COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Endgültige Bedingungen. Discount-Zertifikate Classic bezogen auf Aktien mit Lieferverpflichtung

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1 COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Endgültige Bedingungen vom 26. März 2015 gemäß 6 Abs. 3. Wertpapierprospektgesetz für Discount-Zertifikate Classic bezogen auf Aktien mit Lieferverpflichtung zum Basisprospekt vom 9. Mai 2014 über Discount-Zertifikate

2 Einleitung Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des Artikels 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/71/EG abgefasst und sind in Verbindung mit dem Basisprospekt vom 9. Mai 2014 über Discount-Zertifikate (der "Basisprospekt") und den dazugehörigen Nachträgen zu lesen. Der Basisprospekt und dessen Nachträge gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2003/71/EG werden in elektronischer Form auf der Website der Commerzbank Aktiengesellschaft veröffentlicht. Druckexemplare dieser Dokumente können kostenlos vom Hauptsitz der Commerzbank Aktiengesellschaft (Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland) angefordert werden. Der Basisprospekt ist in Zusammenhang mit diesen Endgültigen Bedingungen zu lesen, um sämtliche für die Beurteilung der Discount-Zertifikate erforderlichen Angaben zu erhalten. Alle im Basisprospekt gekennzeichneten Optionen, die sich auf Discount-Zertifikate Classic bezogen auf den Basiswert Aktie beziehen, sind zu berücksichtigen. Diesen Endgültigen Bedingungen ist eine Zusammenfassung für die einzelne Emission angefügt. Informationen über den Basiswert: Angebot und Verkauf: Informationen über die den Discount-Zertifikaten zugrunde liegenden Aktien sind im Internet unter verfügbar. Die Commerzbank bietet vom 26. März 2015 an Discount- Zertifikate Classic bezogen auf Aktien freibleibend zum Verkauf an. Valutatag: 30. März 2015 Der anfängliche Verkaufspreis der Discount-Zertifikate entspricht dem in der Ausstattungstabelle angegebenen Betrag. Der Anleger kann diese Discount-Zertifikate in der Regel zu einem Festpreis erwerben. Im Festpreis sind alle mit der Ausgabe und dem Vertrieb der Discount-Zertifikate verbundenen Kosten der Emittentin (z.b. Vertriebskosten, Strukturierungskosten und Absicherungskosten, einschließlich einer Ertragsmarge für die Commerzbank) enthalten. Währung der Wertpapieremission: Börseneinführung: Anwendbare Besondere Risiken: Die Bank beabsichtigt die Notierung der Discount-Zertifikate im regulierten Markt der Börse Frankfurt Zertifikate Premium und der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart (innerhalb des EUWAX Marktsegments) zu beantragen. Im Einzelnen sind die folgenden im Basisprospekt aufgeführten Risikofaktoren (2. "Besondere Risiken") anwendbar: 2.1 Abhängigkeit der Einlösung der Discount-Zertifikate von der Wertentwicklung des Basiswertes (Discount-Zertifikate Classic mit Lieferverpflichtung) 2.5 Lieferverpflichtung in Aktien 2.9 Basiswert Aktie 2

3 EMISSIONSBEDINGUNGEN für Discount-Zertifikate Classic (mit Lieferverpflichtung) 1 FORM 1. Die Discount-Zertifikate (die "Zertifikate") der Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (die "Emittentin") werden durch ein Inhaber-Sammelzertifikat (die "Globalurkunde") verbrieft, das bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, Eschborn (das "Clearing System") hinterlegt ist. 2. Es werden keine effektiven Zertifikate ausgegeben. Der Anspruch der Inhaber von Zertifikaten (die "Inhaber von Zertifikaten") auf Lieferung effektiver Zertifikate ist ausgeschlossen. Den Inhabern von Zertifikaten stehen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu, die gemäß den Regeln und Bestimmungen des Clearing Systems übertragen werden können. Im Effektengiroverkehr sind die Zertifikate in Einheiten von einem Zertifikat oder einem ganzzahligen Vielfachen davon übertragbar. 3. Die Globalurkunde ist nur wirksam, wenn sie die eigenhändigen Unterschriften von zwei Vertretungsberechtigten der Emittentin trägt. 4. Die Emittentin behält sich vor, ohne Zustimmung der Inhaber von Zertifikaten weitere Zertifikate mit im wesentlichen gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Zertifikaten zu einer einheitlichen Serie von Zertifikaten konsolidiert werden und ihr Gesamtvolumen erhöhen. Der Begriff "Zertifikate" umfasst im Falle einer solchen Konsolidierung auch solche zusätzlich begebenen Zertifikate. 2 DEFINITIONEN Für die Zwecke dieser Emissionsbedingungen gelten, vorbehaltlich etwaiger Anpassungen nach diesen Emissionsbedingungen, die folgenden Begriffsbestimmungen: "Ausgabetag" ist der 26. März "Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluss an 13 dieser Emissionsbedingungen. "Basiswert" ist die in der Ausstattungstabelle genannte Aktie (die "Aktie"). "" ist der in der Ausstattungstabelle genannte Tag. Wenn es am keinen Referenzpreis gibt oder am eine Marktstörung vorliegt, dann wird der auf den nächstfolgenden Börsengeschäftstag verschoben, an dem es wieder einen Referenzpreis gibt und an dem keine Marktstörung vorliegt. Wird aufgrund der vorstehenden Bestimmung der auf den dritten Zahlungsgeschäftstag vor dem Fälligkeitstag verschoben und gibt es auch an diesem Tag keinen Referenzpreis oder liegt auch an diesem Tag eine Marktstörung vor, dann gilt dieser Tag als, und die Emittentin wird den Referenzpreis der Aktie nach billigem Ermessen ( 315 BGB) unter Berücksichtigung der an diesem Tag herrschenden Marktgegebenheiten festlegen und gemäß 11 bekannt machen. 3

