I. Voraussetzungen der vorliegenden Studie

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1 I. Voraussetzungen der vorliegenden Studie 1. Einleitung Die vorliegende Publikation will die Debatte um konfessionell-kooperatives Lehren und Lernen mit empirischen Daten bereichern. Im Rahmen eines Pilotprojekts nahmen Studierende der evangelischen und katholischen Theologie/Religionspädagogik im Wintersemester 2008/09 an einem Seminar teil, das von Sabine Pemsel-Maier (Katholische Theologie) und Joachim Weinhardt (Evangelische Theologie) zum Thema Von der Kirchenspaltung bis zum konfessionellkooperativen Religionsunterricht. Zum gegenwärtigen Stand der Ökumene in Kirche, Theologie und Religionspädagogik durchgeführt wurde. Wir berichten im Rahmen dieser Studie über subjektive Voraussetzungen von Lehramtsstudierenden hinsichtlich konfessioneller Haltungen und konfessionellen Wissens, reflektieren unsere Erfahrungen mit dem Pilotseminar und kommen auf dieser Grundlage zu Handlungsempfehlungen für konfessionelles Lehren und Lernen an den Hochschulen. Wir bewegen uns dabei im Anforderungsrahmen des in Baden-Württemberg institutionalisierten konfessionellkooperativen Religionsunterrichts (im Folgenden: KRU). Dabei handelt es sich um eine relativ neue Organisationsform des Religionsunterrichtes, auf dessen Durchführung die Studierenden beider Konfessionen zukünftig spezifisch vorbereitet werden müssen. Die Motivation dafür, das Seminar durchzuführen, lag in der Fragestellung: Welche Lehrkräfte werden gebraucht, wenn KRU an einer Schule erteilt werden soll? Die Inhalte der Lehrveranstaltung waren an diesem Thema orientiert, und das Dozententeam hatte, um die Zweckmäßigkeit des Seminarplanes zu überprüfen, die Absicht, sie unter konkreteren Gesichtspunkten zu evaluieren als es das allgemeine hochschulinterne Evaluationsinstrument erlaubt hätte. Für eine detailliertere formativen Evaluation wurde vom Dozententeam ein Fragebogen mit überwiegend offenen Fragen entwickelt, mit dessen Hilfe Einstellungen und Wissensvoraussetzungen sowie deren Veränderungen im Lauf des Seminars festgestellt werden sollten. Während der Auswertungsarbeit mit diesem recht offen gehaltenen Instrument bemerkten wir, dass die Ergebnisse so inhaltsreich waren, dass eine systematischere, quantifizierende Auswertung mit anschließender Veröffentlichung angebracht schien. Beide Dozenten hatten noch ein weiteres, über die Prüfungsordnung hinausgehendes Interesse an KRU. Sabine Pemsel-Maier war bei der Lehrerfortbildung und bei der Unterrichtsmedien-Entwicklung beteiligt, als KRU noch in der Versuchsphase lief. Joachim Weinhardt gehörte dem Team an, das den Modellver- 15

2 such auf seine Wirksamkeit hin evaluierte. Inzwischen ist die Versuchsphase abgeschlossen, und mit einigen Modifikationen an den Rahmenbedingungen des Versuchsmodells ist es nunmehr möglich, dass jede allgemeinbildende Schule KRU bei sich einführt. Bislang werden an den Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I ausgebildet. Wir behalten hier aber die noch ausstehende Ausbildung von Lehrkräften der Sekundarstufe II im Auge. In ersten Kapitel dieses Buches beschreiben wir zunächst den Modellversuch Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht in Baden-Württemberg (KRU), den Prozess seiner Evaluation und die auf der Grundlage des Evaluationsprozesses eingeführten Modifikationen, in deren Rahmen KRU jetzt an jeder allgemein bildenden Schule in Baden-Württemberg eingeführt werden kann. Des Weiteren stellen wir die Planung des Seminars vor, in dessen Rahmen unsere Studierenden auf KRU vorbereitet werden sollten, sowie den Fragebogen, mit welchem ihr Wissensstand und ihre konfessionelle Einstellung bzw. ihre Wissensentwicklung und Einstellungsänderungen festgestellt wurden. 16

