Klassifizierungskatalog
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- Claus Hummel
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1 Klassifizierungskatalog der Abteilung Nationale Spiele im DBS Stand: August 01 Handicap - Klasse A : Arme Seite bis Klasse B : Beine Seite bis Klasse C : Cerebralparesen, zentrale Paresen Seite bis 5 Klasse D : Wirbelsäule Seite 5 Klasse E : Neurologisch Seite 5 bis 6 Klasse F : Internistisch Seite 6 Klasse G : Sinnesorgane Seite 6 Mannschaftshandicapzahlen der einzelnen Sportarten (MHZ) Seite 7 Seite -1-
2 Handicap Punkte Handicap Klassen: Klasse A : Handicap: Arme HCP A 1.1 Doppelarmverlust A 1. Oberarm- und Unterarmverlust Vergleichbare Behinderungen u.a. - Dysmelien und Verkürzung um mindestens die Hälfte der zu erwartenden Armlänge sowie nicht - ausgebildeten oder nahezu funktionslosem Ellenbogen und Handrest A 1. - Beidseitige Armlähmungen mit hauptsächlicher Beteiligung des Schultergelenkes und Unfähigkeit zu gezielten Armbewegungen gegen die Schwerkraft mit entsprechenden Atrophien der Muskulatur und Kontrakturen zumindest der Schultergelenke. - Beidseitige Schulter- und Ellenbogengelenksversteifungen oder Bewegungseinschränkungen (Schulter Abspreizung / Anspreizung oder Hebung bis max. 0 Grad Gesamtbeweglichkeit, Ellenbogengelenke: Beugung/Streckung bis max. 15 Grad Gesamtbeweglichkeit) A.1 Doppelunterarmverlust A. Vergleichbare Behinderungen u.a. - Beidseitige Schultergelenksversteifungen oder Bewegungseinschränkungen bis zur Ab spreizung / Anspreizung oder Hebung max. 0 Grad Gesamtbeweglichkeit - Dysmelien mit etwa 1/ Verkürzung der zu erwartenden Armlänge und funktionslosem Ellen bogengelenk oder Handrest A. Einseitiger Armverlust Vergleichbare Oberarmbehinderungen u.a.: - Einseitige Lähmung mit in der Regel funktionslosem Schultergelenk (s.o.) - Einseitige Schulter- und Ellenbogengelenksversteifung oder massiver Bewegungseinschränkungen (s.o.) A. - Einseitige Dysmelie mit Verkürzung über die Hälfte der zu erwartenden Armlänge - Einseitige Dysmelie mit Verkürzung über die Hälfte der zu erwartenden Armlänge und funktionslosem Ellenbogengelenk und Handrest - Oberarmteilverlust A.1 Beidseitiger Handverlust (Amputation in Handgelenkshöhe) A. Beidseitige Unterarmlähmung mit funktionslosem Handgelenk und Fingergebrauchsunfähigkeit Beidseitige Ellenbogenversteifung oder Bewegungseinschränkung bis 15 Grad bei 90 Grad Beugestellung A. A. Wie vor, jedoch über 90 Grad Beugestellung A.1 Einseitiger Unterarmverlust A. Einseitige Ellenbogenversteifung A. Vergleichbare Behinderungen u.a. - Einseitige Armlähmung mit funktionslosem Handgelenk und Fingergebrauchsunfähigkeit sowie Ellenbogenbeweglichkeit nur gegen Schwerkraft (MRC ) A 5.1 Einseitiger Handverlust (Amputation im Handgelenk) A 5. Einseitige Unterarmlähmung mit funktionslosem Handgelenk und Fingergebrauchsunfähigkeit Beidseitige Handlähmung mit Fingergebrauchsunfähigkeit (kräftige Handgelenksbewegungen über A 5. MRC möglich) Beidseitige Handgelenksversteifung einschließlich