Umsetzung des Beschlusses des Landtages Brandenburg Zukunft des Wassertourismus in Brandenburg sichern (Drs. 6/1230-B) vom

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1 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/3871 Bericht der Landesregierung Umsetzung des Beschlusses des Landtages Brandenburg Zukunft des Wassertourismus in Brandenburg sichern (Drs. 6/1230-B) vom Bericht der Landesregierung zu dem Beschluss des Landtages Brandenburg in seiner 11. Sitzung am 30. April Rahmenbedingungen Der Wassertourismus hat für die Tourismuswirtschaft in Brandenburg eine hohe Bedeutung. Dies zeigt sich nicht nur durch die im Wassertourismus selbst generierten Umsätze - siehe hierzu die Studie "Wirtschaftliche Effekte im Wassertourismus in Berlin und Brandenburg" ( / /e7793da8f41a52554bea2c6548f97dc9/2015_Bericht-Wasserstudie-data.pdf). Auch das Angebot an Land profitiert von der Vielfalt der Flussläufe und Seen in Brandenburg und den sich damit ergebenden Möglichkeiten der Urlaubs-, Freizeit- und Tagesausflugsgestaltung. Zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern hat Brandenburg das größte zusammenhängende Wasserrevier in Europa und damit ein Alleinstellungsmerkmal in Deutschland. Wasser ist ein Sympathieträger für alle touristischen Aktivitäten, auch über den Wassertourismus hinaus. Die Städte des Landes Brandenburg haben sich in den letzten Jahren zunehmend dem Wasser geöffnet und die wassertouristische Infrastruktur positiv entwickelt. Sie prägt in vielen Fällen das Gesicht der Städte und Gemeinden und trägt damit neben der Attraktivitätssteigerung des touristischen Angebotes zu einer Verbesserung der Stadtbilder und der Lebensqualität bei. Der Tourismus ist unter diesen Gesichtspunkten ein wesentlicher Baustein für eine nachhaltige und vernetzte Regionalentwicklung. Vor diesem Hintergrund misst die Landesregierung den Gewässern im Land und dem Wassertourismus große Bedeutung bei, die es im Interesse der wirtschaftlichen Effekte, der Sicherung von Arbeitsplätzen und Einkommensquellen zu sichern und im Kontext der Sicherung und Bewahrung der natürlichen Ressourcen weiterzuentwickeln gilt. Ein großer Teil der Gewässer im Land Brandenburg sind Bundeswasserstraßen, für die der Bund mit seiner Bundeswasserstraßenverwaltung zuständig ist. Die Aktivitäten des Landes Brandenburg zur Gestaltung des Wassertourismus sind daher stark von den Aktivitäten des Bundes abhängig. Dabei sind folgende Maßnahmen des Bundes von besonderer Bedeutung: a) Reduzierung der Schleusenzeiten Der Bund hat zu Saisonbeginn 2015 überraschend für vier Schleusen in Ostbrandenburg verkürzte Schleusenzeiten verfügt und diese Maßnahme mit fehlendem Personal begründet, u.a wegen der Einsparvorgaben der letzten Jahre und zuletzt im Zusammenhang mit dem seit 2012 laufenden Reformprozess zur Bundeswasserstraßenverwaltung. Ein gemeinsames Schreiben der Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung und des Ministers für Wirtschaft Datum des Eingangs: / Ausgegeben:

2 2 und Energie vom an den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (Kopie wurde an Bundesminister für Wirtschaft gesandt) wurden durch die Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Frau Iris Gleicke, MdB, Parlamentarische Staatsekretärin beim BMWi beantwortet. Sie hat mit Schreiben vom zugesagt, sich beim BMVI für eine tragfähige Lösung zugunsten der Region auszusprechen. Daneben haben sich mehrere Mitglieder des Bundestages, weitere Institutionen (Industrie- und Handelskammern Brandenburgs, Landestourismusverband e.v., Tourismusverbände, Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH) an den BMVI bzw. die Bundeswasserstraßenverwaltung gewandt. Der Bund sieht derzeit als Lösung eine Automatisierung bzw. Fernbedienung vor, was