Feststellung angemessener Wohnkosten im Rahmen des SGB II und XII

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Feststellung angemessener Wohnkosten im Rahmen des SGB II und XII"

Transkript

1 Feststellung angemessener Wohnkosten im Rahmen des SGB II und XII - Leistungspräsentation - F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH

2 F+B Kurzvorstellung Inhabergeführtes immobilien- und wohnungswirtschaftliches Forschungsinstitut, gegründet 1992, mit Sitz in Hamburg Derzeit rd. 20 feste und freie Mitarbeiter mit breitem Erfahrungshintergrund als Volkswirte, Geografen, Soziologen, Stadtplaner u. ä. Projekte im Bereich Mietspiegel und Kosten der Unterkunft Berliner Mietspiegel, Mietspiegel Mainz, Kieler Mietspiegel, Mietspiegel Halle/Saale, Jenaer Mietspiegel, Mietspiegel für Dessau-Roßlau, Erstellung von 21 Mietspiegeln für die Region Hannover mit Ableitung der Höchstbeträge für die Kosten der Unterkunft Mietenniveauerhebungen im Rahmen des SGB II und XII u.a. für Kiel, Jena, Dessau- Roßlau sowie die Landkreise Oberhavel, Nordwestmecklenburg, Ostprignitz-Ruppin, Göttingen, Lüneburg, Celle, Hameln-Pyrmont, Gütersloh diverse Untersuchungen zu Mieten und Wohnungsmärkten, u. a. F+B-Mietspiegelindex seit 1995 F+B-Datenbank Mieten und Preise seit 2006 Gebietskulissen für Verordnungen gemäß 558 Abs. 3 BGB in NRW und in Brandenburg

3 Ableitung der Höchstbeträge für die Kosten der Unterkunft gemäß SGB II und XII (1) 2 Erstattungsfähig sind gemäß Gesetz die Wohnkosten für einfachen Wohnstandard im Rahmen des örtlichen Mietenniveaus Sofern zur Feststellung des örtlichen Mietenniveaus keine anderen Erkenntnisquellen (z. B. Mietspiegel) vorliegen, hat der Grundsicherungsträger eine eigene regionale grundsicherungsrelevante Mietpreisübersicht zu erstellen, die Grundlage für ein schlüssiges Konzept sein soll Zum schlüssigen Konzept hat das BSG in einer Reihe von Urteilen (z. B. BSG vom , AZ B 4 AS 18/09 R) Festlegungen getroffen, die allerdings zum Teil noch in der Erhebungspraxis und in der Rechtsprechung genauer ausgefüllt werden müssen Die Anerkennung eines Konzepts als schlüssig durch das BSG steht noch aus F+B beobachtet fortwährend die Rechtsprechung der Landesozialgerichte und des BSG, um das Konzept der Mietenerhebung der Rechtsprechungsentwicklung anzupassen

4 Ableitung der Höchstbeträge für die Kosten der Unterkunft gemäß SGB II und XII (2) Dabei sind zunehmend mehr Einzelfall-Vorgaben zu beachten, einige Beispiele aus der Rechtsprechung: Wohnungen auf dem untersten Ausstattungsstandard müssen unberücksichtigt bleiben (BSG vom ,Az. B 14 AS 50/10 R zum Berliner Mietspiegel) die angemessenen Wohnkosten für einfachen Wohnstandard müssen unter den Mietspiegel-Mittelwerten (BSG vom , Az. B 4 AS 30/08 R zum Münchener Mietspiegel) liegen, andernfalls liegt eine rechtswidrige Besserstellung der Hilfeempfänger vor keine Wohnlagen- und Baualtersdifferenzierung, um Ghettobildung vorzubeugen bei einem eigenen, ortsspezifischen Betriebskostenspiegel sind die Werte großer Wohnanlagen zu verwenden (BSG vom , Az. B 14 AS 13/12R) Generell hat die Verwaltung einen Gestaltungsspielraum bei der Erstellung des schlüssigen Konzepts, sie soll ihre Ortskenntnis einbringen (BSG vom , AZ B 4 AS 18/09 R) 3

5 Ableitung der Höchstbeträge für die Kosten der Unterkunft gemäß SGB II und XII (3) Folgende Vorgaben sind mindestens bei der Ableitung der KdU-Höchstbeträge zu beachten (s. Definition des schlüssigen Konzepts): Erhebungskriterien analog zu Qualifizierten Mietspiegeln, insbesondere: empirische Datenerhebung, die alle relevanten Wohnungsmärkte erfasst Erfassung sowohl der Mieten in bestehenden Mietverträgen (abstrakte Angemessenheit) als auch des aktuellen Wohnungsangebots (konkrete Angemessenheit) die Mietenerhebung sollte mindestens 10 % der bestehenden Mietverträge umfassen einheitlicher Erhebungszeitraum Repräsentativität der Erhebungsdaten Bestimmung der abstrakten und konkreten Angemessenheit durch Ableitung von Schlüssen aus der Datenerhebung 4

6 Leistungsbild der Mietenerhebung durch F+B Entwicklung und Umsetzung der Untersuchungskonzeption Planung und Durchführung der Datenerhebung optional: Informationsveranstaltung für die Wohnungswirtschaft Datenaufbereitung, Fehlerbereinigung und Datenauswertung Ermittlung der abstrakten Abgemessenheit Darstellung des regionalen Mietengefüges nach Wohnungsgrößenklassen, bei Bedarf in mehreren Varianten Vorschlag für eine ggf. notwendige Regionalisierung Ermittlung der konkreten Angemessenheit Ergebnispräsentation und Abstimmung Erstellung eines Methoden- und Endberichtes optional: Durchführung einer Informationsveranstaltung für die Sozialrichter 5

7 Abstrakte Angemessenheit (1): Bestandsmietenerhebung durch F+B Aufbau einer Adressdatenbank der Vermieter Datei der gegenwärtigen Hilfeempfänger Dateien der Ver- bzw. Entsorgungsbetriebe (Stadtwerke etc.); gute Erfahrungen im LK Lüneburg und Hameln-Pyrmont, Vorgaben des Datenschutzes sind zu beachten Liegenschaftskataster Internetrecherche Kooperation Auftraggeber und Auftragnehmer erforderlich Abfrageumfang (Merkmalsset) bei den Vermietern möglichst gering halten, um Teilnahmebereitschaft nicht negativ zu beeinflussen Abfrage der kompletten Wohnungsbestände der befragten Vermieter, keine Stichprobenziehung notwendig Zusammenfassung der erhobenen Daten in einer einheitlichen Datenbank Fehlerprüfung der Daten 6

