EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG REGLEMENT ÜBER DIE SCHULZAHNPFLEGE

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG REGLEMENT ÜBER DIE SCHULZAHNPFLEGE"

Transkript

1 EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG REGLEMENT ÜBER DIE SCHULZAHNPFLEGE Stand

2 REGLEMENT ÜBER DIE SCHULZAHNPFLEGE Sämtliche Berufs- und Funktionsbezeichnungen dieses Reglements gelten in gleicher Weise für beide Geschlechter. Die Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg erlässt, gestützt auf das Gesetz über die Schulzahnpflege des Kantons Solothurn vom 29. Oktober 1944 (Stand 1. Januar 1995 / BGS SO ) folgendes Reglement: 1. Allgemeines 1 Die Schule Lohn-Ammannsegg organisiert für ihre schulpflichtigen Kinder eine jährliche Zahnkontrolle durch anerkannte Zahnärzte mit dem Zweck, die Zahnschäden und ihre Folgen durch vorbeugende Massnahmen und Behandlung zu bekämpfen. Zweck 2. Vorbeugende Zahnpflege 2 Die vorbeugende Zahnpflege ist Aufgabe der Erziehungsberechtigten, der Schulzahnärzte, der Lehrpersonen und der Schulleitung. Die Gemeinde kann die Aufgaben gemäss den 4 und 5 des kantonalen Gesetzes über die Schulzahnpflege an anderes, besonderes geschultes Personal (z.b. Fachperson für Zahnprophylaxe) übertragen. 3 Die Fachperson für Zahnprophylaxe und die Lehrpersonen haben in besonderen Unterrichtsstunden und bei passenden Gelegenheiten die Kinder mit der Kenntnis der Zähne, ihrer Krankheiten und ihrer Pflege vertraut zu machen. Aufgabe Zahnpflege im Schulunterricht 3. Organisation 4 Die Aufsicht über die Schulzahnpflege übt die Schulleitung aus. 5 a) Die Schulzahnärzte werden auf Vorschlag der Schulleitung durch den Gemeinderat bestimmt. b) Die Zahnbehandlung durch die Schulzahnärzte erfolgt aufgrund eines zwischen der Einwohnergemeinde und den Schulzahnärzten nach dem Tarifsystem abgeschlossenen Arbeitsvertrages. 6 Die Schulzahnärzte haben alle Schüler jährlich auf den Zustand ihrer Gebisse zu untersuchen. Der Kontrolltermin wird durch die Schulleitung zusammen mit den Klassenlehrpersonen und den Schulzahnärzten vereinbart. Aufsicht Wahl Schulzahnärzte Vertrag Schulzahnärzte Untersuchung

3 2 7 a) Vorgängig der Behandlung haben die Erziehungsberechtigten ihre Einwilligung zur Behandlung durch den Schulzahnarzt und die Übernahme des auf sie entfallenen Kostenanteils schriftlich im Kontrollheft zu erklären. Die Kontrollhefte sind durch die Klassenlehrperson den Erziehungsberechtigten zuzustellen, innert einer Woche einzusammeln und der Schulleitung zu übergeben. b) Bei Abwesenheit des Schulzahnarztes werden Notfälle durch die von ihm bestimmten Stellvertretung behandelt. c) Die Erziehungsberechtigten sind nicht verpflichtet, ihr Kind durch den Schulzahnarzt behandeln zu lassen. Die Erziehungsberechtigten vereinbaren die Konsultationen direkt mit dem von ihnen gewählten Zahnarzt. Die Abwesenheit vom Schulunterricht zufolge zahnärztlicher Behandlung gilt als begründete Absenz, sofern dies dem Klassenlehrer spätestens am Vortag von den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt wird. Untersuchungen und Behandlungen sind nach Möglichkeit ausserhalb der Unterrichtszeiten durchzuführen. 8 a) Anstände zwischen Erziehungsberechtigten und Schulzahnarzt werden in erster Instanz durch die Schulleitung und in zweiter Instanz durch den Gemeinderat der Einwohnergemeinde entschieden. Die übrigen Anstände, die sich aus der Anwendung dieses Reglements ergeben, werden durch die Schulleitung entschieden. b) Die Beschwerdeentscheide können in allen Fällen an das Gesundheitsamt des Kantons Solothurn weitergezogen werden. Behandlung Abwesenheit des Schulzahnarztes Behandlung durch Privatzahnarzt Anstände und Beschwerden Rekursinstanz 4. Finanzielles 9 a) Die Kosten der alljährlichen generellen Vorsorgeuntersuchung durch den Schulzahnarzt gehen zu Lasten der Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg. b) An die Behandlungskosten des Zahnarztes leistet die Einwohnergemeinde einen prozentualen Beitrag von %, abgestuft nach dem Staatssteuerbetreffnis des Vorjahres. Der Gemeinderat legt die Höhe des Beitrages in einem Regulativ (siehe Anhang) fest. Die Berechnung des Gemeindebeitrages erfolgt nach diesem Regulativ. c) Vom Kind versäumte Zahnarzttermine sind nicht beitragsberechtigt. Kosten Vorsorgeuntersuchung Gemeindebeitrag an Behandlungskosten Gemeindebeitrag bei versäumten Terminen

