Verbandsbeteiligung NRW
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- Josef Gehrig
- vor 8 Jahren
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1 UfU Workshop Berlin Weiterbildung Naturschutzrecht Verbandsbeteiligung 2009 in NRW Praxis der Beteiligungsund Klagerechte -Zweieinhalb Jahre nach dem Kahlschlag der Beteiligungsrechte - Überblick organisatorischer Rahmen - Anerkannte Naturschutzverbände in NRW - Entwicklung der Verbandsbeteiligung - Entwicklung Beteiligungsfälle - Landschaftsgesetz-Novelle Sonstige Beteiligungsregelungen, Auswirkungen Bundesrecht -Abbau fachlich-rechtlicher Standards (Eingriffsregelung) Aktuelle Schwerpunkte in der Verbandsmitwirkung in NRW -Fortbildung / Öffentlichkeitsarbeit -Naturschutzrecht in NRW: Was gilt ab 1. März 2010? 1
2 Martin Weiterbildung Stenzel Naturschutzrecht Verbandsbeteiligung 2009 NRW Anerkannte Naturschutzverbände in NRW Anerkennung seit 1980/1981: Anerkennung 2006: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald LV NRW 2
3 Kernaufgaben : Koordinierung der Verbandsbeteiligung, Schulung, Information, Beratung (institutionelle Förderung) Projektarbeiten rund um das Thema Verbandsbeteiligung (Drittmittel) 3
4 Martin Weiterbildung Stenzel Naturschutzrecht Verbandsbeteiligung 2009 NRW Entwicklung Beteiligungsfälle in NRW
5 Schwer - punkte Beteiligung 5
6 Wegfall vieler Beteiligungsrechte mit LG-Novelle 2007 Ausnahmen vom gesetzlichen Biotopschutz Befreiungs- und Ausnahmeverfahren vomschutz von Naturdenkmälern und geschütztenlandschaftsbestandteilen Waldumwandlung, Erstaufforstung Wasserrechtliche Benutzungsverfahren (Anlagen an Gewässern, Rohrleitungen, Entnahme/Einleitung in Gewässer/Grundwasser) Einführungeiner Bagatellklausel Absehenvon Beteiligungmöglich, wennkeine/ nurgeringfügigeauswirkungen auf Naturund Landschaftzu erwarten sind 6
7 Entwicklung Beteiligungsfälle in NRW LG-Novellen 2000 und 2007 mit Aufnahme bzw. Streichung von Beteiligungsfällen Beteiligung erfolgt auch unabhängig von naturschutzrechtlichen Beteiligungsvorschriften - z. T. verbindlich vorgeschrieben: Verordnung zum Landesplanungsgesetz zur Beteiligung an LEP, Regionalplanung - freiwillig durch Fachbehörden wie Wasserwirtschaft (z.b. Grundwasserentnahmen), Forst (Waldumwandlung /Erstaufforstung) oder Kommunen (Bauleitplanung) NICHT durch Naturschutzbehörden (Ausnahmen vom, Befreiungen ND, GLB) 7
8 LG-Novelle 2007: Lobbyarbeit für Mitwirkungs- und Klagerechte Erfahrungen, Grundlage: Auswertung Verfahrensakten. Kernbestand der Verbandsbeteiligung bedroht, Hohes ehrenamtliche Engagement, positive Wirkungen auf Entscheidungen Wasserrechtliche Plangenehmigung Vor 2000 Beteiligungsfall (Erlass), Hoher Anteil Plangenehmigungen, Starkes Engagement: Stellungnahmen, Termine (56%), viele informelle Vorab- Beteiligungen, viele Anregungen finden Eingang in Planung. Wenige Fälle ohne jede Berücksichtigung von Stellungnahmen Präventive Wirkung Verbandsklageoption Wasserrechtliche Benutzungsverfahren 8
9 LG-Novelle 2007: Lobbyarbeit für Mitwirkungs- und Klagerechte Ausnahmen vom gesetzlichen Biotopschutz Hoher Anteil an Mitwirkung: 76 % Hohe Orts-und Sachkenntnisse Wirkung der Stellungnahmen: -Minimierung der Eingriffe durch Änderung der Planung, -Nebenbestimmungen zur Reduzierung der Beeinträchtigungen, -Optimierung von Ausgleichsmaßnahmen. In Einzelfällen: Widerspruch und Klage Ergebnis LG-Novelle: Wasserrechtliche Plangenehmigungsverfahren (ohne Klage) im Katalog der Beteiligungsfälle erhalten geblieben 9
10 Sonstige Regelungen zur Beteiligung in NRW unangetastet Beteiligung an Landes-und Regionalplanung (VO zum Landesplanungsgesetz) Frühzeitige Mitwirkung in Straßenbauplanungen Arbeitskreise zur Begleitung der Erarbeitung von UVS und LBP (Rundverfügung Landesbetrieb Straßen NRW) Aber Einschränkung durch Infrastrukturbeschleunigungsgesetz (Dez. 06) 10