8 Abstrakte Angemessenheit (2) Datenaufbereitung und -auswertung durch F+B 7 Berechnung der regionalen Mietpreisniveaus der Nettokaltmiete nach Wohnungsgrößenklassen Mittelwerte Quantilswerte, z. B. 33 %-Quantil o.ä. Festlegung der Mietobergrenzen anhand einer Bedarfsanalyse (Anzahl Bedarfsgemeinschaften + Wohngeldempfänger + weitere Nachfrager nach preiswertem Wohnraum) Berechnung der durchschnittlichen regionalen kalten Betriebskosten, differenziert nach Wohnungsgröße Berechnung der durchschnittlichen regionalen Heizkosten Ermittlung von Kostenunterschieden nach Energieträgern ggf. Regionalisierung bei nicht ausreichender Datenmenge nach räumlicher Nähe Mietpreisdifferenzen Strukturmerkmalen Festlegung der Angemessenheitsgrenzen für die Gemeinden bzw. Regionen auf Basis der Produkttheorie

9 Prüfung der konkreten Angemessenheit durch F+B Analyse der Neuvermietungen (Erhebungsdaten) Erfassungszeitraum 12 Monate Ermittlung der durchschnittlichen Neuvertragsmieten Ermittlung Anteil der Neuverträge mit einer angemessenen Miethöhe Analyse der Mietwohnungsanzeigen (Internet und Printmedien) Erfassungszeitraum drei Monate Verdichtung der Angebote zu Objekten (Dublettenbereinigung) Ermittlung der durchschnittlichen Neuvertragsmieten Ermittlung Anteil der Neuverträge mit einer angemessenen Miethöhe optional: Prüfung der Wohnungsangebote im Internet der vergangenen 12 Monate Überprüfung der Angemessenheitsgrenzen Ist ein ausreichendes Angebot mit angemessener Miethöhe für nicht angemessen wohnende Hilfeempfänger bzw. Neukunden vorhanden? ggf. Anhebung der ermittelten Angemessenheitsgrenzen für einzelne Teilmärkte 8

10 Ergebnisdarstellung Aufbereitung der Ergebnisse in übersichtlichen Tabellen und Grafiken, als Grundlage der Abstimmungsgespräche Kontinuierliche Abstimmung über den Verfahrensablauf Erstellung eines Methoden- und Ergebnisberichtes Bei Bedarf Präsentation der Ergebnisse in den entsprechenden Gremien des Auftraggebers Bei Bedarf Durchführung einer Informationsveranstaltung für die Sozialrichter Erläuterung des Datenerhebungsverfahrens Erläuterung der Datenauswertung und Prüfung der Angemessenheitsgrenzen 9

11 Option: Laufende Wohnungsmarktbeobachtung 10 Laufende Erfassung der Angebote im Internet und den Printmedien Regionalisierte Quartals- oder Halbjahresauswertungen Angebotsvolumen nach Größenklassen insgesamt Anteil Angebote mit angemessener Miethöhe nach Größenklassen Erstellung einer Webanwendung für die Mitarbeiter des Jobcenters Zugriff auf die Datenbank über Auswertungstools Ausgabe der Objekte in einer Liste Ausgabe der Angebote für ein Objekt in einer Liste Archivierung der Anzeigen bzw. Angebote Übernahme der Internetangebote als unformatierter Text standardisierte Übernahme der Internetangebote Scans der Anzeigen bzw. Angebote in den Printmedien Vorteile aktuelle Ermittlung des verfügbaren Wohnraums mit angemessener Miethöhe Nachweismöglichkeit für mögliche Gerichtsverfahren vorzügliche Datenbasis für kommende Aktualisierungen der konkreten Angemessenheit

12 Möglicher Zeitplan einer Projektbearbeitung 1. Abstimmungsgespräch unmittelbar nach Auftragserteilung ggf. Informationsveranstaltung im 1. Monat für die Wohnungswirtschaft Aufbau der Adressdatei im 1. Monat Erhebung der Bestandsmieten 2. bis 4. Monat Auswertung der Daten im 4./5. Monat 2. Abstimmungsgespräch im 5. Monat Angebotsmietenerhebung während der Bestandsmietenerhebung 3. Abstimmungsgespräch Ende 5./Anfang 6. Monat Festlegung der Mietobergrenzen im 6. Monat Erstellung Methodenbericht anschließend 11

13 Ihre Ansprechpartner bei F+B: Dr. Michael Clar Thorsten Hühn Ulrike Stüdemann F+B Forschung und Beratung für Tel.: +49 (0) Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH Fax.: +49 (0) Adenauerallee Hamburg 12

Feststellung angemessener Wohnkosten im Rahmen des SGB II und XII in Jena

Feststellung angemessener Wohnkosten im Rahmen des SGB II und XII in Jena Feststellung angemessener Wohnkosten im Rahmen des SGB II und XII in Jena auf Basis der Daten der Mietspiegelerhebung 2015 05. November 2015 Dr. Michael Clar F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien

Mehr

Qualifizierter Mietspiegel 2015 der Stadt Jena

Qualifizierter Mietspiegel 2015 der Stadt Jena Qualifizierter Mietspiegel 2015 der Stadt Jena Unterlagen zur Pressekonferenz am 12. August 2015 12. August 2015 Dr. Michael Clar F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH Allgemeines

Mehr

Ausschuss für Soziales und Gesundheit. Sitzungssaal, Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, Lüneburg

Ausschuss für Soziales und Gesundheit. Sitzungssaal, Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, Lüneburg Landkreis Lüneburg D E R L A N D R A T An die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Gesundheit Nachrichtlich: Kreistagsabgeordnete Verwaltungsleitung Gleichstellungsbeauftragte Sozialhilfe und Wohngeld

Mehr

Gemeinsam erfolgreich. Erstellung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels Vorstellung der Ergebnisse Neubrandenburg, den

Gemeinsam erfolgreich. Erstellung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels Vorstellung der Ergebnisse Neubrandenburg, den Gemeinsam erfolgreich Erstellung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels Vorstellung der Ergebnisse Neubrandenburg, den 19.02.2013 20.11.2012 1 Das Projekt ist abgeschlossen und die Ergebnisse liegen

Mehr

Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII Das schlüssige Konzept der Region Hannover. Fachbereich Soziales der Region Hannover

Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII Das schlüssige Konzept der Region Hannover. Fachbereich Soziales der Region Hannover Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII I. Einführung II. Die angemessenen Kosten der Unterkunft III. Thesen - Problemstellungen Folie 2 I. Einführung Datenbasis Schlüssiges Konzept baut auf drei Säulen

Mehr

Erarbeitung von Grundlagen für die Festlegung der Gebietskulisse einer Mietbegrenzungsverordnung nach 558 Abs. 3 BGB in Nordrhein-Westfalen