4 3 d) Die Kosten für die Behandlungen werden den Erziehungsberechtigten direkt in Rechnung gestellt. Diese kontrollieren die Rechnung, bezahlen sie und reichen sie mit dem Gesuch um Kostenbeteiligung ihrer persönlichen Versicherung ein. Anschliessend leiten die Erziehungsberechtigten die Rechnung unter Beilage des Versicherungsentscheides und des Zahlungsbelegs innert Jahresfrist an die Schulverwaltung weiter. Diese kontrolliert die Unterlagen und weist die Finanzverwaltung zur Auszahlung des Gemeindebeitrages an. e) Die Gemeinde kann für die Feststellung der prozentualen Beiträge Einsicht ins Steuerregister nehmen. Behandlungskosten Einsichtnahme ins Steuerregister f) Unfallschäden sind nicht beitragsberechtigt. Unfallschäden 10 Die Bestimmungen dieses Reglements gelten ebenfalls für diejenigen Erziehungsberechtigten, deren Kinder die Sekundarschulen in Biberist oder Solothurn besuchen. Als Schulzahnarzt gilt dabei diejenige Person, die vom entsprechenden Gremium als solcher gewählt wurde. 11 Bei Schülern, die aus einer anderen Gemeinde zuziehen, sowie solche, die der Schulzahnpflege vorübergehend fernbleiben oder früher von dieser aus irgend einem Grunde ausgeschlossen wurden, haben die Erziehungsberechtigten erst Anrecht auf Beiträge, wenn das Gebiss ihrer Kinder auf ihre Kosten instand gestellt worden ist. Die Schulleitung hat das Recht, bei behandelnden Zahnärzten entsprechende Erkundigungen einzuziehen. Sekundarschulen in Biberist und Solothurn Voraussetzung zur Leistung von Beiträgen 5. Übergangs- und Schlussbestimmungen 12 Dieses Reglement tritt nach der Annahme durch die Gemeindeversammlung rückwirkend auf den 1. August 2012 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt werden alle früheren Verordnungen und Beschlüsse aufgehoben. Inkrafttreten Genehmigt durch den Gemeinderat Lohn-Ammannsegg am 29. Mai 2012 Genehmigt durch die Gemeindeversammlung Lohn-Ammannsegg am 26. November 2012 Der Gemeindepräsident Markus Sieber Der Gemeindeschreiber Stephan Richard

5 Einwohnergemeinde Lohn-Ammannsegg Regulativ über die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an die Zahnpflege schulpflichtiger Kinder Beitrags- Klasse Staatssteuer- Betreffnis Schulzahnarzt Privatzahnarzt Eltern Gemeinde Eltern Gemeinde bis 2 Kinder ab 3 Kinder bis 2 Kinder ab 3 Kinder bis 2 Kinder ab 3 Kinder bis 2 Kinder ab 3 Kinder CHF % % % % % % % % I II 551-1' III 1'151-1' IV 1'451-1' V 1'801 - höher Genehmigt durch den Gemeinderat Lohn-Ammannsegg am 29. Mai 2012

Einwohnergemeinde Lommiswil. R e g l e m e n t über die Schulzahnpflege Von der Gemeindeversammlung am 16. Dezember 2002 beschlossen.

Einwohnergemeinde Lommiswil. R e g l e m e n t über die Schulzahnpflege Von der Gemeindeversammlung am 16. Dezember 2002 beschlossen. Einwohnergemeinde Lommiswil R e g l e m e n t über die Schulzahnpflege 1996 Von der Gemeindeversammlung am 16. Dezember 2002 beschlossen. Schulzahnpflegereglement EG Lommiswil - 1 - Die Einwohnergemeinde

Mehr

Gemeinde Gänsbrunnen. Schulzahnpflege- Reglement

Gemeinde Gänsbrunnen. Schulzahnpflege- Reglement Gemeinde Gänsbrunnen Schulzahnpflege- Reglement 1 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeines Seite Art. 1 Zweck und Umfang 3 Art. 2 Geltungsbereich B. Zuständigkeiten Art. 3 Organisation 3 Art. 4 Verantwortlichkeiten

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN R E G L E M E N T ÜBER DIE SCHULZAHNPFLEGE Die Einwohnergemeinde Subingen erlässt, gestützt auf das Gesetz über die Schulzahnpflege vom 29. Oktober 1944 und die Vollziehungs-Verordnung

Mehr

Gesetz über die Schulzahnpflege

Gesetz über die Schulzahnpflege Gesetz über die Schulzahnpflege 85.3 Vom 9. Oktober 944 (Stand. Januar 995) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 70 der Kantonsverfassung vom 3. Oktober 887 ) beschliesst:. Allgemeines * Die

Mehr

Schulzahnpflegereglement EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF

Schulzahnpflegereglement EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF Schulzahnpflegereglement R 1 Schulzahnpflegereglement der EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF Genehmigt von der Gemeindeversammlung am 23. Juni 2004 Schulzahnpflegereglement R 2 Alle hier verwendeten Funktionsbezeichnungen

Mehr

Einwohnergemeinde. Wangen bei Olten

Einwohnergemeinde. Wangen bei Olten Einwohnergemeinde Wangen bei Olten Die Gemeindeversammlung erlässt gestützt auf das Gesetz über die Schulzahnpflege vom 29. Oktober 1944 und 7 der Gemeindeordnung vom 24. Mai 1993, folgendes Reglement:

Mehr

Einwohnergemeinde Dornach

Einwohnergemeinde Dornach Einwohnergemeinde Dornach REGLEMENT ÜBER DIE SCHULZAHNPFLEGE Inhaltsverzeichnis: I. Zweckbestimmung II. III. IV. Organisation Untersuchung V. Finanzielles VI. VII. VIII. Beschwerderecht Übergangsbestimmungen

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE FLUMENTHAL Jurastrasse 6 4534 Flumenthal. Schulzahnpflegereglement