4 "Börsengeschäftstag" ist ein Tag, an dem die sowie die Maßgebliche Terminbörse ( 5 Absatz 4.) während ihrer jeweiligen regulären Handelszeiten für den Handel geöffnet sind, auch wenn der Handel an der Maßgeblichen Börse bzw. Maßgeblichen Terminbörse vor dem üblichen Börsenschluss geschlossen wird. Ein nachbörslicher Handel oder andere Handelsaktivitäten außerhalb der regulären Handelszeiten bleiben unberücksichtigt. "Fälligkeitstag" ist spätestens der fünfte Zahlungsgeschäftstag nach dem. "Marktstörung" bedeutet die Aussetzung oder die Einschränkung des Handels (a) der Aktie an der Maßgeblichen Börse oder (b) von auf die Aktie bezogenen Options- oder Terminkontrakten an der Maßgeblichen Terminbörse (falls solche Options- oder Terminkontrakte an der Maßgeblichen Terminbörse gehandelt werden), sofern die Aussetzung oder Einschränkung wesentlich ist. Über die Wesentlichkeit entscheidet die Emittentin nach billigem Ermessen ( 315 BGB). Das Vorliegen einer Marktstörung wird nach 11 bekannt gemacht. Eine Beschränkung der Stunden oder der Anzahl der Tage, an denen ein Handel stattfindet, gilt nicht als Marktstörung, sofern die Einschränkung auf einer vorher angekündigten Änderung der regulären Geschäftszeiten der betreffenden Börse beruht. Eine im Laufe des Tages auferlegte Beschränkung im Handel aufgrund von Preisbewegungen, die bestimmte vorgegebene Grenzen überschreiten, gilt nur als Marktstörung, wenn sie bis zum Ende der regulären Handelszeit an dem betreffenden Tag andauert "" ist die in der Ausstattungstabelle genannte Börse. "Referenzpreis" ist der an einem Tag zuletzt festgestellte und veröffentlichte Kurs (Schlusskurs) der Aktie an der Maßgeblichen Börse. "Zahlungsgeschäftstag" ist ein Tag, an dem das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System (TARGET-System) sowie das Clearing System Zahlungen in abwickeln. 3 EINLÖSUNG 1. Die Zertifikate werden vorbehaltlich 5 am Fälligkeitstag eingelöst. 2. Die Einlösung eines jeden Zertifikats erfolgt, vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 3., durch Lieferung einer dem entsprechenden Anzahl von Aktien in am Fälligkeitstag an der Maßgeblichen Börse börsenmäßig lieferbarer Form und Ausstattung. Sollte die Lieferung der Aktien am Fälligkeitstag für die Emittentin aus wirtschaftlichen, tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich sein, hat die Emittentin das Recht, statt der Lieferung der Aktien einen (ggfs. auf die nächste Untereinheit der Emissionswährung ( 0,01) kaufmännisch auf- oder abgerundeten) Betrag je Zertifikat zu bezahlen, der dem mit dem multiplizierten Referenzpreis des Basiswerts am entspricht. Bruchteile von Aktien werden nicht geliefert. Die Emittentin wird den Inhabern von Zertifikaten gegebenenfalls je Zertifikat statt der Lieferung des jeweiligen Bruchteils einen Betrag zahlen (der "Spitzenausgleichsbetrag"), der von der Emittentin mittels Multiplikation des Bruchteils mit dem Referenzpreis des Basiswerts am ermittelt (und ggfs. auf die nächste Untereinheit der Emissionswährung ( 0,01) kaufmännisch auf- oder abgerundet) wird. Die Zusammenfassung mehrerer Spitzenausgleichsbeträge zu Ansprüchen auf Lieferung von Aktien ist ausgeschlossen. 4

5 3. Entspricht der Referenzpreis des Basiswerts am dem oder übersteigt er diesen, erhalten die Inhaber von Zertifikaten pro Zertifikat anstelle von Aktien den. Der "" entspricht dem in der Ausstattungstabelle genannten Wert. Der "" entspricht dem in der Ausstattungstabelle genannten Betrag. Das "" wird als Dezimalzahl ausgedrückt und entspricht dem in der Ausstattungstabelle genannten Verhältnis. 4 ZAHLUNGEN 1. Sämtliche gemäß den Emissionsbedingungen zahlbaren Beträge bzw. zu liefernden Wertpapiere sind der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen bzw. zu liefern, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge bzw. zu liefernden Wertpapiere an den in diesen Emissionsbedingungen genannten Terminen dem Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber der Zertifikate überweist bzw. liefert. 2. Falls eine Zahlung bzw. Lieferung an einem Tag zu leisten ist, der kein Zahlungsgeschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung bzw. Lieferung am nächstfolgenden Zahlungsgeschäftstag. In diesem Fall steht den betreffenden Inhabern von Zertifikaten weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzinsung oder eine andere Entschädigung wegen dieser zeitlichen Verschiebung zu. 3. Alle Zahlungen unterliegen jeweils den anwendbaren Steuer- und sonstigen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien. 5 ANPASSUNGEN; KÜNDIGUNG DURCH DIE EMITTENTIN 1. Hat der Eintritt eines Anpassungsereignisses oder eines Außergewöhnlichen Ereignisses (beide wie nachstehend definiert) einen wesentlichen Einfluss auf den Kurs der Aktie, so passt die Emittentin die Emissionsbedingungen nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen an. Im Fall eines Außergewöhnlichen Ereignisses kann die Emittentin (anstelle einer solchen Anpassung der Emissionsbedingungen) wahlweise (nach billigem Ermessen ( 315 BGB)) die Zertifikate nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen durch Bekanntmachung gemäß 11 mit einer Frist von sieben Zahlungsgeschäftstagen zu einem Börsengeschäftstag (der "Kündigungstermin") kündigen. Eine Teilkündigung ist ausgeschlossen. a) Anpassungen der Emissionsbedingungen erfolgen entsprechend den Anpassungen von Termin- oder Optionskontrakten auf die Aktie, die die Maßgebliche Terminbörse (wie nachstehend definiert) vorgenommen hat oder vornehmen würde, wenn entsprechende Termin- oder Optionskontrakte dort gehandelt würden. Zweifelsfragen bei der Anwendung der Anpassungsregeln der Maßgeblichen Terminbörse entscheidet die Emittentin dabei nach billigem Ermessen ( 315 BGB). Die Emittentin kann von der Handhabung durch die Maßgebliche Terminbörse abweichen, wenn das Nachvollziehen der Maßgeblichen Terminbörse nur zu einer unwesentlichen Anpassung der Emissionsbedingungen führen würde, sowie wenn und soweit eine solche Abweichung nach billigem Ermessen ( 315 BGB) der Emittentin geboten ist, um den Einfluss des Anpassungsereignisses bzw. Außergewöhnlichen Ereignisses auf den Kurs der Aktie wirtschaftlich zu kompensieren. 5