Erarbeitung von Grundlagen für die Festlegung der Gebietskulisse einer Mietbegrenzungsverordnung nach 558 Abs. 3 BGB in Nordrhein-Westfalen Erarbeitung von Grundlagen für die Festlegung der Gebietskulisse einer Mietbegrenzungsverordnung nach 558 Abs. 3 BGB in Nordrhein-Westfalen 8. Mai 2014 Dr. Michael Clar F+B Forschung und Beratung für Wohnen,

Mehr

Auswirkungen der Regelungen zur Angemessenheit auf den Wohnungsmarkt

Auswirkungen der Regelungen zur Angemessenheit auf den Wohnungsmarkt Auswirkungen der Regelungen zur Angemessenheit auf den Wohnungsmarkt Jens Schumacher Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Berlin, 24.11.2014 www.bmub.bund.de 1 Aufbau

Mehr

Mietwerterhebung Vogtlandkreis 2010

Mietwerterhebung Vogtlandkreis 2010 Landratsamt Vogtlandkreis Mietwerterhebung Vogtlandkreis 2010 24.2.11-1 Beratungsgesellschaft für Wohnen, Immobilien und Tourismus Spezialisierung auf Wohnungsund Immobilienwirtschaft Beratung und Forschung

Mehr

Perspektiven der energetischen Sanierung und. des sozialen Wohnens bei der Wohnbau Gießen GmbH

Perspektiven der energetischen Sanierung und. des sozialen Wohnens bei der Wohnbau Gießen GmbH Perspektiven der energetischen Sanierung und bei der Wohnbau Gießen GmbH Fachsymposium der Wohnbau Gießen 17.03.2015 9:30 bis16:00 Uhr Kunsthalle, Kongresshalle Gießen, Berliner Platz 2 Seite 1 Gesetzesgrundlagen:

Mehr

Fachgutachten zur Ermittlung von angemessenen Kosten der Unterkunft nach SGB II und XII für die Stadt Bremen

Fachgutachten zur Ermittlung von angemessenen Kosten der Unterkunft nach SGB II und XII für die Stadt Bremen Fachgutachten zur Ermittlung von angemessenen Kosten der Unterkunft nach SGB II und XII für die Stadt Bremen Endbericht Adenauerallee 28 20097 Hamburg Telefon (040) 28 08 10-0 Fax (040) 28 08 10 20 Hamburg,

Mehr

Rechtliche Vorgaben, Rechtsprechung und aktuelle Probleme vor Gericht im Zusammenhang mit den KdU. von Martin Schillings Richter am SG Düsseldorf

Rechtliche Vorgaben, Rechtsprechung und aktuelle Probleme vor Gericht im Zusammenhang mit den KdU. von Martin Schillings Richter am SG Düsseldorf Rechtliche Vorgaben, Rechtsprechung und aktuelle Probleme vor Gericht im Zusammenhang mit den KdU von Martin Schillings Richter am SG Düsseldorf 22 Abs. 1 SGB II "Leistungen für Unterkunft und Heizung

Mehr

TOP 7: Beschluss über die angemessenen Kosten für die Kaltmiete, die Nebenkosten sowie die Heizkosten ab dem

TOP 7: Beschluss über die angemessenen Kosten für die Kaltmiete, die Nebenkosten sowie die Heizkosten ab dem Kreisausschusssitzung am 08.12.2016 Öffentliche Sitzung TOP 7: Beschluss über die angemessenen Kosten für die Kaltmiete, die Nebenkosten sowie die Heizkosten ab dem 01.01.2017 Sachverhalt: Nach 22 Abs.

Mehr

Aktuelle Fragen bei der Mietspiegelerstellung - Tabellenmietspiegel -

Aktuelle Fragen bei der Mietspiegelerstellung - Tabellenmietspiegel - Aktuelle Fragen bei der Mietspiegelerstellung - Tabellenmietspiegel - Vortrag anläßlich der Tagung Der energetische Mietspiegel Hannover 2014 28. März 2014 Dr. Michael Clar F+B Forschung und Beratung für

Mehr

Beschlussvorlage 136/2014 öffentlich

Beschlussvorlage 136/2014 öffentlich Beschlussvorlage 136/2014 öffentlich Betreff Bemessung der angemessenen Unterkunftskosten im Rechtsbereich des SGB II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) und des SGB XII (Sozialhilfe) Zuständig: Sozialamt

Mehr

Erste Verordnung zur Fortschreibung der Wohnaufwendungenverordnung

Erste Verordnung zur Fortschreibung der Wohnaufwendungenverordnung Erste Verordnung zur Fortschreibung der Wohnaufwendungenverordnung (WAV-Fortschreibungsverordnung 2013) vom 16. Juli 2013 (GVBl. S. 348), in Kraft getreten am 01. August 2013 -- Hinweis zum Urteil des

Mehr

KdU-Angemessenheitsermittlung - 1. Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung. KdU-Angemessenheitsermittlung -2.

KdU-Angemessenheitsermittlung - 1. Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung. KdU-Angemessenheitsermittlung -2. KdU-Angemessenheitsermittlung - 1 Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung Informationsveranstaltung für Mitglieder von Kreistagen und Räten kreisfreier Städte, für Betroffene und Berater

Mehr

Ein Jahr AV-Wohnen Eine Bilanz. Sigmar Gude TOPOS Stadtforschung

Ein Jahr AV-Wohnen Eine Bilanz. Sigmar Gude TOPOS Stadtforschung Ein Jahr AV-Wohnen Eine Bilanz Sigmar Gude TOPOS Stadtforschung 07.07.2016 1 Kerndaten zu Alg II und KDU in Berlin (Dezember 2015): - Bedarfsgemeinschaften (BG) 300.000 - Personen in BG 550.000 - Mieter

Mehr

Kosten der Unterkunft Gegensätzliche Interessen der Bedarfsgemeinschaften und der Kämmerer

Kosten der Unterkunft Gegensätzliche Interessen der Bedarfsgemeinschaften und der Kämmerer Kosten der Unterkunft Gegensätzliche Interessen der Bedarfsgemeinschaften und der Kämmerer 1 Grundsicherung Sozialhilfe soll dem Empfänger die Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen

Mehr

Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung

Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII Beschluss des Kreistages Mittelsachsen Nr. KT 244/12./2016 vom 14.12.2016 Inhaltsübersicht 1 Einleitung

Mehr

Die Hamburger Mietobergrenzen ab

Die Hamburger Mietobergrenzen ab Die Hamburger Mietobergrenzen ab 01.04.2012 Die längst überfälligen neuen Höchstwerte der Kosten der Unterkunft gem. 22 SGB II und 35 SGB XII bieten keine Verbesserung für wohnungssuchende Menschen, die

Mehr

Die in der BV aufgeführte Anlage der Höchstbeträge für Kosten der Unterkunft und Heizung entfällt.

