Antwort der Landesregierung
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- Ingrid Blau
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1 Landtag Brandenburg Drucksache 4/ Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr des Abgeordneten Mike Bischoff Fraktion der SPD Landtagsdrucksache 4/4170 Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr vom : Einsatz revolvierender Finanzierungsinstrumente in der Förderpolitik Angesichts knapper werdender Fördermittel besteht ein erhebliches Interesse daran, diese Mittel langfristig einsetzen zu können. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, zu prüfen, wo an Stelle von Zuschüssen revolvierende Finanzierungsinstrumente wie z.. B. Darlehen und Bürgschaften eingesetzt werden können. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche revolvierenden Förderinstrumente setzen die Landesregierung bzw. von ihr beauftragte Institutionen ein? 2. Welche revolvierenden Förderinstrumente sind seit Beginn der 4. Legislaturperiode neu hinzugekommen bzw. werden in den kommenden Monaten aufgelegt? 3. Bei welchen Förderprogrammen besteht die Möglichkeit, dass der Zuwendungsempfänger zwischen einem Zuschuss und einem Darlehen wählen kann? 4. Wie stark wurde die in Punkt 3 genannte Wahlmöglichkeit bisher in Anspruch genommen? Datum des Eingangs: / Ausgegeben:
2 - 2 - Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche revolvierenden Förderinstrumente setzen die Landesregierung bzw. von ihr beauftragte Institutionen ein? zu Frage 1: Als revolvierend werden solche Förderinstrumente erachtet, bei denen Rückflüsse für den gleichen Zweck erneut eingesetzt werden. Dies kann sowohl im Rahmen eines gesonderten Fonds als auch durch eine Zweckbindung entsprechender Einnahmen im Landeshaushalt geschehen. Hingegen werden im Sinne dieses Verständnisses Darlehensförderungen nicht als revolvierend angesehen, wenn die entsprechenden Zins- und Tilgungseinnahmen lediglich allgemeine Haushaltseinnahmen darstellen. Die in diesem Sinne eingesetzten revolvierenden Förderinstrumente sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Frage 2: Welche revolvierenden Förderinstrumente sind seit Beginn der 4. Legislaturperiode neu hinzugekommen bzw. werden in den kommenden Monaten aufgelegt? zu Frage 2: Für den Bereich MBJS wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Bereich des MW ist zur Absicherung von Finanzierungsrisiken privater Kapitalgeber und VC-Gesellschaften ein Gewährleistungsprogramm vorgesehen. Zum Haushalt 2008/09 werden entsprechende Anmeldungen vorgenommen. In der 4. Legislaturperiode ist der in der Anlage aufgeführte BeteiligungsFonds Brandenburg (BFB) als Finanzierungsinstrument hinzugekommen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, einen Mikrofinanzfonds aufzulegen. Beabsichtigt ist damit die Förderung von Existenzgründern und jungen Unternehmen durch Mikrokredite, die unter dem Gesichtspunkt des Character Based Lending-Ansatzes (persönlichkeitsbezogener Ansatz der Kreditvergabe) vergeben werden. Die Mittelzuweisung soll an die Bürgschaftsbank Brandenburg erfolgen, die gegenüber der Hausbank die Haftungsfreistellung übernimmt. Mit diesem Garantiefonds soll Gründern und jungen Unternehmern mit einem geringen Kapitalbedarf der Zugang zum Kreditmarkt erheblich erleichtert werden. Zudem ist als Eigenkapital