernd beschäftigten Mitarbeiter 5% mit Angabe der Qualifikation, Angabe der freien Mitarbeiter, Bekanntgabe des vorgesehenen Projektleiters. Zuschlagskriterien für die Objektüberwachung: - wirtschaftlich günstigstes Angebot 40% Der Vertragsumfang wird vorgegeben, eventuelle Nachlässe/Zuschläge sind als Prozentsätze auf die Gesamt-Nettogebühren anzugeben. - berufliche Erfahrung in Museumsbauten oder gleichwertigen Kulturbauten, nachgewiesen durch Referenzen der letzten 5 Jahre, mit Bekanntgabe des jeweiligen Ansprechpartners; - berufliche Erfahrung des Unternehmens 20% - berufliche Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters 20% - Kenntnisse des lokalen, gewerkebezogenen Wirtschaftsraumes im Bereich Salzburg und Umgebung, nachzuweisen durch Referenzliste von diesem Bereich in den letzten 5 Jahren. 10% - Beschreibung der Ausstattung und Ausrüstung, mit der das Bauvorhaben auf der Baustelle abgewickelt wird. 5% - Mindestausstattung für CAD: AutoCAD 14.0 oder höher, Datenaustausch über sowie Erreichbarkeit des Projektleiters über Mobiltelefon während der Dienstzeit ist Voraussetzung. - Anzahl der dauernd beschäftigten Mitarbeiter 5% mit Angabe der Qualifikation, Angabe der freien Mitarbeiter, Angabe des vorgesehenen Projektleiters. Zur Planung steht ein historisches Gebäude, das wertvolle Kunstobjekte unter bestmöglichen konservatorischen Bedingungen langfristig aufnehmen muss. Einerseits soll das erwartete Raumklima in den künftigen Museumsräumen hohe konservatorische Anforderungen bei möglichst niedrigen Betriebskosten erfüllen, andererseits bedarf es eines höchst sensiblen Umgangs mit der historischen Bausubstanz. Für das Gewerk 1 wird daher besonderes Augenmerk gelegt auf: Nachweisbare Erfahrungen in Schadensprävention für sensibles Museumsgut ebenso wie für historische Bauwerke, vorzugsweise unter Anwendung passiver Methoden zur Herstellung optimaler mikroklimatischer Bedingungen. Optimierung der Wechselbeziehung zwischen Licht, Wärme, Luftwechsel und Sicherheit unter Anwendung einfacher Systeme. Minimierung der Investitions-, Betriebs- und Wartungskosten. Die Ermittlung des jeweiligen Auftragnehmers erfolgt nach Abgabe der geforderten Unterlagen in einem Verhandlungsgespräch. Dr. Erich Marx Direktor qwm Frauenbüro Mo Do Uhr, Fr Uhr Tel

12 Folge 11/2002 Amtsblatt / 14. Juni 2002 Seite 13 Salzburger Museum Carolino Augusteum Zahl: 2000/1030/101 Salzburg, 6. Juni 2002 Bekanntmachung eines Verhandlungsverfahrens 1. Bezeichnung des Auftraggebers: Stadtgemeinde Salzburg als Rechtsträger des Salzburger Museums Carolino Augusteum, dieses vertreten durch seinen Direktor Dr. Erich Marx und dieser vertreten durch das Amt der Salzburger Landesregierung, Landesbaudirektion, Fachabteilung 6/1-Hochbau. 2. Gegenstand der Leistung: 2.1 Beschreibung der Leistung: Statische und konstruktive Bearbeitung des Bauvorhabens Salzburger Museum Carolino Augusteum im Residenz-Neugebäude. 2.2 Beschreibung des Projektes (Stand Wettbewerbsentwurf): Umbau eines denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes (Residenz Neugebäude) zu einem Museum. 5-geschossiger Gebäudekomplex (Palastanlage), in dem derzeit Teile der Verwaltung des Landes Salzburg untergebracht sind. Der Großteil des Objektes wurde in den Jahren 1598 bis 1602 errichtet. Im 2. Obergeschoss befinden sich besonders schützenswerte Prunkräume. Rauminhalt des museal genutzten Bereiches ca m 3. Rauminhalt der neu zu errichtenden Hofunterkellerung ca m 3. Grundrissfläche des museal genutzten Bereiches ca m 2. Grundrissfläche der neu zu errichtenden Hofunterkellerung ca. 620 m 2. Geschätzte Netto-Gesamtkosten (gem. ÖNORM B ): , Bereits ausgewählte Dienstleistungserbringer: Architekten: Kaschl Mühlfellner, Rupertgasse 4, 5020 Salzburg 3. Art des Verfahrens: Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Bekanntmachung gemäß 2. Landesvergabeverordnung. 4. Erfüllungsort: 5020 Salzburg, Mozartplatz Leistungsfrist: Beginn der Leistung (Planungsbeginn) III. Quartal 2002; Baubeginn III. Quartal 2003; Baufertigstellung voraussichtlich II. Quartal Umstände, die eine besondere Eignung erfordern: Teilnahmeberechtigt sind insbesondere Zivilingenieure für Bauwesen bzw. Ingenieurkonsulenten für Bauwesen sowie Inhaber einer aufrechten gleichwertigen Befugnis eines EWR-Mitgliedsstaates. 7. Termin und Ort für den Eingang der Teilnahmeanträge: Termin: 9. Juli 2002, wobei das Postrisiko beim Antragsteller verbleibt. Ort: Amt der Salzburger Landesregierung, Fachabteilung 6/1-Hochbau, Referat 6/13-Landeshochbau, Postfach 527, 5010 Salzburg. Bei persönlicher Abgabe während der Amtsstunden: 5020 Salzburg, Michael-Pacher-Straße 36, Kanzlei der Fachabteilung 6/1-Hochbau, 4. Stock, Zimmer Nr Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag bzw. zur Verhandlung beigeschlossen werden können: Der Nachweis zu den Kriterien für die Wahl der Teilnehmer zum Verhandlungsverfahren sollte anhand von möglichst aussagekräftigen Beispielen erfolgen. Umfang maximal 5 A4-Seiten. Es wird empfohlen, keine Originalzeugnisse oder dergleichen dem Antrag beizuschließen. Ein allfälliger während der Verhandlung vorgelegter Nachweis zu den Kriterien beim Verhandlungsverfahren für die Erteilung des Zuschlages soll maximal 3 A4-oder A3-Seiten umfassen. 9. Stelle, bei der genauere Informationen über die gewünschte Leistung erhältlich sind: Amt der Salzburger Landesregierung, Fachabteilung 6/1-Hochbau, Referat 6/13-Landeshochbau, Mag. Heinz Permanschlager, Tel. +43 (0) , Fax: +43 (0) , heinz.permanschlager@salzburg.gv.at 10. Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Teilnehmer: Es werden 3 Teilnehmer auf Basis der unter Punkt 11.1 angeführten Kriterien für die Verhandlung ausgewählt. Bei gleicher Punkteanzahl werden die Teilnehmer unter kommissioneller Aufsicht mittels Losentscheidung ermittelt. 11. Auswahlkriterien: Zur Beurteilung der Teilnahmeanträge bzw. Anbote ist vorgesehen, eine punktemäßige Bewertung unter Berücksichtigung der ausgeschriebenen Wichtung