Die in der BV aufgeführte Anlage der Höchstbeträge für Kosten der Unterkunft und Heizung entfällt. HANSESTADT ROSTOCK 1. Erg. zur Beschlussvorlage 0578/07-BV Absender Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD) Neuer Markt 1 18055 Rostock Gegenstand Richtlinie zur Festlegung der Angemessenheit von Kosten

Mehr

Gemeinsam erfolgreich

Gemeinsam erfolgreich Gemeinsam erfolgreich Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft im Rhein-Erft-Kreis April 2016 1 Das Projekt ist abgeschlossen und die Ergebnisse liegen vor

Mehr

Kosten der Unterkunft Stadt Bamberg

Kosten der Unterkunft Stadt Bamberg Kosten der Unterkunft Stadt Bamberg Hamburg April 2014 Kosten der Unterkunft Stadt Bamberg Hamburg März 2014 GEWOS Institut für Stadt-, Regionalund Wohnforschung GmbH Maurienstraße 5 22305 Hamburg Telefon

Mehr

Dienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg

Dienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg Dienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg Für die Prüfung der jeweiligen Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft sowie der Heizkosten ist auf

Mehr

KdU-Angemessenheitsermittlung - 1. Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung. KdU-Angemessenheitsermittlung 3

KdU-Angemessenheitsermittlung - 1. Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung. KdU-Angemessenheitsermittlung 3 KdU-Angemessenheitsermittlung - 1 Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung Informationsveranstaltung für Mitglieder von Kreistagen und Räten kreisfreier Städte, für Betroffene und Berater

Mehr

Landkreis Spree-Neiße

Landkreis Spree-Neiße E 55 22 SGB II Kosten der Unterkunft 25.03.2009 Landkreis Spree-Neiße Verwaltungsvorschrift Angemessenheitskriterien der Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß 22 Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB

Mehr

Wohnsituation und -kosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zwischen Entspannung und Anspannung

Wohnsituation und -kosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zwischen Entspannung und Anspannung Statistische Woche in Hamburg, 18.9.2015, Dr. Henning Schridde Wohnsituation und -kosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zwischen Entspannung und Anspannung Bundesagentur für Arbeit Statistik

Mehr

Dienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg

Dienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg Dienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg Für die Prüfung der jeweiligen Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft sowie der Heizkosten ist auf

Mehr

Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung

Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung Häufige Rechtsverstöße bei der KdU-Angemessenheitsermittlung Informationsveranstaltung für Betroffene und Berater von Hartz IV- oder Sozialhilfeempfängern im Vogtlandkreis Vorgetragen von Dr. Dorothea

Mehr

Inkrafttreten. Bekanntmachung. (Nr., Datum) (Datum) nach Beschlussfassung

Inkrafttreten. Bekanntmachung. (Nr., Datum) (Datum) nach Beschlussfassung Bezeichnung, Rechtsgrundlage Beschluss Ausschuss vom (Nr., Datum) Ausfertigung (Datum) Bekanntmachung (Nr., Datum) Inkrafttreten (Datum) Änderungen/Anmerkungen SGB II; SGB XII 37/2012 vom 24.05.2012 24.05.2012

Mehr

Herleitung von Richtwerten für angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) gem. 22 SGB II nach einem schlüssigen Konzept

Herleitung von Richtwerten für angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) gem. 22 SGB II nach einem schlüssigen Konzept Herleitung von Richtwerten für angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) gem. 22 SGB II nach einem schlüssigen Konzept auf Basis lokaler Wohnungsmärkte Petra Heising Dortmund, 25. Juni 2014 Inhalt I Gesetzgeber,

Mehr

Sozialgericht Detmold. Urteil

Sozialgericht Detmold. Urteil Sozialgericht Detmold Az.: S 28 AS 1979/12 Zugestellt am Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit 1) Kläger Prozessbevollmächtigter: Klägerin Prozessbevollmächtigter: gegen Jobcenter Kreis Höxter,

Mehr

Liste ELTERN. Fraktion WiP / LE / Die Linke Neues Rathaus Raum N136 Marktplatz Pforzheim

Liste ELTERN. Fraktion WiP / LE / Die Linke Neues Rathaus Raum N136 Marktplatz Pforzheim Fraktion WiP/LE/Die Linke Marktplatz 1 75175 Pforzheim Herrn Oberbürgermeister Gert Hager Marktplatz 1 75175 Pforzheim Fraktion WiP / LE / Die Linke Neues Rathaus Raum N136 Marktplatz 1 75175 Pforzheim

Mehr

LANDKREIS LUDWIGSLUST-PARCHIM Drucksachen-

LANDKREIS LUDWIGSLUST-PARCHIM Drucksachen- LANDKREIS LUDWIGSLUST-PARCHIM Drucksachen- II-2016/1592 Nr.: Datum: 10.08.2016 Beschlussvorlage Fraktion: Kreistagsmitgl ied Fachdienst: FD 50 Soziales Öffentlichkeitsstatus öffentlich Datum Gremium 20.09.2016

Mehr

Kosten der Unterkunft aus Sicht der Betroffenen

Kosten der Unterkunft aus Sicht der Betroffenen Kosten der Unterkunft aus Sicht der Betroffenen von Harald Thomé / Tacheles e.v. Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht www.tacheles-sozialhilfe.de www.harald-thome.de »Angemessene Unterkunftskosten«nach

Mehr

Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen

Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen Umzug innerhalb des Landkreises hier: Unterkunft, Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution ( 22 Absätze 4 bis 6 SGB II) Wegzug aus dem Landkreis hier: der Kosten

Mehr

Handlungsempfehlungen des Landkreises Heidenheim für Leistungen der Unterkunft und Heizung nach 29 SGB XII und 22 SGB II. I. Kosten der Unterkunft

Handlungsempfehlungen des Landkreises Heidenheim für Leistungen der Unterkunft und Heizung nach 29 SGB XII und 22 SGB II. I. Kosten der Unterkunft Landratsamt Heidenheim Dezernat 2 Fachbereich Soziale Sicherung und Integration Handlungsempfehlungen des Landkreises Heidenheim für Leistungen der Unterkunft und Heizung nach 29 SGB XII und 22 SGB II

Mehr

Richtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie -

Richtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie - Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera - Unterkunftsrichtlinie - 1. Allgemeines 1.1 Für die Kosten der Unterkunft und der Heizung, sowie

Mehr

Zur Überprüfung der Angemessenheit sind die Kosten einer bestimmten Unterkunft einem konkret-individuellen 3 Richtwert gegenüberzustellen.