3 2. Der Modellversuch Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht (KRU) von 2005 Der Modellversuch basiert auf einer Vereinbarung zwischen der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 1. März Der Vereinbarungstext formuliert die Zielvorstellungen und andere programmatische Aussagen zu KRU. Die Ziele bestehen darin, ein vertieftes Bewusstsein der eigenen Konfession zu schaffen, die ökumenische Offenheit der Kirchen erfahrbar zu machen und den Schülerinnen und Schülern beider Konfessionen die authentische Begegnung mit der anderen Konfession zu ermöglichen 2. Im Rahmen von KRU werden gemischt-konfessionelle Lerngruppen gebildet, und zwar für die Dauer von ein bis drei Schuljahren. Die Standardzeiträume sind in der Grundschule Klasse 1 und 2, in der Sekundarstufe I die Klassen 5 und 6 die Klassen 7 bis 9 die Klasse 10 in Werkrealschulen. An Realschulen und Gymnasien gelten abweichende Standardzeiträume, wie die folgende Tabelle zeigt: Tabelle 1: Übersicht über KRU nach Schularten Grundschule Haupt- und Werkrealschule Realschule Gymnasium Standardzeiträume Klasse 1 und 2 In Klasse 3 und 4 wird nicht kooperiert, weil die Erstkommunion in Klasse 3 eine enge Verzahnung von Religionsunterricht und Gemeindekatechese erfordert. Klasse 5 und 6 Klasse 7 bis 9 Klasse 10 Klasse 5 und 6 Klasse 7 und 8 Klasse 9 und 10 Klasse 5 und 6 Klasse 7 und 8 Klasse 9 und 10 Oberstufe: Grundsätzliche Genehmigung konfessionell gemischter Neigungskurse in Evangelischer Katholischer Religion 1 Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht an allgemein bildenden Schulen. Vereinbarung zwischen der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 1. März 2005, Stuttgart 2005 (im Folgenden zitiert als: Vereinbarung I, 2005). 2 AaO

4 In jedem Standardzeitraum werden die Kinder im Wechsel von einer evangelischen und einer katholischen Lehrkraft unterrichtet. Weitere Vorgaben über die Häufigkeit des Wechsels wurden nicht gemacht. An diesem Punkt schlug der Evaluationsbericht eine Änderung vor. Mehr als einen Standardzeitraum lang soll kein Schüler in der Sekundarstufe I an KRU teilnehmen. Wollte sich eine Schule am Modellversuch beteiligen, so hatte sie dieses Antragsverfahren einzuhalten: Zunächst werden in den Fachkonferenzen Evangelische Religion und Katholische Religion einstimmige Beschlüsse zur Beantragung von KRU gefasst. Sodann wird ein gemeinsamer Unterrichtsplan erarbeitet. Die beteiligten Lehrkräfte erklären sich dazu bereit, im Falle eines positiven Bescheids eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Die Schulleitung beantragt, wenn sie mit dem Antrag der Fachkonferenzen einverstanden ist, über die Schuldekanate beim Oberkirchenrat und beim Ordinariat die Genehmigung zur Teilnahme der Schule am Modellversuch. Die evangelischen und katholischen Schuldekanate geben eine gemeinsame Empfehlung an ihre vorgesetzten Behörden ab. Die Ordinariate und Oberkirchenräte genehmigen die Anträge auf Einrichtung von KRU an einer Schule im Einvernehmen, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Spätestens zum Schuljahresbeginn sind die Eltern der kooperierenden Lerngruppen über die Einführung von KRU zu informieren. Auch an diesem insgesamt sehr aufwändigen Verfahren wurden 2009 Modifikationen vorgenommen. Dem Vereinbarungstext schließt sich für jede allgemein bildende Schulart ein Verbindlicher Rahmen für den konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterricht an. Er enthält die Bestimmung, dass für die Lehrkräfte beim Unterricht die Bildungsstandards des konfessionellen Religionsunterrichtes ihrer eigenen Konfession maßgebend sind. Darüber hinaus wurden einzelne Mindeststandards aus den Bildungsplänen des konfessionellen Religionsunterrichts festgeschrieben, die erreicht werden müssen 3. Nach dem Verbindlichen Rahmen von 2005 galt der konfessionell-kooperative Religionsunterricht für evangelische Kinder als evangelischer Unterricht, für katholische Schülerinnen und Schüler als katholischer Religionsunterricht. Im Zeugnis erschien jeweils die Konfession des betreffenden Kindes mit dem Zusatz Der Religionsunterricht wurde konfessionell-kooperativ erteilt 4. Auch diese Regel wurde 2009 geändert. 3 Vgl. aao. 9 (GS), 13 (HS), 19 (RS), 25 (GY). 4 AaO. 8, 12, 18,

