Der planerische Umgang mit Alleen am Beispiel des Alleenkonzepts für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster LandschaftsArchitekt Uwe Herrmann

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1 Der planerische Umgang mit Alleen am Beispiel des Alleenkonzepts für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster LandschaftsArchitekt Uwe Herrmann Bendfeldt Herrmann Franke LandschaftsArchitekten BDLA Jungfernstieg Kiel

2 Der planerische Umgang mit Alleen am Beispiel des Alleenkonzepts für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Gliederung Alleen warum wir uns mit ihnen beschäftigen (müssen) -Grundsätze und Begrifflichkeiten -Bestand und Bedeutung Divergierende Ansätze der konzeptionellen Auseinandersetzung mit Alleen -Landesweites Alleenkonzept Mecklenburg-Vorpommern (Neu Heinde Laage) -Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster -Anlass und Aufgabenstellung -Bestandsbeschreibung -Leitbildentwicklung -Konzeption -Ausblick

3 Alleen warum wir uns mit ihnen beschäftigen (müssen) Kulturgut

4 Alleen warum wir uns mit ihnen beschäftigen (müssen) Kulturgut

5 Alleen warum wir uns mit ihnen beschäftigen (müssen) Kulturgut

6 Alleen warum wir uns mit ihnen beschäftigen (müssen) Landschaft

7 Alleen warum wir uns mit ihnen beschäftigen (müssen) Landschaft

8 Alleen warum wir uns mit ihnen beschäftigen (müssen) BNatSchG 29 Geschützte Landschaftsbestandteile (1) Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Naturschutz(gesetze)

9 Alleen warum wir uns mit ihnen beschäftigen (müssen) 25 LNatSchG Gesetzlich geschützte Biotope (1) Die folgenden Biotope sind unter besonderen Schutz gestellt: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer mit Ausnahme von Kleingewässern einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. Binnendünen, Heiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf-, Schlucht- und Auwälder, 5. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke der Ostsee sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillbereiche im Meeres- und Küstenbereich, 6. Staudenfluren stehender Binnengewässer und der Waldränder, 7. natürliche und naturnahe Kleingewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitendennatürlichen oder naturnahen Vegetation, 8. Alleen, 9. artenreiche Steilhänge und Bachschluchten. Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der geschützten Biotope führen können, sind verboten. Naturschutz(gesetze)

10 Alleen warum wir uns mit ihnen beschäftigen (müssen) 27 LNatG M-V Schutz der Alleen (1) Alleen und einseitige Baumreihen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Feldwegen sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen oder einseitigen Baumreihen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind verboten. (2) Die untere Naturschutzbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Maßnahme aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls notwendig ist. Eine Maßnahme nach Satz 1 dient in der Regel erst dann überwiegenden Gründen des Gemeinwohls, wenn sie aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist und die Verkehrssicherheit nicht auf andere Weise verbessert werden kann. Die untere Naturschutzbehörde ordnet Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen entsprechend den Bestimmungen des 15 Abs. 4 bis 6 an. Der Träger der Straßenbaulast hat die notwendige Unterhaltung in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vorzunehmen. (3) Um den Alleenbestand nachhaltig zu sichern, hat die zuständige Behörde, insbesondere im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, rechtzeitig und in ausreichendem Umfang Neuanpflanzungen vorzunehmen oder für deren Durchführung zu sorgen. Dabei sind bevorzugt standortgerechte und einheimische Baumarten einschließlich einheimischer Wildobstbaumarten zu verwenden. Die Neuanpflanzungen sind dem Landschaftsbild anzupassen und sollen gleichzeitig einen Bezug zur örtlichen Landeskultur haben. Naturschutz(gesetze)

11 Begrifflichkeiten - Allee

12 Begrifflichkeiten - Allee

13 Begrifflichkeiten - Allee

14 Begrifflichkeiten - Allee

15 Begrifflichkeiten - Allee

16 Begrifflichkeiten - Allee

17 Begrifflichkeiten - Allee Brockhaus (franz.) eigentlich Gang, von hohen Bäumen dicht gesäumte Straße Wikipedia Eine Allee im weiteren Sinn ist eine auf beiden Seiten von Bäumen begrenzte Straße oder ein solcher Weg. Im engeren und ursprünglichen Sinn ist die Allee eine baumbestandene, in die Landschaft hinaus verlängerte architektonische Gartenwegachse einer herrschaftlichen Schlossanlage. Das Wort Allee stammt aus dem Französischen und wurde während des Dreißigjährigen Krieges in Deutschland eingebürgert, es stammt von aller d.h. gehen ab, und wurde zu allée, was ursprünglich einen (schattigen) Gehweg in einem architektonischen Garten bezeichnete. Erst die Ausdehnung der großen aristokratischen Schlossgärten in die Landschaft hinaus und der Anlage von Landschaftsgärten durch achsiale baumbestandene Wege führte zur heutigen Bedeutung des Wortes Allee. Zwar gab es vor der Zeit der Renaissance bereits verschiedene (oft wenig regelmäßig) bepflanzte, baumbestandene Straßenränder vor allem im ländlichen Raum, es stand hier jedoch nicht die Architektur, sondern der Nutzen der Bäume im Vordergrund.

18 Begrifflichkeiten - Allee Alleenerlass M-V Alleen (im Sinne dieses Erlasses) sind beidseitige, etwa gleichaltrigen und vom Erscheinungsbild her gleichartige Bäume die in einem gleichmäßigen Abstand vom Fahrbahnrand und innerhalb der Reihe gepflanzt sind; für einseitige Baumreihen gelten die gleichen Kriterien.