Zur Überprüfung der Angemessenheit sind die Kosten einer bestimmten Unterkunft einem konkret-individuellen 3 Richtwert gegenüberzustellen. 22.3.1 Allgemeines Nach 22 Abs. 1 S. 1 und 3 SGB II sind auch unangemessene Unterkunftskosten zu übernehmen, jedoch nur wenn und nur solange es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, diese durch einen

Mehr

2.500 Soziale Sicherung Grundsatz-/Rechtsangelegenheiten Az.: Vfg.

2.500 Soziale Sicherung Grundsatz-/Rechtsangelegenheiten Az.: Vfg. 2.500 Soziale Sicherung Grundsatz-/Rechtsangelegenheiten Az.: 2.500.11 Datum: 30.11.2016 Auskunft: Frau Leu Zimmer: 2.091 - Altbau Telefon: 4401 Telefax: 4544 email: beate.leu@luebeck.de 1. Schlüssiges

Mehr

transfer Unternehmen für soziale Innovation Thomas Schmitt-Schäfer Daniel Weydert

transfer Unternehmen für soziale Innovation Thomas Schmitt-Schäfer Daniel Weydert Stand: 31. Januar 2012 transfer Unternehmen für soziale Innovation Thomas Schmitt-Schäfer Daniel Weydert Schlossplatz 5 54516 Wittlich mail@transfer-net.de www.transfer-net.de 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 TABELLEN-

Mehr

Vorstellung des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für den Kreis Offenbach

Vorstellung des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für den Kreis Offenbach Vorstellung des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für den Kreis Offenbach Dr. Christian v. Malottki Umwelt Forschungseinrichtung des Landes Hessen und der Stadt Darmstadt 1. Fachveranstaltung SGB

Mehr

Referat Referat V. Jobcenter Kostenstelle (UA) Datum Finanz- und Personalausschuss Entscheidung

Referat Referat V. Jobcenter Kostenstelle (UA) Datum Finanz- und Personalausschuss Entscheidung STADT INGOLSTADT BESCHLUSSVORLAGE Referat Referat V V0492/16 öffentlich Amt Jobcenter Kostenstelle (UA) 4050 Amtsleiter/in Isfried Fischer Telefon 3 05-4 51 00 Telefax 3 05-4 51 11 E-Mail jobcenter@ingolstadt.de

Mehr

Untersuchung zur Angemessenheit der Mietrichtwerte nach dem SGB II/ XII im Landkreis Ansbach

Untersuchung zur Angemessenheit der Mietrichtwerte nach dem SGB II/ XII im Landkreis Ansbach Untersuchung zur Angemessenheit der Mietrichtwerte nach dem SGB II/ XII im Landkreis Ansbach 1. Untersuchung der Wohnungsmarktangebote Im Folgenden wird ein Vergleich zwischen den tatsächlichen Nettomietpreisen

Mehr

Zwischen Miethaiund Sozialamt Kosten der Unterkunft im Spannungsfeld von Miet-und Grundsicherungsrecht. Sozialamt. I. Einführung in das Thema

Zwischen Miethaiund Sozialamt Kosten der Unterkunft im Spannungsfeld von Miet-und Grundsicherungsrecht. Sozialamt. I. Einführung in das Thema Zwischen Miethaiund Sozialamt Kosten der Unterkunft im Spannungsfeld von Miet-und Grundsicherungsrecht Universität Göttingen 24 April 2014 Richterin am BSG Sabine Knickrehm 1 Zwischen Miethaiund Sozialamt

Mehr

Gemeinsam erfolgreich

Gemeinsam erfolgreich Gemeinsam erfolgreich Erstellung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für den Landkreis Donau-Ries Zusammenfassung der Ergebnisse 24.07.2013 1 Das Projekt ist abgeschlossen und die Ergebnisse liegen

Mehr

Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII

Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII - neue Mietobergrenzen in Lübeck - Thomas Klempau, DMB Mieterverein Lübeck Lübeck hat die Mietobergrenzen (MOG) für Unterkunftskosten nach 22 SGB II (Hartz

Mehr

Richtlinie zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten gem. 22 I SGB II und 29 SGB XII

Richtlinie zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten gem. 22 I SGB II und 29 SGB XII Richtlinie zur Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten gem. 22 I SGB II und 29 SGB XII 1. Ziel Diese Richtlinie dient der Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten

Mehr

Praktische Erfahrungen mit der Anwendung des Schlüssigen Konzeptes im Landkreis Göttingen

Praktische Erfahrungen mit der Anwendung des Schlüssigen Konzeptes im Landkreis Göttingen Praktische Erfahrungen mit der Anwendung des Schlüssigen Konzeptes im Landkreis Göttingen Referent: André Oberdieck SEITE 1 Ermittlung angemessener KdU nach 22 SGB II Agenda Vorstellung des Jobcenter Landkreis

Mehr

Stadt Delmenhorst Der Oberbürgermeister

Stadt Delmenhorst Der Oberbürgermeister Stadt Delmenhorst Der Oberbürgermeister Beratungsfolge Beschlussvorlage 16/27/001/BV-R Status: ÖFFENTLICH Neuregelung von Wertgrenzen für die Kosten der Unterkunft Datum Gremium Zuständigkeit 18.02.2016

Mehr

Prävention und Wohnungssicherung in Zeiten knappen Wohnraums und steigender Mieten die Möglichkeiten der Kommune

Prävention und Wohnungssicherung in Zeiten knappen Wohnraums und steigender Mieten die Möglichkeiten der Kommune Manfred Wagner Amt für Wohnen und Grundsicherung Prävention und Wohnungssicherung in Zeiten knappen Wohnraums und steigender Mieten die Möglichkeiten der Kommune VII. Präventionstagung der BAG Wohnungslosenhilfe

Mehr

F+B-Wohnlageanalyse 2013

F+B-Wohnlageanalyse 2013 F+B-Wohnlageanalyse 013 Göttingen PLZ: 37073 Bundesland: Niedersachsen Kooperationspartner Inhalt I Daten zur Gemeinde/Stadt A Gemeindedaten B Preisniveau (Stadt/Gemeinde) C Marktpreisstatistik D Marktpreisentwicklung

Mehr

Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Swantje Hartmann (CDU), eingegangen am

Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Swantje Hartmann (CDU), eingegangen am Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/2675 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Swantje Hartmann (CDU), eingegangen am 20.04.2010 Entwicklung der Kosten

Mehr

Die Ausgangslage. Die Herangehensweise des Landkreises Mainz-Bingen. Der Ansatz von empirica

Die Ausgangslage. Die Herangehensweise des Landkreises Mainz-Bingen. Der Ansatz von empirica 1 Zur Fortschreibung des Schlüssigen Konzeptes zur Herleitung von Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft gem. 22 SGB II und 35 SGB XII im Landkreis Mainz-Bingen - Aktualisierung zum 01.07.2015

Mehr

Soziale Absicherung des Wohnens in Berlin

Soziale Absicherung des Wohnens in Berlin Soziale Absicherung des Wohnens in Berlin Eckpunkte einer landesrechtlichen Regelung für die Kosten der Unterkunft und Heizung Berliner Umsetzung der Satzungslösung aus!22!a-c!sgb!ii Was erwartet Sie/Euch...