6 Solche Anpassungen können auch dazu führen, dass die Aktie durch eine andere Aktie und/oder einen Barbetrag ersetzt oder eine andere Börse als Maßgebliche Börse bestimmt wird. Nimmt die Maßgebliche Terminbörse eine Anpassung dadurch vor, dass die Aktie durch einen Aktienkorb ersetzt wird, so ist die Emittentin berechtigt, nur die Aktie mit der höchsten Marktkapitalisierung als (neue) Aktie zu bestimmen und die übrigen Aktien aus dem Aktienkorb am ersten auf den Anpassungsstichtag folgenden Börsengeschäftstag zum ersten Kurs zu veräußern und den Erlös unmittelbar danach in die verbleibende Aktie zu reinvestieren. Anpassungen treten zu dem von der Emittentin nach billigem Ermessen ( 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt (der "Anpassungsstichtag") in Kraft, wobei (für den Fall, dass die Emittentin Anpassungen berücksichtigt, wie sie von der Maßgeblichen Terminbörse vorgenommen werden oder würden) die Emittentin auch berücksichtigt, wann entsprechende Anpassungen der an der Maßgeblichen Terminbörse auf die Aktie gehandelten Options- oder Terminkontrakte in Kraft treten bzw. in Kraft treten würden, falls diese dort gehandelt würden. Anpassungen sowie der Zeitpunkt ihres Inkrafttretens werden durch die Emittentin gemäß 11 bekannt gemacht. Eine Anpassung nach diesem 5 Absatz 1. schließt eine spätere Kündigung nach diesem Absatz aufgrund desselben Ereignisses nicht aus. b) Hat die Emittentin die Zertifikate wegen des Vorliegens eines Außergewöhnlichen Ereignisses gekündigt, werden die Zertifikate am Kündigungstermin zu einem Kündigungsbetrag je Zertifikat (der "Kündigungsbetrag") eingelöst, der von der Emittentin nach billigem Ermessen ( 315 BGB) unter Berücksichtigung des Marktumfeldes sowie etwaiger Erlöse der Emittentin aus Geschäften, die die Emittentin nach billigem Ermessen ( 315 BGB) zur Absicherung der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Zertifikaten vorgenommen hat (die "Absicherungsgeschäfte"), festgelegt wird. Aufwendungen für Geschäfte, die erforderlich waren, um die Absicherungsgeschäfte aufzulösen, werden dabei als Abzugsposten berücksichtigt. Der Kündigungsbetrag wird spätestens 10 Zahlungsgeschäftstage nach dem Kündigungstermin an das Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber der Zertifikate überwiesen. Die Rechte aus den Zertifikaten erlöschen mit Zahlung des Kündigungsbetrages an das Clearing System. 2. Ein "Anpassungsereignis" liegt vor: a) bei der Anpassung von an der Maßgeblichen Terminbörse gehandelten Optionsoder Terminkontrakten auf die Aktie bzw. im Fall der Ankündigung einer solchen Anpassung; b) bei folgenden Maßnahmen des Emittenten der Aktie (die "Gesellschaft"): Kapitalerhöhungen durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlagen unter Gewährung eines Bezugsrechts, Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln, Ausgabe von Wertpapieren mit Options- oder Wandelrechten auf die Aktie, Ausschüttung von Sonderdividenden, Aktiensplits oder sonstige Teilungen, Zusammenlegung oder Gattungsänderung der Aktie; c) bei der Abspaltung oder Ausgliederung eines Unternehmensteils der Gesellschaft in der Weise, dass ein neues selbstständiges Unternehmen entsteht oder der Unternehmensteil von einem dritten Unternehmen aufgenommen wird; oder 6