stärkendes und Bilanzstruktur verbesserndes Angebot an den brandenburgischen Mittelstand die Schaffung eines revolvierenden KMU-Fonds zur Gewährung von EG-beihilferechtlich neutralen Nachrangdarlehen beabsichtigt (Speisung des Fonds aus EFRE- und Landeskofinanzierungsmitteln für Finanzierung von Investitionen in KMU im Konsortium mit jeweiliger Hausbank). Für den Bereich des MIR ist die Einführung einer Darlehensförderung für Stadtentwicklungsvorhaben in Brandenburg auf der Grundlage des EFRE-OP vorgesehen, deren Programm sich derzeit noch in der Konzeptionsphase befindet. Im Hinblick auf die Wohnraumförderung ab 2007 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3 - 3 - Frage 3: Bei welchen Förderprogrammen besteht die Möglichkeit, dass der Zuwendungsempfänger zwischen einem Zuschuss und einem Darlehen wählen kann? zu Frage 3: Für den Bereich des MBJS wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Zuwendung in Form einer Schuldendiensthilfe bzw. eines zinslosen Darlehens des IZBB wird grundsätzlich für größere umfassende investive Maßnahmen gewährt, bei denen die qualitative Aufwertung des Ganztagsangebotes durch umfassende Sanierungs-/Modernisierungs- oder Neubaumaßnahmen realisiert werden soll und dabei das Verhältnis des unmittelbaren Mehraufwandes zur Umsetzung des Ganztagbetriebes zu den geplanten Gesamtinvestitionskosten in einem ungünstigen Verhältnis steht. Hingegen werden kleinere Maßnahmen durch Zuweisungen und Zuschüsse gefördert. Für den Bereich des MW wird es bei der Überarbeitung der Förderrichtlinien zur FuE-Förderung hinsichtlich der Finanzierung eine Neuausrichtung geben, sodass nicht nur Zuschüsse, sondern auch Darlehen in Kombination mit Zuschüssen vergeben werden können. Für die Vergabe von Darlehen sind noch einheitliche Kriterien zu erarbeiten. Für das Förderprogramm Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur gewerbliche Wirtschaft wird geprüft, ob Zuschussfinanzierungen aus der Gemeinschaftsaufgabe mit EFRE-Darlehen aufgestockt werden können. Frage 4: Wie stark wurde die in Punkt 3 genannte Wahlmöglichkeit bisher in Anspruch genommen? zu Frage 4: Für den Bereich des MBJS wurden in den Jahren (Stand: ) im Rahmen der Umsetzung des IZBB insgesamt 177 Zuwendungsbescheide mit einem Zuwendungsvolumen von rd. 68 Mio. erlassen. Davon wurden 20 Zuwendungen in Form einer Schuldendiensthilfe mit einem Zuwendungsvolumen von 6,1 Mio. gewährt. Mit den gewährten Schuldendiensthilfen wurde ein Darlehensvolumen in Höhe von 37,3 Mio. von der ILB ausgereicht und mit einer Laufzeit von 10 Tilgungsjahren zinslos gestellt. Die Tilgung erfolgt entsprechend der Darlehensverträge an die ILB. Drei Zuwendungen wurden als Darlehen in Höhe von 6,4 Mio. in 2006 direkt ausgereicht. Die Rückzahlung erfolgt beginnend ab 2008 in 10 gleichen Jahresscheiben in den Einzelplan 05. Diese Rückflüsse müssen entsprechend der Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des IZBB wieder als Ausgabe für die investive Unterstützung ganztägiger Angebote eingesetzt werden. 154 Zuwendungsbescheide wurden mit der Gewährung einer anteiligen Zuweisung/ Zuschuss ausgereicht. Für den Bereich des MW wurden Darlehen bzw. Beteiligungen aus dem Innovationsfonds dann gewählt, wenn es um die Finanzierung größerer Vorhaben, auch in Verbindung mit Co-Investments, z.b. bei Unternehmensgründungen ging.