EINWOHNERGEMEINDE FLUMENTHAL Jurastrasse 6 4534 Flumenthal. Schulzahnpflegereglement Schulzahnpflegereglement vom 7.11. 2011 1 Alle hier verwendeten Funktionsbezeichnungen stehen sowohl für die weibliche als auch männliche Form. Eltern steht sinngemäss auch für gesetzliche Vertreter. Gemeinderat

Mehr

Reglement über die Schulzahnpflege

Reglement über die Schulzahnpflege Reglement über die Schulzahnpflege vom 25. Juni 1996 Die Gemeindeversammlung, gestützt auf das Gesetz über die Schulzahnpflege vom 29. Oktober 1944 und 11 Absatz 2 litera a) Gemeindeordnung vom 27. Juli

Mehr

Schulzahnpflegereglement der Einwohnergemeinde Gunzgen

Schulzahnpflegereglement der Einwohnergemeinde Gunzgen der Einwohnergemeinde Gunzgen Inhaltsverzeichnis Text Seite: I Einleitung 3 II Allgemeines 3 III Vorbeugende Zahnpflege 4 IV Untersuchungen 4 V Finanzielles 5 VI Schlussbestimmungen 5 VII Inkraftsetzung

Mehr

SCHULZAHNPFLEGEREGLEMENT

SCHULZAHNPFLEGEREGLEMENT EINWOHNERGEMEINDE DERENDINGEN SCHULZAHNPFLEGEREGLEMENT Genehmigung: Durch die Gemeindeversammlung am Ausgabe: a) 01.07.97 2 REGLEMENT ÜBER DIE SCHULZAHNPFLEGE DER EINWOHNERGEMEINDE DERENDINGEN Die Gemeindeversammlung

Mehr

Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Riedholz, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Schulzahnpflege 1, beschliesst:

Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Riedholz, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Schulzahnpflege 1, beschliesst: EINWOHNERGEMEINDE RIEDHOLZ Reglement und Regulativ über die Schulzahnpflege Reglement Stand: 01.01.1998 Regulativ Stand: 01.01.2003 Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Riedholz, gestützt auf

Mehr

EINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF S c h u l z a h n r e g l e m e n t

EINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF S c h u l z a h n r e g l e m e n t EINWOHNER GEMEINDE HÄGENDORF S c h u l z a h n r e g l e m e n t 16 Schulzahlreglement 1999.12 Seite 2 von 8 INHALTSVERZEICHNIS Text Seite I EINLEITUNG 4 II ALLGEMEINES 4 III VORBEUGENDE ZAHNPFLEGE 5 IV

Mehr

Gemeinde Kienberg. Schulzahnpflege-Reglement

Gemeinde Kienberg. Schulzahnpflege-Reglement Gemeinde Kienberg Schulzahnpflege-Reglement 2011 Weitere Unterlagen in Bezug zu diesem Reglement - Regulativ, Gemeindebeitrag an kieferorthopädische Behandlungen (Formular A) Genehmigt von der Gemeindeversammlung

Mehr

Einwohnergemeinde Zuchwil. Reglement über die Schulzahnpflege

Einwohnergemeinde Zuchwil. Reglement über die Schulzahnpflege Einwohnergemeinde Zuchwil Reglement über die Schulzahnpflege Beschluss der Gemeindeversammlung vom 05. Juli 1993 mit Änderungen vom 02. Juli 2001 und 30. Juni 2002 gänzlich überarbeitet am 08. Dezember

Mehr

Reglement über den Schulzahnarzt-Dienst. vom 1. August 2003

Reglement über den Schulzahnarzt-Dienst. vom 1. August 2003 Reglement über den Schulzahnarzt-Dienst vom 1. August 2003 2 Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand und Geltungsbereich... 4 2 Zahnärtzliche Untersuchung... 4 3 Verantwortlichkeit der Erziehungsberechtigten...

Mehr

Reglement über den schulzahnärztlichen Dienst

Reglement über den schulzahnärztlichen Dienst 11.08 Reglement über den schulzahnärztlichen Dienst gültig ab 1. April 2005 Das vorliegende Reglement stützt sich auf die Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege vom 15. November 1965, mit Änderung

Mehr

SCHULZAHNPFLEGE- REGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE LOSTORF

SCHULZAHNPFLEGE- REGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE LOSTORF SCHULZAHNPFLEGE- REGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE LOSTORF 2 3 Die Gemeindeversammlung beschliesst, gestützt auf: - das kantonale Gesetz über die Schulzahnpflege vom 29. Oktober 1944 - die Vollziehungsverordnung

Mehr

Schulzahnpflegereglement. Einwohnergemeinde Lengnau

Schulzahnpflegereglement. Einwohnergemeinde Lengnau Schulzahnpflegereglement Einwohnergemeinde Lengnau 1. Allgemeine Bestimmungen 3 Grundsatz 3 Zweck 3 2. Organisation 3 Schulzahnarzt / Schulzahnärztin 3 Fachpersonal 3 Schulzahnpflegeleitung 3 3. Behandlungskostenbeiträge

Mehr

Schulzahnpflegereglement. der. Einwohnergemeinde. Niederbipp

Schulzahnpflegereglement. der. Einwohnergemeinde. Niederbipp Schulzahnpflegereglement der Einwohnergemeinde Niederbipp 1.1.2005 I. Inhaltsverzeichnis I. Inhaltsverzeichnis...2 II. Allgemeine Bestimmungen...3 III. Organisation...3 IV. Behandlungskostenbeiträge...4

Mehr

Reglement über die Schulzahnpflege

Reglement über die Schulzahnpflege Reglement über die Schulzahnpflege Beschluss Gemeindeversammlung vom 26.5.2003 Die Einwohnergemeinde Oberdiessbach erlässt gestützt auf Artikel 60, Kantonales Volksschulgesetz VSG und das Organisationsreglement

Mehr

GEMEINDEVERBAND OBERSTUFENZENTRUM INS (OBERSTUFENVERBAND INS) Reglement Schulzahnpflege

GEMEINDEVERBAND OBERSTUFENZENTRUM INS (OBERSTUFENVERBAND INS) Reglement Schulzahnpflege GEMEINDEVERBAND OBERSTUFENZENTRUM INS (OBERSTUFENVERBAND INS) Reglement Schulzahnpflege 01. August 2013 Inhaltsverzeichnis I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 II. ORGANISATION... 3 III. ZAHNPFLEGE... 3 IV.