7 d) bei Vorliegen eines anderen, den vorgenannten Ereignissen in seinen Wirkungen wirtschaftlich gleichwertigen Ereignisses. 3. Ein "Außergewöhnliches Ereignis" liegt vor: a) bei Einstellung des Handels oder der vorzeitigen Abrechnung von Options- oder Terminkontrakten auf die Aktie an der Maßgeblichen Terminbörse bzw. bereits im Fall der Ankündigung eines solchen Ereignisses; b) bei der Einstellung der Börsennotierung der Aktie an der Maßgeblichen Börse aufgrund einer Verschmelzung durch Aufnahme oder Neugründung oder aus einem sonstigen Grund, oder der Ankündigung der Maßgeblichen Börse oder Bekanntwerden der Absicht der Gesellschaft, dass die Börsennotierung der Aktie mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt wird und die Aktie nicht in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang nach der Einstellung wieder an einer anderen der bisherigen Maßgeblichen Börse gleichwertigen Börse (einschließlich des Börsensegments, sofern vorhanden) zugelassen, gehandelt oder notiert wird; c) wenn alle Aktien oder alle wesentlichen Vermögenswerte der Gesellschaft verstaatlicht, enteignet oder in sonstiger Weise auf staatliche Stellen, Behörden oder Einrichtungen übertragen werden müssen; d) wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines nach dem für die Gesellschaft anwendbaren Recht vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen der Gesellschaft gestellt wird; oder e) bei Vorliegen eines anderen, den vorgenannten Ereignissen in seinen Wirkungen wirtschaftlich gleichwertigen Ereignisses; oder f) wenn die Emittentin und/oder die mit der Emittentin verbundenen Unternehmen (im Sinne von 1 Abs. 7 KWG, 290 Abs. 2 HGB) nicht in der Lage sind, unter Aufwendung wirtschaftlich zumutbarer Bemühungen (i) Geschäfte oder Anlagen abzuschließen, erneut abzuschließen, zu ersetzen, aufrecht zu erhalten, aufzulösen, zu erwerben oder zu veräußern, die erforderlich sind, um das Risiko der Emittentin aus der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Zertifikaten abzusichern, oder (ii) die Erlöse aus derartigen Geschäften oder Anlagen zu realisieren, wieder zu gewinnen oder zu transferieren. 4. "Maßgebliche Terminbörse" bezeichnet die Börse mit dem größten Handelsvolumen von Options- oder Terminkontrakten auf die Aktie. Werden an keiner Börse Optionsoder Terminkontrakte auf die Aktie gehandelt, ist die Maßgebliche Terminbörse die Börse mit dem größten Handelsvolumen von Options- oder Terminkontrakten auf Aktien von Gesellschaften, die ihren Sitz in demselben Land haben, in dem die Gesellschaft der Aktie ihren Sitz hat. Gibt es in dem Land, in dem die Gesellschaft der Aktie ihren Sitz hat, keine Terminbörse, bestimmt die Emittentin die Maßgebliche Terminbörse nach billigem Ermessen ( 315 BGB) und wird dies nach 11 bekannt machen. 5. Eine Kündigung durch die Emittentin nach Absatz 1. kann auch erfolgen bei einem Übernahmeangebot, d.h. bei einem Angebot zur Übernahme oder zum Tausch oder einem sonstigen Angebot oder einer sonstigen Handlung einer natürlichen oder juristischen Person, das bzw. die dazu führt, dass die natürliche oder juristische Person durch Umtausch oder in sonstiger Weise mehr als 10 % der umlaufenden Aktien kauft, anderweitig erwirbt oder ein Recht zum Erwerb dieser Aktien erlangt; die Feststellung eines solchen Ereignisses erfolgt durch die Emittentin auf der Grundlage von Anzeigen an die zuständigen Behörden oder anderer von der Emittentin als relevant erachteter Informationen. 7

8 6 STEUERN Alle gegenwärtigen und zukünftigen Steuern, Gebühren oder sonstigen Abgaben im Zusammenhang mit den Zertifikaten sind von den Inhabern der Zertifikate zu tragen und zu zahlen. Die Emittentin ist berechtigt, von im Zusammenhang mit den Zertifikaten seitens des Inhabers der Zertifikate fälligen Zahlungen etwaige Steuern, Gebühren und/oder Abgaben nach Maßgabe des vorstehenden Satzes in Abzug zu bringen. 7 STATUS Die Verpflichtungen aus den Zertifikaten stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. 8 VORLEGUNGSFRISTEN, VERJÄHRUNG Die Vorlegungsfrist gemäß 801 Absatz 1. BGB für die Zertifikate beträgt 10 Jahre und die Verjährungsfrist für Ansprüche aus den Zertifikaten, die innerhalb der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegt wurden, beträgt zwei Jahre von dem Ende der betreffenden Vorlegungsfrist an. 9 ZAHLSTELLE 1. Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Hauptniederlassung, Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), Frankfurt am Main, ist Zahlstelle (die "Zahlstelle"). 2. Die Emittentin ist jederzeit berechtigt, eine andere inländische Bank von internationalem Ansehen als Zahlstelle zu bestellen. Die Bestellung einer anderen Zahlstelle und der Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens werden gemäß 11 bekannt gemacht. 3. Die Zahlstelle ist von den Beschränkungen des 181 BGB und etwaigen gleichartigen Beschränkungen des anwendbaren Rechts anderer Länder befreit. 10 SCHULDNERWECHSEL 1. Jede andere Gesellschaft kann vorbehaltlich Absatz 2. jederzeit während der Laufzeit der Zertifikate ohne Zustimmung der Inhaber der Zertifikate alle Verpflichtungen der Emittentin aus und im Zusammenhang mit den Zertifikaten übernehmen. Die Übernahme und der Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens werden von der Emittentin gemäß 11 bekannt gemacht. Bei einer solchen Übernahme folgt die übernehmende Gesellschaft (nachfolgend "Neue Emittentin" genannt) der Emittentin im Recht nach und tritt in jeder Hinsicht an deren Stelle; sie kann alle sich für die Emittentin aus den Zertifikate ergebenden Rechte und Befugnisse mit derselben Wirkung ausüben, als wäre die Neue Emittentin in diesen Emissionsbedingungen als Emittentin bezeichnet worden. Die Emittentin (und im Falle einer wiederholten Anwendung dieses 10, jede etwaige frühere Neue Emittentin) wird damit von ihren Verpflichtungen aus diesen Emissionsbedingungen und ihrer Haftung als Schuldnerin aus den Zertifikaten befreit. 8