hochgradiger Bewegungseinschränkung bis 10 A 5. Grad Restbeweglichkeit (Beugung/Streckung) Einseitige Armverkürzung um mehr als 1/ der sonst üblichen Länge (Gegenseite) bei sonst voller A 6.1 Funktionsfähigkeit Verlust von mehr als drei Fingern an jeder Hand bzw. fehlende Funktionsfähigkeit bei gleichzeitig A 6. grober Behinderung durch Fehlstellung A 7.1 Einseitige Handlähmung mit Fingergebrauchsunfähigkeit (funktionsfähiges Handgelenk möglich) Abt. Nat. Spiele Seite - - gültig: August 01
3 Einseitige Handgelenksarthrodese oder minimale Restbeweglichkeit bis zu 10 Grad Beugung / A 7. Streckung A 7. Vergleichbare Behinderungen Verlust von mindestens drei Fingern einer Hand bzw. völlige Funktionslosigkeit mit grob behindernder Fehlstellung A 8 Beidseitige Bewegungseinschränkung und Teillähmung der Schultergelenke (Abspreizung/Anspreizung mehr als 0 Grad, schnelle Bewegung auch gegen die Schwerkraft und Bewegung gegen leichten A Widerstand ) A 9.1. Behinderung wie vor; jedoch über 60 Grad A 9. Schultergelenk wie vor, jedoch nur einseitig Beidseitige Bewegungseinschränkung oder Teillähmung der Ellenbogengelenke von mehr als 15 A 9..1 Grad, schnelle Bewegungen auch gegen die Schwerkraft bzw. leichten Widerstand A 9.. Behinderung wie zuvor, jedoch Beweglichkeit über 5 Grad A 9. Behinderung wie zuvor, jedoch Beweglichkeit über 5 Grad Klasse B : Handicap: Beine B 1.1 Doppelbeinverlust: mit/ohne Prothese, B 1. Ober- und Unterschenkelverlust mit/ohne Prothese, B 1. Vergleichbare Behinderungen u.a. Beidseitig: - Hüftgelenkversteifung oder hochgradige Bewegungseinschränkung bis max. 0 Grad Gesamtbeweglichkeit (Beugung/Streckung) B 1. Beidseitige Beinlähmung mit Funktionslosigkeit vor allem der Becken- und Hüftgelenke stabilisierende Muskulatur (Orthese mit Beckenring und beidseitiger Oberschenkelfassung ist obligat, keine nennenswerte Gehleistung) mit/ohne Orthese, Dysmelien beidseits mit Verkürzung um mehr als die Hälfte und funktionslosen Kniegelenken und Füßen B 1.5 mit/ohne Orthese, B.1 Doppelunterschenkelverlust mit/ohne Prothese, B. Einseitiger Oberschenkelverlust Beidseitige Teilsteife der Kniegelenke mit einer hochgradigen Bewegungseinschränkung bis zu B. max. 15 Grad Gesamtbeweglichkeit je Seite (Beugung/Streckung) B. Vergleichbare Behinderungen Beidseitige Beinlähmung mit funktionslosen Knie- und Fußgelenken (beidseitige Oberschenkelorthese obligat) B.5 mit/ohne Orthese, Einseitige Beinlähmung mit funktionslosen Becken- und Hüftgelenk stabilisierenden Muskulatur B.6 (Orthese mit Beckenring in der Regel obligat) B.1 Beidseitige Unterschenkellähmung (funktionsloses Sprunggelenk mit evtl. Kontrakturen, keine Peronäuslähmung) B. Beidseitige Scheingelenksbildung an Ober- und Unterschenkel, instabiles Kniegelenk, die das Tragen eines Stützapparates unbedingt erforderlich macht, der als Tuber-Stützapparat ausgebildet ist oder das Kniegelenk in einer Führung sperrt mit/ohne Stützapparat, Einseitige Hüftgelenkversteifung einschließlich einer hochgradigen Bewegungseinschränkung bis B. 0 Grad Gesamtbewegung (Beugung/Streckung) B. Vergleichbare Behinderungen Abt. Nat. Spiele Seite - - gültig: August 01