5 Bis zum Start des Modellversuches im September 2005/06 hatten landesweit 342 Schulen die Einführung von KRU beantragt. Die Grundschulen stellten dabei die weit überwiegende Mehrheit (234 gegenüber 62 Haupt-, 19 Realschulen und 27 Gymnasien). Die Zahl der teilnehmenden Schulen steigerte sich im Lauf der drei Jahre, auf die der Versuch befristet war. Im badischen Landesteil gab es 2005/ Anträge, von denen 24 abgelehnt wurden, 2007/08 hingegen 251 Anträge, die alle genehmigt wurden. Im württembergischen Landesteil stieg die Zahl der Anträge in ähnlicher Weise. Für den Beginn des Schuljahres 2008/09 durften nur noch solche Schulen Anträge stellen, die schon vorher am Modellversuch teilgenommen hatten. Bei den hier genannten Zahlen handelt es sich um die kooperierenden Schulen. Die Zahl der kooperierenden Unterrichtsgruppen ist bedeutend höher 5. 5 Hoppe: Kooperation, 2008, 105f. 19

6 3. Die Evaluation des Modellversuches KRU Die wissenschaftliche Begleitung des Modellversuches war schon Inhalt der Vereinbarung von Die Evaluation dauerte von Februar 2006 bis August Besucht wurden Klassen und Lerngruppen an Grund-, Haupt- und Realschulen und Gymnasien, die im September 2005 mit KRU begonnen hatten. Von den Hochschulorten Freiburg, Karlsruhe, Tübingen und Weingarten aus arbeitete je ein Team, bestehend aus einer abgeordneten Lehrkraft und einem Hochschulprofessor, in den vier Regionen des Bundeslandes zusammen 7. Die Evaluationsinstrumente waren: Unterrichtsbesuche in 40 Modellschulen; offene Interviews mit den Lehrkräften im Anschluss an die besuchten Unterrichtsstunden; halboffene Gruppeninterviews mit den Schülern, die im Unterricht besucht worden waren, und zwar zu Beginn eines Standardzeitraumes und gegen Ende desselben; halboffene Einzelinterviews mit den Lehrkräften der besuchten Schulen; ein Fragebogen an alle Lehrkräfte, die im Schuljahr 2005/06 und 2006/07 KRU unterrichteten (Rücklauf: 57 %, 544 von 960); ein Fragebogen an alle Eltern der Kinder, in welchen das Evaluationsteam Unterrichtsbeobachtungen durchführte (Rücklauf: 53,7 %, 198 von 344); Vergleichstests bei Kindern am Ende von Klasse 2 bzw. von Klasse 6 in den besuchten Schulen und bei ca. 12 Vergleichsgruppen pro Schulart an Schulen mit konfessionellem Religionsunterricht 8. Das Gesamtergebnis der Evaluation lautete: In den Grundsätzen und Zielen halten wir die Vereinbarung der vier Kirchenleitungen aus Baden und Württemberg für richtungsweisend [ ] Die drei Hauptziele ein vertieftes Bewusstsein der eigenen Konfession zu schaffen; die ökumenische Offenheit der Kirche erfahrbar zu machen sowie die authentische Begegnung mit der anderen Konfession zu ermöglichen, sind für den interkonfessionellen Dialog von bleibender Bedeutung. Doch auch eine gute und tragfähige Basis für die Zusammenarbeit muss auf der Basis der Evaluationsergebnisse nochmals bedacht und gegebenenfalls modifiziert werden 9. 6 Vereinbarung I, 2005, 5. 7 Die Zeitschiene ist im veröffentlichten Evaluationsbericht abgedruckt: Kuld u. a.: Gemeinsam unterrichten, 2009, 21f. 8 Vgl. aao AaO. 218f. Vgl. 65: Die beobachteten KRU-Stunden zeigen, dass Schritte auf die Vereinbarungsziele hin gemacht werden [ ] Aber diese Schritte erfolgen nicht automatisch, wenn nur erst einmal KRU an einer Schule eingeführt worden ist. KRU eröffnet große Chancen für Lehrer- und Schülerschaft, stellt aber auch neue Anforderungen an die Lehrkräfte, die diese Studie 20