9 Nach dem Wirksamwerden einer solchen Übernahme gilt jede in diesen Emissionsbedingungen enthaltene Bezugnahme auf die Emittentin fortan als Bezugnahme auf die Neue Emittentin. 2. Eine solche Übernahme ist nur zulässig, wenn a) die Neue Emittentin alle Verpflichtungen der Emittentin aus den Zertifikaten übernimmt; b) sich die Neue Emittentin verpflichtet, jeden Inhaber von Zertifikaten wegen aller Steuern, Abgaben, Veranlagungen oder behördlicher Gebühren schadlos zu halten, die ihm im Zusammenhang mit einer solchen Übernahme entstehen oder auferlegt werden; c) die Emittentin (in dieser Eigenschaft "Garantin" genannt) unbedingt und unwiderruflich zugunsten der Inhaber von Zertifikaten die Erfüllung aller von der Neuen Emittentin zu übernehmenden Zahlungsverpflichtungen garantiert; d) die Neue Emittentin alle erforderlichen staatlichen Ermächtigungen, Erlaubnisse, Zustimmungen und Bewilligungen in den Ländern erlangt hat, in denen die Neue Emittentin ihren Sitz hat oder nach deren Recht sie gegründet ist. 3. Nach Ersetzung der Emittentin durch eine Neue Emittentin findet dieser 10 erneut Anwendung. 11 BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachungen gemäß diesen Emissionsbedingungen werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und mit dieser Veröffentlichung den Inhabern der Zertifikate gegenüber wirksam, soweit nicht in der Bekanntmachung ein späterer Wirksamkeitszeitpunkt bestimmt wird. Sollten die Zertifikate öffentlich angeboten werden, erfolgt eine zusätzliche Bekanntmachung auf der Internetseite (oder auf einer anderen Internetseite, welche die Emittentin mit einem Vorlauf von mindestens sechs Wochen nach Maßgabe dieser Bestimmung bekannt macht). Wenn und soweit zwingende Bestimmungen des geltenden Rechts oder Börsenbestimmungen Veröffentlichungen an anderer Stelle vorsehen, erfolgen diese gegebenenfalls zusätzlich an jeweils vorgeschriebener Stelle. 12 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN Für die Vornahme oder Unterlassung von Maßnahmen jedweder Art im Zusammenhang mit den Zertifikaten haftet die Emittentin nur in den Fällen einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesen Emissionsbedingungen oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung sonstiger Pflichten. Das Gleiche gilt für die Zahlstelle. 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Form und Inhalt der Zertifikate sowie die Rechte und Pflichten der Inhaber von Zertifikaten, der Emittentin, der Zahlstelle und einer etwaigen Garantin bestimmen sich in jeder Hinsicht nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 9

10 2. Offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten in den Emissionsbedingungen berechtigen die Emittentin zur Anfechtung gegenüber den Inhabern von Zertifikaten. Die Anfechtung ist unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis von einem solchen Anfechtungsgrund gemäß 11 zu erklären. Nach einer solchen Anfechtung durch die Emittentin kann der Inhaber von Zertifikaten die Depotbank veranlassen, eine ordnungsgemäß ausgefüllte Rückzahlungserklärung bei der Zahlstelle auf einem dort erhältlichen Formular bzw. unter Abgabe aller in dem Formular geforderten Angaben und Erklärungen (die "Rückzahlungserklärung") einzureichen und die Rückzahlung des es gegen Übertragung der Zertifikate auf das Konto der Zahlstelle bei dem Clearing System zu verlangen. Die Emittentin wird bis spätestens 30 Kalendertage nach Eingang der Rückzahlungserklärung sowie der Zertifikate bei der Zahlstelle, je nachdem, welcher Tag später ist, den der Zahlstelle zur Verfügung stellen, die diesen auf das in der Rückzahlungserklärung angegebene Konto überweisen wird. Mit der Zahlung des es erlöschen alle Rechte aus den eingereichten Zertifikaten. 3. Die Emittentin kann mit der Anfechtungserklärung gemäß Absatz 2. ein Angebot auf Fortführung der Zertifikate zu berichtigten Emissionsbedingungen verbinden. Ein solches Angebot sowie die berichtigten Bestimmungen werden den Inhabern von Zertifikaten zusammen mit der Anfechtungserklärung gemäß 11 mitgeteilt. Ein solches Angebot gilt als von einem Inhaber von Zertifikaten angenommen, wenn der Inhaber von Zertifikaten nicht innerhalb von 4 Wochen nach Wirksamwerden des Angebots gemäß 11 durch Einreichung einer ordnungsgemäß ausgefüllten Rückzahlungserklärung über die Depotbank bei der Zahlstelle sowie durch Übertragung der Zertifikate auf das Konto der Zahlstelle bei dem Clearing System gemäß Absatz 2. die Rückzahlung des es verlangt. In diesem Fall treten die Wirkungen der Anfechtung nicht ein. Die Emittentin wird die Inhaber von Zertifikaten in der Mitteilung hierauf hinweisen. 4. Als "" im Sinne der Absätze 2. und 3. gilt der vom jeweiligen Inhaber von Zertifikaten gezahlte tatsächliche Erwerbspreis (wie in der Rückzahlungserklärung angegeben und nachgewiesen) bzw. das von der Emittentin nach billigem Ermessen ( 315 BGB) bestimmte gewichtete arithmetische Mittel der an dem der Erklärung der Anfechtung gemäß Absatz 2. vorhergehenden Börsengeschäftstag gehandelten Preise der Zertifikate, je nachdem welcher dieser Beträge höher ist. Liegt an dem der Erklärung der Anfechtung gemäß Absatz 2. vorhergehenden Börsengeschäftstag eine Marktstörung gemäß 2 vor, so ist für die Preisermittlung nach vorstehendem Satz der letzte der Anfechtung gemäß Absatz 2. vorhergehende Börsengeschäftstag an dem keine Marktstörung vorlag, maßgeblich. 5. Widersprüchliche oder lückenhafte Bestimmungen in den Emissionsbedingungen kann die Emittentin nach billigem Ermessen ( 315 BGB) berichtigen bzw. ergänzen. Dabei sind nur solche Berichtigungen oder Ergänzungen zulässig, die unter Berücksichtigung der Interessen der Emittentin für die Inhaber von Zertifikaten zumutbar sind und insbesondere die rechtliche und finanzielle Situation der Inhaber von Zertifikaten nicht wesentlich verschlechtern. Solche Berichtigungen oder Ergänzungen werden den Inhabern von Zertifikaten gemäß 11 mitgeteilt. 6. Waren dem Inhaber von Zertifikaten Schreib- oder Rechenfehler oder ähnliche Unrichtigkeiten in den Emissionsbedingungen beim Erwerb der Zertifikate bekannt, so kann die Emittentin den Inhabern von Zertifikaten ungeachtet der Absätze 2. bis 5. an entsprechend berichtigten Emissionsbedingungen festhalten. 7. Sollte eine Bestimmung dieser Emissionsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich möglich Rechnung trägt. Die Emittentin kann jedoch auch in solchen Fällen nach Absätzen 2. bis 5. vorgehen. 10