4 B.1 Einseitiger Unterschenkelverlust Einseitige Kniegelenksversteifung einschließlich einer hochgradigen Bewegungseinschränkung bis B. zu 15 Grad Gesamtbeweglichkeit (Beugung/Streckung) B. Beidseitiger Vorfußverlust (Amputation durch die Fußwurzel, keine Mittelfußstümpfe) B. Vergleichbare Behinderung u.a. Dysmelie Beidseitige Sprunggelenksversteifung einschließlich einer hochgradigen Bewegungseinschränkung B 5.1 bis zu max. 10 Grad Restbeweglichkeit (Beugung/Streckung) B 5. Einseitige Beinverkürzung um mehr als 6 cm B 5. Einseitige komplette Unterschenkellähmung (funktionsloses Sprunggelenk) B 5. Einseitige Scheingelenksbildung an Ober- und Unterschenkel oder instabiles Kniegelenk, welches das Tragen eines OberschenkeIstützapparates mit Tubersitz oder Kniegelenksperre unbedingt erforderlich macht Beidseitige schwere Fußdeformationen bei denen die Gehfähigkeit ohne das Tragen von orthopädischem Schuhwerk nicht gegeben ist B 5.5 B 5.6 Vergleichbare Behinderungen u. a. Dysmelien Einseitige Sprunggelenksversteifung einschließlich einer hochgradigen Bewegungseinschränkung B 6.1 bis zu max. 10 Grad Restbeweglichkeit (Beugung/Streckung) Einseitiger Vorfußverlust (Amputation durch die Fußwurzel oder beidseitige Amputation durch die B 6. Mittelfußknochen oder beidseitiger Verlust aller Zehen) Einseitige Fußdeformität bei der die Gehfähigkeit ohne orthopädisches Schuhwerk nicht gegeben B 6. ist Beidseitige Kniegelenksinstabilität, die zu Tragen stabilisierender Kniegelenksorthesen zwingt ansonsten nahezu freier und kräftiger Kniegelenksfunktion (Bandagen nicht ausreichend) B6..1 B 6.. Wie zuvor, jedoch B 6.5 Vergleichbare Behinderungen B 7.1 Einseitiger Mittelfußstumpf oder Verlust aller Zehen des Fußes Einseitige hochgradige Kniegelenkinstabilität, die zum Tragen einer Kniegelenksorthese zwingt B 7. (Bandage nicht ausreichend), annähernd freie Beweglichkeit B 7. Vergleichbare Behinderungen B 8.1 Beidseitige Bewegungseinschränkung oder Teillähmung der Hüftgelenke (über 0 Grad Gesamtbeweglichkeit in Beugung/Streckung bzw. Hüftgelenksaktionen gegen die Schwerkraft mit der Möglichkeit der Beckenstabilisierung im Stand und Gang) B 8. Gleich wie 8.1, jedoch nur einseitig B 8..1 Beidseitige Bewegungseinschränkung oder Teillähmung der Kniegelenke (Beweglichkeit über 15 Grad Gesamtbeweglichkeit in Beugung/Streckung bzw. schnelle Aktionen gegen die Schwerkraft oder Bewegung gegen leichten Widerstand) B 8.. Behinderung wie zuvor, jedoch über 75 Grad B 8. Gleich wie 8..1, jedoch nur einseitig B 8..1 vergleichbare Behinderungen B Beidseitige Bewegungseinschränkung oder Teillähmung der Sprunggelenke (größer als 10 Grad Restbeweglichkeit in Beugung/Streckung oder Aktion gegen leichten Wiederstand) z.b. Peronäuslähmung B 8.5. Wie zuvor, Beweglichkeit über 0 Grad B 8.6 Wie 8.5.1, jedoch nur einseitig B 8.7 Vergleichbare Behinderungen im Sprunggelenk Klasse C : Handicap: Cerebralparesen u. zentrale Paresen Diplegie oder schwere Hemiplegie oder Quadriplegie, gehfähig a) Mäßige bis schwere Spastik und/oder Parese beider unteren Extremitäten mit schwerer Gehbehinderung. Der Gebrauch von Gehhilfen ist in der Regel obligat. Kurze Stecken C 1 können ohne Stöcke oder Unterarmstützen zurückgelegt werden. Zur Verrichtung von Alltagsaktivitäten wird häufiger der Rollstuhl mitbenutzt. Leichtathletische Übungen mit oder ohne Gebrauch von Gehhilfen ausgeführt. b) Mäßig bis schwere Spastik mit/oder Parese einer Körperseite mit ebenfalls schwerer Ge- Abt. Nat. Spiele Seite - - gültig: August 01
5 C C C behinderung. Der Gebrauch von Gehhilfen kann notwendig sein. Sie müssen aber nicht zwingend benutzt werden. Mäßig bis schweres Querschnittssyndrom mit schweren Gehbehinderungen. Der Gebrauch von Gehhilfen kann notwendig sein. Sie müssen aber nicht zwingend benutzt werden. Quadriplegische Athectose, gehfähig Mäßige bis große Schwierigkeiten in der Kontrolle aller vier Extremitäten und des Rumpfes. Gehen erfolgt im Alltag in der Regel ohne Gehhilfen. Ebenso werden leichtathletische Laufübungen und Spielsportarten wie Tischtennis ohne Hilfen ausgeführt. Bei der Ausführung anderer Sportarten/Disziplinen können Stabilisationshilfen, z.b. in der Form eines Stuhles, benutzt werden Mäßige bis geringe Hemiplegie und mäßige bis geringe Quadriplegie, gehfähig a) Mäßige bis geringe Spastik mit/oder Parese einer Körperseite. Gehen ohne Gehhilfen. Die Spastik führt zu deutlichem Hinken einer unteren Extrermität schnelle und ausladende Bewegungen können mit der betroffenen oberen Extremität nicht ausgeführt werden. Die nicht behinderte Körperseite besitzt gute funktionelle Fähigkeiten, eine Minimalbehin derung kann erkennbar sein. Schnelles Laufen erhöht die Spastizität und verstärkt das Hinken sowie die Fehlhaltung und die Bewegungseinschränkung des Armes. In den leichtathletischen Übungen darf kein Stuhl zur Stabilisierung verwendet werden. b) Mäßige bis geringe Spastik mit/oder Parese aller vier Extremitäten, häufig betont an den unteren Extremitäten. Gehen ohne Stöcke. Die Spastik führt jedoch zum beidseitigen Hinken verstärkt durch schnelles Laufen. Bei leichtathletischen Übungen darf kein Stuhl zur Stabilisierung verwendet werden. Bei größerer Spastizität an den oberen Extremitäten kann die Behinderung der unteren Extremitäten relativ wenig auffällig sein. Leichteste cerebrale Behinderung Die Abnormität einer Extremität darf nicht nur durch eine genaue neurologische Untersuchung feststellbar sein, sondern die Beeinträchtigung der Funktion muss nach außen hin deutlich sichtbar sein. Eingeschlossen ist eine minimale Hemiplegie, die z.b. das Laufen ohne wesentliches Hinken ermöglicht (symmetrische Aktion) oder die minimale Beeinträchtigung eines Armes oder Beines (Monoplegie). Freies Laufen und Springen ist ohne weiteres möglich. Eingeschlossen ist auch der Minimalverlust der vollen Funktionsfähigkeit durch Beeinträchtigung der Koordination (minimale carebrale