Zu Genehmigungsverfahren für Windkraftprojekte in Deutschland - Onshore und Offshore

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1 Deutsch-Nordische Juristenvereinigung Zu Genehmigungsverfahren für Windkraftprojekte in Deutschland - Onshore und Offshore Überblick und aktuelle Probleme Referent: Dr. Michael Rolshoven, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Müller-Wrede & Partner - Rechtsanwälte Leibnizstraße 53, Berlin rolshoven@mwp-berlin.de 1

2 1. Einführung Ein paar wirtschaftliche Eckdaten... a) Onshore ( an Land ) wurden in Dtl Windräder mit MW Leistung produziert (und großteils exportiert) wurden in Dtl. 866 WKA mit Leistung von MW neu installiert; - damit belief sich die Gesamtleistung in Dtl. auf MW (für 2009 werden MW erwartet) (Vergleich: AKW-Brockdorf: MW-Leistung) Quelle & weitere Daten: 2

3 b) Offshore ( auf See ) Im Vergleich zur Onshore-Windenergie steht die Offshore-Branche noch am Anfang: werden die ersten Windparks mit WKA der 5-MW-Klasse in Deutschland gebaut ( alpha ventus und Bard Offshore 1 ) waren in Europa MW am Netz (2 % der installierten Leistung) - Anfang 2009 waren 29 Windparks in der Nord- und Ostseeküste genehmigt Quelle & weitere Daten: 3

4 2. Rechtlicher Rahmen a) Europarecht - Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2009/28/EG) Der EU-Ministerrat hat im März 2007 beschlossen, den Anteil aller erneuerbarer Energien (Strom, Wärme und Kraftstoffe) am Brutto-Endenergieverbrauch in der Gemeinschaft bis zum Jahr 2020 auf 20 % anzuheben. Mit der 2009 in Kraft getreten EU-Richtlinie (2009/28/EG) zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wurde dieses europäische Gesamtziel in nationale Ausbauziele überführt. Der Anteil aller erneuerbaren Energien am Brutto- Endenergieverbrauch in Deutschland soll demnach bis 2020 auf 18 % steigen. ( /theme.do?nodeident=2322#f2) 4

5 b) Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - Grundlage: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Ab 1. Januar 2009 ist Anfangsvergütung auf 9,2 Cent (offshore) und 15 Cent (onshore) erhöht worden - Gesetz zur Beschleunigung der Planung von Infrastrukturvorhaben (2006), insbesondere 17 Abs. 2a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 5

6 c) Genehmigungsverfahren in Deutschland: - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verordnung über Anlagen seewärts der Begrenzung des deutschen Küstenmeeres (Seeanlagenverordnung SeeAnlV) 6

7 3. Zum Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen a) Zuständigkeit - Immissionsschutzbehörden der (Bundes-) Länder - Landkreise, teils Umweltbehörden und Landesverwaltungsämter 7

8 b) Verfahren - 13 BImSchG: sog. Konzentrationswirkung Ein Verfahren, das sämtliche Rechtsgebiete und Genehmigungen abdeckt Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Subsidiär: Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder (VwVfG) 8

9 c) Wesentliche Verfahrensschritte: Antragserstellung, Voruntersuchungen Antragseinreichung Vollständigkeitsprüfung Behördenbeteiligung ( sternförmig ) Öffentlichkeitsbeteiligung Erörterungstermin Bekanntgabe des Bescheides Rechtsbehelfe (Widerspruch, Klage bei Verwaltungsgerichten) fakultativ, wenn Vorhaben keiner sog. Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf Verfahrensdauer nach 10 Abs. 6a BImSchG: drei bis sieben Monate 9

10 d) Materielle Prüfung: Immissionsschutz (Lärm, Schattenwurf, Sonstiges ) Raumordnungsrecht ( 35 Abs. 3 S. 3 BauBG) Bauplanungsrecht (Privilegierung nach 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) Ggf. Feinsteuerung durch Standortgemeinde: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Bundesnaturschutzgesetz, Eingriffsregelung und Artenschutz Bauordnungsrecht (Standsicherheit, Abstandsflächen, Rückbau etc.) Sonstiges (Bundesfernstraßengesetz; Luftverkehrsgesetz etc.) Im Kern eine Baugenehmigung 10

11 e) Sonderfall Offshore Zuständigkeit des Bundes für AWZ: Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ( Verfahren und materielle Prüfung: Nach Seeanlagenverordnung (SeeAnlV) Nearshore-Vorhaben 17 Abs. 2a EnWG: Trasse schuldet der örtliche Netzbetreiber 11

12 f) Rechtsprechung Zuständigkeit in 1. Instanz: Regelfall: Verwaltungsgerichte Oberverwaltungsgerichte Leitentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts Zum Einstieg: Urt. v. 17. Dezember 2002 BVerwG 4 C 15-01; BVerwGE 117, 287 Zivilgerichte für EEG-Streitigkeiten (z. B. Netzanschluss) 12

13 4. Exkurs: Zivilrechtliche Fragen (Auswahl) - Grundstückssicherung (schuldrechtlich, dinglich) - Netzanschluss und Netzverträglichkeit Grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens 13

14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! RA Dr. Michael Rolshoven, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte Leibnizstraße 53, Berlin

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