11 8. Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. 9. Gerichtsstand für alle Klagen und sonstigen Verfahren für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen und Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland aus oder im Zusammenhang mit den Zertifikaten ist Frankfurt am Main. Der Gerichtsstand Frankfurt am Main ist in einem derartigen Fall für alle Klagen gegen die Emittentin ausschließlich. 11

12 Ausstattungstabelle Basiswert - ink. - 6 Aktien der Fresenius SE & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter Aktien der Fresenius SE & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter Aktien der GEA Group AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der GEA Group AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der GEA Group AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der GEA Group AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der GEA Group AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der GEA Group AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der Hamburger Hafen und Logistik AG ( DE000A0S8488) Frankfurter Aktien der Hamburger Hafen und Logistik AG ( DE000A0S8488) Frankfurter Aktien der Hamburger Hafen und Logistik AG ( DE000A0S8488) Frankfurter DE000CN02E ,00 DE000CN02E ,00 DE000CN02EA ,00 DE000CN02EB ,00 DE000CN02EC ,00 DE000CN02ED ,00 DE000CN02EE ,00 DE000CN02EF ,00 DE000CN02EG ,00 DE000CN02EH ,00 DE000CN02EJ ,00 55,00 1,0 46,38 60,00 1,0 48,11 54,00 1,0 44,29 54,00 1,0 44,21 54,00 1,0 44,04 54,00 1,0 43,81 54,00 1,0 42,99 54,00 1,0 42,64 24,00 1,0 20,13 24,00 1,0 20,06 24,00 1,0 19,96 Aktien der Hamburger Hafen und Logistik AG ( DE000A0S8488) Frankfurter DE000CN02EK ,00 1,0 19,86

13 Basiswert - ink ,00 Aktien der Hannover Rückversicherung AG ( DE ) Frankfurter Aktien der Hannover Rückversicherung AG ( DE ) Frankfurter Aktien der Hannover Rückversicherung AG ( DE ) Frankfurter Aktien der Hannover Rückversicherung AG ( DE ) Frankfurter Aktien der Hannover Rückversicherung AG ( DE ) Frankfurter Aktien der Hannover Rückversicherung AG ( DE ) Frankfurter Aktien der Hannover Rückversicherung AG ( DE ) Frankfurter Aktien der Hannover Rückversicherung AG ( DE ) Frankfurter Aktien der Hannover Rückversicherung AG ( DE ) Frankfurter Aktien der Hannover Rückversicherung AG ( DE ) Frankfurter Aktien der Hannover Rückversicherung AG ( DE ) Frankfurter DE000CN02EL ,00 DE000CN02EM ,00 DE000CN02EN ,00 DE000CN02EP ,00 DE000CN02EQ ,00 DE000CN02ER ,00 DE000CN02ES ,00 DE000CN02ET ,00 DE000CN02EU ,00 DE000CN02EV ,00 DE000CN02EW ,00 10,40 0,1 9,27 10,50 0,1 9,27 10,60 0,1 9,28 10,40 0,1 9,20 10,50 0,1 9,21 10,60 0,1 9,23 10,40 0,1 9,13 10,50 0,1 9,15 10,60 0,1 9,16 10,40 0,1 9,07 10,50 0,1 9,09 13

14 Basiswert - ink. - 6 Aktien der Hannover Rückversicherung AG ( DE ) Frankfurter Aktien der Hannover Rückversicherung AG ( DE ) Frankfurter Aktien der Hannover Rückversicherung AG ( DE ) Frankfurter Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02EX ,00 DE000CN02EY ,00 DE000CN02EZ ,00 DE000CN02F ,00 DE000CN02F ,00 DE000CN02F ,00 DE000CN02F ,00 DE000CN02F ,00 DE000CN02F ,00 DE000CN02F ,00 DE000CN02F ,00 DE000CN02F ,00 10,60 0,1 9,11 10,50 0,1 8,84 10,50 0,1 8,80 76,00 1,0 70,70 80,00 1,0 69,88 80,00 1,0 68,91 80,00 1,0 68,03 80,00 1,0 66,45 80,00 1,0 65,69 80,00 1,0 64,88 80,00 1,0 64,21 80,00 1,0 63,21 14

15 Basiswert - ink. - 6 Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02F ,00 DE000CN02FA ,00 DE000CN02FB ,00 DE000CN02FC ,00 DE000CN02FD ,00 DE000CN02FE ,00 DE000CN02FF ,00 DE000CN02FG ,00 DE000CN02FH ,00 DE000CN02FJ ,00 DE000CN02FK ,00 DE000CN02FL ,00 45,00 1,0 42,65 48,00 1,0 45,07 50,00 1,0 46,63 52,00 1,0 48,14 55,00 1,0 50,30 58,00 1,0 52,34 60,00 1,0 53,62 62,00 1,0 54,83 65,00 1,0 56,54 68,00 1,0 58,10 70,00 1,0 59,05 72,00 1,0 59,91 15

16 Basiswert - ink. - 6 Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der HeidelbergCement AG ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der Heidelberger Druckmaschinen AG ( DE ) Frankfurter Aktien der Heidelberger Druckmaschinen AG ( DE ) Frankfurter Aktien der Heidelberger Druckmaschinen AG ( DE ) Frankfurter DE000CN02FM ,00 DE000CN02FN ,00 DE000CN02FP ,00 DE000CN02FQ ,20 DE000CN02FR ,20 DE000CN02FS ,20 75,00 1,0 61,10 78,00 1,0 62,15 80,00 1,0 62,79 3,20 1,0 2,29 3,20 1,0 2,25 3,20 1,0 2,22 Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter DE000CN02FT ,00 116,00 1,0 106,04 Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter DE000CN02FU ,00 116,00 1,0 105,55 Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter DE000CN02FV ,00 122,00 1,0 105,40 Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter DE000CN02FW ,00 122,00 1,0 104,38 Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter DE000CN02FX ,00 DE000CN02FY ,00 68,00 1,0 65,96 70,00 1,0 67,70 16