Mehr

Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2012 / 2013

Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2012 / 2013 Mietspiegel der Landeshauptstadt Schwerin 2012 / 2013 Qualifizierter Mietspiegel 2012 / 2013 gemäß 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Der Mietspiegel ist durch den Arbeitskreis Mietspiegel unter

Mehr

Betreff: Änderung des Erlasses der Stadt Zwickau zur Ermessensausübung im Rahmen der Leistungsgewährung nach SGB II und XII

Betreff: Änderung des Erlasses der Stadt Zwickau zur Ermessensausübung im Rahmen der Leistungsgewährung nach SGB II und XII Stadt Zwickau Beschlussvorlage Einreicher: 50 Datum: 14.01.2008 Drucksachen-Nr. 021/08 Beratung und Beschlussfassung im öff. nö. Zustimmung zur Beschlussempfehlung Sozialausschuss am: 05.02.08 ja nein

Mehr

ANALYSE KONZEPTE & Anmerkungen zum Urteil. Sozialgericht Dessau-Roßlau, S 11 AS 2430/11 vom

ANALYSE KONZEPTE & Anmerkungen zum Urteil. Sozialgericht Dessau-Roßlau, S 11 AS 2430/11 vom Anmerkungen zum Urteil Sozialgericht Dessau-Roßlau, S 11 AS 2430/11 vom 17.08.2012 Die von Analyse & Konzepte seit 2008 durchgeführten Mietwerterhebungen und die auf dieser Basis erstellten KdU-Richtlinien

Mehr

Editorial. Berlin, 8. November Maren Kern

Editorial. Berlin, 8. November Maren Kern Editorial Der BBU-Marktmonitor ist eine Erfolgsgeschichte. Bereits zum zwölften Mal veröffentlicht der BBU dieses Standardwerk. Sorgfältig erhobene, analysierte und aufbereitete Informationen machen ihn

Mehr

Informationen zum empirica-konzept

Informationen zum empirica-konzept Forschung und Beratung Informationen zum -Konzept Ein schlüssiges Konzept zur Herleitung von Mietobergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft gemäß 22 SGB II und 35 SGB XII Ansprechpartner: Petra

Mehr

Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII in der Landeshauptstadt Dresden 2013 und 2014

Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII in der Landeshauptstadt Dresden 2013 und 2014 Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII in der Landeshauptstadt Dresden 2013 und 2014 27.03.2013 Institut Wohnen und Umwelt GmbH Rheinstraße 65 64295 Darmstadt Projektleiter:

Mehr

DIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV

DIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV 1 DIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV Am 03.04.2012 hat die Senatsverwaltung für Soziales die "Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten

Mehr

Der Mietspiegel für 2017 und 2018 liegt vor - Mieten in Stuttgart steigen weiter an

Der Mietspiegel für 2017 und 2018 liegt vor - Mieten in Stuttgart steigen weiter an www.stuttgart.de/statistik-infosystem Landeshauptstadt Stuttgart Der Mietspiegel für 2017 und 2018 liegt vor - Mieten in Stuttgart steigen weiter an 16.12.2016 Aktuelles Wohnen in der Landeshauptstadt

Mehr

Anlage 1. Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ab Schlüssiges Konzept gemäß 22 SGB II/ 35 Abs. 2 SGB XII

Anlage 1. Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ab Schlüssiges Konzept gemäß 22 SGB II/ 35 Abs. 2 SGB XII Anlage 1 Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ab 01.01.2012 - Schlüssiges Konzept gemäß 22 SGB II/ 35 Abs. 2 SGB XII I. Allgemeines 2 Nach den genannten Vorschriften werden für Empfänger von ALG II

Mehr

Bericht der Landesregierung über die Entwicklung der Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft in den Rechtskreisen SGB 11 und XII in NRW

Bericht der Landesregierung über die Entwicklung der Höhe der angemessenen Kosten der Unterkunft in den Rechtskreisen SGB 11 und XII in NRW Der Minister Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des

Mehr

Herleitung von Mietobergrenzen für angemessene Bedarfe der Unterkunft gemäß 22 SGB II und 35 SGB XII im Kreis Recklinghausen. Datum: 25.

Herleitung von Mietobergrenzen für angemessene Bedarfe der Unterkunft gemäß 22 SGB II und 35 SGB XII im Kreis Recklinghausen. Datum: 25. Forschung und Beratung Herleitung von Mietobergrenzen für angemessene Bedarfe der Unterkunft gemäß 22 SGB II und 35 SGB XII im Kreis Recklinghausen Aktualisierung (Stand 2015) Auftraggeber: Kreis Recklinghausen

Mehr

Kreis Ahrweiler. Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft

Kreis Ahrweiler. Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft Kreis Ahrweiler Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft Bericht im Dezember 2015 - i - Inhaltsverzeichnis 1 Überblick: Bedarfe für Unterkunft im Kreis Ahrweiler... 1 2 Aufgabenstellung und Vorgehensweise...