13 Seite 14 Amtsblatt /14. Juni 2002 Folge 11/2002 vorzunehmen Kriterien für die Wahl der Teilnehmer zum Verhandlungsverfahren: Referenzprojekte ähnlicher Art, insbesondere Erfahrung mit Umbauten und Sanierungen, Erfahrung im Umgang mit historischer Bausubstanz. Es wird empfohlen, eine genaue Beschreibung der erbrachten Leistung (zb statisch-konstruktive Bearbeitung, Bearbeitung konstruktiver Details, Bauaufsicht, Prüfstatik, etc.) anzugeben. Nicht aus dem Teilnahmeantrag ersichtliche Referenzen werden ausnahmslos nicht berücksichtigt. Wichtung 75 % Sonstige Referenzen nach eigenem Ermessen des Antragstellers (zb besonderer Bezug zur Bauaufgabe, besondere Fähigkeiten und Kenntnisse, etc.). Wichtung 25 % Kriterien beim Verhandlungsverfahren für die Erteilung des Zugschlages: Mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren werden den Bietern folgende Unterlagen zur Vorbereitung ausgegeben: Wettbewerbsprojekt (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, jeweils M 1:500) Vertragskonzept Formblatt Gebührenermittlung Kriterium 1; Angebotspreis; Wichtung 50%: Anzubieten in Form eines Zuschlages oder Nachlasses auf die Gebührenermittlung auf dem Formblatt Gebührenermittlung Kriterium 2; Akzeptanz des Vertragskonzeptes; Wichtung 20%: Es ist freigestellt, den Vertrag in der vorgeschlagenen Form zu akzeptieren oder sowohl Erweiterungen als auch Einschränkungen zum beiliegenden Vertragskonzept einzubringen Kriterium 3; Bürostruktur; Wichtung 20%: Auftragsabwicklung vor Ort, Zusammenarbeit mit den Architekten, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, Technische Ausstattung Kriterium 4; Sonstige Aspekte; Wichtung 10%: Es können bisher nicht berücksichtigte sonstige für den Bieter bedeutsame Aspekte nach eigenem Ermessen angeführt werden. Dr. Erich Marx Direktor Öffentliches Gut Gemeingebrauch/ (Ent-) Widmungen Zahl: 4/02/20908/2001/11 Salzburg, 4. Juni 2002 Eduard-Macheiner-Straße; Übernahme von Teilflächen in das private Gut der Stadtgemeinde Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg hat am verfügt, dass Teilflächen aus dem, im öffentlichen Gut der Stadtgemeinde befindlichen Gst 445/39 KG Morzg im Gesamtausmaß von 44 m² in das private Gut der Stadtgemeinde übernommen werden und dessen Widmung für den Gemeingebrauch aufgehoben werden. SR DDr. Wagner Zahl: 04/02/35325/2002/004 Salzburg, 5. Juni 2002 Grunderwerb einer 14 m² großen Teilfläche aus dem Grundstück 915/2 KG Liefering II im Bereich der Saalachstrasse Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Salzburg hat am verfügt, dass eine 14 m² große Teilfläche aus dem Grundstück 915/2 KG Liefering Il, im Bereich der Saalachstrasse, durch die Stadtgemeinde erworben, in deren öffentliches Gut übernommen und dem Gemeingebrauch gewidmet wird. Der Abteilungsvorstand SR DDr. Wagner qwm Bau- und Anlagenbehörde Auerspergstrasse 7 Mo Do Uhr, Fr Uhr Tel

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