Genehmigung von Offshore- Windkraftanlagen. Dr. Maximilian Uibeleisen LL.M. 8. September 2011

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1 Genehmigung von Offshore- Windkraftanlagen Dr. Maximilian Uibeleisen LL.M. 8. September 2011

2 Europa: Bis 2050 no carbon economy

3 Deutschland: Der Plan

4 Ausbau von OWPs Phase bis 2020: 10 GW (lt. nationalem Aktionsplan Erneuerbare Energien) Phase bis 2025/2030: GW (lt. Energiekonzept 2010) Bis 2050: 70 GW (lt. Sondergutachten SRU)

5 Status quo OWPs in Nordsee (Stand: 02/2011) In Betrieb (AWZ): Testfeld Alpha Ventus seit Herbst 2009 (12 Anlagen; 60 MW) Bard 1; Inbetriebnahme seit 2010 (80 Anlagen, 400 MW) Bard 1 Alpha Ventus Genehmigt: 20 in AWZ (2 in 12 Sm-Zone) Im Genehmigungsverfahren: Ca. 50 in AWZ

6 Status quo OWPs in Ostsee (Stand: 02/2011) Inbetriebnahme 2011: Baltic 1 (12 Sm-Zone, 21 Anlagen, 57 MW) Baltic 1 Genehmigt: 3 in AWZ, 1 in 12 Sm-Zone Im Genehmigungsverfahren: 6 in AWZ, 2 in 12 Sm-Zone

7 Geltendes Recht für Offshore-Windparks Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ): Gebiet ab 12 Sm-Zone Nationales Recht gilt, soweit ausdrücklich auf AWZ erstreckt Nordsee Ostsee SeeAnlV BNatSchG BBergG

8 Genehmigungsverfahren: Was muss genehmigt werden? OWP inkl. parkinterner Verkabelung und Umspannwerk AWZ Seekabel (Erdkabel) 12 Sm Landkabel (Erdkabel oder Freileitung)

9 Zuständige Behörden Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) für Genehmigung nach SeeAnlV und 133 Abs. 1 Nr. 2 BBergG Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) für Zustimmung zu Genehmigung BSH Bergbehörde für Genehmigung nach 133 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 BBergG Bundesamt für Naturschutz (BfN) für naturschutzrechtliche Ausnahmen/Befreiungen Landesbehörde/betrieb für Straßenbau und Verkehr für Netzanbindung in 12 sm-zone und Land 2 Vorhabensträger: OWP, ÜNB

10 Genehmigungsverfahren OWPs nach SeeAnlV Gebundene Entscheidung; Versagung nur möglich bei Beeinträchtigung Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Gefährdung der Meeresumwelt (isb. Vögel, Fische, Meeressäuger, Benthos, Boden, Wasser) Entgegenstehen der Erfordernisse der Raumordnung s. ROV AWZ Nord-/Ostsee: Ausweisung von 3/2 Vorranggebieten (Ausschluss aller mit der Windkraft unverträglichen Nutzungen) Genehmigung auch außerhalb Vorranggebieten möglich (bevorzugt in Weißflächen ) Grds. Unzulässigkeit in Natura-2000 Gebieten Entgegenstehen anderer öffentlicher Belange Keine Konzentrationswirkung UVP-Pflicht ab 20 Anlagen Bei parallelen Anträgen Prioritätsprinzip erster genehmigungsfähiger Antrag

11 Genehmigungsverfahren OWPs nach SeeAnlV Öffentlichkeitsbeteiligung Knappe Regelung in 5 SeeAnlV (isb. Prioritätsprinzip und Möglichkeit abschnittsweise Genehmigung) Weitere Regelungen über UVPG (isb. Öffentlichkeitsbeteiligung) I. Ü. detaillierte Genehmigungspraxis BSH

12 Genehmigungsverfahren OWPs nach SeeAnlV Inhalte der Genehmigungen (standardisiert): Standardisierte Nebenbestimmungen, u.a. zu Baugrunderkundung, Schallreduzierung, Fundamentierung, Rückbauverpflichtung Erlöschen der Genehmigung, wenn nicht innerhalb Frist mit Errichtung begonnen wurde (Regelbefristung: 2-4 J. Verlängerung nur bei Vorlage/Einhaltung von Meilensteinplänen mit konkretem Baubeginndatum) Befristung der Genehmigung auf 25 Jahre Sicherheitsleistung für Rückbau der Anlagen (Bankbürgschaft) Übertragbarkeit Genehmigung (Sachkonzession)

13 Naturschutz Herausforderung für Offshore-Windparks

14 Geltendes Naturschutzrecht für Offshore-Windparks Für Offshore-Windparks in der AWZ ergibt sich Naturschutzrecht vor allem aus dem BNatSchG Durch Erstreckung BNatSchG auf AWZ seit erheblich gestiegene naturschutzrechtliche Anforderungen Seit Zuständigkeit des BfN für naturschutzrechtliche Ausnahmen und Befreiungen