17 Basiswert - ink. - 6 Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter DE000CN02FZ ,00 DE000CN02G ,00 DE000CN02G ,00 DE000CN02G ,00 DE000CN02G ,00 DE000CN02G ,00 DE000CN02G ,00 DE000CN02G ,00 DE000CN02G ,00 DE000CN02G ,00 DE000CN02G ,00 72,00 1,0 69,41 75,00 1,0 71,92 78,00 1,0 74,36 80,00 1,0 75,93 82,00 1,0 77,47 85,00 1,0 79,69 88,00 1,0 81,82 90,00 1,0 83,18 92,00 1,0 84,49 95,00 1,0 86,37 98,00 1,0 88,13 Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter DE000CN02GA ,00 100,00 1,0 89,24 17

18 Basiswert - ink. - 6 Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter DE000CN02GB ,00 102,00 1,0 90,30 Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter DE000CN02GC ,00 105,00 1,0 91,79 Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter DE000CN02GD ,00 108,00 1,0 93,17 Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter DE000CN02GE ,00 110,00 1,0 94,03 Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter DE000CN02GF ,00 112,00 1,0 94,83 Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter DE000CN02GG ,00 115,00 1,0 95,95 Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter DE000CN02GH ,00 118,00 1,0 96,97 Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter DE000CN02GJ ,00 120,00 1,0 97,60 Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter DE000CN02GK ,00 122,00 1,0 98,20 Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA ( DE ) Frankfurter DE000CN02GL ,00 125,00 1,0 99,01 DE000CN02GM ,80 DE000CN02GN ,80 11,80 1,0 10,64 11,80 1,0 10,57 18

19 Basiswert - ink. - 6 DE000CN02GP ,30 DE000CN02GQ ,30 DE000CN02GR ,30 DE000CN02GS ,80 DE000CN02GT ,00 DE000CN02GU ,20 DE000CN02GV ,40 DE000CN02GW ,50 DE000CN02GX ,60 DE000CN02GY ,80 DE000CN02GZ ,00 DE000CN02H ,20 12,30 1,0 10,51 12,30 1,0 10,38 12,30 1,0 10,20 6,80 1,0 6,52 7,00 1,0 6,69 7,20 1,0 6,85 7,40 1,0 7,00 7,50 1,0 7,08 7,60 1,0 7,16 7,80 1,0 7,30 8,00 1,0 7,45 8,20 1,0 7,59 19

20 Basiswert - ink. - 6 DE000CN02H ,40 DE000CN02H ,50 DE000CN02H ,60 DE000CN02H ,80 DE000CN02H ,00 DE000CN02H ,20 DE000CN02H ,40 DE000CN02H ,50 DE000CN02H ,60 DE000CN02HA ,80 DE000CN02HB ,00 DE000CN02HC ,20 8,40 1,0 7,72 8,50 1,0 7,79 8,60 1,0 7,86 8,80 1,0 7,98 9,00 1,0 8,11 9,20 1,0 8,23 9,40 1,0 8,34 9,50 1,0 8,39 9,60 1,0 8,45 9,80 1,0 8,56 10,00 1,0 8,66 10,20 1,0 8,75 20

21 Basiswert - ink. - 6 DE000CN02HD ,40 DE000CN02HE ,50 DE000CN02HF ,60 DE000CN02HG ,80 DE000CN02HH ,00 DE000CN02HJ ,20 DE000CN02HK ,40 DE000CN02HL ,50 DE000CN02HM ,60 DE000CN02HN ,80 DE000CN02HP ,00 DE000CN02HQ ,20 10,40 1,0 8,84 10,50 1,0 8,89 10,60 1,0 8,93 10,80 1,0 9,01 11,00 1,0 9,09 11,20 1,0 9,17 11,40 1,0 9,24 11,50 1,0 9,28 11,60 1,0 9,31 11,80 1,0 9,38 12,00 1,0 9,44 12,20 1,0 9,50 21

22 Basiswert - ink. - 6 Aktien der K+S Aktiengesellschaft ( DE000KSAG888) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der K+S Aktiengesellschaft ( DE000KSAG888) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der K+S Aktiengesellschaft ( DE000KSAG888) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der K+S Aktiengesellschaft ( DE000KSAG888) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der K+S Aktiengesellschaft ( DE000KSAG888) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der K+S Aktiengesellschaft ( DE000KSAG888) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der K+S Aktiengesellschaft ( DE000KSAG888) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der K+S Aktiengesellschaft ( DE000KSAG888) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02HR ,40 DE000CN02HS ,50 DE000CN02HT ,60 DE000CN02HU ,80 DE000CN02HV ,50 DE000CN02HW ,00 DE000CN02HX ,00 DE000CN02HY ,00 DE000CN02HZ ,00 DE000CN02J ,00 DE000CN02J ,00 DE000CN02J ,00 12,40 1,0 9,55 12,50 1,0 9,58 12,60 1,0 9,60 12,80 1,0 9,65 23,50 1,0 22,57 20,00 1,0 18,87 21,00 1,0 19,62 22,00 1,0 20,32 23,00 1,0 21,00 24,00 1,0 21,63 25,00 1,0 22,22 26,00 1,0 22,77 22

23 Basiswert - ink. - 6 Aktien der K+S Aktiengesellschaft ( DE000KSAG888) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der K+S Aktiengesellschaft ( DE000KSAG888) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der K+S Aktiengesellschaft ( DE000KSAG888) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der K+S Aktiengesellschaft ( DE000KSAG888) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der K+S Aktiengesellschaft ( DE000KSAG888) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der K+S Aktiengesellschaft ( DE000KSAG888) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der K+S Aktiengesellschaft ( DE000KSAG888) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der K+S Aktiengesellschaft ( DE000KSAG888) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der K+S Aktiengesellschaft ( DE000KSAG888) Frankfurter Wertpapierbörse Aktien der Klöckner & Co SE ( DE000KC01000) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02J ,00 DE000CN02J ,00 DE000CN02J ,00 DE000CN02J ,00 DE000CN02J ,00 DE000CN02J ,00 DE000CN02J ,00 DE000CN02JA ,00 DE000CN02JB ,00 DE000CN02JC ,50 27,00 1,0 23,29 28,00 1,0 23,76 29,00 1,0 24,20 30,00 1,0 24,61 31,00 1,0 24,97 32,00 1,0 25,31 33,00 1,0 25,61 34,00 1,0 25,89 35,00 1,0 26,14 10,50 1,0 8,45 Aktien der Krones Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter DE000CN02JD ,00 108,00 1,0 88,58 Aktien der KUKA AG ( DE ) Frankfurter DE000CN02JE ,00 55,00 1,0 53,46 23