Mehr

Einwohnergemeinden Schönenwerd und Eppenberg-Wöschnau. Reglement für die Schulzahnpflege der Einwohnergemeinden Schönenwerd und Eppenberg-Wöschnau

Einwohnergemeinden Schönenwerd und Eppenberg-Wöschnau. Reglement für die Schulzahnpflege der Einwohnergemeinden Schönenwerd und Eppenberg-Wöschnau Einwohnergemeinden Schönenwerd und Eppenberg-Wöschnau Reglement für die Schulzahnpflege der Einwohnergemeinden Schönenwerd und Eppenberg-Wöschnau Die Gemeinderäte von Schönenwerd und Eppenberg-Wöschnau

Mehr

Einwohnergemeinde Lyssach. Reglement. Schulzahnpflege. I. Allgemeine Bestimmungen II. Organisation III. Behandlungskostenbeiträge...

Einwohnergemeinde Lyssach. Reglement. Schulzahnpflege. I. Allgemeine Bestimmungen II. Organisation III. Behandlungskostenbeiträge... Einwohnergemeinde Lyssach Reglement Schulzahnpflege Inhalt: Seite I. Allgemeine Bestimmungen... 2 II. Organisation... 2 III. Behandlungskostenbeiträge... 3 IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen... 5 2

Mehr

28.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege

28.1 EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF. Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege 8. EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege GEMEINDE OBERDORF / Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege Seite Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Oberdorf,

Mehr

Schulzahnpflegereglement der Einwohnergemeinde Kappelen SCHULZAHNPFLEGEREGLEMENT

Schulzahnpflegereglement der Einwohnergemeinde Kappelen SCHULZAHNPFLEGEREGLEMENT Schulzahnpflegereglement der Einwohnergemeinde Kappelen Die Einwohnergemeinde Kappelen-Werdt erlässt, gestützt auf Volksschulgesetz Art. 60 Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Kappelen vom 16.

Mehr

Reglement Schulzahnpflege

Reglement Schulzahnpflege Reglement Schulzahnpflege 12. Mai 2004 5.6 R e g l e m e n t S c h u l z a h n p f l e ge Inhalt: Seite I. Allgemeine Bestimmungen... 2 II. Organisation... 3 III. Behandlungskostenbeiträge... 3 IV. Übergangs-

Mehr

Einwohnergemeinde Matzendorf

Einwohnergemeinde Matzendorf Einwohnergemeinde Matzendorf Reglement Schulzahnpflege Seite - 2 - A.) Schulzahnpflege-Reglement 1. Grundlagen 1.1. Gesetz vom 29. Okt. 1994 und 1. Jan. 1995 1.2. Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde

Mehr

Einwohnergemeinde Lenk

Einwohnergemeinde Lenk Einwohnergemeinde Lenk Verordnung über die Schulzahnpflege 016 4.4 Schulzahnpflege-Verordnung der Einwohnergemeinde Lenk 4.4 Aus Gründen der besseren Lesbar- und Verständlichkeit wird bei geschlechterspezifischen

Mehr

Schulzahnpflegereglement

Schulzahnpflegereglement Schulzahnpflegereglement der Gemeinde Stüsslingen Stand 9.06.06 Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Stüsslingen beschliesst, gestützt auf - das kantonale Gesetz über die Schulzahnpflege vom 9. Oktober

Mehr

Reglement. über die Ausrichtung von Beiträgen an die Behandlungskosten im Rahmen der Schulzahnpflege. der Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern

Reglement. über die Ausrichtung von Beiträgen an die Behandlungskosten im Rahmen der Schulzahnpflege. der Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an die Behandlungskosten im Rahmen der Schulzahnpflege der Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Bremgarten bei

Mehr

S c h u l z a h n p f l e g e - R e g l e m e n t

S c h u l z a h n p f l e g e - R e g l e m e n t Einwohnergemeinde Kriechenwil S c h u l z a h n p f l e g e - R e g l e m e n t Inhalt: Seite I. Allgemeine Bestimmungen... 2 II. Organisation... 2 III. Behandlungskostenbeiträge... 3 IV. Übergangs- und

Mehr

Schulzahnpflegereglement der Einwohnergemeinde Stand 19. Juni 2001

Schulzahnpflegereglement der Einwohnergemeinde Stand 19. Juni 2001 Schulzahnpflegereglement der Einwohnergemeinde Stand 19. Juni 2001 Die Gemeindeversammlung gestützt auf das Gesetz über die Schulzahnpflege vom 29. Oktober 1944 und 25. Juni 1995 beschliesst: 1. Allgemeines

Mehr

PERSONAL- UND BESOLDUNGSORDNUNG

PERSONAL- UND BESOLDUNGSORDNUNG PERSONAL- UND BESOLDUNGSORDNUNG der Einwohnergemeinde Hildisrieden vom. August 000 Personal- und Besoldungsordnung INHALT Seite I. Geltungsbereich Art. Geltungsbereich II. Personalrecht des Kantons Art.