15 Naturschutzrecht in den einzelnen Projektphasen Genehmigung Fristverlängerung Errichtung Betrieb/Stilllegung t

16 Naturschutzrecht in den einzelnen Projektphasen BSH: Genehmigung nach SeeAnlV BfN: Ausnahme/Befreiung; Achtung: Auch, wenn Genehmigung nach SeeAnlV vor dem erteilt wurde Genehmigung Fristverlängerung Errichtung Betrieb/Stilllegung t

17 Naturschutzrecht in den einzelnen Projektphasen Alle Anforderungen in Genehmigungen müssen nach wie vor eingehalten werden Neue tatsächliche/rechtliche Entwicklungen werden berücksichtigt (3. UJ nach StUK 3) Genehmigung Fristverlängerung Errichtung Betrieb/Stilllegung t

18 Naturschutzrecht in den einzelnen Projektphasen Alle Anforderungen in Genehmigung müssen eingehalten werden Nachträgliche Auflagen/Anordnungen Genehmigung Fristverlängerung Errichtung Betrieb/Stilllegung t

19 Inhaltliche Vorgaben des Naturschutzrechts Artenschutz Eingriffsregelung (ab ) BNatSchG Gebietsschutz Biotopschutz

20 Überblick Geltendes Naturschutzrecht für Offshore-Windparks Naturschutzrecht in den einzelnen Projektphasen Inhaltliche Vorgaben des Naturschutzrechts Biotopschutz Artenschutz Gebietsschutz Eingriffsregelung

21 Gesetzlicher Biotopschutz - Überblick NEU! Vor dem : Meeresbiotope waren nicht geschützt Relevante gesetzlich geschützte Biotope in AWZ Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna, artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeresbereich Schutz gilt unmittelbar durch Nennung in 30 BNatSchG (vorherige Schutzerklärung/Gebietsausweisung nicht erforderlich!)

22 Biotopschutz wie grenzt man die Biotope ab?

23 Biotopschutz Konsequenzen für Offshore-Windparks Erhebliche Beeinträchtigungen sind verboten. Aber: Ab wann sind Biotope erheblich beeinträchtigt? Ausnahme / Befreiung? Ausnahme: Hohe praktische Anforderungen (= Ausgleich der Beeinträchtigungen) Befreiung: Nur in atypischen Fällen

24 Überblick Geltendes Naturschutzrecht für Offshore-Windparks Naturschutzrecht in den einzelnen Projektphasen Inhaltliche Vorgaben des Naturschutzrechts Biotopschutz Artenschutz Gebietsschutz Eingriffsregelung

25 Artenschutz - Überblick Schutzbereich: Überall Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) je nach Umständen des Einzelfalles Tötungs-/Verletzungsverbot Störungsverbot (z.b. während Überwinterungszeiten) Lebensstättenschutz (Fortpflanzungs-/Ruhestätten)

26 Artenschutz Schweinswale Streng geschützte Art (Anhang IV FFH-RL) Auswirkungen durch Rammschall

27 Artenschutz Schweinswale Beeinträchtigung von Schweinswalen durch Rammschall Grenzwert UBA 160 db SEL ab 750m Entfernung Grenzwert kann derzeit nicht eingehalten werden Lösungsmöglichkeiten? Technische Lösungen Rammverbotszeiten in Sommermonaten? Ausnahmen/Befreiungen ( zwingende Gründe des Allgemeinwohls )

28 Artenschutz Vögel Rastvögel Limitierung störungsfreier Rasthabitate durch Scheuchwirkung Zugvögel (z.b. Singdrossel) Kollisionsrisiko

29 Überblick Geltendes Naturschutzrecht für Offshore-Windparks Naturschutzrecht in den einzelnen Projektphasen Inhaltliche Vorgaben des Naturschutzrechts Biotopschutz Artenschutz Gebietsschutz Eingriffsregelung

30 Gebietsschutz Nordsee 1 Vogelschutzgebiet (Östliche Deutsche Bucht) 3 FFH-Gebiete Quelle: BfN (Stand 2007)

31 Gebietsschutz Ostsee 1 Vogelschutzgebiet (Pommersche Bucht) 5 FFH-Gebiete Quelle: BfN (Stand 2007)

32 Überblick Geltendes Naturschutzrecht für Offshore-Windparks Naturschutzrecht in den einzelnen Projektphasen Inhaltliche Vorgaben des Naturschutzrechts Biotopschutz Artenschutz Gebietsschutz Eingriffsregelung

33 Eingriffsregelung Sachlicher Anwendungsbereich Gilt überall, unabhängig von bestimmten Gebieten/Arten Schutzregime Allgemeiner flächendeckender Mindestschutz des Naturhaushalts vor Veränderungen des Status Quo Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft Wenn Vermeidung nicht möglich, keine Unzulässigkeit, sondern Eingriffsfolgenregelung

34 Eingriffsregelung viele offene Fragen Wie soll die Naturalkompensation funktionieren? Aufwertung in AWZ Beseitigung bestehender Störungen? Rechtliche Sicherung? Eingriffsregelung als Zulassungsentscheidung? Geltung aber erst ab

35 Kontakt Rechtsanwalt Dr. Maximilian Uibeleisen FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER Environment, Planning & Regulatory (EPR) Potsdamer Platz Berlin T +49 (30) F +40 (30) E maximilian.uibeleisen@freshfields.com 34

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