7 Vier Optimierungsvorschläge beziehen sich direkt auf die Vereinbarung von 2005, drei weitere geben Empfehlungen, die in der Vereinbarung keinen unmittelbaren Anknüpfungspunkt haben. Es handelt sich um die folgenden Anregungen: (1) In der Grundschule soll ein Wechsel der Lehrkraft während des Schuljahres festgeschrieben werden 10. (2) Gibt es an einzelnen Schulen in einer Klassenstufe mehr als eine KRU- Gruppe, dann sollen diese zeitlich parallel gelegt werden, um die Kooperationsmöglichkeiten noch zu vervielfältigen 11. (3) Das Genehmigungsverfahren soll schlanker werden: Die Genehmigung soll von den Schuldekanen unter Wahrung des Überprüfungsrechtes der Kirchenleitungen ausgesprochen werden können. Folgeanträge sollen in vereinfachter Form gestellt werden können 12. (4) An Hauptschulen sollen keine jahrgangsübergreifenden KRU-Gruppen gebildet werden, um disziplinarische Probleme zu vermeiden und eine vertrauensvolle Gruppenatmosphäre zu ermöglichen. (5) Das Fortbildungsangebot für bereits ausgebildete Lehrkräfte soll erweitert werden. In den Studienordnungen soll KRU zukünftig als Kernthema verankert werden. Die Intensität des theologischen Fachstudiums soll an den Pädagogischen Hochschulen verstärkt werden 13. (6) Die Lehrerfortbildungen sollen schulartspezifisch organisiert werden, um vor allem Primarstufenlehrkräften den Umgang mit volkskirchlicher Religiosität im Unterricht zu erleichtern 14. (7) Um die Motivation der KRU-Lehrkräfte auf ihrem hohen Niveau zu halten, soll KRU weiterhin ein Wahlmodell bleiben, zu dem niemand verpflichtet werden darf. Der Wunsch nach Ausweitung von KRU über die bisher möglichen zwei Jahre in der Sekundarstufe ist deutlich. Die Plausibilität der Vorschläge (2) (5) und (7) dürfte ohne weiteres einsichtig sein. Hingegen war Vorschlag (1) Gegenstand heftiger Kontroversen, als er in kirchlichen und schulischen Gremien diskutiert wurde. Besonders in Klasse 1, so lautete der Hauptkritikpunkt, brauchen die Kinder feste Bezugspersonen, so dass ein Lehrerwechsel im Schuljahr aus pädagogischen Gründen abzulehnen sei. Dass diese Empfehlung dennoch angenommen wurde, hat mit der Beobachtung eines strukturellen Problems von KRU zu tun. Es geht dabei um das Vereinbarungsziel authentische Begegnung mit der anderen Konfession. Unter diesem Begriff verstehen wir hier im Anschluss an den Evaluationsbericht dies: zur Kenntnis gebracht hat und die nun strukturell und individuell bearbeitet werden müssen, sei es durch Angebote von Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, durch Verankerung von KRU in den Studienordnungen und anderes mehr. 10 Vgl. aao Vgl. aao Vgl. aao Vgl. aao. 225f. 14 Vgl. aao. 226f. 21

8 Authentisch ist eine interkonfessionelle Begegnung dann, wenn eine Konfession von den ihr angehörigen Interaktionspartnern so dargestellt wird, dass die Anderskonfessionellen sie verhältnismäßig vollständig und unverzerrt wahrnehmen können und wenn die Darstellungsweise außerdem so geartet ist, dass keine direkt indirekt abqualifizierenden Impulse bezüglich der anderen Konfession mitkommuniziert werden 15. Elementar für eine solche Form der Begegnung ist natürlich, dass die Lehrkräfte die anderskonfessionellen Schüler angemessen wahrnehmen und in ihrer eigenen Konfession achten 16. Genau an diesem Punkt identifizierte das Evaluationsteam ein Problem. Dieses hängt mit der Aufgabenverteilung zusammen, die sich bei sehr vielen KRU-Lehrertandems faktisch etabliert hatte. Meistens wurden nämlich die konfessionsspezifischen Inhalte von der Lehrkraft dieser Konfession unterrichtet. Damit war zwar ein Aspekt von Authentizität gesichert der nämlich, dass keine Fehler in der Präsentation der Inhalte auftreten, weil sich die Lehrkraft nicht hinreichend in die fremde Konfession hineinversetzten kann. Auf der anderen Seite bestand dabei aber die Gefahr, dass die konfessionelle Identität der fremdkonfessionellen Schüler nicht angemessen berücksichtigt wurde, und zwar auch aus eben demselben Grund, dass sich die Lehrkraft nicht hinreichend in die fremde Konfession hineinversetzen konnte. Sehr anschaulich wurde dies bei der Beobachtung und Analyse von mehreren Unterrichtsstunden zum Thema Heilige. Das Evaluationsteam konnte insgesamt sechs Stunden an allen Schularten zu diesem Thema protokollieren 17. Am prägnantesten fiel eine Grundschulstunde zum Thema Die Heilige Maria aus. In dieser Stunde wurde der konfessionell gemischten Gruppe affirmativ vermittelt, dass Maria bei ihrem Tod direkt in den Himmel aufgenommen worden sei; wurden die Kinder dazu ermutigt, zu der Maria [zu] kommen und [zu] sagen: Maria beschütz uns und leg bei, bei Jesus ein gutes Wort für uns ein, damit es uns gut geht ; singen die Kinder mit der Lehrerin ein Lied mit dem Vers: Maria, Du nimmst Gott und Jesus in deinen Schutz. Wohl gemerkt: Die betreffende Lehrkraft war sich bewusst, dass sie auch evangelische Kinder vor sich hatte, und sie versuchte auch explizit, ihnen gerecht zu werden. Das zeigte sich daran, dass sie beim Bild einer Schutzmantelmadonna, das an alle Schüler ausgeteilt wurde, die Krone auf dem Haupt der Gottesmutter wegretuschiert hatte; denn dadurch würde ein zu stark katholischer Zug in den Unterricht hineinkommen, was sie den evangelischen Kindern nicht zumuten wollte, wie sie im Nachgespräch zu ihrer Stunde erzählte AaO. 60. Man könnte den Begriff authentische Begegnung selbstverständlich auch anders definieren, so dass eine solche etwa auch dort stattfände, wo Katholiken Protestanten die je Anderskonfessionellen polemisch bekämpfen. Die obige Definition entspricht aber dem Geist der Vereinbarung für KRU. 16 Vgl. ebd. 17 Vgl. aao AaO. 50f. 22