19 Warum brauchen wir Alleenkonzepte Besondere Bedeutung Historie Historische Bedeutung Wandel des Umfeldes Nur langfristige Handlungsoptionen Ursprüngliche Artenzusammensetzung Historische Pflanzabstände Stadtgestalt / Landschaftsbild Bedeutung und Funktion im Stadt- und Landschaftsraum Raumbedarf Biotopschutz Totholz Höhlen Lebensraum streng geschützter Arten Komplexe Anforderungen Standortbedingung Boden Wasser- und Lufthaushalt Oberflächengestaltung konkurrierende Flächennutzung Verkehrsicherheit Stand- und Bruchsicherheit Salzverträglichkeit Frucht- und Laubfall Attraktivität für Wild Alleenstruktur Homogenität in Bezug auf Art Alter Abstände Verband Langfristige Planungserfordernisse Lebenszyklen der Bäume Lange Entwicklungszeiträume Begrenzte Anpassungsoptionen Dauerhafte Pflegeerfordernisse Variable Rahmenbedingungen Veränderte Verkehrsanforderung Klimawandel Neuartige Schadbilder

20 Landesweites Konzept M-V am Beispiel B 108 Neu-Heinde / Laage

21 Landesweites Konzept M-V am Beispiel B 108 Neu-Heinde / Laage

22 Landesweites Konzept M-V am Beispiel B 108 Neu-Heinde / Laage

23 Landesweites Konzept M-V am Beispiel B 108 Neu-Heinde / Laage

24 Landesweites Konzept M-V am Beispiel B 108 Neu-Heinde / Laage

25 Landesweites Konzept M-V am Beispiel B 108 Neu-Heinde / Laage

26 Landesweites Konzept M-V am Beispiel B 108 Neu-Heinde / Laage

27 Alleenkonzept für die Kiel- Altonaer Straße in Neumünster In Stichpunkten Bau der Straße als erste Kunststraße Schleswig-Holsteins von zwischen Kiel und Altona Straßenbelag in Makadam-Technik (wassergebundene Decke) Bepflanzung mit Pappel als Witterungsschutz Ersatz der Pappel ab 1866 durch Linde Länge der Straße im Stadtgebiet Neumünsters aktuell ca. 15 km Anzahl der Alleebäume im Jahr > 1082 Bäume

28 Alleenkonzept für die Kiel- Altonaer Straße in Neumünster Historische Entwicklung

29 Alleenkonzept für die Kiel- Altonaer Straße in Neumünster Historische Entwicklung

30 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Historische Entwicklung

31 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Historische Entwicklung

32 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Luftbild 1940

33 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster

34 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster

35 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster

36 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster

37 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster

38 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster

39 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster

40 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster

41 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster

42 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster

43 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Bestandserfassung

44 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Bestandserfassung

45 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Bestandserfassung

46 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Bestandserfassung

47 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Bestandserfassung

48 Alleenkonzept für die Kiel- Altonaer Straße in Neumünster

49 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Bestandserfassung

50 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Bestandserfassung

51 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Bestandserfassung

52 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Bestandserfassung

53 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Bestandserfassung

54 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Bestandserfassung

55 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Bestandserfassung

56 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Bestandserfassung

57 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Bestandserfassung

58 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Bestandserfassung

59 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Bestandserfassung

60 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Bestandserfassung

61 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Bestandserfassung

62 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Heterogenität des Bestandes macht kein pauschales Konzept für alle Abschnitte möglich. Leitbildentwicklung für gesamte Allee erforderlich, um einheitlichen Rahmen zu definieren Leitbild muss sowohl den historischem Kontext als auch die heutigen Rahmenbedingungen berücksichtigen

63 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Leitbild 1. Wiederherstellung einer möglichst vollständigen Allee im gesamten Stadtgebiet Neumünsters 2. Verwendung einheitlichen Baumart (Linde) 3. Entwicklung von Baumreihen mit einheitlichen Abständen zur Straße 4. Entwicklung von Baumreihen mit einheitlichen Abständen innerhalb der Reihe 5. Entwicklung einer Allee mit möglichst einheitlicher Altersstruktur

64 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster Zielkonzeption 1. Aufgliederung in drei Dichtekategorien a. Straßenabschnitte ohne oder mit sehr lockerem Baumbestand b. Straßenabschnitte mit dichterem aber nicht geschlossenem Alleenbestand c. Straßenabschnitte mit geschlossenem Alleenbestand 2. Ausdifferenzierung der Dichtekategorien bezüglich der Arten und Altersstruktur zu a. zu b. zu c. Abschnitte ohne Baumbestand kurzfristige Neupflanzung Abschnitte mit einzelnen Bäumen der Baumart Linde (denkmalpflegerische Bedeutung?) Ergänzung Abschnitte mit anderen Baumarten Rodung oder Lückenbepflanzung (Vitalität) Abschnitte mit der Baumart Linde Ergänzung Abschnitte mit anderen Baumarten Lückenbepflanzung oder Rodung (Vitalität) Abschnitte mit der Baumart Linde homogener Altersstruktur Erhaltung der Homogenität Abschnitte mit der Baumart Linde inhomogener Altersstruktur Ergänzung Abschnitte mit anderen Baumarten homogener Vitalität Umbau bei Vitalitätsverlust Abschnitte mit anderen Baumarten inhomogener Vitalität Lückenbepflanzung

65 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster

66 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster

67 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster

68 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster

69 Alleenkonzept für die Kiel-Altonaer Straße in Neumünster

70 Ausblick

71

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