Mehr

Stadt Bremgarten. Reglement. über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR)

Stadt Bremgarten. Reglement. über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR) Stadt Bremgarten Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR) vom I.August 2017 Reglement über die Gemeindebeiträqe an die familienergänzende Kinderbetreuunq s****

Mehr

Schulordnung der Gemeinde Glarus. (Erlassen von der Gemeindeversammlung am 22. Januar 2010)

Schulordnung der Gemeinde Glarus. (Erlassen von der Gemeindeversammlung am 22. Januar 2010) Schulordnung der Gemeinde Glarus (Erlassen von der Gemeindeversammlung am. Januar 00) Schulordnung der Gemeinde Glarus Die Stimmberechtigten der Gemeinde Glarus, gestützt auf Art. 46 der Gemeindeordnung,

Mehr

Einwohnergemeinde Egerkingen. Verordnung über die Schulzahnpflege

Einwohnergemeinde Egerkingen. Verordnung über die Schulzahnpflege Einwohnergemeinde Egerkingen Verordnung über die Schulzahnpflege Gültig ab. Januar 06 Inhaltsverzeichnis Organisation... 3 Vollzug... 3 3 Organisation und Koordination... 3 4 Schulzahnarzt... 4 5 Schulzahnpflege-Instruktor...

Mehr

Gemeinde. Schulzahnpflege- Verordnung

Gemeinde. Schulzahnpflege- Verordnung Gemeinde Schulzahnpflege- Verordnung Schulzahnpflege-Verordnung Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Zollikofen erlässt, gestützt auf Art. 60 des kantonalen Volksschulgesetzes (BSG 432.210) Art. 19 Abs.

Mehr

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation

Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation 60.8 Verordnung über den Förderunterricht in Sprachentwicklung und Kommunikation Vom 9. November 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung

Mehr

Reglement über den Schulzahnarzt-Dienst

Reglement über den Schulzahnarzt-Dienst Reglement über den Schulzahnarzt-Dienst 05. Mai 2003 Einwohnergemeinde Oberägeri 413.1 Reglement über den Schulzahnarzt-Dienst 413.1 REGLEMENT ÜBER DEN SCHULZAHNARZT-DIENST INHALTSVERZEICHNIS Art. 1 Gegenstand

Mehr

Tagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald

Tagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald Tagesschulverordnung Einwohnergemeinde Grindelwald Gültig ab 0. August 0 - - Gestützt auf - Volksschulgesetz vom 9. März 00 inkl. Änderung vom. August 008 - Volksschulverordnung vom 8. Mai 008 - Tagesschulverordnung

Mehr

Verordnung. über die. Schulzahnpflege

Verordnung. über die. Schulzahnpflege Verordnung über die Schulzahnpflege 1 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen 3 2. Organisation 3 3. Gesuchseinreichung 3 4. Behandlungskostenbeiträge 3 5. Schlussbestimmungen 5 6. Anhang 1 6 7.

Mehr

Verordnung über die Organisation und den Betrieb der kantonalen Bildungszentren für Gesundheitsberufe

Verordnung über die Organisation und den Betrieb der kantonalen Bildungszentren für Gesundheitsberufe 8.. Verordnung über die Organisation und den Betrieb der kantonalen Bildungszentren für Gesundheitsberufe RRB vom. September 998 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Ziffer des Volksbeschlusses

Mehr

Verordnung über die Schulzahnpflege

Verordnung über die Schulzahnpflege Schulabteilung Verordnung über die Schulzahnpflege vom 1. August 2016 Seite 2/5 A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 1 Die Stadt Dietikon unterhält einen schulzahnärztlichen Dienst und führt zu diesem Zweck

Mehr

Schulzahnpflege Verordnung

Schulzahnpflege Verordnung BSIG Schulzahnpflege Verordnung 01.01.2003 Der Gemeinderat der Gemischten Gemeinde Oberried/Br.see erlässt gestützt auf Art. 60 des Volksschulgesetzes C:\Users\pixelzauber\Desktop\Oberried\Reglemente\Schulzahnpflegeverordnung

Mehr

Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. vom 19. März 2007

Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung. vom 19. März 2007 Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung vom 19. März 2007 Stand Januar 2012 Inhaltsverzeichnis Kapitel I. Allgemeine Bestimmungen 1 Grundsatz 2 Personenbezeichnung

Mehr

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE E I N W O H N E R G E M E I N D E Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil Reglementssammlung der Einwohnergemeinde

Mehr

6 F K X O ] D K Q S I O H J H

6 F K X O ] D K Q S I O H J H (LQZRKQHUJHPHLQGH0DGLVZLO 5 H J O H P H Q W E H U G L H 6 F K X O ] D K Q S I O H J H,QKDOW 6HLWH, $OOJHPHLQH%HVWLPPXQJHQ,,,,,,9 2UJDQLVDWLRQ %HKDQGOXQJVNRVWHQEHLWUlJH hehujdqjvxqg6fkoxvvehvwlppxqjhq -

Mehr

Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch

Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch 320 Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch vom 7. Juni 2010 1 [Stand vom 1. August 2014] Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Risch erlässt, gestützt auf 19 Abs. 1 des Schulgesetzes vom

Mehr

E I N W O H N E R G E M E I N D E R Ö S C H E N Z. Reglement über die. Kinder- und Jugendzahnpflege

E I N W O H N E R G E M E I N D E R Ö S C H E N Z. Reglement über die. Kinder- und Jugendzahnpflege E I N W O H N E R G E M E I N D E R Ö S C H E N Z Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege 1 Die Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 00 der Einwohnergemeinde Röschenz erlässt, gestützt auf Art.

