EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG REGLEMENT ÜBER DIE SCHULZAHNPFLEGE
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- Axel Baumgartner
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1 EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG REGLEMENT ÜBER DIE SCHULZAHNPFLEGE Stand
2 REGLEMENT ÜBER DIE SCHULZAHNPFLEGE Sämtliche Berufs- und Funktionsbezeichnungen dieses Reglements gelten in gleicher Weise für beide Geschlechter. Die Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg erlässt, gestützt auf das Gesetz über die Schulzahnpflege des Kantons Solothurn vom 29. Oktober 1944 (Stand 1. Januar 1995 / BGS SO ) folgendes Reglement: 1. Allgemeines 1 Die Schule Lohn-Ammannsegg organisiert für ihre schulpflichtigen Kinder eine jährliche Zahnkontrolle durch anerkannte Zahnärzte mit dem Zweck, die Zahnschäden und ihre Folgen durch vorbeugende Massnahmen und Behandlung zu bekämpfen. Zweck 2. Vorbeugende Zahnpflege 2 Die vorbeugende Zahnpflege ist Aufgabe der Erziehungsberechtigten, der Schulzahnärzte, der Lehrpersonen und der Schulleitung. Die Gemeinde kann die Aufgaben gemäss den 4 und 5 des kantonalen Gesetzes über die Schulzahnpflege an anderes, besonderes geschultes Personal (z.b. Fachperson für Zahnprophylaxe) übertragen. 3 Die Fachperson für Zahnprophylaxe und die Lehrpersonen haben in besonderen Unterrichtsstunden und bei passenden Gelegenheiten die Kinder mit der Kenntnis der Zähne, ihrer Krankheiten und ihrer Pflege vertraut zu machen. Aufgabe Zahnpflege im Schulunterricht 3. Organisation 4 Die Aufsicht über die Schulzahnpflege übt die Schulleitung aus. 5 a) Die Schulzahnärzte werden auf Vorschlag der Schulleitung durch den Gemeinderat bestimmt. b) Die Zahnbehandlung durch die Schulzahnärzte erfolgt aufgrund eines zwischen der Einwohnergemeinde und den Schulzahnärzten nach dem Tarifsystem abgeschlossenen Arbeitsvertrages. 6 Die Schulzahnärzte haben alle Schüler jährlich auf den Zustand ihrer Gebisse zu untersuchen. Der Kontrolltermin wird durch die Schulleitung zusammen mit den Klassenlehrpersonen und den Schulzahnärzten vereinbart. Aufsicht Wahl Schulzahnärzte Vertrag Schulzahnärzte Untersuchung
3 2 7 a) Vorgängig der Behandlung haben die Erziehungsberechtigten ihre Einwilligung zur Behandlung durch den Schulzahnarzt und die Übernahme des auf sie entfallenen Kostenanteils schriftlich im Kontrollheft zu erklären. Die Kontrollhefte sind durch die Klassenlehrperson den Erziehungsberechtigten zuzustellen, innert einer Woche einzusammeln und der Schulleitung zu übergeben. b) Bei Abwesenheit des Schulzahnarztes werden Notfälle durch die von ihm bestimmten Stellvertretung behandelt. c) Die Erziehungsberechtigten sind nicht verpflichtet, ihr Kind durch den Schulzahnarzt behandeln zu lassen. Die Erziehungsberechtigten vereinbaren die Konsultationen direkt mit dem von ihnen gewählten Zahnarzt. Die Abwesenheit vom Schulunterricht zufolge zahnärztlicher Behandlung gilt als begründete Absenz, sofern dies dem Klassenlehrer spätestens am Vortag von den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt wird. Untersuchungen und Behandlungen sind nach Möglichkeit ausserhalb der Unterrichtszeiten durchzuführen. 