9 Dieser Befund ist kein Einzelfall auch bei zwei anderen der sechs Heiligenstunden gab es vergleichbare Beobachtungen 19 und kann nur so interpretiert werden: Einer hochmotivierten Lehrerin, die einen methodisch vorbildhaften Unterricht durchführte und die sich der didaktischen Problematik einer konfessionell gemischten Gruppe durchaus gestellt hat, gelang es doch nicht, so weit hinter ihre eigene Konfession zurückzutreten, um die Differenz zwischen evangelisch und katholisch vollständig zu überblicken. Dies spricht nicht gegen die betreffenden Kolleginnen und Kollegen, sondern zeigt eher ein strukturelles Problem an. Dass die Heiligenstunde am Gymnasium nicht in eine derartige Falle geriet 20, hat vermutlich einen Grund darin, dass in Baden-Württemberg die fachwissenschaftliche Ausbildung der Gymnasiallehrkräfte einen weit höheren Stellenwert hat als die von Lehrerinnen und Lehrern an Grund-, Haupt- und Realschulen. Höher aber dürfte zu veranschlagen sein, dass die gymnasiale Stunde im team teaching unterrichtet wurde. Wenn die persönliche Prägung beider Konfessionen bei der didaktischen Entwicklung einer KRU-Stunde präsent ist, wird das Lehrerteam natürlich schon vorab bemerken, welche Selbstverständlichkeiten noch immer unreflektiert geblieben sind, und dann auch in einen weiteren Reflexionsprozess eintreten. Die protokollierten Grundschulstunden zum Thema Heilige dürften nur die Spitze eines Eisberges enthüllt haben. Denn bei den Vergleichstests zeigte es sich, dass 48,6 % der evangelischen Kinder, die an KRU teilgenommen haben, der Meinung sind Wir können zu Maria beten. Dagegen kreuzten diese Aussage nur 28,9 % der evangelischen Kinder an, die konfessionellen Religionsunterricht besucht hatten. Wir können nicht annehmen, dass diese erhebliche Differenz auf jeweils nur wenige Stunden im KRU zum Thema zurückzuführen sind. Vielmehr wird hier die gelebte Religiosität während des ganzen Standardzeitraumes eine Rolle spielen. Grundschulkinder ordnen sich ihrer Konfession über die Vermittlung von personalen Beziehungen zu: Ich gehöre zu Herrn X. Also bin ich katholisch 21. Eine analoge Urteilsbildung könnte lauten: Ich gehöre zu Frau Y. Frau Y betet zu Maria. Also können wir zu Maria beten. Daher wäre es in diesem Standardzeitraum am besten, wenn stets beide Lehrkräfte im Unterricht präsent wären und auch die unterschiedliche gelebte Religion erfahrbar würde. Da sich dies nicht durchsetzen lässt, sollte wenigstens ein Lehrerwechsel innerhalb eines Schuljahres stattfinden, um es allen Schülern zu ermöglichen, eine Beziehung zur Lehrkraft ihrer eigenen Konfession aufzubauen 22. Noch besser wäre vermutlich ein noch häufigerer Wechsel, so dass das Lehrertandem und damit die gleichkonfessionelle Bezugsperson fest im Bewusstsein aller Schülerinnen und Schüler präsent wäre. 19 Vgl. aao Vgl. aao. 42f., Vgl. aao. 220f. 22 Eine ausführliche Begründung für den Lehrerwechsel in der Primarstufe findet sich aao

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