11 Abbau fachlich-rechtlicher Standards: Eingriffsregelung Sonderregelungen im LG NRW zugunsten Landwirtschaft mit dem Ziel, Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen maximal auf den Umfang des Eingriffs zu beschränken ( 1:1-Ausgleich ). Vorgaben zur Flächenbeschränkung Abwägungsmaßgaben, Regelvorgaben, Vorrangvorschriften in 4a Abs. 3 S. 3 und 4 Abs. 6 LG 2007, u.a. Die Flächeninanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen soll im Rahmen der Gesamtkompensation auch bei Eingriffen auf ökologisch höherwertigen Flächen in der Regel nicht größer als diejenige für den Eingriff sein. Ersatzgeld Ist die Kompensationsfläche größer als die Eingriffsfläche, kann der Verursacher Ersatzgeld für den über die Eingriffsfläche hinausgehende Teil leisten, 5 Abs. 1 S. 4 LG 2007( 1:1-Kompensation ) 11
12 Abbau fachlich-rechtlicher Standards: Eingriffsregelung Neue Bewertungsmethodik für Eingriffsregelung durch Landesamt (LANUV) setzt rechtliche Vorgaben zur Beschränkung Flächenumfang um, Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung (LANUV 2008), verbindlich eingeführt durch Erlass im Straßenbau ( ELES März2009). Reduzierung von Kompensation wird nach ELES + LANUV-Methodik erreicht durch: -Reduzierter Einwirkungsbereich (Belastungszone im Regelfall 50mstatt bis 250m) -Reduzierte Beeinträchtigungsfaktoren in 50m-Zone -Keine Zeitfaktoren für Biotope mit langen Entwicklungszeiten -Bonusberechnung bei Maßnahmen auf entsiegelten Flächen und Maßnahmen im Rahmen von Fließgewässerrenaturierungen > Vermehrung der Kompensationsflächen durch Faktoren > Eingriffen stehen keine realen Ausgleichsflächen mehr gegenüber Derzeit: Komplette Überarbeitung aller laufenden Straßenbauverfahren Reduzierung der Maßnahmenumfänge um bis 50% 12
13 Aktuelle Schwerpunkte in der Verbandsmitwirkung in NRW Naturschutzrecht ab in NRW: Keine umfassende Novelle Landschaftsgesetz geplant Was gilt ab ? LG-Novelle mit Änderungen geplant, März 2010? (Abweichungen vom BNatSchG in Einzelpunkten) -Eingriffsregelung Positiv-/Negativkatalog Regelung Flächenbeschränkung Kompensationsmaßnahmen Ersatzgeld -FFH-Verträglichkeitsprüfung Einführung integrierter Projektbegriffs Synopse des gesamten Naturschutzrechts mit Kommentierung strittiger Fragen durch Landesbüro > 13
14 Aktuelle Schwerpunkte in der Verbandsmitwirkung in NRW Information / Fortbildung Ehrenamt -Tagesseminare in Kooperation mit Naturschutzakademie (NUA) NRW 2008: Landschaftsgesetz NRW 2009: Immissionsschutz für Naturschützer (> RdSchr. 34) 2010: - Neues Naturschutzrecht Auswirkungen auf die Praxis -2 Einsteigerseminare -Workshop Immissionsschutzrechtliche Verfahren -Informationen Rundschreiben Homepage -Arbeitshilfen Handbuch 14
15 Martin Weiterbildung Stenzel Naturschutzrecht Verbandsbeteiligung 2009 NRW Handbuch Verbandsbeteiligung Band I vollständig überarbeitet Verbandsbeteiligung und Verbands-/Umweltklage, Allgemeine Grundlagen, Eingriffsregelung, UVP/SUP, Naturschutz: Gebietsschutz, Gesetzliche geschützte Biotope, Artenschutz, NATURA 2000 Band II Bauleitplanung, Gewässerschutz, Schienenverkehr, Luftverkehr In Bearbeitung Band III: Abgrabungen, Straßenbau, Landschaftsplanung, Landes-, Regionalplanung (erscheint 2011) 15
16 Weiterbildung Naturschutzrecht 2009 Handbuch Verbandsbeteiligung Checklisten für Stellungnahmen Beispiele: Stellungnahmen, Fallbeispiele 16
17 Weiterbildung Naturschutzrecht 2009 Handbuch Verbandsbeteiligung WeitereInformationen auf der Homepage des Landesbüros Gesamt-Inhaltsverzeichnis Textauszügeaus Band II 17
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