8 a) Anstände zwischen Erziehungsberechtigten und Schulzahnarzt werden in erster Instanz durch die Schulleitung und in zweiter Instanz durch den Gemeinderat der Einwohnergemeinde entschieden. Die übrigen Anstände, die sich aus der Anwendung dieses Reglements ergeben, werden durch die Schulleitung entschieden. b) Die Beschwerdeentscheide können in allen Fällen an das Gesundheitsamt des Kantons Solothurn weitergezogen werden. Behandlung Abwesenheit des Schulzahnarztes Behandlung durch Privatzahnarzt Anstände und Beschwerden Rekursinstanz 4. Finanzielles 9 a) Die Kosten der alljährlichen generellen Vorsorgeuntersuchung durch den Schulzahnarzt gehen zu Lasten der Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg. b) An die Behandlungskosten des Zahnarztes leistet die Einwohnergemeinde einen prozentualen Beitrag von %, abgestuft nach dem Staatssteuerbetreffnis des Vorjahres. Der Gemeinderat legt die Höhe des Beitrages in einem Regulativ (siehe Anhang) fest. Die Berechnung des Gemeindebeitrages erfolgt nach diesem Regulativ. c) Vom Kind versäumte Zahnarzttermine sind nicht beitragsberechtigt. Kosten Vorsorgeuntersuchung Gemeindebeitrag an Behandlungskosten Gemeindebeitrag bei versäumten Terminen
4 3 d) Die Kosten für die Behandlungen werden den Erziehungsberechtigten direkt in Rechnung gestellt. Diese kontrollieren die Rechnung, bezahlen sie und reichen sie mit dem Gesuch um Kostenbeteiligung ihrer persönlichen Versicherung ein. Anschliessend leiten die Erziehungsberechtigten die Rechnung unter Beilage des Versicherungsentscheides und des Zahlungsbelegs innert Jahresfrist an die Schulverwaltung weiter. Diese kontrolliert die Unterlagen und weist die Finanzverwaltung zur Auszahlung des Gemeindebeitrages an. e) Die Gemeinde kann für die Feststellung der prozentualen Beiträge Einsicht ins Steuerregister nehmen. Behandlungskosten Einsichtnahme ins Steuerregister f) Unfallschäden sind nicht beitragsberechtigt. Unfallschäden 10 Die Bestimmungen dieses Reglements gelten ebenfalls für diejenigen Erziehungsberechtigten, deren Kinder die Sekundarschulen in Biberist oder Solothurn besuchen. Als Schulzahnarzt gilt dabei diejenige Person, die vom entsprechenden Gremium als solcher gewählt wurde. 11 Bei Schülern, die aus einer anderen Gemeinde zuziehen, sowie solche, die der Schulzahnpflege vorübergehend fernbleiben oder früher von dieser aus irgend einem Grunde ausgeschlossen wurden, haben die Erziehungsberechtigten erst Anrecht auf Beiträge, wenn das Gebiss ihrer Kinder auf ihre Kosten instand gestellt worden ist. Die Schulleitung hat das Recht, bei behandelnden Zahnärzten entsprechende Erkundigungen einzuziehen. Sekundarschulen in Biberist und Solothurn Voraussetzung zur Leistung von Beiträgen 5. Übergangs- und Schlussbestimmungen 12 Dieses Reglement tritt nach der Annahme durch die Gemeindeversammlung rückwirkend auf den 1. August 2012 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt werden alle früheren Verordnungen und Beschlüsse aufgehoben. Inkrafttreten Genehmigt durch den Gemeinderat Lohn-Ammannsegg am 29. Mai 2012 Genehmigt durch die Gemeindeversammlung Lohn-Ammannsegg am 26. November 2012 Der Gemeindepräsident Markus Sieber Der Gemeindeschreiber Stephan Richard
5 Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg Regulativ über die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an die Zahnpflege schulpflichtiger Kinder Beitrags- Klasse Staatssteuer- Betreffnis Schulzahnarzt Privatzahnarzt Eltern Gemeinde Eltern Gemeinde bis 2 Kinder ab 3 Kinder bis 2 Kinder ab 3 Kinder bis 2 Kinder ab 3 Kinder bis 2 Kinder ab 3 Kinder CHF % % % % % % % % I II 551-1' III 1'151-1' IV 1'451-1' V 1'801 - höher Genehmigt durch den Gemeinderat Lohn-Ammannsegg am 29. Mai 2012
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