Dysfunktion). Klasse D : Handicap: Wirbelsäulenerkrankungen D 1 D D D Skoliose, Wirbelsäulenkyphose, Wirbelsäulenlordose, wenn ein Cobbscher Winkel von 0 Grad und eine Kyphose und Lordose von 0 Grad vorliegt Sonstige Bewegungseinschränkungen oder Formabweichungen ohne neurologischer Symptomatik 1 Versteifende WS-Erkrankungen mit deutlicher Bewegungseinschränkung (z.b. Morbus Bechterew, versteifende WS-Operationen, [CAVE: Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich] Sonstige Bewegungseinschränkungen oder Formabweichungen mit neurologischer Symp tomatik (Verschlüsselung über Ausfälle) HCP siehe Klassen A bis C + E9 - Klasse E : Handicap: Neurologische Erkrankungen E 1 Epilepsie 1 E MS, ALD (bei Paresen Klassifizierung über jeweilige Ausfälle) 1 E Parkinson E 5 Psychosen 1 E 6 Neurosen 1 E 7 Tumorgeschädigte 1 E 8 Verhaltensstörungen E 8.1 Verhaltensstörung (nur mit zusätzlichem Fragebogen) 1 Abt. Nat. Spiele Seite gültig: August 01
6 E 8. Mittelgradige Verhaltensstörung (nur mit zusätzlichem Fragebogen) E 8. Schwere Verhaltensstörung (nur mit zusätzlichem Fragebogen) E 9 sonstige neurologische Defizite (Begründung) 1 Klasse F : Handicap: Internistische Erkrankungen F 1 Störung der Lungenfunktion ohne Lungenfunktionstest 1 F Mit Nachweis eines Lungenfunktionstests, wenn Einschränkungen über 50 % F Störung der Nierenfunktion ohne Nachweis 1 F Störung der Nierenfunktion mit Nachweis Clearance < 0 % oder Dialyse F 5 Störung des Zuckerstoffwechsels, nicht insulinpflichtiger Diabetes 1 F 6 Insulinpflichtiger Diabetes F 7 Störung der Leber, des Magens, Darms o.a. 1 F 8 Tumorgeschädigte 1 F 9 sonstige internistische Erkrankungen mit deutlichem Handicap (Begründung) 1 G 1 Klasse G : Handicap: Sinnesschädigungen Sehgeschädigte (B 1) und Sehrestler, die in der Lage sind, Lichtschein od. Handbewegungen zu erkennen G Sehgeschädigte (B ) bis % Sehschärfe *) G Sehgeschädigte (B ) *) G Beid- oder einseitige Gesichtsfeldausfälle die einer GdB von 5 % oder mehr entspricht 1 G 5 Schwerhörigkeit / Taubheit 1 G 6 Sprachstörungen (Stottern,..) 1 G 7 Stumm (verbale Verständigung nicht möglich) Abt. Nat. Spiele Seite gültig: August 01
7 Deutscher Behindertensportverband e.v. National Paralympic Committee Germany (NPC) Abteilung Nationale Spiele Als Gesamthandicapzahlen für Mannschaften (MHZ) wurden festgesetzt: Spielart: Anzahl Spieler/innen Handicaps Boccia (+ Betreuer) *) Bosseln (+M-führer) *) Bowling Faustball (Halle und Feld) 5 7 Flugball 5 Fußballtennis 5 Kegeln (Asphalt/Bohle/Schere) 6er Mannschaften er Mannschaften (Länderpokal Bohle) er Mannschaften Herren mit Schadenskl. E 9 11 er Mannschaft Damen 6 Sitzball 5 7 Wasserball Je Mannschaft darf 1 nichtbehinderter Sportler eingesetzt werden. Er wird mit 0 (Null) HCP bewertet. *) Boccia und Bosseln: Die Mannschaftsführer bzw. der Betreuer gehören mit zur Mannschaft, ihre Handicaps werden jedoch bei der Mannschaftshandicapzahl nicht mitgezählt. Abt. Nat. Spiele Seite gültig: August 01
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