vorab einen Umbau der Schleusen für Antriebe und Steuerung erfordert. Diese Maßnahmen sollen mittelfristig, nach bisherigen Informationen jedoch nicht vor 2022 umgesetzt sein. b) Wassertourismuskonzept des Bundes Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode haben die Regierungsparteien auf Bundesebene ein Wassertourismuskonzept angekündigt, das bis Jahresende 2014 vorliegen sollte. Seitdem ist der Vorlagetermin mehrmals verschoben worden. Gegenwärtig ist konkret nicht bekannt, wann es vorgelegt werden soll. c) Blaues Band Ebenfalls im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode haben sich die Regierungsparteien verständigt: Es wird ein Bundesprogramm Blaues Band aufgelegt, um die Renaturierung von Fließgewässern und Auen zu fördern." Die Umsetzung des Projektes hat begonnen. Dies erfolgt unter gemeinsamer Federführung des Bundesverkehrs- und Bundesumweltministeriums. Offizieller Start war am in Berlin. Für das Projekt existiert ein eigener Internetauftritt unter Für die Entwicklung des Wassertourismus in Brandenburg sind zwei Aussagen aus den vorliegenden Informationen zentral (nähere, vertiefende Informationen gibt es hierzu bisher nicht): Chancen für Verkehrspolitik Zukunftsperspektive für den Umgang mit km Nebenwasserstraßen, Absenkung des Infrastrukturstandards an Nebenwasserstraßen mit veränderten gesellschaftlichen Anforderungen (Naturschutz, Freizeit und Erholung etc.) verknüpfen, aus wirtschaftlichen Gründen erforderlichen Rück- oder Umbau von Schleusen- und Wehranlagen mit ökologischen und regionalen Zielsetzungen verknüpfen, Leistungsfähigkeit und Kompetenz der WSV zum Ausgleich unterschiedlicher Interessen an Bundeswasserstraßen umfassend nutzen. Chancen für Freizeit, Tourismus und Erholung Flusslandschaften hohe Beliebtheit bei Menschen, Flusslandschaften Zentren für Freizeit und Erholung, Naturschutzmaßnahmen in Auen verbessern Lebensqualität, Naturschutzmaßnahmen führen zu örtlicher Wertschöpfung. In Summe bedeutet eine durchgehende ökologisch orientierte Wasserverbindung auf den betroffenen Wasserstraßen einen Rückbau von Infrastruktur und Konzentration der touristischen Nutzung auf den Gemeingebrauch und auf muskelbetriebene Boote. Das Vorhaben des Bundes beeinflusst die wassertouristische Entwicklung in Brandenburg und

3 3 Mecklenburg-Vorpommern. Erforderlich ist es, hierzu eine Position der Landesregierung zu erarbeiten, die neben den wirtschaftlichen Aspekten des Wassertourismus weitere Kriterien (wie z.b. Verkehrswegeplanung, Güterverkehr, Sicherung der Verkehrswege, Umwelt- und Naturschutz, Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz, Unterhaltung der Wasserstraßen, Wassersport oder Denkmalschutz) berücksichtigt. 2. Sachstandsdarstellung zu den Beschlussgegenständen des Landtagsbeschlusses Vor dem in Punkt 2 dargestellten Hintergrund ergibt sich mit Blick auf den Beschluss des Landtags zu den einzelnen Beschlussgegenständen folgender Sachstand: 1. Spiegelstrich: Die Landesregierung soll sich im gegenwärtig laufenden Prozess der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für den Erhalt und die Schiffbarkeit der Wasserstraßen, einschließlich der auch touristisch wichtigen Wasserstraßen einsetzen 2. Spiegelstrich: Die Landesregierung soll die Erstellung der Wassertourismuskonzeption des Bundes in diesem Sinne konstruktiv begleiten. Vertreter des Landes haben bereits mehrfach in Foren mit Bundesbeteiligung und in bilateralen Kontakten mit den die Bundesregierung beratenden Institutionen wie Bundesverband Wassersportwirtschaft und ADAC zu Teilaspekten die brandenburgische Position in das Verfahren eingebracht. Eine formale Beteiligung zum Wassertourismuskonzept wurde jedoch durch den Bund bisher nicht durchgeführt. Die Landesregierung wird den Beschluss des Landtages vom (LT-Drs 1230-B) umsetzen und sich gegenüber dem Bund für den Erhalt und die Schiffbarkeit der Wasserstraßen, auch der touristisch wichtigen Wasserstraßen einsetzen. Die im Landtagsbeschluss enthaltene Position wird von den Ministerien der Landesregierung gegenüber ihren Schwesterhäusern auf Bundesebene vertreten. Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Wassersportentwicklungsplanes wurde auf Landesebene eine eigene erste Bewertung der Bedeutung der Gewässer im Land aus Sicht von Wassersport und Wassertourismus vorgenommen. Die Bewertung orientierte sich an den folgenden Fragen: a) Welche bestehenden Wasserstraßen des Landes und des Bundes werden zur Entwicklung des Wassersports und des Wassertourismus benötigt, b) inwieweit ist ein weiterer Ausbau von bestehenden Wasserstraßen zur Sicherstellung dieses Zwecks erforderlich, c) welche bisher noch schiffbaren Gewässer werden für diesen Zweck nicht mehr benötigt, d) welche Wasserstraßen sind für die Zweckerreichung eher strategisch vorrangig bzw. welche eher nachrangig zu beurteilen. Im Ergebnis der gutachterlichen Bewertung wurde insbesondere deutlich, dass Alleinstellung und Attraktivität des brandenburgischen Wassertourismus sich aus dem Netzcharakter der Wasserstraßen ergibt. Das Gutachten zeigt auf, dass aufgrund der jeweiligen Anlieger- bzw. Erschließungssituation, der Einbindung der Wasserstraßentrassen in Rundkurse, der Verkehrsverbindungsfunktion zwischen den einzelnen Gewässerteilen und nicht zuletzt aufgrund der bisher getätigten Investitionen an den Gewässern der weit überwiegende Teil der Wasserstraßen touristisch relevant ist. 69 Wasserstraßenabschnitte haben vorrangige, 32 nachrangige touristische Bedeutung - und nur sechs Wasserstraßenabschnitte sind von untergeordneter Bedeutung. Nutzungsintensitäten können nicht auf allen Wasserstraßenabschnitten ermittelt werden, allenfalls dort, wo die Schleusungszahlen Aufschluss über Schleusungsvorgänge geben.

4 4 Spiegelstrich 3: Die Landesregierung soll sich im Hinblick auf aktuelle Begrenzungen von Schleusenzeiten durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für eine Rückkehr zu den bisherigen Zeiten einsetzen Das Land hat sich intensiv für den Erhalt der Schleusenöffnungszeiten eingesetzt. In geringem Maße konnten Anpassungen erzielt werden, indem die Bundeswasserstraßenverwaltung eine "Optimierung" der Schleusenzeiten vorgenommen hat. D.h. orientiert an der zeitlichen Verteilung der bisherigen Frequentierung hat sie die Betriebszeiten an den Wochenenden zeitlich in die frühe Abendzeit verschoben. Zu einer vollständigen Rückkehr zu den alten Schleusenzeiten ist die Bundeswasserstraßenverwaltung nicht zu bewegen. In der Vergangenheit hatte der Bund mehrfach vergeblich versucht, Verantwortung für die bisherigen Bundeswasserstraßen, die nicht oder kaum noch für den Güterverkehr genutzt werden und die er daher als Nebenwasserstraßen betrachtet werden, an die Länder abzugeben. Dann hätte das Land selbst entsprechende Regelungen treffen können. Hierfür fehlen der Landesverwaltung jedoch die Ressourcen. Spiegelstrich 4: Die Landesregierung soll den Wassertourismus als ein Schwerpunktthema in der neu zu erstellenden Landestourismuskonzeption behandeln. Die Landestourismuskonzeption wird Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung einer Tourismusmarke Brandenburg schaffen. Diese stellt insbesondere auf die naturräumlichen und kulturhistorischen Potentiale des Landes sowie die Nähe zu Berlin ab. Das Land Brandenburg besitzt dabei mit seinem Reichtum an Binnengewässern besondere naturräumliche Potentiale, die im nationalen Wettbewerb ein Alleinstellungsmerkmal darstellen. Das wassertouristische Angebot ist, wie die Marktforschung belegt, auch international wettbewerbsfähig. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung ein bedeutendes Landesinteresse daran, dass die Gewässer für den Wassertourismus nutzbar und attraktiv bleiben. Der Entwurf der künftigen Landestourismuskonzeption verdichtet den strategischen Ansatz zur Entwicklung des Tourismus in Abstimmung mit der Branche auf sechs zentrale Handlungsfelder, die die operativen Ziele und die dafür notwendigen Schlüsselaufgaben beschreiben. Im Handlungsfeld 4 Infrastruktur und Mobilität steht die Fokussierung auf die Optimierung bestehender Infrastrukturen und die Vernetzung der Mobilitätsketten zur Steigerung von Wertschöpfung und Sicherung der Erreichbarkeit der touristischen Ziele im Vordergrund. Spiegelstrich 5: Die Landesregierung soll den Wassertourismus als einen wichtigen Faktor der Regionalentwicklung begreifen, Spiegelstrich 6: Die Landesregierung soll Projekte wie die "Wassertourismus-Initiative Nordbrandenburg" und die "Märkische Umfahrt " werden interministeriell unterstützen Spiegelstrich 7: Die Landesregierung soll die stärkere Vernetzung der verschiedenen wassertouristischen Initiativen vorangetrieben. Die Landesregierung unterstützt diese Zielstellungen und strebt an, ein Netz an Nebenwasserstraßen für die Regionalentwicklung und den Tourismus im Rahmen des haushalterisch Möglichen und bei Würdigung der Ziele der anderen relevanten Politikfelder zu sichern. Die Frage eines Erwerbs von Nebenwasserstraßen stellt sich gegenwärtig nicht. Die für Teilaspekte verantwortlichen Ressorts MWE, MIL, MLUL und MBJS unterstützen das Ziel im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Im Rahmen einer Evaluation des Wassersportentwicklungsplans (siehe Landestourismuskonzeption 2011 bis 2015, Maßnahme Nr. 25) wurde der Bestand der wassertouristischen Infrastruktur festgestellt.

5 5 Gegenwärtig befindet sich die Fortschreibung des Wassersportentwicklungsplans in der Endabstimmung. Hierin werden nochmals Empfehlungen für die künftige strategische Weiterentwicklung des wirtschaftsrelevanten Wasserwanderns gegeben. Der Wassersportentwicklungsplan wird dem Landeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden und damit die wesentliche Handlungsbasis künftiger (Förder-)Entscheidungen bilden. Zur Unterstützung der Entwicklung des Wassertourismus wird es weiterhin eine Reihe von Fördermöglichkeiten geben, die den öffentlichen Infrastrukturanbietern wie auch gewerblichen Unternehmen Hilfestellung bei der Finanzierung ihrer Vorhaben gewähren (z.b. Förderung der gewerblichen Wirtschaft sowie der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" des Ministeriums für Wirtschaft und Energie, Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Entwicklung, Förderung im Rahmen des Stadt-Umland-Wettbewerbs des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung) Der Landestourismusverband e.v. koordiniert mit seinem Netzwerk "Aktiv in der Natur" die Aktivitäten der regionalen Tourismusverbände, die mit den verschiedenen wassertouristischen Initiativen eng zusammenarbeiten. Die Landesregierung begrüßt und unterstützt diese Zusammenarbeit, die u.a. auf die Weiterentwicklung z.b. der "Wassertourismus-Initiative Nordbrandenburg" und die "Märkische Umfahrt" gerichtet sind. Die Landesregierung gewährt die erforderliche Unterstützung, die jedoch eine Abstimmung der Maßnahmen innerhalb der einzelnen Initiativen voraussetzt. So ist es beispielsweise der Stadt Oranienburg gelungen, gemeinsam mit den übrigen Projektpartnern der Wassertourismus-Initiative Nordbrandenburg AG einen Weg für die Neuerrichtung der Schleuse Friedenthal in Oranienburg zu finden. Bei der Weiterverfolgung dieses Weges wird die Landesregierung ihre Möglichkeiten einbringen.

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