Mehr

Reglement der Musikschule Niederwil

Reglement der Musikschule Niederwil Reglement der Musikschule Niederwil 1 Sinn und Zweck 1 Die Musikschule Niederwil vermittelt Kindern aller Schulstufen sowie Jugendlichen und Erwachsenen eine qualifizierte musikalische Ausbildung, fördert

Mehr

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 9 II DIE LEHRPERSONEN 10 III DIE SCHULLEITUNG 11 IV DER SCHULRAT V RECHTSPFLEGE 16 VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN 17-18

I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 9 II DIE LEHRPERSONEN 10 III DIE SCHULLEITUNG 11 IV DER SCHULRAT V RECHTSPFLEGE 16 VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN 17-18 14.6 Gestützt auf Art. 20 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) vom 21. März 2012 sowie auf Art. 32 Ziff. 2 der Gemeindeverfassung erlässt die Gemeinde Celerina/Schlarigna

Mehr

Reglement. für den. Kindergarten. der

Reglement. für den. Kindergarten. der Kindergartenreglement.doc EINWOHNERGEMEINDE STARRKIRCH-WIL SOLOTHURN Reglement für den Kindergarten der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil - 2 - Inhaltsverzeichnis Paragraph Text Seite INHALTSVERZEICHNIS...2

Mehr

Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV

Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV 833 Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV Vom 5. Februar 973 (Stand. Januar 06) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 63 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai

Mehr

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I

Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Reglement zum Übertritt von der Primarstufe in die Sekundarstufe I.5 Verfügung des Departementes für Bildung und Kultur vom 9. Dezember 008 (Stand. August 009) Das Departement für Bildung und Kultur des

Mehr

Einwohnergemeinde Fislisbach

Einwohnergemeinde Fislisbach Einwohnergemeinde Fislisbach gültig ab 1. Januar 2016 2 Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Fislisbach erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom

Mehr

Kindergarten- und Schulgesetz

Kindergarten- und Schulgesetz Kindergarten- und Schulgesetz Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen II. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Kindergarten, Schulen 3 Art. 2 Gleichstellung der Geschlechter 3 Art. 3 Kindergartenbesuch, Schulpflicht

Mehr

Einwohnergemeinde Rüderswil. R e g l e m e n t. I. Allgemeine Bestimmungen II. Organisation III. Behandlungskostenbeiträge...

Einwohnergemeinde Rüderswil. R e g l e m e n t. I. Allgemeine Bestimmungen II. Organisation III. Behandlungskostenbeiträge... Einwohnergemeinde Rüderswil R e g l e m e n t S c h u l z a h n p f l e g e Inhalt: Seite I. Allgemeine Bestimmungen... 2 II. Organisation... 2 III. Behandlungskostenbeiträge... 3 IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen...

Mehr

SCHULZAHNPFLEGE. Vertrag

SCHULZAHNPFLEGE. Vertrag SCHULZAHNPFLEGE Vertrag zwischen der Einwohnergemeinde Nunningen (vertreten durch den Gemeinderat) und den Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzten der Region (gemäss beiliegender Liste im Anhang) (vertreten

Mehr

Schulzahnpflege-Reglement der Einwohnergemeinde Olten

Schulzahnpflege-Reglement der Einwohnergemeinde Olten Schulzahnpflege-Reglement der Einwohnergemeinde Olten 6 vom 6. Januar 0 Das Gemeindeparlament, gestützt auf 6 des Volksschulgesetzes vom. September 969, das Gesetz über die Schulzahnpflege vom 9. Oktober

Mehr

SCHULREGLEMENT 16. September 2010

SCHULREGLEMENT 16. September 2010 6. September 00 INHALTSVERZEICHNIS Seite. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. Gegenstand 4 Art. Schulwesen 4 Art. Interkommunale Zusammenarbeit 4. ANGEBOTE. Kindergarten und Volksschule Art. 4 Kindergarten 4

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE

EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE EINWOHNERGEMEINDE BARGEN BE Schulzahnpflegereglement Revision vom 0. 0. 06 Einwohnergemeinde Bargen Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Bargen erlässt, gestützt auf - Art. 60 des Volksschulgesetzes

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH. Tagesschulverordnung

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH. Tagesschulverordnung EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH Tagesschulverordnung Beschlossen durch den Gemeinderat am 19. Mai 2010 Änderungen vom 8. Juni 2011, 28. März 2012 und 9. März 2016 Die Einwohnergemeinde Meikirch erlässt gestützt

Mehr

Verordnung für die Schulzahnpflege

Verordnung für die Schulzahnpflege Verordnung für die Schulzahnpflege Der Gemeinderat Urtenen-Schönbühl, gestützt auf Art. 60 des Kant. Volksschulgesetzes und das Schulreglement der Gemeinde, beschliesst: Art. 1 Ziel und Allgemeines 1 Die

Mehr

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn über die gewerbsmässige Pflege von Pflegebedürftigen in Heimen und Familien

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn über die gewerbsmässige Pflege von Pflegebedürftigen in Heimen und Familien Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn über die gewerbsmässige Pflege von Pflegebedürftigen in Heimen und Familien vom 28. April 1977 I. GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFE 1 Grundsatz Dieser Verordnung

Mehr

Reglement. Schulzahnpflege. I. Allgemeine Bestimmungen II. Organisation III. Behandlungskostenbeiträge... 4

Reglement. Schulzahnpflege. I. Allgemeine Bestimmungen II. Organisation III. Behandlungskostenbeiträge... 4 Einwohnergemeinde Belp Reglement Schulzahnpflege Inhalt: Seite I. Allgemeine Bestimmungen... 3 II. Organisation... 3 III. Behandlungskostenbeiträge... 4 IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen... 6 REGLEMENT