4 Anlage zur KA 1624 Ressort MW revolvierendes Förderinstrument Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta) Darlehensprogramm Seed-Capital-Fund-Brandenburg bei der Seed Capital Brandenburg GmbH (SCB) KapitalBeteiligungsgesellschaft für das Land Brandenburg mbh (KBB) BC Venture GmbH (BCV) BeteiligungsFonds Brandenburg GmbH (BFB) EFRE-Risikokapitalfonds (Beteiligungsfonds) Innovationsfonds Förderfonds der Medienboard Berlin- Brandenburg GmbH Zielsetzung / Struktur Unterstützung der Umstrukturierung von KMU in Krisensituationen zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit, vorrangig für Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes und aus dem industrienahen Dienstleistungssektor. Mittel werden nur eingesetzt, wenn alle anderen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und sich die Hausbank am Umstrukturierungskonzept angemessen beteiligt. Stärkung der Eigenkapitalbasis und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Technologieunternehmen in der Früh- und ersten Wachstumsphase. Förderung erfolgt seit 1993 durch Darlehen an die SCB, die entsprechende Beteiligungen eingeht. Erlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen werden in neue Beteiligungen reinvestiert. Bereitstellung von Risikokapital für wachstumsorientierte KMU. Förderung der Markteinführung von Produkten oder Verfahren, von Unternehmenswachstum sowie von Restrukturierungsmaßnahmen. Förderung erfolgt seit 1996 durch Mittelzuweisung an die KBB, die entsprechende Beteiligungen eingeht. Erlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen werden in neue Beteiligungen reinvestiert. Förderung von stark wachstumsorientierten Technologie- und Mittelstandsunternehmen in der Expansionsphase sowie von Unternehmen in der Vorbereitungsphase eines Unternehmensverkaufs oder eines Börsengangs. Fonds wurde gespeist durch Mittel der EIF, ILB, KfW und Delmora Bank. Anteilige Absicherung des von der ILB eingesetzten Kapitals durch eine 80%-ige Garantie des Landes Brandenburg. Bereitstellung von Risikokapital zur Finanzierung und Förderung von wachstums- und innovationsorientierten KMU der Technologiebranche. Förderung seit 2005 durch Bereitstellung öffentlicher Mittel (75 % EU/EFRE, 25 % Land) an die BFB, die entsprechende Beteiligungen eingeht. Erlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen sollen später in neue Beteiligungen reinvestiert werden als revolvierender Fonds zur Technologieförderung eingerichtet. Derzeit erfolgt Umstrukturierung mit dem Ziel, künftig einen Mix aus Darlehen und Beteiligungen zur Unterstützung von FuE-Projekten sowie von innovativen Unternehmensgründungen ausreichen zu können. Darlehensförderung der Herstellung, des Verleihs und des Vertriebs von Film- und Fernsehproduktionen, von audiovisuellen Medien sowie von medienkulturellen und medienpolitischen Aktivitäten.
5 Ressort MBJS revolvierendes Förderinstrument Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung (IZBB) Zielsetzung / Struktur Anlage zur KA 1624 Förderfonds wird durch Zuführungen der Länder Brandenburg und Berlin gespeist. Rückflüsse, Zinsen, Erträge sowie Einnahmen aus Sendervereinbarungen verbleiben im Fonds und werden erneut als Darlehen ausgereicht. Umsetzung des Ganztagsschulprogramms des Bundes Förderung durch: Zuweisungen und Zuschüsse; Schuldendiensthilfen und Darlehen (zinslos in begründeten Einzelfällen) Soweit die Förderung durch Darlehen erfolgt, werden die Rückflüsse für den gleichen Zweck erneut eingesetzt. Andernfalls müssten sie an den Bund abgeführt werden. MIR Landeswohnungsbauvermögen (LWV) Beendigung der Wohnraumförderung aus dem LWV zum Darlehensrückflüsse der bis dahin ausgereichten Wohnungsbaufördermittel werden zur Abdeckung des Liquiditätsbedarfs des LWV eingesetzt Wohnraumförderung ab 2007 Wohnraumförderung erfolgt ab 2007 bis 2013 direkt aus dem Landeshaushalt aus den vom Bund im Zuge der Föderalismusreform bereitgestellten Kompensationsmitteln. Förderung erfolgt als Darlehen oder Zuschuss, Rückflüsse sollen revolvierend eingesetzt werden.
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