24 Basiswert - ink. - 6 Aktien der Lanxess Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Lanxess Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Lanxess Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Lanxess Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Lanxess Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Lanxess Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Lanxess Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Lanxess Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Lanxess Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Lanxess Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Lanxess Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Lanxess Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter DE000CN02JF ,00 DE000CN02JG ,00 DE000CN02JH ,00 DE000CN02JJ ,00 DE000CN02JK ,00 DE000CN02JL ,00 DE000CN02JM ,00 DE000CN02JN ,00 DE000CN02JP ,00 DE000CN02JQ ,00 DE000CN02JR ,00 DE000CN02JS ,00 32,00 1,0 30,64 34,00 1,0 32,22 35,00 1,0 32,98 36,00 1,0 33,73 38,00 1,0 35,14 40,00 1,0 36,46 42,00 1,0 37,69 44,00 1,0 38,82 45,00 1,0 39,35 46,00 1,0 39,85 48,00 1,0 40,79 50,00 1,0 41,64 24

25 Basiswert - ink. - 6 Aktien der Lanxess Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der LEG Immobilien AG ( DE000LEG1110) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02JT ,00 DE000CN02JU ,00 52,00 1,0 42,41 85,00 1,0 70,28 Aktien der Linde Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02JV ,00 130,00 1,0 125,45 Aktien der Linde Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02JW ,00 135,00 1,0 129,55 Aktien der Linde Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02JX ,00 140,00 1,0 133,51 Aktien der Linde Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02JY ,00 145,00 1,0 137,33 Aktien der Linde Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02JZ ,00 150,00 1,0 140,99 Aktien der Linde Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02K ,00 155,00 1,0 144,48 Aktien der Linde Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02K ,00 160,00 1,0 147,79 Aktien der Linde Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02K ,00 165,00 1,0 150,91 Aktien der Linde Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02K ,00 170,00 1,0 153,84 Aktien der Linde Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02K ,00 175,00 1,0 156,57 25

26 Basiswert - ink. - 6 Aktien der Linde Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02K ,00 180,00 1,0 159,10 Aktien der Linde Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02K ,00 185,00 1,0 161,43 Aktien der Linde Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02K ,00 190,00 1,0 163,57 Aktien der Linde Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02K ,00 195,00 1,0 165,50 Aktien der Linde Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02K ,00 200,00 1,0 167,26 Aktien der Linde Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02KA ,00 205,00 1,0 168,85 Aktien der Linde Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02KB ,00 210,00 1,0 170,28 Aktien der LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter DE000CN02KC ,00 DE000CN02KD ,00 DE000CN02KE ,50 DE000CN02KF ,00 DE000CN02KG ,50 8,00 1,0 7,15 9,00 1,0 8,37 9,50 1,0 8,74 10,00 1,0 9,09 10,50 1,0 9,42 26

27 Basiswert - ink. - 6 Aktien der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Aktien der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter DE000CN02KH ,00 DE000CN02KJ ,50 DE000CN02KK ,00 DE000CN02KL ,50 DE000CN02KM ,00 DE000CN02KN ,50 DE000CN02KP ,00 DE000CN02KQ ,50 DE000CN02KR ,00 DE000CN02KS ,50 11,00 1,0 9,74 11,50 1,0 10,03 12,00 1,0 10,31 12,50 1,0 10,56 13,00 1,0 10,80 13,50 1,0 11,02 14,00 1,0 11,22 14,50 1,0 11,41 15,00 1,0 11,57 15,50 1,0 11,73 Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter DE000CN02KT ,00 110,00 1,0 99,93 Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter DE000CN02KU ,00 110,00 1,0 99,40 27

28 Basiswert - ink. - 6 Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter DE000CN02KV ,00 115,00 1,0 99,11 Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter DE000CN02KW ,00 115,00 1,0 98,21 Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter DE000CN02KX ,00 115,00 1,0 97,31 Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter DE000CN02KY ,00 115,00 1,0 96,00 Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter DE000CN02KZ ,00 115,00 1,0 95,13 Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter DE000CN02L ,00 115,00 1,0 94,25 Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter DE000CN02L ,00 115,00 1,0 93,45 Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter DE000CN02L ,00 115,00 1,0 92,23 Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter DE000CN02L ,00 DE000CN02L ,00 DE000CN02L ,00 DE000CN02L ,00 70,00 1,0 67,40 75,00 1,0 71,35 80,00 1,0 75,02 85,00 1,0 78,38 28

29 Basiswert - ink. - 6 Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter DE000CN02L ,00 DE000CN02L ,00 90,00 1,0 81,41 95,00 1,0 84,09 Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter DE000CN02L ,00 100,00 1,0 86,43 Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter DE000CN02LA ,00 105,00 1,0 88,46 Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter DE000CN02LB ,00 110,00 1,0 90,19 Aktien der Merck Kommanditgesellschaft auf Aktien ( DE ) Frankfurter DE000CN02LC ,00 115,00 1,0 91,66 Aktien der Metro Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter Wertpapierbörse DE000CN02LD ,50 40,50 1,0 29,15 Aktien der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter DE000CN02LE ,00 208,00 1,0 191,86 Aktien der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter DE000CN02LF ,00 210,00 1,0 191,98 Aktien der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter DE000CN02LG ,00 212,00 1,0 192,07 Aktien der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter DE000CN02LH ,00 208,00 1,0 191,24 Aktien der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft ( DE ) Frankfurter DE000CN02LJ ,00 210,00 1,0 191,48 29

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