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE HEIMBERG

EINWOHNERGEMEINDE HEIMBERG EINWOHNERGEMEINDE HEIMBERG REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE AN SCHULGELDER ÖFFENTLICHER UND PRIVATER SCHULEN 1997 1 REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE AN SCHULGELDER ÖFFENTLICHER UND PRIVATER SCHULEN Die Einwohnergemeinde

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN Datenschutzreglement 2009 Der Gemeinderat von Hilterfingen, gestützt auf das kantonale Datenschutzgesetz vom 19.2.1986 das Informationsgesetz vom 2.11.1993 die Informationsverordnung

Mehr

REGLEMENT. über die Abgabe von Baulandparzellen von der Liegenschaft Ringli vom 16. April 1994

REGLEMENT. über die Abgabe von Baulandparzellen von der Liegenschaft Ringli vom 16. April 1994 GEMEINDE ISENTHAL REGLEMENT über die Abgabe von Baulandparzellen von der Liegenschaft Ringli vom 16. April 1994 Die Gemeindeversammlung Isenthal, gestützt auf Artikel 106 und 110 der Kantonsverfassung,

Mehr

Richtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg

Richtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG Richtlinie über die Benützung von Räumlichkeiten und Anlagen der Einwohnergemeinde Lohn- Ammannsegg Stand 14.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 1 Geltungsbereich...

Mehr

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich und im Primarschulbereich (Kindergarten und Primarschule)

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich und im Primarschulbereich (Kindergarten und Primarschule) Beilage Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich und im Primarschulbereich (Kindergarten und Primarschule) vom Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Zweck... Anspruchberechtigte

Mehr

Schulzahnpflegeverordnung

Schulzahnpflegeverordnung Schulzahnpflegeverordnung 2011 Schulzahnpflegeverordnung der Einwohnergemeinde Rubigen Gestützt auf Artikel 19, Abs. 2 des Schulreglements der Einwohnergemeinde Rubigen erlässt der Gemeinderat folgende

Mehr

Musikschulreglement der Einwohnergemeinde Alpnach

Musikschulreglement der Einwohnergemeinde Alpnach Musikschulreglement der Einwohnergemeinde Alpnach vom 0. Juni 04 Der Einwohnergemeinderat Alpnach erlässt gestützt auf Artikel 94 Ziff. 8 der Kantonsverfassung a vom 9. Mai 968 und auf Artikel 9 Absatz

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG DER GEMEINDE OBERWIL

REGLEMENT ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG DER GEMEINDE OBERWIL REGLEMENT ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG DER GEMEINDE OBERWIL INHALTSVERZEICHNIS Seite Zweck und Geltungsbereich... Anspruch... Definition... Finanzierung... 5 Voraussetzungen für Beiträge

Mehr

Einwohnergemeinde Tenniken Steuerreglement

Einwohnergemeinde Tenniken Steuerreglement Einwohnergemeinde Tenniken Steuerreglement (in Kraft seit 18.01.2001) 2 1 Gegenstand Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhebt die Einwohnergemeinde gemäss den Bestimmungen des kantonalen Steuer- und Finanzgesetzes

Mehr

Einwohnergemeinde Dornach

Einwohnergemeinde Dornach Einwohnergemeinde Dornach REGLEMENT KINDERTAGESSTRUKTUREN (Familienergänzende Kinderbetreuung) Inhaltsverzeichnis: Zweckbestimmung Organisation Beitragsleistungen in Form von Unterstützungsbeiträgen Anspruchsberechtigte

Mehr

Reglement über den Schulzahnarztdienst

Reglement über den Schulzahnarztdienst GRB Nr. 48 betreffend Reglement über den Schulzahnarztdienst vom 4. Juni 00 Der Grosse Gemeinderat von Zug, in Vollziehung von 4 des Schulgesetzes vom 7. September 990 ) und von 5 ff. der Vollziehungsverordnung

Mehr

Einwohnergemeinden Hauenstein-Ifenthal / Wisen

Einwohnergemeinden Hauenstein-Ifenthal / Wisen Einwohnergemeinden Hauenstein-Ifenthal / Wisen Reglement über die Schulzahnpflege Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir auf die Nennung der weiblichen und männlichen Form verzichtet. Es sind selbstverständlich

Mehr

G E M E I N D E N E U E N H O F. Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR)

G E M E I N D E N E U E N H O F. Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR) G E M E I N D E N E U E N H O F Reglement über die Gemeindebeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung (KBR) vom 1. Juli 2016 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 3 Grundsatz 3 Personenbezeichnung

Mehr

Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW)

Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW) Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW) vom 0. April 06 Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW) vom 0. April 06 Gestützt auf 4 Abs. Ziff. 7 GO erlässt

Mehr

Reglement über die Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des Einwohnergemeinderates und der Kommissionen (Entschädigungsreglement)

Reglement über die Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des Einwohnergemeinderates und der Kommissionen (Entschädigungsreglement) Reglement über die Festsetzung der Entschädigung an die Mitglieder des Einwohnergemeinderates und der Kommissionen (Entschädigungsreglement) vom 5. August 003 inklusive Nachtrag vom 9. August 0.. Seite

Mehr

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung

Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung 860.115 Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung 28. April 2014 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 28. April 2014; Inkrafttreten am 1. Juli 2014 (siehe Art. 16 des Reglements).

