Gemeinsam mit den Bürgern
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- Til Richter
- vor 8 Jahren
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1 Gemeinsam mit den Bürgern mit kommunalen Unternehmen Beispiel AVR Unternehmen Alfred Ehrhard, Geschäftsführer AVR Unternehmen
2 Der ist ein moderner effizienter Dienstleister mit dem Ziel, sich in der Metropolregion Rhein- Neckar als lebenswerter und nachhaltiger Wirtschaftsraum aufzustellen. Klimaschutz stellt einen wesentlichen Schwerpunkt der Aktivitäten des Kreises dar. ca Einwohner in 54 Kommunen Fläche rund km² Folie 2 2
3 Folie 3 3
4 r in Projektgesellschaft mit Bürgerbeteiligung Klimawandel Endlichkeit der fossilen CO 2 Problematik Energiepreisentwicklung Fukushima Energiewende Bund und Land müssen Rahmenbedingungen zur Energiewende schaffen. Umsetzung muss vorrangig lokal erfolgen Folie 4 4
5 r in Projektgesellschaft mit Bürgerbeteiligung Bürgerbeteiligung ist ein unverzichtbares Element der Energiewende Dies gilt für: Klimaprojekte Beteiligung an Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energiesanierung in eigenem Lebensbereich Folie 5 5
6 r in Projektgesellschaft mit Bürgerbeteiligung Bürgerenergiegenossenschaft als wieder entdeckte Form der Beteiligung von Bürgern an einer gemeinsamen Idee. Zusammenwirken von Genossenschaften und privater / kommunaler Wirtschaft Projekte Kapital Vorschläge durch BEGs. Projekte durch Projektgesellschaften Zeichnung durch BEGs Einwerbung durch BEGs Folie 6 6
7 Formen der Bürgerbeteiligung A. Finanzielle Beteiligung B. Planerische Beteiligung Bürger als Kapitalgeber Kommanditisten Genossenschaften Inhaberschuldverschreibungen Genussrechte Bürgerforen Workshops Öffentlichkeitsarbeit Planerischer Prozess Genehmigungsverfahren Finanzierung von Projekten für regenerative über Ausgabebeteiligungsmodelle Hoher Kapitalbedarf z.b. Windkraftanlagen Langfristige Kapitalbindung Direkte Einflussnahme der Bürger Folie 7 7
8 sind aus unterschiedlichen Standpunkten zu betrachten Mitsprache / Mitwirkung Investitionserlöse Bürger AVR Energie Kommu nikation Re-Finanzierung Image Bessere Akzeptanz, keine Konflikte mit der lokalen Bevölkerung Optimale Betriebs- und Beteiligungsform mit größtmöglicher Wirtschaftlichkeit Kommune Mitsprache Investitionserlöse Umsetzung politischer Vorgaben Energieautonomie Folie 8 8
9 Ausgangslage Informierter Bürger AVR Energie als Energiedienstleister Finanzielle Situation Kommunen 1. Bürgerenergiegenossenschaft 2. Gesellschaftliche Beteiligung z.b. GmbH & Co. KG 3. Beteiligung am Anlageneigentum z.b. Miteigentumslösung 4. Schuldrechtliche Beteiligungen Folie 9 9
10 Grundmodell Kommunale Seite Planungsgesellschaft Privatwirtschaft Banken Projektgesellschaft Genossenschaft KG KG KG Bürger Genossenschaft Folie 10 10
11 AW Energie GmbH Aufgabenstellung: Entwicklung und Planung von gebäude- und flächenorientierten Energieund Klimaschutzkonzepten, die Erstellung von Umweltberichten und landschaftspflegerischen Begleitplanungen und die Durchführung von Energiezertifizierungen sowie alle sonstigen Planungsmaßnahmen, die zur Entwicklung und Durchführung von Projekten zum Einsatz von erneuerbaren förderlich sind. = Planungs- und Projektgesellschaft. Gesellschafter: 50 % AVR GmbH 50 % Wirsol Solar AG Folie 11 11
12 Bürgerwind Kraichgau GmbH Aufgabenstellung: Vertrieb von gebäude- und flächenorientierten Energie- und Klimaschutzkonzepten im Rahmen der Nutzung von Windkrafträdern zur Energieerzeugung. Grundlage für künftige GmbH & CO. KG - Lösungen Gesellschafter: 50 % AVR GmbH 50 % Wirsol Solar AG BürgerEnergiegenossenschaft Adersbach e.g: Option zum Beitritt mit je 10% Anteilen Folie 12 12
13 Windkraftanlagen Planungsgesellschaft für Windkraftanlagen Projektträger AW Energie GmbH Kooperationsvertrag Operativ tätige Gesellschaft für Akquise, Information, Vermittlung Grundstücksverkehr Bürgerwind Kraichgau GmbH BürgerEnergie- Genossenschaft Adersbach e.g. Kommanditgesellschaften für die einzelnen Windkraftanlagen KG KG KG Folie 13 13
14 Zu beachten Bei kommunaler Beteiligung: Gemeinderecht: Zulässigkeit von Beteiligungen Kommunale Daseinsvorsorge Aufsichtsbehörde Vergaberecht bei Grundstücken: Schlichte Verpachtung eines kommunalen Grundstücks unterliegt nicht dem Vergaberecht. Aber bei Verpflichtungen des Pächters zur Errichtung eines Windparks bzw. zur Vorlage eines entsprechenden Konzepts. Möglichkeit des Vorliegens einer Baukonzession im Sinne des Art. 1 Abs. 3 E9-Richtlinie 2004/18/EG, die dem Vergaberecht unterliegt (OLG Bremen, Beschluss v ) Europarecht: Beihilfefragen Folie 14 14
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit AVR Abfallverwertungsgesellschaft des es mbh Ansprechpartner: Alfred Ehrhard Geschäftsführer Tel / Fax 07261/
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