Mehr

Festlegung der Angemessenheitsgrenzen gemäß SGB II und SGB XII für den Landkreis Lüneburg. Endbericht

Festlegung der Angemessenheitsgrenzen gemäß SGB II und SGB XII für den Landkreis Lüneburg. Endbericht Festlegung der Angemessenheitsgrenzen gemäß SGB II und SGB XII für den Landkreis Lüneburg Endbericht Hamburg, Oktober 2013 Festlegung der Angemessenheitsgrenzen gemäß SGB II und SGB XII für den Landkreis

Mehr

Mietwerterhebungen zur Ermittlung der KdU-Richtwerte in der Stadt Emden

Mietwerterhebungen zur Ermittlung der KdU-Richtwerte in der Stadt Emden Stadt Emden Fachdienst Sozialhilfe Mietwerterhebungen zur Ermittlung der KdU-Richtwerte in der Stadt Emden Bericht Hamburg, August 2012 Ansprechpartner: Matthias Klupp Oliver Strege & KONZEPTE Beratungsgesellschaft

Mehr

Indikatoren zum Themenkreis SGB II und XII

Indikatoren zum Themenkreis SGB II und XII 18. Treffen der AG Methoden im IK KomWoB Indikatoren zum Themenkreis SGB II und XII Vorschläge zur Diskussion, Team Wohnungsmarktbeobachtung Überblick Indikatoren zur Nachfrage Indikatoren zum Angebot

Mehr

Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit

Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Sozialgericht Berlin verkündet am 22. Febrruar 2013 Az.: S 37 AS 30006112 Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit, - Kläger- Prozess bevollmächtigter: Rechtsanwalt Kay Füßlein, Schamweberstr. 20,

Mehr

Der Wohnungsmarkt für Transferleistungsempfänger (schlüssige) Konzepte für Kreise und Kommunen

Der Wohnungsmarkt für Transferleistungsempfänger (schlüssige) Konzepte für Kreise und Kommunen Der Wohnungsmarkt für Transferleistungsempfänger (schlüssige) Konzepte für Kreise und Kommunen Eine Zusammenfassung des 7. wohnungspolitischen Kolloquiums am 25. Juni 2014 an der TU Dortmund Hintergrund

Mehr

HARTZ IV UND DER WOHNUNGSMARKT

HARTZ IV UND DER WOHNUNGSMARKT HARTZ IV UND DER WOHNUNGSMARKT DIE UNTERKUNFTSKOSTEN AUS SICHT EINES WOHNUNGSUNTERNEHMENS Christian Knibbe Teamleiter Vermietung bei der VBW BAUEN UND WOHNEN GMBH, Bochum Fachtagung Hartz IV und der Wohnungsmarkt

Mehr

SPD-Kreistagsfraktion Werner Noé Ursula Utters

SPD-Kreistagsfraktion Werner Noé Ursula Utters SPD-Kreistagsfraktion Werner Noé Ursula Utters Anträge der SPD-Fraktion Die SPD-Fraktion beantragt: I. Die SPD-Fraktion beantragt, dass die Praxis des Landkreises bei Leistungen für Empfänger nach SGB

Mehr

Örtliche Hinweise zum SGB II

Örtliche Hinweise zum SGB II zu 22 (Bedarfe für Unterkunft und Heizung) Angemessenheit einer Unterkunft, Verfahren bei unangemessenen Unterkunftskosten, Umzügen, Rück- und Nachzahlung von Wohnnebenkosten Stand: 01/2014 1. Ermittlung

Mehr

empirica Wie leitet man richtige Richtwerte her? Ansprechpartner:

empirica Wie leitet man richtige Richtwerte her? Ansprechpartner: empirica Forschung und Beratung empirica ag Zweigniederlassung Bonn Kaiserstr. 29 53113 Bonn Tel. 0228 91489-0 Fax 0228 217410 bonn@empirica-institut.de Kur Wie leitet man richtige Richtwerte her? Zur

Mehr

empirica Unterkunftskosten: Mehr Mut zur Einfachheit! Quo vadis, Sozialstaat? empirica paper Nr. 220 Autor: Petra Heising Oktober 2014

empirica Unterkunftskosten: Mehr Mut zur Einfachheit! Quo vadis, Sozialstaat? empirica paper Nr. 220 Autor: Petra Heising Oktober 2014 Forschung und Beratung Unterkunftskosten: Mehr Mut zur Einfachheit! Quo vadis, Sozialstaat? paper Nr. 220 Oktober 2014 http://www.-institut.de/kufa/empi220ph.pdf Keywords: Kosten der Unterkunft, KdU. angemessene

Mehr

Auswirkungen von Hartz IV auf den Stadtumbau

Auswirkungen von Hartz IV auf den Stadtumbau 17.09.2009-1? Auswirkungen von Hartz IV auf den Stadtumbau Anteil Bedarfsgemeinschaften bis 5 % 5-10 % 10-15 % über 15 % Geobasisinformationen Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (www.bkg.bund.de)

Mehr

Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Bundesstadt Bonn im August 2016 Amt für Soziales und Wohnen Kosten der Unterkunft Konzept zur Ermittlung des Richtwertes Inhalt: 1. Einleitung... 2 2. Produkttheorie und angemessene Wohnfläche... 2 3.

Mehr

Gutachten zur Entwicklung von Angemessenheitsobergrenzen für die Kosten der Unterkunft von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm 2016

Gutachten zur Entwicklung von Angemessenheitsobergrenzen für die Kosten der Unterkunft von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm 2016 Gutachten zur Entwicklung von Angemessenheitsobergrenzen für die Kosten der Unterkunft von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm 2016 von Dr. Bernhard Schmidt Stand 24. Januar 2017 - Institut für Empirische

Mehr

Satzung der Stadt Neumünster zur Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft im SGB II- und im SGB XII-Bereich vom

Satzung der Stadt Neumünster zur Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft im SGB II- und im SGB XII-Bereich vom Satzung der Stadt Neumünster zur Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft im SGB II- und im SGB XII-Bereich vom 17.09.2015 (KdU-Satzung) Aufgrund der 22a bis 22c Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites

Mehr

HAUSVERWALTUNG. Theodor-Heuss-Straße Bad Vilbel.

HAUSVERWALTUNG. Theodor-Heuss-Straße Bad Vilbel. HAUSVERWALTUNG Theodor-Heuss-Straße 46 61118 Bad Vilbel www.ac-immocenter.de info@ac-immocenter.de Telefon 06101 9 88 89 40 Telefax 06101 9 88 89 41 Mobil: 0163 4573743 Die Bedeutung der Hausverwaltung

Mehr

Das Development Feedback

Das Development Feedback Diagnostik Training Systeme Das Development Feedback Das Development Feedback ist ein 360 -Online-Feedback-System, welches die vom Unternehmen in einem Anforderungsprofil festgelegten Kernkompetenzen misst

Mehr

Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII im Kreis Schleswig-Flensburg Erhebung 2015

Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII im Kreis Schleswig-Flensburg Erhebung 2015 Rheinstraße 65 64295 Darmstadt Germany Fon: +49(0)6151/2904-0 Fax: +49(0)6151/2904-97 info@iwu.de www.iwu.de Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII im Kreis Schleswig-Flensburg

Mehr

Von wegen Hasenstall: Wie groß und teuer Hartz-IV-Wohnungen sein dürfen

Von wegen Hasenstall: Wie groß und teuer Hartz-IV-Wohnungen sein dürfen Von wegen Hasenstall: Wie groß und teuer Hartz-IV-Wohnungen sein dürfen Foto: imago13 - Fotolia.com Viel zu klein!, erklärt Ihnen ein Mieter nach der Besichtigung Ihrer Wohnung. Mag ja sein, dass Ihr Mieter