Mehr

Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn)

Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn) 8.4. Verordnung über die Organisation und den Betrieb des kantonalen Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG Kanton Solothurn) RRB vom 7. März 00 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf

Mehr

STEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL

STEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL STEUERREGLEMENT DER GEMEINDE OBERWIL 1 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Gegenstand... 3 2 Steuerfuss und Steuersätze... 3 3 Steuerveranlagungen... 3 4 Verbindlichkeit der Veranlagung... 3 5 Gemeindesteuerrechnung...

Mehr

Unser schulisches Angebot

Unser schulisches Angebot Unser schulisches Angebot Die Gemeinde Obergösgen bietet folgende Ausbildungsstufen an: Kindergarten Seit der Einführung von Harmos (Harmonisierung der obligatorischen Schulzeit) im Jahre 2012 ist der

Mehr

Verfassung der Gemeinde Lohn SH

Verfassung der Gemeinde Lohn SH Verfassung der Gemeinde Lohn SH vom. Juni 00 Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Lohn SH erlässt, gestützt auf Art. des Gemeindegesetzes vom 7. August 998, als Gemeindeverfassung: I. Allgemeines Art.

Mehr

Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft

Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft .6. Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft Vom. Februar 0 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur gestützt

Mehr

Steuerreglement für die Einwohnergemeinde Bennwil

Steuerreglement für die Einwohnergemeinde Bennwil Steuerreglement für die Einwohnergemeinde Bennwil Steuerreglement Bennwil/05.12.2006 2 INHALTSVERZEICHNIS STEUERREGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE BENNWIL 3 1 Gegenstand 3 2 Steuerfuss, Steuersatz 3 3 Steuerveranlagung

Mehr

Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter

Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter vom 24. März 2015 INHALTSVERZEICHNIS A. Allgemeines Artikel Zweck 1 Grundsatz 2 B. Voraussetzungen für die Geltendmachung von Beiträgen

Mehr

Reglement Controllingkommission Gemeinde Eich

Reglement Controllingkommission Gemeinde Eich Reglement Controllingkommission Gemeinde Eich 2008 - 3 - Die Gemeinde Eich erlässt, gestützt auf 26 des Gemeindegesetzes und Art. 29 der Gemeindeordnung, folgendes Reglement: Art. 1 Zweck I. Zweck und

Mehr

Satzungen der Stiftung «Museum in der Burg Zug»

Satzungen der Stiftung «Museum in der Burg Zug» G2440 Beilage 5 Kanton Zug 423.311 Satzungen der Stiftung «Museum in der Burg Zug» Vom 11. März 1976 (Stand 26. Februar 2005) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 5 Abs. 4 des Kantonsratsbeschlusses

Mehr

Schulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet

Schulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet Schulverordnung der Gemeinde Ebikon vom 1. August 2016, am 13. Juli 2016 vom Gemeinderat verabschiedet Gemeinde Ebikon, Riedmattstrasse 14, 6031 Ebikon Telefon 041 444 02 02, info@ebikon.ch, www.ebikon.ch

Mehr

kallern.ch R e g l e m e n t Über die familienergänzende Kinderbetreuung

kallern.ch R e g l e m e n t Über die familienergänzende Kinderbetreuung kallern.ch R e g l e m e n t Über die familienergänzende Kinderbetreuung Die Einwohnergemeinde Kallern beschliesst, gestützt auf 4 Abs. 2 des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz,

Mehr

Reglement über die Schule, Bildung und Kultur. (Schulreglement)

Reglement über die Schule, Bildung und Kultur. (Schulreglement) Reglement über die Schule, Bildung und Kultur (Schulreglement) 5. Juni 07 Reglement über die Schule, Bildung und Kultur (Schulreglement) 5.06.07 Inhaltsverzeichnis Seite. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 4 Art.

Mehr

GEMEINDE ETTINGEN. Reglement über die Ausrichtung von kommunalen Mietzinsbeiträgen

GEMEINDE ETTINGEN. Reglement über die Ausrichtung von kommunalen Mietzinsbeiträgen GEMEINDE ETTINGEN Reglement über die Ausrichtung von kommunalen Mietzinsbeiträgen vom 13. Dezember 2007 Reglement über die Ausrichtung von kommunalen Mietzinsbeiträgen vom 13. Dezember 2007 Die Gemeindeversammlung

Mehr

Reglement zur Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen

Reglement zur Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen 646.40 Reglement zur Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen Vom 9. Juni 00 (Stand. August 00) Gestützt auf 5 Absatz des Personaldekrets vom 8. Juni 000 ) und auf die Verordnung

Mehr

Einwohnergemeinde Beatenberg. Reglement über die Schulzahnpflege

Einwohnergemeinde Beatenberg. Reglement über die Schulzahnpflege Einwohnergemeinde Beatenberg Reglement über die Schulzahnpflege vom. Juni 006 Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Beatenberg erlässt, gestützt auf - Art. 60 des Volksschulgesetzes vom 9. März

Mehr

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist GEMEINDE ROTHRIST Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Rothrist vom. Juni 005 Ingress Die Einwohnergemeinde Rothrist erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

Mehr

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (EG zum BewG)

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (EG zum BewG) 3. Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes vom 6. Dezember 983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (EG zum BewG) vom 6. April 987 (Stand. Januar 06) Die Landsgemeinde des Kantons

Mehr

Politische Gemeinde Quarten / Schulordnung 2

Politische Gemeinde Quarten / Schulordnung 2 SCHULORDNUNG Politische Gemeinde Quarten / Schulordnung 2 Schulordnung Der Gemeinderat Quarten erlässt gestützt auf - Art. 3 und Art. 23 des Gemeindegesetzes 1, - Art. 33 des Volksschulgesetzes 2, - sowie

Mehr