Mehr

Aufgaben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz

Aufgaben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz Aufgaben des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz Statistik Statistiken sind Grundlage der Entscheidungsfindung, ob in Wirtschaft, Politik, Verwaltung oder für Bürgerinnen und Bürger. Das Statistische

Mehr

Kreis Minden-Lübbecke. Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft

Kreis Minden-Lübbecke. Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft Kreis Minden-Lübbecke Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft Bericht im April 216 - i - Inhaltsverzeichnis 1 Überblick: Bedarfe für Unterkunft im Kreis Minden-Lübbecke... 1 2 Aufgabenstellung

Mehr

Die Chancen von BezieherInnen von ALG II auf dem freien Wohnungsmarkt in der Stadt Freiburg Ergebnis einer Auswertung von Wohnungsanzeigen in Freiburg

Die Chancen von BezieherInnen von ALG II auf dem freien Wohnungsmarkt in der Stadt Freiburg Ergebnis einer Auswertung von Wohnungsanzeigen in Freiburg Freiburg, 31. Oktober 6 Herausgeber: RUNDER TISCH zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze in Freiburg c/o M. Klauss Schwarzkehlchenweg 3, 7111 Freiburg, Fax 761/47668 Mail: runder-tisch-freiburg@web.de Die

Mehr

Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII in der Landeshauptstadt Dresden 2017 und 2018

Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII in der Landeshauptstadt Dresden 2017 und 2018 Rheinstraße 65 64295 Darmstadt Germany Fon: +49(0)6151/2904-0 Fax: +49(0)6151/2904-97 info@iwu.de www.iwu.de Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII in der Landeshauptstadt

Mehr

Kreis Stormarn Der Landrat

Kreis Stormarn Der Landrat Kreis Stormarn Der Landrat Sitzungsvorlage 2015/2518 Datum: Status: Federführend: Verantwortlich: 10.09.2015 öffentlich FD 34 Grundsatzangelegenheiten Dr. Edith Ulferts Anhaltswerte für die angemessenen

Mehr

Angemessene Kaltmieten nach dem SGB II und SGB XII für den Neckar-Odenwald-Kreis ab dem 01.04.2013 (Höchstmiettabelle)

Angemessene Kaltmieten nach dem SGB II und SGB XII für den Neckar-Odenwald-Kreis ab dem 01.04.2013 (Höchstmiettabelle) Angemessene Kaltmieten nach dem SGB II und SGB XII für den Neckar-Odenwald-Kreis ab dem 01.04.2013 (Höchstmiettabelle) Neue Gebietseinteilung Zone 1-3: Alle Gemeinden des NOK mit Ausnahme der Zone 4 Zone

Mehr

Grundsicherungsrelevanter. Mietspiegel. für die Gemeinden Beverstedt, Loxstedt, Schiffdorf, Hagen, Wurster Nordseeküste und die Stadt Geestland

Grundsicherungsrelevanter. Mietspiegel. für die Gemeinden Beverstedt, Loxstedt, Schiffdorf, Hagen, Wurster Nordseeküste und die Stadt Geestland Grundsicherungsrelevanter Mietspiegel für die Gemeinden Beverstedt, Loxstedt, Schiffdorf, Hagen, Wurster Nordseeküste und die Stadt Geestland Stand: Januar 2014 Impressum Landkreis Cuxhaven Amt Soziale

Mehr

direkt drüber! oberhavel Landkreis Oberhavel Zugelassener kommunaler Träger Jobcenter Oberhavel Handlungsrichtlinie

direkt drüber! oberhavel Landkreis Oberhavel Zugelassener kommunaler Träger Jobcenter Oberhavel Handlungsrichtlinie direkt drüber! oberhavel Landkreis Oberhavel Zugelassener kommunaler Träger Jobcenter Oberhavel Handlungsrichtlinie zur Übernahme von Bedarfen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Umsetzung des SGB

Mehr

Sozialreferat. Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824. Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1

Sozialreferat. Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824. Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1 Telefסּn: 0 233-48824 Telefax: 0 233-98948824 Sozialreferat Seite 1 von 5 Amt für Soziale Sicherung S-I-WH 1 Neufestsetzung der Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte des SGB II und SGB XII Mietobergrenzen

Mehr

Stadtrat Bernhard Oedekoven

Stadtrat Bernhard Oedekoven Drucksachen-Nr. 304 / 2014 Einreicher: Stadtrat Bernhard Oedekoven Datum der Sitzung: 24.09.2014 beantwortet durch: Bürgermeister, Herrn Peter Kleine Anfrage zur DS 063/2014 Ordnung auf dem Wohnungsmarkt

Mehr

22 SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung

22 SGB II Leistungen für Unterkunft und Heizung 22 Abs. 1 Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Miete Grundmiete (Kaltmiete ohne Neben- oder Betriebskosten) Nebenkosten

Mehr

Wohnungsmarktentwicklung in Hessen

Wohnungsmarktentwicklung in Hessen Wohnungsmarktentwicklung in Hessen unter besonderer Berücksichtigung des preisgünstigen Segments Dr. Christian v. Malottki Umwelt Arbeitsgemeinschaft der Wohnungs- und Immobilienverbände Hessen Frankfurt,

Mehr

Zur Überprüfung der Angemessenheit sind die Kosten einer bestimmten Unterkunft einem konkret-individuellen 4 Richtwert gegenüberzustellen.

Zur Überprüfung der Angemessenheit sind die Kosten einer bestimmten Unterkunft einem konkret-individuellen 4 Richtwert gegenüberzustellen. 35.3 Angemessenheit 35.3.1 Allgemeines Nach 29 Abs. 1 S. 2 und 3 SGB XII sind auch unangemessene Unterkunftskosten zu übernehmen, jedoch nur wenn und nur solange es nicht möglich oder nicht zumutbar ist,

Mehr

Kosten der Unterkunft

Kosten der Unterkunft Bundesstadt Bonn im März 2014 Amt für Soziales und Wohnen Kosten der Unterkunft Konzept zur Ermittlung des Richtwertes Inhalt: 1. Einleitung... 2 2. Produkttheorie und angemessene Wohnfläche... 2 3. Vergleichsraum...

Mehr

Strategien, Forderungen, Erwartungen der Wohnungswirtschaft zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums

Strategien, Forderungen, Erwartungen der Wohnungswirtschaft zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums Strategien, Forderungen, Erwartungen der Wohnungswirtschaft zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums praktische Ansätze Hans-Jörg Schmidt Geschäftsführer Aufbaugemeinschaft Espelkamp Berlin 10. November 2015

Mehr